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Böhm, L. (2024). Der strafrechtliche Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58908-1
Böhm, Leon. Der strafrechtliche Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58908-1
Böhm, L (2024): Der strafrechtliche Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58908-1

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Der strafrechtliche Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten

Böhm, Leon

Internetrecht und Digitale Gesellschaft, Vol. 53

(2024)

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About The Author

Leon Böhm studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften mit dem Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht an der EBS Universität in Wiesbaden und der Strathclyde University in Glasgow. Im Jahr 2018 legte er die erste juristische Prüfung ab und war im Anschluss als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Jörg Scheinfeld an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz beschäftigt. Seit Januar 2022 absolviert Leon Böhm seinen juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Wiesbaden. 2023 wurde er zum Dr. iur. promoviert.

Abstract

Das Strafrecht und die Strafverfolgung stehen aufgrund der mit den technischen Neuerungen im Bereich der Kryptowährungen einhergehenden Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten vor nicht zu unterschätzenden Herausforderungen. Zentrale Regelungen des strafrechtlichen Vermögensschutzes werden in Frage gestellt und es ist bisher offen, wie man mit den daraus resultierenden Problemen de lege lata und de lege ferenda umgehen soll. Die Arbeit zeigt auf, dass bereits jetzt Strafvorschriften existieren, die in bestimmten Fällen einen Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten bewirken. Sie offenbart aber gleichzeitig, dass Strafbarkeitslücken bestehen, die den Gesetzgeber herausfordern, über die Schaffung einer spezifischen Vorschrift nachzudenken, welche es schafft, den technologischen Entwicklungen im Bereich der digitalen Vermögenswerte gerecht zu werden.»The Criminal Law Protection of Cryptocurrency Ownership«: The author examines the question of criminal law protection of cryptocurrency ownership. He demonstrates that existing criminal provisions already apply, which in many cases provide protection for the ownership of cryptocurrencies. At the same time, he reveals significant gaps in criminal protection. Based on this, the author develops a legislative proposal that could address the new technological developments in the field of cryptocurrencies.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Abbildungsverzeichnis 18
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 19
Teil 1: Einführung in den Untersuchungsgegenstand 25
§ 1 Das Phänomen „Kryptowährungen“ 25
§ 2 Bestimmung des Untersuchungsgegenstands 28
§ 3 Gang der Untersuchung 33
Teil 2: Kryptowährungen – Grundlagen 35
§ 1 Begriff der virtuellen Währung 35
A. Nicht-austauschbare versus austauschbare virtuelle Währungen 37
B. Zentrale versus dezentrale virtuelle Währungen 38
§ 2 Entwicklung der Kryptowährungen 39
§ 3 Grundkonzeption: „Was ist ein Bitcoin?“ 41
§ 4 Arten von Token 43
§ 5 Technologische Grundlagen 46
A. Peer-to-Peer-Netzwerk und Protokoll 47
B. Umsetzung von Transaktionen 49
I. Anwendung asymmetrischer Kryptographie zur Transaktionsumsetzung 49
1. Privater und öffentlicher Schlüssel 51
2. Digitales Signieren einer Transaktionsnachricht 56
II. Aufbau einer Bitcoin-Transaktion 59
III. Konsensfindung und Bestätigung neuer Transaktionen 63
1. Blockchain-Technologie 65
2. Dezentralisierter Konsens 69
a) Mining 70
b) Blockchain-Synchronisierung 73
c) Änderung der Blockchain 75
C. Kompensation und Schöpfung neuer Bitcoin-Einheiten 76
I. Schöpfung neuer Bitcoin-Einheiten 76
II. Transaktionsgebühren 77
D. Exkurs: Alternativen zum Proof-of-Work-Mechanismus 78
§ 6 Verwahrung der kryptographischen Schlüssel 79
A. Hot Storage 80
I. Software-Wallet 81
II. Online-Wallet 82
B. Cold Storage 84
I. Hardware-Wallet 85
II. Paper-Wallet 85
III. Brain-Wallet 86
§ 7 Derivativer Erwerb von Bitcoin- und anderen Kryptowährungseinheiten 87
§ 8 Exkurs: Initial Coin Offering 89
§ 9 Reichweite der Untersuchung 90
§ 10 Begriffsübersicht 91
Teil 3: Die privatrechtliche Einordnung von Kryptowährungseinheiten und deren Inhaberschaft 94
§ 1 Kryptowährungseinheit als Sache gemäß § 90 BGB? 94
§ 2 Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als relatives Recht? 98
§ 3 Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als Immaterialgüterrecht? 101
§ 4 Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als sonstiges absolutes Recht? 103
A. Begründung über ein „Dateneigentum“ bzw. ein „Recht am eigenen Datenbestand“ 103
B. Begründung über einen Vergleich zum berechtigten Besitz 106
C. Zwischenergebnis 108
§ 5 Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als faktischer Vermögensvorteil 109
§ 6 Kryptowährungseinheiten als Leistungsobjekte schuldrechtlicher Verpflichtungsgeschäfte 113
§ 7 Übertragung von Kryptowährungseinheiten 114
§ 8 Exkurs: Aufsichtsrechtliche Einordnung 116
§ 9 Zwischenergebnis 118
Teil 4: Der strafrechtliche Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten 125
§ 1 Kryptowährungseinheiten als Tatbeute 127
§ 2 Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als strafrechtlich schützenswertes Interesse 131
A. Kriterien für die Bestimmung eines schutzwürdigen Interesses 131
I. Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als grundrechtliches Schutzgut 135
1. Grundrechtlicher Schutz nach Art. 14 GG? 135
2. Grundrechtlicher Schutz nach Art. 2 Abs. 1 GG 144
II. Konsequenzen für die Frage nach einem schutzwürdigen Interesse 145
B. Subsidiarität des Rechtsgüterschutzes durch das Strafrecht 146
I. Fehlender privatrechtlicher Schutz 146
II. Kryptowährungssysteme als unregulierte „staatsferne“ Bereiche 148
C. Zwischenergebnis 149
§ 3 Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten und strafrechtlicher Vermögensschutz 150
A. Kryptowährungseinheiten als Tatobjekt der Erpressung 150
B. Kryptowährungseinheiten als Tatobjekt des Betrugs 154
C. Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als strafrechtlich geschütztes Vermögen i. S. d. §§ 253, 263 StGB 155
I. Wirtschaftlicher Vermögensbegriff 156
II. Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff 158
1. Erfordernis einer außerstrafrechtlichen Vorformung? 159
2. Keine Wertungswidersprüche zur Gesamtrechtsordnung 163
a) Gesetzliches Verbot der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten? 163
b) Zwischenergebnis 166
III. Weitere Vermögensbegriffe 166
IV. Einsatz von Kryptowährungen zu sitten- oder rechtswidrigen Zwecken 168
V. Rechtliche Missbilligung deliktisch erlangter Kryptowährungseinheiten? 171
VI. Eintritt eines Vermögensschadens 174
D. Zwischenergebnis 176
§ 4 Die Strafbarkeit des Entzugs von Kryptowährungseinheiten 176
A. Anknüpfungspunkte für eine Strafbarkeit 178
B. Strafrechtlich relevantes Beschaffen eines „fremden“ privaten Schlüssels 179
I. Verwahrung des privaten Schlüssels in einer Software-Wallet oder Online-Wallet 179
1. Beschaffen eines „fremden“ privaten Schlüssels durch Hacking und den Einsatz von Schadsoftware 180
a) Begriff des Hackings 180
b) Strafrechtliche Bewertung 182
c) Sonderfall: Verletzung von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 23 GeschGehG 185
aa) Privater Schlüssel als Geschäftsgeheimnis i. S. d. § 2 Nr. 1 GeschGehG 185
bb) Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 GeschGehG 188
2. Beschaffen eines „fremden“ privaten Schlüssels durch Phishing 189
a) Begriff des Phishings 190
b) Ablauf des klassischen Phishings 191
c) Phishing im Zusammenhang mit Kryptowährungen 191
d) Innovative Varianten des Phishings 193
e) Strafrechtliche Bewertung 195
aa) Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB 195
(1) Täuschung und Irrtum 195
(2) Irrtumsbedingte Vermögensverfügung und kausaler Vermögensschaden 197
(a) Unmittelbarkeitszusammenhang zwischen Verfügungshandlung und Verfügungserfolg 198
(b) Vermögensminderung durch Zugriff des Täters auf den privaten Schlüssel des Phishing-Opfers 202
(aa) Vermögensminderung durch konkrete Vermögensgefährdung 203
(bb) Gefährdungsschaden beim klassischen Phishing 206
(cc) Gefährdungsschaden durch Zugriff eines Phishing-Täters auf einen privaten Schlüssel 212
(c) Vermögensminderung durch Zugriff des Täters auf das Benutzerkonto des Phishing-Opfers bei einer Kryptobörse 215
(3) Übrige Voraussetzungen des § 263 Abs. 1 StGB 216
bb) Weitere in Betracht kommende Straftatbestände 217
II. Verwahrung des privaten Schlüssels in einer physischen Wallet 221
1. Beschaffen eines „fremden“ privaten Schlüssels durch das Entwenden einer physischen Wallet 222
a) Diebstahl gemäß § 242 Abs. 1 StGB 222
aa) Entwenden einer physischen Wallet ohne Rückführungswillen 224
bb) Entwenden einer physischen Wallet mit Rückführungswillen 228
cc) Zwischenergebnis 232
b) Datenunterdrückung gemäß § 303a Abs. 1 Var. 2 StGB 232
c) Ausspähen von Daten gemäß § 202a Abs. 1 StGB 236
2. „Auslesen“ einer physischen Wallet 237
III. Beschaffen eines „fremden“ privaten Schlüssels durch Gewaltanwendung oder Drohung 239
C. Strafrechtlich nicht relevantes Beschaffen eines „fremden“ privaten Schlüssels 240
D. Der Entzug von Kryptowährungseinheiten durch die Vornahme einer Transaktion mittels eines „fremden“ privaten Schlüssels 242
I. Diebstahl gemäß § 242 Abs. 1 StGB 242
II. Computerbetrug gemäß § 263a Abs. 1 StGB 244
1. Computerbetrug durch Missbrauch von Onlinebanking-Legitimationsdaten 245
a) Grundlagen 245
b) Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten gemäß § 263a Abs. 1 Var. 2 StGB 246
c) Unbefugte Verwendung von Daten gemäß § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB 247
d) Übrige Voraussetzungen des § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB 251
2. Übertragbarkeit auf das Initiieren einer Transaktion von Kryptowährungseinheiten mittels eines „fremden“ privaten Schlüssels 252
a) Verarbeitung einer Blockchain-Transaktion als Datenverarbeitungsvorgang 252
b) Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten gemäß § 263a Abs. 1 Var. 2 StGB 254
c) Unbefugte Verwendung von Daten gemäß § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB 255
aa) Berechtigung zum Verwenden eines privaten Schlüssels im Verhältnis des einzelnen Nutzers zum transaktionsverarbeitenden Netzwerk 256
bb) Berechtigung zum Verwenden eines privaten Schlüssels durch absolut wirkende Zuordnung des privaten Schlüssels 258
cc) Berechtigung zum Verwenden eines privaten Schlüssels abgeleitet von der Rechtsstellung eines Nutzers als Inhaber der entsprechenden Kryptowährungseinheiten 261
dd) Grzywotz’ Konzept einer „faktischen Berechtigung“ 261
ee) Beurteilung bei Bestehen eines absoluten Rechts an Kryptowährungseinheiten (de lege ferenda) 263
d) Zwischenergebnis 267
3. Anweisung einer Auszahlungs-Transaktion über ein fremdes Benutzerkonto bei einer Kryptobörse 268
III. Fälschung beweiserheblicher Daten zur fälschlichen Beeinflussung einer Datenverarbeitung im Rechtsverkehr gemäß §§ 269 Abs. 1, 270 StGB 271
1. Normzweck und tatbestandliche Struktur des § 269 Abs. 1 StGB 271
2. Transaktionsnachricht als Datenurkunde i. S. d. § 269 Abs. 1 StGB 273
a) Zur Fälschung beweiserheblicher Daten beim Missbrauch von Onlinebanking-Legitimationsdaten 273
b) Übertragbarkeit auf das Initiieren einer Transaktion von Kryptowährungseinheiten mittels eines „fremden“ privaten Schlüssels 275
c) Beurteilung bei Bestehen eines absoluten Rechts an Kryptowährungseinheiten (de lege ferenda) 277
3. Zwischenergebnis 277
4. Anweisung einer Auszahlungs-Transaktion über ein fremdes Benutzerkonto bei einer Kryptobörse 278
IV. Datenveränderung gemäß § 303a Abs. 1 StGB 278
1. Zum Tatbestand der Datenveränderung gemäß § 303a Abs. 1 StGB 279
a) Datenbegriff des § 303a Abs. 1 StGB 280
b) Notwendige Einschränkung des Tatbestandes 281
aa) Unbestimmtheit des Tatbestandes 286
bb) Datenverfügungsbefugnis 287
(1) „Betroffensein“ durch den Dateninhalt 287
(2) Urheberrechtliche Ausgestaltung 288
(3) Sachenrechtliche Zuordnung des Datenträgers 289
(4) Skripturakt 292
2. Datenveränderung durch das Initiieren einer Transaktion von Kryptowährungseinheiten mittels eines „fremden“ privaten Schlüssels 294
a) § 303a Abs. 1 StGB in Bezug auf Wallet-Daten 294
aa) Wallet-Daten als taugliches Tatobjekt 294
bb) Verfügungsberechtigung hinsichtlich der Wallet-Daten 296
cc) Tathandlung: Löschen, Unterdrücken, Unbrauchbarmachen oder Verändern 297
dd) Zwischenergebnis 300
b) § 303a StGB in Bezug auf Transaktionsdaten der Blockchain 301
aa) Transaktionsdaten als taugliches Tatobjekt 301
bb) Verfügungsberechtigung hinsichtlich der Transaktionsdaten 303
cc) Tathandlung: Löschen, Unterdrücken, Unbrauchbarmachen oder Verändern 306
dd) Fehlen eines tatbestandlichen Unwerts 307
ee) Beurteilung bei Bestehen eines absoluten Rechts an Kryptowährungseinheiten (de lege ferenda) 311
ff) Zwischenergebnis 311
V. Computersabotage gemäß § 303b Abs. 1 StGB 312
1. Verarbeitung einer Blockchain-Transaktion als Datenverarbeitung 312
2. Erhebliche Störung einer Datenverarbeitung 314
VI. Urkundenunterdrückung gemäß § 274 Abs. 1 StGB 315
1. Taugliches Tatobjekt 315
a) Auslegung des Merkmals „beweiserhebliche Daten“ i. S. d. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB 315
b) Transaktionsdaten als Datenurkunde i. S. d. § 269 StGB 317
2. Zwischenergebnis 318
VII. Sonderfall: Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB 318
1. Einschlägige Sachverhaltskonstellationen 318
2. Strafrechtliche Bewertung 321
3. Zwischenergebnis 323
4. Exkurs: „Unterschlagung“ von Kryptowährungseinheiten durch den Geschäftsführer einer Kryptobörse zu Lasten des Nutzers 323
VIII. Zwischenergebnis zur Strafbarkeit des Entzugs von Kryptowährungseinheiten durch die Vornahme einer Transaktion mittels eines „fremden“ privaten Schlüssels 326
E. Sonderfall: Der Entzug von Kryptowährungseinheiten durch einen sog. Adresswechsel 326
I. Datenveränderung gemäß § 303a Abs. 1 StGB durch Installation der Schadsoftware 328
II. Computersabotage gemäß § 303b Abs. 1 StGB durch Durchführung des Adresswechsels 329
III. Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB 332
IV. Computerbetrug gemäß § 263a Abs. 1 StGB 333
V. Zwischenergebnis 334
F. Der Entzug von Kryptowährungseinheiten durch das Entziehen des Zugriffs auf den entsprechenden privaten Schlüssel 334
I. Löschen von Wallet-Daten einer Software- oder Online-Wallet 336
1. Datenveränderung gemäß § 303a Abs. 1 StGB 336
2. Computersabotage gemäß § 303b Abs. 1 Nr. 1 StGB 337
3. Datenunterdrückung gemäß § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB 338
II. Vereiteln des Zugriffs auf eine physische Wallet 338
1. Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB 339
2. Diebstahl gemäß § 242 Abs. 1 StGB 339
3. Datenlöschung und Datenunterdrückung gemäß § 303a Abs. 1 StGB 340
a) Löschen von Daten bei Beschädigung oder Zerstörung des Datenträgers 340
b) Unterdrücken von Daten bei Entziehung des Datenträgers 340
III. Zwischenergebnis 341
Teil 5: Bewertung der Untersuchungsergebnisse und Überlegungen de lege ferenda 342
§ 1 Der Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten durch einen strafrechtlichen Vermögensschutz 343
§ 2 Der strafrechtliche Schutz vor dem Entzug von Kryptowährungseinheiten 343
A. Kein spezifischer Vermögensschutz durch einschlägige Delikte 344
B. Fälle des straflosen Entzugs von Kryptowährungseinheiten 345
§ 3 Überlegungen de lege ferenda 345
A. Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Tätigwerdens 345
B. Strafgesetzliche Regelung des Entzugs der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten 346
I. Rückerts Vorschlag eines „virtuellen Diebstahlstatbestands“ 346
1. Rückerts Gesetzesvorschlag 346
2. Bewertung von Rückerts Vorschlag 347
II. Eigene Überlegungen de lege ferenda 351
1. Gesetzesvorschlag 351
2. Begründung im Einzelnen 351
a) Verortung in einem § 248d 351
b) Begriff der „Kryptowerte“ 352
c) Begriff der „Fremdheit“ 354
aa) Straftatbestand unabhängig von einer zivilrechtlichen Vorregelung 355
bb) Straftatbestand abhängig von zivilrechtlicher Vorregelung eines absoluten Rechts an Kryptowährungseinheiten 357
d) Entziehen von Kryptowerten 357
e) Subjektiver Tatbestand 358
f) Versuchsstrafbarkeit gemäß § 248d Abs. 2 360
g) Strafantragserfordernis 360
h) Besonders schwerer Fall und Regelbeispiele 360
i) Qualifikation bei gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Entziehung von Kryptowerten 362
j) Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts 362
Teil 6: Zusammenfassung 370
§ 1 Allgemeines 370
§ 2 Die privatrechtliche Einordnung von Kryptowährungseinheiten und deren Inhaberschaft 371
§ 3 Der strafrechtliche Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten 371
A. Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten und strafrechtlicher Vermögensschutz 372
B. Die Strafbarkeit des Entzugs von Kryptowährungseinheiten 373
I. Strafrechtlich relevantes Beschaffen eines „fremden“ privaten Schlüssels 373
II. Der Entzug von Kryptowährungseinheiten durch Vornahme einer Transaktion mittels eines „fremden“ 375
§ 4 Bewertung der Untersuchungsergebnisse und Überlegungen de lege ferenda 377
Literaturverzeichnis 379
Sachwortverzeichnis 416