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Zenger, F. (2024). § 171b GVG im Lichte des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafprozess. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58886-2
Zenger, Florian. § 171b GVG im Lichte des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafprozess. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58886-2
Zenger, F (2024): § 171b GVG im Lichte des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafprozess, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58886-2

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§ 171b GVG im Lichte des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafprozess

Zenger, Florian

Schriften zum Strafrecht, Vol. 416

(2024)

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About The Author

Florian Zenger studierte Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft in München sowie Kriminologie und Mediation in Hamburg und Hagen. Im Anschluss an sein rechtswissenschaftliches Studium absolvierte er im OLG-Bezirk München sein Referendariat gefolgt von einer Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Matthias Krüger. Nach einer Tätigkeit als Staatsanwalt wechselte Herr Dr. Zenger in die Rechtsanwaltschaft. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht vertritt er vorwiegend strafrechtliche Mandate. Parallel engagiert sich Herr Dr. Zenger regelmäßig in der universitären Lehre u.a. als Lehrbeauftragter für Medizinstrafrecht an der Universität München. Seit Ende 2023 ist Herr Dr. Zenger Professor a.Z. an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.

Abstract

Der Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Prozessbeteiligten gem. § 171b GVG ist vor allem in der strafprozessualen Praxis keine Seltenheit. Dabei kollidiert der Schutz der Beteiligten direkt mit dem strafprozessualen Öffentlichkeitsgrundsatz. Trotz der hohen Praxisrelevanz wird dieser Thematik in der rechtswissenschaftlichen Literatur bislang wenig Beachtung geschenkt. Diese Forschungsarbeit versucht diese Lücke zu schließen und sowohl die Kritikpunkte an der Gesetzeslage herauszuarbeiten als auch Lösungsansätze anzubieten. Nach Ausführungen zum Öffentlichkeitsgrundsatz und dessen verfassungsrechtlicher Verankerung sowie zum Persönlichkeitsrecht, das durch § 171b GVG insbesondere geschützt werden soll, folgt eine Darstellung des völker- und europarechtlichen Rahmens und der Historie der Norm. Die Arbeit fokussiert sich schwerpunktmäßig auf die Kritikpunkte an der derzeitigen Regelung. Hier sind vor allem der Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Schlussvorträgen sowie eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten zu nennen. Herausgearbeitet wird die unklare Zielsetzung des § 171b GVG und deren Folgen. Der Autor belässt es aber nicht nur bei der Kritik, sondern arbeitet Lösungen sowohl nach derzeitiger Gesetzeslage als auch de lege ferenda heraus. Der vorgelegte Reformvorschlag, soll den Interessen der Prozessbeteiligten bei weitestmöglicher Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit besser gerecht werden. Damit leistet die Arbeit einen Beitrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem für das Strafverfahren wichtigen § 171b GVG sowie dem Aufeinandertreffen des prozessualen Grundsatzes der Öffentlichkeit und den Interessen von Prozessbeteiligten, insbesondere dem Opferschutz.»§ 171b GVG and the Principle of Public Criminal Trial«: The Book deals with the Problem of the principle of public trial on the one hand and victim protection on the other hand. The central norm in German criminal law for this is § 171b GVG. It has a high practical relevance. Nevertheless law sciences hardly deal with it. The author critically examines the regulation, in particular the lack of legal protection options and clear purpose of the norm as well as the exclusion of public during the final pleas. Finally a reform proposal is presented.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Danksagung 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung 13
I. Problemaufriss 13
II. Gang der Untersuchung 14
B. Der Öffentlichkeitsgrundsatz im Strafprozessrecht 15
I. Historische Entwicklung 15
1. Germanische Zeit 16
2. Römische Zeit 17
3. Fränkische Zeit und frühes Mittelalter 17
4. Die Einführung des Inquisitionsprozesses 18
5. Die Einführung öffentlicher Gerichtsverhandlungen im Zuge der Aufklärung 21
6. Die Einführung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Deutschen Reich 23
7. Einschränkungen des Öffentlichkeitsgrundsatzes bis zur Gründung der BRD 23
II. Verfassungsrechtliche Vorgaben 24
1. Rechtsstaatsprinzip 25
a) Recht auf ein faires Verfahren 25
b) Gebot der Rechtsklarheit 26
c) Kontrollfunktion der Öffentlichkeit 27
d) Verfahrensöffentlichkeit als rechtsstaatliches Element 28
2. Demokratieprinzip 29
3. Allgemeine Informationsfreiheit und Presse- und Rundfunkfreiheit 30
4. Allgemeines Persönlichkeitsrecht 32
a) Schutz des privaten Bereichs 33
aa) Thematische Differenzierung innerhalb des privaten Bereichs 33
bb) Das Verhalten in besonders geschützten oder abgeschiedenen Räumlichkeiten 35
cc) Die vertrauliche Kommunikation mit Dritten 35
b) Öffentliche Selbstdarstellung 36
c) Persönlichkeitsentfaltung und informationelle Selbstbestimmung 37
5. Konkurrenz von Öffentlichkeitsgrundsatz und allgemeinem Persönlichkeitsrecht 38
a) Verfassungsrang des Öffentlichkeitsgrundsatzes 38
b) Abwägung zwischen Verfassungsgrundsätzen 41
c) Abwägungsgesichtspunkte in Bezug auf den Strafprozess 42
III. Europarechtliche und völkerrechtliche Vorgaben 43
1. Europäische Menschenrechtskonvention 43
a) Der Öffentlichkeitsgrundsatz in der EMRK 44
b) Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz nach der EMRK 45
2. Istanbul-Konvention 45
3. Charta der Grundrechte der Europäischen Union 46
4. EU-Gesetzgebung zum Strafprozess 47
a) Rahmenbeschluss des Rates über die Stellung des Opfers im Strafverfahren 47
b) Die Opferschutzrichtlinie RL 2012/29/EU 47
aa) Prüfung der Schutzbedürftigkeit der Opfer 48
bb) Maßnahmen zum Ausschluss der Öffentlichkeit 49
5. Zwischenergebnis 50
C. Die Entwicklung des § 171b GVG 51
I. Die Rechtslage vor Einführung des § 171b GVG 52
II. Die Einführung des § 171b GVG im Rahmen des Opferschutzgesetzes im Jahr 1986 53
1. Der Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion aus dem Jahr 1985 54
2. Der Regierungsentwurf aus dem Jahr 1986 55
3. Änderungen im Rahmen der Beratungen im Bundestag 58
III. Modifikationen des § 171b GVG bis zur heutigen Fassung 60
1. Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) 60
2. 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches 62
3. Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) 63
4. 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches 63
IV. Erkenntnisse aus der Gesetzgebungsgeschichte 64
D. Die Anwendung des § 171b GVG im Konflikt zwischen Öffentlichkeit und Schutz privater Interessen 66
I. Die Schutzbedürftigkeit privater Interessen im Strafprozess 66
1. Die Preisgabe personenbezogener Informationen im Strafprozess 67
2. Der Schutz vor besonderen Belastungen durch die Hauptverhandlung 68
II. Struktur des § 171b GVG de lege lata 70
1. Geschützte Personen 70
a) Prozessbeteiligte 70
b) Zeugen 72
c) Verletzte 74
d) Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die als Minderjährige verletzt wurden 75
e) Sonstige Betroffene 75
2. Sachlicher Anwendungsbereich 76
3. Die Interessenabwägung in § 171b Abs. 1 GVG 76
a) Angeklagte 77
b) Zeugen und Verletzte 78
4. Die Tatbestandsvoraussetzungen von § 171b Abs. 2 GVG 80
a) Ungeschriebene Tatbestandsmerkmale 80
aa) Einbeziehung der Voraussetzungen von § 171b Abs. 1 GVG 81
(1) Persönliche Umstände mit Zusammenhang zur Tat 81
(2) Widerlegliche Vermutung eines Eingriffs in die Intimsphäre 82
(3) Systematische Erwägungen 82
(4) Gesetzgeberischer Wille 82
(5) Sinn und Zweck der Norm 84
bb) Beschränkung auf Opferzeugen 85
cc) Abwägung im Rahmen des intendierten Ermessens 85
dd) Stellungnahme 86
b) Der Straftatenkatalog 89
aa) Der Ursprung des Straftatenkatalogs im Zeugenschutzgesetz 89
bb) Die Übernahme des Straftatenkatalogs in § 255a Abs. 2 StPO 90
cc) Kritik am Straftatenkatalog in § 171b Abs. 2 GVG 91
(1) Kein freies gerichtliches Ermessen 91
(2) Verweis auf § 255a StPO 91
(3) Vergleich zum Katalog in § 68b StPO 92
5. Zwingender Ausschluss der Öffentlichkeit auf Antrag 93
6. Umfang des Ausschlusses der Öffentlichkeit 94
a) Dauer des Ausschlusses 94
b) Ausnahmen vom Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 175 Abs. 2 GVG 95
III. Rechtsmittel gegen Beschlüsse nach § 171b GVG 96
1. Überprüfung im Revisionsverfahren 97
a) Überprüfung des Anwendungsbereichs von § 171b GVG 98
b) Verstoß gegen die Begründungspflicht 99
2. Eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeit für Betroffene 99
a) Beschwerdemöglichkeit im laufenden Strafprozess 99
aa) Beschwerde nach § 304 StPO 99
bb) Ausschluss der Beschwerde nach § 305 S. 1 StPO 100
(1) Eingriff in Rechte Dritter 100
(2) Fehlender innerer Zusammenhang mit dem Urteil 100
(3) Vergleich zur Behandlung von Terminsverfügungen 101
cc) Zwischenergebnis 102
b) Gründe für die Unanfechtbarkeit der Beschlüsse 102
aa) Vermeidung der „Revisionsgefahr“ 102
bb) Verfahrensbeschleunigung 103
c) Probleme bezüglich des Opferschutzes 103
IV. Weitreichender Ausschluss der Öffentlichkeit bei Sexualdelikten und Bagatelldelikten 104
1. Regelmäßiger Ausschluss der Öffentlichkeit bei Sexualdelikten 104
2. Weitreichender Ausschluss der Öffentlichkeit auch bei Bagatelldelikten 105
a) Gesetzeshistorie zu den §§ 184i, 184j, 184k StGB 105
b) Sexuelle Belästigung 106
c) Straftaten aus Gruppen 107
d) Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen 108
e) Aufnahme in den Straftatenkatalog in § 171b Abs. 2 GVG 108
aa) Begründung des Gesetzgebers 108
bb) Widerspruch zu Sinn und Zweck des § 171b Abs. 2 GVG 109
cc) Unverhältnismäßige Einschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes 109
(1) Wertungswiderspruch zwischen sexuellen Belästigungen und schweren Sexualstraftaten 109
(2) Fehlender Sexualbezug bei § 184j StGB 110
V. Ausschluss der Öffentlichkeit von den Schlussanträgen 110
1. Anwendungsbereich der Norm 111
2. Verhältnismäßigkeit der Norm 113
a) Geringfügiger Ausschluss der Öffentlichkeit bei Großverfahren 113
b) Unterschiedlicher Schutzzweck 113
c) Verfahrensverbindung 114
d) Lösungsansätze nach derzeitiger Gesetzeslage 114
aa) Berücksichtigung im Rahmen vorangehender Ermessensentscheidungen 114
bb) Teleologische Reduktion des § 171b Abs. 3 S. 2 GVG 115
E. Überlegungen zu § 171b GVG de lege ferenda 117
I. Die Rechts- und Interessenlage in anderen Prozessarten 117
1. Unterschiedliche Bedeutung der mündlichen Verhandlung 117
2. Eingeschränkte Anwendbarkeit von § 171b GVG außerhalb des Strafprozesses 118
3. Unterschiede hinsichtlich der Revision 118
4. Zwischenergebnis 119
II. Wertungswidersprüche zu vergleichbaren Normen 119
1. § 171a GVG 119
a) Allgemeines zu Unterbringungsverfahren 120
b) Der Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 171a GVG 121
c) Das Verhältnis von § 171a GVG zu § 171b GVG 122
aa) Abgrenzung anhand der Verfahrensart 122
bb) Vorrang von § 171a GVG bei Unterbringungssachen 122
cc) Faktischer Vorrang von § 171b GVG 123
dd) Probleme durch die Anwendung von § 171b GVG in Unterbringungssachen 124
d) Zwischenergebnis 124
2. § 172 GVG 125
a) Schutz privater Geheimnisse 126
b) Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz Minderjähriger 127
III. Das Verhältnis von § 171b GVG zu anderen Zeugen- und Opferschutzmaßnahmen 127
1. Nebenklage 128
2. Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren 128
3. Hinzuziehung einer Vertrauensperson 129
4. Zeugenbeistand 130
5. Audiovisuelle Vernehmung 130
6. Ausschluss des Angeklagten 131
7. Kritik an den bestehenden Zeugenschutzmaßnahmen 131
a) Eingeschränkter Schutz für Zeugen 132
b) Privilegierung von Opferzeugen 132
c) Eingriff in die Rechte des Angeklagten 133
IV. Rechtsvergleichende Betrachtung der Norm 133
1. Rechtslage in der Schweiz 133
a) Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz 134
b) Zweiteilung der Hauptverhandlung 136
c) Andere Zeugenschutzmaßnahmen 136
d) Rechtsprechung zum Ausschluss der Öffentlichkeit 137
2. Rechtslage in Österreich 138
a) Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz 139
b) Andere Schutzmaßnahmen für Betroffene 139
c) Rechtsprechung zum Ausschluss der Öffentlichkeit 140
3. Rechtslage in Frankreich 141
a) Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz 141
b) Andere Schutzmaßnahmen für Betroffene 142
c) Rechtsprechung zum Ausschluss der Öffentlichkeit 143
4. Rechtslage in England 144
a) Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz 144
b) Andere Schutzmaßnahmen für Betroffene 145
c) Rechtsprechung zum Ausschluss der Öffentlichkeit 145
5. Zwischenergebnis 147
V. Kritikpunkte an der aktuellen Gesetzeslage 147
1. Verfassungsrechtliche Bedenken 148
a) Übermäßige Einschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes 148
b) Einschränkung der Verteidigungsrechte des Angeklagten 151
c) Verfassungskonforme Auslegung des § 175 Abs. 2 GVG 152
2. Vermischung verschiedener Schutzzwecke 153
3. Fehlender Rechtsschutz 155
4. Zwischenergebnis 156
VI. Entwurf eines neuen § 171b GVG 157
1. Verschiedene Schutzinteressen 157
2. Unklare Regelung in § 171b Abs. 2 GVG 158
3. Ausschluss der Öffentlichkeit von den Schlussanträgen 159
4. Teilnahme der Presse am Verfahren 160
5. Rechtsschutz 162
6. Formulierungsvorschlag 163
a) Neufassung von § 171b GVG 163
b) Neu zu schaffender § 171c GVG 165
c) Ergänzung des § 175 GVG 166
F. Zusammenfassung 168
Literaturverzeichnis 170
Stichwortverzeichnis 179