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Schaich, M. (2024). Zulässigkeit und Grenzen der Projektbefristung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59003-2
Schaich, Marie-Katrin. Zulässigkeit und Grenzen der Projektbefristung. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59003-2
Schaich, M (2024): Zulässigkeit und Grenzen der Projektbefristung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59003-2

Format

Zulässigkeit und Grenzen der Projektbefristung

Schaich, Marie-Katrin

Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht, Vol. 18

(2024)

Additional Information

Book Details

About The Author

Marie-Katrin Schaich studierte von Oktober 2014 bis Januar 2020 Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Seit April 2020 ist sie dort als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht tätig. Die von Prof. Dr. Frank Bayreuther betreute Arbeit wurde im März 2023 fertiggestellt. Die Disputation fand im Mai 2023 statt. Seit Oktober 2023 ist die Autorin Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Nürnberg.

Abstract

Insbesondere im Umfeld des Öffentlichen Dienstes werden Abschluss und Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen häufig davon abhängig gemacht, dass Dritte dem Arbeitgeber zur Durchführung eines bestimmten Vorhabens Finanzmittel zur Verfügung stellen. Arbeitnehmer werden dann nur für die Dauer des konkreten Vorhabens befristet und zwar unabhängig davon, ob im Anschluss noch Beschäftigungsbedarf besteht. Für diese sog. Projektbefristungen hat das BAG eine eigene, vom Wortlaut des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG abweichende, Fallgruppe geschaffen. Zulässigkeit und Grenzen dieser Befristungen sind Untersuchungsgegenstand der Arbeit. Hauptergebnis ist, dass die Fallgruppe mit dem Unionsrecht unvereinbar ist. Die Grenze der Zulässigkeit von Befristungen wegen des vorübergehenden Bedarfs erschöpft sich zudem in der ordnungsgemäß durchgeführten negativen Beschäftigungsprognose. Die zur Vertretungsbefristung entwickelten Grundsätze einer zusätzlichen Missbrauchskontrolle sind nicht übertragbar.»The Admissibility of Fixed-term Contracts only for the Duration of a Project«: Particularly in the public sector, the conclusion and renewal of fixed-term employment contracts is often made dependent on third parties providing the employer with funding for the implementation of a specific project. The author examines the admissibility of those fixed-term contracts only for the duration of a project. She concludes that the jurisdiction of the German Federal Labour Court on these cases is, in particular, incompatible with European Union law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung 15
Erstes Kapitel: Der Projektbegriff 19
A. Betriebswirtschaftlicher Projektbegriff des Projektmanagements 20
I. Projektdefinition 21
1. Projekt i.S.d. DIN 69901-5 22
2. Projekt i.S.d. DIN ISO 21500:2016-02 22
3. Zwischenergebnis 23
II. Funktion der Definition: Abgrenzung des Projekts zur Routineaufgabe und zum Prozess 23
1. Abgrenzung zur Routineaufgabe 23
2. Abgrenzung zum Prozess 23
3. Zwischenergebnis 24
III. Folge einer fehlerhaften Abgrenzung 24
B. Der Projektbegriff i.S.d. Projektbefristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG 24
I. Definition 25
II. Funktion der Definition: Abgrenzung der Projektaufgabe zur Daueraufgabe 26
III. Folge einer fehlerhaften Abgrenzung 27
C. Weitere Bedeutung des Projektbegriffs im Arbeitsrecht 27
I. Projekt i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 27
II. Projekt i.S.d. § 2 Abs. 2 WissZeitVG 28
III. Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. § 1 AÜG bei Gemeinschaftsprojekten 29
D. Vergleich der Projektbegriffe des Projektmanagements und des TzBfG 30
E. Ergebnis des ersten Kapitels 31
Zweites Kapitel: Rechtsgrundlagen der Projektbefristung 33
A. Überblick über die Rechtsgrundlagen der Projektbefristung 33
B. Projektbefristung als Bedarfsbefristung, § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG 34
I. Überblick über die Bedarfsbefristung gem. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG 34
II. Für alle Fallgruppen geltende Annahmen zur Bedarfsprognose 36
1. Inhalt der negativen Beschäftigungsprognose 36
a) Abgrenzung von vorübergehendem Bedarf und unternehmerischem Risiko durch Konkretisierung des Merkmals ‚vorübergehendˋ 36
aa) Keine Konkretisierung allein aus dem Wortlaut möglich 38
bb) Keine Konkretisierung durch den Vergleich zur Verwendung des Begriffs ‚vorübergehendˋ an anderen Stellen im Gesetz 38
(1) § 1 Abs. 1 S. 4 AÜG 38
(2) § 14 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG und § 96 Abs. 1 Nr. 2 SGB III 39
(3) Resümee zu zeitlichen Höchstgrenzen als Konkretisierungsmerkmal für § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG 40
cc) Konkretisierung durch den Vergleich zu (objektiven) betrieblichen Gründen 41
dd) Zwischenergebnis 42
b) Schlussfolgerung für die Bestimmung des vorübergehenden Bedarfs bei einer Dauer- bzw. Zusatzaufgabe 42
c) Keine eigene Rechtfertigung bzgl. der Dauer der Befristung 43
2. Prognosemaßstab der hinreichenden Sicherheit 43
3. Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für den Nachweis der Richtigkeit der Bedarfsprognose sowie Anforderungen an die Darlegung im Einzelfall 44
a) Verteilung der Darlegungs- und Beweislast 44
b) Anforderungen an die Darlegung des vorübergehenden Bedarfs 45
4. Steigende Anforderungen an die Bedarfsprognose bei Mehrfachbefristung? 46
a) Unionsrechtliche Vorgaben für die arbeitgeberseitige Prognose gem. § 5 Nr. 1 lit. a EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung 47
b) Uneinheitliche Handhabung durch das BAG 47
c) Stand der Diskussion im deutschen Recht zu § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG 48
d) Stand der Diskussion im deutschen Recht losgelöst von § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG 50
e) Stellungnahme: Keine Steigerung der Prognoseanforderungen bei § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG 51
f) Zwischenergebnis 52
5. Zwischenergebnis 52
III. Bezugspunkte der Prognosen für die Fallgruppe Projektbefristung 53
1. Arbeitgeberseitige Prognose im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzgl. des Wegfalls des Beschäftigungsbedarfs im Projekt 53
2. Arbeitgeberseitige Prognose im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzgl. überwiegender Beschäftigung des Arbeitnehmers mit Projektaufgaben 53
3. Keine Entbehrlichkeit der Prognose bei Einbezug des Verhaltens Dritter 54
IV. Bezugspunkt der Prognosen für die übrigen Fallgruppen 54
1. Arbeitgeberseitige Prognose im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzgl. des Wegfalls des Beschäftigungsbedarfs im Betrieb 55
2. Arbeitgeberseitige Prognose im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzgl. Deckung von Mehrbedarf und Einstellung (Kausalität) 55
V. Rückschlüsse auf die Fallgruppe der Projektbefristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG aus einem Vergleich mit den übrigen Fallgruppen der Norm 56
C. Projektbefristung als Finanzierungsbefristung, § 2 Abs. 2 WissZeitVG und ungeschriebener Sachgrund der ‚Drittmittelbefristungˋ 57
I. Überblick über die Projektbefristung als Finanzierungsbefristung 57
II. Entwicklung des Befristungsgrundes der Drittmittelfinanzierung 57
1. Drittmittelfinanzierung als Sachgrund für die Befristung i.S.d. § 620 BGB a.F. 58
2. Drittmittelfinanzierung als Sachgrund für die Befristung gem. § 57b Abs. 2 Nr. 4 HRG a.F. 59
3. Drittmittelfinanzierung als ungeschriebener Sachgrund, gestützt auf § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG 60
4. Drittmittelfinanzierung als Sachgrund für die Befristung gemäß § 2 Abs. 2 WissZeitVG 61
5. Gegenüberstellung der historischen Tatbestände und § 2 Abs. 2 WissZeitVG 62
a) Vergleich der Drittmittelfinanzierung als ungeschriebener Sachgrund i.S.d. § 620 BGB a.F. bzw. § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG mit § 2 Abs. 2 WissZeitVG 62
b) Vergleich von § 57b Abs. 2 Nr. 4 HRG a.F. mit § 2 Abs. 2 WissZeitVG 62
6. Zwischenergebnis 63
III. Prognose im Rahmen der Drittmittelbefristung gem. § 2 Abs. 2 WissZeitVG 63
1. Bezugspunkt der Prognose: Finanzierung und/oder Bedarf an der Arbeitsleistung? 64
a) Wortlautauslegung 64
b) Systematische Auslegung 65
c) Historische Auslegung 65
d) Auslegung nach dem Telos der Norm, Rechtssicherheit und Transparenz im Bereich der Drittmittelforschung zu schaffen 66
aa) ‚Doppelteˋ Prognose als unbillig hohe Hürde für die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers 67
bb) § 2 Abs. 2 WissZeitVG als Bedarfsbefristung neben § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG überflüssig 67
cc) Projektabschluss bei Befristungsende gerade keine Wirksamkeitsvoraussetzung, vgl. § 2 Abs. 2 Hs. 2 WissZeitVG 68
dd) Berücksichtigung der Wissenschaftsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 GG 69
e) Ergebnis der Auslegung 69
2. Auswirkungen der (prognosewidrigen) tatsächlichen Entwicklung auf die Wirksamkeit der Befristung 70
IV. Länge der Befristung: Vereinbarte Befristungsdauer ‚sollˋ dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen 70
1. Kürzere Befristungsdauer als Bewilligungszeitraum grundsätzlich zulässig 71
2. Längere Befristungsdauer als Bewilligungszeitraum grundsätzlich unzulässig 71
3. Zwischenergebnis 72
V. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Drittmittelprojektbefristung gemäß § 2 Abs. 2 WissZeitVG im Einzelnen 72
1. Finanzierung der Stelle des befristeten Arbeitnehmers überwiegend aus Mitteln Dritter 72
a) Vorliegen von Drittmitteln 72
b) Überwiegende Finanzierung der Stelle aus diesen Mitteln 73
2. Bewilligung der Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer 74
a) Abgrenzung des Forschungsprojekts von der Daueraufgabe Forschung: Rein zeitliche oder auch qualitative Abgrenzungskriterien? 75
aa) Wortlautauslegung 76
bb) Historische Auslegung 77
cc) Auslegung nach dem Telos der Norm, Rechtssicherheit und Transparenz im Bereich der Drittmittelforschung zu schaffen 77
(1) Missbrauchsanfälligkeit der Befristung bei der Forderung von qualitativen Abgrenzungskriterien 78
(2) Förderung der Drittmittelforschung als gesetzgeberisches Ziel 78
(3) Projektbegriff des § 2 Abs. 2 WissZeitVG erfordert keine qualitative Abgrenzung 79
b) Zwischenergebnis 79
3. Überwiegende Beschäftigung des befristeten Arbeitnehmers entsprechend der Zweckbestimmung dieser Mittel 79
4. Persönlicher Anwendungsbereich: nur Personal i.S.d. § 1 Abs. 1 WissZeitVG 80
VI. Anerkennung der Drittmittelfinanzierung als ungeschriebener Sachgrund durch die Rechtsprechung und Teile der Literatur 82
VII. Verhältnis zwischen § 2 Abs. 2 WissZeitVG und dem sonstigen, ungeschriebenen Sachgrund der Drittmittelfinanzierung 82
1. Verdrängung des ungeschriebenen Sachgrunds im Anwendungsbereich des WissZeitVG 82
2. Prinzipielle Anwendbarkeit des ungeschriebenen Sachgrunds außerhalb des Anwendungsbereichs des WissZeitVG 84
VIII. Keine Existenzberechtigung des ungeschriebenen Sachgrunds der Drittmittelfinanzierung 84
1. Entwickelte Tatbestandsvoraussetzungen entsprechen § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG 85
2. Keine Rechtsprechung ersichtlich, in der es allein auf ungeschriebenen Sachgrund ankam 86
3. Hauptanwendungsbereich des ungeschriebenen Befristungsgrundes (Hochschulbereich) spezialgesetzlich durch § 2 Abs. 2 WissZeitVG geregelt 87
IX. Rückschlüsse auf die Fallgruppe der Projektbefristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG aus einem Vergleich mit der Drittmittelprojektbefristung nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG 87
1. Unterschiedliche Rechtfertigungsgründe (Finanzierung vs. Bedarf) 87
a) Unterschiedliche Abgrenzungskriterien zwischen der Daueraufgabe (Forschung) und einem (Forschungs-)‌Projekt 88
b) Unterscheidung der zugrunde liegenden Projektbegriffe 88
c) Tatbestandsmerkmal der überwiegenden projektbezogenen Beschäftigung des Arbeitnehmers bei beiden Befristungstatbeständen gleich 89
d) Zwischenergebnis: Keine Rückschlüsse von § 2 Abs. 2 WissZeitVG auf § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG möglich 89
2. Anwendbarkeit der beiden Befristungsgründe nebeneinander zulässig 89
3. Anwendbarkeit § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG, wenn Befristungszeitraum vom Bewilligungszeitraum des § 2 Abs. 2 WissZeitVG abweicht 90
a) Befristungszeitraum kürzer als Bewilligungszeitraum bei § 2 Abs. 2 WissZeitVG 90
b) Befristungszeitraum länger als Bewilligungszeitraum bei § 2 Abs. 2 WissZeitVG 90
4. Folgen der Herausnahme des akzessorischen Personals aus dem persönlichen Anwendungsbereich des § 2 Abs. 2 WissZeitVG in Bezug auf § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG 91
a) Mögliches Auseinanderfallen der Befristungszeiten bei den unterschiedlichen Beschäftigtengruppen in einem ‚Projektˋ 91
b) Befristung des akzessorischen Personals nur nach allgemeiner Prognose i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG 91
c) Gesetzgeberische Entscheidung zur Streichung des akzessorischen Personals macht Vermischung der Befristungsgründe deutlich 91
D. Projektbefristung als Haushaltsbefristung, § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG 92
I. Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen der Haushaltsbefristung gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG 92
II. Stand der aktuellen Diskussion in Bezug auf § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG 92
III. Rückschlüsse auf die Fallgruppe der Projektbefristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG aus einem Vergleich mit der Haushaltsbefristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG 93
E. Ergebnis des zweiten Kapitels 93
Drittes Kapitel: Zulässigkeit der Projektbefristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG 95
A. Rechtsprechungsanalyse 95
I. Darstellung der Rechtsprechung 95
1. Fallgruppe: MBSE-Projekte 96
a) Sachverhalt 96
b) Entscheidung 96
2. Fallgruppe: Entwicklungshilfeprojekte 97
a) Sachverhalt 97
b) Entscheidung 97
3. Fallgruppe: Fremdfinanzierte Forschungsprojekte 98
a) Sachverhalt 98
b) Entscheidung 98
4. Weitere Einzelsachverhalte 99
a) Modellprojekt ‚Bürgerarbeitˋ 99
aa) Sachverhalt 99
bb) Entscheidung 99
b) Archäologische Rettungsgrabungen 100
aa) Sachverhalt 100
bb) Entscheidung 100
II. Auswertung der Rechtsprechung 101
III. Abgrenzung der Drei-Personen-Konstellation bei der Projektbefristung von der Arbeitnehmerüberlassung 102
IV. Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf andere Bereiche 102
1. Projektbefristung in Zusammenhang mit der Durchführung agiler Projekte 102
2. Projektbefristung für die befristete Beschäftigung von Rentnern 103
3. Projektbefristung für Trainer im Profimannschaftssport und Theaterschauspieler 103
4. Zwischenergebnis 104
V. Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur zur Zulässigkeit der Projektbefristung 104
1. Darstellung der Kritik an der Zulässigkeit der Projektbefristung 105
a) Kritikpunkt: Keine Rechtfertigung der Modifikation der Prognose auf das ‚Projektˋ an sich 105
aa) Argument: Kein Anknüpfungspunkt für die Modifikation der Prognose im Wortlaut 105
bb) Argument: Gefahr der Befristung bei Dauerbedarf durch Modifikation der Prognose 106
b) Kritikpunkt: Fehlen einer tauglichen Projektdefinition 106
c) Kritikpunkt: Bereich der Entwicklungshilfe als ungerechtfertigte Sonderrechtsprechung 107
aa) Argument: Widerspruch bzgl. der Abgrenzungskriterien von Daueraufgabe und Projekt 107
bb) Argument: Ungerechtfertigte Privilegierung der GIZ gegenüber anderen Marktteilnehmern 108
2. Darstellung der zustimmenden Argumente zur Zulässigkeit der Projektbefristung 108
a) Befristungsrechtlich legitimes Arbeitgeberinteresse, stets den ‚Bestenˋ einzustellen 108
b) Modifikation geschriebener Sachgründe wegen § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG erst recht zulässig 109
c) Keine Sonderrechtsprechung im Bereich der Entwicklungshilfe 109
d) Organisation des Betriebs und damit des ‚betrieblichen Bedarfsˋ durch den Arbeitgeber 110
e) Nur auf das Projekt begrenztes Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers 110
3. Resümee 111
B. Zulässigkeit der Projektbefristung aus unionsrechtlicher Perspektive 111
I. Vorgaben der Befristungsrichtlinie 112
1. Hintergründe und Ziel der Befristungsrichtlinie 112
2. Anforderungen des Unionsrechts an die Befristung aus sachlichem Grund 113
3. Anforderungen des Unionsrechts an den sachlichen Grund des vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs 113
4. Zwischenergebnis 114
II. Vereinbarkeit der vom BAG für die Projektbefristung aufgestellten Voraussetzungen mit den Anforderungen der Befristungsrichtlinie 115
1. Gefahr der Befristung bei Dauerbedarf 115
2. Schutz des Arbeitnehmers vor unsicheren (‚prekärenˋ) Beschäftigungsverhältnissen 116
3. Unvereinbarkeit mit dem Leitbild des unbefristeten Arbeitsverhältnisses als ‚Normalarbeitsverhältnisˋ 116
III. Zwischenergebnis 117
C. Zulässigkeit der Projektbefristung nach nationalem Recht 117
I. Modifikation der Bedarfsprognose 117
1. ‚Anspruch auf den Bestenˋ kein legitimes Arbeitgeberinteresse für die Befristung 118
a) Begrenzung des ‚Erprobungsinteressesˋ durch den Gesetzgeber 118
b) Hohe Anforderungen an die personenbedingte Kündigung wegen Minderleistung durch die Rechtsprechung 119
2. Zwischenergebnis 120
II. Überwiegende Beschäftigung mit Projektaufgaben 120
1. Wortlautargument für die Ablehnung der Tatbestandsvoraussetzung nicht ausreichend 121
2. Tatbestandsvoraussetzung dem System des Bedarfsbefristungsrechts fremd 121
a) Vergleich zur Vertretungsbefristung gem. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG 122
b) Vergleich zu § 2 Abs. 2 WissZeitVG und § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG 123
3. Zwischenergebnis 123
III. Zwischenergebnis 124
D. Ergebnis des dritten Kapitels 124
Viertes Kapitel: (Zusätzliche) Missbrauchsgrenzen bei der Projektbefristung gem. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG 125
A. Grundsatz der institutionellen Rechtsmissbrauchskontrolle gem. § 242 BGB 125
B. Entbehrlichkeit der Rechtsmissbrauchskontrolle im Falle der Projektbefristung? 127
I. Keine pauschale Übertragbarkeit der für § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG entwickelten Grundsätze auf § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG 127
II. Keine Übertragbarkeit auf die Saison- und Kampagnebefristungen gem. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG 128
III. Höhere Prognoseanforderungen bei § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG im Vergleich zu § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG 128
IV. Keine Beispiele einer Notwendigkeit der Missbrauchskontrolle bei vorübergehendem Bedarf gem. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG aus der Rechtsprechung 129
C. Ergebnis des vierten Kapitels 130
Fünftes Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen 131
Literaturverzeichnis 136
Stichwortverzeichnis 144