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Allgemeine Gesichtsverschleierungsverbote in Frankreich und Europa

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Schaube, A. (2024). Allgemeine Gesichtsverschleierungsverbote in Frankreich und Europa. Eine völkerrechtsdogmatische und rechtspolitische Untersuchung unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung und der »Mindestanforderungen an das gesellschaftliche Zusammenleben«. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58967-8
Schaube, Ann-Kathrin. Allgemeine Gesichtsverschleierungsverbote in Frankreich und Europa: Eine völkerrechtsdogmatische und rechtspolitische Untersuchung unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung und der »Mindestanforderungen an das gesellschaftliche Zusammenleben«. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58967-8
Schaube, A (2024): Allgemeine Gesichtsverschleierungsverbote in Frankreich und Europa: Eine völkerrechtsdogmatische und rechtspolitische Untersuchung unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung und der »Mindestanforderungen an das gesellschaftliche Zusammenleben«, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58967-8

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Allgemeine Gesichtsverschleierungsverbote in Frankreich und Europa

Eine völkerrechtsdogmatische und rechtspolitische Untersuchung unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung und der »Mindestanforderungen an das gesellschaftliche Zusammenleben«

Schaube, Ann-Kathrin

Studien zum vergleichenden Öffentlichen Recht / Studies in Comparative Public Law, Vol. 13

(2024)

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About The Author

Ann-Kathrin Schaube studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Kopenhagen. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie beim Kammergericht Berlin. Während ihrer Promotionszeit war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Derzeit arbeitet sie als Richterin in Berlin.

Abstract

Die Untersuchung befasst sich mit der komplexen Gemengelage und den vielfältigen (Grund-) Rechtsproblemen, die Verbote der religiösen Gesichtsverschleierung und ihre changierenden Begründungen aufwerfen. Sie beleuchtet Entstehung, Wirkung und Konzeptionierung der allgemein formulierten Verbote der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum in Frankreich und weiteren europäischen Ländern und misst sie an den Gewährleistungen der EMRK. Besondere Aufmerksamkeit widmet die Arbeit einem überindividuellen Verständnis der Geschlechtergleichheit als möglichem Rechtfertigungsgrund sowie dem Problem der bislang fehlenden Klarheit in Bezug auf die im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren entwickelte rechtliche Argumentation um das »gesellschaftliche Zusammenleben« als Wert einer offenen Gesellschaft.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die vermeintlich schlüssigen Konzeptionierungen letztlich einen unzulässigen Schutz von Mehrheitsinteressen zulasten der Grundrechte von einzelnen darstellen.
»General Face Veil Bans in France and Europe. An Examination of Human Rights Law, Dogma and Legal Policy, Taking into Account ECtHR Jurisprudence and the ›Minimum Requirements for Living Together‹«: With a focus on France, the study deals with the complex situation and the manifold legal problems originated by bans on religious face veiling and their varying justifications. It examines the origins, effects and conceptualization of general bans on face veiling in public in various European countries and measures them against the guarantees of the ECHR.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 17
Erster Teil: Die Geschichte des muslimischen Gesichtsschleiers und seiner Regulierung in Frankreich und Europa 22
A. Geschichte und Begründungsmodelle der Ganzkörper- und Gesichtsverschleierung 22
I. Verschleierung in vorislamischer Zeit 23
II. Der religiöse Ansatz auf Basis des Koran und der Hadithe 24
1. Textstellen im Koran 25
2. Hadith-Sammlungen 31
III. Der Ganzkörper- und Gesichtsschleier seit der Neuzeit und in der Gegenwart 33
1. Allgemeines zur jüngeren Geschichte des Vollschleiers 33
2. Motive für das Tragen des Vollschleiers in der Gegenwart: Innenansichten von Betroffenen in Europa 36
a) Freiwilligkeit 38
b) Innere Beweggründe: Ausdruck starken Glaubens, Nachahmung der Ehefrauen Mohammeds, Frömmigkeit und Stärke 39
c) Äußere Beweggründe: Mittel des Zugangs zum öffentlichen Raum 40
d) Auswirkungen auf Sozial- und Berufsleben 40
IV. Zusammenfassung 41
B. Das Verhältnis von Staat und Religion in Frankreich und der Islam 42
I. Grundsätze und Rechtsquellen 43
1. Der Begriff „laïcité“ 43
2. Religionsrecht in Frankreich 43
3. Definitions- und Auslegungsstreit zur laïcité 47
a) Geschlossene oder republikanische Auslegung 48
b) Pluralistisch-liberale Auslegung und Verständnis als „positive Neutralität“ 49
II. Organisation und rechtlicher Status der Glaubensgemeinschaften 50
1. Organisation in Kultvereinen 50
2. Organisation der katholischen Kirche in Diözesanvereinen 51
3. Organisation in eingetragenen, nicht eingetragenen oder gemeinnützigen Vereinen 52
III. Rechtliche Integration des Islam in Frankreich 53
IV. Religionsgemeinschaften und Laizität heute: Trennung und Dialog 57
C. Regulierung, Verwaltungspraxis und Urteile bezüglich des muslimischen Schleiers in Frankreich und Europa 62
I. Frankreich 62
1. Anfänge der Verschleierungsdebatte und erste Gesetze 62
2. Das Verbotsgesetz religiöser Symbole an öffentlichen Schulen von 2004 64
3. Das Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit von 2011 66
a) Regelungsgehalt des Gesetzes 2010-1192 67
b) Chronik des Gesetzgebungsverfahrens und Gesetzesbegründung 68
4. Verbotsverordnungen bezüglich „Burkinis“ 71
II. Belgien 72
1. Rechtliche Rahmenbedingungen 72
2. Muslime in Belgien 74
3. Regulierung des Gesichtsschleiers und nationale Gerichtsentscheidungen 75
III. Österreich 83
1. Rechtliche Rahmenbedingungen 83
2. Muslime in Österreich 85
3. Regulierung des Gesichtsschleiers 86
IV. Dänemark 89
1. Rechtliche Rahmenbedingungen 89
2. Muslime in Dänemark 90
3. Regulierung des Gesichtsschleiers 91
V. Schweiz 98
1. Rechtliche Rahmenbedingungen und der Islam in der Schweiz 99
2. Regulierung des Gesichtsschleiers 101
VI. Stand der Regulierung und Debatten in weiteren Mitgliedsstaaten 105
1. Italien 108
2. Niederlande 110
3. Spanien 115
4. Lettland 117
5. Bulgarien 118
VII. Zusammenfassung 118
Zweiter Teil: Allgemeine Verschleierungsverbote als konventionsrelevante Maßnahmen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR 120
A. Die Fälle S.A.S. gegen Frankreich und Belcacemi und Oussar gegen Belgien 120
I. Der Fall S.A.S. gegen Frankreich 121
II. Der Fall Belcacemi und Oussar gegen Belgien 123
III. Zusammenfassung und Ausblick 124
B. Verschleierungsverbote als Eingriff in den Schutzbereich von Art. 9 EMRK – Freiheit der Religion, des Gewissens und der Weltanschauung 125
I. Die Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK 125
1. Neutralität, Toleranz und Parität 126
2. Verhältnis zu anderen Grundfreiheiten der EMRK 129
II. Das Tragen des Vollschleiers als religiöses Bekenntnis? – Der Schutzbereich von Art. 9 Abs. 1 EMRK 129
1. Sachlicher Schutzbereich 130
a) Subjektive Bestimmung des sachlichen Schutzbereichs durch die betroffene Person 132
b) Objektive Bestimmung des sachlichen Schutzbereichs 132
c) Möglichkeiten zur Begrenzung des grundsätzlich subjektiv bestimmten Schutzbereichs durch objektive Kriterien 134
aa) Begrenzung auf Handlungen, in denen die Religion „zum Ausdruck kommt“ 134
bb) Begrenzung durch ein Notwendigkeitserfordernis 135
cc) Beschränkung auf mehrheitlich vertretene Glaubensgrundsätze einer Religionsgemeinschaft 137
dd) Begrenzung durch das Sittsamkeits- und Werteempfinden einer Gesellschaft 138
ee) Begrenzung durch inneren Zusammenhang zu einem Glauben von gewissem Maße an Stichhaltigkeit, Ernsthaftigkeit, Kohärenz und Bedeutsamkeit 139
ff) Zusammenfassung und Stellungnahme 140
d) Das Tragen des Vollschleiers als Schutzgut von Art. 9 Abs. 1 EMRK 142
2. Persönlicher Schutzbereich 143
a) Jedermannsrecht 143
b) Beschränkung durch ein besonderes Näheverhältnis zum Staat? 144
c) Beschränkung durch sonstiges besonderes Verhältnis zum Staat? 145
d) Zusammenfassung 145
III. Eingriff in die Religionsfreiheit durch allgemeine Verschleierungsverbote 146
C. Verschleierungsverbote als Eingriff in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens 148
I. Der Schutzbereich von Art. 8 EMRK 148
1. Sachlicher Schutzbereich 148
2. Persönlicher Schutzbereich 150
II. Allgemeine Verschleierungsverbote als Eingriff in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK 150
Dritter Teil: Diskussion möglicher Eingriffsziele und Rechtfertigungen unter Beachtung der Rechtsprechung des EGMR vor der S.A.S.-Entscheidung 151
A. Allgemeine Anforderungen an die Rechtfertigung gem. Art. 8 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 2 152
I. Der Schrankenkatalog von Art. 9 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 EMRK 152
II. Gesetzliche Grundlage der Maßnahme („prescribed by law“) 153
1. Allgemeines 153
2. Zugänglichkeit und hinreichende Bestimmtheit der Verbotsgesetze 154
B. Beachtlichkeit des Pluralismusaspekts – Pluralismus als Voraussetzung für die Wahrnehmung von Individualrechten und als gesamtgesellschaftliches Merkmal der Demokratie 154
I. Pluralismus als Herausforderung für die Rechtspraxis 155
II. Die Rechtsprechung des EGMR zu Pluralismus im Rahmen von Art. 8 und Art. 9 EMRK 156
1. Pluralismus als wesentliches Fundament für die und Ergebnis der Ausübung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 EMRK und der Religionsfreiheit aus Art. 9 EMRK 156
2. Pluralismus als begrenzender Faktor von Art. 8 und 9 EMRK 159
C. Gleichheit der Geschlechter als Element der Rechte und Freiheiten anderer und Eingriffsziel eines Verbots geschlechtsspezifischer religiöser Kleidung 161
I. Freiwilligkeit der Vollverschleierung und der Grundsatz der Geschlechtergleichheit – Tauglichkeit des Eingriffsziels der Geschlechtergleichheit 162
1. Relevanz und Auswirkung der Freiwilligkeit 162
2. Emanzipatorische Perspektive der EMRK: Die Geschlechtergleichheit als eigenständiger Konventionswert jenseits eines Individualrechts 164
a) Entwicklung der EGMR-Rechtsprechung 165
b) Entwicklung des Grundsatzes der Geschlechtergleichheit im Völkerrecht: Von der formalen Gleichheit zur substanziellen Gleichheit in Vielfalt 166
c) Geschlechtergleichheit als emanzipatorischer Wert der EMRK 169
II. Der Schleier als Symbol 174
1. Definition eines „Symbols“ 174
2. Symbolhaftigkeit der Verschleierung 174
3. Mögliche Bedeutungen und Deutungshoheit 175
a) Deutungshoheit über die Symbolik 177
b) Schlüssige Bedeutungen des Vollschleiers im Kontext der Geschlechtsspezifität 180
aa) Der Schleier als geschlechtsspezifisches Symbol 182
bb) Der Schleier als Symbol sittsamen Verhaltens 182
cc) Der Schleier als Symbol einer patriarchalen Geschlechterhierarchie 184
dd) Der Schleier als Symbol der Unterdrückung der Frau durch den Mann 186
III. Zwischenergebnis 187
D. Schutz der öffentlichen Sicherheit als Eingriffsziel eines Verbots religiöser Kleidung 188
E. Schutz der Menschenwürde 190
I. Die Menschenwürde als Wert der EMRK 190
II. Bezugnahme auf die Menschenwürde im Rahmen der Verschleierungsverbote 191
F. Verhältnismäßigkeitsprüfung 192
I. Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit 192
II. Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Geschlechtergleichheit 193
III. Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit 195
Vierter Teil: Besondere Betrachtung der Mindestanforderungen des „vivre ensemble“ als Instrument der Rechtfertigung von Eingriffen in Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 EMRK 197
A. Die Entwicklung der „vivre ensemble“-Argumentation im Zuge des französischen Gesetzgebungsverfahrens zum Verbotsgesetz Loi nº 2010-1192 und der Versuch der begrifflichen Annäherung 199
I. Entwicklung der Argumentation um das „vivre ensemble“ im Bericht der Gérin-Kommission 200
1. (Fehlende) Perspektiven 200
2. Darstellung der Argumentation im Gérin-Abschlussbericht 201
3. Analyse und Kontextualisierung der Argumentationen im Gérin-Bericht 207
a) Die Sichtbarkeitsmaxime als kultureller Wert 207
b) Die Sichtbarkeitsmaxime als Element der sozialen Reziprozität unter Bürgern und der Gleichheit der Bürger 208
c) Sichtbarkeit als Erfordernis der demokratischen Gesellschaft – die Bürgerin als Adressatin 208
d) Der code social und die civilité – Umgangsformen und Konventionen als Werte der Republik 209
e) Zusammenfassende Stellungnahme 210
II. Das vivre ensemble in der Stellungnahme des Conseil d’État: La vie en société 211
III. Das vivre ensemble in der Begründung zur französischen Gesetzesbegründung 2010 214
IV. Zusammenfassung und Zwischenergebnis 215
V. Die Übernahme des Konzepts durch den belgischen, österreichischen, dänischen und schweizerischen Gesetzgeber 217
1. Belgien 217
2. Österreich, Dänemark und die Schweiz 218
VI. Ergebnis und Versuch der Begriffsdefinition 221
B. Die Mindestanforderungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens im Kontext der Schrankenkataloge von Art. 8 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 2 EMRK 223
I. Auslegungsgegenstand 223
II. Auslegung der EMRK 224
1. Klassische Auslegungsmethoden gem. Art. 31–33 WVK 224
2. EMRK-spezifische Auslegungsmethoden: Evolutive und autonome Auslegung der EMRK als „living instrument“ 225
a) Entstehung und Inhalt der evolutiven Auslegungsmethode 225
b) Kritik und Stellungnahme 228
3. Vermutung zugunsten eines umfangreichen Menschenrechtsschutzes? 231
4. Keine grenzenlose Auslegungskompetenz: Die Margin of Appreciation-Doktrin auf Schrankenebene und Kritik aus der Rechtswissenschaft 232
5. Kritik des Vorgehens des EGMR in den Verfahren zu Vollverschleierungsverboten 234
III. Auslegung des Eingriffsziels „Rechte und Freiheiten anderer“ und Einordnung der Subsumtion des Gerichtshofs 235
1. Die Margin of Appreciation-Doktrin bezüglich der „Rechte und Freiheiten anderer“, Art. 8 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 2 EMRK 237
2. Der Terminus der „anderen“ i. S.v. Art. 8 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 2 EMRK 238
a) Natürliche Personen 238
b) Gruppen und juristische Personen 238
c) Ansätze für und wider einer möglichen Ausweitung auf die Allgemeinheit als „andere“ 239
aa) Streng personenbezogener Ansatz 239
bb) Vorrangiger Schutz der Allgemeinheit als Gemeinschaft der „anderen“ 240
cc) Dualistischer Ansatz 241
dd) Erweitert-personenbezogener Ansatz 241
ee) Stellungnahme und Zwischenergebnis 242
3. Auslegung der „Rechte und Freiheiten“ i. S.v. Art. 8 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 2 EMRK 243
a) Konventionsinterne Rechte und nationale Individualrechte als Ausdruck eines europäischen Standards 244
b) Verfassungsprinzipien, Rechtsgüter und Interessen der Allgemeinheit 244
c) Schutz von Individualinteressen, ungeschriebenen Rechten und Gefühlen? Diskussion positivistischer, naturrechtlicher und vermittelnder Ansätze 245
aa) Rechtspositivistischer Ansatz 246
bb) Naturrechtlicher Ansatz 247
cc) Berücksichtigung gewichtiger menschlicher Interessen 247
dd) Berücksichtigung von Gefühlen 250
ee) Rechtsprechung des EGMR 252
d) Stellungnahme und Zwischenergebnis 256
IV. Subsumtion und Einordnung der Argumentation der französischen Regierung im S.A.S.-Verfahren und der Urteilsbegründung des EGMR: Kategoriebildung der „Achtung eines Mindestbestands an Werten einer offenen und demokratischen Gesellschaft“ als Suggestion eines strengen Maßstabs 259
1. Subsumtion der ersten Stufe „Achtung eines Mindestbestands an Werten einer offenen und demokratischen Gesellschaft“ 260
2. Subsumtion der zweiten Stufe „Mindestanforderungen an das gesellschaftliche Zusammenleben“ 261
C. Analyse der Dogmatik der Konzeption, Kritik und Stellungnahme: Die „doppelt unbestimmte Schranke“ 264
I. Gefahr der Schaffung von Scheinrechtsgütern 264
II. Verhältnis zur „Aufrechterhaltung der Ordnung“ i. S. d. Art. 8 Abs. 2 EMRK und zur „öffentlichen Ordnung“ i. S. d. Art. 9 Abs. 2 EMRK 265
1. Problematik der Unschärfe der „Aufrechterhaltung der Ordnung“ i. S. d. Art. 8 Abs. 2 EMRK und „Schutz der öffentlichen Ordnung“ gem. Art. 9 Abs. 2 EMRK 266
a) Auswirkungen der Wortlautabweichungen in den authentischen Sprachfassungen 267
b) Erforderlichkeit gewisser Abgrenzbarkeit 268
c) Problematik der Abgrenzung der Ordnungsbegriffe in Art. 8 Abs. 2 EMRK und Art. 9 Abs. 2 EMRK 268
2. „Mindestanforderungen an das gesellschaftliche Zusammenleben“: Eine versteckte Ausuferung der Problematik der Ordnungsbegriffe nach der EMRK 270
III. Ambivalente Pluralismuskonzeption als Kunstgriff zur Suggestion strenger Maßstäbe und zur Einschränkung von Minderheitenrechten 271
IV. Margin of Appreciation: Kein Erfüllen der eigenen Ansprüche an eine ausreichende Kontrolldichte durch den EGMR 273
Fünfter Teil: Betrachtungder allgemeinen Gesichtsverschleierungsverbote unter dem Aspekt effektiven Minderheitenschutzes und Art. 14 EMRK 276
A. Das Diskriminierungsverbot gem. Art. 14 EMRK 278
I. Allgemeines 278
II. Prüfungsaufbau und der vom EGMR entwickelte Prüfungsmaßstab bei Art. 14 EMRK 279
B. Der Diskriminierungsbegriff und unterschiedliche Ausprägungen von Diskriminierung 281
I. Unmittelbare vs. mittelbare Diskriminierung 281
II. Intersektionalität und Mehrfachdiskriminierungen 281
C. Analyse der Verschleierungsverbote unter den Aspekten mittelbarer und intersektionaler Diskriminierung 282
I. Mittelbare intersektionale Diskriminierung und Entscheidung des EGMR im Fall S.A.S. gegen Frankreich 283
II. Kritik 284
1. Absenkung des gleichheitsrechtlichen Schutzniveaus durch bloße Übernahme der freiheitsrechtbezogenen Margin(s) of Appreciation 284
2. Fehlender Blick für intersektionale Dimensionen 285
3. Verdrängung der Frauen ins Private? 286
Sechster Teil: Ergebnis 287
Literaturverzeichnis 295
Stichwortverzeichnis 307