Gebietsbezogener Drittschutz im Baurecht
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Gebietsbezogener Drittschutz im Baurecht
Zur Figur eines »besonderen Gebietserhaltungsanspruchs«
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1516
(2024)
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Annette Eichinger studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Trinity College Dublin. Das Rechtsreferendariat leistete sie anschließend im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg ab. Von 2015 bis 2018 arbeitete sie auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seit 2018 ist sie als Justiziarin der Stadt Nürnberg tätig.Abstract
In Baunachbarklagen wurde in den letzten Jahren nicht selten ein »spezieller Gebietsprägungserhaltungsanspruch« oder ein »Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets« geltend gemacht. Hinter dieser Annahme einer besonderen Form des Gebietserhaltungsanspruchs steht der Versuch, gebietsbezogenen Drittschutz auszuweiten. Nachbarn soll die Abwehr solcher Vorhaben erleichtert werden, die nach den Artfestsetzungen zwar zulässig sind, aber das Baugebiet in seiner Gesamtheit gefährden. Das Meinungsbild zu einer solchen Erweiterung gebietsbezogenen Drittschutzes ist diffus.In dieser Arbeit werden die verschiedenen Ansätze für einen »besonderen Gebietserhaltungsanspruch« ihren objektiv-rechtlichen Grundlagen zugeordnet und ihr dogmatischer Hintergrund hinterfragt. Das führt zu der Erkenntnis, dass es weder begrifflich der Abgrenzung einer besonderen Form des Gebietserhaltungsanspruchs bedarf noch die Erweiterung seines Anwendungsbereiches begründbar ist.