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Massenentlassung und Sonderkündigungsschutz

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Mazurek, D. (2024). Massenentlassung und Sonderkündigungsschutz. Eine dogmatische Analyse zur Einbeziehung von Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz in das Massenentlassungsverfahren. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59090-2
Mazurek, Daniel. Massenentlassung und Sonderkündigungsschutz: Eine dogmatische Analyse zur Einbeziehung von Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz in das Massenentlassungsverfahren. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59090-2
Mazurek, D (2024): Massenentlassung und Sonderkündigungsschutz: Eine dogmatische Analyse zur Einbeziehung von Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz in das Massenentlassungsverfahren, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59090-2

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Massenentlassung und Sonderkündigungsschutz

Eine dogmatische Analyse zur Einbeziehung von Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz in das Massenentlassungsverfahren

Mazurek, Daniel

Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht, Vol. 19

(2024)

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About The Author

Daniel Mazurek studierte von 2014 bis 2020 an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Im Anschluss an das Erste Staatsexamen war er bis 2023 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht tätig. Seine Dissertation zum nationalen und europäischen Massenentlassungsrecht, die von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis betreut wurde, schloss er im Jahr 2023 ab. Seit 2023 absolviert zudem das Referendariat am Oberlandesgericht in Köln mit Stationen u.a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie in einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei.

Abstract

Die Arbeit behandelt das dogmatische Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Massenentlassungsrecht vor dem Hintergrund der Grundrechtsbindung im europäischen Mehrebenensystem anhand der Frage, ob für Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz ein verfassungskonform erweiterter Entlassungsbegriff anzuwenden ist. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Anwendung eines verfassungskonform erweiterten Entlassungsbegriffs aufgrund der Öffnungsklausel der Massenentlassungsrichtlinie und der dahinterstehenden Kompetenzverteilung der Art. 153 AEUV unionsrechtskonform ist, ein verfassungsrechtliches Bedürfnis für diese Korrektur entgegen der Ansicht des BVerfG aber nicht besteht. Für die Praxis leitet der Autor die Übertragbarkeit des verfassungskonform erweiterten Entlassungsbegriffs auf andere Sonderkündigungstatbestände her. Abstrahiert leistet die Arbeit einen grundlegenden Beitrag zum Umgang mit verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben im mindestharmonisierten Arbeitsrecht.»Mass Dismissal Law and Special Protection against Dismissal. A Dogmatic Analysis on the Inclusion of Employees with Special Protection against Dismissal in Mass Dismissal Proceedings«: Since the paradigm shift brought about by the junk case law, mass dismissal law has offered considerable need for discussion. This is intensified by the requirements of constitutional and european law. Against this background, this paper deals with the dogmatic relationship between national and european mass dismissal law on the basis of the question of whether an expanded concept of dismissal is to be applied to employees with special protection against dismissal in conformity with the constitution.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Widmung 5
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 21
Kapitel 1: Einleitung 27
A. Einführung 27
B. Anlass der Untersuchung 30
I. Zugrundliegender Sachverhalt 31
II. Entscheidungen des BAG und des BVerfG im Überblick 32
III. Problemstellung 32
C. Gang der Untersuchung 34
Kapitel 2: Grundlagen des Massenentlassungsrechts 36
A. Begriffsbestimmung und Regelungsanlass 36
I. „Massenentlassung“ und „Massenentlassungsrecht“ 36
II. Regelungsanlass – Interessenlage bei Massenentlassungen 37
B. Entstehungsgeschichte des Massenentlassungsrechts 38
I. Nationale Gesetzgebungsentwicklung 39
1. Weimarer Republik als Ausgangspunkt der gesetzlichen Regulierung 39
a) Demobilmachungsverordnung 40
b) Erste Modifikationen durch die Betriebsstilllegungsverordnung 41
2. Die Weltwirtschaftskrise 1923 und das Bedürfnis nach einem neuen Massenentlassungsschutz 42
3. Reichseinheitliches Arbeitsrecht durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit 43
4. Der Weg zu einem bundeseinheitlichen Massenentlassungsrecht 44
a) Zersplitterung des Massenentlassungsrechts nach dem Zweiten Weltkrieg 44
b) Vereinheitlichung des Massenentlassungsschutzes 45
c) Formale Änderungen unter Stillstand des materiellen Gehalts 46
d) Neuer Impuls durch den Europäischen Gesetzgeber 47
aa) Das Zweite Gesetz zur Änderung des KSchG 47
bb) Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das europäische Recht 48
e) Schlafender Gesetzgeber 49
5. Zwischenergebnis 50
II. Europäische Gesetzgebungsentwicklung 50
1. AKZO-Konzern als „Startschuss“ des europäischen Massenentlassungsrechts 51
2. Massenentlassungs-Änderungsrichtlinie 52
3. ME-RL 53
4. Öffnung der ME-RL für Betriebe der Schifffahrt 54
III. Zwischenfazit 54
C. Konzeption und jüngster Wandel des nationalen Massenentlassungsrechts 55
I. Zielsetzung des europäischen Massenentlassungsrechts 55
1. Arbeitnehmerschutz und wettbewerbsmotivierte Harmonisierung 56
2. Begrenzte Bedeutung arbeitsmarktpolitscher Ziele? 57
II. Traditioneller Zweck des deutschen Massenentlassungsrechts 59
1. Fokussierung auf arbeitsmarkpolitische Ziele 60
2. Keine Berücksichtigung von Individualinteressen der Arbeitnehmer? 61
III. Wandel durch Umsetzung des europäischen Massenentlassungsrechts 62
1. Grundlagen der Richtlinienwirkung 62
a) Verbindlichkeit ohne unmittelbare Wirkung 62
b) Mitgliedstaaten als Adressaten der Umsetzungspflicht 63
c) Umsetzungsmöglichkeiten 64
2. Umsetzung der Richtlinien im deutschen Recht 64
a) Vorläufige Umsetzungsschwierigkeiten auf nationaler Ebene 65
aa) Vergeblicher Ruf nach dem Gesetzgeber 65
bb) Richtlinienkonforme Auslegung als methodischer Motor des Umsetzungsprozesses? 66
cc) Die „Junk“-Entscheidung als Wendepunkt 67
b) Arbeitnehmerschutz als neuer Schwerpunkt des Massenentlassungsrechts 68
aa) Methodologische Sperre durch den Willen des nationalen Gesetzgebers? 69
bb) Vorrang des Arbeitnehmerschutzes im Wege richtlinienkonformer Auslegung 71
(1) Ambivalenz zwischen arbeitsmarktpolitischer und arbeitnehmerschützender Zielsetzung 72
(2) Überwindung des Konzeptunterschiedes 73
cc) Ausprägung des Arbeitnehmerschutzes anhand ausgewählter Aspekte des nationalen Massenentlassungsrechts 74
(1) Arbeitnehmerschutz im Anzeigeverfahren nach § 17 Abs. 1 KSchG – Entgegenstehen des öffentlich-rechtlichen Charakters? 74
(2) Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen im Rahmen des Konsultationsverfahrens 76
(3) Unwirksamkeitsrechtsfolge der Kündigung als Ausprägung des Arbeitnehmerschutzes 79
(4) Weiterentwicklung des Arbeitsmarktes – Bestandsaufnahme der Rechtswirklichkeit im Massenentlassungsrecht 81
c) Zwischenergebnis 85
3. Arbeitnehmerschutz ohne Individualschutz? 85
a) Gesamtheitlicher Arbeitnehmerschutz nach Mauthner 85
b) Stellungnahme 86
IV. Zwischenergebnis und weiterer Gang der Untersuchung 90
Kapitel 3: Die Einbeziehung von Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz in das Massenentlassungsverfahren 92
A. Berücksichtigung von Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz im Massenentlassungstatbestand 92
I. Verhältnis von Massenentlassungs- und Sonderkündigungsschutz 92
1. Grundprinzipien des Kündigungsschutzrechts 93
2. Verhältnis zum allgemeinen Kündigungsschutz 95
3. Verhältnis zum besonderen Kündigungsschutz 98
4. Zwischenergebnis 99
II. Ausschluss durch den rechtlichen Rahmen des Massenentlassungsrechts? 100
1. Vorliegen einer „Massenentlassung“ – sachlicher Anwendungsbereich 100
2. Persönlicher Anwendungsbereich 102
3. Zwischenergebnis 103
III. Faktischer Ausschluss durch strikte Anwendung der §§ 17 ff. KSchG 103
IV. Anpassungsmöglichkeiten des Anwendungsbereichs 107
1. Anpassung der 30-Tages-Frist 107
a) Ausdehnungsmöglichkeit der 30-Tages-Frist? 107
b) Grenzen der Ausdehnung 108
aa) Wortlaut als Grenze 108
bb) Gesetzgeberische Intention 108
c) Zwischenergebnis: Ausdehnungsuntauglichkeit der 30-Tages-Frist 109
2. Anpassung des Anknüpfungspunktes – der Entlassungsbegriff 110
V. Zwischenergebnis und weiterer Gang der Untersuchung 111
B. Der Entlassungsbegriff in der bisherigen Rechtsprechung 111
I. Ursprüngliche Auslegung durch das BAG 111
II. Entlassungsbegriff nach „Junk“ 112
1. Vorgaben der ME-RL 112
2. Klarstellung durch den EuGH in der Sache „Junk“ 113
3. Berücksichtigung in der Rechtsprechung des BAG 115
III. Konkretisierung des Entlassungsbegriffs durch den EuGH 116
1. Einseitige Vertragsänderung und Änderungskündigung 116
2. Vertragsaufhebung als zwingende Voraussetzung? 118
3. Zwischenergebnis 119
IV. Maximen der Auslegungsergebnisse 120
V. Zwischenergebnis 122
VI. Nationale Erweiterung des Entlassungsbegriffs in der Rechtsprechung 122
1. BAG v. 25.4.2013 – 6 AZR 49/12 122
a) Entscheidungsgründe 123
b) Zwischenergebnis: Keine Sonderbehandlung bei Sonderkündigungsschutz 124
2. Urteilsverfassungsbeschwerde beim BVerfG v. 8.6.2016 – 1 BvR 3634/13 124
a) Entscheidungsgründe 124
aa) Allgemeiner Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG 125
bb) Mittelbare geschlechtsspezifische Diskriminierung, Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG 126
cc) Lösung: Verfassungskonforme Auslegung 126
b) Zwischenergebnis: Neudefinition des Entlassungsbegriffs 127
3. BAG v. 26.1.2017 – 6 AZR 442/16 127
a) Entscheidungsgründe 127
b) Zwischenergebnis: Zustimmung und Kritik des BAG 128
VII. Fazit 129
C. Rechtliche Revision des national erweiterten Entlassungsbegriffs 129
I. Unionsrechtskonformität des Vorgehens 130
1. Zuständigkeit für die Auslegung im unionsrechtsdeterminierten Bereich 132
a) Grundsatz der autonomen Auslegung des Unionsrechts 132
b) Zuständigkeit des EuGH für die autoritative Auslegung des Unionsrechts 133
aa) Verteilung der autoritativen Auslegungskompetenz bei Richtlinien 134
bb) Verteilung der Auslegungskompetenzen im Massenentlassungsrecht 135
cc) Zwischenergebnis 137
c) Ausnahmen im Bereich günstigerer Umsetzungsregelungen 137
aa) Überschießende Richtlinienumsetzung und inhaltliche Übererfüllung 138
(1) Überschießende Richtlinienumsetzung und deren auslegungstechnischen Folgen 139
(2) Inhaltliche Übererfüllung 140
bb) Anwendung auf den Untersuchungsgegenstand 141
cc) Auslegungskompetenz vermittelt durch die Öffnungsklausel des Art. 5 ME-RL? 141
(1) Typisierung und Legitimation von Öffnungsklauseln arbeitsrechtlicher Richtlinien 142
(a) Nationale Legitimation der Rechtssetzungskompetenz im unionsrechtlichen Gewand 143
(b) Klarstellungs- und Präzisierungsfunktion von Öffnungsklauseln 144
(2) Begriff der „Mitgliedstaaten“ i. S. d. Art. 5 ME-RL 145
(a) Wortlautargument 145
(b) Keine Indikation durch Kompetenzwahrnehmung der Mitgliedstaaten 146
(c) Bestätigung durch primärrechtliche Vorgabe des Art. 153 Abs. 4 AEUV 147
(d) Gewaltenteilung als folgenorientiertes Argument 148
(3) Vorlagepflicht bezüglich Art. 5 ME-RL? 149
(a) Grundlagen der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV 149
(b) Acte clair durch primärrechtliche Vorzeichnung des Kompetenzgefüges 151
(c) Zwischenfazit: Nicht verpflichtende Chance zur Klarstellung 152
dd) Zwischenergebnis 153
d) Zwischenfazit: Auslegungszuständigkeit im unionsrechtsdeterminierten Bereich 153
2. Grundrechtlicher Auslegungsmaßstab im europäischen Mehrebenensystem 154
a) Überprüfung von Umsetzungsgesetzen an der nationalen Verfassung? 155
aa) Anwendungsbereich der Grundrechtecharta 156
(1) „Durchführung von Unionsrecht“, Art. 51 Abs. 1 S. 1 GRC 156
(2) Übertragung auf das Massenentlassungsrecht 157
bb) Nationaler und europäischer Grundrechtsschutz im Anwendungsbereich des Unionsrechts 158
(1) Geltungsgrund des Anwendungsvorrangs 158
(a) Europarechtliche Theorie des EuGH 159
(b) Theorie der verfassungsrechtlichen Ermächtigung des BVerfG 160
(c) Auflösung der unterschiedlichen Konzeptionen 161
(2) Verfassungsrechtliche Ausnahmen als Konsequenz divergierender Herleitung 162
(a) Grundrechtskontrolle 162
(b) Ultra-vires-Kontrolle 163
(c) Verfassungsidentität 163
(3) Übertragung auf die Fallkonstellation 164
cc) Doppelte Grundrechtsbindung im mindestharmonisierenden Bereich – Verdrängung des Anwendungsvorrangs? 165
(1) Differenzierung zwischen Vollharmonisierung und Mindestharmonisierung 165
(2) Analyse der ME-RL hinsichtlich Umsetzungsspielräume beim Entlassungsbegriff 167
(a) Doppelstufiges Prüfungsprogramm des Determinierungsgrads 167
(b) Determinierungsgrad der ME-RL im Allgemeinen 168
(c) Determinierungsgrad des Tatbestands der Massenentlassung 169
(3) Zwischenergebnis 170
dd) Zwischenfazit 170
b) Abweichung durch Öffnungsklausel des Art. 5 ME-RL 170
aa) Maßgeblichkeit der nationalen Verfassung im Bereich günstigerer Regelungen 172
(1) Normative Vorgabe des Art. 51 Abs. 1 S. 1 GRC 172
(2) Bewertung der Rechtsprechung des EuGH 174
(3) Zwischenergebnis und Übertragung auf die verfassungskonforme Auslegung 176
bb) Vorliegen einer tatsächlich günstigeren Regelung 177
(1) Schutzrichtung des Günstigkeitsbegriff des Art. 5 ME-RL 178
(2) Inhalt des Günstigkeitsbegriffs – Verbot einer ambivalenten Regelung 178
(3) Günstigkeitsvergleich als Prüfungsmechanismus 179
(4) Günstigkeit des verfassungskonform erweiterten Entlassungsbegriffs 180
cc) Immanente Schranken durch das Gebot des „effet utile“ 182
(1) Ausgestaltung der immanenten Schranken im Massenentlassungsrecht 183
(2) Wahrung der Grenzen durch den verfassungskonform erweiterten Entlassungsbegriff? 185
c) Zwischenergebnis 186
3. Allgemeine Prinzipien von Öffnungsklauseln – Abstrahierung der gewonnenen Erkenntnisse 186
4. Zwischenergebnis und weiterer Gang der Untersuchung 187
II. Zulässige Ausübung nationaler Rechtsmethoden 188
1. Wahl der „zutreffenden“ methodischen Grundlage 188
a) Die verfassungsorientierte Interpretation als einschlägiger Lösungsmechanismus? 189
b) Zwischenergebnis 191
2. Die verfassungskonforme Auslegung 191
a) Grundlagen 192
b) Prinzip der Normerhaltung als Legitimation und Pflicht 193
c) Anwendung der verfassungskonformen Auslegung auf den Entlassungsbegriff des § 17 Abs. 1 KSchG 193
d) Verfassungswidrigkeit des „klassischen“ Entlassungsbegriffs 195
aa) Notwendigkeit eines Verstoßes gegen spezifisches Verfassungsrecht 195
bb) Allgemeiner Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG 196
(1) Anwendbarkeit neben den speziellen Gleichheitssätzen 197
(2) Vergleichsgruppenbildung 199
(3) Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern mit behördlichem Sonderkündigungsschutz 201
(a) Benachteiligung auf tatbestandlicher Ebene 201
(b) Faktische Benachteiligung durch „Herausfallen“ aus dem Anzeige- und Konsultationsverfahren? 202
(c) Faktische Berücksichtigung durch ex-ante-Beurteilung des Arbeitgebers 204
(d) Fehlerhaftes Verständnis des BVerfG 206
(e) Benachteiligung auf Rechtsfolgenebene 207
(4) Zwischenfazit: Kritik und Zustimmung 209
cc) Geschlechterspezifische Diskriminierung, Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG 209
(1) Verbot mittelbarer geschlechterspezifischer Diskriminierung? 210
(2) Überwiegende Betroffenheit eines Geschlechts 213
(3) Elternzeit als Anknüpfungspunkt für die mittelbare Benachteiligung 216
(a) Zustand zum Zeitpunkt der Entscheidung 217
(b) Dynamisches Wesen des Verbots mittelbarer Benachteiligung 217
(4) Strukturgleichheit zu Art. 3 Abs. 1 GG: Erhebliche Nachteile als Unterfall der Ungleichbehandlung 218
(5) Zwischenfazit: Methodisch haltbare Realisierung von Geschlechtergerechtigkeit 219
dd) Gerechtfertigte Differenzierung aufgrund des Entlassungsbegriffs 220
(1) Einheitliche Überprüfung 221
(2) Gleichheitsrechtlicher Rechtfertigungsmaßstab 222
(a) Grundkonzept zwischen Willkür- und Verhältnismäßigkeitsprüfung 222
(b) Festlegung auf einen stufenlosen Maßstab 222
(3) Intensivierung des Rechtsfertigungsmaßstabs aufgrund von Art. 6 Abs. 1 GG 223
(4) Rechtfertigender Nachteilsausgleich aufgrund von § 18 Abs. 1 S. 4 BEEG? 225
(a) Schutzkonzept des elternzeitrechtlichen Kündigungsschutzes im Vergleich 226
(b) Zwischenfazit: Keine Differenzierung anhand der unternehmerischen Maßnahme 227
(5) Abwägung anhand des aufgestellten Rechtfertigungsmaßstabs 228
(a) Geeignetheit und Erforderlichkeit des Differenzierungsmittels „Massenentlassungszusammenhang“ 229
(b) Entzug individualschützender Position des Arbeitnehmers 231
(c) Keine Indikation einer Korrektur durch Art. 12 Abs. 1 GG 232
(d) Mangelndes massenentlassungsrechtliches Schutzbedürfnis 234
(e) Keine massenentlassungsrechtliche Willkürlichkeit des Ausschlusses 237
e) Zwischenfazit: Keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit 238
3. Überschreitung methodischer Grenzen 239
a) Überschreitung der Grenzen verfassungskonformer Auslegung 239
aa) Wortlautgrenze des Entlassungsbegriffs 240
bb) Prinzipielle Zielsetzung 241
b) Überschreitung der Grenzen verfassungskonformer Rechtsfortbildung 242
4. Zwischenergebnis und Kritik des BVerfG 243
III. Lösung de lege ferenda: Anpassung der Verwaltungsvorschriften zum BEEG 244
1. Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 S. 4 BEEG als Anpassungsgegenstand 244
2. Anpassung des inhaltlichen Prüfungsmaßstabs nach § 18 Abs. 1 S. 4 BEEG 245
3. Schaffung von Entscheidungsfristen 246
4. Zustimmungserklärung unter Vorbehalt 247
5. Zwischenfazit 248
D. Ergebnis und Folgefragen 249
Kapitel 4: Praktische Konsequenzen der Ausweitung des Entlassungsbegriffs 251
A. Verfahrensrechtliche Bindung der Arbeitsgerichtsbarkeit 252
I. Grundsätzliche Bindungswirkung von Entscheidungen des BVerfG 252
II. Umfang der Bindungswirkung 253
1. Rechtlicher Umfang der Bindungswirkung 253
2. Faktische Bindung bei verfassungskonformer Auslegung? 254
III. Ausweg oder unerschütterliches Präjudiz? 255
1. Eigenmächtige Änderungen der Rechtsprechung durch einzelne Senate 255
2. Möglichkeit der Selbstkorrektur durch das BVerfG 256
IV. Zwischenergebnis und Folgen für die Praxis 257
B. Reichweite der verfassungskonformen Ausweitung des Entlassungsbegriffs 257
I. Unklarheiten durch einzelfallspezifische Argumentation des BVerfG 258
II. Erfordernis des fehlenden „gleichwertigen Schutzes“ 259
III. Umfasste Arten von Massenentlassungen 260
1. Beschränkung auf Massenentlassungen im Rahmen von Betriebsschließungen? 260
2. Ausweitung auf jegliche unternehmerische Durchführung von Massenentlassungen? 261
3. Keine Pauschalität der Übertragbarkeit 262
IV. Umfasste Formen des Sonderkündigungsschutzes 262
1. Beschränkung auf präventive Kündigungsverbote unter behördlichem Erlaubnisvorbehalt 263
2. Übertragbarkeit auf § 18 Abs. 1 S. 4 BEEG 264
a) Keine Beschränkung des Vergleichsmaßstabs auf die Regelhaftigkeit der Kündigungszustimmung 265
b) Höherer Schutz des BEEG bei Massenentlassungen ohne Betriebsschließung 266
aa) Sonstige Fälle regelhafter Zustimmung 266
bb) Ausgeschlossenen Fälle regelhafter Zustimmung 267
cc) Abstrakter Vergleich der Schutzniveaus 268
c) Zwischenergebnis 270
3. Übertragbarkeit auf § 5 Abs. 2 PflegeZG und § 2 Abs. 3 FPfZG 271
a) Vergleichbarkeit des Kündigungsschutzes nach § 18 Abs. 1 S. 4 BEEG und § 5 Abs. 2 S. 1 PflegeZG 271
b) Schutzidentität aufgrund des Verweises nach § 2 Abs. 3 FPfZG 272
c) Vergleichbares verfassungsrechtliches Schutzbedürfnis 273
4. Übertragbarkeit auf § 17 Abs. 2 S. 1 MuSchG 273
a) Ausschluss wegen des Charakters als kündigungsvorbereitende Maßnahme? 274
b) Begrenzte Belastbarkeit der VwV-BEEG zur Regelhaftigkeit der Zulässigkeitserklärung 275
c) Abstrakter Vergleich der Schutzniveaus 277
d) Vergleichbares verfassungsrechtliches Schutzbedürfnis 278
e) Zwischenergebnis 279
5. Übertragbarkeit auf § 168 SGB IX 279
a) Keine Regelhaftigkeit der Zustimmungserklärung 279
b) Vergleich der Schutzniveaus auf Grundlage der Ermessenseinschränkungen nach §§ 171, 173 SGB IX 280
c) Fehlende verfassungsrechtliche Notwendigkeit? 282
d) Zwischenergebnis 283
V. Umfasste Arten der Entlassung 284
VI. Zwischenfazit: Fragmentarische Übertragbarkeit 285
C. Resultierende Rechtsfragen für das Massenentlassungsverfahren 285
I. Massenentlassungsschutz bei behördlicher Antragsstellung außerhalb des 30-Tage-Zeitraums 286
1. Auslösen des Massenentlassungsschutzes durch Hinzurechnung eines Arbeitnehmers mit Sonderkündigungsschutz 286
2. Keine Unzulässigkeit absichtlicher Staffelung von Kündigungen? 287
a) Staffelung der Kündigungen 288
b) Staffelung der Zustimmungsanträge 289
II. Behandlung des Entlassungsbegriffs bei Massenentlassung in mehreren Wellen 292
1. Keine Doppelberücksichtigung 292
2. Zweistufige Prüfung als Lösung 294
3. Zwischenergebnis 296
III. Herausfallen der behördlichen Zustimmung aus der Freifrist des § 18 Abs. 4 KSchG 297
D. Bilanz der Konsequenzen 299
Kapitel 5: Schlussthesen 301
A. Thesen des 2. Kapitels 302
B. Thesen des 3. Kapitels 303
C. Thesen des 4. Kapitels 309
Literaturverzeichnis 312
Stichwortverzeichnis 337