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Sperrklauseln im Mehrebenensystem des Europawahlrechts

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Jendro, S. (2024). Sperrklauseln im Mehrebenensystem des Europawahlrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59033-9
Jendro, Sophie. Sperrklauseln im Mehrebenensystem des Europawahlrechts. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59033-9
Jendro, S (2024): Sperrklauseln im Mehrebenensystem des Europawahlrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59033-9

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Sperrklauseln im Mehrebenensystem des Europawahlrechts

Jendro, Sophie

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 217

(2024)

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About The Author

Sophie Jendro studierte von 2013 bis 2018 Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 2018 bis 2022 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Leipzig am Lehrstuhl von Professor Dr. Arnd Uhle tätig, der auch ihre Promotion betreute. Seit November 2022 absolviert sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst am Kammergericht Berlin.

Abstract

Seit inzwischen mehr als zehn Jahren findet in Deutschland eine Auseinandersetzung über die Zulässigkeit einer nationalen Sperrklausel für die Europawahl statt: Das BVerfG erklärte in zwei umstrittenen Urteilen aus 2011 und 2014 zunächst die 5%- und dann die 3%-Sperrklausel des deutschen Europawahlrechts für verfassungswidrig. In der Folge kam es zu einer europäischen Initiative zur Festlegung einer verbindlichen Sperrklausel durch Unionsrecht.

Vor diesem Hintergrund skizziert die Arbeit die Voraussetzungen, die für die Einführung einer Sperrklausel im Mehrebenensystem des Europawahlrechts bestehen. Im Zentrum steht eine Analyse der Gleichheitsmaßstäbe, die Grundgesetz, europäisches Primärrecht und EMRK für den Bereich von Wahlen aufstellen, sowie ihrem Zusammenwirken im Mehrebenensystem. Diese Erwägungen werden durch eine Untersuchung der Geschichte und der Systematik des Europawahlrechts, insbesondere der umstrittenen Rechtsnatur des Direktwahlaktes, flankiert.
»Thresholds in the Multi-Level System of European Electoral Law«: After the German Federal Constitutional Court declared first the 5%- and then the 3%-threshold of the national electoral law for the European elections unconstitutional in two controversial rulings from 2011 and 2014, the European elections in Germany take place without such a provision. In light of a European initiative to introduce a binding threshold through EU law the study analyzes the requirements that exist for the introduction of thresholds in the multi-level system of European electoral law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 24
Einführung 27
A. Einleitung 27
B. Gang der Untersuchung 30
C. Begriff der Sperrklausel 31
1. Teil: Genese, Systematik und Rechtsebenen des Europawahlrechts 34
§ 1 Entwicklung und Systematik des Europawahlrechts 34
A. Die Entwicklung des Europawahlrechts 34
I. Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments vor der ersten Direktwahl 35
II. Der DWA von 1976 37
1. Der DWA-1976 als provisorische Regelung 37
2. Die Diskussion über die Vereinbarkeit des DWA-1976 mit europäischem Primärrecht 39
III. Die erste Direktwahl des Parlaments von 1979 40
1. Die Europawahl als „second-order election“ 40
2. Der Einfluss der Direktwahl auf die Stellung des Europäischen Parlaments 42
IV. Der Vertrag von Amsterdam 43
V. Die Änderung des DWA von 2002 44
VI. Die Änderung des DWA von 2018 45
1. Die Ziele der Wahlrechtsänderung 46
a) Die bisherige Situation 46
b) Die Ziele der Neuregelung von Art. 3 DWA-2002 47
2. Das Verfahren im Parlament und im Rat 48
3. Art. 3 DWA-2018 im Vergleich zum Vorschlag des Europäischen Parlaments 49
VII. Die 9. Direktwahl des Parlaments von 2019 50
VIII. Fazit: Wahlrechtliche Stagnation trotz institutioneller Evolution 53
B. Die Rechtsnatur des DWA 56
I. Die Rechtsnatur des DWA-1976 57
1. Entstehungsgeschichtliche Hinweise auf die Rechtsnatur des DWA-1976 57
2. Die Bedeutung von Art. 138 Abs. 3 EWGV für die rechtliche Zuordnung 59
3. Der Regelungsgehalt des DWA-1976 60
a) Konsequenzen einer Einordnung als Sekundärrechtsakt 61
b) Hinweise auf die Rechtsnatur des DWA-1976 62
4. Der DWA-1976 als Primärrechtsakt 62
a) Die Einordnung als gemeinschaftsrechtlicher Rechtsakt 63
b) Keine Einordnung als „abgeleitetes Primärrecht“ 64
5. Zwischenergebnis: Art. 138 Abs. 3 EWGV als Verfahren zum Erlass von Primärrecht 66
II. Die Rechtsnatur des DWA-1997/2002 66
1. Anhaltspunkte für eine Änderung der Rechtsnatur 66
2. Mögliche Auslöser einer Rechtsnaturänderung 68
a) Keine Änderung der Rechtsnatur durch den Vertrag von Amsterdam 68
b) Keine Änderung der Rechtsnatur durch die Novellierung von 2002 69
aa) Die Ansicht Feltens: Der DWA-2002 als Sekundärrechtsakt 69
bb) Der mögliche Ablauf einer Rechtsnaturänderung 69
III. Die Rechtsnatur des DWA-2018 70
1. Art. 223 Abs. 1 AEUV als besonderes Gesetzgebungsverfahren 70
a) Die Qualifikation als besonderes Gesetzgebungsverfahren 71
b) Die „Zustimmung“ der Mitgliedstaaten 72
c) Keine Vertragsänderung in der Sache 73
d) Keine „Vorschaltung“ eines unionsrechtlichen Gesetzgebungsverfahrens 75
e) Zwischenergebnis 75
2. Die dogmatische Konstruktion der Rechtsnaturänderung 76
a) Das Problem: Die Versteinerung der Rechtslage 76
b) Keine Rechtsnaturänderung im Zuge des Vertrages von Lissabon 77
c) Die implizite Ermächtigung zum Zugriff 78
3. Der DWA-2018 als Sekundärrechtsakt sui generis 80
C. Der Regelungsgehalt des Art. 3 DWA-2018 und sein normativer Kontext 81
I. Der Regelungsgehalt des Art. 3 DWA – 2002 und 2018 81
1. Der Regelungsgehalt des Art. 3 DWA-2002 82
a) Die Interpretation des BVerfG: Art. 3 DWA-2002 als Höchstgrenze 82
b) Weitere Auslegungsmöglichkeiten des Art. 3 DWA-2002 84
c) Kritik 85
2. Der Regelungsgehalt des Art. 3 DWA-2018 86
a) Der Regelungsgehalt des Art. 3 Abs. 1 DWA-2018 86
b) Der Regelungsgehalt des Art. 3 Abs. 2 DWA-2018 87
c) Das Verhältnis zwischen Abs. 1 und Abs. 2 und die Anwendbarkeit in Deutschland 89
d) Der Regelungsgehalt des Art. 3 Abs. 3 DWA-2018 90
II. Der normative Rahmen des DWA-2018 91
1. Das Verhältniswahlsystem des DWA-2018 91
a) Die Auslegung des Art. 1 Abs. 1 DWA-2018 91
b) Die Bedeutung des Art. 8 Abs. 1 DWA-2018 92
2. Die Bedeutung des Art. 8 Abs. 2 DWA-2018 93
3. Das Verhältnis zwischen Art. 1 Abs. 1 DWA-2018 und Art. 3 DWA-2018 94
III. Fazit 95
§ 2 Art. 3 DWA-2018 im Mehrebenensystem des Europawahlrechts 95
A. Die Anwendbarkeit eines nationalen Maßstabs 96
I. Das mitgliedstaatliche Umsetzungsgesetz 96
1. Die Anwendbarkeit eines nationalen Maßstabs im determinierten Bereich 97
2. Die Anwendbarkeit eines nationalen Maßstabs im nicht-determinierten Bereich 98
a) Das Kriterium: Die Wahrnehmung politischer Entscheidungsverantwortung 99
b) Die Anwendung auf das mitgliedstaatliche Umsetzungsgesetz 100
II. Das mitgliedstaatliche Zustimmungsgesetz und Art. 3 Abs. 2 DWA-2018 101
B. Die Anwendbarkeit eines unionsrechtlichen Maßstabs 102
I. Art. 3 DWA-2018 102
1. Die Anwendbarkeit eines unionsrechtlichen Maßstabs bei determinierenden Vorgaben 102
2. Die Anwendbarkeit eines unionsrechtlichen Maßstabs bei nicht-determinierenden Vorgaben 102
a) Das Kriterium: Die Möglichkeit einer primärrechtskonformen Umsetzung 103
b) Die Anwendung auf Art. 3 Abs. 2 DWA-2018 105
II. Das mitgliedstaatliche Umsetzungsgesetz 105
1. Die Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 2 DWA-2018 105
2. Keine Bindung an primärrechtliche Vorgaben im nicht-determinierten Bereich 106
a) Åkerberg Fransson und Solange II 106
b) Recht auf Vergessen I 107
c) Die Anwendung auf das mitgliedstaatliche Umsetzungsgesetz 108
III. Das mitgliedstaatliche Zustimmungsgesetz 109
C. Die Anwendbarkeit eines konventionsrechtlichen Maßstabs 110
I. Art. 3 DWA-2018 110
II. Die mitgliedstaatlichen Gesetzgebungsakte 110
1. Die fortbestehende Verantwortlichkeit der Vertragsstaaten 111
2. Die Verantwortlichkeit der Vertragsstaaten bei der Umsetzung von Sekundärrecht 111
3. Die Überprüfung der mitgliedstaatlichen Gesetzgebungsakte 113
a) Das mitgliedstaatliche Zustimmungsgesetz 113
b) Das mitgliedstaatliche Umsetzungsgesetz 114
D. Fazit 115
2. Teil: Die Vorgaben für die Einführung einer Sperrklausel im Mehrebenensystem des Europawahlrechts 117
§ 3 Die Vorgaben des nationalen Rechts 117
A. Die formellen Vorgaben des nationalen Rechts 117
I. Das Zustimmungsgesetz 117
1. Art. 23 Abs. 1 S. 2 GG 118
2. Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG 119
a) Das Verhältnis von Art. 23 Abs. 1 S. 2 und S. 3 GG 119
b) Die Anwendbarkeit von Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG auf Sekundärrecht 120
aa) Die Varianten des Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG 120
bb) Der Sinn und Zweck von Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG 121
c) Die Verfassungsrelevanz einer Sperrklauselregelung für die Europawahl 122
d) Die formellen Anforderungen des Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG 124
II. Das Umsetzungsgesetz 125
B. Die materiellen Vorgaben des nationalen Rechts 125
I. Die Wahlgleichheit und die Chancengleichheit der Parteien im nicht-determinierten Bereich 126
1. Die Wahlgleichheit auf nationaler Ebene 126
a) Die verwendete Terminologie: Die Ausprägungen der Wahlgleichheit 127
b) Die Erfolgswertgleichheit auf nationaler Ebene 128
aa) Die Systemwahlfreiheit des Gesetzgebers 128
(1) Die Bildung eines systemunabhängigen Gleichheitsmaßstabs 128
(2) Die Bildung eines systemimmanenten Gleichheitsmaßstabs 131
(3) Der Umfang der gesetzgeberischen Systemwahlfreiheit 132
(a) Die Grundtypen von Wahlsystemen 133
(b) Die Wahl zwischen den Grundtypen der Verhältnis- und der Mehrheitswahl 135
(c) Zwischenergebnis 137
(d) Keine Systemwahlfreiheit hinsichtlich abgrenzbarer Wahlsystemteile 137
(4) Zwischenergebnis 138
bb) Die anschließende Folgerichtigkeit 139
c) Allgemeine Grundsätze der Wahlgleichheit 141
2. Die Chancengleichheit der Parteien auf nationaler Ebene 142
a) Der Zusammenhang von Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien 143
aa) Die passive Wahlgleichheit als Grund des engen Zusammenhangs 144
bb) Die normative Grundlage der Chancengleichheit der Parteien im Bereich von Wahlen 146
cc) Kritik 147
dd) Das systematische Verhältnis der Gleichheitssätze 149
b) Allgemeine Grundsätze der Chancengleichheit der Parteien 150
3. Die Notwendigkeit von Maßstabsmodifikationen für die Europawahl 151
a) Die normative Verankerung der Maßstäbe 151
aa) Die normative Grundlage der Wahlgleichheit 152
bb) Die normative Grundlage der Chancengleichheit der Parteien 153
(1) Keine Anwendungsrestriktionen aufgrund des Parteienbegriffs 153
(2) Kein Rückgriff auf Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG 155
cc) Die normative Grundlage der Chancengleichheit sonstiger politischer Vereinigungen 156
dd) Kein ausschließlicher Maßstab aus Art. 23 Abs. 1 GG 157
b) Die inhaltliche Ausgestaltung der Prüfungsmaßstäbe 158
aa) Die Vermutung für die Geltung nationaler Schutzstandards 158
bb) Keine Modifikation der Maßstäbe 160
(1) Keine konventionsrechtlich bedingte Maßstabsmodifikation 160
(2) Keine unionsrechtlich bedingte Maßstabsmodifikation 161
(a) Die degressiv proportionale Sitzverteilung gem. Art. 14 Abs. 2 UAbs. 1 S. 3 EUV 161
(b) Die Festlegung der Verhältniswahl durch Art. 1 Abs. 1 DWA-2018 162
(c) Vorrang, Einheit und Wirksamkeit des Unionsrechts 163
(3) Keine national bedingte Maßstabsmodifikation 164
c) Zwischenergebnis 166
II. Die Rechtfertigung von Sperrklauseln nach nationalem Recht 166
1. Die Grundlagen der Rechtfertigung 167
a) Der zwingende Grund 168
b) Der legitime Grund: Die Funktionsfähigkeit 170
aa) Der Verfassungsrang der Funktionsfähigkeit 170
bb) Die demokratische Komponente der Funktionsfähigkeit 171
c) Die Geeignetheit von Sperrklauseln 172
aa) Die Hypothesen über den parlamentarischen Betrieb 173
bb) Der enge Zusammenhang zwischen wahlrechtlicher Mandatsvergabe und parlamentarischer Fraktionsbildung 173
d) Die Erforderlichkeit und die Angemessenheit von Sperrklauseln 175
2. Die Rechtfertigung von nationalen Sperrklauseln für die Europawahl 175
a) Der legitime Grund: Die Funktionsfähigkeit 176
aa) Der Verfassungsrang der Funktionsfähigkeit 177
bb) Die Grenzen der Funktionsfähigkeit als Ansatzpunkt zur Verarbeitung des europäischen Bezugs 177
(1) Die supranationale Fraktionsbildung 179
(a) Die Relevanz des Wahlrechts anderer Mitgliedstaaten 180
(b) Die Argumentation bei der Beurteilung der Parlamentsaufgaben 181
(c) Die Argumentation bei der Beurteilung der innerparlamentarischen Arbeit 181
(2) Die Kongruenz von Wahl- und Parlamentsrecht 182
cc) Zwischenergebnis 184
dd) Das Bedürfnis zur Anpassung 184
ee) Die Alternative: Die „Verantwortung zur gesamten Hand“ 186
(1) Die Konzeption einer Verantwortung zur gesamten Hand 186
(2) Kritik 188
ff) Die Anwendung der Rechtsfigur der „Verantwortung zur gesamten Hand“ 189
gg) Zwischenergebnis 190
b) Die vom BVerfG verworfenen Gründe 191
c) Weitere Aspekte der Rechtfertigung 192
aa) Die Kontrollintensität: Entscheidung in eigener Sache 193
(1) Die Kategorie als solche und die aus ihr folgende Kontrollintensität 193
(2) Voraussetzungen für eine Entscheidung in eigener Sache 194
bb) Die Relevanz der Korrekturmöglichkeit des Wahlrechts 196
cc) Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Funktionsbeeinträchtigung 197
(1) Die Entscheidung über die Wahrscheinlichkeit 197
(2) Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab des BVerfG 198
(3) Das Zusammenspiel von Wahrscheinlichkeitsmaßstab und Kontrollintensität 199
(4) Die Orientierung des Wahlgesetzgebers an der Wirklichkeit 199
(5) Zwischenergebnis 200
III. Die nationalen Vorgaben im determinierten Bereich 201
1. Der Maßstab von Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG 201
a) Die Verpflichtung auf demokratische Grundsätze 202
b) Die Anwendung im konkreten Fall 203
2. Der Maßstab von Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG i. V. m. Art. 79 Abs. 3 GG 204
a) Keine Anpassung der Vorgaben des Art. 79 Abs. 3 GG 204
b) Der Schutz der substantiellen Rolle des Bundestages 206
c) Das Demokratieprinzip als Verfassungsprinzip für die Europawahl 207
aa) Die Anwendbarkeit des Demokratieprinzips auf supranationale Wahlen 207
bb) Die Gleichheit als Teil des änderungsfesten Demokratieprinzips 208
(1) Die Wahlgleichheit 209
(a) Kein originärer Schutz der Erfolgswertgleichheit 210
(b) Das Mehrheitsprinzip als Ansatzpunkt 211
(2) Die Chancengleichheit der Parteien 213
(a) Der Schutz von Parteien durch die Ewigkeitsgarantie 213
(b) Die Chancengleichheit im Bereich der Wahl 214
3. Fazit 215
§ 4 Die Vorgaben des Unionsrechts 215
A. Die formellen Vorgaben des Unionsrechts 215
I. Die Zuständigkeit der EU 216
1. Art. 223 Abs. 1 AEUV als geteilte Zuständigkeit 216
2. Die Kompetenzausübungsgrenzen 218
a) Der Grundsatz der Subsidiarität 219
b) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 220
c) Keine weiteren Begrenzungen aus Art. 223 Abs. 1 AEUV 221
II. Die Ausübung des Initiativrechts durch das Europäische Parlament 222
III. Das weitere Verfahren im Europäischen Parlament und im Rat 222
1. Die Abstimmung im Rat 223
2. Die Zustimmung im Europäischen Parlament und die Beschlussfassung im Rat 224
IV. Die Form des Gesetzgebungsaktes 224
1. Die Begründung des Gesetzgebungsaktes 224
2. Die Unterzeichnung und die Veröffentlichung des Gesetzgebungsaktes 225
B. Die materiellen Vorgaben des Unionsrechts 226
I. Die Wahlgleichheit auf europäischer Ebene 226
1. Die Geltung der Wahlgleichheit auf europäischer Ebene 226
a) Die Ansichten des BVerfG und der Literatur 226
aa) Die These der Nichtgeltung einer europäischen Wahlgleichheit 227
(1) Das Argument der mangelnden Normierung der Wahlgleichheit 228
(2) Das Argument der degressiven Proportionalität 229
(3) Das Argument der Normenhierarchie und des institutionellen Gefüges 230
bb) Ansätze in der Literatur für die Geltung einer europäischen Wahlgleichheit 230
(1) Die These der Geltung von Zählwert- und Erfolgswertgleichheit 231
(2) Die These der Unterscheidung in systemimmanente und nicht systemimmanente Differenzierungen 232
(3) Die These der Wahlgleichheit als Optimierungsgebot 232
b) Die Begründung einer europäischen Wahlgleichheit 233
aa) Die Vorannahmen der Untersuchung 234
(1) Die fehlende Normenhierarchie innerhalb des Primärrechts 234
(2) Die Rechtsnatur der EU, der derzeitige Integrationsstand und die Wahlgleichheit 236
(3) Das individualistische Demokratieverständnis 237
(4) Die verwendete Terminologie: Die Ausprägungen der Wahlgleichheit 238
bb) Die primärrechtliche Relevanz von Differenzierungen in der Wahlgleichheit 239
(1) Die Bedeutung von Art. 9 S. 1 EUV für die europäische Wahlgleichheit 240
(a) Der Gewährleistungsgehalt von Art. 9 S. 1 EUV 240
(b) Der Einwand der degressiven Proportionalität 242
(c) Der Ausgleich von Art. 9 S. 1 EUV und Art. 14 Abs. 2 UAbs. 1 S. 3 EUV 243
(d) Die vorgebrachten Einwände 244
(e) Zwischenergebnis 245
(2) Die Bedeutung des Demokratieprinzips für die europäische Wahlgleichheit 245
(a) Die Konsequenzen des individualistischen Demokratieverständnisses 245
(b) Der Einfluss der Werte gem. Art. 2 S. 1 EUV 246
(c) Die Konkretisierung des Demokratieprinzips gem. Art. 9 ff. EUV 247
(d) Die Bedeutung von Art. 2 S. 1 EUV für die Geltung der Wahlgleichheit 248
(3) Keine Bedeutung der gemeinsamen Verfassungsüberlieferung der Mitgliedstaaten für die europäische Wahlgleichheit 249
(a) Die Einwände gegen die Qualifikation als allgemeiner Rechtsgrundsatz 250
(b) Die Einwände gegen die Qualifikation als gemeinsamer Grundsatz i. S. v. Art. 223 Abs. 1 UAbs. 1 AEUV 251
(4) Keine Bedeutung von Art. 3 1. ZP-EMRK für die europäische Wahlgleichheit 252
(a) Die Auslegung von Art. 39 Abs. 2 GRC 253
(b) Das Verhältnis von Art. 52 Abs. 2 GRC und Art. 52 Abs. 3 GRC 254
(5) Weitere Anhaltspunkte für die europäische Wahlgleichheit 255
c) Zwischenergebnis 256
2. Die Ausgestaltung der Wahlgleichheit auf europäischer Ebene 257
a) Die Unionsbürgerschaft als Anknüpfungspunkt der europäischen Wahlgleichheit 258
aa) Die Unionsbürgerinnen und -bürger als Gesamtheit 258
bb) Die Zäsur: Die Einteilung in Wählerinnen und Wähler mitgliedstaatlicher Kontingente 259
cc) Die Unionsbürgerinnen und -bürger als Wählerinnen und Wähler mitgliedstaatlicher Kontingente 260
(1) Die Ausgestaltung des diskriminierungsfreien Wahlrechtszugangs 261
(2) Die Regelung des Wahlrechts gem. Art. 223 Abs. 1 AEUV 262
dd) Die Ableitungen für den Vergleichsmaßstab der europäischen Wahlgleichheit 262
(1) Die zwei Bezugspunkte der Wahlgleichheit 263
(2) Der Ausgleich zwischen der Wahlgleichheit und der degressiven Proportionalität 264
ee) Zwischenergebnis 265
b) Die europäische Wahlgleichheit in Bezug auf die Unionsbürgerinnen und -bürger als Gesamtheit 265
c) Die europäische Wahlgleichheit in Bezug auf die Unionsbürgerinnen und -bürger als Wählerinnen und Wähler mitgliedstaatlicher Kontingente 266
aa) Die materielle Reichweite von Art. 9 S. 1 EUV 266
(1) Die Ansätze zur Begründung eines Einschätzungsspielraums 267
(2) Der Einschätzungsspielraum bei fragmentarischer Regelung des Europawahlrechts 268
(a) Die unterschiedliche Ausgestaltung des mitgliedstaatlichen Wahlrechts 268
(b) Die rechtlichen Konsequenzen für die europäische Wahlgleichheit 269
bb) Der Einfluss des Demokratieprinzips 271
cc) Zwischenergebnis 271
d) Die Funktionsfähigkeit des Parlaments als legitimes Ziel 272
3. Fazit 273
II. Die Chancengleichheit der Parteien auf europäischer Ebene 274
1. Die Geltung der Chancengleichheit der Parteien auf europäischer Ebene 275
a) Die Bedeutung von Art. 10 Abs. 4 EUV und Art. 12 GRC für die europäische Chancengleichheit der Parteien 276
aa) Die Gewährleistung der Chancengleichheit der Parteien 277
bb) Die Anwendbarkeit im Kontext der Europawahl 279
(1) Die Anwendbarkeit auf den Wahlakt 279
(2) Der Einbezug nationaler Parteien 279
b) Die Bedeutung von Art. 9 S. 1 EUV für die europäische Chancengleichheit der Parteien 281
c) Die Bedeutung des Demokratieprinzips für die europäische Chancengleichheit der Parteien 282
d) Keine Bedeutung der gemeinsamen Verfassungsüberlieferung der Mitgliedstaaten für die europäische Chancengleichheit der Parteien 283
e) Zwischenergebnis 284
2. Die Ausgestaltung der Chancengleichheit der Parteien auf europäischer Ebene 284
a) Das Verhältnis der Chancengleichheit der Parteien zur Wahlgleichheit 284
b) Die Vergleichsgruppen der Chancengleichheit und der Einschätzungsspielraum 285
§ 5 Die Vorgaben der EMRK 286
A. Die formellen Vorgaben der EMRK 286
B. Die materiellen Vorgaben der EMRK 287
I. Die Wahlgleichheit in der EMRK 287
1. Das Europäische Parlament als gesetzgebende Körperschaft i. S. v. Art. 3 1. ZP-EMRK 288
a) Die Anwendbarkeit von Art. 3 1. ZP-EMRK außerhalb des nationalstaatlichen Bereichs 288
b) Das Europäische Parlament als gesetzgebende Körperschaft i. S. v. Art. 3 1. ZP-EMRK 290
2. Der Gleichheitsmaßstab der EMRK 290
a) Art. 3 1. ZP-EMRK als Individualrecht 290
b) Der gleichheitsrechtliche Gehalt von Art. 3 1. ZP-EMRK 291
aa) Die Ableitung eines gleichheitsrechtlichen Gehalts durch den EGMR 292
bb) Die Ableitung und der Umfang der gleichheitsrechtlichen Anforderungen 293
c) Die Einschränkbarkeit von Art. 3 1. ZP-EMRK 295
aa) Der weite Beurteilungsspielraum der Vertragsstaaten (wide margin of appreciation) 295
bb) Die Anwendbarkeit der Maßstäbe in der Rechtsprechung des EGMR 297
(1) Die Fälle Federación Nacionalista Canaria und Partija „Jaunie Demokrati“ u. Partija „Musu Zeme“ 297
(2) Der Fall Yumak u. Sadak 298
(3) Der Fall Strack u. Richter 299
(4) Zwischenergebnis 300
II. Die Chancengleichheit der Parteien in der EMRK 301
1. Keine Ableitung aus der Vereinigungsfreiheit gem. Art. 11 EMRK 302
2. Die Gleichbehandlung von Parteien i. R. v. Art. 3 1. ZP-EMRK 303
§ 6 Zwischenfazit: Das ebenenübergreifende Zusammenwirken der Maßstäbe 304
A. Die grundsätzliche Übereinstimmung: Die Garantie von Gleichheit 304
B. Die unterschiedlichen Herausforderungen der Regelungsebenen 305
C. Die Verarbeitung der Besonderheiten im Mehrebenensystem des Europawahlrechts 307
3. Teil: Zwischenschritt – Die Verortung des Europäischen Parlaments im europäischen Institutionengefüge 309
§ 7 Die Rolle des Europäischen Parlaments 309
A. Die Beschreibung des Europäischen Parlaments in der Rechtsprechung 310
I. Die Beschreibung des Europäischen Parlaments durch den EGMR 310
II. Die Beschreibung des Europäischen Parlaments durch den EuGH und das EuG 311
III. Die Beschreibung des Europäischen Parlaments durch nationale Verfassungsgerichte 312
1. Die Beschreibung des Europäischen Parlaments durch das italienische Verfassungsgericht 313
2. Die Beschreibung des Europäischen Parlaments durch das tschechische Verfassungsgericht 314
3. Die Beschreibung des Europäischen Parlaments durch das BVerfG 315
a) Das Urteil vom 9. 11. 2011 315
aa) Die Funktionen des Europäischen Parlaments im Institutionengefüge 315
bb) Die innerparlamentarische Arbeit 317
b) Das Urteil vom 26. 2. 2014 318
IV. Die Einordnung der bundesverfassungsgerichtlichen Beschreibung 318
1. Die These der Verzichtbarkeit der Aufgabenwahrnehmung 319
2. Die unzulässige Vernachlässigung der demokratischen Legitimation 320
B. Die hier vorgenommene Beschreibung des Europäischen Parlaments 322
I. Die Funktionen des Parlaments im Institutionengefüge 323
1. Die Kreationsfunktion des Parlaments 323
2. Die Rechtsetzungsfunktion des Parlaments 324
3. Die Kontroll- und die Beratungsfunktion des Parlaments 325
II. Die innerparlamentarische Arbeit 326
1. Die Arbeit in Ausschüssen und Fraktionen 326
2. Der innerparlamentarische Ablauf des Trilog-Verfahrens vor der ersten Lesung 328
III. Demokratische Legitimation und die Rolle der Triloge 329
IV. Fazit 331
4. Teil: Die Vereinbarkeit der Sperrklausel mit höherrangigem Recht und ihre gerichtliche Überprüfung im Mehrebenensystem des Europawahlrechts 332
§ 8 Die Vereinbarkeit der Sperrklausel mit nationalen Vorgaben und ihre Überprüfung durch das BVerfG 332
A. Die Vereinbarkeit mit nationalen Vorgaben 332
I. Die Vereinbarkeit des Zustimmungsgesetzes mit den materiellen Vorgaben des Grundgesetzes 332
1. Die Vereinbarkeit mit der Struktursicherungsklausel gem. Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG 333
2. Die Vereinbarkeit mit dem integrationsfesten Kern des Grundgesetzes 335
a) Das Demokratieprinzip als Sicherung staatlicher Substanz 335
b) Das Demokratieprinzip als Verfassungsprinzip für Europawahlen 335
aa) Das Demokratieprinzip in den Entscheidungen des BVerfG aus 2011 und 2014 335
bb) Keine Verletzung des unberührbaren Kerns des Demokratieprinzips 336
3. Fazit 338
II. Die Vereinbarkeit des Umsetzungsgesetzes mit den materiellen Vorgaben des Grundgesetzes 338
1. Die nationale Umsetzung im determinierten Bereich 338
2. Die nationale Umsetzung im nicht-determinierten Bereich 339
a) Das legitime Ziel der Sperrklausel 339
b) Geeignetheit und Erforderlichkeit der Sperrklausel 340
aa) Die Geeignetheit der Sperrklausel 340
bb) Die Erforderlichkeit der Sperrklausel 342
c) Die Angemessenheit der Sperrklausel 343
aa) Die Schwere der Differenzierung 343
(1) Die vergangenen Europawahlen 344
(2) Die Konsequenzen für die Schwere der Differenzierung 345
bb) Abwägung 345
d) Zwischenergebnis 346
3. Fazit 346
B. Die Überprüfung durch das BVerfG 346
I. Die Verfassungsbeschwerde 347
1. Der Kreis potentieller Beschwerdeführerinnen und -führer 347
2. Der Prüfungsmaßstab eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens 349
a) Der Prüfungsmaßstab im determinierten Bereich 349
aa) Die Prüfung an nationalen Vorgaben: Identitätskontrolle 349
bb) Die Prüfung an Unionsrecht 351
cc) Die Prüfung an Konventionsrecht 352
b) Der Prüfungsmaßstab im nicht-determinierten Bereich 352
II. Die Wahlprüfungsbeschwerde 353
1. Die Zuständigkeit des Bundestages für die Wahlprüfung 353
2. Der Kreis potentieller Beschwerdeberechtigter 354
3. Der mögliche Ausgang einer Wahlprüfungsbeschwerde 355
§ 9 Die Vereinbarkeit der Sperrklausel mit Unionsrecht und ihre Überprüfung durch die Unionsgerichtsbarkeit 357
A. Die Vereinbarkeit mit Unionsrecht 357
I. Die Vereinbarkeit des Beschlusses (EU, Euratom) 2018/994 mit den formellen Vorgaben des Unionsrechts 357
1. Die Zuständigkeit der EU 357
a) Der Grundsatz der Subsidiarität 357
aa) Die Kriterien der Subsidiarität 358
bb) Die Einwände der nationalen Parlamente 359
b) Der Grundsatz der kompetenziellen Verhältnismäßigkeit 360
2. Die Ausübung des Initiativrechts durch das Europäische Parlament 361
a) Die vermeintlich unterbliebene Übermittlung an die nationalen Parlamente 362
b) Die vermeintlich mangelnde Begründung des Parlaments 362
c) Der vermeintlich fehlende Hinweis auf Protokoll Nr. 2 363
3. Das weitere Verfahren im Europäischen Parlament und im Rat 363
4. Die Form des Gesetzgebungsaktes 364
a) Die Begründung des Gesetzgebungsaktes gem. Art. 296 Abs. 2 AEUV 364
b) Die Unterzeichnung und die Veröffentlichung 365
II. Die Vereinbarkeit mit den materiellen Vorgaben des Unionsrechts 365
1. Die Sperrklausel i. H. v. 5 % 366
a) Die betroffene Vergleichsgruppe und die rechtfertigungsbedürftige Differenzierung 366
b) Die Rechtfertigung der Differenzierung 367
aa) Keine Willkür der Maßnahme 367
bb) Keine offensichtliche Unverhältnismäßigkeit 367
cc) Zwischenergebnis 368
2. Die Mindestschwelle und die Mindestmandatsanzahl i. S. v. Art. 3 Abs. 2 S. 1 DWA 368
a) Die Mindestschwelle i. H. v. 2 % 368
aa) Keine zu hohe Ansetzung der verbindlichen Mindestschwelle 368
bb) Keine zu niedrige Ansetzung der Mindestschwelle 369
b) Die Mindestmandatszahl von 35 und die Frist in Art. 3 Abs. 3 DWA-2018 370
3. Fazit 371
B. Die Überprüfung durch die Unionsgerichtsbarkeit 371
I. Die Nichtigkeitsklage gem. Art. 263 AEUV 372
1. Die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen 372
2. Die Frist gem. Art. 263 Abs. 6 AEUV 374
II. Das Vorabentscheidungsverfahren gem. Art. 267 AEUV 375
III. Das Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 258 Abs. 2 AEUV 375
§ 10 Die Vereinbarkeit der Sperrklausel mit konventionsrechtlichen Vorgaben und ihre Überprüfung durch den EGMR 377
A. Die Vereinbarkeit mit konventionsrechtlichen Vorgaben 377
I. Der Maßstab von Art. 3 1. ZP-EMRK 377
II. Der Kerngehalt und die Wirksamkeit 378
III. Die Verfolgung eines berechtigten Ziels und Willkür 379
IV. Keine Unverhältnismäßigkeit 379
V. Fazit 380
B. Die Überprüfung durch den EGMR 380
I. Die Individualbeschwerde gem. Art. 34 EMRK 380
1. Der Kreis potentieller Beschwerdeführerinnen und -führer 381
2. Der Beschwerdegegner 381
3. Die Opfereigenschaft der Beschwerdeführerinnen und -führer 382
4. Die Rechtswegerschöpfung und die Frist 384
5. Die Negativvoraussetzung: Keine offensichtliche Unbegründetheit 385
II. Die Staatenbeschwerde gem. Art. 33 EMRK 385
Zusammenfassung 387
Thesen 397
Literaturverzeichnis 400
Sachverzeichnis 429