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Preisausschreiben

Cite BOOK

Style

Bromme, A. (2024). Preisausschreiben. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59015-5
Bromme, Adrian. Preisausschreiben. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59015-5
Bromme, A (2024): Preisausschreiben, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59015-5

Format

Preisausschreiben

Bromme, Adrian

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 572

(2024)

Additional Information

Book Details

About The Author

Adrian Bromme studierte ab Oktober 2010 Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Erste Juristische Prüfung legte er 2016 vor dem Landesjustizprüfungsamt Bayern ab. Im Anschluss erfolgte das Referendariat beim Oberlandesgericht München. Die Zweite Juristische Prüfung legte er im Jahr 2018 ab. Im Anschluss verfasste er seine von Professor Dr. Volker Rieble am Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München betreute Dissertation. Er war zudem am Lehrstuhl seines Doktorvaters als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Sommersemester 2023 wurde Adrian Bromme promoviert.

Abstract

Preisausschreiben sind ein Instrument wirtschaftlicher Leistungsbeschaffung. Auslober können durch Preisausschreiben verschiedene Leistungen von den Teilnehmern abrufen, müssen aber nur die genutzten Leistungen vergüten. Für die Teilnehmer besteht die Gefahr wirtschaftlicher Ausbeutung. Preisausschreiben sind einseitige Rechtsgeschäfte. Als Ausprägung der Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung sind sie mit dem Vertragsprinzip abzustimmen. Durch einseitige Rechtsgestaltung kann nicht in Rechte Dritter eingegriffen werden. Die Teilnehmer müssen an der Übertragung der Rechte am Wettbewerbsbeitrag mitwirken. § 661 Abs. 4 BGB kann die Teilnehmer nicht einseitig verpflichten. Wettbewerbsordnungen enthalten Vorgaben für Architektenwettbewerbe. Sie gelten nicht unmittelbar, sondern werden in Preisausschreiben in Bezug genommen. Auf funktionale Schwächen des einseitigen Preisausschreibens wird mit Preisausschreibenverträgen reagiert. Diese ersetzen oder ergänzen Preisausschreiben.»Prize Competitions«: Prize competitions are an instrument for the economic procurement of services. The person promising the reward can use prize competitions to call for various services from the participants, but only must pay for the services used. Prize competitions are unilateral legal actions. The participants must participate in the transfer of rights to the competition entry. Prize competition contracts are a response to the functional weaknesses of unilateral prize competitions.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
§ 1 Preisausschreiben in der Praxis 21
A. Klassische Formen von Preisausschreiben 21
B. Neue Formen von Preisausschreiben 21
I. Hackathon 21
II. Innovationswettbewerb 23
III. Plattformwettbewerb („Crowdcompetition“) 24
IV. Sportwettbewerb 26
C. Abgrenzung zwischen Preisausschreiben und wettbewerbsähnlichen Verfahren 27
I. Auswahl von Vertragspartnern: Verfahren mit Wettbewerbscharakter 28
1. Pitch 28
2. Arbeitnehmerauswahl 29
a) Assessment Center 29
b) Probespiel und Probearbeiten 29
3. Auswahl von Stipendiaten 31
II. Preisverleihungen 31
III. Gewinnspiele und Lotterien: Wettbewerbe mit Zufalls- oder Losentscheid 33
D. Interessenverteilung der Beteiligten bei Preisausschreiben 33
§ 2 Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung bei Auslobung und Preisausschreiben 36
A. Zivilrechtliche Grundlagendiskussion: Strenges Vertragsprinzip oder zulässige einseitige Rechtsgestaltung 36
I. Historischer Streit im gemeinen Recht über die Zulässigkeit von „einseitigen Versprechen“ 36
II. Gesetzgeberische Entscheidung: Vertragsprinzip mit Ausnahmen 37
III. Fortführung des Streits auf Grundlage des BGB 38
IV. Exkurs: Durchbrechungen des Vertragsprinzips im BGB 39
1. Einseitige Erteilung einer Befugnis 39
2. Einseitige Ausübung von Gestaltungsrechten 39
3. Sachen- und erbrechtliche Durchbrechungen, Stiftung 40
4. Inhaberschuldverschreibung nach der ursprünglichen Konzeption des Gesetzgebers 41
5. Vertrag zugunsten Dritter 41
B. Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung und Vertragsfreiheit als grundrechtlich geschützte Ausprägungen der Privatautonomie 41
I. Grundrechtlich geschützte Privatautonomie 41
II. Teilbereiche der Privatautonomie 43
1. Vertragsfreiheit als Ausprägung der Privatautonomie 43
2. Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung als Ausprägung der Privatautonomie 44
a) Grundrechtlich geschützte Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung 44
b) Ausgestaltung der Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung im Konflikt mit der Vertragsfreiheit 45
c) Ausgestaltung der einseitigen Rechtsgestaltung und der Vertragsfreiheit durch das BGB 45
III. Struktur der Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung im rechtsgeschäftlichen Kontext 47
1. Erklärungs- und Teilnahmefreiheit 47
2. Inhaltsfreiheit 48
3. Formfreiheit 49
C. Ausgestaltung der Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung durch Auslobung und Preisausschreiben 49
I. Abschließender Katalog an zulässiger einseitiger Rechtsgestaltung 49
II. Grundrechtlicher Rahmen für Auslobung und Preisausschreiben 49
1. Zulässige Selbstverpflichtung des Auslobers 50
a) Rechtliche und wirtschaftliche Neutralität der Gläubigerstellung 50
aa) Aufwendungsersatzrisiko im Annahmeverzug 50
bb) Begünstigung durch Gläubigerstellung bei Auslobung und Preisausschreiben 51
b) Einseitige Lösungsmöglichkeit des Gläubigers nicht erforderlich 53
2. Keine Belastung der Teilnehmer 53
a) Keine Fremdverpflichtung ohne autonome Legitimation des Verpflichteten 53
b) Keine Verpflichtung zur Übertragung der Rechte am Wettbewerbsbeitrag 54
aa) Von § 661 Abs. 4 BGB erfasste Rechte am Wettbewerbsbeitrag 54
(1) Eigentum 54
(2) Immaterialgüterrechte 54
(a) Immaterialgüterrechte an Wettbewerbsbeiträgen 55
(b) Fehlende gesetzliche Regelung 56
(c) Analoge Anwendung des § 661 Abs. 4 BGB auf Immaterialgüterrechte 56
(3) Exkurs: Grenzen des Immaterialgüterschutzes an Wettbewerbsbeiträgen 57
bb) Einseitige Regelungsoption? 58
(1) Offener Wortlaut 58
(2) Entstehungsgeschichte 59
(3) Kein Bedürfnis nach einer einseitigen Regelungsmöglichkeit 59
(4) Schutz der Teilnehmer durch vertragliche Regeln 60
(5) Verstoß gegen das Vertragsprinzip 60
cc) Übertragung der Rechte am Wettbewerb als Teil der Handlung 60
dd) Verpflichtung zur Übertragung der Rechte auf Grundlage eines Vertrags 61
(1) Abgrenzung zur Übertragung oder Einräumung von Rechten als Teil der Handlung 61
(2) Pflicht zur Übertragung von Rechten am Wettbewerbsbeitrag 62
(3) Pflicht zur Einräumung von Nutzungsrechten an Immaterialgüterrechten 64
(a) Pflicht zur Einräumung von Nutzungsrechten am Urheberrecht 64
(b) Pflicht zur Einräumung von Nutzungsrechten an Leistungsschutzrechten 66
c) Keine Verpflichtung zur Zahlung von Teilnahmegebühren 67
§ 3 Auslobung und Preisausschreiben im schuldrechtlichen System des BGB 69
A. Tatbestand von Auslobung und Preisausschreiben 69
B. Prinzipien von Auslobung und Preisausschreiben 70
I. Maklerersatzfunktion 70
II. Einseitige Leistungspflicht des Auslobers 70
III. Risiko der nicht entlohnten Tätigkeit für Handelnde und Teilnehmer 71
C. Auslobung und Preisausschreiben als durch einseitige Erklärung entstehende rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse im weiteren Sinne 72
I. Entstehung von Auslobung und Preisausschreiben durch einseitige Erklärung 72
1. Pollizitationstheorie 72
2. Vorgaben für die Willenserklärung des Auslobers 73
a) Auslegungsmaßstab 73
b) Geschäftsfähigkeit, Willensmängel, Vertretung 74
II. Auslobung und Preisausschreiben als rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse im weiteren Sinne 74
1. Schutzpflichten bei Auslobung und Preisausschreiben 75
a) Schutzpflichten ab Entstehung des Anspruchs auf Belohnung 75
b) Schutzpflichten vor Entstehung des Anspruchs auf Belohnung 76
aa) Schutzpflichten des Auslobers 77
bb) Schutzpflichten der Teilnehmer 80
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen 81
3. Regeln zu gegenseitigen Verträgen 84
4. Leistungsstörungsrecht und Annahmeverzug 84
5. Geschäftsgrundlagenstörung 85
III. Auslobung und Preisausschreiben im bestehenden Schuldverhältnis 85
D. Abgrenzung zwischen Auslobung und Preisausschreiben 86
I. Fristerfordernis beim Preisausschreiben 87
II. Preisbewerbung beim Preisausschreiben 87
1. Gleichlauf von Preisbewerbung und Handlung? 87
2. Erforderliche Teilnahmeerklärung 88
III. Alternative Handlungen bei Auslobung und Preisausschreiben? 90
1. „Absolute“ Auslobung und „relatives“ Preisausschreiben? 90
2. Fehlende gesetzliche Grundlage 91
3. Einschränkung der Maklerersatzfunktion 91
4. Inkohärente Abgrenzung in Ausnahmefällen 92
5. Eingriff in die Privatautonomie des Auslobers 93
IV. Preisentscheidung beim Preisausschreiben 93
1. Rechtsfolgenorientierte Abgrenzung 93
2. Keine entgegenstehenden schutzwürdigen Teilnehmerinteressen 93
3. Passgenaue Gestaltungsoptionen für Ausloberinteressen 95
4. Insb.: Sportwettbewerbe als Preisausschreiben 96
E. Abgrenzung von Auslobung und Preisausschreiben zu Spiel und Wette 98
I. Spiel und Wette als zweiseitige Verträge 98
II. Sportwettbewerbe als Spiele (§ 762 BGB)? 99
1. Risiko nicht Hauptgegenstand der Vereinbarung 100
2. Fehlendes beidseitiges Verlustrisiko 101
3. Fehlende spieltypische Gefahren 102
F. Grenzen des BGB für die Gestaltung von Preisausschreiben 102
I. Vorgaben für den Preis und die Preisentscheidung 103
1. Vorgaben für den Preis 103
a) Gestaltungsrahmen: Materieller und immaterieller Preis 103
b) Unbedingtes Preisversprechen 105
c) Unabhängigkeit des Preises vom Wettbewerbsbeitrag 106
aa) Gegenleistungscharakter des Preises 106
bb) Ausnahme vom Wuchertatbestand 107
cc) Keine Pflicht des Auslobers zur Vergütung des Wettbewerbsbeitrags 108
2. Vorgaben für die Preisentscheidung 109
a) Preisentscheidung als Leistungsbestimmung 109
b) Gerichtliche Überprüfung der Preisentscheidung 111
aa) Verbindlichkeit der Preisentscheidung 111
(1) Begründung der Rechtschutzversagung 112
(2) Grenzen: Überprüfung entsprechend § 1059 ZPO 114
(3) Vereinbarte Kontrolle 114
bb) Insb.: Überprüfung von Sportentscheidungen 115
(1) Materielle Verbindlichkeit 115
(2) Prozessuale Verbindlichkeit 116
c) Entscheidungsträger: Auslober, Preisrichter oder Preisgericht 117
d) Ansprüche der Teilnehmer auf Preisentscheidung und Preis 118
aa) Anspruch der Teilnehmer gegen den Auslober auf Durchführung des Preisausschreibens 119
bb) Anspruch der Teilnehmer gegen den Auslober auf Entscheidung des Wettbewerbs 120
cc) Anspruch des Preisträgers auf den Preis 120
II. Vorgaben für die preisfähige Handlung (Wettbewerbsbeitrag) 121
1. Gestaltungsrahmen für die preisfähige Handlung 121
2. Zusätzlich erforderliche Preisbewerbung der Teilnehmer 123
3. Keine Leistungspflichten der Teilnehmer und Preisträger 123
a) Keine Pflicht der Teilnehmer zur Teilnahme am Preisausschreiben 123
b) Keine Pflicht der Preisträger zur Annahme des Preises 124
aa) Keine Abnahmepflicht des Preisträgers 124
bb) Keine Kontrahierungspflicht des Preisträgers 124
(1) Verfügungen 124
(2) Schuldrechtliche Verträge 124
c) Keine Pflicht der Teilnehmer zur Übertragung der Rechte am Wettbewerbsbeitrag 125
4. Exkurs: Ansprüche der Teilnehmer 125
a) Anspruch auf Rückübertragung 125
b) Ansprüche aus nicht autorisierter Verwendung 126
c) Ansprüche trotz autorisierter Verwendung 126
III. Vorgaben für die Beitragsfrist 127
1. Zweck des Fristsetzungserfordernisses 127
2. Sonderfall: Vorauswahl- oder Meldefrist 127
3. Rechtsfolgen fehlender oder vorbehaltener Fristsetzung 128
IV. Vorgaben für die öffentliche Bekanntmachung 130
1. Formfreie Auslobung 130
2. Öffentliche Bekanntmachung 130
a) Keine Formvorgabe 130
b) Keine „quantitativ unbestimmte“ Anzahl an Adressaten 131
aa) Nur hypothetische Eignung der Publizität als Maßstab 131
bb) Unbestimmtheit der Anforderung 132
cc) Funktion der öffentlichen Bekanntmachung 132
dd) Unsachgemäße Einschränkung der Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung 133
ee) Publizität nur Indiz für Rechtsbindungswillen 133
c) Besondere Art der Abgabe der Willenserklärung 134
d) Exkurs: Preisausschreibenvertrag bei engem Öffentlichkeitsbegriff 135
§ 4 Grenzen für die Gestaltung von Preisausschreiben außerhalb des BGB 136
A. Unmittelbar den Auslober betreffende Grenzen im Anwendungsbereich des Vergaberechts 136
I. Vergaberechtliche Wettbewerbe als zivilrechtliche Preisausschreiben 137
II. Vergaberechtliche Wettbewerbe und Vergabeverfahren 138
1. Vergaberechtliche Wettbewerbe als besondere Form öffentlicher Beschaffung 138
2. Verhältnis von vergaberechtlichen Wettbewerben zu Vergabeverfahren 139
III. Vergaberechtliche Vorgaben für Wettbewerbe 140
1. Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts 140
a) Persönlicher Anwendungsbereich: Auftraggeber 140
b) Schwellenwerte 141
2. Keine vergaberechtliche Pflicht zur Durchführung eines Wettbewerbs 142
a) Prüf- und Dokumentationspflicht des öffentlichen Auftraggebers 142
b) Ermessensentscheidung des öffentlichen Auftraggebers 142
aa) Ermessensentscheidung – keine Pflicht zur Durchführung eines Wettbewerbs 142
(1) Entstehungsgeschichte und Wortlaut von § 78 VgV 142
(2) Gleichlauf mit der Auswahl des Vergabeverfahrens 143
bb) Vorgaben für die Ermessensentscheidung 143
3. Besondere Vorgaben für Planungswettbewerbe 144
a) Vorgaben für Planungswettbewerbe (§§ 69 ff. VgV, §§ 60ff. SektVO) 144
b) Vorgaben für Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen (§§ 78 ff. VgV) 145
aa) Pflicht zur Einhaltung der „einheitlichen Richtlinien“? 146
bb) Inhaltliche Vorgaben 146
B. Mittelbare Grenzen für die Gestaltung von Preisausschreiben: Wettbewerbsordnungen für Architekten- und Ingenieurwettbewerbe 147
I. Rechtsnatur von Wettbewerbsordnungen: Rahmenrichtlinien für Preisausschreiben ohne Normwirkung 148
1. Historie: Rahmenvorgaben für Architektenwettbewerbe von Architektenvereinen 148
2. Heute: Rahmenvorgaben für Architektenwettbewerbe von Bauministerien unter Mitwirkung der Baukammern 149
II. Regelungstechnik: Zivilrechtliche Bezugnahme auf Wettbewerbsordnungen 150
III. Unmittelbare Anwendungspflichten für Auslober? 151
1. Keine unmittelbaren Anwendungspflichten für private Auslober 151
2. Anwendungspflichten in Verwaltungsvorschriften für öffentliche Auslober 151
IV. Faktischer Anwendungszwang für Auslober aufgrund berufsrechtlicher Pflichten der Teilnehmer 152
1. Berufsrechtliche Einschränkung der Teilnahmefreiheit der Architekten 152
a) Vorgaben für die Teilnahme an Wettbewerben in landesrechtlichen Regeln und in den Berufsordnungen der Kammern 152
aa) Ausdrückliche landesrechtliche Regeln 152
bb) Verweis auf Berufsordnungen 153
cc) Erfasste Architekten 155
dd) Verstoß gegen Kartellrecht? 155
ee) Verstoß gegen die Grundfreiheiten? 157
ff) Keine Pflicht für Architekten 159
b) Obliegenheit zur Mitgliedschaft in den Architektenkammern für praktizierende Architekten 159
c) Durchsetzung der Berufspflichten 160
2. Faktischer Zwang für Auslober zur Anwendung der Wettbewerbsordnungen 160
C. Kollektivautonome Grenzen für die Gestaltung von Preisausschreiben 161
I. Unmittelbare kollektivautonome Vorgaben für Auslober: Internationale Sportregelwerke 162
1. Einheitliche Regeln für Sportwettbewerbe – Übernahmepflichten der Verbandsmitglieder 162
2. Beschränkte Gestaltungsoption durch Rechtswahl 164
II. Mittelbare kollektivautonome Vorgaben für Auslober? 164
§ 5 Preisausschreibenverträge 167
A. Zweck von Preisausschreibenverträgen 167
B. Preisausschreibenverträge als eigene Vertragstypen 168
I. Preisausschreibenverträge als nicht kodifizierte Verträge 168
1. System zivilrechtlicher Vertragstypisierung 168
2. Besondere typusprägende Merkmale von Preisausschreibenverträgen 170
a) Selbständiger Preisausschreibenvertrag als atypischer Vertrag 170
b) Preisausschreiben-Rahmenvertrag als gemischt-typischer Vertrag 171
3. Preisausschreibenverträge als verkehrstypische Verträge 172
II. Abgrenzung: Nicht mit Preisausschreiben verbundene (Dauer-)Schuldverhältnisse 172
1. Preisausschreiben als Regelungsgegenstand in Normstrukturtypen 172
2. Insbesondere: Arbeitsvertrag 172
3. Insbesondere: Sportrahmenverträge 173
C. Selbständiger Preisausschreibenvertrag 173
I. Verträge als Alternative zu einseitigen Rechtsgeschäften 173
II. Vertragsinhalt 174
III. Selbständiger Preisausschreibenvertrag als Gestaltungsoption 175
IV. Abgrenzung zum Preisausschreiben 175
D. Preisausschreiben-Rahmenvertrag 176
I. Typische Vertragsinhalte 176
1. Pflicht potentieller Teilnehmer zur Teilnahme am Preisausschreiben 176
a) Teilnahmepflichten bei Musik- und Sportwettbewerben 176
b) Teilnahmepflichten als dienst-/werk- oder arbeitsvertragliche Leistungspflichten 177
c) Dienstvertragliche Regeln 178
d) Vergütungsabrede 179
2. Nebenpflichten der Teilnehmer 179
3. Pflicht zur Übertragung der Rechte am Wettbewerb 180
4. Anpassung der allgemeinen Haftungsregeln 180
II. Verhältnis zum Preisausschreiben 180
1. Preisausschreiben und Rahmenverträge als einheitliche Rechtsgeschäfte 180
a) Einheitlichkeit der Rechtsgeschäfte 180
b) Rechtsfolgen bei unwirksamen Rechtsgeschäften 183
aa) Unwirksamkeit des Rahmenvertrags 183
bb) Unwirksamkeit des Preisausschreibens 183
2. Preisausschreiben als Geschäftsgrundlage für Rahmenverträge 183
III. Abschluss und Beendigung von Preisausschreiben-Rahmenverträgen 184
1. Willenserklärung der Teilnehmer 184
2. Minderjährige 185
IV. Sonderfall: Athletenvereinbarungen 186
§ 6 Ergebnisse 187
A. Ergebnisse zu § 1: Preisausschreiben in der Praxis 187
B. Ergebnisse zu § 2: Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung bei Auslobung und Preisausschreiben 187
C. Ergebnisse zu § 3: Auslobung und Preisausschreiben im schuldrechtlichen System des BGB 188
D. Ergebnisse zu § 4: Vorgaben für die Gestaltung von Preisausschreiben außerhalb des BGB 190
E. Ergebnisse zu § 5: Preisausschreibenverträge 191
Literaturverzeichnis 193
Stichwortverzeichnis 208