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Die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern

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Mascia, D. (2024). Die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern. Eine dogmatische Betrachtung effektiver Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach dem Erbfall. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59032-2
Mascia, Damiano. Die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern: Eine dogmatische Betrachtung effektiver Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach dem Erbfall. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59032-2
Mascia, D (2024): Die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern: Eine dogmatische Betrachtung effektiver Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach dem Erbfall, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59032-2

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Die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern

Eine dogmatische Betrachtung effektiver Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach dem Erbfall

Mascia, Damiano

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 573

(2024)

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About The Author

Damiano Mascia, Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne; derzeit Rechtsreferendar am Oberlandesgericht München und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik.

Abstract

Die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern kann durch solche Gestaltungsmöglichkeiten effektiv erzielt werden, bei denen Sozialhilfeempfänger im Hinblick auf die sozialhilferechtlichen Regelungssysteme funktional-begünstigend, also positiv, zugleich nicht leistungsschädlich und rechtswirksam am Nachlass teilhaben können. Dabei werden nicht nur Gestaltungsmöglichkeiten von Erblassern untersucht, sondern auch eigene rechtsgestalterische Möglichkeiten von Sozialhilfeempfängern. Es werden deshalb Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach dem Erbfall diskutiert.

Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit einzelner Gestaltungsinstrumente mit den guten Sitten und inwieweit sozialhilferechtliche Sanktionen oder Kostenersatzansprüche ausgelöst werden können. Auch nach Einführung des Bürgergelds ist eine praxistaugliche Umsetzung komplex. Dies führt zu einer notwendigen konstruktiv-kritischen Betrachtung auf die entsprechenden geltenden Vorschriften, wodurch die Arbeit abgerundet wird.
»Social Welfare Recipients and their Participation in the Estate. A Dogmatic Analysis of Effective Legal Strategies before and after the Inheritance«: Under German law, the participation of social welfare recipients in the estate can be achieved effectively by legal instruments which are - regarding the regulatory social law systems - functionally favourable. Such instruments must not jeopardise the welfare entitlement and have to be, at the same time, legally valid. This thesis examines not only legal strategies for testators, but also own legal structuring possibilities for social welfare recipients.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 19
Teil 1: Einführung und sozialhilferechtliche Ausgangsbetrachtung 27
Kapitel 1: Einführung 27
A. Untersuchungsgegenstand 27
B. Gang der Darstellung und Konkretisierung der inhaltlichen Fragestellungen 30
C. Grenzen der Untersuchung 33
D. Erklärungen zum sprachlichen Gebrauch ausgewählter Begriffe 33
Kapitel 2: Sozialhilferechtliche Ausgangsbetrachtung 36
A. Sozialhilferechtliche Grundlagen 36
I. Sozialhilferechtliche Strukturprinzipien 36
1. Das Subsidiaritätsprinzip 37
2. Der Bedarfsdeckungsgrundsatz 39
3. Der Gegenwärtigkeitsgrundsatz 40
4. Das Faktizitätsprinzip 41
II. Der Sozialhilfeanspruch nach dem SGB XII und SGB II 43
1. Sozialhilfeanspruch nach dem SGB XII 43
a) Funktion der Sozialhilfeleistungen im SGB XII 43
b) Leistungsumfang und Anspruchsvoraussetzungen 44
c) Subsidiarität der Sozialhilfe im SGB XII 45
2. Sozialhilfeanspruch nach dem SGB II 46
a) Funktion der Sozialhilfeleistungen im SGB II 46
b) Leistungsumfang 47
c) Anspruchsvoraussetzungen 47
d) Subsidiarität der Sozialhilfe im SGB II 48
3. Sozialhilferechtliche Sanktionen und Kostenersatzansprüche 49
a) Sanktionen im SGB II 50
b) Möglichkeit zur Herabsetzung des Sozialhilfeanspruchs im SGB XII 52
c) Kostenersatzansprüche in SGB II und SGB XII 53
III. Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe 55
B. Auswirkungen des Erbfalls auf den Leistungsanspruch 56
I. Auswirkungen auf den Sozialhilfeanspruch nach SGB II und SGB XII 56
1. Die Abgrenzung von sozialhilferechtlich zu berücksichtigendem Einkommen und Vermögen 56
a) Mittel aus der Erbschaft zugunsten des Sozialhilfeempfängers 56
aa) Die Abgrenzung nach der sog. modifizierten Zuflusstheorie 56
bb) Abweichende Beurteilung bei Einkünften in Geldeswert im SGB II 58
b) Erbfallbezogene Forderungen des Sozialhilfeempfängers 59
aa) Mit Blick auf den SGB XII-Leistungsempfänger 59
bb) Mit Blick auf den SGB II-Leistungsempfänger 60
2. Berücksichtigung von einzusetzendem Einkommen und Vermögen 62
a) Bedarfsdeckende Anrechnung von Einkommen 62
b) Bedarfsdeckende Anrechnung von Vermögen 63
c) Forderungen und deren bedarfsdeckende Anrechnung 64
II. Auswirkungen auf den Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe 65
III. Zwischenfazit 66
Teil 2: Gestaltungsmöglichkeiten 67
Kapitel 3: § 138 Abs. 1 BGB als Gestaltungsgrenze 68
A. Der Begriff der guten Sitten 69
I. Das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden 69
II. Die Bedeutung von Verfassungsrecht und die Absicherung des Sozialhilferechts 71
B. Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt 72
C. Der subjektive Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB 74
D. Rechtsfolge der Sittenwidrigkeit 75
Kapitel 4: Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialhilfeempfängers nach dem Erbfall 77
A. Der Sozialhilfeempfänger als berufener Erbe 77
I. Die Annahme der Erbschaft als sittenwidriges Rechtsgeschäft gem. § 138 Abs. 1 BGB 77
1. Ausgangspunkt: Die Annahme der Erbschaft zulasten der Allgemeinheit 78
2. Die Annahme der Erbschaft als Rechtsgeschäft 79
a) Die Annahme der Erbschaft durch ausdrückliche oder konkludente Erklärung 79
b) Systematische Auswirkungen infolge der Fiktionsmöglichkeit gem. § 1943 BGB a. E. 80
II. Die Ausschlagung der Erbschaft als sittenwidriges Rechtsgeschäft gem. § 138 Abs. 1 BGB 81
1. Die Motivation des Sozialhilfeempfängers zur Ausschlagung der Erbschaft 81
2. Die Ausschlagung als Rechtsgeschäft i. S. v. § 138 Abs. 1 BGB 82
3. Die Annahme der Erbschaft als sittliche Pflicht 83
a) Das Recht zur Ausschlagung als höchstpersönliches Recht 83
b) Die Ausschlagung als Korrektiv des ipso iure-Erwerbs der Erbschaft 85
c) Das Recht der „negativen Erbfreiheit“ 86
4. Die Ausschlagung des Sozialhilfeempfängers als Rechtsgeschäft zulasten der Allgemeinheit 90
a) Das Subsidiaritätsprinzip als Anknüpfungspunkt für eine Bewertung 90
b) Wertungen aus der Rechtsprechung zum sog. Behindertentestament 93
c) Wertungen aus § 83 Abs. 1 S. 1 InsO 94
5. Würdigung 96
6. Die Ausschlagung der Erbschaft durch den gesetzlichen Betreuer oder Vormund 100
III. Sozialhilferechtliche Sanktionen und Kostenersatzansprüche als Folge von Annahme und Ausschlagung 102
1. Annahme einer beschränkten Erbschaft 102
2. Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft 103
IV. Zusammenfassung: Der Sozialhilfeempfänger als berufener Erbe 105
B. Der Sozialhilfeempfänger als Inhaber eines ihm durch den Erbfall entstandenen Anspruchs oder Rechts 106
I. Überleitung auf den Sozialhilfeträger gem. § 33 SGB II und § 93 SGB XII 107
1. Die Überleitungsvorschriften im Allgemeinen 107
2. Voraussetzungen für einen Anspruchsübergang 108
a) Die Überleitbarkeit eines Anspruchs 108
aa) Höchstpersönliche Ansprüche 109
bb) Übergang von Gestaltungsrechtsrechten, insb. des Ausschlagungsrechts 110
(1) Isolierter Übergang des Ausschlagungsrechts 110
(2) Übergang des Ausschlagungsrechts als Nebenrecht nach § 412 (analog) i. V. m. § 401 BGB analog 111
(a) Das Ausschlagungsrecht als Nebenrecht des Pflichtteilsanspruchs 112
(b) Das Ausschlagungsrecht als Nebenrecht des Vermächtnisanspruchs 114
(3) Zwischenfazit 115
b) Materielle Voraussetzungen für einen Anspruchsübergang 116
c) Überleitbare erbrechtliche Ansprüche im Einzelnen 117
aa) Die Überleitung des Pflichtteilsanspruchs 118
(1) Der Pflichtteilsanspruch als überleitbarer Anspruch 118
(2) Die Möglichkeit zur Geltendmachung des Anspruchs nach der Überleitung 118
(3) Exkurs: Die Pflichtteilssanktionsklausel im gemeinschaftlichen Testament als Gestaltungsinstrument der Erblasser zur Schaffung eines Überleitungshindernisses 120
(a) Überleitbarkeit 121
(b) Auslösen der Klausel beim Pflichtteilsverlangen durch den Sozialhilfeträger 123
(c) Zwischenfazit 125
bb) Die Überleitung des Vermächtnisanspruchs 125
cc) Die Überleitung von Ansprüchen des Sozialhilfeempfängers als Teil einer Erbengemeinschaft 126
(1) Überleitbarkeit des Erbteils 126
(2) Überleitbarkeit der Ansprüche auf Auseinandersetzung und das Auseinandersetzungsguthaben 127
(3) Sozialhilferechtliche Alternative 129
d) Rechtsfolgen der Überleitung 130
aa) Einzelfallbetrachtung im Rahmen der Überleitung nach § 93 SGB XII 131
bb) Unbillige Härte bei der Überleitung gem. § 33 SGB II 133
(1) Besondere Härte i. S. v. § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB II 133
(2) Erlass des Anspruchs gem. § 44 SGB II 134
3. Zusammenfassung: Überleitung auf den Sozialhilfeträger 135
II. Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialhilfeempfängers zur Verhinderung eines Anspruchsübergangs und zur Sicherung der eigenen Teilhabe am Nachlass 136
1. Ausschlagung des Vermächtnisses gem. § 2180 BGB 136
2. Der Erlass des Sozialhilfeempfängers 137
a) Der Erlassvertrag und das ihm zugrunde liegende Kausalgeschäft 139
b) Die Rechtsnatur der Regressvorschriften als Ausgangspunkt der Gestaltungsmöglichkeiten 140
c) Die Wirksamkeit des Erlassvertrags im Hinblick auf § 138 Abs. 1 BGB 141
aa) Der dogmatische Ausgangspunkt für eine Anwendbarkeit des § 138 Abs. 1 BGB 141
(1) Sittenwidrigkeit des abstrakten Verfügungsgeschäfts 142
(2) Sittenwidrigkeit des kausalen Grundgeschäfts 143
(a) Wiederbegründung der Forderung gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB 144
(b) Der Kondiktionsausschluss gem. § 817 S. 2 BGB und § 814 Alt. 1 BGB 145
(c) Zwischenfazit 147
bb) Der Erlass als sittenwidriges Rechtsgeschäft zulasten der Allgemeinheit gem. § 138 Abs. 1 BGB 147
(1) Der Erlass der Pflichtteilsschuld 148
(a) Die Motivation des Sozialhilfeempfängers zum Erlass der Pflichtteilsschuld 148
(b) Wertungen aus der Rechtsprechung 149
(aa) Die Rechtsprechung zum Verzicht auf den nachehelichen Unterhalt 150
(bb) x07Die Rechtsprechung zum lebzeitigen Pflichtteilsverzicht einer Sozialhilfeempfängerin und die darin angesprochene n„negative Erbfreiheit“ 151
(c) x07Vergleichende Beurteilung zum Fall der Ausschlagung des Sozialhilfeempfängers 153
(d) Würdigung 155
(2) Der Erlass der Vermächtnisschuld 156
d) Der Schenkungsrückforderungsanspruch als Folge des wirksamen Erlassvertrags mit unentgeltlichem Grundgeschäft 157
e) Sozialhilferechtliche Sanktionen und Kostenersatzansprüche als Folge des Erlasses 159
3. Zusammenfassung: Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialhilfeempfängers zur Verhinderung eines Anspruchsübergangs und zur Sicherung der eigenen Teilhabe am Nachlass 161
Kapitel 5: Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Erbfall 163
A. Die Testierfreiheit und der numerus clausus als wegweisende Ausgangspunkte der Rechtsgestaltung des Erblassers 163
I. Die Testierfreiheit des Erblassers 164
1. Ein „Wesensgehalt“ der Erbrechtsgarantie gem. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG 164
2. Grenzen der Testierfreiheit 165
a) Das gesetzliche Pflichtteilsrecht als Schranke der Testierfreiheit 166
b) Gesetzliche Verbote in Verfügungen von Todes wegen 167
c) Sittenwidrigkeit von Verfügungen von Todes wegen 168
II. Typenzwang und numerus clausus im Erbrecht 169
1. Die Existenz von Typenzwang und numerus clausus im Erbrecht 169
a) Typizität und Typenzwang im Erbrecht 170
b) Erklärungsversuche 172
aa) Regelungssystem im Erbrecht 172
bb) Rechtsklarheit und Rechtssicherheit 173
cc) Funktionsfähigkeit 175
dd) Zusammenfassung und Würdigung 176
2. Typenkombination zum Gebrauch effektiver erbrechtlicher Typen 177
III. Zwischenfazit 179
B. Unilaterale Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers 180
I. Anordnung von Vor- und Nacherbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung 180
1. Zielsetzung des Gestaltungsmodells 181
2. Gestaltungselemente 182
a) Anordnung von Vor- und Nacherbschaft 182
b) Die Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung 185
aa) Abschirmungswirkung durch § 2211 BGB und § 2214 BGB 186
bb) Verwaltungsanordnungen an den Testamentsvollstrecker gem. § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB 187
(1) Abschirmung der Erträge durch die Verwaltungsanordnungen 188
(a) Ausdrückliche Anordnungen an den Testamentsvollstrecker gem. § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB 188
(b) Ordnungsgemäße Verwaltung gem. § 2216 Abs. 1 BGB 189
(c) Möglichkeit zur Aushebelung der Abschirmungswirkung gem. § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB 192
(2) Nachlassbeteiligung des Sozialhilfeempfängers durch ergänzende Hilfeleistungen mittels entsprechender Verwaltungsanordnungen gem. § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB 193
(a) Realisierung der Hilfeleistungen 193
(aa) Hilfeleistung aus den Erträgen der Vorerbschaft 194
(bb) Hilfeleistung aus der Nachlasssubstanz 194
(α) Keine Vorsorge in der Verfügung von Todes wegen 195
(β) Ausdrückliche Anordnung an den Testamentsvollstrecker zum Substanzzugriff 196
(b) Art der Zuwendungen an den Sozialhilfeempfänger 200
(aa) Geldzuwendungen 200
(bb) Sachzuwendungen 203
c) Entsprechende Erbeinsetzung des Sozialhilfeempfängers im gemeinschaftlichen Testament 205
d) Zeitliche Begrenzung auf den Wegfall der Bedürftigkeit des Sozialhilfeempfängers 207
aa) Auflösende Bedingung 207
bb) Anfechtbarkeit aufgrund Motivirrtums 210
cc) Befreiung von der Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung und den Beschränkungen der nicht befreiten Vorerbschaft 212
dd) Beschwerung des Nacherben mit einer Auflage 214
ee) Zwischenfazit 216
3. Wirksamkeit – Eine Untersuchung zur Vereinbarkeit mit den „guten Sitten“ nach § 138 Abs. 1 BGB 217
a) Der Mensch mit Behinderung als zum Vorerben eingesetzter Sozialhilfeempfänger 218
aa) Sittenwidrige Gestaltung zulasten der Allgemeinheit 218
(1) Höchstrichterliche Rechtsprechung zum sog. Behindertentestament 219
(2) Abweichende Beurteilung bei hohen Nachlasswerten 221
(a) Bewertung anhand der aufgestellten Kriterien des BGH 221
(b) Neubewertung anhand des Urteils des OLG Hamm und der Literatur 223
(c) Stellungnahme 224
(3) Zwischenfazit 225
bb) Sittenwidrige Gestaltung zulasten des Sozialhilfeempfängers 225
(1) Grad der Behinderung 226
(a) Nur scheinbar errichtete Verwaltungsanordnungen zugunsten von Sozialhilfeempfängern mit Behinderung 227
(b) Zugleich Sittenverstoß zulasten der Allgemeinheit 228
(2) Vollständige Thesaurierung der Erträge 229
(3) Zwischenfazit 231
b) Der Erwerbsfähige als zum Vorerben eingesetzter SGB II-Leistungsempfänger 232
aa) Wertungen aus der Rechtsprechung 232
(1) Vom BGH aufgestellte Kriterien zum sog. Behindertentestament 232
(2) Beschluss des SG Dortmund vom 25.09.2009 234
(3) Urteil des BSG vom 17.02.2015 235
(4) Urteil des BGH bzgl. des Ausschlusses vereinbarter Versorgungsleistungen im Fall eines Pflegeheimaufenthalts 236
bb) Richtschnur aus dem Gesetz 238
(1) § 2338 BGB 238
(2) §§ 2100 ff., 2191, 2197 ff. BGB 239
cc) Würdigung 240
4. Spezifische Gefährdungen für das Erreichen des Gestaltungsziels 243
a) Wirksamkeitshindernis aus den Heimgesetzen 243
b) Der Verzug des Erblassers ins Ausland 246
5. Zusammenfassung: Anordnung von Vor- und Nacherbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung 248
II. Das Vermächtnis zugunsten des Sozialhilfeempfängers 250
1. Zielsetzung des Gestaltungsmodells 250
2. Gestaltungselemente 251
a) Anordnung eines Vor- und Nachvermächtnisses 251
aa) Der Sozialhilfeempfänger als Vorvermächtnisnehmer 251
bb) Das Nachvermächtnis als sozialhilferechtliches Abschirmungsinstrument 252
(1) § 102 SGB XII als Ausgangspunkt 253
(2) Besondere Relevanz im Hinblick auf Sozialhilfeempfänger außerhalb des SGB XII 257
b) Die Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung 258
aa) Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung über die Rechte des Vorvermächtnisnehmers 258
(1) Sozialhilferechtliche Abschirmungswirkung 258
(2) Nachlassbeteiligung des Sozialhilfeempfängers durch ergänzende Hilfeleistungen mittels entsprechender Verwaltungsanordnungen gem. § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB 259
bb) Die Abwicklungsvollstreckung als Schutzschirm ab dem Tod des Sozialhilfeempfängers 260
c) Entsprechende Vermächtnisanordnung zugunsten des Sozialhilfeempfängers im gemeinschaftlichen Testament 262
d) Zeitliche Begrenzung auf den Wegfall der Bedürftigkeit des Sozialhilfeempfängers 262
aa) Bedingungs- und Motivlösung 263
bb) Beschwerung des Nachvermächtnisnehmers mit einer Auflage 264
cc) Zwischenfazit 265
e) Modifikationen und alternative Gestaltungsvarianten 266
aa) Abweichende Zielsetzung bei Einzelkindern 266
bb) Die sog. umgekehrte Vermächtnislösung 266
3. Wirksamkeit und Gefährdungen 268
a) Sittenwidrigkeit 268
b) Verweis des Sozialhilfeträgers zur Ausschlagung 271
4. Zusammenfassung: Das Vermächtnis zugunsten des Sozialhilfeempfängers 272
C. Bilaterale Gestaltungsmöglichkeiten – Zusammenwirken des Erblassers mit dem Sozialhilfeempfänger 273
I. Der Pflichtteilsverzicht des Sozialhilfeempfängers 273
1. Der Pflichtteilsverzicht und sein zugrunde liegendes Kausalgeschäft 273
2. Die Wirksamkeit des Pflichtteilsverzichts im Hinblick auf § 138 Abs. 1 BGB 277
a) Der dogmatische Ausgangspunkt für eine Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB 277
aa) Anwendbarkeit des § 138 Abs. 1 BGB auf das Verfügungsgeschäft 277
bb) Auswirkungen auf das Verfügungsgeschäft bei Sittenwidrigkeit des Verpflichtungsgeschäfts 278
b) Der Verstoß gegen die guten Sitten gem. § 138 Abs. 1 BGB 280
aa) Der Pflichtteilsverzicht durch den behinderten Sozialhilfeempfänger nach SGB XII 280
(1) Urteil des BGH vom 19.01.2011 281
(2) Stellungnahme zu den wesentlichen Begründungspunkten des Urteils 282
bb) Der Pflichtteilsverzicht eines erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängers nach SGB II 283
(1) Wertungen aus der Rechtsprechung 284
(a) Bewertung anhand der vom BGH aufgestellten Kriterien zum Pflichtteilsverzicht 284
(b) Rechtsprechung zum Verzicht auf den nachehelichen Unterhalt 286
(2) Wertungen aus der Möglichkeit der beschränkten Erbeinsetzung 289
(3) Würdigung 290
cc) Zwischenfazit 293
3. Sozialhilferechtliche Sanktionen als Folge des Pflichtteilsverzichts 293
4. Zusammenfassung: Der Pflichtteilsverzicht des Sozialhilfeempfängers 295
II. Der „flankierende“ Pflichtteilsverzicht 296
1. Vorteilhafter Gestaltungsweg gegenüber den unilateralen Gestaltungsmöglichkeiten 296
2. Vorteilhafter Gestaltungsweg gegenüber dem abfindungslosen Pflichtteilsverzicht 298
3. Die Flanke – Die Herstellung eines typenkombinatorischen Rechtsgeschäfts zur Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern 299
4. Zwischenfazit 302
Teil 3: Conclusio 303
A. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 303
I. Kapitel 4: Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialhilfeempfängers nach dem Erbfall 303
II. Kapitel 5: Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Erbfall 308
B. Würdigung 311
C. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf 313
I. Rechtseinheitlichkeit bei der Zuordnung von Zuflüssen in Geldeswert 313
II. Schaffung eines entsprechenden Vermögensschontatbestands im SGB II und SGB XII 314
D. Schlussbetrachtung 320
Literatur- und Quellenverzeichnis 323
Stichwortverzeichnis 350