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Sauter, A. (2024). Die gefestigte Rechtsposition als Maßstab des Rückwirkungsverbots. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59088-9
Sauter, Annika. Die gefestigte Rechtsposition als Maßstab des Rückwirkungsverbots. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59088-9
Sauter, A (2024): Die gefestigte Rechtsposition als Maßstab des Rückwirkungsverbots, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59088-9

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Die gefestigte Rechtsposition als Maßstab des Rückwirkungsverbots

Sauter, Annika

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1523

(2024)

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About The Author

Annika Sauter studierte Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, an der sie 2019 ihr erstes Staatsexamen absolvierte. Während des Studiums arbeitete sie als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Staats- und Steuerrecht bei Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D. Nach dem Studium promovierte sie zum Thema Rückwirkung bei Professor Paul Kirchhof. Seit 2022 ist sie Referendarin in Stuttgart und ist nebenbei als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Volkswirtschaftslehre und Recht (Universität Stuttgart) bei Prof. Dr. Daniela Winkler tätig.

Abstract

Die Arbeit widmet sich der Frage, wie sich Recht und daraus abgeleitete Rechtspositionen in der Zeit entwickeln. Zunächst werden die Wechselwirkungen zwischen Recht und Zeit im Allgemeinen untersucht, um sodann die Rückwirkung und individuelle zeitfeste Rechtspositionen im zeitlichen Kontext zu verorten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 7.7.2010 in drei wegweisenden Beschlüssen zur Rückwirkung für das Steuerrecht den Maßstab einer gefestigten Rechtsposition in den Fokus gerückt hatte, untersucht diese Arbeit erstmals, wie diese Neuerung in weiteren Rechtsbereichen fruchtbar gemacht werden kann. Nach einer detaillierten Analyse der Rückwirkungsrechtsprechung wird darauf aufbauend ein eigenes, für alle Rechtsbereiche verallgemeinerungsfähiges, Rückwirkungskonzept am Maßstab der gefestigten Rechtsposition erarbeitet, wobei hinsichtlich der Zulässigkeit der Rückwirkung zwischen entwicklungsoffenen und gefestigten Rechtspositionen unterschieden wird.»The Established Legal Position as a Benchmark for the Prohibition of Retroactivity«: The dissertation examines for the first time how, based on the three groundbreaking decisions of the Federal Constitutional Court of 7 July 2010 on retroactivity in tax law, a prohibition of retroactivity that can be generalized for all areas of law can be established on the basis of the established legal position. The work is complemented by studies on the subject of law and time, as well as the question of how legal positions develop over time.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung: Individuelle Rechtspositionen in der Zeit 21
Erstes Kapitel: Recht und Zeit 23
A. Die Zeit in der Rechtsordnung 23
I. Zeit und Verfassungsrecht 23
1. Gewaltenteilung und Zeit 23
a) Zeitgerechte Kooperation zwischen den Gewalten und Bund und Länder 23
b) Temporaler Aspekt der Gewaltenteilung 25
2. Demokratie als Herrschaft auf Zeit 27
3. Zeit als Maßstab für die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme 28
4. Zeitliche Dimension der Grundrechte 29
a) Lebensalter und Grundrechtsschutz 29
b) Schutz eines Vorgangs in der Zeit und eines Bestands trotz der Zeit 30
c) Die Entwicklung grundrechtlicher Rechtspositionen in der Zeit 31
d) Intertemporale Freiheitssicherung 34
5. Zeitgeprägtheit und Zeitbeständigkeit der Verfassung 36
a) Zeitgeprägtheit des Grundgesetzes 36
b) Zeitbeständigkeit des Grundgesetzes 37
II. Zeit und einfaches Recht 38
1. Die Zeit in den Rechtsgebiete 38
a) Zivilrecht 39
b) Strafrecht 40
c) Verwaltungsrecht 41
2. Rechtsentstehung, Rechtsänderung und Rechtszerstörung durch Zeit 42
a) Termine und Friste 42
b) Stichtage: Altersstufen im Recht 45
III. Zeit und Völkerrecht 47
1. Zeitfestigkeit von Staaten: Der Staat als Kontinuum 47
2. Vom Bruch mit der Zeit zur Erinnerungskultu 48
3. Völkerrechtliche Verträge und Gewohnheitsrecht 50
IV. Zusammenfassung zu Zeit in der Rechtsordnung 51
B. Die Zeit und Kontinuitätserwartungen an den Staat 52
I. Verlässlichkeit des Rechts als Voraussetzung einer zukunftsgerichteten Freiheitsausübung 53
1. Die Ordnungsfunktion des Rechts 53
a) Sicherheit durch Recht: Erwartungssicherheit 53
b) Sicherheit des Rechts: Bedingung der Erwartungssicherheit 54
2. Sicheres Recht als Voraussetzung der Freiheitsausübung 54
3. Instrumente zur Verwirklichung verlässlichen und beständigen Rechts 56
a) Gesetz 57
aa) Auf Dauerhaftigkeit angelegt 57
bb) Zeitliches Ende von Gesetze 57
b) Bestandskraft des Verwaltungsakts 59
c) Rechtskräftiges Urteil 60
d) Fristen: Rechtssicherheit durch Zeitablauf 60
II. Spannungsverhältnis zwischen Beständigkeit und Flexibilität der Rechtsordnung 63
III. Kontinuität und Vertrauen: Entwicklung der Rechtsordnung in der Zeit 65
1. Objektives Prinzip: Kontinuitätsgewäh 65
a) Kontinuität als Bindeglied zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft 65
b) Beständigkeit durch stetige und nachhaltige Entwicklung des Rechts 66
c) Verfassungsrechtliche Grundlage: Rechtstaatsprinzip und Gleichheitssatz 69
aa) Rechtstaatsprinzip: Verlässlichkeit und Beständigkeit der Rechtsordnung 69
bb) Gleichheitssatz: Gleichheit in der Zeit 70
cc) Verfassungsrechtliches Kontinuitätsprinzip im Zusammenwirken von Gleichheit und Rechtstaatsprinzip 72
2. Subjektives Prinzip: Vertrauensschutz für das Individuum 73
a) Vertrauensschutz als subjektiver Anspruch auf die Beständigkeit des Rechts 73
b) Verfassungsrechtliche Grundlage des Vertrauensschutzes: Rechtstaatsprinzip und Grundrechte 73
aa) Außerverfassungsrechtliche Herleitunge 73
bb) Herleitung: Rechtstaatsprinzip – Rechtssicherheit – Vertrauensschutz 74
cc) Herleitung aus den Grundrechte 75
IV. Rückwirkung von Gesetzen als Aspekt der Zeitgebundenheit des Rechts 77
V. Zusammenfassung zu Zeit und Kontinuitätserwartungen an den Staat 78
Zweites Kapitel: Die Entwicklung der Rückwirkungsrechtsprechung vom Dispositionsschutz zur gefestigten Rechtspositio 80
A. Die alte Phase der Rückwirkungsrechtsprechung 80
I. Kategorien der echten / unechten Rückwirkung und Rückbewirkung von Rechtsfolgen / tatbestandliche Rückanknüpfung 81
1. Rückwirkungsdefinitione 81
a) Echte und unechte Rückwirkung 81
b) Rückbewirkung von Rechtsfolgen und tatbestandliche Rückanknüpfung 81
2. Verfassungsrechtliche Grenzen der Rückwirkung 82
a) Echte Rückwirkung / Rückbewirkung von Rechtsfolge 83
b) Unechte Rückwirkung / Tatbestandliche Rückanknüpfung 85
3. Zeitliche Reichweite des Vertrauensschutzes: Vorhersehbarkeitsrechtsprechung 88
4. Besonderheit im Steuerrecht: Veranlagungszeitraum-Rechtsprechung 90
II. Kritik am bisherigen Verständnis der Rückwirkung 93
1. Allgemeine Kritik 93
2. Kritik an der Vorhersehbarkeitsrechtsprechung 96
3. Kritik an der Veranlagungszeitraum-Rechtsprechung 98
III. Versuche zur Verbesserung des Rückwirkungsbegriffs 102
1. Dispositionsbezogener Vertrauensschutz 102
a) Die Disposition als maßgeblicher Anknüpfungspunkt des Vertrauensschutzes 102
b) Charakteristika eines dispositionsorientierten Vertrauensschutzes 104
aa) Erfordernis einer Vertrauensgrundlage 104
bb) Subjektive Bestimmung der Rückwirkung: Vertraue 105
cc) Erfordernis einer Vertrauensbetätigung 106
(1) Das Vertrauen muss „ins Werk gesetzt“ werde 106
(2) Schutz des aktiven, nicht des passiven Bürgers 107
c) Schutzwürdigkeit der Disposition: Interessenabwägung 108
2. Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung 109
IV. Dispositionsschutzorientierte Ansätze in der Rechtsprechung 111
1. Dispositionsschutz in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 112
a) Vertrauensschutz als Dispositionsschutz 112
b) Erfordernis einer Vertrauensbetätigung: ins Werk gesetztes Vertraue 113
c) Kriterien für die Schutzwürdigkeit einer Disposition des Bundesverfassungsgerichts 114
d) Aufbruch zu mehr Dispositionsschutz im Steuerrecht mit den Entscheidungen zu den Schiffsbauverträgen und zu den Sozialpfandbriefe 116
aa) Schiffsbauverträge 116
bb) Sozialpfandbriefe 118
2. Dispositionsschutz in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs 119
a) Dispositionsschutzorientierte Rechtsprechung 119
b) Neue Impulse durch Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht 121
aa) Vorlagebeschluss zur Fünftel-Regelung 122
bb) Vorlagebeschluss zur Spekulationsfrist 122
cc) Bundesfinanzhof als Wegbereiter eines dispositionsorientierten Rückwirkungsbegriffs 124
V. Zusammenfassung zur alten Phase der Rückwirkungsrechtsprechung 126
B. Die neue Phase der Rückwirkungsrechtsprechung 126
I. Die weichenstellenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts 126
1. Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerunge 127
a) Ausgangslage 127
b) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 128
aa) Zweijahresfrist bei Verkündung noch nicht abgelaufen oder Wertsteigerungen ab Verkündung: Einbeziehung der Wertsteigerungen verfassungsgemäß 129
bb) Zweijahresfrist bei der Verkündung abgelaufen: Einbeziehung der bereits entstandenen Wertsteigerungen verfassungswidrig 129
cc) Zweijahresfrist im vorangegangenen Veranlagungszeitraum abgelaufen: Einbeziehung von Wertsteigerungen auch wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig 130
2. Fünftel-Regelung bei Arbeitnehmerentschädigunge 131
a) Ausgangslage 131
b) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 132
aa) Entschädigungsvereinbarung 132
(1) Vereinbarung nach Gesetzeinbringung oder vor dem 01. 01. 1998: kein Vertrauensschutz 132
(2) Vereinbarung im Jahre 1998 und vor Gesetzeinbringung: Vertrauensschutz 133
bb) Zufluss der Entschädigung 133
3. Absenkung der Beteiligungsquote 134
a) Ausgangslage 134
b) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 135
aa) Einbeziehung von Wertsteigerungen ab Verkündung verfassungsgemäß 135
bb) Einbeziehung von Wertsteigerungen bei unwesentlicher Beteiligung vor Verkündung verfassungswidrig 136
cc) Einbeziehung von Wertsteigerungen bei unwesentlicher Beteiligung schon im Veranlagungszeitraum 1998 auch wegen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig 137
4. Streubesitzbeteiligung 137
a) Ausgangslage 137
b) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 138
aa) Vorabausschüttungsbeschluss: kein schützenswertes Vertraue 138
(1) Keine schützenswerte Dispositio 138
(2) Gewährleistungsfunktion geltenden Rechts 139
bb) Zufluss der Ausschüttung: schützenswertes Vertraue 139
(1) Keine schützenswerte Dispositio 140
(2) Gewährleistungsfunktion geltenden Rechts 140
cc) Keine gewichtigen Gründe zur Rechtfertigung 140
5. Weiterentwicklung der Leitentscheidungen in späteren Beschlüsse 140
a) Mitunternehmerschaft 141
b) Erbbauzinse 141
II. Schutz gefestigter Rechtspositionen als Leitbild der Entscheidunge 142
1. Zusammenhänge der gewährten Rechtspositione 143
a) Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungen und Absenkung der Beteiligungsquote 143
aa) Kein Vertrauensschutz bei zukünftigen Wertsteigerunge 143
bb) Vertrauensschutz bei bereits nach altem Recht entstandenen Wertsteigerunge 144
cc) Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG bei in vergangenen Veranlagungszeiträumen entstandenen Wertsteigerunge 144
b) Fünftel-Regelung, Streubesitzbeteiligung, Erbbauzinse 144
aa) Vertrauensdispositio 144
bb) Gewährleistungsfunktion des geltenden Rechts 145
2. Keine Etablierung einer dispositionsorientierten Rückwirkungsdogmatik 146
a) Dispositionsschutz nur in Ausnahmefälle 147
aa) Grundsätzlich kein Dispositionsschutz beim Erwerb einer Rechtspositio 147
bb) Folgedispositionen und qualifiziertes Unterlassen sind unerheblich 149
cc) Ausnahmefälle 150
b) Schwache Ausgestaltung des Dispositionsschutzes 150
aa) Keine allgemeinen Voraussetzungen für einen Dispositionsschutz 150
(1) Zweiseitige Vereinbarung mit erheblicher Bedeutung der Abschätzbarkeit der rechtlichen Folge 151
(2) Zeitspanne zwischen Vereinbarung und Erfüllung 152
(3) Zwangslage und existenzielle Zukunftsentscheidung 152
(4) Keine Übertragung auf den Streubesitzbeteiligte 153
bb) Enge zeitliche Grenze 154
(1) Zerstörung des Vertrauensschutzes bereits mit der förmlichen Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens 154
(2) Kein Dispositionsschutz über einen längeren Zeitraum hinweg 155
cc) Keine allgemeine Aussage zur Grundlage des Dispositionsschutzes 156
c) Fazit zum Dispositionsschutz in den Entscheidunge 157
3. Die gefestigte Rechtsposition als Maßstab der Rückwirkung 157
a) Ansätze zum Schutz gefestigter Rechtspositionen bereits vor den neuen Entscheidunge 157
b) Die gefestigten Rechtspositionen in den neueren Entscheidunge 158
aa) Konkret verfestigter Vermögensbestand 158
bb) Erfüllung des materiellen Tatbestands oder des steuererheblichen Geschäftsvorgangs 161
(1) Zufluss der Einkünfte 161
(2) Abfluss der Ausgabe 162
(3) Realisierung 163
cc) Zwischenfazit 164
c) Charakteristika einer gefestigten Rechtspositio 165
aa) Schutz unabhängig von einer Dispositio 165
(1) Unabhängig vom Vorliegen einer anfänglichen (schutzwürdigen) Dispositio 165
(2) Unabhängig von Folgedispositione 166
bb) Keine Differenzierung bei der Vertrauensgrundlage: Schutz auch bei Fiskalzwecknorme 167
cc) Keine Kenntnis der Vertrauensgrundlage erforderlich 167
(1) Schutz aufgrund objektiven Bestehens der Rechtspositio 167
(2) Vorteile des objektiven Vertrauensverständnisses 169
dd) Keine Vertrauensbetätigung erforderlich 171
(1) Schutz ohne ins Werk gesetztes Vertraue 171
(2) Vorteile eines nicht dispositionsorientierten Vertrauensverständnisses 173
4. Die gefestigte Rechtsposition als Ausdruck grundrechtlicher Gewährleistunge 174
a) Zufluss der Abfindung und Zufluss der Ausschüttung 174
b) Wertsteigerungen nach Ablauf der Zweijahresfrist oder bei unwesentlicher Beteiligung 176
aa) Art. 14 Abs. 1 GG 176
bb) Art. 3 Abs. 1 GG 177
(1) Folgerichtigkeit 177
(2) Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit 178
(3) Art. 3 Abs. 1 GG als Ausdruck des Kontinuitätsgebots und einer Gleichheit in der Zeit 178
c) Abfindungsvereinbarung 180
aa) Existenzsichernde Funktion von Entschädigungsvereinbarunge 180
bb) Art. 12 Abs. 1 GG 181
cc) Art. 14 Abs. 1 GG 182
5. Rückwirkungsverbot bei gefestigter Rechtspositio 185
a) Erhöhte Rechtfertigungsanforderungen bei gefestigter Rechtspositio 186
aa) Strenge Verhältnismäßigkeit 186
bb) Enge Interpretation der Rechtfertigungsgründe bei gefestigter Rechtspositio 187
cc) Keine Abwägung bei gefestigter Rechtspositio 190
b) Geringe Rechtfertigungsanforderungen bei sich noch entwickelnden Rechtslage 190
III. Annäherung der echten und unechten Rückwirkung 191
1. Formales Festhalten an der Unterscheidung 191
2. Tatsächliche Annäherung 192
a) Vermengung der Terminologie 192
b) Annäherung des Rechtfertigungsmaßstabs 194
IV. Lockerung des Veranlagungszeitraumprinzips 196
1. Formales Festhalten am Veranlagungszeitraumprinzip 196
2. Tatsächliche Abkehr vom Veranlagungszeitraumprinzip 196
a) Früher: Zwei entscheidende Zeiträume 197
b) Heute: Drei entscheidende Zeiträume 197
3. Die gefestigte Rechtsposition als Rückwirkungsmaßstab unabhängig vom Veranlagungszeitraum 198
V. Teilweise Abkehr von der Vorhersehbarkeitsrechtsprechung 201
1. Beschlüsse des Zweiten Senats vom 07. 07. 2010 201
a) Einerseits: Vertrauensschutz unabhängig von der Vorhersehbarkeit im Rahmen der Gewährleistungsfunktion geltenden Rechts 201
b) Andererseits: Vertrauensschutz abhängig von der Vorhersehbarkeit im Rahmen des Dispositionsschutzes 203
c) Hintergrund der unterschiedlichen Zeitpunkte 203
2. Beschluss des Ersten Senats vom 10. 10. 2012 204
a) Vorschlag des Vermittlungsausschusses 204
b) Vorhersehbarkeit erheblich beim Dispositionsschutz 204
c) Vorhersehbarkeit auch erheblich unter der Gewährleistungsfunktion des geltenden Rechts 205
VI. Zusammenfassung zur neuen Phase der Rückwirkungsrechtsprechung 207
Drittes Kapitel: Die gefestigte Rechtsposition als Maßstab des Rückwirkungsverbots 208
A. Die gefestigte Rechtsposition unter dem Schutz der Gewährleistungsfunktion des Rechts 208
I. Grundlage des Rechtsvertrauens: Die Gewährleistungsfunktion geltenden Rechts 208
1. Gewährleistungsfunktion geltenden Rechts in den neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 208
2. Bedeutung der Gewährleistungsfunktion des Rechts: Sicherungsfunktion des Rechts 209
3. Auf Grundlage der objektiven Rechtsordnung erworbene subjektive Rechte 210
a) Sicherheit objektiven Rechts und Sicherheit subjektiver Rechte 210
b) Ausprägung der objektiv geltenden Rechtsordnung durch alle Gewalte 211
c) Schutz der über die Rechtsordnung erworbenen Rechtspositionen durch das Zusammenwirken von Rechtstaatsgebot und Grundrechte 213
4. Zwischenfazit 215
II. Folge des Rechtsvertrauens: Dispositio 215
1. Die Disposition steht außerhalb des Gesetzes 215
2. Die Disposition ist Folge der im Gesetz angelegten Rechte 217
III. Zusammenfassung zur gefestigten Rechtsposition unter der Gewährleistungsfunktion des Rechts 218
B. Differenzierung zwischen entwicklungsoffenen und gefestigten Rechtspositionen 218
I. Rückwirkung: Das Gesetz wirkt in der Zukunft und erfasst bereits erworbene Rechtspositione 219
1. Der Gesetzgeber kann die Vergangenheit nicht änder 219
2. Abhängigkeit der zukünftigen Rechtsfolgen von Vergangenem 220
3. Rückwirkung als Eingriff der Zukunftsregel in bereits entstandene Rechtspositione 221
II. Zulässigkeit der Rückwirkung in Abhängigkeit von der betroffenen Rechtspositio 222
1. Grundsatz der Entwicklungsoffenheit des Rechts und des schonenden Übergangs 222
a) Der Gesetzgeber darf Rechte änder 222
b) Bloß generelle Rechtsunterworfenheit 223
c) Ungewisse Rechtspositione 224
d) Pflicht zum schonenden Übergang nach dem Kontinuitätsgebot bei entwicklungsoffenen Rechte 225
2. Rückwirkungsverbot bei auf Dauer gefestigten Rechtspositione 226
3. Unterscheidung zwischen Bestand und Veränderbarkeit einer Rechtspositio 227
4. Rückwirkungsverbot gilt auch für Nicht-Grundrechtsträge 228
III. Zeitliche Reichweite des Schutzes bei gefestigter Rechtspositio 229
1. Zeitpunkt der Verkündung 229
2. Unabhängig von der Vorhersehbarkeit der Neuregelung 230
IV. Zusammenfassung zur Differenzierung zwischen entwicklungsoffenen und gefestigten Rechtspositione 231
Viertes Kapitel: Rechtsquellen gefestigter Rechtspositione 233
A. Gefestigte individuelle Rechtsposition unmittelbar aus dem Gesetz 233
I. Durch den Gesetzgeber gewährte individuelle Rechtspositio 234
1. Ermittlung individueller Rechtspositionen über die Schutznormtheorie 234
2. Beispiele für Individualrechtspositionen direkt aus dem einfachen Gesetz 235
3. Beispiele für Gesetze, die nur öffentliche Interessen verfolge 237
II. Gefestigte Zuordnung der individuellen Rechtspositio 238
1. Objektive Gewissheit über den Eintritt der konkreten Rechtswirkunge 238
2. Stabil zugeordnete Rechtspositione 238
a) Eintritt der Rechtsfolge 238
b) Eintritt und Umfang der Rechtsfolgen ist nach altem Recht gesichert 240
aa) Gesicherte steuerrechtliche Individualrechtspositione 240
bb) Gesicherte Rechtspositionen außerhalb des Steuerrechts 242
3. Keine stabile Zuordnung der gesetzlichen Rechtspositio 244
a) Erfüllung des Tatbestands zeitlich weit entfernt 245
b) Vorläufige Regelunge 245
c) Ermessensnorme 246
d) Lenkungsnorme 246
e) Bloße Befristung 247
f) Unklare Rechtslage 248
g) Beanstandung der Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht 249
h) Ankündigungsfälle, Übergangsrecht, unredlicher Erwerb der Rechtspositio 249
III. Zusammenfassung zu gefestigte individuelle Rechtsposition unmittelbar aus dem Gesetz 250
B. Das Gesetz gestaltet eine grundrechtlich gefestigte Rechtsposition aus 251
I. Die Grundrechte als subjektive Rechte, die durch Gesetz ausgestaltet werde 251
II. Gefestigte Rechtsposition bei Ausgestaltung einer personalen Kernposition des Grundrechts 254
1. Grundsätzliche Befugnis zur Umgestaltung 254
2. Differenzierung zwischen persönlichen und öffentlichkeitsbezogenen Rechtspositione 255
a) Rückwirkungsverbot bei höchstpersönlichen Rechtspositione 256
b) Gebot des schonenden Übergangs bei öffentlichkeitsbezogenen Rechtspositione 257
3. Grundrechts- und Lebensbereichsabhängigkeit der Differenzierung 258
III. Grundrechtlich gefestigte Rechtspositione 260
1. Grundrechte mit starkem Personalbezug 260
a) Menschenwürde 260
b) Allgemeines Persönlichkeitsrecht 261
c) Leben und körperliche Unversehrtheit 263
d) Freiheit der Perso 264
e) Staatsangehörigkeitsstatus 265
f) Religions-, Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit 266
g) Ehe- und Familie 268
2. Grundrechte mit sozialem Bezug und personalem Kernbereich 271
a) Eigentumsgarantie 271
aa) Normgeprägtes Eigentum 271
bb) Gefestigte Rechtsposition bei höchstpersönlichen Eigentumspositione 272
(1) Leistungseigentum 273
(2) Existenzsicherndes Eigentum 274
(3) Vertrauenseigentum 274
cc) Eigentumspositionen mit Sozialbezug 275
(1) Mehrere Berechtigte 275
(2) Schicksalsgemeinschafte 276
(3) Gemeinsame Nutzung 276
(4) Gemeinwohlinteresse 277
(a) Baurecht, Immissionsschutzrecht, Umweltrecht 277
(b) Urheber- und Patentrecht 278
(c) Sozialversicherungsrecht: Rentenpositione 280
(d) Steuerrecht 285
(5) Keine gefestigte Rechtsposition mangels eigentumsfähiger Rechtspositio 288
(a) Keine gesicherte Zuordnung zum Rechtssubjekt 288
(b) Öffentlich-rechtliche Rechtspositionen ohne Leistungsanteil 289
(c) Bloße Investitio 291
b) Berufsfreiheit 291
c) Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums 295
d) Vereinigungsfreiheit 298
IV. Zusammenfassung zu im Gesetz ausgestaltete grundrechtliche Rechtspositione 299
C. Begründung gefestigter Rechtspositionen durch die Gesetzesanwendung 301
I. Gefestigte Rechtspositionen über die Rechtsprechung 302
1. Gefestigte Rechtsposition auf Grundlage der Rechtskraft 302
2. Gefestigte Rechtsposition auf Grundlage richterlicher Rechtsfortbildung 303
a) Präjudizielle Wirkung von höchstrichterlichen Urteile 303
b) Keine generelle Bindungswirkung an das Präjudiz 305
c) Bindungswirkung durch richterliche Konkretisierung und Konstituierung der Rechtslage 305
aa) Richterlicher Auftrag zur Gesetzesauslegung und Rechtsfortbildung 306
bb) Kontinuität der Rechtsprechung 307
d) Gesicherte Rechtsposition bei langjährig gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung 308
3. Nichtanwendungsgesetze, Nichtanwendungserlasse und klarstellende Regelunge 312
a) Rechtsprechungskorrigierende Regelungen mit Rückwirkung 312
b) Gesicherte Rechtsposition während des Auslegungsprozesses: Rechtsprechung als Letztinterpret 314
aa) Der KAGG-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. 12. 2013 314
bb) Bedeutung des Beschlusses mit Blick auf eine gefestigte Rechtspositio 315
c) Gesicherte Rechtsposition in Bezug auf das getroffene Auslegungsergebnis 318
aa) Unzulässigkeit von Nichtanwendungsgesetze 318
bb) Schutz vor Nichtanwendungsgesetzen grundsätzlich bereits durch das erste Urteil 320
d) Faktoren, die Unsicherheit in das Auslegungsergebnis der Rechtsprechung bringe 321
aa) Überraschende Rechtsprechungsänderung: Zulässigkeit von „konservierenden Nichtanwendungsgesetzen“ 322
bb) Nichtanwendungserlasse 324
(1) Praxis der Nichtanwendungserlasse 324
(2) Unterschied zum Nichtanwendungsgesetz 325
(3) Spannungsverhältnis zwischen Eigenverantwortung der Exekutive, Letztinterpretationsrecht der Judikative und Rechtssicherheitsbedürfnis der Bürge 326
(4) Unzulässigkeit von Nichtanwendungserlassen gegen gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung 327
(5) Eingeschränkte Zulässigkeit bei erstmaliger Klärung einer Rechtsfrage und bei Rechtsprechungswechsel 328
4. Zusammenfassung zu gefestigten Rechtspositionen über die Rechtsprechung 330
II. Gefestigte Rechtspositionen über die Verwaltung 331
1. Bestandskräftiger Verwaltungsakt 331
a) Stabilitätsgehalte des Verwaltungsakts 331
b) Relativer Bestandsschutz 333
c) Unterschiedliche Festigkeit zwischen Bestandskraft und Rechtskraft 333
2. Gefestigte Rechtsposition durch Verwaltungspraxis 334
a) Eigener Gestaltungsraum der Verwaltung beim Gesetzesvollzug 334
b) Einheitlicher Gesetzesvollzug durch Verwaltungsvorschriften zur Verwirklichung effektiven und verlässlichen Verwaltungshandelns 335
c) Subjektives Recht des Einzelnen auf Anwendung der Verwaltungsvorschrift 336
d) Festigkeit der Bindungswirkung in Abhängigkeit von der Art der Verwaltungsvorschrift 338
aa) Erhöhte Festigkeit bei Befugnis zur Letztentscheidung 338
bb) Gesicherte Rechtsposition gegen Änderung der Verwaltungsvorschrift 340
3. Zusammenfassung zu gefestigten Rechtspositionen über die Verwaltung 341
Gesamtzusammenfassung 342
Literaturverzeichnis 351
Sachverzeichnis 366