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Geuder, M. (2024). Strafrechtliche Vermögensabschöpfung als Vorbild für das Kartellrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59074-2
Geuder, Matthias. Strafrechtliche Vermögensabschöpfung als Vorbild für das Kartellrecht. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59074-2
Geuder, M (2024): Strafrechtliche Vermögensabschöpfung als Vorbild für das Kartellrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59074-2

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Strafrechtliche Vermögensabschöpfung als Vorbild für das Kartellrecht

Geuder, Matthias

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 353

(2024)

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About The Author

Matthias Geuder studierte von 2011 bis 2018 Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth mit Schwerpunkt im internationalen Recht. Am Landgericht Bayreuth absolvierte er zwischen 2016 und 2018 auch sein Referendariat. Er ist Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) und Wirtschaftsmediator. Im Anschluss an das Referendariat war er in einer spezialisierten Wirtschaftskanzlei im Bereich Kartellrecht tätig. Seit 2019 ist Matthias Geuder Notarassessor bei der Rheinischen Notarkammer.

Abstract

Die Zahl an Kartellschadensersatzverfahren hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Gleichzeitig sind die Verfahren mit erheblichem Aufwand verbunden und dürften die Gerichte teils noch über Jahre beschäftigen. Der Autor untersucht das geltende Kartellzivil- und Zivilprozessrecht und kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeit bestehenden Instrumente nicht geeignet sind, die Ziele des Kartellrechts zu verwirklichen. Wie der Gesetzgeber im Rahmen der 11. GWB Novelle spricht er sich für eine intensivere Einbindung der Kartellbehörden bei der Aufarbeitung von Kartellschäden aus. Allerdings geht der Gestaltungsvorschlag über eine einfache Abschöpfung von Vorteilen hinaus. Vielmehr begründet er, weshalb die Übernahme der 2017 reformierten strafrechtlichen Einziehung von Taterträgen auch für das Kartellrecht ein geeignetes Modell darstellt. Bei einer Umgestaltung des § 34 GWB nach diesem Vorbild sei eine effektivere und effizientere Kompensation Geschädigter zu erreichen.»Criminal Asset Recovery as a Template for Antitrust Law«: The author examines current antitrust civil and civil procedural law and comes to the conclusion that the existing instruments are not suitable for meeting the expectations placed on antitrust damages proceedings. He therefore advocates adopting the 2017 reform of criminal law confiscation of proceeds of crime into antitrust law. This would result in more effective and efficient compensation for injured parties.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung 13
B. Durchsetzungssystem in Deutschland 18
I. Abschreckung 19
1. Grundlagen zur Bestimmung der optimalen Sanktionshöhe 20
2. Umsetzung in der kartellrechtlichen Praxis 22
3. Änderungen durch die 11. GWB-Novelle 29
II. Kompensatio 30
III. Zwischenergebnis 32
C. Schwächen einer zivilrechtlichen Kartellrechtsdurchsetzung 33
I. Spannungsfeld zwischen rationaler Apathie und Überkompensatio 33
1. Gründe für rationale Apathie 33
2. Folgen rationaler Apathie 38
3. Gefahr von Überkompensation und Überabschreckung 39
4. Zivilrechtliche Ansätze zur Überwindung des Spannungsverhältnisses 43
a) Multiple Damages 44
aa) Exkurs: Rechtsökonomische Wirkungsweise von Vergleiche 45
bb) Auswirkungen von Multiple Damages auf Klage- und Vergleichsverhalte 48
b) Senkung von Kostenrisike 52
aa) Erfolgshonorare 54
(1) Zulässigkeit von Erfolgshonoraren de lege lata 54
(2) Auswirkungen von Erfolgshonorare 55
bb) Auslagerung auf Prozessfinanziere 59
cc) One way fee shifting 63
(1) Bisherige Ansätze in Deutschland 63
(2) Wirkung eines umfassenden one way fee shifting 66
(3) Schlussfolgerunge 68
dd) Zwischenergebnis 70
c) Erleichterung der Beweissituatio 71
aa) Auswirkungen der Beweislastverteilung 71
bb) Einführung von Vermutungsregelunge 73
(1) Wirkungsweise von Vermutungsregelunge 74
(2) Auswirkung einzelner Vermutungsregelunge 79
(a) Vermutung für Schaden und Kartellbefangenheit 79
(b) Vermutung für die Schadenshöhe 81
(c) Vermutung im Rahmen der Aktivlegitimatio 86
cc) Zwischenergebnis 92
d) Erweiterung der Aktivlegitimatio 92
e) Durchsetzung von Streuschäde 98
aa) Gestaltungsmöglichkeiten nach geltender Rechtslage 99
bb) Diskutierte Reformansätze 104
(1) Opt-in Verfahre 107
(2) Opt-out Verfahre 111
cc) Zwischenergebnis 116
5. Zwischenergebnis 117
II. Identifizierung des Geschädigte 117
1. Auswirkung einer angemessenen Kompensation auf Klageanreize 118
2. Zusätzliche Hindernisse bei der Verfolgung von Streuschäde 119
3. Lösungsansatz 121
a) Cy près Modelle bei Gruppenklage 121
b) Effektivierung der Verbandsklage 126
4. Zwischenergebnis 132
III. Interessenskonflikte mit externen Dienstleister 132
1. Mandatsverhältnis zwischen Anwalt und Geschädigtem 132
2. Prozessfinanzierung 136
3. Zwischenergebnis 138
IV. Mangelnde Verfahrenseffizienz und hohe Verfahrensdaue 139
1. Erforderlichkeit eines schnellen Verfahrensabschlusses 139
a) Abschreckungswirkung 140
aa) Unmittelbare Nachteile 141
bb) Mittelbare Nachteile 143
b) Kompensationswirkung 145
2. Erhöhter Verfahrensaufwand durch dualistische Struktu 146
a) Keine Eigenständigkeit zivilrechtlicher Kartellrechtsdurchsetzung 147
b) Derzeitiger Ermittlungsaufwand für Private 152
c) Bewertung 155
3. Redundanzen innerhalb des zivilrechtlichen Verfahrens 156
a) Vielzahl an Verfahren zwischen Schädigern und Geschädigte 157
aa) Kein einheitlicher Prozess im Außenverhältnis 157
(1) Bestehende Ansätze zur Bündelung von Verfahre 159
(2) Kollektivverfahren als Lösung des Effizienzproblems? 162
(3) Zusammenfassung 164
bb) Keine Abstimmung von Prozessen verschiedener Marktstufe 164
(1) Keine Verbesserung durch die 9. GWB-Novelle 165
(2) Weitere Probleme der Streitverkündungslösung 166
(3) Alternative Ansätze 169
(a) Prätendentenstreit 170
(b) Europarechtskonforme Auslegung zur Berücksichtigung von Vorprozesse 172
(c) Weitergehende Ansätze 173
cc) Zwischenergebnis 174
4. Weiterer Verfahrensaufwand durch Regressstreitigkeite 175
a) Erforderlichkeit eines Gesamtschuldregresses unkla 176
b) Erneut umfassende Sachverhaltsermittlung im Regressverfahre 180
c) Lösungsansätze 182
d) Zwischenergebnis 184
5. Zwischenergebnis 185
V. Zwischenergebnis 186
D. Neuregelung der kartellrechtlichen Vermögensabschöpfung in Anlehnung an die Einziehung von Taterträge 187
I. Verwendung der eingezogenen Mittel 189
1. Direkte Entschädigung im behördlichen Verfahre 190
a) Beweismaß 191
aa) Nachweisanforderunge 191
bb) Bessere Ermittlungsmöglichkeiten der Kartellbehörde 195
b) Abschöpfung bei bestehender Gesamtschuld 199
c) Zwischenergebnis 202
2. Auffangrechtserwerb des Staates 202
II. Verhältnis zu zivilrechtlichen Ansprüche 207
1. Aufgabe des kartellbehördlichen Ermessensspielraums 208
a) Auswirkung auf den Staatshaushalt 210
b) Konflikt zwischen Kronzeugenprogrammen und follow-on Klage 217
aa) First Mover Disadvantage 220
bb) Geltende Privilegierung im Zivilrecht 222
cc) Anhaltende Diskussion über Ausweitung der Privilegierung 224
dd) Berücksichtigung der Kronzeugenstellung im behördlichen Abschöpfungsverfahre 225
c) Zumessung der Sanktio 227
d) Zwischenergebnis 231
2. Ein- oder zweistufiges Verfahren zur Einziehung 232
a) Keine Verzögerung des Verfahrensabschlusses 233
b) Anreizwirkung für privatautonome Streitbeilegung 234
III. Höhe der Abschöpfung 238
1. Abzugsfähigkeit von Aufwendunge 239
2. Nutzungen und weitergehende Schadenspositione 240
3. Abschöpfung bei schuldlosem Verhalte 243
4. Vermutung für einen Mindestvorteil 246
IV. Adressat der Abschöpfung 249
1. Frühere Haftungslücke im Bußgeldrecht 249
2. Strafrechtliches Modell 250
3. Unklare Rechtslage bei § 34 GWB 252
4. Zusammenfassende Würdigung 253
V. Gerichtliche Kontrolle der Einziehungsentscheidung 254
VI. Vereinbarkeit des Vorschlags mit europäischem Recht 257
VII. Zusammenfassung und Würdigung 261
E. Ergebnis 265
Literaturverzeichnis 267
Stichwortverzeichnis 285