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Muth, M. (2024). Die gerichtliche Kontrolldichte auf dem Gebiet des Europäischen Beihilfenrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59012-4
Muth, Miriam. Die gerichtliche Kontrolldichte auf dem Gebiet des Europäischen Beihilfenrechts. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59012-4
Muth, M (2024): Die gerichtliche Kontrolldichte auf dem Gebiet des Europäischen Beihilfenrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59012-4

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Die gerichtliche Kontrolldichte auf dem Gebiet des Europäischen Beihilfenrechts

Muth, Miriam

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 218

(2024)

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About The Author

Miriam Muth studierte von 2009 bis 2014 Rechtswissenschaften mit dem Begleitstudium Europäisches Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Ihre Dissertation verfasste sie während ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, von Prof. Dr. Joachim Suerbaum, welche sie von 2014 bis 2017 ausübte. Von 2016 bis 2018 absolvierte sie das Rechtsreferendariat im Freistaat Bayern. Seit Januar 2019 ist sie als Richterin im Landgerichtsbezirk des Landgerichts Kassel tätig, wobei die Lebenszeiternennung zur Richterin am Landgericht im Jahr 2022 erfolgte.

Abstract

Die Arbeit befasst sich mit der Frage, bei welchen Entscheidungen auf dem Gebiet des Europäischen Beihilfenrechts der Kommission Letztentscheidungsbefugnisse eingeräumt werden und welche ihrer Entscheidungen voll justiziabel sind. Zudem wurde im Rahmen der Untersuchung die beihilfenrechtliche Kontrolldichte im Kontext allgemeiner unionaler Anforderungen an den Rechtsschutz bewertet.

Im Ergebnis bestehen Letztentscheidungsbefugnisse der Kommission, wenn komplex-wirtschaftliche Entscheidungen durch sie zu treffen sind. In diesen Fällen wird die geringere Kontrolldichte dadurch kompensiert, dass der unionsgerichtlich zu überprüfende Einhaltung von Verfahrens- und Begründungsanforderungen besondere Bedeutung zukommt. Die unionsgerichtliche Kontrolldichte auf dem Gebiet des Europäischen Beihilfenrechts wird den unionsrechtlichen Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz gerecht, was mitunter daraus folgt, dass der Kommission als »Hüterin des Unionsrechts« eine besondere Rolle zukommt.
»The Judicial Scrutiny in the Field of European Subsidy Law«: The work is about how much control the European courts have over Euoropean subsidy law and where the Commission has discretionary powers that are not subject to judicial review and how the judicial review intensity should be assessed in light of Union legal protection requirements. The Commission has discretionary powers in the context of complex economic decisions, with the lower review intensity being compensated by increased scrutiny of compliance with procedural and reasoning requirements.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
§ 1 Einführung 19
§ 2 Gegenstand der Untersuchung 23
A. Erläuterung der kontextgegenständlichen Termini 23
B. Gang der Untersuchung 27
§ 3 Rechtsschutzsystem auf dem Gebiet des Beihilfenrechts 29
A. Die Dichotomie des Rechtsschutzes 29
B. Unionsrechtliche Rechtsbehelfe 31
I. Nichtigkeitsklage 31
II. Untätigkeitsklage 32
III. Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 108 Abs. 2 UAbs. 2 AEUV 32
IV. Vorabentscheidungsverfahre 33
C. Nationale Rechtsbehelfe 34
§ 4 Kontrolldichte der Unionsgerichte 38
A. Unionale Kontrolldichte im Allgemeinen im Kontrast zur nationalgerichtlichen Kontrolldichte 38
I. Abweichung vom nationalen Paradigma der Differenzierung zwischen Spielräumen auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite 38
II. Dogmatische Begründung von Ermesse 42
1. Normativer Ausgangspunkt 42
2. Stark divergierende Kontrolldichte in den verschiedenen Sachmaterie 43
III. Reichweite unionsgerichtlicher Kontrolle bei Ermessensentscheidunge 44
IV. Notwendigkeit der Untersuchung des jeweiligen Referenzgebietes 48
B. Kontrolldichte im Europäischen Beihilfenrecht 48
I. Unionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Subsumtion unter den Beihilfenbegriff 49
1. Begünstigung 51
a) Anwendbarkeit des Private Investor Tests 54
b) Kontrolldichte hinsichtlich des Private Investor Tests 56
aa) Bedeutung der Rechtssache Ladbroke für den Private Investor Test 56
bb) Komplexität als Kriterium für eine geringere Kontrolldichte 60
(1) Bezugspunkt des Komplexitätskriteriums 61
(2) Begründungsansatz für eine geringe Kontrolldichte bei Komplexität 63
(3) Art. 33 Abs. 1 S. 2 EGKSV als Ursprung der Kontrolldichteeinschränkung bei komplexen Sachverhalte 65
(4) Vergleich mit nationalem Recht 68
(5) Reichweite der gerichtlichen Kontrolle bei komplexen Wertungsentscheidunge 75
(6) Bewertung 77
cc) Beihilfenbegriff als objektiver Begriff 78
dd) Die beschränkte Justiziabilität des Private Investor Tests 80
(1) Untersuchung des Normtextes 80
(2) Die Justiziabilität des Private Investor Tests im Spiegel der unionsgerichtlichen Rechtsprechung und Bezugspunkte kommissionellen Ermessens 83
ee) Relativierung der mangelnden Vollkontrolle durch Verfahrens- und Begründungsanforderungen sowie hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung 84
(1) Analyse der These anhand der unionsgerichtlichen Rechtsprechung 86
(2) Keine Auswirkungen auf die beschränkte Justiziabilität des Private Investor Tests 88
(3) Konkrete Ausgestaltung einer Kompensatio 90
(4) Die dienende Funktion des nationalen Verwaltungsverfahrens im Kontrast zum Stellenwert des Verfahrensrechts im Unionsrecht 95
(5) Der ReNEUAL-Musterentwurf für ein EU-Verwaltungsverfahrensrecht 98
(6) Zusammenfassende Bewertung 100
c) Weitere Untergruppen des Market Economy Operator Tests 102
d) Gesamtbewertung der Kontrolldichte hinsichtlich des Begünstigungsmerkmals 103
2. Staatlichkeit 105
3. Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige 107
a) Beihilfeempfänge 108
aa) Vorliegen eines Unternehmens oder Produktionszweiges und Justiziabilität 108
bb) Abgrenzung des Begünstigtenkreises: der Begriff der wirtschaftlichen Einheit 109
b) Selektivität 110
aa) Nichtvorliegen einer Universalbegünstigung 110
bb) Auswirkungen mitgliedstaatlicher Ermessensspielräume auf den Selektivitätstatbestand 111
cc) Kontrolldichte 113
c) Rechtfertigung 113
4. Interstaatliche Handelsbeeinträchtigung 115
5. Wettbewerbsverfälschung 120
II. Binnenmarktvereinbarkeit nach Art. 107 Abs. 2 und Abs. 3 AEUV 122
1. Legalausnahmen nach Art. 107 Abs. 2 AEUV 123
a) Tatbestandsermessen der Kommission im Rahmen des Art. 107 Abs. 2 lit. a) AEUV 127
b) Tatbestandsermessen der Kommission im Rahmen des Art. 107 Abs. 2 lit. b) AEUV 130
c) Tatbestandsermessen der Kommission im Rahmen des Art. 107 Abs. 2 lit. c) AEUV 134
d) Gesamtbewertung zum kommissionellen Tatbestandsermessen nach Art. 107 Abs. 2 AEUV 137
2. Entscheidungsspielräume der Kommission bei der Anwendung von Art. 107 Abs. 3 lit. a)–lit. d) AEUV 138
a) Rechtsfolgeermesse 139
b) Tatbestandsermesse 139
c) Die am „more economic approach“ orientierte Abwägungsprüfung der Kommissio 145
d) Ermessensgrenze 148
3. Art. 107 Abs. 2 AEUV und Art. 107 Abs. 3 AEUV im Vergleich 149
4. Bewertung 151
III. Bewertungsspielräume der Kommission im Rahmen des Beihilfeverfahrens 152
1. Differenzierung zwischen bestehenden Beihilferegelungen und neuen Beihilfe 152
a) Erläuterung der Termini 152
b) Justiziabilität 154
2. Unterteilung der Beihilfen in angemeldete, rechtswidrige, missbräuchlich angewendete Beihilfen und bestehende Beihilferegelungen und Ausrichtung des Beihilfeverfahrens nach dieser Differenzierung 157
3. Kommissionelle Ermessensspielräume bei der Überprüfung von neuen Beihilfe 157
a) Verfahren bei angemeldeten Beihilfen, Art. 2 ff. VO (EU) 2015/1589 157
aa) Das Vorprüfungsverfahre 157
(1) Zweimonatsfrist für den Erlass eines Beschlusses – Justiziabilität des Begriffs der vollständigen Anmeldung 158
(2) Beschluss „keine Beihilfe“ und „Beschluss, keine Einwände zu erheben“ – Ermessen der Kommissio 160
(a) Auswahlermessen auf Rechtsfolgenebene – Kommissionspraktik der mangelnden Festlegung bei beihilfebegünstigendem Beschlussteno 161
(b) Kommissionelles Ermessen im Übrige 162
(3) „Beschluss über die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens“ – Rechtsfolgeermesse 163
(4) „Beschluss über die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens“ – Tatbestandsermessen 163
bb) Das Hauptprüfungsverfahre 167
(1) Ermessen der Kommission: Beschluss „keine Beihilfe“ 169
(2) Ermessen der Kommission: „Positivbeschluss“ 169
(3) Kommissionspraktik der mangelnden Festlegung bei beihilfebegünstigendem Beschlussteno 169
(4) Ermessen der Kommission: „mit Bedingungen und Auflagen verbundener Beschluss“ 170
(5) Kommissionelles Ermessen: „Negativbeschluss“ 171
(6) Existenz weiterer kommissioneller Beschlussmöglichkeiten? 171
cc) Beschluss über die Rückforderung bereits gewährter Beihilfe 172
dd) Das erleichterte Vertragsverletzungsverfahre 173
(1) Ermessen der Kommission in Bezug auf die Anrufung des Gerichtshofs nach Art. 108 Abs. 2 UAbs. 2 AEUV 173
(2) Exkurs: Zulässigkeit einer auf Anrufung des Gerichtshofs durch die Kommission gerichteten Klage 177
(3) Zwischenergebnis und Stellungnahme 181
ee) Schaubild: Verfahren bei angemeldeten Beihilfe 182
b) Verfahren bei rechtswidrigen Beihilfen, Art. 12 ff. VO (EU) 2015/1589 183
aa) Prüfung des Vorliegens rechtswidriger Beihilfe 183
bb) Erlass von Aussetzungs- und Rückforderungsanordnung 183
cc) Anrufung des Gerichtshofs bei Nichtbefolgung von Aussetzungs- oder Rückforderungsanordnung 185
dd) Erlass eines Beschlusses nach Art. 15 VO (EU) 2015/1589 186
ee) Erlass eines Rückforderungsbeschlusses 186
c) Verfahren bei missbräuchlich angewendeten Beihilfen, Art. 20 VO (EU) 2015/1589 187
4. Kommissionelle Ermessensspielräume bei der Überprüfung von bestehenden Beihilferegelunge 188
IV. Überblick über beihilferechtliche Regelungen des Sekundär- und Tertiärrechts der Kommissio 192
1. Bindende Rechtsakte 194
2. Selbstbindung der Kommission durch Softlaw 196
C. Parallelen der beihilfenrechtlichen Kontrolldichte zu der Kontrolldichte auf dem Referenzgebiet des Kartellrechts 203
D. Exkurs: Subventionsgewährung durch die Unio 208
I. Berücksichtigung der Wettbewerbsregeln bei der Vergabe von Unionsbeihilfe 209
II. Auswirkung der Praxis bei der Gewährung von Unionsbeihilfen auf das Kommissionsermessen im Rahmen des Art. 107 AEUV? 211
III. Abschließende Anmerkungen zur Kontrolldichte im Kontext mit Unionsbeihilfe 212
E. Gesamtbewertung der unionsgerichtlichen Kontrolldichte auf dem Gebiet des Beihilfenrechts 213
§ 5 Kontrolldichte der Unionsgerichte auf dem Gebiet des Beihilfenrechts im Kontext allgemeiner unionaler Anforderungen an den Rechtsschutz 214
A. Unionaler Grundsatz effektiven Rechtsschutzes 214
B. Unionale Kontrolldichte im Spiegel des institutionellen Gleichgewichts 219
§ 6 Exkurs: Unionale Einflüsse auf die nationalgerichtliche Kontrolle der nationalen Verwaltung beim indirekten Vollzug von Unionsrecht 222
A. Mechanismen der Europäisierung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte 222
B. Unionale Einflüsse auf die nationalgerichtliche Kontrolldichte 225
I. Europäisierung der nationalen Kontrolldichte durch Unionsrecht im Allgemeine 225
II. Beeinflussung der nationalen Kontrolldichte durch Unionsrecht speziell im Beihilfenrecht 231
§ 7 Zusammenfassung der Ergebnisse in These 233
A. Allgemeine unionsrechtliche Kontrolldichtedirektiven, die sich aus der unionsgerichtlichen Rechtsprechung im Beihilfenrecht ergebe 233
B. Unionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Subsumtion unter den Beihilfenbegriff 233
C. Ermessensspielräume der Kommission im Rahmen der Ausnahmetatbestände nach Art. 107 Abs. 2, Abs. 3 AEUV 234
D. Ermessensspielräume der Kommission im Rahmen des Beihilfeverfahrens 234
I. Verfahren bei angemeldeten Beihilfe 235
II. Verfahren bei rechtswidrigen Beihilfe 236
III. Verfahren bei missbräuchlich angewendeten Beihilfe 236
IV. Verfahren bei bestehenden Beihilferegelunge 237
E. Selbstbindung der Kommission durch Softlaw 237
F. Unionsgerichtliche Kontrolldichte auf dem Gebiet des Beihilfenrechts und unionale Rechtsschutzgebote 237
Literaturverzeichnis 239
Sachwortverzeichnis 261