Die besonderen Sicherungsmaßnahmen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
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Die besonderen Sicherungsmaßnahmen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
Eine verfassungs- und völkerrechtliche Betrachtung
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1531
(2024)
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About The Author
Die Autorin hat ab 2013 Rechtswissenschaften an der Leibniz-Universität Hannover studiert. Ein Zertifikatsstudium führte sie zudem an die Charles Universität nach Prag. Bereits während des Studiums arbeitete sie am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht, an welchen sie auch für die Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin zurückkehrte. Nebenher lehrte die Autorin u.a. Allgemeines Verwaltungsrecht am NSI in Hannover. Sie engagierte sich während des Studiums viele Jahre ehrenamtlich für die Refugee Law Clinic Hannover. Mittlerweile absolviert die Autorin ihr Referendariat am OLG Celle mit Stationen am LG Hannover und dem Niedersächsischen Justizministeriums.Abstract
Die Arbeit widmet sich dem sensiblen Thema der Zwangsmaßnahmen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung psychisch Erkrankter. Einführend werden die Entwicklung und die rechtlichen Grundlagen des Unterbringungsrechts sowie der besonderen Sicherungsmaßnahmen erläutert. Im Zentrum steht die Analyse der besonderen Sicherungsmaßnahmen während der Unterbringung. Zu diesen zählen u.a. Durchsuchungen, Beobachtungen, Fixierungen und Sedierungen. Es wird geprüft, inwieweit die Maßnahmen in Grundrechte eingreifen und unter welchen Voraussetzungen dies gerechtfertigt sein kann. Anschließend wird die Frage aufgeworfen, welche verfahrensrechtlichen Maßnahmen innerhalb der Einrichtungen und im gerichtlichen Verfahren zum Schutz der Betroffenen grundrechtlich notwendig sind. Im letzten Teil werden die Rechte der Betroffenen aus der EMRK und UN-BRK in die Betrachtung einbezogen.»Special Security Measures During the Placement of Mentally Ill Persons under Public Law«: The thesis is dedicated to the topic of coercive measures in the public placement of mentally ill persons from a constitutional perspective. It introduces the basics of placement law and special security measures. The focus is on the constitutional question of the justification of interference with fundamental rights through measures such as observation, fixation or sedation. In addition, procedural rights and human rights from the ECHR and UN-CRPD are analyzed.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 25 | ||
Kapitel 1: Einführung | 31 | ||
A. Problemstellung | 33 | ||
B. Stand der Forschung | 35 | ||
C. Gang der Untersuchung | 38 | ||
Kapitel 2: Grundlagen des öffentlichen Unterbringungsrechts und der besonderen Sicherungsmaßnahmen | 40 | ||
A. Das Rechtsinstitut der öffentlich-rechtlichen Unterbringung | 40 | ||
I. Die Bedeutung und Reichweite des Begriffs der Unterbringung | 40 | ||
II. Verschiedene Unterbringungsarten und ihrer Anwendungsfelder | 43 | ||
1. Vorstellung der zivilrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Unterbringung | 43 | ||
2. Das diffizile Verhältnis der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu den anderen Unterbringungsarten | 46 | ||
a) Zur Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Unterbringung | 47 | ||
b) Zur Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlicher und strafrechtlicher Unterbringung | 49 | ||
III. Historische Entwicklung des öffentlichen Unterbringungsrechts | 51 | ||
1. Die Schaffung der ersten Unterbringungsgesetze in der Nachkriegszeit | 53 | ||
2. Die zweite Generation der Unterbringungsgesetze zwischen 1970–1990 | 55 | ||
3. Die dritte Generation der Unterbringungsgesetze und die aktuellen Entwicklungen | 57 | ||
IV. Auswirkungen des rechtspolitischen Wandels auf das heutige Verständnis des Unterbringungsrecht | 58 | ||
1. Zweck der öffentlich-rechtlichen Unterbringung | 59 | ||
2. Ziel der öffentlich-rechtlichen Unterbringung | 61 | ||
V. Die praktische Bedeutsamkeit der Thematik – Statistiken zur Unterbringung | 62 | ||
1. Psychische Erkrankungen in Deutschland | 62 | ||
2. Anzahl öffentlich-rechtlicher Unterbringungsfälle in Deutschland | 63 | ||
B. Der Weg in die psychiatrische Einrichtung – Das öffentlich-rechtliche Unterbringungsverfahren am Beispiel des Landes Niedersachsen | 65 | ||
I. Die materiellen Unterbringungsvoraussetzungen | 66 | ||
1. Adressat der Unterbringungsanordnung | 67 | ||
2. Das Vorliegen einer psychischen Krankheit oder seelischen Behinderung | 68 | ||
a) Die Krankheitsbilder im Einzelnen | 69 | ||
aa) Die unter den Begriff der psychischen Krankheit fallenden Störungsbilder | 70 | ||
(1) Psychosen | 71 | ||
(2) Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Abhängigkeitserkrankungen | 71 | ||
bb) Unter dem Begriff der seelischen Behinderungen zusammengefasste Erkrankungen | 73 | ||
b) Ergänzende Kriterien für die Feststellung einer Krankheit oder Behinderung im juristischen Sinne | 74 | ||
3. Die erforderliche Gefahrenlage | 75 | ||
a) Der Gefahrenbegriff des § 16 NPsychKG | 75 | ||
b) Die durch die Gegenwärtigkeit der Gefahr ausgedrückte zeitliche Dringlichkeit | 76 | ||
c) Die Bedeutung der Erheblichkeitsschwelle | 77 | ||
aa) Vorliegen einer erheblichen Selbstgefährdung | 78 | ||
bb) Vorliegen einer erheblichen Fremdgefährdung | 80 | ||
d) Die Gefahrenprognose und ihre Anknüpfungspunkte | 81 | ||
4. Der kausale Zusammenhang zwischen Krankheit und Gefahr | 82 | ||
5. Die fehlende Einwilligung als Merkmal der Unterbringung | 83 | ||
6. Die Subsidiarität der Unterbringung | 85 | ||
7. Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebotes bei der Anordnung der Unterbringung im Einzelfall | 86 | ||
II. Der Ablauf des Unterbringungsverfahrens bis zur Unterbringung | 86 | ||
1. Das als gesetzlicher Regelfall vorgesehene gerichtliche Unterbringungsverfahren | 87 | ||
a) Das reguläre Unterbringungsverfahren nach §§ 312 ff. FamFG und § 17 NPsychKG | 87 | ||
aa) Anforderungen an den Unterbringungsantrag der zuständigen Behörde | 88 | ||
bb) Das vom zuständigen Gericht durchzuführende Verfahren | 90 | ||
cc) Der Beschluss über die Anordnung der Unterbringung | 92 | ||
b) Die einstweilige Anordnung der Unterbringung nach §§ 331, 332 FamFG | 93 | ||
c) Die Vollstreckung der Unterbringungsanordnung | 95 | ||
2. Die praxisrelevante Möglichkeit zur vorläufigen behördlichen Unterbringung in besonders dringlichen Fällen | 96 | ||
III. Der Vollzug der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in geeigneten psychiatrischen Einrichtungen | 97 | ||
1. Grundlegende Anforderungen an die Unterbringungseinrichtung und die Ausgestaltung des Vollzugs | 97 | ||
2. Rechtsstellung der Betroffenen während des Vollzugs der Unterbringung | 99 | ||
3. Grundrechtseinschränkende Maßnahmen während des Unterbringungsvollzugs | 100 | ||
4. Gesetzlich begrenzte Dauer der Unterbringung | 102 | ||
5. Das Ende der Unterbringung: Beurlaubung, Aussetzung und Entlassung | 105 | ||
C. Bedeutung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Vollzug der öffentlich-rechtlichen Unterbringung | 107 | ||
I. Der Begriff der besonderen Sicherungsmaßnahmen | 108 | ||
1. Konkretisierung des Begriffs der besonderen Sicherungsmaßnahmen anhand des Zwecks der Maßnahmen | 108 | ||
2. Abgrenzung gegenüber anderen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in der Unterbringung | 110 | ||
II. Die Regelung der besonderen Sicherungsmaßnahmen in den Maßnahmenkatalogen der PsychKGs | 114 | ||
1. Abschließender Charakter der Maßnahmenkataloge – Unzulässigkeit des Rückgriffs auf Generalklauseln oder allgemeines Gefahrenabwehrrecht | 114 | ||
2. Die Regelung besonderer Sicherungsmaßnahmen in den Landesgesetzen – Ein Vergleich der Rechtslage | 117 | ||
III. Voraussetzungen der besonderen Sicherungsmaßnahmen und ihre Durchsetzung am Beispiel des Landes Niedersachsen | 119 | ||
1. Erläuterung der tatbestandlichen Voraussetzungen | 120 | ||
a) Die gegenwärtige und erhebliche Gefahr und die Herausforderungen der Gefahrenprognose | 120 | ||
b) Die geschützten Rechtsgüter von Leben und Gesundheit | 122 | ||
c) Der Verweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz | 123 | ||
2. Verfahren: Anordnung, Durchführung und Beendigung besonderer Sicherungsmaßnahmen | 124 | ||
3. Zwangsweise Durchsetzung von besonderen Sicherungsmaßnahmen | 127 | ||
IV. Statistische Erfassung von besonderen Sicherungsmaßnahmen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung | 128 | ||
D. Zusammenfassung des zweiten Kapitels | 130 | ||
Kapitel 3: Materiellrechtliche Grundrechtsüberlegungen | 132 | ||
A. Der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab | 132 | ||
I. Pflicht zu Wahrung der Grundrechte und des Rechtsstaatlichkeitsprinzips nach dem Grundgesetz und den Landesverfassungen | 132 | ||
II. Kontrollgegenstand und Kontrolldichte bei der Überprüfung der Verfassungskonformität von Gesetzen | 134 | ||
III. Rechtsbeschränkende Maßnahmen im Vollzug der Unterbringung und das Verhältnis zu den aus der Unterbringung selbst folgenden Grundrechtseinschränkungen | 135 | ||
B. Freiheitsrechtliche Betrachtung der besonderen Sicherungsmaßnahmen im Einzelnen | 137 | ||
I. Wegnahme oder Vorenthaltung von Gegenständen | 137 | ||
1. Der Schutzbereich der Eigentumsgarantie, des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Allgemeinen Handlungsfreiheit | 138 | ||
a) Eröffnung des Schutzbereiches der Eigentumsgarantie und das Verhältnis zu anderen Freiheitsrechten | 138 | ||
b) Eröffnung des Schutzbereiches des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der subsidiären Allgemeinen Handlungsfreiheit | 141 | ||
c) Normative Anknüpfung und Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts untergebrachter Personen | 144 | ||
2. Grundrechtseingriff durch die gesetzliche Ermächtigung zu der Wegnahme oder Vorenthaltung von Gegenständen | 145 | ||
3. Anforderungen an die grundrechtseinschränkende Norm zur Rechtfertigung der Rechtsverkürzung | 146 | ||
a) Einschränkbarkeit der Grundrechte und das Erfordernis einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung | 146 | ||
b) Die Gebote der Bestimmtheit und Normklarheit | 148 | ||
aa) Erwägungen bezogen auf die tatbestandlichen Voraussetzungen besonderer Sicherungsmaßnahmen im Allgemeinen | 148 | ||
(1) Zur (Un-)Zulässigkeit von Generalklauseln oder Rückgriffen auf Normen außerhalb des Unterbringungsrechts | 149 | ||
(2) Hinreichende Bestimmtheit der zu schützenden Güter | 151 | ||
bb) Erwägungen bezogen auf die Rechtsfolge der Wegnahme oder Vorenthaltung von Gegenständen | 153 | ||
c) Einhaltung des Zitiergebotes | 155 | ||
d) Beachtung des Allgemeinheitspostulates und der Wesensgehaltsgarantie | 157 | ||
e) Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebotes | 158 | ||
aa) Legitimität der Zwecksetzung: Bewertung der von den besonderen Sicherungsmaßnahmen geschützten Güter | 158 | ||
(1) Schutz von Leben und Gesundheit Dritter und der gefahrverursachenden, untergebrachten Person | 159 | ||
(2) Schutz der Sicherheit und Ordnung, der Sachen Dritter, der sonstigen Rechtsgüter Dritter und die Verhinderung der Flucht | 163 | ||
bb) Geeignetheit der Wegnahme oder Vorenthaltung von Gegenständen | 165 | ||
cc) Erforderlichkeit der Wegnahme oder Vorenthaltung von Gegenständen | 166 | ||
dd) Angemessenes Verhältnis zwischen Maßnahme und Schutzgut | 169 | ||
(1) Angemessenheit der Maßnahme zum Schutz von Leben und Gesundheit | 170 | ||
(2) Angemessenheit der Maßnahme zum Schutz sonstiger Rechtsgüter | 171 | ||
II. Die (ständige) Beobachtung | 174 | ||
1. Beschreibung der Maßnahme | 174 | ||
2. Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung und des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts | 175 | ||
a) Zum Streit über die Reichweite des Wohnungsbegriffs in Art. 13 Abs. 1 GG | 175 | ||
b) Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts | 179 | ||
3. Rechtfertigung des Eingriffs in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht | 181 | ||
a) Zu den allgemeinen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ermächtigungsrundlage, insbesondere zum Bestimmtheitsgebot | 181 | ||
b) Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebotes | 183 | ||
aa) Legitimer Zweck sowie Geeignetheit und Erforderlichkeit der Beobachtung | 183 | ||
bb) Angemessenheit der Beobachtung unter Berücksichtigung der verschiedenen Ausgestaltungmöglichkeiten der Maßnahme | 185 | ||
cc) Besondere Anforderungen an den Schutz der Intimsphäre | 188 | ||
III. Die körperliche Durchsuchung | 191 | ||
1. Eingriff in den Schutzbereich der körperlichen Bewegungsfreiheit und des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts | 191 | ||
a) Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf Freiheit der Person | 191 | ||
aa) Einordnung der körperlichen Durchsuchung als freiheitsbeschränkende Maßnahme | 192 | ||
bb) Verhältnis der Maßnahme zu den mit der Unterbringung selbst einhergehenden Freiheitsbeschränkungen | 194 | ||
b) Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts | 195 | ||
2. Rechtfertigung dieser Grundrechtseingriffe | 196 | ||
a) Zu den allgemeinen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage, insbesondere zum Bestimmtheitsgebot | 196 | ||
b) Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebotes | 198 | ||
c) Besondere Anforderungen an den Schutz der Intimsphäre bei mit einer Entkleidung verbundenen körperlichen Durchsuchung | 201 | ||
IV. Das Verbot oder die Beschränkung des Aufenthalts im Freien | 203 | ||
1. Eingriff in den Schutzbereich der Freiheitsrechte unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Gewichts der Beschränkung und des Verbotes des Aufenthalts im Freien | 204 | ||
a) Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf Freiheit der Person | 204 | ||
b) Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts | 206 | ||
c) Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit | 207 | ||
d) Keine Betroffenheit des Menschenwürdekerns | 209 | ||
e) Eingriff in den Schutzbereich der Allgemeinen Handlungsfreiheit | 210 | ||
2. Rechtfertigung dieser Grundrechtseingriffe | 212 | ||
a) Rechtfertigung des mit der Beschränkung des Aufenthalts im Freien einhergehenden Eingriffes in die Allgemeine Handlungsfreiheit | 212 | ||
b) Rechtfertigung der mit dem Verbot des Aufenthalts im Freien einhergehenden Grundrechtseingriffe | 214 | ||
aa) Legitimer Zweck sowie Geeignetheit und Erforderlichkeit des Verbotes des Aufenthalts im Freien | 215 | ||
bb) Angemessenheit des Verbotes des Aufenthalts im Freien | 217 | ||
V. Die Absonderung von anderen Patienten | 220 | ||
1. Eingriff in den Schutzbereich der Freiheitsrechte | 221 | ||
a) Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts | 221 | ||
b) Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf Freiheit der Person | 222 | ||
c) Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit | 224 | ||
2. Rechtfertigung dieser Grundrechtseingriffe | 226 | ||
a) Das Bestimmtheitsgebot und die Subsumtion des Zimmereinschlusses unter den Begriff der Absonderung | 226 | ||
b) Zulässigkeit der Absonderung als nicht ausdrücklich geregeltes, aber milderes Mittel | 227 | ||
c) Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes | 228 | ||
aa) Legitimer Zweck sowie Geeignetheit und Erforderlichkeit der Absonderung | 229 | ||
bb) Angemessenheit der Absonderung | 230 | ||
(1) Wahrung der Angemessenheit durch Vorgaben für die Umsetzung der Maßnahme – Befristung und Betreuung | 230 | ||
(2) Angemessenheit der Absonderung in Abwägung mit den verschiedenen Schutzgütern | 231 | ||
VI. Die Unterbringung in einem sicheren Raum | 234 | ||
1. Betroffenheit des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie der Rechte auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit | 235 | ||
a) Schwerwiegender Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit | 235 | ||
b) Die Unterbringung in einem sicheren Raum als freiheitsentziehende oder freiheitsbeschränkende Maßnahme | 237 | ||
2. Rechtfertigung dieser Grundrechteingriffe | 241 | ||
a) Bestimmtheit der Rechtsfolge | 242 | ||
b) Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes | 243 | ||
aa) Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem sicheren Raum in Abwägung mit den verschiedenen Schutzgütern | 243 | ||
bb) Wahrung der Angemessenheit durch Vorgaben für die Umsetzung der Maßnahme – Befristung, Betreuung und ärztliche Anordnung | 245 | ||
c) Die besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an freiheitsentziehende Maßnahmen nach Art. 104 GG | 247 | ||
VII. Zum Festhalten sowie der Fesselung, der Fixierung und den sonstigen Bewegungsbeschränkungen mittels mechanischer Hilfsmittel | 252 | ||
1. Beschreibung der Maßnahmen | 252 | ||
2. Betroffenheit der Freiheitsrechte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Maßnahmen | 255 | ||
a) Festhalten als Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Person | 255 | ||
b) Fesselungen, Fixierungen und sonstige mechanische Bewegungsbeschränkungen als Eingriffe in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Freiheit der Person | 257 | ||
3. Rechtfertigung dieser Grundrechtseingriffe | 261 | ||
a) Wahrung des Bestimmtheitsgebots | 262 | ||
b) Zu der Verhältnismäßigkeit des Festhaltens | 265 | ||
c) Zu der Verhältnismäßigkeit der Fesselung, Fixierung oder sonstigen mechanischen Bewegungsbeschränkung | 268 | ||
aa) Wahrung der Verhältnismäßigkeit durch Vorgaben für die Umsetzung der Maßnahme – Befristung, Betreuung und ärztliche Anordnung | 268 | ||
bb) Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bei Betrachtung der einzelnen Sicherungszwecke | 269 | ||
d) Die besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an freiheitsentziehende Maßnahmen nach Art. 104 GG | 272 | ||
VIII. Die medikamentöse Ruhigstellung | 273 | ||
1. Medizinische Grundlagen der pharmakologischen Intervention | 273 | ||
a) Wirkung von Psychopharmaka und ihre Einflussnahme auf hirnorganische Prozesse | 274 | ||
b) Medikamente mit „beruhigender“ Wirkung, ihre Einsatzgebiete, Verabreichungsmöglichkeiten und Nebenwirkungen | 276 | ||
2. Mit der medikamentösen Ruhigstellung einhergehende Grundrechtseingriffe | 279 | ||
a) Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit | 279 | ||
b) Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf Freiheit | 280 | ||
c) Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts | 283 | ||
3. Rechtfertigung dieser Grundrechtseingriffe | 285 | ||
a) Hinreichende Bestimmtheit der Bezeichnung „medikamentöse Ruhigstellung“ und ähnlicher Beschreibungen | 285 | ||
b) Verhältnismäßigkeit der medikamentösen Ruhigstellung | 289 | ||
aa) Eignung und Erforderlichkeit der Gabe von Medikamenten zur Gefahrenabwehr und diesbezügliche medizinethische Bedenken | 289 | ||
bb) Angemessenheit der medikamentösen Ruhigstellung in Abwägung mit den verschiedenen Schutzgütern | 292 | ||
cc) Angemessenheit des Off-Label-Use von Psychopharmaka | 295 | ||
dd) Angemessenheit durch Vorgaben für die Umsetzung der Maßnahme – Befristung, Betreuung und Anordnung sowie Aufklärung durch den Arzt | 296 | ||
c) Besondere verfassungsrechtliche Anforderungen des Art. 104 GG an Ruhigstellungen mit freiheitsentziehender Wirkung | 298 | ||
C. Augenscheinliche Ungleichbehandlung verschiedener Personengruppen und deren verfassungsrechtliche Einordnung | 299 | ||
I. Bedeutung der verfassungsrechtlichen Gleichheitssätze unter Bezugnahme auf die besonderen Sicherungsmaßnahmen | 299 | ||
II. Ungleichbehandlungen im Unterbringungsrecht auf Ebene der Rechtsetzung | 302 | ||
1. Bezugnahme auf die grundlegende Kritik am Unterbringungsrechts als besonderes Rechtsregime für psychisch Erkrankte | 302 | ||
2. Ungleiche Behandlung zivil- und öffentlich-rechtlich untergebrachter Personen und Unterschiede zwischen den Landesgesetzen | 303 | ||
3. Keine systematische Ungleichbehandlung psychisch Erkrankter bei (drohenden) Selbstverletzungen | 305 | ||
4. Keine mittelbare Diskriminierung einzelner Personengruppen durch die Gefahrenprognose | 310 | ||
III. Ungleichbehandlung auf Rechtsanwendungsebene und mögliche Folgen für die Gesetzgebung | 312 | ||
D. Zusammenfassung des dritten Kapitels | 315 | ||
Kapitel 4: Verfahrensrechtliche Grundrechtsüberlegungen | 318 | ||
A. Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren – Anforderungen an die Durchführung besonderer Sicherungsmaßnahmen | 318 | ||
I. Ankündigungspflicht bei schwerwiegenden, nicht oder nur beschränkt reversiblen Grundrechtseingriffen | 320 | ||
II. Pflicht zur Bekanntgabe heimlicher Maßnahmen und Begründung des Verwaltungshandelns auf Verlangen | 323 | ||
III. Pflicht zur gründlichen Dokumentation von besonderen Sicherungsmaßnahmen | 331 | ||
IV. Die Erteilung einer Rechtsbehelfsbelehrung | 334 | ||
V. Keine Pflicht zur Einbindung einer neutralen Stelle in das Anordnungsverfahren | 339 | ||
B. Effektiver Rechtsschutz im gerichtlichen Verfahren | 341 | ||
I. Gerichtlicher Rechtsschutz bei Maßnahmen, die unter einem Richtervorbehalt stehen | 342 | ||
1. Beschreibung der gerichtlichen Verfahren | 343 | ||
a) Entscheidung des Richters über die Anordnung oder Genehmigung der Maßnahme | 343 | ||
b) Statthaftigkeit der Beschwerde nach §§ 58 ff. i. V. m. § 335 FamFG gegen gerichtliche Entscheidungen | 347 | ||
2. Prüfung der bestehenden Verfahrensvorschriften am Maßstab der Prozessgrundrechte | 349 | ||
a) Zur Verfahrensfähigkeit untergebrachter Personen und Bestellung eines Verfahrenspflegers zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte | 350 | ||
b) Verfassungsrechtlich vorgegebener enger Zeitrahmen beim Richtervorbehalt und die daraus resultierenden praktischen Herausforderungen | 355 | ||
c) Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorratsbeschlüssen und ihren Grenzen | 358 | ||
d) Verfassungsrechtliche Pflicht zur persönlichen Anhörung, die Ausgestaltung im einfachen Recht und Herausforderungen in der Praxis | 364 | ||
e) Ausreichen eines ärztlichen Zeugnisses bei freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 321 Abs. 2 FamFG | 367 | ||
f) Verfassungskonforme Umsetzung der Benachrichtigungspflicht nach Art. 104 Abs. 4 GG | 370 | ||
g) Verfassungskonforme Gestaltung des Beschwerdeverfahren | 371 | ||
II. Rechtsschutz bei Maßnahmen ohne Richtervorbehalt | 373 | ||
1. Die gerichtliche Entscheidung nach § 327 FamFG als einziges Rechtsmittel | 373 | ||
2. Prüfung der bestehenden Verfahrensvorschriften am Maßstab der Prozessgrundrechte | 378 | ||
a) Regelung zur Bestellung eines Verfahrenspflegers | 378 | ||
b) Beschränkte Möglichkeiten zur Erlangung präventiven Rechtsschutzes | 378 | ||
c) Die Gewährung rechtlichen Gehörs bei der Entscheidung des Gerichts über Vollzugsangelegenheiten nach § 327 FamFG | 382 | ||
d) Die weitere Sachverhaltsermittlung unter Rückgriff auf die allgemeinen Vorschriften und die hieraus folgenden Unsicherheiten | 385 | ||
e) Umgang des Gerichts mit dem Ermessensspielraum der Unterbringungseinrichtung und unterlegenen Fachkenntnissen | 387 | ||
f) Fehlender Instanzenzug bei Entscheidungen über Vollzugsangelegenheiten nach § 327 FamFG | 388 | ||
C. Exkurs: Indirekte Überprüfung besonderer Sicherungsmaßnahmen und Kontrollinstrumente gegenüber den Unterbringungseinrichtungen | 391 | ||
I. Amtshaftungsansprüche – Sekundärer Rechtsschutz durch Kompensation | 391 | ||
II. Anspruch auf die effektive Verfolgung von Straftaten in Zusammenhang mit besonderen Sicherungsmaßnahmen | 397 | ||
III. Unterstützung und Kontrolle durch außergerichtliche Anlaufstellen und Kontrollinstrumente | 398 | ||
D. Zusammenfassung des vierten Kapitels | 404 | ||
Kapitel 5: Völkerrechtliche Erwägungen | 407 | ||
A. Zu den in der Unterbringungseinrichtung zu achtenden Rechte und Freiheiten der Europäischen Menschenrechtskonvention | 407 | ||
I. Geltung, Anwendbarkeit und Stellung der Europäischen Menschenrechtskonvention im deutschen Recht | 407 | ||
II. Prüfung der Maßnahmen am Maßstab der Konventionsrechte | 410 | ||
1. Die Wegnahme oder Vorenthaltung von Gegenständen | 410 | ||
a) Kein Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung | 410 | ||
b) Vereinbarkeit der Wegnahme oder Vorenthaltung von Gegenständen mit dem Recht auf Achtung der Privatsphäre und Selbstverwirklichung | 412 | ||
c) Vereinbarkeit der Wegnahme oder Vorenthaltung von Gegenständen mit dem Recht auf Eigentum | 416 | ||
2. Die Vereinbarkeit der (ständigen) Beobachtung mit dem Recht auf Achtung der Privatsphäre | 417 | ||
3. Die körperliche Durchsuchung | 421 | ||
a) Vereinbarkeit der körperlichen Durchsuchung mit dem Schutz der Freiheit und der Freizügigkeit der Person | 421 | ||
b) Vereinbarkeit der körperlichen Durchsuchung mit dem Recht auf Achtung des Privatlebens | 424 | ||
c) Kein Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung | 425 | ||
4. Das Verbot oder die Beschränkung des Aufenthalts im Feien | 426 | ||
a) Vereinbarkeit der Einschränkungen des Aufenthalts im Freien mit dem Schutz der Freiheit und der Freizügigkeit der Person | 426 | ||
b) Vereinbarkeit der Einschränkungen des Aufenthalts im Freien mit dem Verbot der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung | 429 | ||
c) Vereinbarkeit der Einschränkungen des Aufenthalts im Freien mit dem Recht auf Achtung des Privatlebens | 430 | ||
5. Die Absonderung und die Unterbringung in einem sicheren Raum | 431 | ||
a) Kein Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung | 431 | ||
b) Vereinbarkeit mit dem Schutz der Freiheit und der Freizügigkeit der Person | 433 | ||
aa) Freiheitsentziehender Charakter der Absonderung und der Unterbringung in einem sicheren Raum | 433 | ||
bb) Rechtfertigung der Freiheitsentziehung, insbesondere Vorliegen eines hinreichenden Zweckes | 437 | ||
cc) Rechtfertigung von Einschränkungen der Freizügigkeit | 441 | ||
c) Vereinbarkeit mit dem Recht auf Achtung des Privatlebens | 443 | ||
6. Das Festhalten, die Fesselung und Fixierung sowie die sonstigen Bewegungseinschränkungen mittels mechanischer Hilfsmittel | 445 | ||
a) Kein Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung | 445 | ||
b) Vereinbarkeit der Maßnahmen mit dem Recht auf Achtung des Privatlebens | 447 | ||
c) Fesselung, Fixierung und sonstige mechanische Bewegungsbeschränkungen als eigenständige Freiheitsentziehungen i. S. v. Art. 5 EMRK | 447 | ||
7. Die medikamentöse Ruhigstellung | 449 | ||
a) Kein Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung | 449 | ||
b) Vereinbarkeit der medikamentösen Ruhigstellung mit dem Recht auf Achtung des Privatlebens | 451 | ||
c) Die medikamentöse Ruhigstellung als eigenständige Freiheitsentziehung i. S. v. Art. 5 EMRK | 452 | ||
III. Keine Verletzung des akzessorischen Diskriminierungsverbotes aus Art. 14 EMRK und Unbeachtlichkeit des Art. 1 ZP 12 EMRK | 453 | ||
IV. Justiz- und Verfahrensrechte in der Europäischen Menschenrechtskonvention | 458 | ||
1. Das Recht auf ein faires Verfahren bei Entscheidungen mit Bezug zu zivilen Rechten und Verpflichtungen nach Art. 6 EMRK | 459 | ||
a) Prüfung der Rechtmäßigkeit besonderer Sicherungsmaßnahmen als Streitigkeit in Bezug auf zivile Rechte i. S. d. Art. 6 Abs. 1 EMRK | 459 | ||
b) Die in Art. 6 Abs. 1 EMRK verbürgten Verfahrensgarantien und ihre Umsetzung im FamFG | 464 | ||
aa) Recht auf Zugang zu einem auf Gesetz beruhenden, unabhängigen und unparteiischen Gericht | 464 | ||
bb) Recht auf ein faires Verfahren und die daraus hergeleiteten Teilgarantien | 466 | ||
2. Das akzessorische Recht auf wirksame Beschwerde nach Art. 13 EMRK | 469 | ||
a) Abgrenzung zu anderen Justiz- und Verfahrensrechten, der akzessorische Charakter des Rechts und das Gebot der Wirksamkeit | 469 | ||
b) Das Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen überlange Verfahren | 470 | ||
c) Anforderungen an den Charakter der Beschwerdemöglichkeiten – Verhältnis von präventivem und repressivem Schutz | 472 | ||
d) Beachtung der Ermittlungspflichten bei Verdacht auf Verletzung von Art. 2 und Art. 3 EMRK | 475 | ||
e) Erteilung einer Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlenden anderweitigen Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung | 475 | ||
3. Besondere Verfahrensrechte bei Freiheitentziehungen nach Art. 5 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 EMRK | 476 | ||
a) Umsetzung des Rechts auf Aufklärung nach Art. 5 Abs. 2 EMRK und des Rechts auf Schadensersatz nach Art. 5 Abs. 5 EMRK | 476 | ||
b) Das Recht auf eine richterliche Entscheidung über die Freiheitsentziehung nach Art. 5 Abs. 4 EMRK | 478 | ||
aa) Anwendbarkeit bei kurzzeitigen, schwerwiegenden Konventionsrechtseingriffen | 478 | ||
bb) Sicherstellung der Effektivität der richterlichen Kontrolle durch Teilgarantien wie dem Vorrang primären Rechtsschutzes | 480 | ||
cc) Das Recht auf eine persönliche Anhörung und Anforderungen an die (anwaltliche) Unterstützung | 481 | ||
dd) Keine Einschlägigkeit der Dokumentationspflicht | 485 | ||
V. Zwischenfazit zu den Rechten und Freiheiten der Europäischen Menschenrechtskonvention | 485 | ||
B. Zu den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention | 486 | ||
I. Geltung, Anwendbarkeit und Stellung der UN-Behindertenrechtskonvention im deutschen Recht | 487 | ||
II. Vereinbarkeit der besonderen Sicherungsmaßnahmen mit den allgemeinen Garantien der UN-Behindertenrechtskonvention | 489 | ||
1. Verpflichtung zur Achtung und Förderung der Gleichberechtigung behinderter Menschen nach Art. 4 UN-BRK und Art. 5 UN-BRK | 490 | ||
2. Verletzung des Rechts auf gleiche Anerkennung vor dem Recht aus Art. 12 UN-BRK | 491 | ||
III. Punktuell ergänzend zu berücksichtigende Rechte und Pflichten nach der UN-Behindertenrechtskonvention | 496 | ||
1. Vereinbarkeit der Wegnahme oder Vorenthaltung von Gegenständen mit dem Recht auf gleiche Eigentumsrechte und dem Schutz des Privatlebens | 496 | ||
2. Vereinbarkeit der (ständigen) Beobachtung mit dem Schutz des Privatlebens | 497 | ||
3. Vereinbarkeit der körperlichen Durchsuchung mit dem Recht auf Freiheit und dem Schutz des Privatlebens | 498 | ||
4. Vereinbarkeit des Verbotes oder der Beschränkung des Aufenthalts im Freien mit den Rechten auf Freiheit und Freizügigkeit | 500 | ||
5. Zur Absonderung und zur Unterbringung in einem sicheren Raum | 502 | ||
6. Zum Festhalten, der Fesselung, der Fixierung und den sonstigen mechanischen Bewegungseinschränkungen | 506 | ||
a) Der Vorwurf der Folter oder grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung | 507 | ||
b) Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den weiteren Konventionsnormen, insbesondere dem Recht auf Freiheit | 510 | ||
7. Zur medikamentösen Ruhigstellung | 512 | ||
IV. Das Recht auf Zugang zur Justiz nach Art. 13 UN-BRK und einzelne weitere Verfahrens- und Justizrechte | 515 | ||
C. Weitere völkerrechtliche Verpflichtungen und deren Einfluss auf das öffentliche Unterbringungsrecht | 520 | ||
I. Keine Maßstäblichkeit der Grundrechtecharta der Europäischen Union | 521 | ||
II. Die UN-Konventionen zum Schutz der Menschenrechte und ihre begrenzte Bedeutsamkeit für das öffentliche Unterbringungsrecht | 522 | ||
III. Auf dem Völkerrecht gründende Kontrollen der Unterbringungseinrichtung, insbesondere Besuchsgremien | 523 | ||
D. Zusammenfassung des fünften Kapitels | 525 | ||
Kapitel 6: Zusammenfassung und Ausblick | 529 | ||
A. Zusammenfassung in Thesen | 529 | ||
B. Fazit und Ausblick | 535 | ||
Anhänge | 536 | ||
I. Auszug aus den Landespsychiatriegesetzen | 536 | ||
II. Auskunft der Landesjustizministerienüber die vor den Amtsgerichten anhängigen Verfahrennach § 312 Nr. 4 FamFG | 562 | ||
III. Auskunft der Landesministerien überdie Durchführungen von besonderen Sicherungsmaßnahmennach Maßgabe der Landespsychiatriegesetze | 572 | ||
Literaturverzeichnis | 577 | ||
Stichwortverzeichnis | 614 |