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Das Rechtsgrundbedürfnis einer Beschäftigung und seine Konsequenzen für eine erzwungene Prozessbeschäftigung

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Querbach, N. (2024). Das Rechtsgrundbedürfnis einer Beschäftigung und seine Konsequenzen für eine erzwungene Prozessbeschäftigung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59171-8
Querbach, Nico. Das Rechtsgrundbedürfnis einer Beschäftigung und seine Konsequenzen für eine erzwungene Prozessbeschäftigung. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59171-8
Querbach, N (2024): Das Rechtsgrundbedürfnis einer Beschäftigung und seine Konsequenzen für eine erzwungene Prozessbeschäftigung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59171-8

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Das Rechtsgrundbedürfnis einer Beschäftigung und seine Konsequenzen für eine erzwungene Prozessbeschäftigung

Querbach, Nico

Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht, Vol. 20

(2024)

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About The Author

Nico Querbach studierte von 2015 bis 2020 Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sein Schwerpunktbereichsstudium absolvierte er im Arbeitsrecht. Im Anschluss an seine Erste Juristische Prüfung promovierte er an der Ruhr-Universität Bochum. Parallel arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Düsseldorf. Seit Oktober 2023 ist der Autor Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Düsseldorf.

Abstract

Dass eine Person ohne ein bestehendes Arbeitsverhältnis (Rechtsgrund) beschäftigt wird, ist trotz der Vielzahl an Begründungstatbeständen eines Arbeitsverhältnisses nicht ausgeschlossen. Brisant ist dies vorrangig bei einer erzwungenen Prozessbeschäftigung infolge des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs. Nach Untersuchung der Beschäftigungsinteressen des Beschäftigten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1; Art. 12 Abs. 1; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sowie des Arbeitgebers aus Art. 12 Abs. 1 GG wird festgestellt, dass die Grundrechte im Beschäftigungskontext nur dann angemessen verwirklicht werden, sofern das Arbeitsrecht Anwendung findet. Dies ist mangels Arbeitsverhältnisses weder der Fall noch kann die Rechtsordnung eine derzeit bestehende Rechtsgrundlosigkeit aus sich heraus kompensieren. Da de lege lata das verfassungsrechtlich gebotene Untermaß jedenfalls bei der erzwungenen Prozessbeschäftigung unterschritten ist, muss der Staat im Wege seiner Schutzpflichterfüllung tätig werden.»The Requirement of a Legal Basis for Employment and its Consequences for Forced Employment During Legal Litigation«: The thesis examines employment constellations in which no employment relationship exists. It is established that the constitutionally anchored employment interests of both parties can only be realized if employment law is applicable. This cannot be the case in the absence of an employment relationship. At present the constitutionally required minimum level is not met in the case of forced employment during legal litigation, so the state must take action by way of its duty to protect.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung 17
I. Problemaufriss 17
II. Gang der Untersuchung 19
Teil 1: Bestandsaufnahme: Rechtsgrundbegründung und -losigkeit 21
A. Begründungstatbestände eines Arbeitsverhältnisses 21
I. Vorab: Begründungstatbestand und Arbeitsverhältnis 22
II. Begründung durch Vertragsschluss 23
1. Arbeitsvertrag, § 611a BGB 24
2. Fehlerhaftes Arbeitsverhältnis 26
a) Faktische Vertragsverhältnisse 27
aa) Lehre der faktischen Vertragsverhältnisse 27
bb) Ablehnung der Eingliederungstheorie 28
cc) Fehlerhafte Arbeits- und Gesellschaftsverhältnisse 30
b) Beschäftigung im fehlerhaften Arbeitsverhältnis 31
aa) Relative Gesetzesgrenzen 33
bb) Absolute Gesetzesgrenzen 34
3. Abschlussgebote 34
a) Vertragliche Vereinbarung und gesetzliche Vorgabe 35
b) Der allgemeine Wiedereinstellungsanspruch 36
III. Begründung durch einseitige Erklärung 38
1. § 78a Abs. 2 BetrVG, § 56 Abs. 2 BPersVG und Landesgesetze 38
2. § 102 Abs. 5 BetrVG, § 85 Abs. 2 BPersVG und Landesgesetze 39
IV. Begründung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes 41
1. § 10 AÜG 42
2. § 613a BGB 43
3. § 324 UmwG 44
4. § 625 BGB 44
5. § 15 Abs. 6 TzBfG 46
6. § 24 BBiG und spezielle Berufsausbildungsverhältnisse 47
7. § 1922 Abs. 1 BGB 48
8. Art. 12a Abs. 3 GG i.V.m. § 10 ArbSG 48
B. Rechtsgrundlosigkeit im Arbeitsrecht 49
I. Beschäftigung außerhalb des Schutzes der Rechtsordnung 49
1. Absolute Gesetzesgrenzen anhand von Beispielen 50
a) Verbotene Beschäftigung oder unerlaubter Tätigkeitsinhalt 50
b) Schutzbedürftigkeit und Schutzunwürdigkeit 51
2. Rechtsgrundlosigkeit als gewollte Rechtsfolge 53
II. Erzwungene Prozessbeschäftigung nach wirksamer Kündigung 54
1. Kompakt: Der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch 54
a) Entstehungsgeschichte 54
aa) 1955: BAG und der allgemeine Beschäftigungsanspruch 54
bb) Vor 1985: Debatte um Weiterbeschäftigungsanspruch 56
cc) 1985: Der Beschluss des Großen Senats 58
dd) Heute: Der Anspruch ist Rechtswirklichkeit 59
b) Prozessuales und Vollstreckung 60
2. Prozessbeschäftigungsverhältnisse mit Rechtsgrund 62
a) Bei unwirksamer Kündigung 62
b) Neues Arbeitsverhältnis durch § 625 BGB 62
c) Freiwillige Prozessbeschäftigung 64
aa) Abschluss eines neuen, zweckbefristeten Vertrages 65
bb) Fortsetzung des gekündigten Arbeitsverhältnisses 66
cc) Tatsächliche Natur 67
3. Erzwungene Prozessbeschäftigung bei wirksamer Kündigung 68
a) Argumente der bereicherungsrechtlichen Lösung 70
aa) Rechtsgrundlosigkeit sei interessensgerecht 70
bb) Alternativlosigkeit der Rechtsgrundlosigkeit 72
b) Praktische Relevanz der erzwungenen Prozessbeschäftigung 73
III. Weitere Erscheinungen der erzwungenen Prozessbeschäftigung 74
1. Änderungskündigungsschutzklage 75
2. Befristungs-/Bedingungskontrollklage gem. § 17 TzBfG 75
3. Gerichtliche Überprüfung eines Aufhebungsvertrages 76
4. Streitigkeiten über gesetzliche Begründungsvoraussetzungen 76
5. Antrag gem. § 78a Abs. 4 BetrVG und § 56 Abs. 4 BPersVG 77
IV. Rechtzeitiger Arbeitgeberwiderspruch nach Weiterarbeit 80
V. Ergebnis und weiteres Vorgehen 82
Teil 2: Grundbegriffe: Rechtsgrund und Beschäftigung 84
A. Begriff des Rechtsgrundes und maßgebliches Verständnis 84
I. Ausgangslage: Rechtsgrund- und causa-Begriff 84
II. Die causae der Verträge 86
1. Römisches Recht: causae obligationum 87
a) Pacta nuda und einklagbare contractus 87
b) Anerkannte contractus und ihre causa 88
c) Konsensualkontrakt und locatio conductio (operarum) 90
2. Glossatoren und Kommentatoren: causa als Seriositätsindiz 92
3. Naturrecht: causa als Austausch- oder Schenkungszweck 95
4. 19. Jahrhundert: Einfluss auf das BGB 98
5. BGB: causa als vereinbarter Rechtsgrund 100
a) Causa als Vertragsvoraussetzung im BGB 101
b) Übertragung auf das Arbeitsrecht 102
III. Der rechtliche Grund im Sinne der §§ 812ff. BGB 104
1. Römisches Recht: causa und condictio 104
2. Glossatoren und Kommentatoren: causa finalis 106
3. 19. Jahrhundert: Voraussetzungslehre und Zweckerreichung 107
4. BGB: Rechtsgrundverständnis und rechtlicher Grund 110
a) Eingrenzung: Maßgebliche Kondiktion im Arbeitsrecht 110
b) Objektive Rechtsgrundtheorie 112
aa) Allgemein: Kausalverhältnis als Rechtsgrund 112
bb) Übertragung auf das Arbeitsrecht 114
(1) Kausalvertrag ist nur Begründungstatbestand 114
(2) Objektive Theorie und das Arbeitsverhältnis 115
c) Subjektive Rechtsgrundtheorie 115
aa) Allgemein: Erreichung des zuvor vereinbarten Zweckes 115
bb) Übertragung auf das Arbeitsrecht 117
d) Fazit: Arbeitsverhältnis als rechtlicher Grund 120
IV. Ergebnis: Arbeitsrechtlicher Rechtsgrund 120
B. Begriff arbeitsrechtlicher Beschäftigung 120
I. Beschäftigung im allgemeinsprachlichen Verständnis 121
1. Allgemeines Sprachverständnis der Beschäftigung 121
2. Bewertung anhand der juristischen Fachsprache 122
II. Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht 124
1. Sozialversicherungsrecht 124
2. Steuerrecht 125
3. Fazit: Keine unmittelbare Übertragung 126
III. Der Beschäftigungsbegriff im Arbeitsrecht 127
1. Arbeitsrechtliche Legaldefinitionen des Beschäftigten 127
2. Systematisches Verständnis im Arbeitsrecht 129
3. Beschäftigung in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung 130
4. Fazit: Eigenständiger Begriff und tatsächliches Element 131
IV. Ergebnis: Arbeitsrechtliche Beschäftigung 132
1. Definition arbeitsrechtlicher Beschäftigung 132
2. Beschäftigungsverhältnis und Beschäftigter 132
a) Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsverhältnis 133
b) Arbeitnehmer und Beschäftigter 133
aa) Nationaler Arbeitnehmerbegriff und Rechtsgrund 134
bb) Europäischer Arbeitnehmerbegriff und Rechtsgrund 134
cc) Fazit: Arbeitnehmer ist Beschäftigter plus Rechtsgrund 135
Teil 3: Arbeitsrechtliche Beschäftigung und ihre Relevanz 137
A. Die Grundrechte im Arbeitsrecht 137
I. Die Geltung der Grundrechte im Arbeitsrecht 138
1. Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat 138
2. Grundrechte als Schutzpflichten des Staates 139
a) Anerkannter Schutzauftrag der Grundrechte 139
b) Untermaßverbot 140
3. Drittwirkung der Grundrechte in Privatrechtsverhältnissen 142
a) Keine unmittelbare Drittwirkung 142
b) Grundgesetz als Werteordnung – mittelbare Drittwirkung 143
II. Folgen für die Arbeitsgesetzgebung und -gerichtsbarkeit 144
1. Der Grundsatz praktischer Konkordanz 145
2. Spielraum zwischen Über- und Untermaßverbot 146
3. Vorrang des Gesetzgebers 146
B. Das Beschäftigungsinteresse des Beschäftigten 147
I. Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 S. 1 GG 148
II. Art. 1 Abs. 1 GG 149
III. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG 151
1. Das ideelle Beschäftigungsinteresse 152
a) Persönlichkeitsentwicklung und -entfaltung 153
b) Soziale Stellung und Anerkennung 155
c) Eigene Fähigkeiten und Kenntnisse 157
2. Fazit: Das ideelle Interesse 158
IV. Art. 12 Abs. 1 GG 159
1. Das materielle Beschäftigungsinteresse 160
a) Erwirtschaftung einer Existenz- und Lebensgrundlage 160
b) Bestätigung des ideellen Interesses und soziale Teilhabe 161
2. Vertragsfreiheit und Schutz vor Zwang 163
3. Fazit: Das „Muttergrundrecht“ der Beschäftigung 164
V. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 165
1. Schutz der psychischen Gesundheit im Beschäftigungskontext 165
a) Statistik: Steigende Bedeutung psychischer Krankheiten 166
b) Psychische Gesundheit und Beschäftigungslosigkeit 167
c) Psychische Gesundheit während einer Beschäftigung 168
2. Schutz vor Gefahren aus der Arbeitgebersphäre 169
3. Fazit: Das gesundheitliche Interesse 170
VI. Ergebnis: Gewichtiges Interesse und Gesamtbetrachtung 170
C. Das Beschäftigungsinteresse des Arbeitgebers 171
I. Unternehmerische Freiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG 172
1. Ressource Arbeit und Förderung des Betriebszweckes 173
2. Soziale Eingliederung und Betriebsfrieden 175
3. Vertrags- und Dispositionsfreiheit 176
II. Ergebnis: Das (entgegenstehende) Interesse des Arbeitgebers 178
D. Arbeitsrecht als staatliche Reaktion auf den Interessenskonflikt 179
I. Ursprünglicher Parteiwille als äußere Grenze 180
II. Kräfteungleichgewicht und sein Ausgleich 181
1. Machtgefälle im Arbeitsrecht 182
2. Staatliche Ausgleichsmechanismen 183
a) Verfassungsrechtlich veranlasste Rechte und Pflichten 183
b) Kräfteausgleich durch kollektives Arbeitsrecht 184
III. Ergebnis 185
Teil 4: Der Rechtsgrund als Fundament des Arbeitsrechts 186
A. Grundlage beschäftigungstypischer Pflichten 186
I. Synallagmatische Verknüpfung der Hauptleistungspflichten 187
II. Arbeitspflicht des Beschäftigten und Weisungsgebundenheit 188
1. Arbeitsleistungspflicht 188
a) Alleinstellungsmerkmal des Arbeitsverhältnisses 189
b) Verpflichtung nur im bestehenden Arbeitsverhältnis 190
2. Weisungsgebundenheit und Weisungsrecht 190
a) Beschäftigung selbst 191
b) § 106 GewO 192
c) Arbeitsvertrag 193
d) Arbeitsleistungspflicht 193
e) Arbeitsverhältnis 194
f) Fazit 195
III. Vergütungspflicht des Arbeitgebers 196
1. Anknüpfung an gesetzliche Entgeltregelungen 196
a) Gesetzliche Mindestvergütung am Beispiel des MiLoG 196
b) § 612 BGB 197
2. Keine Äquivalenz von Vergütung und Wertersatz 197
IV. Fazit: Rechtliche Erfassbarkeit der Beschäftigung 200
B. Einfallstor kollektivarbeitsrechtlicher Regelungen 201
I. Gestaltungsfunktion der Kollektivverträge 201
II. Wirkungsweise der Kollektivverträge 202
1. Tarifverträge 202
2. Betriebsvereinbarungen 202
C. Persönliche Prägung und ihr Ausfluss auf Arbeitgeberpflichten 203
I. Persönliche Prägung des Arbeitsverhältnisses 204
1. Kein personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnis 204
a) Neuausrichtung des Arbeitsverhältnisses bei v. Gierke 205
b) Die historische Vorbelastung durch die NS-Zeit 206
c) Fazit: Überholte Begrifflichkeit 208
2. Ein von der Persönlichkeit geprägter Rechtsgrund 209
a) Meinungsstand 210
aa) Ablehnende Stimmen 210
bb) Differenzierende Stimmen 210
cc) Stets bejahende Stimmen 211
b) Stellungnahme 213
II. Besondere arbeitsrechtliche Nebenpflichten 215
1. Qualifizierte Nebenpflichten gem. § 241 Abs. 2 BGB 215
a) § 241 Abs. 2 BGB und mittelbare Grundrechtswirkung 215
b) Ablehnung sogenannter Fürsorge- und Treuepflichten 216
2. Rechtsgrund als Grundlage des Beschäftigungsanspruches 219
III. Konkretisierung qualifizierter Pflichten im Arbeitsrecht 220
D. Effektive Umsetzung des Arbeitsschutzrechts 221
I. Interessen am Arbeitsschutz und Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 221
II. Drei Dimensionen des Arbeitsschutzrechts 223
1. Öffentlich-rechtliche Dimension 223
a) Öffentlich-rechtliche Pflicht des Arbeitgebers 223
b) Subjektives Beschwerderecht gem. § 17 ArbSchG 226
2. Kollektivarbeitsrechtliche Dimension 227
3. Individualarbeitsrechtliche Dimension 227
a) Transformation öffentlich-rechtlicher Regelungen 228
aa) Praktische Relevanz des § 618 BGB 229
bb) Rechtsgrundbezogene Anwendungsbereiche 230
b) § 618 BGB und subjektive Rechte des Arbeitnehmers 231
aa) Erfüllungsanspruch 232
bb) Leistungsverweigerungsrecht 233
cc) Schadensersatzanspruch 235
dd) Europarechtskonforme Auslegung 236
c) Weitere subjektive Rechte des Arbeitsschutzes 237
E. Geltung des individualarbeitsrechtlichen Sozialschutzes 238
I. Urlaub am Beispiel des Erholungsurlaubs nach dem BUrlG 239
II. Entgeltfortzahlungsansprüche 241
1. Interessenlage und Existenzsicherungsfunktion 241
2. Rechtsgrundabhängigkeit 244
a) Arbeitsverhältnis als Grundvoraussetzung 244
b) Entfallende Arbeitsleistungspflicht als Anknüpfung 245
III. Kündigungsschutz 246
IV. Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleiches 247
V. Fazit: Kein Arbeitnehmer- und Sozialschutz ohne Rechtsgrund 250
F. Ergebnis: Ohne Rechtsgrund kein Individualarbeitsrecht 252
Teil 5: Befriedigung des Rechtsgrundbedürfnisses 254
A. De lege lata: Keine Befriedigungsmöglichkeit 254
I. Erzwungene Prozessbeschäftigung 254
1. Rechtsgrund durch Vertragsschluss 255
a) Fortgeltung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses 255
aa) Argumentation der Befürworter 255
bb) Ablehnung der Vorschläge 257
(1) Gegen die konkreten Begründungsmodelle 257
(2) Gegen die Fortsetzung als solche 259
b) Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses 260
aa) Argumentation des Befürworters 261
bb) Ablehnung des Vorschlags 261
(1) Gegen die Ersetzung des Willens 261
(2) Gegen Begründung eines neuen Vertrages an sich 262
c) Fehlerhaftes Arbeitsverhältnis 263
aa) Argumentation der Befürworter 264
(1) Ersetzung des Arbeitgeberwillens 264
(2) Unbeachtlichkeit des Willens 266
bb) Ablehnung der Vorschläge 268
(1) Gegen die Ersetzung des Arbeitgeberwillens 269
(2) Gegen die Unbeachtlichkeit des fehlenden Willens 269
d) Fazit: Vertragsschluss setzt Arbeitgeberwillen voraus 273
2. Rechtsgrund durch einseitige Erklärung 273
a) Analogie zu oder Anlehnung an § 102 Abs. 5 BetrVG 273
aa) Begründung der Befürworter 273
(1) Analogie 274
(2) Rechtsfortbildung anhand der Rechtsfolgen 275
bb) Ablehnung der Vorschläge 275
b) Fazit: Keine Anlehnung an § 102 Abs. 5 BetrVG möglich 279
3. Rechtsgrund durch oder aufgrund eines Gesetzes 279
a) Quasivertragliches Schuldverhältnis als Nachwirkung 279
aa) Ansatz und Begründung 279
bb) Ablehnung des Vorschlags 280
b) Restriktion und Extension gesetzlicher Vorschriften 282
aa) Ansatz und Begründung 282
bb) Ablehnung des Vorschlags 283
c) Fazit: Keine Aufwertung des Nachstadiums 285
4. Sonstige Vorschläge 285
a) Weiterbeschäftigungsurteil als Rechtsgrund 285
b) Weiterbeschäftigungsverhältnis als Rechtsgrund 286
c) Rechtsgrund durch Eingliederung 287
d) Fazit: Vorschläge dogmatisch unhaltbar 289
5. Ergebnis: Unbefriedigtes Rechtsgrundbedürfnis 289
II. Weiterarbeitsphase bis Arbeitgeberwiderspruch 290
B. De lege ferenda: Gesetzgebung aufgrund der Schutzpflichten 291
I. Vorab: Untermaßverbot als unkonkretes Gebot 292
1. Das Untermaßverbot nach Canaris 292
2. Die Etablierung in der Folgezeit 293
3. Kein festes Prüfprogramm, aber feste Vorfrage 295
a) Vertretene Prüfprogramme 295
b) Schutzgut und Schutzwürdigkeit 297
aa) Betroffene Rechtsgüter 297
bb) Schutzbedürftigkeit 298
(1) Arbeitnehmergleiche Schutzbedürftigkeit 298
(2) Schutzbedürftigkeit durch Rechtsunsicherheit 299
(3) Gefährdungsgrad und Beschäftigungsdauer 299
II. Unterschreitung: Das Untermaß im Individualarbeitsrecht 300
1. Garantierte Mindestvergütung und Existenzsicherung 302
a) Leitlinie in Rechtsprechung und Literatur 302
aa) Mindestvergütung für erbrachte Arbeitsleistung 302
bb) Wirtschaftliche Absicherung nach Arbeitsverhältnis 303
b) Übertragung auf rechtsgrundlose Beschäftigung 306
aa) Kein garantierter Mindestvergütungsanspruch 306
bb) Rückabwicklungsschwierigkeiten 306
cc) Keine Kompensation durch Arbeitslosengeld 309
2. Zwingender Mindestarbeits- und Sozialschutz 310
a) Leitlinie in Rechtsprechung und Literatur 310
aa) Mindestarbeitsschutz 310
bb) Mindestsozialschutz 312
cc) Mindestbestandsschutz 314
b) Übertragung auf rechtsgrundlose Beschäftigung 318
aa) Kein effektiver Arbeitsschutz 318
bb) Arbeitsrechtlicher Sozialschutz unanwendbar 319
cc) Mindestbestandsschutz konkretisiert Untermaß 320
3. Ineffektive Maßnahmen – Unterschreitung des Untermaßes 321
a) Defizite des Gesetzgebers 322
b) BAG zur erzwungenen Prozessbeschäftigung 323
aa) Reduzierung auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG 324
(1) Ausgangslage des Beschäftigungsanspruches 325
(2) Ausgangslage des Weiterbeschäftigungsanspruches 325
(3) Fazit: Keine schlichte Weiterentwicklung 326
bb) Zurückdrängung des Art. 12 Abs. 1 GG 328
cc) Nichtbeachtung des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 330
dd) Fazit: Fehlende Gesamtbetrachtung durch das BAG 331
III. Verpflichtung: Gesetzgeber muss tätig werden 332
1. Gesetzgeber als Primäradressat und Gesetzesvorbehalte 332
2. Weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum 333
a) Freiheit im „Wo“ 334
b) Freiheit im „Wie“ 335
c) Freiheit im „bis wohin“ – Beachtung des Übermaßverbotes 336
d) Fazit: Begrenzter Spielraum 339
IV. Ergebnis: Rechtsgrundbedürfnis muss befriedigt werden 340
Teil 6: Zusammenfassung und Ergebnis 341
A. Zusammenfassung 341
B. Ergebnis 344
Literaturverzeichnis 346
Stichwortverzeichnis 381