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Objektive Zurechnung – Urteilsakt oder Urteilsgegenstand?

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Heuser, M. (2024). Objektive Zurechnung – Urteilsakt oder Urteilsgegenstand?. Von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59199-2
Heuser, Martin. Objektive Zurechnung – Urteilsakt oder Urteilsgegenstand?: Von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59199-2
Heuser, M (2024): Objektive Zurechnung – Urteilsakt oder Urteilsgegenstand?: Von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59199-2

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Objektive Zurechnung – Urteilsakt oder Urteilsgegenstand?

Von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs

Heuser, Martin

Schriften zum Strafrecht, Vol. 427

(2024)

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About The Author

Martin Heuser studierte u. a. Rechtswissenschaft als Stipendiat des Landes Nordrhein-Westfalen an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Im Anschluss daran war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg tätig. 2019 wurde er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn promoviert. 2020 folgte die Zweite Juristische Staatsprüfung. Im Sommersemester 2023 fungierte er als Vertreter eines strafrechtlichen bzw. rechtsphilosophischen Lehrstuhls an der Leipziger Juristenfakultät; im Sommersemester 2024 als Vertreter eines strafrechtlichen Lehrstuhls an der Universität Konstanz.

Abstract

Die »objektive Zurechnung« im Strafrecht, d.h. die normative Zuschreibung eines tatbestandsmäßigen Erfolgs zu einem rechtlich missbilligten Verhalten, weist eine Zwittergestalt auf: Einerseits fügt sie sich als objektives Tatbestandsmerkmal in die strafrechtlich zu beurteilende Handlung ein; andererseits beansprucht sie, ein normatives Urteil über einen bestimmten Straftatausschnitt zu liefern. In erstgenannter Hinsicht fungiert sie als Objekt der strafrechtlichen Beurteilung (Urteilsgegenstand), in zweitgenannter als ein Akt derselben (Urteilsakt). Die Untersuchung erklärt diese logische Ambiguität begriffsgeschichtlich. Strafrechtsdogmatisch wird sie sodann exemplarisch anhand des Vorsatzerfordernisses erörtert. Anlass zu dieser Erörterung bietet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21; 1 StR 474/19) im Nachgang zum Göttinger Organallokationsfall (5 StR 20/16). Abschließend stellt die Arbeit thesenartig eine neuerliche »Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken« in Aussicht.»Objective Imputation: Act or Object of Judgment? From the Ambiguity of Objective Imputation to the Revision of the Concept of Imputation«: The »objective imputation« in criminal law has a hybrid form: On the one hand, it functions as a feature of the offense (object of judgment), on the other hand as a normative judgment (act of judgement). The study explains this logical ambiguity in terms of conceptual history. It then discusses it on the basis of the requirement of intent in the most recent case law of the Federal Court of Justice (4 StR 200/21). It concludes with some theses on a revision of the concept of imputation.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Teil I: Problemexposition 13
A. Gesprächsbedarf 16
I. Vorgriff auf den subjektiven Tatbestand? 17
II. Vorgriff auch im objektiven Tatbestand? 18
III. Straftatsystem und Zurechnung 20
B. Begriffsgeschichtlicher Problemhorizont 22
I. Zurechnung als (ex post) gesetzesanwendendes Urteil 23
II. Zurechnung als (ex post/ex ante) gesetzesanwendendes Urteil? 24
III. Zurechnung (ex post) als in der Handlung (ex ante) enthalten? 26
IV. Handlungslehre (ex ante) als Zurechnungslehre (ex post)? 27
C. Konfusion von Urteilsgegenstand und Urteilsakt 28
Teil II: Problemerörterung 30
A. Der inkongruente Vorsatzgegenstand & das „normative Urteil“ der objektiven Zurechnung 33
I. Inkongruenzthese der h.M./Rechtsprechung: Aussparung der rechtlichen Bewertung 33
II. Risikotheoretische Inkongruenzthese: Aussparung des Kausalverlaufs (Roxin) 36
1. Aussparung der unerlaubten Risikorealisierung 36
2. Berufung auf den bloßen Urteilscharakter der objektiven Zurechnung 38
3. Straftatsystematische Kritik der Aussparung des Kausalverlaufs 39
4. Straftatsystematische Kritik der Aussparung der unerlaubten Risikorealisierung 39
III. Normtheoretische Inkongruenzthese: Aussparung des Erfolges (Frisch) 41
1. Aussparung von Teilen des objektiven Tatbestandes 41
2. Berufung auf den bloßen Urteilscharakter der objektiven Erfolgszurechnung 42
3. Straftatsystematische Kritik der Aussparung des Erfolges 42
B. Der kongruente Vorsatzgegenstand & das „Tatbestandsmerkmal“ der objektiven Zurechnung 44
I. Die unerwünschte Erhöhung der Vorsatzanforderungen 45
II. Exemplarisch: Der Vorsatz in Bezug auf den Pflichtwidrigkeitszusammenhang 46
1. Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang im objektiven Tatbestand des vorsätzlichen Begehungsdelikts 47
a) Vermeidbarkeitstheorie 47
b) Risikoerhöhungstheorie 48
2. Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang im subjektiven Tatbestand des vorsätzlichen Begehungsdelikts 49
a) Vermeidbarkeitstheorie 49
aa) Nachweislicher Vorsatzausschluss 49
bb) Kein nachweislicher Eventualvorsatz 50
cc) Zwischenfazit 50
b) Risikoerhöhungstheorie 51
aa) Nachweislicher Vorsatzausschluss 51
bb) Kein nachweislicher Eventualvorsatz 52
cc) Zwischenfazit 52
3. Die relative Inkongruenz als systemstabilisierende Inkonsequenz 53
C. Der in-/kongruente Vorsatz & die jüngste Rechtsprechung des BGH 54
I. Die Rechtsprechung des BGH zum (Unterlassungs-)Vorsatz infolge 5 StR 20/16 55
1. Die Irrungen und Wirrungen des 5. Strafsenats im Göttinger Organallokationsfall 56
a) Kausalität der Manipulationshandlung? 58
aa) Keine Kausalität der Manipulationshandlung 58
bb) Keine Kausalität der Nichtzuteilung eines Spenderorgans 58
cc) Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe? 59
(1) Kausalität und Pflichtwidrigkeitszusammenhang beim Begehen 59
(2) Kausalität und Pflichtwidrigkeitszusammenhang beim Unterlassen 60
(3) „Normative Kausalität“ oder „Kausalität des Unterlassens normativ gebotener Handlung“? 61
(4) Die voraussichtliche Konfusion des 5. Strafsenats im subjektiven Tatbestand 62
dd) Ein erster Hinweis – Der Fall Oury Jalloh 62
b) Vorsatz der Manipulationshandlung? 64
aa) These: Das Beweismaß der Kausalität des pflichtwidrigen Unterlassens als Vorsatzgegenstand 65
bb) Befund: Das Beweismaß der Kausalität des pflichtwidrigen Unterlassens als Vorsatzgegenstand 67
cc) Befundsicherung: Das Beweismaß der Kausalität des pflichtwidrigen Unterlassens als Vorsatzgegenstand 68
2. Die versuchte Aufhebung der Vorsatzbeschränkung infolge 5 StR 20/16 71
a) 1 StR 474/19 72
b) 4 StR 200/21 73
c) 5 ARs 34/22 74
d) Zwischenergebnis 74
II. „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen/Den Vorhang zu und alle Fragen offen“ 75
Teil III: Problemperspektiven 78
A. Zusammenfassung der bisherigen Problemskizze 78
I. Die Vorsatz-Antinomie der Lehre von der objektiven Zurechnung 80
II. Die unsystematische Konfusion von Satz (Urteilsakt) und Gegen-Satz (Tatbestandsmerkmal) 80
III. Die systematische Selbstaufhebung der Lehre von der objektiven Zurechnung 80
IV. Die Aufhebung des Ausgangspunktes der Lehre von der objektiven Zurechnung 81
B. Eine neue „Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken“? 82
I. Das Strafurteil als gesetzesanwendendes Zurechnungsurteil 83
II. Schuldspruch – Straftatzurechnung – Straftatlehre 83
C. Zum guten (Zurechnungs-)Schluss 90
Rechtsprechungsverzeichnis 92
Literaturverzeichnis 94
Sachwort- & Personenregister 110