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Die strafbewehrte Missbilligung der Tötung auf Verlangen im Sinne des § 216 StGB

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Ehlers, A. (2024). Die strafbewehrte Missbilligung der Tötung auf Verlangen im Sinne des § 216 StGB. Zur Zukunft einer Strafvorschrift nach dem Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59136-7
Ehlers, Alina. Die strafbewehrte Missbilligung der Tötung auf Verlangen im Sinne des § 216 StGB: Zur Zukunft einer Strafvorschrift nach dem Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59136-7
Ehlers, A (2024): Die strafbewehrte Missbilligung der Tötung auf Verlangen im Sinne des § 216 StGB: Zur Zukunft einer Strafvorschrift nach dem Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59136-7

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Die strafbewehrte Missbilligung der Tötung auf Verlangen im Sinne des § 216 StGB

Zur Zukunft einer Strafvorschrift nach dem Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB

Ehlers, Alina

Schriften zum Strafrecht, Vol. 429

(2024)

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About The Author

Alina Ehlers studierte von Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach ihrem ersten Staatsexamen im Jahr 2020 promovierte und arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Dr. h.c. dupl. Georg Freund an der Philipps-Universität Marburg. Seit 2022 ist sie Rechtsreferendarin im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Abstract

Die Frage nach der Legitimation des § 216 StGB wird bereits seit vielen Jahren diskutiert. Insbesondere, nachdem das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB a.F. im Jahr 2020 für verfassungswidrig erklärt hat, stand das strafbewehrte Verbot der Tötung auf Verlangen erneut in der Kritik. Dabei kam die Frage auf, ob § 216 StGB das Schicksal der Verfassungswidrigkeit teilt. Die Arbeit stellt einen normentheoretischen Legitimationsansatz vor, der im konkreten Einzelfall einen angemessenen Ausgleich zwischen den betroffenen Schutzgütern schafft. In Rede stehen dabei das Leben sowie das Selbstbestimmungsrecht der sterbewilligen Person. Im Rahmen einer solchen Abwägung der im konkreten Einzelfall betroffenen Güter und Interessen gelingt auch in Sonderfällen ein angemessener Ausgleich.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 9
Inhaltsverzeichnis 11
A. Einführung in die Problematik 15
B. Das Verbot der Tötung auf Verlangen – Genese und gegenwärtiger Stand 20
I. Historische Entwicklung und gesetzgeberische „Motive“ 20
II. Gegenwärtige Einschätzung und gesellschaftliche Dimension des Verbots der Tötung auf Verlangen 23
C. Die Legitimation des (strafbewehrten) Verbots der Tötung auf Verlangen 27
I. Grundlagen der Legitimationsbedürftigkeit von Rechtseingriffen 27
1. Grundlegende Trennung der (konkreten) Verhaltens- und Sanktionsnormen 29
2. Die Legitimation von (konkreten) Verhaltensnormen 31
a) Abstrakt-generelle verhaltensrelevante Wertungsfaktoren 33
b) Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 34
aa) Legitimer Zweck 34
bb) Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit 34
3. Die Legitimation von (konkreten) Sanktionsnormen 35
a) Strafgesetze als abstrakte Sanktionsnormermächtigungsgrundlagen 36
b) Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 36
aa) Legitimer Zweck 36
bb) Geeignetheit und Erforderlichkeit 37
cc) Angemessenheit und Wahrung des Schuldgrundsatzes 38
4. Zwischenergebnis 39
II. Zur Legitimation des § 216 StGB auf normentheoretischer Grundlage 40
1. Die Legitimation der in Bezug genommenen konkreten Verhaltensnorm 41
a) Abstrakt-generelle Eigenschaften des Verhaltens als Grundlage einer legitimierbaren (konkreten) Verhaltensnorm 41
b) Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 42
aa) Legitimer Zweck 43
bb) Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit 46
2. Die Legitimation der Strafbewehrung der (konkreten) Verhaltensnorm, deren Übertretung von § 216 StGB in Bezug genommen wird 50
3. Exkurs: Die Legitimation der mit § 216 StGB verbundenen Privilegierung 52
III. Die verschiedenen (untauglichen) Versuche der Legitimation des § 216 StGB 53
1. Das „(Fremd-)‌Tötungstabu“ als Legitimationsgrundlage 54
2. Paternalistische Ansätze – Der Schutz des Sterbewilligen vor sich selbst 59
3. Schutz einer nicht freiverantwortlich verlangenden Person – Übereilungsschutz – Schutz Dritter? 62
4. Der Schutz kollektivistischer Interessen 64
5. § 216 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt 66
D. Einwilligung und Einverständnis 69
I. Funktionen und Voraussetzungen von Einwilligung und Einverständnis 70
II. Das Rechtsgut Leben: Disponibel oder indisponibel? 75
III. Das Kriterium der Freiverantwortlichkeit 77
1. Voraussetzungen der Freiverantwortlichkeit: Exkulpationslösung oder Einwilligungslösung? 78
2. Stellungnahme 79
a) Materiellrechtliche Kriterien der Freiverantwortlichkeit 79
b) Materiellrechtliche Kriterien und deren prozedurale Absicherung in aktuellen Reformvorschlägen 82
IV. Die Bedeutung von Einwilligung und Einverständnis im Kontext der Tötung auf Verlangen 85
1. Die dogmatische Einordnung von Einwilligung und Einverständnis als Zustimmung im Sinne der Ausübung des Selbstbestimmungsrechts 86
2. Das Verhältnis der Zustimmung zu § 216 StGB 91
3. Exkurs: Die Rolle der Patientenverfügung 94
E. Überlegungen zu einer Reform des § 216 StGB 97
I. Die Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB a.F. 98
1. Die Begründung der Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB a.F. im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 99
a) Die Begründung der Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB a.F. in der Literatur 100
b) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB a.F. 103
2. Auswirkungen der Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB a.F. auf § 216 StGB? 106
II. Reformbestrebungen bezüglich § 216 StGB in der Literatur 109
1. Der Versuch einer teleologischen Reduktion des § 216 StGB 109
2. Die „Rechtfertigungslösung“ nach § 34 StGB (gegebenenfalls analog) 111
3. Eine mögliche Neufassung oder Ergänzung des § 216 StGB 113
4. Streichung des § 216 StGB? 119
III. Eigenes „Reformkonzept“ 120
1. Beschränkung der Reichweite des Straftatbestands im Wege einer verfassungskonformen Handhabung 121
2. Die verfassungskonforme Handhabung des § 216 StGB am Beispiel des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28.06.2022 126
F. Wesentliche Ergebnisse 131
Literaturverzeichnis 136
Stichwortverzeichnis 146