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Aufgaben- und Leistungsgrenzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit

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Marquard, L. (2024). Aufgaben- und Leistungsgrenzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Zur Dogmatik administrativer Letztentscheidungsbefugnisse unter Berücksichtigung des bundesverfassungsgerichtlichen Rotmilan-Beschlusses. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59252-4
Marquard, Lennart. Aufgaben- und Leistungsgrenzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit: Zur Dogmatik administrativer Letztentscheidungsbefugnisse unter Berücksichtigung des bundesverfassungsgerichtlichen Rotmilan-Beschlusses. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59252-4
Marquard, L (2024): Aufgaben- und Leistungsgrenzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit: Zur Dogmatik administrativer Letztentscheidungsbefugnisse unter Berücksichtigung des bundesverfassungsgerichtlichen Rotmilan-Beschlusses, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59252-4

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Aufgaben- und Leistungsgrenzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Zur Dogmatik administrativer Letztentscheidungsbefugnisse unter Berücksichtigung des bundesverfassungsgerichtlichen Rotmilan-Beschlusses

Marquard, Lennart

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1541

(2024)

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About The Author

Lennart Marquard studierte von 2014 bis 2020 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen mit einem Erasmus-Aufenthalt an der Universitat de València in Spanien. Nach Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung arbeitete er ab 2020 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Thomas Mann an der Juristischen Fakultät in Göttingen. Im April 2023 begann er sein Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

Abstract

Die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte gehört zu den umstrittensten Bereichen des Verwaltungsrechts. Die im Rotmilan-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts getroffene Feststellung, administrative Letztentscheidungsbefugnisse könnten auch ohne eine normative Ermächtigung bestehen, ist mit der normativen Ermächtigungslehre nicht vereinbar. Deshalb sollte diese durch das System der Aufgaben- und Leistungsgrenzen abgelöst werden. Hierbei sind die Durchbrechungen des Grundsatzes der Vollkontrolle konsequent aus der Perspektive der Funktion der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu bestimmen. Gleichzeitig kann es hierdurch gelingen, die dogmatisch inkonsistente, durch die Gegenüberstellung von Ermessen und Beurteilungsspielraum geprägte, kategoriale Systematik administrativer Letztentscheidungsbefugnisse insbesondere im Bereich der Beurteilungsspielräume aufzubrechen und in die Aufgaben- und Leistungsgrenzen als einheitlichen Rechtfertigungs- und Kategorisierungsansatz zu integrieren.»Limits to Power and Capacity of Administrative Jurisdiction«: After the recognition of discretionary administrative powers without normative authorisation in the Federal Constitutional Court’s Rotmilan decision, the doctrine of normative empowerment shall be replaced by the system of limits to power and capacity of administrative jurisdiction. This consistently determines the breaches of the principle of full review from the perspective of administrative jurisdiction and unites them with the categorical system of discretionary administrative powers.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 16
Einführung: Vom Flügelschlag des Rotmilans und seinen Auswirkungen: Ein Blitzeinschlag im Gewölbe des Rechtsstaats? 19
Erster Teil: Administrative Letztentscheidungsbefugnisse 25
A. Zur Begrifflichkeit: Administrative Letztentscheidungsbefugnisse 26
B. Rechtfertigungsbedürftigkeit administrativer Letztentscheidungsbefugnisse: Der Grundsatz der Vollkontrolle 27
I. Der Grundsatz der Vollkontrolle in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 28
II. Der Grundsatz der Vollkontrolle in der Rechtswissenschaft 29
III. Der Grundsatz der Vollkontrolle als Ausfluss der Menschenwürde 30
IV. Der Grundsatz der Vollkontrolle als Schutz kollektiver Selbstbestimmung 32
V. Der Grundsatz der Vollkontrolle als Verwirklichung des Rechtsstaates 33
VI. Der Grundsatz der Vollkontrolle als grundlegende Funktion der dritten Gewalt 34
VII. Zusammenfassung: Grundgesetzliche Wurzeln des Grundsatzes der Vollkontrolle 36
C. Rechtfertigungsfähigkeit administrativer Letztentscheidungsbefugnisse 36
I. Die normative Ermächtigungslehre als grundlegende Rechtfertigungsidee 37
II. Kritik an der normativen Ermächtigungslehre: Funktionell-rechtlicher Ansatz als konkurrierende oder ergänzende Idee? 40
III. Tatbestandliche Abwägung als Alternativmodell 42
IV. Zwischenergebnis: Verbleibende Zweifel trotz grundsätzlicher Überzeugungskraft 43
D. Kategoriale Systematik und Sachgründe administrativer Letztentscheidungsbefugnis‍se 45
I. Kategorien nach etablierter Systematik 46
1. Allgemeines Verwaltungsermessen 46
2. Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers 48
3. Planungsermessen 49
4. Regulierungsermessen 51
5. Beurteilungsspielraum 55
II. Beurteilungsspielraum: Historische Entwicklung 56
1. Lehre vom Beurteilungsspielraum 56
2. Vertretbarkeitslehre 57
3. Gemeinsamkeiten 57
4. Aufnahme in der Rechtsprechung 58
5. Aufnahme in der Rechtswissenschaft 58
III. Systematisierung von Beurteilungsspielräumen 60
1. Beurteilungsspielräume bei Prüfungsentscheidungen 60
a) Entwicklung in der Rechtsprechung 61
b) Die Fallgruppe in der Literatur 62
c) Zusammenfassung: Sachgründe 64
2. Beurteilungsspielräume bei beamtenrechtlichen Beurteilungen 64
a) Entwicklung in der Rechtsprechung 64
b) Die Fallgruppe in der Literatur 65
c) Zusammenfassung: Sachgründe 66
3. Beurteilungsspielräume aufgrund besonderer organisatorischer Ausgestaltung der behördlichen Entscheidungsfindung („Gremienspielräume“) 66
a) Entwicklung in der Rechtsprechung 66
b) Die Fallgruppe in der Literatur 69
c) Zusammenfassung: Sachgründe 70
4. Beurteilungsspielräume bei (politischen) Prognoseentscheidungen und Risikobewertungen 71
a) Entwicklung in der Rechtsprechung 71
aa) Prognoseentscheidungen 71
bb) „Politische“ Entscheidungen 72
cc) Risikobewertungen 74
b) Die Fallgruppe in der Literatur 76
c) Zusammenfassung: Sachgründe 77
5. Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogativen 78
a) Entwicklung in der Rechtsprechung 78
aa) Schutzgebiete 78
bb) Eingriffsregelungen 80
cc) Besonderer Artenschutz 81
b) Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogativen in der Literatur 83
c) Zusammenfassung: Sachgründe 84
6. Im Wortlaut eindeutig angelegte Beurteilungsspielräume 84
a) Kartellrecht 85
b) Telekommunikationsrecht 85
c) Umweltverträglichkeitsprüfung 86
d) Fazit 87
7. Zusammenfassung: Sachgründe in der Fallgruppensystematik 87
IV. Tragfähigkeit einer sachgrundorientierten Systematik 88
1. Wertende Elemente 89
2. Eingrenzung: Höchstpersönlichkeit der Bewertung? 91
3. Prognosecharakter 91
4. Komplexität 92
5. Fachliche Entscheidungen 93
6. Fachkundiges/pluralistisch besetztes Entscheidungsorgan/‌besondere Behördenorganisation 93
7. Risikoverantwortung i.V.m. funktionalen Erwägungen 93
8. Vergleichsrahmen und Prüferfahrung i.V.m. Grundsatz der Chancengleichheit 94
9. Nichtreproduzierbarkeit der Entscheidungsgrundlage 94
10. Planerische Elemente 95
11. Politisch determinierte Entscheidungen 95
12. Zusammenfassung: Sachgrundorientierte Systematisierung nur bedingt tauglich 97
V. Zusammenfassung: Kategorien der Letztentscheidungsbefugnisse und ihre Sachgründe 98
E. Funktionsgrenzen der Rechtsprechung: Die Hintertür? 100
I. Funktionsgrenzen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 100
II. Funktionsgrenzen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 103
1. Atomrechtlicher Funktionsvorbehalt 103
2. Rezeption der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 104
3. Tatsächliches Erreichen der Funktionsgrenzen 105
4. Begriffsverständnis des Bundesverwaltungsgerichts 106
III. Funktionsgrenzen in der Literatur 108
1. Begriffsverständnis der Literatur 108
2. Verhältnis zur normativen Ermächtigungslehre 109
3. Fazit: Verbleibende Desiderata 109
IV. Funktionsgrenzen und normative Ermächtigungslehre 110
V. Zusammenfassung: Funktionsgrenzen der Rechtsprechung 111
F. Fazit: Administrative Letztentscheidungsbefugnisse 111
Zweiter Teil: Der Rotmilan-Beschluss und seine Folgen: Administrative Letztentscheidungsbefugnisse ohne normative Ermächtigung 113
A. Ausgangspunkt: Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot 113
I. Vogelschutz- und FFH-Richtlinie 114
II. Umsetzung im BNatSchG 115
1. Kein subjektives Tatbestandsmerkmal 116
2. Signifikanzansatz 117
3. Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative 118
III. Zusammenfassung 118
B. Rotmilan-Verfahren 119
I. Vorhaben: Nördliches Harzvorland 119
II. Vorhaben: Östliches Harzvorland 121
III. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 122
1. Unzulässigkeit wegen Subsidiarität 122
2. Verfassungsmäßigkeit der Kontrolldichterücknahme 123
3. Verbleibender Prüfungsmaßstab: Stufenmodell 124
4. Anwendbarkeit auf das artenschutzrechtliche Tötungsverbot 125
5. Verhältnis von Beurteilungsspielraum und Einschätzungsprärogative zur Kontrolldichterücknahme durch Erkenntnisdefizit 125
C. Rezeption des Rotmilan-Beschlusses in der Rechtswissenschaft 126
I. Bedeutung des Beschlusses für die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative 127
II. Bedeutung für die Dogmatik administrativer Letztentscheidungsbefugnisse 128
III. Auswirkungen auf Rechtsprechung und Praxis 129
IV. Konkretisierung der Voraussetzungen eines außerrechtlichen wissenschaftlichen Erkenntnisdefizits 130
1. Außerrechtlichkeit 130
2. Erkenntnisdefizit 131
V. Zusammenfassung 132
D. Rezeption des Rotmilan-Beschlusses in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung: Rechtsprechungsanalyse 133
I. Untersuchungsziele 133
1. Unterscheidung von normativ eingeräumten Letztentscheidungsbefugnissen und nicht normativ verankerten Letztentscheidungsbefugnissen 133
2. Theoretisches Konstrukt oder etabliertes Rechtsinstitut? 134
3. Bereichsspezifität oder Universalität? 134
4. Konkretisierung der Kriterien des außerrechtlichen wissenschaftlichen Erkenntnisdefizits 134
II. Untersuchungsgegenstand 135
III. Darstellungsweise 136
IV. Unterscheidung von normativ eingeräumten Letztentscheidungsbefugnissen und nicht normativ verankerten Letztentscheidungsbefugnissen 136
V. Theoretisches Konstrukt oder etabliertes Rechtsinstitut? 141
VI. Bereichsspezifität 143
1. Kategorie: Artenschutzrechtliches Tötungsverbot 144
2. Kategorie: Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände 146
3. Kategorie: Naturschutzrecht 147
4. Kategorie: Umweltrecht 147
5. Nicht bereichsspezifische Entscheidungen 148
6. Zusammenfassung 149
VII. Konkretisierung der Kriterien des außerrechtlichen wissenschaftlichen Erkenntnisdefizits 150
1. Außerrechtlichkeit 150
2. Wissenschaftliches Erkenntnisdefizit 155
3. Zusammenfassung 158
VIII. Fazit 159
E. Definition außerrechtlicher wissenschaftlicher Erkenntnisdefizite 160
I. Rechtsprechung und Literatur 160
II. Schlussfolgerungen 161
F. Unvereinbarkeit mit der normativen Ermächtigungslehre 162
I. Die normative Ermächtigungslehre im Rotmilan-Beschluss 162
II. Keine ausdrückliche Abkehr des Bundesverfassungsgerichts von der normativen Ermächtigungslehre 163
III. Folge: Kein Alleingültigkeitsanspruch der normativen Ermächtigungslehre 163
G. Fazit: Letztentscheidungsbefugnisse ohne normative Ermächtigung sind Realität 164
Dritter Teil: Aufgaben- und Leistungsgrenzen als neue Theorie verwaltungsgerichtlicher Kontrolldichte 166
A. Die Unvollkommenheit der normativen Ermächtigungslehre 166
I. Die Schwäche der Fallgruppen und Sachgründe 167
1. Fallgruppen von Beurteilungsspielräumen 167
2. Sachgründe 168
II. Die Umgehung der normativen Ermächtigungslehre durch die Funktionsgrenzen-Rechtsprechung 168
III. Außerrechtliche wissenschaftliche Erkenntnisdefizite im Widerspruch zur normativen Ermächtigungslehre 169
IV. Schwierigkeiten der Integration finaler Normprogramme als Folge der Verwechslung von Kategorial- und Rechtfertigungsdimension 169
B. Neuordnung: Aufgaben- und Leistungsgrenzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit 170
I. Dimensionen einer Letztentscheidungsdogmatik 170
II. Die Rechtfertigungsdimension 172
1. Entscheidungsfreiheit im Verhältnis der drei Gewalten 172
2. Aufgabengrenzen 174
a) Kontrolle als Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit 175
b) Zweckmäßigkeit als Aufgabengrenze? 175
c) Auflösung von Interessenkollisionen 176
d) Keine Beschränkung auf finale Normstruktur: Einbeziehung des Verwaltungsermessens 178
e) Tatbestandsseite konditional strukturierter Normen 178
f) Resultat: Keine Begrenzung auf bestimmte Normstrukturen 180
g) Schlussfolgerung: Bereiche gestalterischer Freiheit als Aufgabengrenze 180
3. Leistungsgrenzen 181
a) Nichtreproduzierbarkeit der Entscheidungsgrundlage: Dauerhafte Leistungsgrenzen 182
b) Unklarer Entscheidungsmaßstab: Temporäre Leistungsgrenzen 184
4. Zusammenfassung 187
III. Die Kategorialdimension im System der Aufgaben- und Leistungsgrenzen 188
1. Grundsatz: Orientierung der Kategorialdimension an der Rechtfertigungsdimension 188
2. Herkömmliche Kategorien innerhalb der Aufgabengrenzen 188
a) Klassisches Verwaltungsermessen 189
b) Planungsermessen 189
c) Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers 190
d) Regulierungsermessen 190
e) Atomrechtlicher Funktionsvorbehalt, normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften und Beurteilungsspielräume im Risikoverwaltungs-‍, Umwelt- und Technikrecht 191
f) Letztentscheidungsbefugnisse im Bereich der Außen- und Verteidigungspolitik 192
3. Herkömmliche Kategorien innerhalb der Leistungsgrenzen 194
4. Zusammenfassung: Integrationsfähigkeit der überkommenen Kategorialabgrenzung 194
5. Schlussfolgerung: Das Ende der Beurteilungsspielräume als eigenständige Kategorie 194
IV. Zusammenfassung: Aufgaben- und Leistungsgrenzen als Theorie administrativer Letztentscheidungsbefugnisse 195
C. Folgen 196
I. Folgen für die Rechtsanwendung: Vorgehensweise zur Identifizierung von Aufgaben- und Leistungsgrenzen 196
1. Aufgabengrenzen 197
2. Leistungsgrenzen 198
II. Folgen für die Rechtswissenschaft: Was bleibt von der normativen Ermächtigungslehre? 198
III. Folgen für den Gesetzgeber: Möglichkeiten der einfachgesetzlichen Normierung von Letztentscheidungsbefugnissen und Handlungspflichten bei Leistungsgrenzen 200
1. Einfachgesetzliche Normierung von Letztentscheidungsbefugnissen 200
2. Das Beispiel des § 44 AtG 201
3. Handlungsmöglichkeiten und -pflichten des Gesetzgebers bei Leistungsgrenzen 205
4. Beseitigung einer temporären Leistungsgrenze in Reaktion auf den Rotmilan-Beschluss 206
Schluss: Von Ermächtigung zu Steuerung: Der lange Flügelschlag des Rotmilans 209
Zusammenfassung in Thesen 211
Literaturverzeichnis 218
Stichwortverzeichnis 228