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Probleme des transnationalen Zugriffs auf elektronische Beweismittel im Lichte der europäischen Beweisrechtshilfe in Strafsachen

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Petersen, L. (2024). Probleme des transnationalen Zugriffs auf elektronische Beweismittel im Lichte der europäischen Beweisrechtshilfe in Strafsachen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59272-2
Petersen, Luca. Probleme des transnationalen Zugriffs auf elektronische Beweismittel im Lichte der europäischen Beweisrechtshilfe in Strafsachen. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59272-2
Petersen, L (2024): Probleme des transnationalen Zugriffs auf elektronische Beweismittel im Lichte der europäischen Beweisrechtshilfe in Strafsachen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59272-2

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Probleme des transnationalen Zugriffs auf elektronische Beweismittel im Lichte der europäischen Beweisrechtshilfe in Strafsachen

Petersen, Luca

Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht / Studies in International and European Criminal Law and Procedure, Vol. 59

(2024)

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About The Author

Luca Petersen studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen und der University of Galway, Irland. Nachdem er 2020 das erste Staatsexamen mit einem Schwerpunkt im internationalen und europäischen (Straf-)Recht abschloss, promovierte er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, wo er bereits zuvor als studentische und sodann als wissenschaftliche Hilfskraft tätig war. Es folgten Beschäftigungen als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Wirtschaftskanzleien in Hamburg und ein Lehrauftrag an der Universität Hamburg. 2022 begann er mit dem Referendariat am Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen unter anderem bei der Kanzlei EVEN und bei Bird&Bird in London.

Abstract

Im Juli 2023 wurden die sog. ›e-evidence‹-Verordnung und die Richtlinie-Vertreter verabschiedet. Diesen Rechtsakten liegt das Verständnis zugrunde, der bisherige Rechtsrahmen europäischer Beweisrechtshilfe ermögliche keinen effizienten Zugriff auf elektronische Beweismittel. Die Arbeit untersucht ausgehend von einem Überblick über die Beweisrechtshilfe eben diese aktuellen Probleme des transnationalen Zugriffs auf elektronische Beweismittel. Neben der Einbindung privater Diensteanbieter wird die Erforderlichkeit eines effektiven Rechtsschutzes aufgezeigt. Anknüpfend an eine Betrachtung des US-amerikanischen CLOUD Act werden die Grenzen des Unions- und Völkerrechts im Rahmen grenzüberschreitender Strafverfolgung herausgearbeitet, wobei Schwerpunkte auf dem Grundsatz gegenseitiger Anerkennung (Art. 82 AEUV) und der Zulässigkeit supranationaler Gesetzgebung liegen. Ausgehend von den Ergebnissen werden die Entwürfe und die verabschiedete ›e-evidence‹-Verordnung einer kritischen Prüfung unterzogen.»Problems of the Transnational Access to Electronic Evidence in the Light of European Mutual Legal Assistance in Criminal Matters«: Starting from the status quo of the European mutual legal assistance in criminal matters, the work analyses the problems of the transnational access to electronic evidence. Taking the US CLOUD Act into consideration, the limits of the principle of mutual recognition under EU law and the admissibility of supranational legislation in the context of cross-border criminal investigations are analysed. The drafts and the adopted e-evidence regulation are subjected to a critical examination.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 25
A. Gegenstand der Untersuchung 25
B. Gang der Arbeit 26
Kapitel 1: Bestandsaufnahme der europäischen Beweisrechtshilfe in Strafsachen 29
A. Die Beweisrechtshilfe im Rahmen traditioneller internationaler Rechtshilfe in Strafsachen 29
I. Der Begriff der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen 29
II. Bedeutung und Notwendigkeit der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen 30
III. Traditionelle Beweisrechtshilfe 33
1. Die Dreidimensionalität der Rechtshilfe 35
2. Der Begriff des „international-arbeitsteiligen Strafverfahrens“ 38
3. Formen der Rechtshilfe 42
a) Große Rechtshilfe 42
b) Vollstreckungshilfe 43
c) Sonstige Rechtshilfe, insbesondere Beweisrechtshilfe 43
B. Status quo der europäischen Beweisrechtshilfe 45
I. Beweisrechtshilfe außerhalb des Unionsrechts 46
1. Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRhÜbk) 47
2. Übereinkommen über Computerkriminalität (EuCybercrimeÜbk) 48
a) Anwendungsbereich 49
b) Beweiserhebung sowie Sicherung von Daten und Ermittlungen 50
c) Zusatzprotokoll II zum EuCybercrimeÜbk 52
II. Die Rechtshilfekooperation nach den in das Unionsrecht überführten Art. 40ff. SDÜ 54
III. Unionsrechtbasierte Beweisrechtshilfe 56
1. EU-Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EU-RhÜbk) 57
2. Beweisrechtshilfe nach dem Grundsatz gegenseitiger Anerkennung 58
a) Rahmenbeschlüsse über die Europäische Beweisanordnung und Sicherstellung 62
b) Europäische Ermittlungsanordnung (Rl-EEA) 63
c) Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen 66
IV. Polizeiliche Zusammenarbeit 67
V. Grundsatz der Verfügbarkeit 69
Kapitel 2: Möglichkeiten und Probleme des transnationalen Zugriffs auf elektronische Beweismittel de lege lata 72
A. Möglichkeiten und Probleme des transnationalen Zugriffs auf elektronische Beweismittel 72
I. Digitale Spuren als elektronische Beweismittel 73
1. Daten als „Informationen von potenziellem Beweiswert“ 73
a) Kategorisierung von Daten 76
aa) Inhaltsdaten 78
bb) Nichtinhaltsdaten/Kommunikationsdaten 79
(1) Teilnehmerdaten 79
(2) Verkehrsdaten 81
b) Zwischenergebnis 82
2. Beschlagnahme bzw. Sicherstellung von Daten und Herausgabeanordnung 83
a) Lokalisierung 87
aa) Cloud Computing 90
(1) Virtualisierung 91
(2) Elastizität und Skalierbarkeit 92
bb) Cloud-Storage 92
b) Geschwindigkeit der Daten 93
c) Datenmenge 94
d) Verschlüsselung 94
e) Zwischenergebnis 95
3. Einbringen des Beweismittels in die Hauptverhandlung (Beweisverwertung) 96
II. Zwischenergebnis 97
B. Die Erforderlichkeit einer internationalen Lösung 98
I. Teilweise gerechtfertigter Eingriff in die Gebietshoheit 98
1. Direkter Zugriff auf im Ausland belegene Daten 100
a) Eingriff 101
aa) Öffentlich zugänglich gespeicherte Daten 102
bb) Nicht öffentlich zugänglich gespeicherte Daten 104
b) Rechtfertigung 108
aa) Öffentlich zugänglich gespeicherte Daten 108
bb) Nicht öffentlich zugänglich gespeicherte Daten 109
2. Der mittelbare Zugriff – Herausgabepflicht des Diensteanbieters gegenüber dem Staat 112
a) Die Herausgabepflicht privater Diensteanbieter als Eingriff in die staatliche Souveränität 112
aa) Auftreten des Staates im privatrechtlichen Gewand 116
bb) Keine Rechtfertigung de lege lata 118
b) Die Sicherungspflicht privater Diensteanbieter als Eingriff in die staatliche Souveränität 122
II. Zwischenergebnis 123
C. (Nicht-)‌Erfassung elektronischer Beweismittel durch den bestehenden Rechtsrahmen 124
I. Elektronische Beweismittel im Rahmen der Rl-EEA 126
II. Die Mechanismen des EuCybercrimeÜbk 129
III. Zwischenergebnis 132
IV. Die verstärkte Einbindung Privater in das Rechtshilfesystem 133
1. Freiwillige Auskunft 134
2. Einordnung 137
3. Die Verpflichtung von Privaten als Bestandteil der Dreidimensionalität der Rechtshilfe 138
V. Zwischenergebnis 146
D. Exkurs: Regulierungsansatz außerhalb der EU, der CLOUD Act 146
I. Überblick über den CLOUD Act 148
1. Herausgabepflicht 148
2. Exekutivabkommen 149
II. Die Völkerrechtswidrigkeit des CLOUD Acts 151
III. Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren der EU 157
IV. Zwischenergebnis 159
Kapitel 3: Unionsrechtliche Rahmenbedingungen für einen e-evidence-Rechtsakt der Beweisrechtshilfe de lege ferenda 160
A. Potenzial und Grenzen unionsrechtlicher justizieller Zusammenarbeit 161
I. Kompetenzgrundlage Art. 82 AEUV 161
1. Anerkennung von Urteilen und gerichtlichen Entscheidungen (Art. 82 Abs. 1 UA 2 lit. a) AEUV) 163
a) Entscheidung 164
b) Behörden als notwendige Akteure des Anerkennungsaktes 166
c) Wirkungserstreckung durch den Akt der Anerkennung 168
d) Beweismittel als nicht „verkehrsfähige Produkte“ 170
aa) Die fehlende Verkehrsfähigkeit 171
bb) Abkehr von der binnenmarktrechtlichen Terminologie 174
2. Zusammenarbeit im Rahmen der Strafverfolgung gem. Art. 82 Abs. 1 UA 2 lit. d) AEUV 177
3. Angleichung des innerstaatlichen Strafprozessrechts gem. Art. 82 Abs. 2 AEUV 178
4. Grenzüberschreitendes Tätigwerden gem. Art. 89 AEUV 181
5. Zwischenergebnis 182
II. Die Erforderlichkeit der Prüfungskompetenz aufseiten des Vollstreckungsstaates 183
1. Die Geltung von Unionsgrundrechten als Grundlage gegenseitiger Anerkennung 183
a) Die Bindung durch die GRC beim Erlass des Sekundärrechtsaktes 184
aa) Kompetenzordnung 185
bb) Effektive Strafverfolgung als legitime Einschränkung von Grundrechten auf Unionsebene 186
b) Die Geltung der GRC beim Akt der Anerkennung 190
aa) Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen von Art. 11 Abs. 1 lit. f) und Art. 10 Abs. 1 lit. b), Abs. 5 Rl-EEA 191
bb) Zwischenergebnis 194
cc) Einbindung des Herkunftsstaates und Bedeutung nationalen Verfassungsrechts 194
(1) Der strafprozessuale Vertrauensgrundsatz 195
(2) Der Herkunftsstaat als nicht notwendiger Teilnehmer am Anerkennungsakt 196
2. Die Geltung der GRC als Grundlage gegenseitigen Vertrauens 198
a) Erforderlichkeit eines wirksamen Rechtsschutzes 205
aa) Exemplifizierung des Rechtsschutzes bei grenzüberschreitenden Maßnahmen: Art. 31 Abs. 3 Rl-EEA 208
bb) Kein einseitig gerichteter Rechtsbehelf 211
b) Zwischenergebnis 212
3. Die fehlende Rechtsprinzipieneigenschaft der gegenseitigen Anerkennung 213
a) Gegenseitige Anerkennung als Überbrückung von Zusammenarbeitshindernissen 214
b) Prinzipienlehre 216
c) Das fehlende normative Gewicht der gegenseitigen Anerkennung 219
d) Zwischenergebnis 229
4. Keine automatische Anerkennung 230
a) Die Trennung nach innerprozessualen und prozessunabhängigen Gefahren 232
b) Von einem strengen Fristenregime zur Anerkennung durch Schweigen 238
aa) Schweigen als Anerkennung 239
bb) Erforderlichkeit von Rechtsbehelfen und Beweisverwertungsverboten 240
III. Grundsatz der Verfügbarkeit 242
IV. Grenzen der Rechtshilfe durch den unionsrechtlichen Datenschutz 243
1. Zweckbindung und Umwidmung 245
2. Vorratsdatenspeicherung und Quick Freeze-Verfahren 247
3. Keine Einwilligung in die Datenverarbeitung durch die Weitergabe an den Diensteanbieter 250
4. Weitergabe der Daten an Drittstaaten 252
5. Zwischenergebnis 254
B. Transnationale Strafverfolgung durch (supra-)‌nationale Gesetzgebungskompetenz 254
I. Voraussetzungen extraterritorialer Gesetzgebungskompetenz 255
1. Erfordernis eines legitimen Anknüpfungspunktes (genuine link) 256
2. Interessenabwägung 258
II. Extraterritoriale Gesetzgebungskompetenz der Union 261
1. Bindung der Union an das Völkerrecht 262
2. Niederlassungs- und Marktortprinzip im Datenschutzrecht 263
a) Niederlassungsprinzip nach der DSGVO 264
b) Marktortprinzip nach der DSGVO 265
c) Wirkungsprinzip 267
3. Übertragung auf die Rechtshilfe 268
a) Grundlegende Gemeinsamkeiten und Unterschiede 269
b) Transnationale Ausübung der Strafgewalt 270
aa) Unmittelbarer Datenzugriff durch nationale Gesetzgebung 272
(1) Legitimer Anknüpfungspunkt 272
(2) Interessenabwägung 274
(a) Bedeutung der Strafrechtspflege für den strafverfolgenden Staat 274
(b) Die Abwehrinteressen des souveränen Territorialstaates 275
(c) Keine Änderung durch das Wirkungsprinzip 279
(3) Zwischenergebnis 281
bb) Transnationale Mitwirkungspflicht zur Datensicherung und -herausgabe (indirect enforcement jurisdiction) 281
(1) Rechtsnatur der Mitwirkungspflicht 283
(a) Strafrecht als öffentliches Recht 284
(b) Regulierender Charakter der strafprozessualen Mitwirkungspflicht 285
(2) Transnationale Mitwirkungspflicht 288
(a) Legitimer Anknüpfungspunkt 288
(b) Interessenabwägung 289
(aa) Vergleich zur Telekommunikationsüberwachung 289
(bb) Zulässigkeit der Territorialisierung 290
(cc) Unzulässigkeit der Entterritorialisierung 291
(dd) Sicherungsanordnung 293
(c) Zwischenergebnis 293
c) Ergebnis der Ausübung transnationaler Strafgewalt 294
4. Rechtsgrundlage für das Niederlassungs- und Marktortprinzip 295
a) Transnationale Erweiterung der Herausgabeanordnung 295
b) Verpflichtung zur Bestellung eines Stellvertreters 296
III. Zwischenergebnis 298
Kapitel 4: Die Vorschläge über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen 300
A. Die Vereinbarkeit der Vorschläge über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen mit dem Unions- und Völkerrecht 300
I. Die Vereinbarkeit mit der Kompetenzgrundlage Art. 82 Abs. 1 AEUV 301
1. Einbindung des Diensteanbieters nach dem Kommissions-VOE und Rats-VOE 302
2. Einbindung des Diensteanbieters nach dem LIBE-Entwurf 303
3. Einbindung des Diensteanbieters nach der e-evidence-VO 304
4. Kompetenzgrundlage 305
a) Art. 82 Abs. 1 UA 2 lit. a) AEUV 305
aa) Unvereinbarkeit mit dem Grundsatz gegenseitiger Anerkennung 306
bb) Unvereinbarkeit aufgrund fehlender Behördeneinbindung 308
b) Art. 82 Abs. 1 UA 2 lit. d) AEUV 309
c) Harmonisierung gem. Art. 82 Abs. 2 UA 2 lit. d) AEUV 309
d) Grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahme gem. Art. 89 AEUV 310
e) Rechtsgrundlage Art. 53 i.V.m. Art. 62 AEUV 311
f) Wahl des Sekundärrechtsaktes 312
aa) Bindung durch eine Verordnung 313
bb) Erforderlichkeit einheitlicher Standards 314
g) Zwischenergebnis 315
II. Hinreichender Grundrechtsschutz innerhalb der Union 316
1. Die Privatisierung der Rechtshilfe und Ablehnungsgründe 316
2. Anspruch auf Überprüfung und Beweisverwertungsverbot 323
3. Datenschutz 327
4. Zwischenergebnis 331
III. Völkerrechtliche Vereinbarkeit 331
1. Unvereinbarkeit des Kommissions-VOE und des Rats-VOE mit dem Völkerrecht 331
2. Teilweise Vereinbarkeit des LIBE-VOE und der e-evidence-VO 332
3. Zwischenergebnis 335
B. Anpassungsvorschläge 336
I. Die europäische Ebene 336
II. Die globale Ebene 337
III. Ergebnis 338
Zusammenfassende Thesen 341
Literaturverzeichnis 346
Sachwortverzeichnis 369