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Rechtsgeschäftsdogma bei Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss

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Huber, W. (2024). Rechtsgeschäftsdogma bei Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss. Untersuchung einer rechtsgeschäftsdogmatischen Rechtfertigung der an Kenntnis bei Vertragsschluss anknüpfenden Ausschlusstatbestände im Gewährleistungsrecht anhand der §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59193-0
Huber, Waldemar. Rechtsgeschäftsdogma bei Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss: Untersuchung einer rechtsgeschäftsdogmatischen Rechtfertigung der an Kenntnis bei Vertragsschluss anknüpfenden Ausschlusstatbestände im Gewährleistungsrecht anhand der §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59193-0
Huber, W (2024): Rechtsgeschäftsdogma bei Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss: Untersuchung einer rechtsgeschäftsdogmatischen Rechtfertigung der an Kenntnis bei Vertragsschluss anknüpfenden Ausschlusstatbestände im Gewährleistungsrecht anhand der §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59193-0

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Rechtsgeschäftsdogma bei Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss

Untersuchung einer rechtsgeschäftsdogmatischen Rechtfertigung der an Kenntnis bei Vertragsschluss anknüpfenden Ausschlusstatbestände im Gewährleistungsrecht anhand der §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB

Huber, Waldemar

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 581

(2024)

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About The Author

Waldemar Huber studierte Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Dr. Arndt Kiehnle für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte der Ruhr-Universität Bochum tätig. Im Jahr 2023 wurde er durch die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum promoviert. Seit November 2023 ist er Rechtsreferendar beim Landgericht Essen.

Abstract

Sind die §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB als Ausschlusstatbestände dem Juristen im Grunde vertraut und scheint ihr Gerechtigkeitsgehalt offensichtlich, zeigen sich bei näherer Betrachtung Unterschiede der Normen. Derzeit wird das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens als gemeinsame ratio legis der Ausschlusstatbestände angenommen. Die Arbeit stellt die Hypothese auf, dass das als veraltet geltende Rechtsgeschäftsdogma die ratio legis der Ausschlusstatbestände ist. Waldemar Huber analysiert die Auswirkungen dieser ratio legis auf die Auslegung der Ausschlusstatbestände. Dabei werden Fragen zum Mangel- und Kenntnisbegriff sowie zu relevanten Zeitpunkten und zur Tragweite der Ausschlusstatbestände behandelt. Der Autor plädiert für eine Angleichung der Ausschlusstatbestände im Kauf- und Mietvertragsrecht. Abschließend erfolgt die kritische Gegenüberstellung alternativer Erklärungsansätze. Das Rechtsgeschäftsdogma überzeugt wegen seiner unmittelbareren normativen Anknüpfung.»The Legal Transaction Doctrine Pertaining to the Knowledge of Defect at the Time of Contract Conclusion. An Analysis of the Legal Transaction Doctrine and its Rationale for the Exceptions to Warranty Law Based on Knowledge at the Time of Contract Conclusion, as Stipulated in Sections 442(1) 1 and 536b 1 of the German Civil Code«: The majority of legal scholarship currently rejects the justification of the warranty exclusions of Secs. 442(1) 1, 536b 1 of the German Civil Code based on transactional intent. This study analyses the requirements and legal consequences that may be derived from the legal transaction doctrine for the examined sections. Overall, the legal transaction doctrine proves to be convincing, given its stronger normative foundation and greater tangibility compared to other legal approaches.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung 17
I. Einführung in das Thema 17
II. Festlegen des Untersuchungsgegenstandes 17
III. Festlegen der Methodik 17
IV. Anfängliche Hypothesen 18
B. Mögliche Konzepte der Ausschlusstatbestände, die an die Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss anknüpfen 19
I. Darstellung der bisherigen Konzepte 19
1. Verzichtserklärung 19
2. Beschaffenheitsvereinbarung 19
3. Mutmaßlicher Parteiwille als Vorbild einer typisierenden Lösung 20
4. Risikoübernahme 20
5. Fehlende Schutzbedürftigkeit respektive -würdigkeit 21
6. Ausfluss des Verbots des venire contra factum proprium 21
7. Kosten- und Risikominderung im beiderseitigen Interesse 22
8. Beschleunigung des Geschäfts- und Rechtsverkehrs 22
II. Systematisierung und Destillation bisheriger Konzepte 22
1. Rechtsgeschäftsdogmatisches Konzept 23
2. Rechtsökonomisches Konzept 24
3. Konzept der Treuwidrigkeit 25
C. Rechtsgeschäftsdogmatischer Ansatz: Aussage und Herleitung 26
I. Relevanz des Rechtsgeschäftsdogmas 26
II. Schuldrecht und Rechtsgeschäftslehre – Bedeutung des Parteiwillens im Schuldrecht 27
1. Willenstheorie: Wahrer Wille 27
2. Erklärungstheorie: Verständnis des objektiven Empfängers 29
3. Entwicklungen dieses Streits bei Schaffung des BGB 30
III. Situationen im Rahmen des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB 33
1. Situation der umfassenden Kenntnis beider Parteien 34
2. Situation der beiderseitigen Kenntnis des Mangels, aber jeweils fehlender Kenntnis von der Kenntnis des Vertragspartners 35
a) Redlich handelnde Gegenseite – bessere Eigenschaft als bekannt 35
b) Vereinbarte Eigenschaft entspricht der eigenen Kenntnis 36
c) Vergleich zur falsa demonstratio non nocet 36
d) Keine Einigung über Sollbeschaffenheit – Dissens 38
e) Ergebnis: Kein eindeutiges Auslegungsergebnis 38
3. Situation der beiderseitigen Kenntnis des Mangels, aber der Käufer weiß, dass der Verkäufer nichts von der Kenntnis des Käufers weiß 39
4. Situation der beiderseitigen Kenntnis des Mangels, aber der Käufer weiß nicht, dass der Verkäufer nichts von der Kenntnis des Käufers weiß 40
5. Situation der einseitigen Kenntnis des Mangels seitens des Käufers ohne dessen Kenntnis von der Unkenntnis des Verkäufers 40
6. Situation der einseitigen Kenntnis des Mangels seitens des Käufers und dessen Kenntnis von der Unkenntnis des Verkäufers 41
7. Ergebnis der Auslegung bei Hinwegdenken der Ausschlusstatbestände 43
IV. Rechtstechnik des rechtsgeschäftsdogmatischen Konzeptes 43
1. Bloße Klarstellung oder Vermutung 43
2. Vermutung eines Verzichtes, Erlasses oder einer Beschaffenheitsvereinbarung 46
a) Verzicht respektive Erlassvertrag 47
b) Beschaffenheitsvereinbarung 50
c) Zwischenergebnis 52
V. Schlussfolgerungen für die zu untersuchenden Ausschlusstatbestände 53
D. Auswirkungen des rechtsgeschäftsdogmatischen Ansatzes bei der Auslegung der Ausschlusstatbestände wegen Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss 54
I. Der Ausschluss nach § 442 Abs. 1 S. 1 BGB 54
1. Interessenlage der Kaufvertragsparteien 54
a) Interesse des Verkäufers 54
b) Interesse des Käufers 57
2. Voraussetzungen des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB 58
a) Wissenselement im Rahmen des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB: Kenntnis 58
aa) Fehlen einer Definition der Kenntnis im BGB 58
bb) Kenntnis und rechtsgeschäftsdogmatisches Konzept 60
cc) Abgrenzung von anderen kognitiven Merkmalen: Verdacht, Vermutung und Zweifel 61
(1) Vermutung und Verdacht 61
(2) Zweifel 62
(3) Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen unterschiedlichen Graden der Vermutung, des Verdachts oder des Zweifels? 62
(4) Für Kenntnis notwendiges Maß an Gewissheit 63
(a) Wortlaut 63
(b) Historie und Systematik 64
(aa) Zweifel, Vermutung und Verdacht 65
(bb) Zweifel am Mangel 66
(cc) Differenzierung zwischen Überzeugung und Kenntnis 68
(c) Telos 69
(d) Ergebnis der Auslegung 71
dd) Abgrenzung zum Verdachtsmangel 73
(1) Unechter Verdachtsmangel – Unfallwagen 78
(2) Echter Verdachtsmangel – Salmonellenbefall 80
(3) Konsequenz für die Anwendbarkeit des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB 82
ee) Abgrenzung zum Vorsatz 84
(1) Wortlaut, Historie, Systematik 84
(2) Telos: Rechtsgeschäftsdogmatischer Ansatz 87
(3) Zwischenergebnis: Kenntnis umfasst nicht die billigende Inkaufnahme 88
(4) Entsprechende Anwendung des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB 88
(a) Vergleichbare Interessenlage 88
(b) Planwidrige Regelungslücke 89
(5) Ergebnis 90
b) Anknüpfungspunkt für die Kenntnis: Sach- oder Rechtsmangel 90
aa) Mangelbegriff im Sinne des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB in Bezug auf Sachmängel gemäß § 434 BGB 90
(1) Genügt bloße Kenntnis der Istbeschaffenheit? 91
(2) Wortlaut, Historie und Systematik 92
(3) Rechtsgeschäftsdogmatisches Konzept 95
(4) Zwischenergebnis 97
(5) Analogie zu § 442 Abs. 1 S. 1 BGB im Falle der Kenntnis der Istbeschaffenheit 97
bb) Mangelbegriff im Sinne des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB in Bezug auf Rechtsmängel gemäß § 435 BGB 98
(1) Wortlaut, Historie und Systematik 100
(2) Rechtsgeschäftsdogmatischer Ansatz 100
cc) Differenzierung zwischen Umfang und rechtlicher Tragweite des Rechtsmangels 101
(1) Wortlaut, Historie, Systematik 102
(2) Rechtsgeschäftsdogmatisches Konzept 103
(3) Stellungnahme 105
dd) Notwendige Reichweite der Kenntnis 107
(1) Notwendigkeit der Kenntnis der Gewährleistungsrechte 107
(a) Wortlaut, Historie und Systematik 108
(b) Rechtsgeschäftsdogmatisches Konzept 111
(c) Stellungnahme 112
(2) Umfang der Kenntnis des Mangels – Eigenständigkeit eines Mangels 113
(a) Herrschende Meinung: Keine Eigenständigkeit des Folgemangels bei Vorhersehbarkeit 114
(b) Auslegung: Wortlaut, Systematik und Historie 116
(c) Rechtsgeschäftsdogmatisches Konzept 117
(d) Stellungnahme 119
c) Zeitlicher Anknüpfungspunkt 121
aa) Fallkonstellationen 122
(1) Kenntnis des Mangels nach Abgabe, aber vor Zugang der Willenserklärung beim Verkäufer 122
(2) Kenntnis nach Zugang des Antrages des Käufers, aber vor dessen Annahme durch den Verkäufer 122
(3) Kenntnis nach Abschluss, aber vor Wirksamkeit des Vertrages 123
bb) Lösung der herrschenden Meinung 124
cc) Überprüfung der jeweiligen Argumente und eigener Lösungsvorschlag 125
(1) Wortlaut, Historie, Systematik 125
(2) Telos 128
(a) Zeitraum zwischen Abgabe und Zugang, § 130 Abs. 1 BGB 128
(b) Zeitraum ab Zugang der Willenserklärung des Käufers 133
dd) Ergebnis: Kenntnis bei Abgabe entscheidend 134
3. Rechtsfolge des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB 135
a) Zeitliche Reichweite der Rechtsfolge des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB 135
aa) Wortlaut, Systematik, Historie 136
(1) Verhältnis des § 433 Abs. 1 S. 2 zu § 437 BGB 136
(2) Wortlaut 138
(3) Systematik 140
(4) Historie 143
bb) Rechtsgeschäftsdogma – Verhinderung des Problems 143
b) Personelle Reichweite des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB bei mehreren Käufern 144
aa) Wissenszurechnung gemäß § 166 BGB 144
bb) Voneinander unabhängige Käufer – Wissenszurechnung nicht möglich: Gesamtwirkung oder Einzelwirkung der Kenntnis 145
(1) Nacherfüllung 149
(2) Rücktritt und Minderung 150
(3) Schadensersatz 152
(a) Schadensersatzanspruch statt der Leistung gerichtet auf Mangelbeseitigung 152
(b) Schadensersatzanspruch: Ausgleich von Integritäts- oder Vermögensinteressen 155
(4) Zwischenergebnis: Grundsätzlich keine Gesamtwirkung der Kenntnis eines Mitgläubigers von dem Mangel 156
(5) Umfang der Gewährleistungsrechte: Erhaltung der Einheit oder doch Quotierung? 156
(6) Ergebnis 159
c) Sachliche Reichweite des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB 159
aa) Reichweite des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB bei zusammenhängenden Mängeln respektive nicht umfänglicher Mangelkenntnis 159
bb) Ausschluss vorvertraglicher Ansprüche des Käufers 160
cc) Verhältnis zu deliktischen Ansprüchen 162
(1) Integritätsinteresse des Käufers – Mangelfolgeschäden 163
(2) Substanzschäden an der Sache selbst – Weiterfresserschäden 164
II. Ausschluss analog §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB im Werkvertragsrecht? 166
1. Entsprechende Sachverhaltskonstellationen im Werkvertragsrecht? 166
2. Planwidrige Regelungslücke? 167
III. Der Ausschluss nach § 536b S. 1 BGB im Vergleich zu § 442 Abs. 1 S. 1 BGB 170
1. Interessenlage der Parteien 170
2. Voraussetzungen des § 536b S. 1 BGB 170
a) Differenzierung zwischen punktuellem Leistungsaustausch und Dauerschuldverhältnis? 171
b) Wissenselement im Rahmen des § 536b S. 1 BGB: Kenntnis 171
aa) Abgrenzung zwischen der Einigung im Sinne der §§ 133, 157 BGB und dem § 536b S. 1 BGB 172
bb) Dolus eventualis als Kenntnis im Sinne des § 536b S. 1 BGB? 173
cc) Kenntnis des Verdachtsmangels im Mietvertragsrecht 174
dd) Zwischenfazit zu den Unterschieden bei der Kenntnis 176
c) Unterschiede beim Anknüpfungspunkt: Mangel 176
aa) Mangel der Definition des „Mangels“ im Mietvertragsrecht 176
bb) Von § 536b S. 1 BGB erfasste Mängel 177
(1) Unerheblicher Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 S. 3 BGB 177
(2) Fehlende zugesicherte Eigenschaft im Sinne des § 536 Abs. 2 BGB 179
(a) Wortlaut, Historie, Systematik 180
(b) Rechtsgeschäftsdogmatische Perspektive 181
(3) Anwendbarkeit des § 536b S. 1 BGB auf Rechtsmängel? 182
cc) Reichweite der Kenntnis: Kenntnis des Istzustandes? Kenntnis der Mangelursache? 183
(1) Kenntnis der Istbeschaffenheit oder Kenntnis der negativen Abweichung? 184
(2) Kenntnis der Mangelursache und/oder der tatsächlichen Umstände? 188
(a) Wortlaut, Historie, Systematik 188
(b) Rechtsgeschäftsdogmatische Perspektive 189
(3) Anforderungen an die Kenntnis eines Rechtsmangels 191
(4) Analogie zu § 536b S. 1 BGB für zukünftige respektive latente Mängel 192
dd) Kenntnis des Umfangs und der Tragweite des Mangels 195
d) Unterschiede beim relevanten Zeitpunkt 198
aa) Mangel oder Modernisierungsbedürftigkeit der Mietsache – Modernisierungs-/Instandhaltungspflicht des Vermieters? 198
(1) Rechtsentwicklung nicht abgeschlossen 199
(a) Drohende konkrete Gesundheitsgefahr 200
(b) Mindeststandard als übliche Beschaffenheit 201
(c) Größere bauliche Veränderung oder Sanierung der Mietsache 202
(2) Bewertung des „Modernisierungsmangels“ 202
(a) Neuvermietung 206
(b) Bestandsmietverhältnisse 207
(c) Alternativer Lösungsvorschlag 209
(3) Zwischenergebnis 210
bb) § 536b S. 1 BGB im laufenden Mietverhältnis: Vertragsänderung, Vertragsverlängerung und Verwirkung 210
cc) Spätere Fertigstellung der Mietsache 211
e) Zwischenfazit zu den Unterschieden auf Tatbestandsebene 212
3. Rechtsfolge des § 536b S. 1 BGB 212
a) Sachliche Reichweite 212
aa) (Kein) Ausschluss des „Erfüllungsanspruchs“? 212
(1) Planwidrige Regelungslücke: Wortlaut, Historie und Systematik 214
(2) Vergleichbare Interessenlage: Rechtsgeschäftsdogmatischer Ansatz im Mietvertragsrecht? 216
(a) Vergleichsgruppe: Gewährleistungsrechte aus §§ 536, 536a BGB 217
(b) Vergleichsgruppe: Rechtsfolge des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB 221
(3) Zwischenergebnis 226
bb) Ausschluss des Schadensersatzanspruchs 226
cc) Ausschluss des Kündigungsrechts 227
b) Zeitliche Reichweite: Verhältnis zum Allgemeinen Teil des Schuldrechts 228
aa) Verhältnis zum allgemeinen Schuldrecht 228
bb) Verhältnis zur Anfechtung 229
c) Personelle Reichweite des § 536b S. 1 BGB 229
E. Gegenüberstellung anderer Erklärungsversuche 231
I. Konkurrierende Erklärungsversuche 231
1. Widersprüchliches Verhalten 231
a) Situation des schützenswerten Vertrauens in vorheriges Verhalten 232
b) Unlösbarer Widerspruch zu vorhergehendem Verhalten 232
c) Widersprüchlichkeit im Rechtlichen – Ausschlusstatbestand kraft eigenständiger normativer Wirkung 233
d) Stellungnahme 234
2. Makroebene: Verkehrswidriges Verhalten aus rechtsökonomischer Perspektive 237
a) Transaktionskostenminderung als Ziel der Vertragsrechtsordnung 237
b) Verhindern opportunistischen Verhaltens des Sachleistungsgläubigers 238
c) Stellungnahme 239
3. Schutzwürdigkeit des Sachleistungsschuldners – mangelnde Schutzbedürftigkeit des Sachleistungsgläubigers 245
a) Gründe für die fehlende Schutzwürdigkeit 245
b) Stellungnahme 246
II. Kritikpunkte an der rechtsgeschäftsdogmatischen Erklärung der Ausschlusstatbestände 248
1. Wortlaut und Systematik 248
2. Kein einseitiger Verzicht? 249
3. Undogmatische Fiktion eines Willens? 250
4. Keine Rechtsgeschäftsqualität? 253
5. Keine Willenserklärung bei grob fahrlässiger Unkenntnis, §§ 442 Abs. 1 S. 2, 536b S. 2 BGB 255
III. Schlussbemerkung 257
Literaturverzeichnis 259
Stichwortverzeichnis 274