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Perspektiven des Verbandsklagerechts

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Banz, E. (2024). Perspektiven des Verbandsklagerechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59262-3
Banz, Eva. Perspektiven des Verbandsklagerechts. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59262-3
Banz, E (2024): Perspektiven des Verbandsklagerechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59262-3

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Perspektiven des Verbandsklagerechts

Banz, Eva

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1548

(2024)

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About The Author

Eva Banz studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Nach dem ersten Examen war sie in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig und promovierte zum Gerichtszugang von Verbänden im Verwaltungsprozess. Das Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin absolvierte sie u.a. mit Stationen im Bundeskanzleramt und bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York. Sie arbeitet als Rechtsanwältin im Umwelt- und Planungsrecht in einer Sozietät in Berlin.

Abstract

Verbandsklagen im Verwaltungsprozess haben nicht allein altruistische Gestalt. Gewiss: Sie sind ganz überwiegend objektiv-rechtlich ausgestaltet und als solche in unterschiedlichen Rechtsbereichen normiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch Umweltverbänden in seiner Entscheidung zur Darmstädter Luftreinhalteplanung auch prokuratorische Rechte und damit einen subjektiv-rechtlichen Gerichtszugang zugesprochen. Diese besondere Rechtsstellung der Verbände ist ein Novum im verwaltungsgerichtlichen Verbandsrechtsschutz und kann Rechtsschutzlücken des engen Anwendungsbereichs des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes schließen. Sie birgt für Verbandsklagen Entwicklungspotenzial, das die Arbeit gerade in Zeiten der auf den Schutz höchstpersönlicher Rechtsgüter gerichteten Klimaklagen in subjektiv-rechtlicher Hinsicht ermittelt. Die Untersuchung vergleicht hierbei Verbandsklagen in ausgewählten Rechtsbereichen und analysiert ihre Funktion im demokratischen System.»Perspectives of Access to Justice for Associations«: Whilst legal actions brought by associations are predominantly based on objective law, the Federal Administrative Court has also granted environmental associations »procuratorial rights« and thus a subjective legal access to justice. This exceptional legal status is a novelty and has potential for further development, which is explored in this study with respect to subjective law. The thesis compares the legal actions of associations in selected areas of law and analyses their functions in the democratic system.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Kapitel 1: Einleitung 21
A. Problemaufriss: Verbandsklagen im Verwaltungsprozess 21
B. Forschungshypothese, Stand der Forschung und Gang der Untersuchung 23
I. Forschungshypothese 23
II. Stand der Forschung 24
III. Zielsetzung und Gang der Darstellung 26
C. Thematische Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands 28
I. Begriffsbestimmung der Verbandsklage 29
1. Der Verband 29
2. Die Klage des Verbands 30
II. Nationale Verwaltungsbehörden als Klagegegner 33
III. Exkludiert: Zivilrechtliche Verbandsklagen 34
1. Die Musterfeststellungs-, Abhilfe- und Unterlassungsklage der Verbände 35
2. Keine Verbandsklagen: Prozessuale Bündelung 37
IV. Exkludiert: Rechtssubjektivität der Umwelt und der Tiere 38
V. Keine Beantwortung von Systemfragen 39
VI. Verbandsklagen zur Beseitigung von Vollzugsdefiziten 41
1. Die verfassungsrechtliche Begründung von Vollzugsdefiziten 41
2. Tatsächliche Gründe für Vollzugsdefizite 43
Kapitel 2: Rechtsbereichsspezifische Verbandsklagebefugnisse 45
A. Die Umweltverbandsklage 45
I. Die Bedeutung der Aarhus-Konvention für Umweltverbandsklagen 46
1. Die Rechtsbindung der Aarhus-Konvention 47
2. Ziel und Inhalt der Aarhus-Konvention 49
a) Die Mobilisierung des Bürgers 50
b) Die Dritte Säule der Aarhus-Konvention: Rechtsschutz im Umweltrecht 53
aa) Rechtsbehelfe zugunsten der betroffenen Öffentlichkeit gemäß Art. 9 Abs. 2 Aarhus-Konvention 54
bb) Rechtsbehelfe zugunsten der Mitglieder der Öffentlichkeit nach Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention 55
3. Die Umsetzung der Dritten Säule der Aarhus-Konvention auf europäischer Ebene 56
4. Die Kontrollen der Einhaltung und Umsetzung der Aarhus-Konvention 58
a) Völkerrechtliche Kontrollmechanismen 58
aa) Vertragsstaatliche Bindung an die Entscheidungen des Compliance-Verfahrens 59
bb) Verurteilungen Deutschlands 60
b) Die Überprüfung mitgliedstaatlicher Umsetzung durch die Auslegungshoheit des Europäischen Gerichtshofs 63
5. Zwischenergebnis 64
II. Keine prozessuale Rechtsgrundlage für Umweltverbandsklagen im Primärrecht, in der Grundrechte-Charta, der EMRK oder dem Grundgesetz 64
1. Keine Verbandsklagebefugnis aus den umweltrechtlichen Bestimmungen des Primärrechts 65
2. Keine Umweltverbandsklagebefugnis nach der Grundrechte-Charta 65
3. Keine verwaltungsprozessuale Umweltverbandsklagebefugnis nach der Europäischen Menschenrechtskonvention 67
4. Keine Verbandsklage aus Art. 20a GG und Ablehnung eines Umweltgrundrechts 68
III. Der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten: Der Umweltbegriff 71
1. Rechtsgrundlagen für die begriffliche Determination 71
2. Umweltschutz und der Schutz von Umweltmedien 72
IV. Umweltverbandsklagen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs 74
1. Der Maßstab: Die europäische Rechtsschutzgarantie 74
a) Der Grundsatz eines effektiven Rechtsschutzes und die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten 76
b) Die Reichweite des europäischen Rechtsschutzes nach Art. 47 Abs. 1 GRCh 79
c) Die Bedeutung des Art. 47 Abs. 1 GRCh für die Rechtsbehelfe im Anwendungsbereich der Aarhus-Konvention 81
d) Zwischenergebnis 82
2. Rechtbehelfe der Verbände als betroffene Öffentlichkeit nach Art. 9 Abs. 2 Aarhus-Konvention 82
a) Die Klagebefugnis der Verbände bei einer objektiven Rechtsverletzung 83
b) Die Bindung der Klagegegenstände an die Öffentlichkeitsbeteiligung 85
c) Der persönliche Anwendungsbereich 86
aa) Die betroffene Öffentlichkeit als Teil der allgemeinen Öffentlichkeit 86
bb) Die Fiktion zugunsten der Verbände 87
d) Die unzulässige Beschränkung der Umweltrechtsbehelfe durch materielle Präklusionsnormen 88
e) Die Zulässigkeit von Rechtsbehelfsfristen 90
f) Der Gerichtszugang und die gerichtliche Kontrolle bei Verfahrensfehlern 91
aa) Die Überprüfung von Verfahrensfehlern und ihre Grenzen 91
bb) Die europarechtliche Modifikation der Verfahrensfehlerfolge 93
g) Auswirkungen auf den Umfang der gerichtlichen Kontrolle 94
h) Zwischenergebnis 94
3. Der Zugang zu Gericht für Verbände als Mitglieder der allgemeinen Öffentlichkeit nach Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention 95
a) Die rechtliche Wirkung des Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention: Keine unmittelbare Anwendbarkeit, doch Auslegungsdirektive 97
b) Der klagebefugte Personenkreis: Die Öffentlichkeit 98
c) Die Offenheit möglicher Klagegegenstände 99
d) Zwingender Umweltbezug der verletzten Bestimmung 100
e) Innerstaatlicher Gestaltungsspielraum nur bezüglich personaler Voraussetzungen 100
f) Die Grenze und der Maßstab der Ausgestaltung 101
aa) Unabhängigkeit des verwaltungsrechtlichen vom gerichtlichen Verfahren und die Zulässigkeit materieller Präklusionsnormen 103
bb) Zulässigkeit der Begrenzung auf die Verletzung subjektiver Rechte 104
g) Das Einfallstor für individuellen Rechtsschutz 105
aa) Der individuelle Anspruch auf Planung zum Schutz der Gesundheit 105
bb) Individuelle Rechte im Unionsrecht: Terminologie und Funktion 108
cc) Die Voraussetzungen für individuelle Rechte im Unionsrecht 110
(1) Der Schutz individueller Interessen 111
(2) Die Betroffenheit des Einzelnen 114
(3) Die „automatische“ Betroffenheit der Verbände 115
dd) Der finale Inhalt des Anspruchs 116
ee) Zwischenergebnis 117
h) Zwischenergebnis 118
V. Die Umsetzung des Verbandsrechtsschutzes im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 119
1. Die Methode: Sondergesetzliche Implementierung 120
2. Der enumerative Katalog der Klagegegenstände und die Kritik an der Umsetzung des Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention 123
a) Die Überprüfung von Plänen und Programmen mit Umweltbezug 124
b) Die Folge des hohen Detailgrads der Klagegegenstände im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Die Beschränkung des Umweltrechtsschutzes – zulässig? 129
aa) Die Begrenzung der Rechtsform 129
bb) Die Beschränkung auf „Vorhaben“ 130
3. Die Rügevoraussetzungen und unrechtmäßige Beschränkungen 133
a) Die Unzulässigkeit der Schutznormakzessorietät 133
b) Anknüpfung nur an die Verletzung von umweltbezogenen Vorschriften 135
4. Die innerstaatliche Anerkennung der Umweltverbände 136
a) Die Anerkennungsvoraussetzungen 137
b) Kein Erfordernis einer ausschließlich altruistischen Motivlage 137
c) Erfolgreich im Fokus der Verbände: Die demokratische Binnenstruktur 139
d) Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen 140
5. Weitere innerstaatliche Begrenzungen der Umweltrechtsbehelfe 141
a) Aufhebung und Neueinführung der materiellen Präklusion 141
b) Missbrauchsklausel, Klagebegründungspflicht und Heilung 142
6. Verfahrensfehlerfolgen bei Umweltrechtsbehelfen 144
a) Absolute Verfahrensfehler 144
b) Relative Verfahrensfehler 147
7. Die gerichtliche Kontrolle 148
8. Der Gebrauch der Verbandsklage 149
9. Zwischenergebnis 150
VI. Die Stellung der Verbände 151
1. Demokratischer Charakter der Verbandsklagetätigkeit? 151
a) Völker- und europarechtliche Perspektive: Ein Beitrag zur Demokratie 151
b) Die verfassungsrechtliche Bewertung der Verbandsrechtsbehelfe 152
aa) Keine demokratische Legitimation der Verbände im Sinne des Grundgesetzes 153
bb) Keine autonome Legitimation der Verbände 155
cc) Keine selbstbestimmte, innerorganisatorische Legitimation 156
c) Demokratiefördernde Tätigkeit der Verbände? 156
aa) Die demokratische Qualität der Verbandstätigkeit 157
bb) Die Kanalisierung und Begrenzung des demokratischen Beitrags; keine „Privatisierung des Gemeinwohls“ 158
cc) Wahrnehmung eigener Interessen und Interessenkollisionen 161
2. Verbände als „Anwälte der Natur“? 162
a) Divergierende Begriffsverwendung 163
b) Kritik: Worthülse 164
3. Gewichtsverlagerung von der Exekutive auf die Judikative? 165
a) Problemeingrenzung auf den altruistischen Rechtsschutz 166
b) Nicht Trennung, sondern Gliederung der Gewalten 167
c) Die den altruistischen Verbandsklagen inhärente legislative Begrenzung 168
4. Zwischenergebnis 169
VII. Zwischenergebnis 169
B. Die Naturschutzverbandsklage 171
I. Die Ursprünge der Verbandsklage im Naturschutzrecht 172
II. Normative Ausgestaltung der Verbandsklage nach dem Bundesnaturschutzgesetz 174
1. Der Anwendungsbereich der Naturschutzverbandsklage und das Verhältnis zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 174
2. Enumerative Klagegegenstände bei der Verletzung von Mitwirkungsrechten 175
3. Die Rügebefugnis 176
4. Spezieller persönlicher Anwendungsbereich 177
5. Parallelen zu den Umweltrechtsbehelfen 178
III. Zwischenergebnis 179
C. Die Tierschutzverbandsklagen der Länder 179
I. Das Ziel der Tierschutzverbandsklagen: Vollzugseffektuierung 180
II. Rechtsgrundlagen und Abgrenzung zum Umweltrecht: Keine internationale und verfassungsrechtliche Rechtsgrundlage für eine Tierschutzverbandsklage 184
III. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und die landesrechtliche Berechtigung zur Einführung der Tierschutzverbandsklagen über die Öffnungsklausel 186
1. Die Gesetzgebungskompetenz 186
2. Die Öffnungsklausel 189
IV. Verfassungsrechtlicher Maßstab an den Verbandsrechtsschutz im Tierschutzrecht 190
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen an den gerichtlichen Rechtsschutz altruistischer Tierschutzverbandsklagen 190
2. Die Grenze: Kein Unterlaufen des Individualrechtsschutzes 191
V. Die Ausgestaltung der Tierschutzverbandsklagen in den Ländern 193
1. Bekannte Anerkennungsvoraussetzungen für Tierschutzverbände 195
2. Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Tierschutzverbände 196
3. Statthafte Klagearten 197
a) „Weite“ Tierschutzverbandsklagen 198
b) „Enge“ Tierschutzverbandsklagen 199
4. Das Ende eines Testlaufes: Außerkrafttreten einer Tierschutzverbandsklage 200
a) Gründe für ein Ende der Tierschutzverbandsklage: Geringe Verbandsklagetätigkeit, Verzögerung von Projekten und mildere Mittel für den Tierschutz 201
b) Auswirkungen des Außerkrafttretens für den Zugang zu Gericht 202
VI. Zwischenergebnis 203
D. Ergebnis 204
Kapitel 3: Individueller Rechtsschutz von Umweltverbänden 206
A. Die verwaltungsprozessuale Ausgestaltung des individuellen Gerichtszugangs 206
I. Die Ermittlung des subjektiv-öffentlichen Rechts durch die Schutznormlehre 208
II. Der auslegungsoffene Begriff des Interesses 209
III. Die Mehrdimensionalität der Rechtsverhältnisse 211
IV. Grundrechtssensibler Bereich 212
V. Zwischenergebnis 214
B. Individualrechtsschutz der Verbände aufgrund einer Grundrechtsverletzung 214
I. Vereinigungsfreiheit: Der Schutz des Vereins, nicht ihrer Klage 215
II. Gleichbehandlungsgrundsatz: Zulässigkeit des prozessualen Ungleichgewichts 216
III. Eigentumsfreiheit: Die fortwährende Relevanz der „Sperrgrundstücksklagen“ 217
1. Individueller Zugang zur umfassenden gerichtlichen Kontrolle 218
2. Auseinanderfallen von subjektivem Recht und Motiv 219
IV. Zwischenergebnis 221
C. Die „prokuratorische Verbandsklage“ 221
I. Dogmatische Herleitung der prokuratorischen Rechtsstellung 222
1. Normativer Anknüpfungspunkt und das Klagerecht einer natürlichen Person 224
2. Die Bedeutung der Rechtsmacht für das subjektive Recht des Verbands 227
a) Die Rechtsmacht als selbstständige Voraussetzung für das subjektive Recht 227
b) Die (neue) Quelle der Rechtsmacht: Das Unionsrecht 229
c) Eigenes Recht des Verbands: Weder Schutznormakzessorietät noch Prozessstandschaft 230
3. Die Zuordnung: Die Betroffenheit des Umweltverbands 231
II. Die Figur der prokuratorischen Rechtsstellung und die Rechte des Prokurators 232
1. Objektiver Rechtsschutz im Gewand individueller Rechte? 233
a) Die Divergenz des Schutzes öffentlicher Interessen und der Gewährleistung der Durchsetzung des Unionsrechts 234
b) Die Kombination des Interesses und der Rechtsmacht 235
c) Materielles Recht anstelle eines prozessualen Rechts 236
d) Die Erweiterung des Rechtskreises: Von der Mündigkeit zum selbstständigen Akteur 237
e) Keine verfassungsrechtlichen Bedenken am prokuratorischen Recht: Rechtsschutzgarantie Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG 239
2. Der Prokurator ist kein Sachwalter fremder Interessen 240
a) Die Bestrebung des Prokurators nach Teilhabe 241
b) Die verfahrensrechtliche Rechtsposition des status procuratoris 242
c) Übereinstimmung des status procuratoris und der prokuratorischen Rechtsstellung? 243
3. Kritik an der Terminologie des Prokurators 244
III. Implementierung der funktionalen Subjektivierung in das nationale Recht 245
1. Unanwendbarkeit der eingliedrigen Interessenschutzformel in multipolaren Konfliktfeldern 245
2. Das Ungleichgewicht in multipolaren Rechtsverhältnissen 246
3. Formulierungsvorschlag für die Ermittlung des subjektiven prokuratorischen Rechts 248
IV. Obsoleszenz des prokuratorischen Rechts durch Legislativakt? 249
1. Transformation eines subjektiv- zu einem objektiv-rechtlichen Gerichtszugang? 250
2. Stärkung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses 251
3. Auffangcharakter des prokuratorischen Rechts 252
4. Keine Steuerungsverschiebung und Impulsverlagerung von der Legislative zugunsten der Judikative 252
V. Fortentwicklung der prokuratorischen Verbandsklage zur Durchsetzung eines status civitatis der Umweltverbände? 253
1. Die Problemstellung der Unanwendbarkeit des § 42 Abs. 2 2. Hs. VwGO bei „rechtsschutzlosen“ Umweltschutzvorschriften 254
a) Kein objektiver Rechtsschutz 257
b) Keine unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention 258
2. Alternative: Erweiterung der subjektiven Rechtsposition der Umweltverbände 259
a) Anknüpfung an einen aktiven Status der Verbände und ihre Freiheitssphäre 260
b) Die begriffliche Eingrenzung des status civitatis 261
c) Die „Triebkraft“ der unionsrechtlichen Rechtsmacht als Voraussetzung für den status civitatis 262
d) Die Divergenz zwischen Klagerecht und Rechtsgüterschutz 263
aa) Normative Wertung als Ausgangspunkt 264
bb) Willentlicher Schutz der Individualität 265
(1) Verbot der Gleichsetzung privater und öffentlicher Interessen 265
(2) Keine Unterhöhlung individuellen Rechtsschutzes 266
cc) Umweltschutzbestimmungen als Aggregat individueller Interessen 267
(1) Aggregierte private Interessen 267
(2) Anthropozentrische Elemente des Umweltschutzes 269
(3) Abgrenzungsschwierigkeiten: Artenschutzrecht als Grenzfall 270
3. Zwischenergebnis: Keine Erweiterung des subjektiv-öffentlichen Rechts ohne Grenzen 272
VI. Zwischenergebnis 273
D. Ergebnis 274
Kapitel 4: Der Ausblick für Verbandsklagen 276
A. Klimaschutzverbandsklagen 276
I. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands 277
1. Die Begrenzung auf Klagen von Verbänden 278
2. Die Begrenzung auf verwaltungsprozessuale Klagen 279
II. Rechtliche Grundlagen für Klimaschutzverbandsklagen im Verwaltungsprozes 280
1. Die Anwendbarkeit der Aarhus-Konvention 280
2. Legislativer Ausschluss von Verbandsklagen 282
a) Kein legislativer Ausschluss subjektiver Rechte 283
b) Völkerrechtliche Unzulässigkeit eines gänzlichen Ausschlusses 283
III. Altruistischer, verwaltungsprozessualer Zugang zu Gericht für Verbände 284
1. Altruistische Verbandsklagebefugnis nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 284
a) Die Sofort- und Klimaschutzprogramme 285
b) SUP-Pflicht nur für Klimaschutzprogramme 286
2. Kein originärer Gerichtszugang aus dem Berücksichtigungsgebot gemäß § 13 KSG 290
3. Innerstaatlicher Anspruch auf Ergreifen von Klimaschutzmaßnahmen 291
4. Keine unmittelbar anwendbare Unionsregelung 292
a) Keine Verbandsklagebefugnis aus der Klimaschutz-Verordnung 292
b) Keine Verbandsklagebefugnis direkt aus Art. 9 Abs. 2 Aarhus-Konvention 293
5. Zwischenergebnis 294
IV. Prokuratorische Klimaschutzverbandsklage? 294
1. Anwendungsbereich des Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention 295
2. Anspruchsbegründender Inhalt der Sofort- und Klimaschutzprogramme? 297
3. Mangels europarechtlicher Grundlage keine Rechtsmacht der Umweltverbände 298
4. Zwischenergebnis 298
V. Individueller Verbandsrechtsschutz aus dem Grundgesetz? 299
1. Kein Recht der Verbände auf ein ökologisches Existenzminimum 300
a) Die Herleitung und der Schutzgehalt eines Rechts auf ein ökologisches Existenzminimum 300
b) Kein Schutz zugunsten der Verbände 304
c) Zwischenergebnis 305
2. Einfachgesetzliche Ausprägung der grundrechtlichen Eigentumsfreiheit in ihrer Schutzpflichtdimension? 305
a) Die staatliche Pflicht zum Schutz der Grundrechte 307
b) Maß der staatlichen Pflicht und Ausgestaltungsprärogative des Gesetzgebers 308
c) Konkretisierung der Schutzpflicht durch Art. 20a GG? 310
d) Bestehender Schutz zugunsten der Verbände 312
e) Zwischenergebnis 313
3. Kein verfassungsrechtlicher Anspruch der Umweltverbände 313
4. Intertemporale Freiheitssicherung der Umweltverbände? 314
a) Der intertemporale Freiheitsschutz und Sperrgrundstücksklagen 315
aa) Die staatliche Pflicht zur Anpassung an den Klimawandel 316
bb) Gegenwärtiger Schutz zukünftiger Generationen 317
(1) Beginn eines unumkehrbaren Schadensverlaufs 318
(2) Begrenzung auf ein „Restbudget“ 319
b) Anspruch auf Durchsetzung rechtzeitiger Anpassungsmaßnahmen im Wege verwaltungsgerichtlicher Umweltverbandsklagen? 320
5. Zwischenergebnis 322
VI. Zwischenergebnis 322
B. Lärmschutzverbandsklagen 324
I. Keine altruistische Verbandsklagebefugnis nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 325
1. Keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Flugroutenfestlegungen 325
2. Lärmaktionspläne als „Pläne und Programme“ 326
II. Verbandsklage nach dem Bundesnaturschutzgesetz 328
III. Keine unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie 329
IV. Keine prokuratorische Verbandsklage? 331
1. Unionsrechtliche Rechtsmacht und anerkannter Verband 332
2. Verbindlichkeit der Planaufstellung 333
V. Zwischenergebnis 335
C. Zulässige Begrenzung der Verbandsklagen durch Gesetz? 337
I. Anwendbarkeit der europa- und völkerrechtlichen Rechtsschutzvorgaben 339
1. Maßnahmengesetze als die angreifbaren Rechtsakte 339
2. Anwendbarkeit des Art. 9 Abs. 2 Aarhus-Konvention 340
a) Eine Behörde als Entscheidungsträger 340
b) Funktionaler Behördenbegriff 341
3. Keine Ausnahme von dem Rechtsbehelf im Sinne des Art. 11 Richtlinie 2011/92/EU (UVP-RL) 342
a) Der besondere einzelstaatliche Gesetzgebungsakt: Ein Maßnahmengesetz 343
b) Die Notwendigkeit der Verwirklichung der Ziele der Richtlinie 344
c) Die Ausnahme von den Bestimmungen der Öffentlichkeitsbeteiligung 345
4. Zwischenergebnis 346
II. Lücken des innerstaatlichen Rechtsschutzes 347
1. Inzidenter verwaltungsprozessualer Rechtsschutz 347
a) Die fehlende Gestaltungswirkung der allgemeinen Feststellungsklage 348
b) Die Klage auf behördliches Unterlassen 349
c) Überprüfung der Rechtsverordnung 350
d) Anspruch auf eine Verwaltungsentscheidung? 350
e) Zwischenergebnis 351
2. Die Lücken verfassungsrechtlichen Rechtsschutzes 351
a) Die Beschränkung der Beschwerdebefugnis auf die Geltendmachung einer Grundrechtsverletzung 352
aa) Keine Beschwer durch die Verletzung der Rechtsschutzgarantie 352
bb) Letzter Anker: Sperrgrundstücke und der Schutz der Eigentumsfreiheit? 353
cc) Verletzung der unionsrechtlichen Rechtsschutzgarantie in Art. 47 Abs. 1 GRCh in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 Aarhus-Konvention? 354
b) Für die Aarhus-Konvention unzureichend: Die beschränkte verfassungsgerichtliche Kontrolle 355
c) Zwischenergebnis 356
III. Exkurs: Verbandsrechtsschutz und die Vorhabenbeschleunigung durch Absehen von der Umweltverträglichkeitsprüfung 356
1. Zulässige Ausnahme von der Umweltverträglichkeitsprüfung 357
2. Zulässigkeit nach der Aarhus-Konvention? 358
IV. Zwischenergebnis 359
D. Ergebnis 360
Kapitel 5: Thesen 362
Literaturverzeichnis 365
Stichwortverzeichnis 404