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Das Anerkenntnis im Privatversicherungsrecht

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Roderus, K. (2024). Das Anerkenntnis im Privatversicherungsrecht. Eine Untersuchung von Regulierungserklärungen des Versicherers. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59278-4
Roderus, Katharina Maria. Das Anerkenntnis im Privatversicherungsrecht: Eine Untersuchung von Regulierungserklärungen des Versicherers. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59278-4
Roderus, K (2024): Das Anerkenntnis im Privatversicherungsrecht: Eine Untersuchung von Regulierungserklärungen des Versicherers, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59278-4

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Das Anerkenntnis im Privatversicherungsrecht

Eine Untersuchung von Regulierungserklärungen des Versicherers

Roderus, Katharina Maria

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 583

(2024)

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About The Author

Katharina Maria Roderus studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und legte die Erste Juristische Staatsprüfung im Januar 2021 ab. Im Anschluss arbeitete sie promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und deutsches, internationales und vergleichendes Zivilverfahrensrecht bei ihrem Doktorvater Professor Dr. Wolfgang Hau. Das der Arbeit zugrundeliegende Promotionsprojekt wurde mit mündlicher Prüfung im April 2024 abgeschlossen. Seit Oktober 2024 ist Katharina Roderus als Rechtsreferendarin am Landgericht Traunstein tätig.

Abstract

Der Bedeutungsgehalt von regulierungsbezogenen Erklärungen des Versicherers bereitet in der Praxis häufig Probleme und führt zu Streit, wenn der Versicherer die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen seiner Eintrittspflicht nachträglich verneint und Leistungen deshalb verweigert. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage, wie und mit welchen Folgen für die Vertragsparteien Regulierungserklärungen des Versicherers rechtlich einzuordnen sind. Im Fokus stehen dabei nicht nur die verschiedenen Ausprägungen des zivilrechtlichen Anerkenntnisses, sondern auch die in der Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung speziell normierten Anerkenntnisse der §§ 173, 187 VVG. Durch eine sorgfältige und kritische Auswertung der bisher erfolgten Judikatur gelingt es, Lösungsansätze zur Rechtsnatur der im VVG geregelten Anerkenntnisse zu formulieren und Leitlinien zur Auslegung typischer Regulierungserklärungen in sonstigen Versicherungsarten zu entwickeln.»The Acknowledgement in Private Insurance Law. A Study on Settlement Declarations of the Insurer«: The thesis deals with the insurer's declarations to pay insurance benefits. In addition to the acknowledgements specifically regulated in occupational disability and accident insurance (§§ 173, 187 VVG), the meaning of the insurer's declarations in other types of insurance is examined. On this basis, approaches to the legal nature of the acknowledgements regulated in the VVG are formulated and guidelines for the interpretation of typical settlement declarations in other types of insurance are developed.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abbildungsverzeichnis 19
Einleitung 21
A. Ausgangslage – Betrachtung des Status quo 22
I. Problemaufriss 22
1. Das Anerkenntnis des Versicherers in der Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung gemäß §§ 173, 187 VVG 22
2. Das Anerkenntnis des Versicherers in sonstigen Versicherungszweigen 24
3. Zusammenfassung 25
II. Relevanz der Problematik 26
1. Überblick 26
2. Materiell-rechtliche Folgen der rechtlichen Einordnung der Anerkenntnisse 26
a) Auswirkungen in Bezug auf die Reichweite der Bindungswirkung 27
aa) Einordnung der „Bestätigung der Ersatzverpflichtung“ als einseitiges, nichtrechtsgeschäftliches Anerkenntnis 28
bb) Einordnung der „Bestätigung der Ersatzverpflichtung“ als abstraktes Schuldanerkenntnis 28
cc) Einordnung der „Bestätigung der Ersatzverpflichtung“ als kausales Schuldanerkenntnis 29
dd) Fazit 29
b) Auswirkungen in Bezug auf die Verjährung 29
3. Prozessuale Folgen der rechtlichen Einordnung der Anerkenntnisse 30
4. Zusammenfassung 31
B. Ziel der Untersuchung 32
C. Gang der Untersuchung 33
Kapitel 1: Grundlagen des zivilrechtlichen Anerkenntnisses 34
A. Allgemeines zum Schuldanerkenntnis – Einordnung der Begrifflichkeit 34
B. Überblick zu den zivilrechtlichen Anerkenntnistypen 35
I. Das abstrakte Schuldanerkenntnis gemäß § 781 BGB 36
1. Überblick 36
2. Tatbestandliche Voraussetzungen 37
a) Abschluss eines einseitig verpflichtenden Vertrags 37
b) Wille zur Begründung einer selbstständigen Verpflichtung 38
c) Einhaltung des Formerfordernisses der Schriftlichkeit 39
3. Wirkungen und Rechtsfolgen 40
4. Wirksamkeitsmängel 41
5. Abstraktion und Kondiktion 42
6. Abgrenzung zu anderen ähnlichen Rechtsinstituten 43
7. Zusammenfassung 44
II. Das kausale Schuldanerkenntnis 44
1. Überblick 44
2. Voraussetzungen 45
a) Abschluss eines Vertrags 46
b) Streit oder Ungewissheit über das Bestehen der Schuld 46
c) Einseitiges Nachgeben des Schuldners 48
d) Formerfordernis 48
3. Wirkungen und Rechtsfolgen 49
a) Ausschluss von Einwendungen und Einreden 49
b) Reichweite der Feststellungswirkung 49
aa) Deklaratorische und konstitutive Wirkung 50
bb) Sachliche Reichweite der Feststellungswirkung 51
c) Kondiktionsfestigkeit des kausalen Schuldanerkenntnisses 51
d) Fazit 52
4. Wirksamkeitsmängel 52
a) Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen für Willenserklärungen 53
b) Analoge Anwendung des § 779 Abs. 1 BGB 53
5. Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten 54
6. Zusammenfassung 55
III. Das einseitige, nichtrechtsgeschäftliche Anerkenntnis 55
1. Überblick 55
2. Voraussetzungen 56
3. Wirkungen und Rechtsfolgen 57
a) Verkörperung einer Wissenserklärung 58
b) Beweisrechtliche Wirkung 58
aa) Indizwirkung im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung 59
bb) Umkehrung der Beweislast 60
(1) Relevanz der Beweiswirkung des einseitigen Anerkenntnisses 60
(2) Bewertung der die Beweislast umkehrenden Wirkung des Anerkenntnisses 61
cc) Fazit 62
4. Abgrenzung zu anderen ähnlichen Rechtsinstituten 63
5. Zusammenfassung 63
C. Abgrenzungskriterien zur Differenzierung der Anerkenntnistypen 64
I. Abgrenzung nach den mit dem Anerkenntnis verbundenen Risiken 64
II. Abgrenzung im Wege der zweistufigen Vertragsauslegung 66
1. Abgrenzung des tatsächlichen vom rechtsgeschäftlichen Anerkenntnis – die Frage nach dem „Ob“ der rechtsgeschäftlichen Bindung 66
2. Abgrenzung des abstrakten vom kausalen Schuldanerkenntnis – die Frage nach dem „Wie“ der rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung 68
a) Abgrenzung anhand der Form der Anerkenntniserklärung 68
b) Abgrenzung anhand der Bildung von Fallgruppen 69
c) Abgrenzung anhand des äußeren Erscheinungsbilds der Erklärung 70
d) Abgrenzung anhand des mit dem Vertragsschluss verfolgten Zwecks 71
e) Fazit 72
D. Bewertung der Ergebnisse vor dem Hintergrund des Untersuchungsgegenstands 73
Kapitel 2: Allgemeiner Überblick über das Privatversicherungsrecht 77
A. Begriffsbestimmung und Abgrenzungsfragen 77
B. Im Hinblick auf das Anerkenntnis potentiell relevante Grundzüge des Privatversicherungsrechts 79
I. Vertragspartner und sonstige Akteure der Privatversicherungswirtschaft 79
1. Der Versicherer 80
2. Der Versicherungsnehmer 80
3. Der „Dritte“ im Versicherungsverhältnis 81
4. Der Versicherungsvermittler 82
II. Das VVG als zentrale Rechtsquelle des Versicherungsvertrags 83
1. Historischer Hintergrund 84
2. Aufbau des VVG und sein Verhältnis zu anderen zivilrechtlichen Gesetzen 85
3. Inhaltliche und dogmatische Besonderheiten des VVG 86
a) Besondere Bedeutung des Grundsatzes von Treu und Glauben 86
b) Unterscheidung nach „Vorschriftstypen“ 87
III. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen 88
1. Überblick 88
2. Terminologie und Wesen der AVB 89
3. Auslegung der AVB 90
4. Zusammenfassung 92
IV. Systematische Einteilung von Versicherungen 93
V. Prinzipien und Grundsätze des Privatversicherungsrechts 94
1. Das Prinzip der Gefahrengemeinschaft 95
2. Das versicherungsvertragsrechtliche Bereicherungsverbot 96
3. Das Trennungsprinzip in der Haftpflichtversicherung 97
VI. Fazit 98
Kapitel 3: Das Anerkenntnis auf dem Gebiet des Privatversicherungsrechts – Abgrenzung der Erscheinungsformen und Eingrenzung der rechtlichen Betrachtung 99
A. Historischer Kontext im Privatversicherungsrecht 99
B. Versicherungsnehmerseitiges und versichererseitiges Anerkenntnis 100
I. Das Anerkenntnis des Versicherungsnehmers 100
II. Das Anerkenntnis des Versicherers 101
III. Fazit 102
C. Abgrenzung in zeitlicher Hinsicht 102
I. Vorvertragliche Aussagen in Bezug auf die Versicherungsleistung 103
1. Anerkenntnisqualität vorvertraglicher Äußerungen 103
a) Konstellation 1 – Beratungsfehler 104
b) Konstellation 2 – individuelle Vereinbarung des Versicherungsschutzes 105
c) Konstellation 3 – Vertrag über vorläufige Deckung 106
2. Fazit 107
II. Erklärungen in Bezug auf die Versicherungsleistung nach Eintritt des Versicherungsfalls 108
1. Möglichkeiten zur Abwicklung des Versicherungsfalls 108
a) Schiedsgutachtervertrag 109
b) Feststellungsvertrag 110
c) Vergleich, § 779 BGB 110
d) Leistung aus Kulanz 111
2. Bewertung der verschiedenen Möglichkeiten, den Versicherungsfall abzuwickeln im Lichte des Anerkenntnisses 113
D. Abgrenzung in personeller Hinsicht 114
I. Regulierungserklärungen des Versicherungsvertreters 114
1. Überblick 114
2. Zurechnung rechtsgeschäftlichen Handelns des Versicherungsvertreters 115
a) Umfang und Reichweite der gesetzlichen Vertretungsmacht, § 69 VVG 115
b) Umfang und Reichweite rechtsgeschäftlich erteilter Vollmachten 116
aa) Abschlussvollmacht, § 71 VVG 116
bb) Rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht, § 166 Abs. 2 S. 1 BGB 117
c) Fazit 118
3. Zurechnung von Wissenserklärungen des Versicherungsvertreters 118
II. Regulierungserklärungen des Regulierungsbeauftragten 120
III. Fazit 121
E. Zusammenfassung 121
Kapitel 4: Das Anerkenntnis des Versicherers in der Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung gemäß §§ 173, 187 VVG 124
A. Problemaufriss 124
B. Grundlagen zur rechtlichen und dogmatischen Einordnung der nach §§ 173, 187 VVG erklärten Anerkenntnisse 125
I. Entstehungsgeschichtlicher Hintergrund der §§ 173, 187 VVG 125
II. Ausgangslage – Erklärung des Versicherers zur Leistungspflicht 126
1. Das Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung, § 173 VVG 126
2. Das Anerkenntnis in der Unfallversicherung, § 187 VVG 128
III. Versicherungsrechtlicher Kontext der §§ 173, 187 VVG 129
1. Überblick zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung 130
a) Rechtliche Grundlagen 130
b) Sinn und Zweck der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung 131
c) Eintritt des Versicherungsfalls „Berufsunfähigkeit“ 132
d) Das Nachprüfungsverfahren, § 174 VVG 133
2. Überblick zur privaten Unfallversicherung 133
a) Rechtliche Grundlagen 133
b) Sinn und Zweck der privaten Unfallversicherung 134
c) Eintritt des Versicherungsfalls „Unfall“ 134
d) Die Neubemessung der Invalidität, § 188 VVG 135
3. Fazit 136
IV. Methodologisches Konzept der Untersuchung 137
1. Rechtsnatur der §§ 173, 187 VVG als Ausgangspunkt der Untersuchung 137
2. Gesetzesauslegung als maßgeblicher Auslegungsgrundsatz 138
a) Auslegungsziel: Ermittlung des Normzwecks 138
b) Mittel zur Erschließung des Normzwecks 140
aa) Der klassische Kanon der Auslegungskriterien 140
(1) Auslegung nach dem Wortlaut 140
(2) Systematische Auslegung 141
(3) Historische Auslegung 142
(4) Gesichtspunkte außerhalb des klassischen Auslegungskanons? 142
bb) Sinnzusammenhang zwischen Tatbestand und Rechtsfolge 143
3. Fazit 143
C. Rechtliche und dogmatische Einordnung der nach §§ 173, 187 VVG erklärten Anerkenntnisse 144
I. Anwendung der als maßgeblich bezeichneten Methode 144
II. Das Anerkenntnis des Berufsunfähigkeitsversicherers, § 173 Abs. 1 VVG 145
1. „Bestandsaufnahme“ – Rechtsnatur und Regelungsgehalt des § 173 VVG 145
a) Überblick 145
b) Erklärung, auf die der Versicherungsnehmer einen Anspruch hat 146
c) Das Anerkenntnis des Versicherers in verschiedenen Ausprägungen 148
aa) Das befristete Anerkenntnis nach § 173 Abs. 2 VVG 148
bb) Das nicht erklärte, fingierte Anerkenntnis 149
d) Wirkungsrechtliche Wesensmerkmale des Anerkenntnisses 150
aa) Bindungswirkung des Anerkenntnisses auf den Tatbestand 151
(1) Sinn und Zweck des § 173 VVG 151
(2) Reichweite der Bindungswirkung 152
(3) Anfechtbarkeit des Anerkenntnisses 154
bb) Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast 155
e) Zusammenfassung 156
2. Stand der rechtswissenschaftlichen Literatur zur rechtlichen und dogmatischen Einordnung des nach § 173 Abs. 1 VVG erklärten Anerkenntnisses 156
a) Ansicht 1: Ein auf den Abschluss eines kausalen Schuldanerkenntnisvertrags gerichtetes Angebot 157
b) Ansicht 2: Eine auf die Setzung einer Rechtsfolge gerichtete Willenserklärung 158
c) Ansicht 3: Anerkenntnis sui generis 159
aa) Begründungsansätze für die Annahme einer generellen Bindungswirkung 159
bb) Wirkung gleich der eines kausalen Schuldanerkenntnisses 160
cc) Anerkenntnis eigener Art mit Rechtsfolgen aus § 174 VVG 161
dd) Anerkenntnis eigener Art mit hybridem Charakter 162
ee) Wirkung gleich der eines abstrakten Schuldanerkenntnisses 163
d) Zusammenfassung 163
3. Evaluation des Meinungsstands 164
a) Stellungnahme bezüglich der Annahme eines rechtsgeschäftlichen Anerkenntnisses 165
aa) Argument 1: Versicherungsvertragsspezifische Interessenlage 165
bb) Argument 2: Formalisiertes Nachprüfungsverfahren gemäß § 174 VVG 167
cc) Argument 3: Befristungsmöglichkeit gemäß § 173 Abs. 2 S. 1 VVG 168
dd) Argument 4: Ausstrahlung versicherungsrechtlicher Prinzipien 168
ee) Fazit 169
b) Stellungnahme bezüglich der Annahme eines einseitigen Rechtsgeschäfts anstelle eines Anerkenntnisvertrags 169
c) Stellungnahme bezüglich der Wirkungsweise des Anerkenntnisses 171
aa) Grundsatzkritik: Wille der Parteien als maßgebliches Einordnungskriterium der Literatur 171
bb) Wirkung gleich der eines abstrakten Schuldanerkenntnisses? 173
(1) Vergleich der mit den Anerkenntnissen verfolgten Zwecke 173
(2) Verhältnis der Anerkenntnisse zum Schuldgrund 174
(3) Vergleich der Auswirkungen der Anerkenntnisse auf die Darlegungs- und Beweislast 175
(4) Risikorechtliche Bewertung der Anerkenntnisse 176
(5) Rechtliche Qualifikation der bedingungsrechtlichen Vorgängerregelung 177
(6) Fazit 178
cc) Wirkung gleich der eines kausalen Schuldanerkenntnisses? 178
(1) Vergleich der mit den Anerkenntnissen verfolgten Zwecke 178
(2) Verhältnis der Anerkenntnisse zur anerkannten Forderung 179
(3) Reichweite der Feststellungs- und Bindungswirkung 181
(4) Fazit 182
d) Ergebnis 183
4. Problemausblick – „Fluchtpotential“ durch besondere Vereinbarungen? 184
III. Das Anerkenntnis des Unfallversicherers, § 187 Abs. 1 S. 1 VVG 185
1. „Bestandsaufnahme“ – Rechtsnatur und Regelungsgehalt des § 187 VVG 185
a) Überblick 185
b) Das Grundsatzurteil des BGH zum Anerkenntnis des Unfallversicherers – BGH, Urt. v. 24.03.1976 – IV ZR 222/74 186
c) Regelungsgehalt des § 187 VVG 187
2. Stand der rechtswissenschaftlichen Literatur zur rechtlichen und dogmatischen Einordnung des nach § 187 Abs. 1 S. 1 VVG erklärten Anerkenntnisses 188
a) Ansicht 1: Bloße Mitteilung des Versicherers, in welchem Umfang er Ansprüche als berechtigt ansieht und eine Regulierung vornehmen wird 189
b) Ansicht 2: Ein auf den Abschluss eines kausalen Schuldanerkenntnisvertrags gerichtetes Angebot 190
c) Ansicht 3: Die Rechtsnatur des Anerkenntnisses als ein vom Vorbehalt eines Neubemessungsrechts abhängiges Konstrukt 191
d) Ansicht 4: Rechtsnatur eines abstrakten Schuldanerkenntnisses 191
e) Zusammenfassung 192
3. Evaluation des Meinungsstands 192
a) Grundsatzkritik: Wille der Parteien als maßgebliches Einordnungskriterium der Literatur 193
b) Stellungnahme bezüglich der Annahme eines nichtrechtsgeschäftlichen Anerkenntnisses 194
aa) Argument 1: Wortlaut der §§ 187, 188 VVG 194
bb) Argument 2: Fairer Interessenausgleich in der Regulierungsphase 194
cc) Argument 3: Keine Bestandsschutz auslösende Wirkung des § 188 VVG 195
dd) Argument 4: Keine parallele Auslegung der in der Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung normierten Anerkenntnisse 196
ee) Argument 5: Rechtliche Qualifikation der bedingungsrechtlichen Vorgängerregelung 198
ff) Argument 6: Rein fälligkeitsbegründende Wirkung des Anerkenntnisses 198
gg) Argument 7: Die Unfallversicherung als kein im gesteigerten Maße von Treuepflichten geprägtes Versicherungsverhältnis 200
hh) Fazit 201
c) Ergebnis 201
4. Problemausblick – Konstruktion einer „de facto-Bindungswirkung“? 203
D. Die gesetzlich normierten Anerkenntnisse der §§ 173, 187 VVG im Regelungsgefüge des VVG 204
I. Unterschiedliche Rechtsnatur der nach §§ 173 Abs. 1, 187 Abs. 1 S. 1 VVG erklärten Anerkenntnisse – Zufall oder gesetzgeberische Raffinesse? 204
II. Beschränkung des gesetzlich normierten „Anerkenntnisses“ auf die Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung 205
Kapitel 5: Das Anerkenntnis des Versicherers außerhalb der geregelten Fälle der §§ 173, 187 VVG 207
A. Problemaufriss 207
B. Bedarf es eines Leitfadens zur rechtlichen Einordnung von Anerkenntniserklärungen des Versicherers? 208
C. Methodisches Vorgehen zur rechtlichen Einordnung von Anerkenntniserklärungen des Versicherers 209
D. Entscheidungs- und Einordnungskriterien der Rechtsprechung 211
I. Versuch einer fallgruppenorientierten Systematisierung 212
1. These 1: „Der Wortlaut und die Form der Anerkenntnisse geben aufschlussreiche Hinweise in Bezug auf die rechtliche Einordnung der Erklärung“ 213
a) Sprachliche Fassung der Erklärung 213
b) Form der Erklärung 215
c) Auswertung 217
2. These 2: „Die Umstände vor Abgabe der Anerkenntniserklärung erlauben Rückschlüsse auf ihre Rechtsnatur“ 217
a) Vorausgehende Kommunikation der Vertragsparteien 217
b) Vorliegen von Unterlagen und Gutachten als wesentliche Indikatoren 218
c) Auswertung 220
3. These 3: „Die Feststellung des Abstraktionswillens ist Dreh- und Angelpunkt für die rechtliche Einordnung als abstraktes Schuldanerkenntnis“ 220
a) Fehlender Abstraktionswille bei Bezugnahme auf bestehenden Versicherungsvertrag oder Haftungsgrund 220
b) Fehlender Abstraktionswille bei Vorliegen ungewisser, für die Bestimmung der Versicherungsleistung erforderlicher Berechnungsfaktoren 221
c) Fehlender Abstraktionswille bei Regulierungszusagen des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten 222
d) Auswertung 224
4. These 4: „Die Annahme eines kausalen Schuldanerkenntnisses erfordert eine besondere Interessenlage“ 224
a) Grundvoraussetzung: Vorliegen eines zu bestätigenden, bereits bestehenden Rechtsverhältnisses? 225
b) Vorliegen von Streit, Ungewissheit oder Unsicherheit 225
c) Das Leistungsanerkenntnis als Entscheidungsgrundlage für künftige Dispositionen des Versicherungsnehmers 226
d) Auswertung 228
5. These 5: „Mitteilungen des Versicherers über Auszahlungssummen sind in der Regel nichtrechtsgeschäftlicher Natur“ 228
6. These 6: „Erklärungen des Versicherers ohne jeglichen Bezug zur Leistungspflicht lassen keinen vertraglichen Bindungswillen erkennen“ 229
7. These 7: „Vorbehaltlose Zahlungen des Versicherers können nicht als rechtsgeschäftliche Anerkenntnisse gewertet werden“ 230
8. These 8: „Die Rechtsnatur des Anerkenntnisses orientiert sich an den Besonderheiten des Versicherungszweigs, im Rahmen dessen es erfolgt“ 231
a) Erklärungen des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten 231
b) Erklärungen des Rechtsschutzversicherers zum Versicherungsschutz 234
c) Auswertung 235
9. These 9: „Gesteigerter Vertrauensschutz erfordert eine rechtsgeschäftliche Bindungswirkung des Anerkenntnisses“ 235
10. These 10: „Die Rechtsnatur des Anerkenntnisses orientiert sich an der Versicherungsart“ 237
II. Fazit 238
E. Ergebnis 239
Kapitel 6: Abschließende Bewertung und Ausblick 241
A. Zusammenfassung der Ergebnisse 241
I. Zusammenfassung der Ergebnisse aus Kapitel 3 242
II. Zusammenfassung der Ergebnisse aus Kapitel 4 243
III. Zusammenfassung der Ergebnisse aus Kapitel 5 243
B. Ausblick – Problembewusstsein in der Praxis 244
Literaturverzeichnis 246
Stichwortverzeichnis 262