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Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener im internationalen Erb- und Betreuungsrecht

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Buschmann, J. (2024). Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener im internationalen Erb- und Betreuungsrecht. Eine rechtsvergleichende Untersuchung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59187-9
Buschmann, Juliane. Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener im internationalen Erb- und Betreuungsrecht: Eine rechtsvergleichende Untersuchung. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59187-9
Buschmann, J (2024): Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener im internationalen Erb- und Betreuungsrecht: Eine rechtsvergleichende Untersuchung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59187-9

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Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener im internationalen Erb- und Betreuungsrecht

Eine rechtsvergleichende Untersuchung

Buschmann, Juliane

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 240

(2024)

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About The Author

Juliane Buschmann ist seit 2023 als Syndikusrechtsanwältin in einem internationalen Life-Science-Konzern tätig. Sie studierte Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der University of Glasgow. Im Anschluss promovierte sie bei Prof. Jan von Hein an der Universität Freiburg zu einem internationalprivatrechtlichen Thema. Während des Referendariats absolvierte sie u. a. Stationen bei zwei Großkanzleien in Hamburg und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Abstract

Die Arbeit befasst sich mit der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener im internationalen Erb- und Betreuungsrecht. Lange wurde der Begriff in Deutschland primär objektiv bestimmt. Inzwischen mehren sich jedoch Stimmen, wonach es für die Aufenthaltsbegründung zwingend auch auf subjektive Elemente wie einen »natürlichen Willen« ankommen soll. Diese Tendenz ist gerade mit Blick auf ältere Erwachsene problematisch, die nicht mehr im vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass, die Auslegung des Begriffs in Deutschland, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie das Domicile schutzbedürftiger Erwachsener zu untersuchen. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass es nicht sachgerecht ist, die Aufenthaltsbegründung zwingend vom Vorliegen subjektiver Faktoren abhängig zu machen. Auch steht es der Aufenthaltsbegründung nicht entgegen, dass die Entscheidungs- bzw. Handlungsbefugnis des Erwachsenen eingeschränkt ist.»The Habitual Residence of Vulnerable Adults in International Succession and Adult Protection Law«: The thesis deals with the determination of the habitual residence of vulnerable adults in international adult protection and succession law. It analyses the interpretation of the term in Germany, Switzerland and the United Kingdom as well as the domicile of vulnerable adults. The conclusion is that the determination of habitual residence should not depend on the mandatory existence of subjective factors or the capacity of the adult.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 30
§ 1 Anliegen der Arbeit 35
A. Anlass und Ziel der Untersuchung 35
I. Tendenz zur Subjektivierung des Aufenthaltsbegriffs 35
II. Forschungsfragen und Ziel der Untersuchung 36
III. Rechtsvergleichender Ansatz 38
B. Relevanz der untersuchten Fragestellungen 39
C. Bedeutung des Anknüpfungskriteriums für deutsche Gerichte und Behörden in den untersuchten Sachgebieten 41
I. Der gewöhnliche Aufenthalt als Anknüpfungspunkt im Erwachsenenschutzrecht 41
1. Stand des Erwachsenenschutzrechts auf europäischer Ebene 42
a) Vergangene Legislativbemühungen 42
b) Aktueller Verordnungsvorschlag 44
2. Der gewöhnliche Aufenthalt als Anknüpfungspunkt im ErwSÜ 45
a) Der gewöhnliche Aufenthalt im Zuständigkeitssystem des ErwSÜ 45
aa) Primärzuständigkeit am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, Art. 5 ErwSÜ 45
bb) Heimatzuständigkeit, Art. 7 ErwSÜ 46
cc) Zuständigkeit am Ort von Vermögensbelegenheiten, Art. 9 ErwSÜ 46
dd) Anwesenheitszuständigkeit in dringenden Fällen, Art. 10 ErwSÜ 47
ee) Anwesenheitszuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Art. 11 ErwSÜ 47
ff) Anwesenheitszuständigkeit für Flüchtlinge und Personen, deren gewöhnlicher Aufenthalt nicht feststellbar ist, Art. 6 ErwSÜ 48
gg) Zuständigkeitsübertragung, Art. 8 ErwSÜ 49
hh) Zusammenfassung und Bewertung 50
b) Anwendbares Recht 51
aa) Gleichlaufprinzip, Art. 13 Abs. 1 ErwSÜ 51
bb) Ausweichklausel, Art. 13 Abs. 2 ErwSÜ 52
c) Vorsorgevollmacht 53
3. Der gewöhnliche Aufenthalt als Anknüpfungspunkt im autonomen Erwachsenenschutzrecht 54
a) Internationale und örtliche Zuständigkeit 54
aa) Internationale Zuständigkeit 54
bb) Örtliche Zuständigkeit 55
b) Anwendbares Recht 56
II. Der gewöhnliche Aufenthalt als Anknüpfungspunkt im Erbrecht 57
1. Der gewöhnliche Aufenthalt als Anknüpfungspunkt in der EuErbVO 57
a) Internationale Zuständigkeit, Art. 4ff. EuErbVO 57
b) Anwendbares Recht 58
aa) Objektive Regelanknüpfung, Art. 21 Abs. 1 EuErbVO 58
bb) Ausweichklausel, Art. 21 Abs. 2 EuErbVO 59
2. Der gewöhnliche Aufenthalt als Anknüpfungspunkt im autonomen Erbverfahrensrecht 59
III. Zusammenfassung 59
D. Schutzbedürftige Erwachsene 60
E. Gang der Untersuchung 60
§ 2 Überblick über die Entwicklung der Aufenthaltsanknüpfung in den Haager Konventionen sowie die Entstehungsgeschichte der EuErbVO 62
A. Die historische Entwicklung des gewöhnlichen Aufenthalts in den Haager Konventionen 62
I. Die Anfänge der Aufenthaltsanknüpfung im frühen Haager Staatsvertragsrecht 62
II. Bedeutungsgewinn der Aufenthaltsanknüpfung in der Zwischenkriegszeit 64
III. Etablierung als zentraler Anknüpfungspunkt in den Konventionen der Nachkriegszeit 64
1. Unterhaltsrechtliche Konventionen 65
a) Haager Unterhaltsübereinkommen von 1956 65
b) Weitere unterhaltsrechtliche Übereinkommen 66
2. Kindschaftsrechtliche Konventionen 67
a) Haager Minderjährigenschutzabkommen 67
b) Haager Kindesentführungsübereinkommen 69
c) Haager Kinderschutzübereinkommen 69
3. Haager Erwachsenenschutzübereinkommen 70
a) Hintergründe der Novellierung des internationalen Erwachsenenschutzrechts 70
b) Eigenständige Neuregelung im ErwSÜ 72
c) Kontroverse um die Stellung des gewöhnlichen Aufenthalts im Anknüpfungssystem des ErwSÜ 74
d) Ursprüngliches Problembewusstsein hinsichtlich der Aufenthaltsanknüpfung bei schutzbedürftigen Erwachsenen 75
e) Ausbleibende Diskussion im Rahmen der Verhandlungen über das ErwSÜ 76
f) Bewertung 76
4. Haager Erbrechtsübereinkommen 77
a) Die Kompromisslösung des Art. 3 HEÜ 77
b) Diskussion um die Aufnahme einer Definition des gewöhnlichen Aufenthalts 78
IV. Zwischenresümee 79
1. Traditionelle Verwendung als Schutzanknüpfung 79
2. HEÜ als Vorbote der Schwierigkeiten des Aufenthaltsprinzips auf dem Gebiet des Erbrechts 80
3. Intendierte Vagheit des Aufenthaltsbegriffs 80
4. Einordnung als Tatsachenbegriff in Abgrenzung zum Wohnsitz 81
B. Die Entstehungsgeschichte der EuErbVO 82
I. Vorbereitende Studie des DNotI 82
II. Grünbuch „Erb- und Testamentrecht“ 83
III. Bericht des Rechtsausschusses des Europaparlaments 84
IV. Empfehlung des Europäischen Parlaments 85
V. Vorläufiger und endgültiger Verordnungsentwurf der Kommission 86
1. Übernahme des letzten gewöhnlichen Aufenthalts als Hauptanknüpfungskriterium 86
2. Keine Übernahme des Kriteriums der Mindestdauer 87
3. Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit im Rahmen der Gesamtabwägung nur im Ausnahmefall 88
4. Beschränkte Rechtswahlmöglichkeit 89
VI. Erlass der Verordnung 89
§ 3 Dogmatischer Ausgangspunkt 90
A. Fehlen von Legaldefinitionen 90
I. ErwSÜ 90
II. EuErbVO 91
III. Autonomes IPR 91
IV. FamFG 91
V. Entschließung 72 (I) des Ministerrats 91
B. Definition der Auslegungsmaßstäbe 92
I. Kein allgemein anerkannter, übergreifender Systematisierungsvorschlag 92
1. Überblick über die vorgeschlagenen Systematisierungsvorschläge 92
2. Konsequenzen 93
II. Ermittlung der Auslegungsmaßstäbe für die untersuchten Normen 94
1. Auslegungsmaßstäbe im ErwSÜ 94
a) Staatsvertragsautonome Auslegung 94
b) Raum für selbstständige Auslegung im Rahmen des Systems der H‍a‍a‍g‍e‍r Konventionen 94
aa) Anhaltspunkte für eine kontextabhängige Auslegung in den Ha‍a‍g‍e‍r Übereinkommen 95
bb) Bewertung 96
c) Prima facie Grenzen der Differenzierung 96
aa) Einheitliche Auslegung innerhalb des Zuständigkeitssystems des ErwSÜ 96
bb) Keine abweichende Auslegung in Art. 15 Abs. 1 ErwSÜ 97
cc) Keine abweichende Auslegung in Art. 15 Abs. 2 ErwSÜ 98
dd) Zwischenergebnis 99
2. Auslegungsmaßstäbe in der EuErbVO 100
a) Autonome Auslegung 100
b) Raum für selbstständige Auslegung im Rahmen der EuErbVO 100
c) Prima facie Grenzen der Differenzierung 101
3. Auslegungsmaßstäbe für das autonome IPR und IZVR auf dem Gebiet des Erwachsenenschutzrechts 101
a) Gesetzgeberische Intention 101
b) Konsequenzen für die Auslegung 102
4. Zwischenergebnis und Leitgedanke der weitestgehend harmonischen Auslegung 103
§ 4 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im internationalen Erwachsenenschutzrecht des Vereinigten Königreichs 104
A. Der gewöhnliche Aufenthalt als Anknüpfungspunkt im internationalen Erwachsenenschutzrecht des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten 104
I. Rezeption des gewöhnlichen Aufenthalts im internationalen Erwachsenenschutzrecht des Vereinigten Königreichs 104
1. Schottland 105
2. England und Wales 105
3. Nordirland 106
II. Keine Relevanz des gewöhnlichen Aufenthalts im US-amerikanischen internationalen Erwachsenenschutzrecht 106
III. Zusammenfassung zu A. 107
B. Das allgemeine Begriffsverständnis des gewöhnlichen Aufenthalts im englischen Recht 108
I. Originär englisches Begriffsverständnis 108
1. Der sog. „Shah-Test“ 108
2. Zusammenfassung der älteren Grundsätze in Re P-J 109
II. Übernahme des autonom europäischen Begriffsverständnisses 110
1. A v A 110
a) Begründung für eine einheitliche Auslegung nach den Vorgaben des EuGH 111
aa) Entstehungsgeschichtliche Erwägungen 111
bb) Keine „Verrechtlichung“ des Begriffs 112
b) Generelle Aussagen zur Auslegung des Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts 113
2. In the Matter of LC 114
a) Hauptvotum von Lord Wilson 115
b) Sondervotum von Lady Hale 116
3. AR v RN 118
4. Zusammenfassung zu II. 119
a) Der gewöhnliche Aufenthalt als faktisch geprägter Begriff 119
b) Einheitliche Auslegung nach den Vorgaben des EuGH 119
c) Interpretation des Begriffsverständnisses des EuGH durch den SC 119
aa) Gewisser Grad an Integration in ein soziales und familiäres Umfeld 120
bb) Ausreichendes Maß an Beständigkeit 120
C. Begriffsverständnis im Mental Capacity Act 121
I. Begriffsverständnis der Rechtsprechung 121
1. Widerrechtliche Verbringung: Das Phänomen der Erwachsenenentführung 122
a) Re MN 122
aa) Sachverhalt 122
bb) Ausführungen von Richter Hedley 123
cc) Bewertung 124
b) In the Matter of PO 125
c) A.F. v M.S. 127
d) Zusammenfassung 128
2. Widerrechtlicher Umzug einer Person mit entsprechender Capacity: The Health Service Executive of Ireland v IM & Anor 129
3. An English Local Authority v SW 131
a) Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im Rahmen des MCA 132
b) Gewichtung der Faktoren bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts 133
c) Subsumtion im konkreten Fall 134
d) Bewertung 135
4. AB and XS 137
II. Abweichender Auslegungsansatz der Literatur für Erwachsene ohne Capacity hinsichtlich ihres Aufenthaltsorts 138
1. Begründungsansatz 139
2. Bestimmungsgrundsätze für Personen, denen die Capacity hinsichtlich ihres Aufenthaltsorts fehlt 139
a) Allgemeine Bestimmungsgrundsätze 140
b) Widerrechtliche Verbringung 140
c) Person, die nie die entsprechende Capacity besaß 141
3. Bewertung 141
a) Ungerechtfertigte Ablehnung der Auslegungsformel des EuGH 141
b) Überwiegende Gemeinsamkeiten 142
III. Zwischenresümee zu C. 143
§ 5 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im autonomen internationalen und nationalen Erwachsenenschutzrecht sowie im ErwSÜ durch die deutsche Rechtsprechung und Literatur 144
A. Bestimmungsgrundsätze des BGH für den Bereich des autonomen und staatsvertraglichen IPR und IZVR 144
I. Historische Entwicklung am Auslegungsmaßstab der Haager Konventionen 144
1. Herkömmliche Definition 144
2. Leicht abweichende Umschreibung in einigen neueren Entscheidungen 145
3. Stellungnahme 146
II. Weitere Auslegungsgrundsätze 147
1. Maßgeblichkeit der tatsächlichen Umstände 148
2. Traditionell objektiver Bestimmungsansatz 148
3. Möglichkeit des fehlenden gewöhnlichen Aufenthalts 149
4. Grundsätze bei Kindesentführungen 149
III. Zusammenfassung und Bewertung 150
B. Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im autonomen Erwachsenenschutzrecht 151
I. Entscheidungspraxis der deutschen Gerichte 151
1. Übernahme der herkömmlichen Begriffsdefinition des BGH 152
2. Die Maßgeblichkeit subjektiver Kriterien im Rahmen der Aufenthaltsbestimmung 152
a) Strafrechtliche Unterbringung in einer Haftanstalt oder Einrichtung des Maßregelvollzugs 153
aa) Steht Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts grundsätzlich nicht entgegen 153
bb) Kein anderer Lebensmittelpunkt neben der Hafteinrichtung 153
cc) Nicht nur vorübergehender bzw. auf Dauer angelegter Aufenthalt 154
b) Zivilrechtliche Unterbringungen 155
c) Aufenthaltsverlagerung in ausländisches Pflegeheim 157
d) Zusammenfassung 159
3. Längere, freiwillige Klinikaufenthalte 160
a) Grundsatz 160
b) Verständnis von „vorübergehender Abwesenheit“ 160
c) Folge einer Aufgabe des bisherigen Daseinsmittelpunkts 161
II. Auslegungsansätze der Literatur 161
1. Auslegungsansätze der Literatur zum autonomen Erwachsenenschutzrecht 161
a) „Zwei-Komponenten-Lösung“ 162
aa) Objektive Bestimmung 162
bb) Zwangsweise Verbringung 164
b) Stärker an Zeitkomponente orientierte Lösungen 165
aa) Objektive Bestimmung 166
bb) Zwangsweise Verbringung 166
c) Subjektiv geprägtes Begriffsverständnis 166
2. Längere, freiwillige Klinikaufenthalte 167
C. Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im ErwSÜ durch die deutsche Rechtsprechung und Literatur 168
I. Begriffsverständnis der deutschen Rechtsprechung 168
1. Beschluss des LG Cottbus 168
2. Beschluss des LG Augsburg 169
a) Auslegungsvorgaben 169
b) Allgemeines Begriffsverständnis 170
c) Subsumtion durch die Kammer 170
II. Auslegungsansätze der deutschen Literatur 171
1. Stärker an Zeitkomponente orientierte Lösung 172
2. Zwei-Komponenten-Lösung 172
3. Übernahme des Begriffsverständnisses des EuGH in Kindschaftsfällen 174
a) Einfache Indizwirkung im Rahmen einer objektiv-faktischen Gesamtbetrachtung 174
b) Höhere Indizwirkung 176
c) Ausschlaggebende Wirkung des natürlichen Willens/Begründungserfordernis 176
4. Längere, freiwillige Klinikaufenthalte 176
D. Zusammenfassung und Bewertung 177
I. Drei Auslegungsansätze 177
1. Stärker an Zeitkomponente orientierte Lösungen 177
a) Allgemeiner Auslegungsansatz 177
b) Maßgeblichkeit subjektiver Kriterien 178
aa) Ablehnung des Erfordernisses eines rechtsgeschäftlichen Begründungswillens 178
bb) Möglichkeit der sofortigen Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts – Substitution der objektiven Kriterien durch subjektive Elemente 178
cc) Behandlung zwangsweiser Verbringungen bzw. Aufenthalte 178
2. Zwei-Komponenten-Lösung 179
a) Allgemeiner Auslegungsansatz 179
b) Maßgeblichkeit subjektiver Kriterien 179
aa) Ablehnung des Erfordernisses eines rechtsgeschäftlichen Begründungswillens 179
bb) Möglichkeit der sofortigen Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts – Substitution der objektiven Kriterien durch subjektive Elemente 180
cc) Berücksichtigung des Willens als einfaches Indiz 180
dd) Behandlung zwangsweiser Verbringungen bzw. Aufenthalte 180
3. Übernahme des Begriffsverständnisses des EuGH in Kindschaftsfällen 181
a) Allgemeiner Auslegungsansatz 181
b) Maßgeblichkeit subjektiver Kriterien 181
aa) Ablehnung des Erfordernisses eines rechtsgeschäftlichen Begründungswillens 182
bb) Möglichkeit der sofortigen Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts 182
cc) Berücksichtigung des Willens des Betroffenen als Indiz 182
dd) Behandlung zwangsweiser Verbringungen bzw. Aufenthalte 183
ee) Folgeproblem: Bis zu welchem Grad der Beeinträchtigung ist der Wille des Betroffenen maßgeblich? 183
II. Längere, freiwillige Klinikaufenthalte 183
§ 6 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im ErwSÜ durch die Schweizer Rechtsprechung und Literatur 185
A. Der gewöhnliche Aufenthalt als Anknüpfungspunkt im internationalen Erwachsenenschutzrecht der Schweiz 185
B. Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts durch die Schweizer Rechtsprechung und Literatur 185
I. Zwei-Komponenten-Lösung 186
II. Integrationslösung 187
1. Aufenthaltsdauer 188
2. Soziale Bindungen 188
3. Ausbildung und berufliche Tätigkeit 189
4. Freizeitgestaltung 190
5. Wohnsituation 190
6. Sprachkenntnisse 191
7. Natürlicher Wille/Absichten des Betroffenen 191
8. Unfreiwilligkeit der Aufenthaltsbegründung durch einen im Hinblick auf den Lebensmittelpunkt urteilsfähigen Erwachsenen 192
9. Urteilsfähigkeit in Bezug auf die soziale Integration stellt kein Begründungserfordernis dar 193
a) Abwägung des Für und Wider 193
b) Auswirkungen auf die Fallpraxis 194
10. Auswirkungen einer Demenzerkrankung des Betroffenen auf das Vorliegen sozialer Integration 195
a) Ausschluss der sozialen Integration bei demenziell Erkrankten 195
b) Kein Ausschluss der sozialen Integration bei demenziell Erkrankten 197
III. Zusammenfassung und Bewertung 197
§ 7 Vergleich der Begriffsverständnisse im internationalen Erwachsenenschutzrecht und Entwicklung einer Auslegungsempfehlung 199
A. Grundansätze für die Begriffsauslegung 199
I. Stärker an zeitlichen Faktoren orientierte Auslegung 200
II. Zwei-Komponenten-Lösung 200
III. Übernahme des Begriffsverständnisses des EuGH 201
IV. Übernahme des Begriffsverständnisses des EuGH für Ehegatten i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. a) Brüssel IIa-VO 203
1. Auslegungsvorgaben des EuGH in der Rs. IB 203
2. Bewertung 204
V. Bewertung 205
1. Übernahme des Grundauslegungsansatzes des EuGH in Kindschaftsfällen mit leichter Modifikation 205
a) Übernahme des in der Rs. IB vertretenen Begriffsverständnisses bietet sich für das Gebiet des Erwachsenenschutzes nicht an 205
aa) Kein rechtsvergleichender Konsens für den Willen des Betroffenen als Begründungserfordernis 206
bb) Lehren aus der Domicile-Anknüpfung: Beweisschwierigkeiten subjektiver Kriterien in der Praxis 206
cc) Erhöhte Feststellungsschwierigkeiten im Kontext des Erwachsenenschutzes 207
dd) Unvereinbarkeit mit dem im ErwSÜ verfolgten Zweck der räumlichen Nähe 207
ee) Drohender Normenmangel und negative Kompetenzkonflikte 210
ff) Teils eingeschränkte Willensqualität aufgrund schwerwiegender Beeinträchtigungen 211
gg) Aufenthaltsbestimmung sollte nicht von Vorbehalten gegenüber (ausländischen) Pflegeheimen abhängig gemacht werden 213
b) Entstehungsgeschichtliche, systematische und teleologische Erwägungen sprechen für Nähe zum Begriffsverständnis des EuGH in Kindschaftsfällen 213
aa) Erfordernis der einheitlichen Auslegung im KSÜ und der Brüssel IIa-VO soweit es die konsistente Abgrenzung der Anwendungsbereiche verlangt 213
bb) Von der Spezialkommission intendierte, einheitliche Auslegung mit dem KSÜ 214
cc) Identischer Zweck der Aufenthaltsanknüpfung 215
dd) Vorschlag für eine das ErwSÜ flankierende EU-Verordnung 215
ee) Zwischenresümee 216
c) Beständigkeit des Aufenthalts als kumulatives Kriterium zum gewissen Grad an Integration 216
aa) Nähere Betrachtung der Rechtsprechung des EuGH in Kindschaftsfällen in Bezug auf das Kriterium der Beständigkeit 216
bb) Nähe zum Begriffsverständnis des EuGH für Ehegatten 217
cc) Nähe zur Zwei-Komponenten-Lösung 218
dd) Bewertung 218
d) Marginale Modifikation der Auslegungsformel 218
e) Zwischenergebnis 219
2. Weitere Grundannahmen zur Auslegung 219
a) Erfordernis der physischen Präsenz 219
b) Capacity, Urteilsfähigkeit, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Geschäftsfähigkeit kein Begründungserfordernis 220
c) Gerichtliche Anordnung oder andere Formalitäten kein Begründungserfordernis 221
d) Fehlen eines gewöhnlichen Aufenthalts 221
e) Kein mehrfacher gewöhnlicher Aufenthalt 222
f) Alternierender gewöhnlicher Aufenthalt 223
B. Verständnis des Kriteriums des gewissen Grads an Integration in ein soziales Umfeld 223
I. Kein rein subjektiv-emotionales Verständnis von Integration 224
II. Soziale Integration entspricht nicht kultureller Assimilation 225
III. Personenbezogener Integrationsmaßstab 225
1. Objektiver Durchschnittsintegrationsmaßstab 225
2. Personenbezogener Ansatz 226
3. Bewertung 227
a) Wertung der Rechtsprechung des EuGH in der Rs. Mercredi/Chaffe 227
b) Räumliche Nähe als Telos der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt im ErwSÜ 228
c) Fazit 229
IV. Verhältnismäßig geringer zeitlicher Bezugsrahmen für das Vorliegen des gewissen Grads an Integration in ein soziales Umfeld 230
C. Verständnis des Kriteriums der gewissen Beständigkeit 232
I. Kein Erfordernis einer Mindestaufenthaltsdauer 232
II. Geringes Maß an Beständigkeit 232
D. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigende Faktoren 233
I. Indizien für das Vorliegen des gewissen Grads an Integration in ein soziales Umfeld 233
1. Objektive Faktoren 233
a) Dauer und Regelmäßigkeit des Aufenthalts 233
aa) Rechtsvergleichende Betrachtung 233
bb) Bewertung 235
cc) Entscheidende Bedeutung nach ca. eineinhalb Jahren 235
dd) Untergeordnete Bedeutung, wenn der Erwachsene sich abwechselnd an zwei verschiedenen Orten aufgehalten hat und der Schwerpunkt der Bindungen eindeutig an einem der Orte liegt 235
b) Soziale Bindungen 236
aa) Bewertung der Bindungen zu Personal und anderen Bewohnern in sozialen Einrichtungen 237
bb) Auswirkungen der diversen Beeinträchtigungen schutzbedürftiger Erwachsener auf die Möglichkeit des Bestehens sozialer Bindungen 238
(1) Demenzsyndrom 238
(2) Andere Beeinträchtigungen 241
(3) Vermittlung sozialer Bindungen über die Bezugspersonen in Fällen tiefer Bewusstlosigkeit 242
c) Wohnsituation 242
d) Behördliche An- und Abmeldung 244
e) Immobiliareigentum 244
f) Staatsangehörigkeit 244
g) Einkommensquelle 245
h) Bankkonten 246
i) Sprachkenntnisse bzw. Bestehen einer Kommunikationsmöglichkeit 246
j) Inanspruchnahme medizinischer Behandlung 247
k) Freizeitgestaltung 247
l) Ausübung einer beruflichen Tätigkeit 248
2. Subjektive Faktoren 249
a) Personen mit Autonomie hinsichtlich ihres Aufenthaltsortes 251
aa) Person wollte den Aufenthaltswechsel oder will den Verbleib am Aufenthaltsort 253
bb) Person zog widerwillig um oder hält sich inzwischen nur noch widerwillig am Aufenthaltsort auf 253
cc) Unfreiwilliger Aufenthaltswechsel 254
(1) Aufenthalte in einer Haftanstalt oder Einrichtung des Maßre‍gelvollzugs 254
(2) Entscheidung unter unverhältnismäßigem Druck Dritter 255
b) Personen, die nicht mehr vollkommen autonom über ihren Aufenthaltsort entscheiden können 259
aa) Absichten der zur Aufenthaltsbestimmung berechtigten Person oder Stelle hinsichtlich der Beibehaltung des Aufenthalts durch den Betroffenen 259
(1) Tatsächlicher Aufenthalt im Einklang mit den Absichten des Aufenthaltsbestimmungsberechtigten 259
(2) Übergehung der Absichten des Aufenthaltsbestimmungsberechtigten 259
bb) Wünsche und Gefühle des Betroffenen hinsichtlich des Aufenthalts 260
(1) Wünsche und Gefühle des Betroffenen stehen im Einklang mit dem Aufenthalt 261
(2) Ablehnende Haltung des Betroffenen gegenüber dem (neuen) Aufenthaltsort 262
c) Gewichtung subjektiver Faktoren im Rahmen der Gesamtbetrachtung 263
d) Erforderlichkeit der Manifestation nach außen 263
II. Indizien für das Bestehen der notwendigen Beständigkeit 264
III. Möglichkeit der sofortigen Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts: Indizien mit entscheidender Bedeutung für das sofortige Vorliegen des gewissen Grads an Integration in ein soziales Umfeld und/oder der erforderlichen Beständigkeit 265
1. Personen mit Autonomie hinsichtlich ihres dauerhaften Aufenthaltsorts 265
a) Rechtsvergleichende Betrachtung 266
b) Übernahme der Formulierung des EuGH in Kindschaftsfällen 267
c) Erfordernis der Manifestation nach außen 267
d) Spätere Bildung des erforderlichen Willens 267
e) Inhaltliche Konkretisierung des erforderlichen Willens 268
aa) Übersiedlung in eine Pflegeeinrichtung 268
bb) Längere Klinikaufenthalte 269
cc) Hospizaufenthalte 270
dd) Beruflich veranlasste Aufenthaltswechsel 270
ee) Lebensabend im Ausland 271
f) Autonomie hinsichtlich der Aufenthaltsortsbestimmung 271
g) Keine Substituierbarkeit durch entsprechenden Willen der zur Aufenthaltsbestimmung berechtigten Fürsorgeperson 272
2. Personen ohne Autonomie hinsichtlich ihres dauerhaften Aufenthaltso‍r‍tes 274
a) Entscheidende Indizwirkung der kumulativen Wünsche des Betroffenen und der Absichten des Aufenthaltsbestimmungsberechtigten für das Vorliegen der nötigen Beständigkeit 274
b) Exemplifizierung 275
§ 8 Das Domicile schutzbedürftiger Erwachsener 276
A. Die historische Entwicklung des Domicile im anglo-amerikanischen Rechtskreis 276
I. Vom domicilium zum englischen Rechtskonzept des Domicile 276
II. Die weitere Entwicklung des Domicile 279
1. Großbritannien 279
2. USA 279
B. Das Domicile als Anknüpfungspunkt im englischen und US-amerikanischen Kollisionsrecht 280
I. Das Domicile im englischen Kollisionsrecht 280
II. Das Domicile im US-amerikanischen Kollisionsrecht 281
C. Grundprinzipien der Domicile-Anknüpfung 281
I. Bestimmung nach der lex fori 281
II. Domicile – ein einheitliches Konzept? 282
III. Erfordernis des Bestehens eines Domicile 282
IV. Kein mehrfaches Domicile 282
V. Domicile in einer konkreten Gebietseinheit 282
D. Domicile of Origin 283
I. Domicile of Origin im englischen Recht 283
1. Grundsätze 283
2. Relevanz aufgrund der Revival-Doktrin 284
3. Funktionale Nähe zur Staatsangehörigkeitsanknüpfung 285
4. Kritik 286
II. Domicile of Origin im US-amerikanischen Recht 287
E. Domicile of Choice 287
I. Domicile of Choice nach englischem Recht 287
1. Residence 288
2. Intention of permanent or indefinite residence (animus manendi) 289
3. Beweisanforderungen 290
a) Beweismittel 290
b) Zu berücksichtigende Indizien 291
aa) Motiv des Aufenthalts 291
bb) Unfreiwilliger Aufenthalt oder drohende unfreiwillige Beendigung 292
4. Kritik 292
II. Domicile of Choice nach US-amerikanischem Recht 293
1. Physical Presence 293
2. Intention to make a home 294
3. Beweisanforderungen 294
a) Beweismittel 294
b) Indizien 295
aa) Motiv des Aufenthalts 295
bb) Freiwilligkeit des Aufenthalts 295
F. Domicile of Dependency – das Domicile schutzbedürftiger Erwachsener 296
I. Domicile of Dependency nach englischem Recht 296
1. Anforderungen an die Willensbildungsfähigkeit 296
2. Grundregel 297
3. Ausnahme: Personen, die von Geburt an geistig beeinträchtigt sind oder dies bis zu ihrem 16. Lebensjahr werden 297
4. Bewertung und Kritik 298
II. Domicile of Dependency nach US-amerikanischem Recht 299
1. Anforderungen an die Willensbildungsfähigkeit 300
2. Bestimmungsgrundsätze bei Personen ohne die erforderlichen geistigen Fähigkeiten 301
a) Person verliert als Erwachsener die Fähigkeit, ein Domicile of Choice zu begründen, und es wurde kein Vormund bestellt 301
b) Erwachsener verlor schon vor Erreichen der Volljährigkeit die Fähigkeit, ein Domicile of Choice zu begründen 301
c) Erwachsener, für den ein Vormund bestellt wurde 301
3. Erwachsener erlangt geistige Fähigkeiten zurück 302
4. Einweisung in geschützte Einrichtung 303
§ 9 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener in der EuErbVO 304
A. Überblick über das Begriffsverständnis des EuGH in der EuErbVO und der Brüssel IIa-VO 304
I. Die Auslegung des Begriffs in der EuErbVO – die Rs. E. E. 304
1. Sachverhalt 304
2. Auslegungsvorgaben des EuGH 305
3. Bewertung 305
II. Die Auslegung des Begriffs in der Brüssel IIa-VO 306
1. Die Auslegung des Begriffs für Minderjährige 306
a) A 306
aa) Sachverhalt 306
bb) Auslegungsvorgaben des EuGH 307
b) Mercredi/Chaffe 308
aa) Sachverhalt 308
bb) Auslegungsvorgaben des EuGH 309
c) C/M 310
d) OL/PQ 310
e) HR/KO 311
aa) Sachverhalt 311
bb) Auslegungsvorgaben des EuGH 311
2. Die Auslegung des Begriffs für Ehegatten i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. a) 313
III. Bewertung 313
B. Die Auslegung des Begriffs durch die deutsche Rechtsprechung 314
I. Auslegungsansätze, die das Vorliegen subjektiver Faktoren neben objektiven Faktoren als zwingendes Begründungserfordernis ansehen 315
1. 31. Senat des OLG München 315
a) Erfordernis der Geschäftsfähigkeit des Erblassers 315
b) Wünsche bzw. Idealvorstellungen des Erblassers unerheblich 316
c) Rückkehrwille 316
2. 10. Senat des OLG Hamm 317
II. Auslegungsansätze, die in subjektiven Faktoren kein Begründungserfordernis sehen, ihnen aber Indizcharakter beimessen 318
1. 15. Senat des OLG Hamm 318
2. OLG Frankfurt 320
III. Rein objektive Auslegungsansätze 320
1. OLG Hamburg 320
2. OLG Celle 321
3. 33. Senat des OLG München 322
IV. Sonderfall: Hospiz 323
1. OLG Celle 323
2. OLG Brandenburg & KG Berlin 324
V. Zusammenfassung und Bewertung 325
C. Auslegungsansätze der Literatur 326
I. Der „willenszentrierte Aufenthaltsbegriff“ 326
1. Willenszentrierter Aufenthaltsbegriff 326
2. Praktische Folgen des Auslegungsansatzes 327
3. Begründung des Auslegungsansatzes 328
II. Auslegungsansätze, die das Vorliegen subjektiver Faktoren neben objektiven Faktoren als zwingendes Begründungserfordernis ansehen 329
1. Emmerich 329
2. Zimmer/Oppermann 330
3. Weber/Francastel 332
4. Köhler/Sonnentag 333
III. Auslegungsansätze, die in subjektiven Faktoren kein Begründungserfordernis sehen, ihnen aber Indizcharakter zumessen 334
1. Primäre Bedeutung objektiver Indizien 335
a) Animus manendi 335
b) Animus revertendi 336
c) Maßgeblichkeit des Willens des Aufenthaltsbestimmungsberechtigten? 336
d) Tendenz zum abgeleiteten gewöhnlichen Aufenthalt 337
e) Begründung für primär objektive Bestimmung 337
2. Willenssensitives Aufenthaltsverständnis 338
3. Vienenkötter 338
a) Geschäftsunfähige 339
b) Demenziell Erkrankte 339
IV. Objektive Auslegungsansätze 340
1. „Erhöhter Integrationsmaßstab“ 340
2. Rein objektive Auslegungsansätze 342
V. Zwischenergebnis 342
§ 10 Herausarbeitung eines Auslegungsansatzes für die EuErbVO 343
A. Anknüpfungszwecke der EuErbVO 343
I. Reibungslos funktionierender Binnenmarkt als übergeordnetes Ziel der E‍u‍ErbVO 343
II. Mit der Aufenthaltsanknüpfung verfolgte Zwecke 344
1. Unionspolitisches Kernanliegen der Erleichterung der internationalen Nachlassabwicklung und Senkung damit einhergehender Kosten durch Herstellung des Gleichlaufs von forum und ius im Wege der Aufenthaltsanknüpfung 344
2. Integrationsfördernder sowie diskriminierungsfreier Anknüpfungspunkt 344
3. Gewährleistung einer engen und beständigen Verbindung zum betreffenden Staat 345
a) Kein Erfordernis einer besonders engen und festen Bindung 345
b) Beständige Bindung 346
c) Inhaltliche Konkretisierung der engen und beständigen Bindung 346
aa) Enge Bindung 347
bb) Beständige Bindung 348
4. Sachnähe zum Erblasser, dessen wesentlichen Vermögensgegenständen und Erben 348
B. Herausarbeitung des Grundauslegungsansatzes für die EuErbVO 349
I. Festlegung auf einen Grundauslegungsansatz 349
1. Keine Übernahme eines Auslegungsansatzes, der subjektive Faktoren als konstitutives Begründungserfordernis ansieht 349
a) Auslegungsansätze, deren subjektives Kriterium an das subjektive Kriterium zur Begründung eines englischen Domicile of Choice erinnert 350
aa) Realitätsferne Anknüpfungsergebnisse gefährden Ziel der Sachnähe des Nachlassgerichts 351
bb) Ungewollte Nähe zur Staatsangehörigkeitsanknüpfung 352
cc) Integrationshemmende Wirkung 353
dd) Nachweisschwierigkeiten in der Praxis erschweren Ziel der effizienten Nachlassabwicklung 353
ee) Subjektive Prägung des englischen Domicile of Choice birgt Gefahr unzulässiger Ausdehnung der Parteiautonomie 355
ff) Aufenthaltsanknüpfung kein funktionales Äquivalent zur Parteiautonomie 356
b) Auslegungsansätze, deren subjektives Kriterium die Geschäftsfähigkeit des Erblassers beim Aufenthaltswechsel voraussetzt 357
aa) Realitätsferne Anknüpfungsergebnisse gefährden Ziel der Sachnähe des Nachlassgerichts 357
bb) Geschäftsfähigkeit kein geeignetes Kriterium zur Sicherung einer gewissen Willensqualität 359
cc) Gesetzgeberisch nicht intendierte Abkehr vom traditionellen Begriffsverständnis in den Haager Konventionen 360
dd) Eher geringe Gefahr der gezielten Manipulation des Erbstatuts 361
ee) Kein mittelbarer Verstoß gegen das Höchstpersönlichkeitsgebot letztwilliger Verfügungen infolge der Möglichkeit der Aufenthaltsverlagerung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Vorsorgebevollmächtigten 362
ff) Positive Feststellbarkeit im Nachhinein möglicherweise nicht mehr gegeben 363
c) Auslegungsansatz des EuGH in der Rs. IB 364
aa) Inhaltliche Unklarheit 364
(1) Variante 1: Entscheidende Bedeutung der subjektiven Anschauungen des Betroffenen 364
(2) Variante 2: Entscheidende Bedeutung der objektiven Umstände 365
bb) EuGH betont Möglichkeit des autonomen Willensentschlusses Erwachsener 365
cc) Problem der eingeschränkten Willensqualität bei Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen 365
2. Keine Übernahme eines primär objektiv geprägten Begriffsverständnisses 366
a) ErwG 23 S. 2 EuErbVO sieht Berücksichtigung der „Gründe“ für den Aufenthalt vor 367
b) Ablehnung der Möglichkeit der sofortigen Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts steht nicht im Einklang mit den ErwG 367
3. Übernahme des Grundauslegungsansatzes des EuGH in Kindschaftsfällen mit leichter Modifikation 368
a) Formulierung der ErwG 23 und 24 greifen Begriffsverständnis des EuGH für Kinder unter der Brüssel IIa-VO auf 369
b) Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rs. E. E. 370
c) Sicherstellung der engen und festen bzw. beständigen Verbindung 371
d) Vorteil einer kohärenten Auslegung 371
e) Marginale Modifikation 371
4. Zwischenergebnis 371
II. Weitere Grundannahmen zur Auslegung 372
1. Erfordernis der physischen Präsenz 372
2. Autonomie des Betroffenen hinsichtlich seines dauerhaften Aufenthaltsortes kein Begründungserfordernis 373
3. Gerichtliche Anordnung oder andere Formalien kein Begründungserfordernis 375
4. Kein fehlender gewöhnlicher Aufenthalt 375
5. Kein mehrfacher gewöhnlicher Aufenthalt 377
6. Kein alternierender gewöhnlicher Aufenthalt 377
C. Verständnis des Kriteriums des gewissen Grads an Integration in ein soziales Umfeld 378
I. Kein rein subjektiv-emotionales Verständnis von Integration 378
II. Soziale Integration entspricht nicht kultureller Assimilation 379
III. Personenbezogener Integrationsmaßstab 380
1. Erfordernis eines personenbezogenen Integrationsmaßstabs 380
2. Konkretisierung der Anforderungen 382
IV. Verhältnismäßig großer zeitlicher Bezugsrahmen für das Vorliegen des gewissen Grads an Integration in ein soziales Umfeld 382
D. Verständnis des Kriteriums des gewissen Grads an Beständigkeit 384
I. Kein Erfordernis einer Mindestaufenthaltsdauer 384
II. Höheres Maß an Beständigkeit 385
E. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigende Indizien 386
I. Indizien für das Vorliegen des gewissen Grads an Integration in ein soziales Umfeld 386
1. Objektive Faktoren 386
a) Dauer und Regelmäßigkeit des Aufenthalts 386
aa) Entscheidende Bedeutung nach fünf Jahren bei dauerhaften Aufenthaltswechseln 387
bb) Untergeordnete Bedeutung, wenn der Erblasser sich abwechselnd in verschiedenen Staaten aufgehalten hat und der Schwerpunkt der Bindungen eindeutig in einem der Staaten zu verorten ist 388
b) Soziale Bindungen 388
aa) Unerheblichkeit der kulturellen Zugehörigkeit der Kontaktpersonen 389
bb) Bewertung der Bindungen zu Personal und anderen Bewohnern in sozialen Einrichtungen 390
cc) Auswirkungen der diversen Beeinträchtigungen schutzbedürftiger Erwachsener auf die Möglichkeit des Bestehens sozialer Bindungen 390
dd) Vorrangige Bedeutung gegenüber wirtschaftlichen und beruflichen Bindungen, ErwG 24 S. 2 und 3 EuErbVO 391
c) Wohnsituation 391
d) Behördliche An- und Abmeldung 393
e) Immobiliareigentum/wesentliche Vermögensgegenstände 393
f) Staatsangehörigkeit 394
g) Bankkonten 396
h) Sprachkenntnisse/Verständigungsmöglichkeit 396
i) Inanspruchnahme medizinischer Behandlung 396
j) Freizeitgestaltung 397
k) Berufliche Situation 397
l) Legalität des Aufenthalts 398
2. Subjektive Faktoren 398
a) Person mit Autonomie hinsichtlich ihres dauerhaften Aufenthaltso‍r‍tes 399
aa) Person wollte den Aufenthaltswechsel oder will den Verbleib am Aufenthaltsort 399
bb) Person zog widerwillig um oder hält sich inzwischen nur noch widerwillig am Aufenthaltsort auf 399
cc) Unfreiwilliger Aufenthaltswechsel oder Aufenthalt 400
(1) Aufenthalte in einer Haftanstalt 400
(2) Entscheidung unter unverhältnismäßigem Druck Dritter 401
b) Personen, die nicht mehr vollkommen autonom über ihren Aufenthaltsort entscheiden können 401
aa) Absichten der zur Aufenthaltsbestimmung berechtigten Person oder Stelle 402
(1) Absicht des Aufenthaltsbestimmungsberechtigten, dass Betroffener am neuen Ort den gewöhnlichen Mittelpunkt seiner Interessen begründen soll 402
(2) Übergehung der Absichten des Aufenthaltsbestimmungsberechtigten 402
bb) Wünsche und Gefühle des Betroffenen hinsichtlich des Aufenthalts 403
(1) Wünsche und Gefühle des Betroffenen stehen im Einklang mit dem Aufenthalt 403
(2) Ablehnende Haltung des Betroffenen gegenüber dem (neuen) Aufenthaltsort 403
c) Gewichtung subjektiver Faktoren im Rahmen der Gesamtbetrachtung 403
d) Erfordernis der Manifestation nach außen 404
II. Indizien für das Bestehen der notwendigen Beständigkeit 404
III. Möglichkeit der sofortigen Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts: Indizien mit entscheidender Bedeutung für das sofortige Vorliegen des gewissen Grads an Integration in ein soziales Umfeld und/oder der erforderlichen Beständigkeit 406
1. Personen mit Autonomie hinsichtlich ihres dauerhaften Aufenthaltsorts 406
a) Möglichkeit der sofortigen Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts entspricht dem Willen des Verordnungsgebers 406
b) Übernahme der Formulierung des EuGH in Kindschaftsfällen 407
c) Erfordernis der Manifestation nach außen 408
d) Spätere Bildung des erforderlichen Willens 408
e) Inhaltliche Konkretisierung des erforderlichen Willens 408
aa) Übersiedlung in eine Pflegeeinrichtung 409
bb) Längere Klinikaufenthalte 410
cc) Hospizaufenthalte 410
dd) Beruflich veranlasste Aufenthaltswechsel 411
ee) Lebensabend im Ausland 412
f) Autonomie hinsichtlich der Aufenthaltsortsbestimmung 412
g) Keine Substituierbarkeit durch entsprechenden Willen der zur Aufenthaltsbestimmung berechtigten Fürsorgeperson 413
2. Personen ohne Autonomie hinsichtlich ihres dauerhaften Aufenthaltsortes 414
a) Entscheidende Indizwirkung der kumulativen Wünsche des Betroffenen und der Absichten des Aufenthaltsbestimmungsberechtigten für das Vorliegen der nötigen Beständigkeit 414
b) Exemplifizierung 415
F. Anwendung der Ausweichklausel 415
I. Restriktiv auszulegende Ausnahmeregelung 416
II. Mögliche Anwendungsfälle 416
1. Versterben des Erblassers kurz nach der sofortigen Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts infolge eines Umzugs 416
2. Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts aufgrund entscheidender Bedeutung der Aufenthaltsdauer 417
§ 11 Gesamtbewertung und Auslegungsempfehlung 419
A. Gesamtbewertung 419
B. Auslegungsempfehlungen für das internationale Erb- und Erwachsenenschutzrecht 420
I. Allgemeine Auslegungsformel 420
II. Weitere Grundannahmen zur Auslegung 421
III. Verständnis des Kriteriums des gewissen Grads an Integration in ein soziales Umfeld 421
IV. Verständnis des Kriteriums des gewissen Grads an Beständigkeit 424
V. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigende Indizien 424
1. Indizien für das Vorliegen des gewissen Grads an Integration in ein soziales Umfeld 424
a) Objektive Faktoren 424
b) Subjektive Faktoren 426
aa) Personen mit Autonomie hinsichtlich ihres dauerhaften Aufenthaltsorts 426
bb) Personen ohne Autonomie hinsichtlich ihres dauerhaften Aufenthaltsorts 427
2. Indizien für das nötige Maß an Beständigkeit 428
3. Möglichkeit der sofortigen Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts: Indizien mit entscheidender Bedeutung für das sofortige Vorliegen des gewissen Grads an Integration in ein soziales Umfeld und/oder Beständigkeit 429
a) Personen mit Autonomie hinsichtlich ihres dauerhaften Aufenthaltsorts 429
b) Personen ohne Autonomie hinsichtlich ihres dauerhaften Aufenthaltsorts 430
C. Ausblick 431
Literaturverzeichnis 434
Stichwortverzeichnis 443