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Die strafrechtliche Resonanz auf Verhaltensnormverstöße und deren Folgen

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Bünzel, A. (2024). Die strafrechtliche Resonanz auf Verhaltensnormverstöße und deren Folgen. Zur Legitimation konkret-individueller Sanktionsnormen und deren Bildung im freiheitlichen Rechtsstaat. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59270-8
Bünzel, Annika. Die strafrechtliche Resonanz auf Verhaltensnormverstöße und deren Folgen: Zur Legitimation konkret-individueller Sanktionsnormen und deren Bildung im freiheitlichen Rechtsstaat. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59270-8
Bünzel, A (2024): Die strafrechtliche Resonanz auf Verhaltensnormverstöße und deren Folgen: Zur Legitimation konkret-individueller Sanktionsnormen und deren Bildung im freiheitlichen Rechtsstaat, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59270-8

Format

Die strafrechtliche Resonanz auf Verhaltensnormverstöße und deren Folgen

Zur Legitimation konkret-individueller Sanktionsnormen und deren Bildung im freiheitlichen Rechtsstaat

Bünzel, Annika

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 322

(2024)

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About The Author

Annika Bünzel studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität in Marburg. Von 2020 bis 2022 war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Dr. h.c. dupl. Georg Freund an der Philipps-Universität Marburg. Seit 2022 ist sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski an der Universität zu Köln. Sie ist seit 2023 Rechtsreferendarin am Landgericht Gießen. Außerdem ist sie Mitglied im Arbeitskreis Rechtslinguistik sowie im Arbeitskreis Normentheorie.

Abstract

Jede strafrechtliche Reaktion muss aufgrund des damit verbundenen staatlichen Eingriffs den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Der legitime Strafzweck ist freiheitlich-rechtsstaatlich zu konkretisieren: Durch strafrechtliche Reaktionen soll der Ausgleich der unberechtigten Freiheitsanmaßung des Täters nach dem Maß der dahingehenden Verantwortlichkeit und dadurch die Bestätigung des Täters in seiner Rechtsposition als auch weiterhin gleiche Rechtsperson bewirkt werden. Im Sinne des in dieser Arbeit dargestellten Konzepts einer freiheitlich-legitimatorischen Normentheorie wird die Rolle des Strafgesetzes als abstrakt-generelle Ermächtigungsgrundlage präzisiert und auf freiheitlich-rechtsstaatlicher Basis zu den konkret-individuellen rechtlichen Normtypen der Verhaltensnorm und der Sanktionsnorm ins Verhältnis gesetzt. Unter Rückgriff auf die juristischen Methoden wird dieses abstrakte Modell außerdem im Hinblick auf die wichtigsten Straftatelemente konkretisiert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einführung – Aktualität und Bedeutung eines normentheoretischen Legitimationsansatzes 13
B. Normative Grundlagen der Straftat im freiheitlich-legitimatorischen Straftatkonzept 19
I. Begriff und Regelungsgehalt einer Norm 20
II. Normentheoretisches Stufenverhältnis: Verhaltensnormen und an entsprechende Verstöße anknüpfende Sanktionsnormen auf abstrakt-genereller strafgesetzlicher Ermächtigungsgrundlage 27
III. Bildung konkret-individueller Verhaltensnormen unter Rückgriff auf gesellschaftliche Grundentscheidungen als Orientierungshilfen 32
1. Grundlagen und Entstehungsbedingungen der rechtlich verfassten Gesellschaft – Anerkennung bestimmter Werte und deren Funktion als Orientierungshilfen für die Bildung von (Verhaltens-)Normen 33
a) Überwindung des Naturzustands hin zu einer rechtlich verfassten Gesellschaft – Verzicht auf die (nur scheinbar) unbegrenzte Freiheit als Entscheidung der vernunftbegabten Individuen 34
b) Freiheitlicher und demokratischer Rechtsstaat – die Vereinbarkeit des Strebens nach Freiheit und Sicherheit 43
c) Freiheitliche demokratische Grundordnung – gesellschaftliche Grundentscheidungen als Orientierungshilfen für die Bildung konkret-individueller Normen 50
2. Verfassungsrechtliche Legitimationsanforderungen an Verhaltensnormen 56
a) In concreto festzustellende Vernunftfähigkeit – Fähigkeit zur Bildung und Befolgung der in Frage stehenden Verhaltensnorm 58
b) Legitimer Zweck von Verhaltensnormen als maßgebliche Grundlage der entsprechenden Eignung und Erforderlichkeit 62
c) Angemessenheit einer Verhaltensnorm – Prozess der Verhaltensnormbildung unter Abwägung der kollidierenden Interessen 63
IV. Herstellung konkret-individueller Sanktionsnormen auf der Grundlage abstrakt-genereller Strafgesetze 69
1. Sanktionsnormen als strafrechtliche Instrumente der angemessenen Resonanz auf Verstöße gegen Verhaltensnormen – das Strafrecht als Rechtsinstitut im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat 69
2. Verfassungsrechtliche Legitimation von Sanktionsnormen 72
a) Formelle Legitimationsvoraussetzungen – formal-gesetzliche, hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage 74
b) Materielle Legitimationsvoraussetzungen 80
aa) Legitimer Zweck einer Sanktionsnorm mit ihren Rechtsfolgen – Legitimationsgründe des Einsatzes von Schuldspruch und Strafe im freiheitlichen Rechtsstaat 80
(1) Freiheitlich-kompensatorische Straftheorie: Ausgleich der Freiheitsüberschreitung gemäß der Qualität und dem Gewicht des diese begründenden Verhaltensnormverstoßes als kommunikative Resonanz auf den Verhaltensnormverstoß sowie etwaige Fehlverhaltensfolgen 80
(2) Einordnung des freiheitlich-kompensatorischen Strafzwecks in das Gefüge der traditionellen Straftheorien 91
(a) Präventive Ansätze – Einsatz von Schuldspruch und Strafe allein zum Zweck der Verhinderung künftiger Straftaten 91
(b) Sog. absolute Straftheorien – retributive Ansätze des (reinen) Schuldausgleichs ohne Zukunftsbezug 96
(c) Vereinigende Theorien 98
(d) Freiheitliche Strafzweckbegründung – Schuldspruch und Strafe zum Zweck der Wiederherstellung des intersubjektiven Gleichheitsverhältnisses und damit zugleich zur Aufrechterhaltung und Sicherung des geordneten Rechtszustands im Sinne einer Anerkennung des Täters als vernunftbegabte und gleichberechtigte Rechtsperson 100
bb) Konkretisierung der Anforderungen des allgemeinen verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes als Basis der Legitimation strafrechtlicher Reaktionen – die Bildung einer legitimierbaren Sanktionsnorm mithilfe der im freiheitlichen Rechtsstaat verankerten juristischen Methoden 105
(1) Vorgang der Herstellung einer konkret-individuellen Sanktionsnorm auf der Basis eines abstrakt-generellen Strafgesetzes 107
(2) Konkretisierung der vom Gesetz postulierten abstrakt-generellen und der zusätzlichen ungeschriebenen Voraussetzungen mithilfe der juristischen Methodik 110
(3) Entscheidungsfindung im Sinne des Rechts bei der Herstellung einer konkret-individuellen Sanktionsnorm – normative Entscheidung unter Berücksichtigung empirischer Erkenntnissätze als richterliche Verhaltenspflicht 118
cc) Die angemessenen (und damit richtigen) Rechtsfolgen einer legitimierbaren Sanktionsnorm 126
C. Konkretisierung der Tatbestandsvoraussetzungen einer konkret-individuellen Sanktionsnorm – Zur angemessenen Verortung strafrechtsrelevanter Problemstellungen im Straftatsystem der freiheitlich-legitimatorischen Normentheorie 129
I. Das (vollendete) Erfolgsdelikt als mindestens fahrlässige Straftat 131
1. Tatbestandsspezifisch strafrechtsrelevantes Verhalten als unverzichtbarer Anknüpfungspunkt der Prüfung einer konkreten „Tat“ 134
a) Feststehendes Verhalten als essentielles Grundkriterium der einzelfallbezogenen konkret-individuellen Sanktionsnorm 135
b) Konkretisierung des tatbestandsspezifisch strafrechtsrelevanten Verhaltens in den oben genannten Beispielsfällen mit Sachverhaltsunsicherheiten 139
aa) Der LKW-Radfahrer-Fall 139
bb) Der Bottroper Apotheker-Fall 140
2. Tatbestandsspezifisches erfolgsverursachendes Geschehen als zusätzliche Sanktionsnormvoraussetzung eines vollendeten Delikts; Feststellung der tatbestandsspezifischen Schädigungsmöglichkeit als dessen Auslösemoment 141
a) Konkretisierung des tatbestandsspezifischen erfolgsverursachenden Geschehens und der entsprechenden tatbestandsspezifischen Schädigungsmöglichkeit 143
b) Konkretisierung des Erfolgsgeschehens bei Sachverhaltsunsicherheiten 155
aa) Der LKW-Radfahrer-Fall 156
bb) Der Bottroper Apotheker-Fall – Anwendungsbeispiel zur Problematik der sog. „statistischen Kausalität“ 158
3. (Quasi-)Kausalität – der Zusammenhang zwischen dem Verhalten und dem tatbestandsspezifischen Erfolgsgeschehen 162
a) Konkretisierung des erforderlichen (Quasi-)Kausalzusammenhangs in Bezug auf beide Verhaltensformen 163
b) Konkretisierung der Kausalität in den genannten Beispielen zum Umgang mit Sachverhaltsunsicherheiten 166
aa) Der LKW-Radfahrer-Fall 166
bb) Der Bottroper Apotheker-Fall 167
4. Verhaltensmissbilligung – Legitimationsvoraussetzungen der zugrundeliegenden Verhaltensnorm, gegen die verstoßen worden sein muss 167
a) Legitimationsbedingungen der Verhaltensnorm als maßgebliche Voraussetzung der konkret-individuellen Sanktionsnorm 168
aa) Endgültiger (und damit mindestens fahrlässiger) Verstoß gegen eine legitimierbare kontext- und adressatenspezifische Verhaltensnorm 169
bb) Legitimationsbedingungen einer kontext- und adressatenspezifischen Verhaltensnorm als eigenständiges Sanktionsnormkriterium der Verhaltensmissbilligung 171
b) Konkretisierung der Verhaltensmissbilligung in den genannten Beispielen zum Umgang mit Sachverhaltsunsicherheiten 175
aa) Der LKW-Radfahrer-Fall 175
bb) Der Bottroper Apotheker-Fall 176
5. Tatbestandsspezifische Fehlverhaltensfolge – sog. „Zurechnung“ 177
a) Zurechnung als notwendiges Sanktionsnormkriterium? 177
b) Klarstellende Nennung der tatbestandsspezifischen Fehlverhaltensfolge in den genannten Beispielen zum Umgang mit Sachverhaltsunsicherheiten 179
aa) Der LKW-Radfahrer-Fall 179
bb) Der Bottroper Apothekerfall 179
6. Unrechtsvollform bei vorsätzlichem Verhaltensnormverstoß 180
a) Nicht mehr steigerungsfähige Vollform des Verhaltensunrechts – Maximalmaß an Verantwortlichkeit hinsichtlich der unberechtigten Freiheitsanmaßung 181
aa) Konkrete Anforderungen an das Vorsatzerfordernis als Sanktionsnormkriterium 182
bb) Auflösung der „Irrtumsprobleme“ im Strafrecht als bloßer Kehrseite einer angemessenen Vorsatzdogmatik 186
b) Konkretisierung des Vorsatzerfordernisses in Bezug auf die genannten Beispiele zum Umgang mit Sachverhaltsunsicherheiten 191
aa) Der LKW-Radfahrer-Fall 191
bb) Der Bottroper Apothekerfall 191
7. Hinreichendes Gewicht des tatbestandsspezifischen Verhaltensnormverstoßes 192
a) Positive Feststellung des hinreichenden Gewichts als Inhalt der herkömmlichen Prüfungsebene der „Schuld“ 192
b) Konkretisierung im Hinblick auf die gewählten Anwendungsbeispiele 194
II. Fazit zu C. und Ausblick 194
D. Gesamtfazit 196
Literaturverzeichnis 205
Register 222