Öffentlichkeit als Verfassungsprinzip
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Öffentlichkeit als Verfassungsprinzip
Konturen einer Staatszielbestimmung unter dem Grundgesetz
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1549
(2024)
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Johannes Held studierte Rechtswissenschaft in Potsdam und Paris. Nach der ersten juristischen Prüfung promovierte er an der Universität Potsdam. Derzeit ist er Rechtsreferendar am Kammergericht und absolviert Stationen unter anderem im Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie beim Bundesverfassungsgericht.Abstract
Das Wort »Öffentlichkeit« kommt im Text des Grundgesetzes nur vor, wenn von ihrem Ausschluss die Rede ist. Gleichwohl ist die Publizität der Staatsgewalt unbestritten eine wesentliche Funktionsbedingung des Staates mit Bezug zu verschiedenen Verfassungsprinzipien, insbesondere Demokratie-, Rechtsstaats- und Republikprinzip. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit die Forderung nach der Öffentlichkeit des Staates Teil des Verfassungsrechts ist. Ausgehend vom Verfassungstext und der zwischen den Staatsgewalten unterschiedlich verlaufenden historischen Entwicklung wird der Versuch der methodischen Begründung einer ungeschriebenen Verfassungsnorm unternommen. Das Spannungsverhältnis zu legitimer Geheimhaltung wird anhand der Rechtsprechung von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht dargestellt. Anschließend werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Informationsfreiheits- bzw. Transparenzrecht sowie das Verhältnis zum Grundrecht der Informationsfreiheit unter kritischer Würdigung der hierzu in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen beleuchtet.»Publicity as a Constitutional Principle«: The term ›Öffentlichkeit‹ (publicity) appears in the text of the German Basic Law only when referring to its exclusion. Nevertheless, the publicity of state power is unquestionably a fundamental functional condition of the state, relating to various constitutional principles. This work attempts to methodically justify an unwritten norm of constitutional law and examines its relationship to legitimate secrecy, the fundamental right to freedom of information, and the German Freedom of Information Act.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
Erstes Kapitel: Einleitung | 23 | ||
A. Problemaufriss | 23 | ||
B. Öffentlichkeit im Verfassungsrecht – eine Bestandsaufnahme | 24 | ||
I. Diskussionsverlauf | 24 | ||
1. Geisteswissenschaftlich-staatstheoretische Grundlegung | 25 | ||
2. Ausformung von Öffentlichkeit als Verfassungsgebot | 27 | ||
3. Der Paradigmenwechsel bei der Verwaltungsöffentlichkeit als Diskussionskatalysator | 28 | ||
II. Das Öffentlichkeitsprinzip in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 31 | ||
III. Das Öffentlichkeitsprinzip im Schrifttum | 33 | ||
C. Anliegen und Gang der Untersuchung | 36 | ||
D. Begriffsbestimmung | 37 | ||
I. Die Bedeutungsschichten des Öffentlichkeitsbegriffs | 37 | ||
1. Herkunft und ursprünglicher Wortsinn: Faktische Öffentlichkeit | 38 | ||
2. Liberaler Kampfbegriff des 19. Jahrhunderts: Normative Öffentlichkeit | 40 | ||
3. Das Publikum geht in die Bedeutung ein: Personale Öffentlichkeit | 42 | ||
II. Zugrunde gelegter Öffentlichkeitsbegriff: Faktische Öffentlichkeit | 43 | ||
Zweites Kapitel: Verfassungsprinzipien | 45 | ||
A. Zur Verfassungsmethodik | 45 | ||
I. Verfassungsmethodische Präjudizien | 45 | ||
II. Ungeschriebenes Verfassungsrecht | 48 | ||
III. Das methodische Spannungsverhältnis zwischen Verfassungsinterpretation und Verfassungsfortbildung | 52 | ||
B. Das Verfassungsprinzip als Rechtsnorm der Verfassung | 55 | ||
I. Definition des Verfassungsprinzips | 55 | ||
1. Definitionsansätze aus der rechtstheoretischen Prinzipiendiskussion | 57 | ||
2. Das Verfassungsprinzip nach der Definition Reimers | 59 | ||
3. Zur Tragfähigkeit der Definition | 60 | ||
a) Der versteckte Konsens in der rechtstheoretischen Diskussion | 60 | ||
b) Zur Zukunftsoffenheit von Verfassungsprinzipien: Parallelen zwischen ihrer Normstruktur und dem Regelungsstil der Verfassung | 62 | ||
4. Die Abwägungsfähigkeit von Verfassungsprinzipien und ihr Verhältnis zur Prinzipientheorie Alexys | 67 | ||
II. Sonderfall: Staatszielbestimmungen | 69 | ||
1. Staatszielbestimmungen als Optimierungsgebote | 69 | ||
2. Zwischen Optimierungsgebot und Evidenzkontrolle: Zur inhaltlichen Bindungswirkung und Justiziabilität von Staatszielbestimmungen | 71 | ||
3. Zusammenfassung | 75 | ||
III. Grundzüge der Herleitung ungeschriebener Verfassungsprinzipien | 76 | ||
1. Methode der Rechtsfortbildung im Verfassungsrecht | 76 | ||
2. Kriterien zur Unterscheidung von Verfassungsinterpretation und Verfassungsfortbildung | 80 | ||
IV. Die Abwägung von Verfassungsprinzipien | 83 | ||
1. Die Abwägung als Modus prinzipieller Normanwendung | 83 | ||
2. Dogmatisches Grundgerüst und Praxis der Abwägung | 85 | ||
C. Allgemeine Verfassungsprinzipien | 92 | ||
I. Die Allgemeinheit von Verfassungsprinzipien als Ausdruck eines normativ-integralen Prinzipienverständnisses | 92 | ||
II. Die normativen Funktionen allgemeiner Verfassungsprinzipien | 94 | ||
Drittes Kapitel: Verfassungsrechtliche Grundlegung | 96 | ||
A. Ausgangspunkt | 96 | ||
I. Verfassungstheoretische Indizien: Die Wesensimmanenz von Öffentlichkeit und Verfassung | 96 | ||
II. Verfassungstextliche Anknüpfungspunkte | 98 | ||
1. Die Öffentlichkeit der Parlamentsverhandlung (Art. 42 Abs. 1 Satz 1, 52 Abs. 3 Satz 3 GG) | 98 | ||
2. Das Grundrecht der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 GG) | 101 | ||
3. Die förmliche Öffentlichkeit des Grundgesetzes (Art. 145, 79 Abs. 1 Satz 1 GG) | 103 | ||
4. Die Öffentlichkeit der Parteifinanzierung (Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG) | 104 | ||
5. Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union und Unterrichtungspflicht der Bundesregierung zur Unterrichtung von Bundestag und Bundesrat (Art. 23 Abs. 2 GG) | 106 | ||
6. Die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen (Art. 82 Abs. 1 GG) | 107 | ||
7. Das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) | 108 | ||
8. Das Gebot der Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG) und das Zitiergebot bei der Verordnungsgebung (Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG) | 109 | ||
9. Die Gleichheit des öffentlichen Ämterzugangs (Art. 33 Abs. 2 GG) | 111 | ||
10. Rechnungslegung und Entlastung der Bundesregierung (Art. 114 Abs. 1 GG) | 112 | ||
11. Verschiedene Informationspflichten und sonstige auf Öffentlichkeit gerichtete Verfassungsbestimmungen | 113 | ||
12. Ergebnis | 116 | ||
III. Verfassungsgeschichtliche Genese | 117 | ||
B. Zur Qualität staatlicher Öffentlichkeit unter dem Grundgesetz | 126 | ||
I. Das normative Fundament | 127 | ||
1. Öffentlichkeit und Demokratieprinzip | 127 | ||
a) Bestandsaufnahme | 127 | ||
b) Der Zusammenhang zwischen Demokratie- und Öffentlichkeitsverständnis | 128 | ||
aa) Ausgangspunkt: Zwei verschiedene Demokratieverständnisse | 128 | ||
bb) Öffentlichkeit und formal-monistisches Demokratieverständnis: Die These vom vorverfassungsrechtlichen Charakter demokratischer Öffentlichkeit | 133 | ||
cc) Öffentlichkeit und pluralistische Demokratieverständnisse: Öffentlichkeit als normativ gewährleisteter Faktor demokratischer Legitimation | 137 | ||
c) Das alternierende Demokratieverständnis des Bundesverfassungsgerichts | 139 | ||
d) Maßgebliches Verständnis | 143 | ||
aa) Die faktische Öffentlichkeit des Staates ist mehr als Verfassungsvoraussetzung | 143 | ||
bb) Zugehörigkeit der Forderung nach faktischer Öffentlichkeit der Staatsgewalt gegenüber dem Volk zum Normbereich des Demokratieprinzips | 147 | ||
cc) Öffentlichkeit und demokratische Legitimation | 153 | ||
dd) Weitere demokratische Funktionen | 156 | ||
2. Öffentlichkeit und Rechtsstaatsprinzip | 160 | ||
a) Der historische Zusammenhang zweier Postulate des Liberalismus: Reduktion des Rechtsstaatsgedankens und Relativierung liberaler Öffentlichkeitsforderungen | 160 | ||
b) Die Öffentlichkeit des Staates als Querschnitt rechtsstaatlicher Verbürgungen | 162 | ||
c) Allgemeines Rechtsstaatsprinzip und grundsätzliche Öffentlichkeit des Staates – normative Lokalisierung rechtsstaatlicher Öffentlichkeit | 165 | ||
3. Öffentlichkeit und Republikprinzip | 167 | ||
4. Die Entbehrlichkeit weiterer Gehalte | 170 | ||
a) Sozialstaatsprinzip | 170 | ||
b) Kommunikationsgrundrechte – insbesondere der „objektiv-rechtliche“ Gewährleistungsgehalt der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 GG) | 171 | ||
II. Geltung von Öffentlichkeit als ungeschriebene Verfassungsnorm | 174 | ||
1. Die Indizierung der Normqualität staatlicher Öffentlichkeit | 174 | ||
2. Der Geltungsgrund staatlicher Öffentlichkeit unter dem Grundgesetz | 175 | ||
a) Die grundsätzliche Öffentlichkeit von Legislative und Judikative als Normen ungeschriebenen Verfassungsrechts | 176 | ||
aa) Parlamentsöffentlichkeit als mitgesetztes Recht | 177 | ||
bb) Gerichtsöffentlichkeit als selbstverständliches Recht | 183 | ||
(1) Grundlagen und Vorgeschichte von Art. 134 HChE | 184 | ||
(2) Die Diskussion im Parlamentarischen Rat | 186 | ||
(3) Die Gerichtsöffentlichkeit als normative Prämisse des Grundgesetzgebers | 187 | ||
b) Die Öffentlichkeit der Exekutive als Norm ungeschriebenen Verfassungsrechts? | 190 | ||
aa) Verfassungsdogmatische Ausgangslage: Das klassische Verständnis | 190 | ||
bb) Keine Ableitbarkeit des Gebots faktischer Öffentlichkeit der Exekutive aus dem historischen Willen des Verfassungsgebers | 192 | ||
cc) Begründung im Wege der Verfassungsfortbildung | 193 | ||
(1) Möglichkeit der Verfassungsfortbildung im konkreten Fall | 194 | ||
(2) Keine induktive Begründbarkeit grundsätzlicher exekutiver Öffentlichkeit | 196 | ||
(3) Begründung grundsätzlicher exekutiver Öffentlichkeit | 197 | ||
3. Normativer Selbststand und Zentralnormqualität gesamtstaatlicher Öffentlichkeit | 199 | ||
a) Verhältnis von Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip | 200 | ||
b) Verhältnis des Republikprinzips zu Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip | 203 | ||
c) Folgerungen | 204 | ||
III. Zur Struktur des Öffentlichkeitsgebots | 206 | ||
1. Geltung eines prinzipienförmigen Öffentlichkeitsgebots für die gesamte Exekutive? | 207 | ||
a) Klassisches Verständnis: Exekutive Arkanbereiche und Geheimhaltungsermessen | 207 | ||
b) Etablierung eines Abwägungsmodells durch die Judikatur von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht | 212 | ||
c) Maßgebliches Verständnis: Keine verfassungsgrundsätzlichen Geheimbereiche der Exekutive | 217 | ||
2. Optimierungscharakter des Öffentlichkeitsgebots | 223 | ||
IV. Ergebnis: Das Gebot faktischer Öffentlichkeit der Staatsgewalt als ungeschriebenes Verfassungsprinzip und Staatszielbestimmung | 228 | ||
Viertes Kapitel: Inhalt und Grenzen des Öffentlichkeitsprinzips | 230 | ||
A. Konturierung der Normmerkmale | 230 | ||
I. Öffentlichkeitsobjekt: Staatsgewalt | 231 | ||
II. Adressatenkreis: Demokratisches Staatsvolk oder rechtsstaatliche Allgemeinheit? | 231 | ||
III. Das Staatsziel der faktischen Öffentlichkeit der Staatsgewalt für die Allgemeinheit | 233 | ||
1. Haupttelos des Öffentlichkeitsprinzips: Informationsverteilung zwischen Staat und Gesellschaft | 234 | ||
2. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen Öffentlichkeit und Geheimhaltung als informatorisches Verteilungsprinzip der Verfassung | 235 | ||
3. Verbindliche Wirkung des Staatsziels möglichst weitgehender Wahrnehmbarkeit und Zugänglichkeit staatlichen Handelns für die Allgemeinheit | 238 | ||
a) Allgemeine Handlungsmaxime | 238 | ||
b) Abwägungsauftrag | 240 | ||
B. Inhaltliche Strukturierung des Öffentlichkeitsprinzips | 241 | ||
I. Konkretisierung der Verfassungsnorm anhand des Öffentlichkeitsobjekts | 242 | ||
1. Die förmliche Öffentlichkeit der Staatsgewalt | 243 | ||
2. Die Öffentlichkeit staatlicher Entscheidungsverfahren | 245 | ||
a) Entscheidungsöffentlichkeit | 246 | ||
b) Verfahrensöffentlichkeit | 248 | ||
3. Die Informationsöffentlichkeit | 248 | ||
II. Inhaltliche Konkretisierung | 253 | ||
1. Form und Reichweite: Die Forderung möglichst weitgehender Öffentlichkeit | 254 | ||
2. Modale Dimension: Die Forderung nach dem Abbau von Zugangsmodalitäten | 257 | ||
3. Personelle Dimension: Die Forderung möglichst allgemeiner Öffentlichkeit | 260 | ||
4. Temporale Dimension: Die Forderung möglichst frühzeitiger Öffentlichkeit | 261 | ||
C. Die Grenzen des Öffentlichkeitsprinzips | 263 | ||
I. Verfassungsrechtlicher Geheimnisschutz in der Rechtsprechung: Die Rechtfertigungstrias | 264 | ||
II. Generelle Anforderungen an Geheimhaltung: Zu Akzessorietät, Relativität und Justiziabilität | 266 | ||
III. Konturierung der verfassungsrechtlichen Geheimhaltungsgründe | 269 | ||
1. Das Staatswohl als Ursprung öffentlichen Geheimnisschutzes der Verfassung | 269 | ||
a) Staatswohlgeheimhaltung in der Rechtsprechung zur Parlamentsinformation | 270 | ||
b) Annäherung des Staatswohlverständnisses von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht | 271 | ||
c) Untauglichkeit des Staatswohlbegriffs als verfassungsrechtlicher Rechtfertigungsgrund | 272 | ||
2. Die Unterscheidung funktionaler, materieller und grundrechtlicher Vertraulichkeit | 274 | ||
3. Funktionale Vertraulichkeit: Der eigenverantwortete Kernbereich | 276 | ||
a) Grundlagen und teleologische Rechtfertigung des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung | 276 | ||
b) Ausrichtung des Kernbereichsschutzes an Akzessorietät und Relativität der Geheimhaltung unter besonderer Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung | 279 | ||
aa) Relativierung des Maßstabs vom Verfahrensstand | 279 | ||
bb) Relativierung des Einwands hypothetischer Vorwirkungen | 281 | ||
c) Funktionale Vertraulichkeit der Verwaltung: Keine Übertragbarkeit des Kernbereichsschutzes | 286 | ||
4. Materielle Vertraulichkeit: Anzulegender Maßstab | 289 | ||
5. Grundrechtliche Vertraulichkeit: Staatliche Grundrechtsverantwortung | 292 | ||
IV. Allgemeine Abwägungsleitlinien | 293 | ||
a) Der Faktor Zeit | 293 | ||
b) Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit | 296 | ||
V. Fazit | 299 | ||
D. Die normative Bedeutung des Öffentlichkeitsprinzips | 302 | ||
I. Allgemeine Funktionen des Öffentlichkeitsprinzips | 302 | ||
1. Ordnungs- und Bündelungsfunktion – zugleich: Überblick über die Subprinzipien des Öffentlichkeitsprinzips | 302 | ||
2. Zukunftssichernde Funktion des Öffentlichkeitsprinzips | 303 | ||
3. Abschirmende Funktion von Öffentlichkeit | 306 | ||
II. Die Bedeutung von Öffentlichkeit für die einzelnen Staatsgewalten | 308 | ||
1. Legislative | 309 | ||
a) Auftrag zur Konkretisierung des Öffentlichkeitsprinzips | 309 | ||
b) Öffentlichkeit als legitimer Gesetzeszweck und kollidierendes Verfassungsrecht | 310 | ||
c) Subprinzip der Parlamentsöffentlichkeit | 312 | ||
2. Exekutive | 312 | ||
3. (Verfassungs-)Judikative | 313 | ||
Fünftes Kapitel: Verhältnis des Öffentlichkeitsprinzips zu Informationsfreiheits- und Transparenzrecht | 317 | ||
A. Reichweite der Vorgaben des objektiven Verfassungsrechts für die Ausgestaltung der administrativen Informationsöffentlichkeit | 317 | ||
I. Meinungsstand | 318 | ||
1. Herrschende Ansicht: Gewährleistung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen sowie staatlicher Auftrag zur Informationsgrundversorgung | 318 | ||
2. Minderansicht: Verfassungsrechtliche Pflicht zur Herstellung und Gewährleistung der Informationszugangsfreiheit | 322 | ||
II. Bewertung der Positionen | 323 | ||
1. Zurückweisung der Indifferenzannahme | 323 | ||
2. Vermittlung administrativer Informationen durch Parlament und Presse unzulänglich | 324 | ||
3. Keine bloße Infrastrukturverantwortung | 327 | ||
4. Kein informatorischer Minimalstandard | 328 | ||
III. Maßgebliches Verständnis: Verfassungsrechtliche Determination des „Obs“ grundsätzlicher administrativer Informationszugänglichkeit durch das Öffentlichkeitsprinzip | 331 | ||
B. Folgen für die Auslegung des Grundrechts der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 GG) | 334 | ||
I. Grundlagen | 334 | ||
II. Die Bestimmung der allgemeinen Zugänglichkeit von Informationsquellen durch das BVerfG | 336 | ||
III. Verwaltungsinformationen als allgemein zugängliche Informationsquellen – herrschende Ansicht: Schutzbereichseröffnung durch das Informationsfreiheitsrecht | 337 | ||
IV. Bewertung im Lichte der vorherigen Ergebnisse | 340 | ||
V. Maßgebliches Verständnis und Folgen für die Rechtsanwendung: Verfassungsrechtliche Widmung von Informationen der Verwaltung als allgemein zugängliche Informationsquellen durch das Öffentlichkeitsprinzip | 344 | ||
C. Folgen für die Gestaltung des Informationsfreiheits- und Transparenzrechts | 352 | ||
I. Verfassungsrechtlicher Rahmen | 354 | ||
II. Konkretisierung des verbindlichen „Obs“ der Informationszugänglichkeit | 355 | ||
1. Kein verfassungsrechtlicher Bestandsschutz des IFG aus Sicht der herrschenden Meinung | 355 | ||
2. Verfassungsrechtliche Gewährleistung einer grundsätzlichen Informationspflicht der Verwaltung | 356 | ||
III. Konkretisierung des „Wies“ der Informationszugänglichkeit | 358 | ||
1. Aussagen zur Art der zu schaffenden Informationspflicht | 358 | ||
2. Allgemeine Anforderungen an die (pauschale) Beschränkung des Informationszugangs | 360 | ||
3. Aussagen zu Zugangsmodalitäten | 367 | ||
Sechstes Kapitel: Zusammenfassende Thesen | 370 | ||
A. Zusammenfassende Thesen zum zweiten Kapitel: Verfassungsprinzipien | 370 | ||
B. Zusammenfassende Thesen zum dritten Kapitel: Grundlegung von Öffentlichkeit als Verfassungsprinzip | 371 | ||
C. Zusammenfassende Thesen zum vierten Kapitel: Inhalt und Grenzen des Öffentlichkeitsprinzips | 373 | ||
D. Zusammenfassende Thesen zum fünften Kapitel: Verhältnis des Öffentlichkeitsprinzips zu Informationsfreiheits- und Transparenzrecht | 375 | ||
Literaturverzeichnis | 377 | ||
Stichwortverzeichnis | 415 |