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Kinderrechte und ihre explizite Verankerung im Grundgesetz

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Lemmert, M. (2024). Kinderrechte und ihre explizite Verankerung im Grundgesetz. Hintergründe und Status quo sowie die Auswirkungen einer Verfassungsänderung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59219-7
Lemmert, Miriam. Kinderrechte und ihre explizite Verankerung im Grundgesetz: Hintergründe und Status quo sowie die Auswirkungen einer Verfassungsänderung. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59219-7
Lemmert, M (2024): Kinderrechte und ihre explizite Verankerung im Grundgesetz: Hintergründe und Status quo sowie die Auswirkungen einer Verfassungsänderung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59219-7

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Kinderrechte und ihre explizite Verankerung im Grundgesetz

Hintergründe und Status quo sowie die Auswirkungen einer Verfassungsänderung

Lemmert, Miriam

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1550

(2024)

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About The Author

Miriam Lemmert studierte Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum mit dem Schwerpunkt Öffentliches Recht. 2019 absolvierte sie die Erste Juristische Staatsprüfung. Bereits zuvor wie auch im Anschluss war sie langjährige Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht sowie Rechtsphilosophie bei Herrn Prof. Dr. Stefan Huster. Hier entstand neben einer Reihe von Publikationen insbesondere zu kinderrechtlichen Themen ihre Dissertation. Ihre Promotion schloss sie 2024 mit einem Rigorosum ab. Derzeit absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst in Dortmund und ist am Institut für Journalistik der TU Dortmund beschäftigt.

Abstract

Kinderrechte haben insbesondere in den letzten knapp 30 Jahren in politischer wie rechtlicher Hinsicht stark an Bedeutung gewonnen. Ebenso lang wird immer wieder über ihre explizite Verankerung im Grundgesetz debattiert, wobei regelmäßig Stichworte wie Berücksichtigung, Beteiligung und Sichtbarkeit einerseits, Symbolpolitik und Entwertung des Elternrechts andererseits fallen. Miriam Lemmert untersucht in dieser Arbeit umfassend die mit Kinderrechten im Allgemeinen und der Verfassungsänderungsdebatte (»Ob« und »Wie«) im Speziellen in Zusammenhang stehenden Fragen. Dies geschieht unter Einbezug des gesamten Rechtsrahmens sowie historischer und politischer Hintergründe. Besondere Berücksichtigung finden die Aspekte der Anerkennung einer eigenständigen Persönlichkeit und der Selbstbestimmung, des Elternrechts, der besonderen Kategorie des Lebensalters und der Generationengerechtigkeit. Die Autorin kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass eine Verfassungsänderung nicht nur historisch der nächste logische Schritt, sondern vor dem Hintergrund zutage getretener Anwendungs- und Umsetzungsdefizite auch rechtspolitisch gut vertretbar ist, und stellt die hierbei zu beachtenden Gesichtspunkte dar.»Children's Rights and their Explicit Anchoring in the Basic Law«: In this study, Miriam Lemmert extensively analyses the issues related to children's rights in general and the constitutional amendment debate in particular. This is done by taking into account the entire legal framework as well as historical and political backgrounds. Particular consideration is given to the aspects of recognising an independent personality and self-determination, parental rights, the special category of age and intergenerational justice.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 25
1. Kapitel: Grundlagen 37
A. Begriffsklärung 37
I. Kinder, Jugendliche und Altersgrenzen 37
II. Generationen und Kohorten 48
III. Kinderrechte, Kinderschutz und Verfassungsänderung 57
B. Rechtsgeschichtliche Betrachtungen: Kinderrechte und die deutsche Verfassung 63
I. Historischer Abriss: Der Status des Kindes in der Gesellschaft 64
1. Antike und Mittelalter 64
2. Das 18. Jahrhundert: Aufklärung 65
3. Das 19. Jahrhundert: Industrialisierung 69
4. Das 20. Jahrhundert: Zeit der Umbrüche 71
a) Das Deutsche Kaiserreich 71
b) Die Weimarer Republik 75
c) Die NS-Zeit 80
d) Die Nachkriegszeit: Bundesrepublik und DDR sowie das vereinte Deutschland unter dem Grundgesetz 81
5. Das 21. Jahrhundert 100
6. Fazit: Was die Geschichte lehrt 112
II. Ideengeschichte: Kinderrechte in die Verfassung 115
1. Kinderrechte in den Landesverfassungen 116
a) Die Gewährleistungsgehalte 119
b) Der rechtliche Wirkungsgrad 124
2. Kinderrechte in das Grundgesetz: Die historische Diskussion 126
a) Die Diskussion im Parlamentarischen Rat 1948 128
b) Exkurs: Die Verfassung der DDR 132
c) Die 12. Legislaturperiode (1990 – 1994) 134
aa) Die Diskussion in der Kommission Verfassungsreform des Bundesrates (1992) 134
bb) Der Vorschlag der Jugendministerkonferenz (1992) und folgende Beschlüsse 136
cc) Die Diskussion in der Gemeinsamen Verfassungskommission (1992/1993) 138
dd) Der Gesetzentwurf der SPD (1993, BT-Drs. 12/6323) 141
ee) Der Gesetzentwurf von B90/Die Grünen (1994, BT-Drs. 12/8165) 143
d) Die 13. Legislaturperiode (1994 – 1998) 145
aa) Der Gesetzentwurf der SPD (1997, BT-Drs. 13/7104) 145
bb) Der Gesetzentwurf der PDS (1997, BT-Drs.13/8549) 146
e) Die 14. Legislaturperiode (1998 – 2002) 148
f) Die 15. Legislaturperiode (2002 – 2005) 150
g) Die 16. Legislaturperiode (2005 – 2009) 151
aa) Der Entschließungsantrag von B90/Die Grünen (2007, BT-Drs. 16/5005) 151
bb) Der Vorschlag der Bundesjustizministerin 153
cc) Der Entschließungsantrag von Bremen und Rheinland-Pfalz (2008, BR-Drs. 445/08) 153
dd) Der Gesetzentwurf von Die Linke (2009, BT-Drs. 16/13791) 154
h) Die 17. Legislaturperiode (2009 – 2013) 156
aa) Der Entschließungsantrag der SPD (2010, BT-Drs. 17/498) 156
bb) Die Entschließung des Bundesrates (2011, BR-Drs. 386/11) 158
cc) Die Entschließungsanträge von 2011 160
(1) SPD (BT-Drs. 17/6920) 160
(2) B90/Die Grünen (BT-Drs. 17/7187) 160
(3) Die Linke (BT-Drs. 17/7644) 161
(4) Die parlamentarischen Beratungen 162
dd) Die Gesetzentwürfe von 2012 164
(1) Die Linke (BT-Drs. 17/10118) 164
(2) B90/Die Grünen (BT-Drs. 17/11650) 164
(3) Die parlamentarischen Beratungen 166
ee) Der Gesetzentwurf der SPD (2013, BT-Drs. 17/13223) 168
i) Die 18. Legislaturperiode (2013 – 2017) 169
aa) Die Beschlüsse der JFMK (2014) und JuMiKo (2016) 170
bb) Der Entschließungsantrag von Die Linke (2015, BT-Drs. 18/6042) 170
cc) Der Gesetzentwurf von Die Linke (2017, BT-Drs. 18/10860) 172
dd) Der Gesetzentwurf von NRW und Thüringen (2017, BR-Drs. 234/17) 174
j) Die 19. Legislaturperiode (2017 – 2021) 176
aa) Der Entschließungsantrag von Brandenburg u. a. (2017, BR-Drs. 710/17) 179
bb) Der Beschluss der JFMK (2019) 180
cc) Die Gesetzentwürfe von B90/Die Grünen und Die Linke (2019) 180
(1) B90/Die Grünen (BT-Drs. 19/10552) 180
(2) Die Linke (BT-Drs. 19/10622) 182
(3) Die sich verschärfenden parlamentarischen Beratungen zu den Entwürfen 183
dd) Der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und seine Folgen 186
(1) Der Bericht (2019) 186
(2) Der Referentenentwurf des BMJV (2019) 189
(3) Der Beschluss der JuMiKo (2020) 193
ee) Der Entwurf der Bundesregierung (2021, BT-Drs. 19/28138) 193
ff) Der Entwurf der FDP (2021, BT-Drs. 19/28440) 209
gg) Die parlamentarischen Beratungen zu den Entwürfen von B90/Die Grünen, der Bundesregierung und der FDP 213
k) Die 20. Legislaturperiode (2021 – ) 216
III. Zwischenergebnis 219
C. Die Verankerung von Kinderrechten als Emanzipationsdebatte 221
2. Kapitel: Der Status quo der Kindheit im Recht 231
A. Internationales und supranationales Recht 238
I. Völkerrecht 238
1. Geltungsumfang in Deutschland 238
a) Einbeziehung des Völkerrechts in die innerstaatliche Rechtsordnung und dessen Rang 239
b) Anwendbarkeit und Umsetzung 241
aa) Subjektive und objektive Rechte 241
bb) Einwirkung in das nationale Recht 243
2. Einschlägige Verträge im Allgemeinen 250
3. Die UN-Kinderrechtskonvention im Speziellen 253
a) Ihre Gewährleistungen 259
aa) Nicht-Diskriminierung 260
bb) Das Recht auf Leben und Entwicklung 262
cc) Das Kindeswohlprinzip 263
dd) Die Beteiligungsrechte 272
ee) Die Rolle der Eltern 280
b) Das Bestehen eines völkerrechtlichen Umsetzungsdefizits 282
aa) Der Vergleich mit anderen (vergleichbaren) Rechtsordnungen 283
bb) Was fordert die UN-Kinderrechtskonvention? 285
II. Unionsrecht 295
B. Verfassungsrecht 305
I. Explizite Bezüge des Grundgesetzes zu jungen Menschen 305
1. Unmittelbare Bezüge zum „Kind“ 305
2. Die Schranke des Jugendschutzes als „unmittelbarer Bezug light“ 310
3. Mittelbare Bezüge 314
4. Die Verantwortung für zukünftige Generationen (Art. 20a GG) 315
II. Der einheitliche Freiheitsschutz des Grundgesetzes und die verfassungsrechtliche Position des Kindes 316
1. Gleiche Freiheit und Unterscheidungen aufgrund des Alters 316
2. Das Kind als ungleicher Gleicher, als Grundrechtsträger und -berechtigter 331
a) Die Grundrechtsmündigkeit 336
b) Die Ausnahme des Art. 38 Abs. 2 GG 342
c) Das Recht auf Persönlichkeitsentfaltung bzw. -entwicklung 350
aa) Kinderspezifische Gehalte des (Allgemeinen) Persönlichkeitsrechts 356
bb) Insbesondere: Das Recht auf (schulische) Bildung 362
(1) Der „Bundesnotbremse II“-Beschluss des BVerfG 364
(2) Zweifel im Hinblick auf den praktischen Nutzen des neu entdeckten Grundrechts 374
cc) Das Recht auf eine offene Zukunft bzw. auf Emanzipation 380
3. Zwischenergebnis 385
III. Das Elterngrundrecht 386
1. Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG als besonderes Recht 391
a) Fremdbestimmung und Pflichtbindung 394
b) Elternverantwortung, Kindeswohl und Interpretationsprimat 400
c) Speziell: Das Verhältnis von Pflege und Erziehung 405
d) Kindes(wohl)bezug und Eigeninteressen der Eltern 407
2. Rechte des Kindes gegen (die) seine(r) Eltern? 409
a) Das Grundrecht auf (staatliche Gewährleistung elterlicher) Pflege und Erziehung nach dem BVerfG 410
b) Kollisions- und Immanenzmodell 414
c) Schutzbereichsbegrenzung für kindeswohlschädliches Verhalten 417
3. Das Wächteramt als Korrektiv 418
4. Fazit 423
IV. Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag 425
V. Zwischenergebnis 431
C. Einfaches Recht 433
I. Das Kindschaftsrecht 434
1. Die Grundstrukturen (Elterliche Befugnisse und ihre Grenzen) 435
a) Die elterliche Sorge (§§ 1626, 1629 BGB) 435
b) Die Konkretisierung und Begrenzung der elterlichen Sorge insb. durch die §§ 1631 ff. BGB 438
c) Rechte des Kindes gegenüber seinen Eltern 441
d) Das staatliche Wächteramt (§§ 1666 ff. BGB) 442
e) Das Kindeswohlprinzip 442
2. Eigenzuständigkeiten des Kindes (und ihre Abgrenzung von den elterlichen Kompetenzen) 445
a) Geschriebene Eigenzuständigkeiten 445
aa) Geschäftsfähigkeit, Adoption, religiöses Bekenntnis, Testierfähigkeit, Organ- und Gewebespende, Anhörungsrecht u. a. 445
bb) Änderung des personenstandlichen Geschlechts 447
cc) Geschlechtsverändernde Maßnahmen bei Trans-Identität 450
b) Ungeschriebene Eigenzuständigkeiten? 451
aa) Überblick: Die Einwilligung in eine medizinische Behandlung 453
bb) Die individuelle Einwilligungsfähigkeit als entscheidendes Kritierium 458
(1) Bestehende Altersgrenzen als bloße Orientierungswerte 460
(2) Andere Ansichten: Elterliche Allein- und kumulative Entscheidungskompetenz 462
(3) Fehlende Tragfähigkeit der Begründungsansätze für ein Allein- oder (Mit-)Entscheidungsrecht der Eltern 466
(4) Fazit und Ausblick 469
cc) Sonderkonstellationen 471
(1) Impfungen 472
(2) Gendiagnostik: Das Recht auf Wissen und Nichtwissen 474
(3) Geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung 476
(4) Schwangerschaftsabbrüche 478
(5) Die Entscheidung über Leben und Tod 479
(a) Patientenverfügung 479
(b) Den Tod beschleunigende Behandlungen und Behandlungsabbruch 481
(c) Suizidhilfe 481
(aa) Entwurf von Castellucci u. a. 485
(bb) Entwurf von Helling-Plahr u. a. 485
(cc) Entwurf von Künast/Kaul 486
(dd) AMHE-SterbehilfeG 487
(ee) Diskussionsentwurf des BMG 489
(ff) Bewertung der Entwürfe 490
(d) Begrenzung des elterlichen Sorgerecht bei der Entscheidung über Leben und Tod? 493
c) Zwischenergebnis 494
II. Das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) 495
1. Gesetzliche Systematik 497
2. Insbesondere: Die Zuordnung der Leistungsberechtigung 500
3. Jüngere Reformen und ihre Auswirkungen auf den Beratungsanspruch nach § 8 SGB VIII 502
a) Das BKiSchG und der Schritt von der Befugnisnorm zum Beratungsanspruch in Krisen- und Konfliktsituationen 503
b) Das KJSG: Selbstbestimmung im Fokus, aber kein allgemeiner Beratungsanspruch 505
4. Fazit 511
III. Das Strafrecht 512
1. Das Kind als Täter 513
2. Das Kind als Schutzobjekt 514
3. Kinderspezifische Regelungen für den Strafprozess 517
IV. Kinderschutz und Kinderrechte in weiteren Gesetzen 517
1. Immissionsschutz- und Baurecht 517
2. Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutzrecht, insb. im digitalen Raum 519
3. Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen 522
V. Beteiligung und Berücksichtigung 530
1. Berücksichtigung der kindlichen Interessen bzw. Kindeswohlprinzip 531
2. Beteiligung des Kindes im Familienrecht und -verfahren, in der Jugendhilfe und im Baurecht 532
3. Politische und schulische Partizipation 533
4. Die Berücksichtigung der Interessen von Kindern auf politischer Ebene 536
5. Insbesondere: Child und Generation Mainstreaming (Gesetzesfolgenabschätzung) 537
VI. Zwischenergebnis 541
D. Fazit: Das Kind im mehrpoligen Verhältnis zu Eltern und Staat – auszufüllende Regelungslücken? 543
3. Kapitel: Die Debatte um die Aufnahme expliziter Kinderrechte in das Grundgesetz und deren Auswirkungen 549
A. Das „Ob“: Argumente pro und contra eine Verfassungsänderung 550
I. Allgemeine Bedenken und die Frage des Bestehens einer Regelungslücke 550
1. Kinder als Objekte und der einheitliche Freiheitsschutz 552
2. Hinreichende Sichtbarkeit und (tatsächliche) Anwendung 555
3. Die (Un-)Deutlichkeit des Normtextes und ihre Folgen 558
II. Argumente angelehnt an das Grundgesetz, seine Eigenarten und seine Rolle 561
1. „Die Verfassung ist nicht der richtige Ort.“ 561
a) Die Gefahr der Verrechtlichung politischer Diskussionen 561
b) Einfachgesetzliche Regelungen als Alternative 562
c) Die Rolle des BVerfG 565
d) Die spezifischen rechtlichen Eigenarten des Grundgesetzes 566
e) Das Grundgesetz als politisch-moralisches Fundament und die Notwendigkeit der Abbildung des stattgefundenen Wertewandels 570
2. „Durch bloße Symbolpolitik droht ein Aufblähen der Verfassung“ 575
a) Der Vorwurf der Symbolpolitik im Allgemeinen und Speziellen 575
b) Das „Aufblähen“ des Grundgesetzes 579
c) „Da könnte ja jeder kommen“ 581
aa) Kinder als systemimmanent ungleich behandelte Gruppe mit besonderen Bedürfnissen 582
bb) Die besondere Kategorie des Lebensalters und der Vergleich mit alten Menschen 584
cc) Schlussfolgerungen 587
3. Systematische Bedenken 590
a) Die drohende Überfrachtung des Grundgesetzes durch Übernahme völkerrechtlicher Gewährleistungen 590
b) Die drohende Segmentierung des Grundrechtsschutzes 592
c) Die drohende Schwächung des Grundrechtsschutzes für Kinder 596
d) Weitere systematische Fragestellungen 599
e) Allgemeine Bedingungen für Grundgesetzänderungen 601
III. Das „Ernten von Rechtsprechung“ und die Kompetenzverteilung zwischen BVerfG und verfassungsänderndem Gesetzgeber 602
IV. Die Verrechtlichung familiärer Beziehungen und die drohende Entwertung des Elternrechts 607
1. Die Debatte im Speziellen 608
2. Die Kritik an der Verrechtlichung familiärer Beziehungen im Allgemeinen 614
3. Stellungnahme 616
a) Kein „verfassungswidriges Verfassungsrecht“ 616
b) Der interpretatorische Einfluss von Gesetzesbegründung, UN-KRK und Art. 6 Abs. 1 – 3 GG 618
c) Erwartbare mittelbare und faktische Auswirkungen auf das Elternrecht 619
d) Keine unmittelbare Drittwirkung gegenüber den Eltern 621
e) Keine Zweifel an der derzeitigen Dogmatik 622
f) Fazit 622
B. Das „Wie“: Varianten einer (Neu-)Gestaltung 623
I. Potenzielle Vorbilder 625
1. Völker- bzw. unionsrechtliche Inspirationsquellen 625
2. Landesverfassungsrechtliche Gewährleistungen 627
3. Formulierungen des einfachen Rechts 631
4. Ausländische Verfassungen 631
II. Der Gewährleistungsgehalt 633
1. Grundrechte, Staatszielbestimmungen und Programmsätze 633
2. Eine kinderrechtliche Staatszielbestimmung? 635
3. Schlussfolgerungen 639
III. Der Standort 641
1. Art. 6 GG und Umgebung 642
a) Art. 6 Abs. 1 643
b) Art. 6 Abs. 1a 645
c) Art. 6 Abs. 2 645
d) Art. 6 Abs. 4a 647
e) Art. 6 Abs. 5 647
f) Art. 6a 648
g) Argumentation und Bewertung 648
2. Art. 2 GG und Umgebung sowie Art. 3 GG 653
a) Vorschläge: Art. 2 Abs. 1 bzw. 3 oder Art. 2a 653
b) Argumentation, Bewertung und Art. 3 GG 656
IV. Der Inhalt 660
1. Die Grundrechtssubjektivität 665
a) Das Recht auf Achtung 668
b) Das Recht auf Schutz 669
c) Das Recht auf Förderung 671
2. Der Anspruch auf Schutz und Fürsorge und auf das Staatsziel der Schaffung kindgerechter Lebensbedingungen 674
3. Das Recht auf Entwicklung bzw. Entfaltung 678
a) Das Verhältnis zu Art. 2 Abs. 1 GG 681
b) Die Differenzierung zwischen „Entwicklung“ und „Entfaltung“ 683
c) Der genaue Bezugspunkt 685
d) Die Formulierung eines Entwicklungsziels 686
aa) Die Eigenverantwortlichkeit 689
bb) Der Bezug zur sozialen Gemeinschaft 689
cc) Die Gemeinschaftsfähigkeit 691
4. Das Recht auf Bildung 692
5. Die Berücksichtigung des Kindeswohls 695
a) Die Abdeckung aller Rechtsbereiche und das Verhältnis zum Elternrecht 696
b) Der unbestimmte Begriff des Kindeswohls 698
c) Die „Vorrangigkeit“ des Kindeswohls 700
d) Der Anwendungsbereich 705
e) Die Kombination der Regelungselemente als entscheidender Faktor 709
6. Der Anspruch auf rechtliches Gehör und Beteiligungsrechte (Partizipation) 710
a) Partizipation als Ausdruck von Selbstbestimmung 712
b) Die befürchteten Einwirkungen in das Eltern-Kind-Verhältnis 714
c) Die (gesamt-)systematischen Bedenken 715
d) Die anzutreffenden Begrifflichkeiten 717
aa) Beteiligung und Gehör 717
bb) Berücksichtigung 720
e) Der Modus der Partizipation 722
f) Der Anwendungsbereich 723
7. Gleichheit 726
a) Vergleichsgruppe (andere) Kinder 726
b) Vergleichsgruppe Erwachsene 727
c) Insbesondere: Die Wahlaltersgrenze 730
C. Die Auswirkungen einer Verfassungsänderung (zugleich: Zusammenführung der Ergebnisse von „Ob“ und „Wie“) 731
I. Die Auswirkungen auf das Elternrecht 735
II. Die Auswirkungen für Kinder und die Allgemeinheit 736
1. Befürchtete negative Auswirkungen für Kinder 736
2. Mögliche Verbesserungen in für Kinder relevanten Bereichen 737
3. Die Schlechterstellung Erwachsener als Kehrseite? 740
4. Fazit 741
III. Insbesondere: Die Auswirkungen auf die Wahlaltersgrenze 743
IV. Insbesondere: Zukunftswirkungen 745
1. Der potenzielle Anwendungsbereich expliziter Kinderrechte 749
2. Die Unterscheidungsbedürftigkeit von Kinder- und Generationen- bzw. Menschheitsfragen 750
a) Die etymologische Differenzierung 750
b) Verfassungsrechtliche Gegenargumente 750
c) Insbesondere: Die Gegenläufigkeit von Kindes- und Zukunftsbezug und der menschenrechtliche Zusammenhang als Schwerpunkt 752
d) Der Sinn und Zweck kinderrechtlicher Gewährleistungen 755
e) Fazit 757
Schlussfolgerungen 758
Anhang 762
Literaturverzeichnis 805
Rechtsprechungsverzeichnis 848
Stichwortverzeichnis 860