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Der systemtheoretische Vermögensbegriff

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Pitz-Klauser, P. (2024). Der systemtheoretische Vermögensbegriff. Eine Betrachtung der wirtschaftlichen Vermögenslehre im Strafrecht vor dem Hintergrund der Systemtheorie Niklas Luhmanns. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59334-7
Pitz-Klauser, Pascal. Der systemtheoretische Vermögensbegriff: Eine Betrachtung der wirtschaftlichen Vermögenslehre im Strafrecht vor dem Hintergrund der Systemtheorie Niklas Luhmanns. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59334-7
Pitz-Klauser, P (2024): Der systemtheoretische Vermögensbegriff: Eine Betrachtung der wirtschaftlichen Vermögenslehre im Strafrecht vor dem Hintergrund der Systemtheorie Niklas Luhmanns, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59334-7

Format

Der systemtheoretische Vermögensbegriff

Eine Betrachtung der wirtschaftlichen Vermögenslehre im Strafrecht vor dem Hintergrund der Systemtheorie Niklas Luhmanns

Pitz-Klauser, Pascal

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 324

(2024)

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About The Author

Pascal Pitz-Klauser ist Rechtsanwalt. Er studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und leistete sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München. Das Promotionsstudium absolvierte Pascal Pitz-Klauser an der Ruhr-Universität Bochum. Er berät nationale und internationale Unternehmen auf dem gesamten Gebiet des Kartellrechts und der Investitionskontrolle. Nach mehrjähriger Tätigkeit für die international tätige Wirtschafts- und Großkanzlei Gleiss Lutz ist er seit 2024 für die Münchener Kanzlei BUNTSCHECK tätig. Pascal Pitz-Klauser ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht sowie des Münchener Kartellrechtsforums.

Abstract

Der Vermögensbegriff gehört seit jeher zu den prominentesten Streitthemen des deutschen Strafrechts. Zwar besteht weitgehend Einigkeit, dass der Begriff nach wirtschaftlichen Kriterien bestimmt werden soll. Zum Vermögen werden daher nur solche Werte gezählt, die in Geld ausgedrückt werden können. Vielfach umstritten ist allerdings, ob jeder Geldwert unter dem Schutz des Strafrechts steht, oder ob auch normative Erwägungen eine Rolle spielen. Zur Beantwortung dieser Frage bedient sich die Arbeit der Systemtheorie Niklas Luhmanns. Die Betrachtung der Wirtschaft, des Rechts und des Verhältnisses der beiden Systeme zueinander erlaubt Rückschlüsse darauf, ob und inwieweit normative Erwägungen die Bestimmung des Vermögens im wirtschaftlichen Sinn beeinflussen. Am Ende steht ein Vermögensbegriff, der rechtliche Aspekte im Begriff des wirtschaftlichen Vermögens selbst verortet. Es handelt sich dabei um ein Gedankenexperiment, das das Recht für seine Zwecke fruchtbar machen kann.»The System-Theoretical Concept of Assets. An Examination of the Economic Theory of Assets in German Criminal Law Against the Background of Niklas Luhmann's Systems Theory«: This study is dedicated to one of the most prominent discussions in German criminal law: the concept of assets. According to the so-called strictly economic approach, the monetary value alone determines the characterization of assets. However, case law and legal literature often also take normative aspects into account. As a thought experiment, this study asks to which extent an economic approach can address normative aspects based on Niklas Luhmann’s theory of the economic and legal systems.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 11
Erster Teil: Grundbegriffe der Systemtheorie 28
I. Was ist ein System? 30
1. Systemtheoretische Vorstellungen vor Luhmann 30
2. Die Vorstellung von der System-Umwelt-Differenz 34
a) Zum Begriff der Umwelt 35
b) Zum Begriff des Elements 37
c) Zum Begriff der Komplexität 39
3. Luhmanns Vorstellung vom System als Form 43
II. Wie entsteht ein System? 46
1. Die Theorie selbstreferenzieller Systeme 48
a) Zum Begriff der Autopoiesis 50
b) Zum Begriff der Geschlossenheit 57
2. Die Gesellschaft als Beispiel sozialer Systeme 60
III. Wie verhält sich ein System zu seiner Umwelt? 70
1. Strukturelle Kopplungen zwischen Systemen 72
a) Zum Begriff der Struktur 73
b) Zum Begriff der Kopplung 76
c) Zum Begriff der Indifferenz 79
d) Zum Begriff der Sprache 81
e) Zum Begriff der Störung 87
2. Luhmanns Vorstellung von Interpenetration 94
3. Die Bedeutung von Kommunikationsmedien 97
Zweiter Teil: Wirtschaft und Recht als Systeme 100
I. Die Ausdifferenzierung von Teilsystemen 101
1. Theoretische Grundlagen der Ausdifferenzierung 103
2. Die Ausdifferenzierung am Beispiel der Wirtschaft 109
3. Die Ausdifferenzierung am Beispiel des Rechts 118
II. Interne Kopplungen zwischen Teilsystemen 126
1. Theoretische Grundlagen der internen Kopplung 126
2. Die Kopplung zwischen Wirtschaft und Recht 134
Dritter Teil: Systemtheorie und Rechtsdogmatik 141
I. Die Systemtheorie als Beurteilungsmaßstab 141
1. Die Systemtheorie als doppelte Erkenntnisquelle 141
2. Konsequenzen für den Aufbau der Untersuchung 144
II. Die Bedeutung der Systemtheorie im Recht 148
1. Erklärungsansätze im Verhältnis von Recht und Wirtschaft 148
a) Zur Kopplung über Eigentum und Vertrag 149
b) Zur Kopplung über den Vermögensbegriff 151
2. Erklärungsansätze im Verhältnis von Recht und Wissenschaft 155
a) Zur Kopplung von Recht und Wissenschaft 155
b) Zur kognitiven Offenheit des Rechtssystems 159
c) Zur Offenheit für Luhmanns Systemtheorie 166
d) Zur rechtssysteminternen Legitimation 176
Vierter Teil: Der systemtheoretische Vermögensbegriff 181
I. Kriterien einer wirtschaftlichen Betrachtung 182
1. Grenzen einer eigenen Begriffsbildung der Wirtschaft 183
2. Der systemtheoretische Vermögensbegriff des Rechts 190
a) Zur Bedingung transaktioneller Verwertbarkeit 190
b) Zum Erfordernis eines Geldwertes am Markt 194
c) Zum Erfordernis der Übereignung des Geldes 195
II. Auswirkungen auf die streitigen Fallgruppen 202
1. Der Wert von Tätigkeiten und des Besitzes 203
a) Zum Vermögenswert makelloser Tätigkeiten 203
b) Zum Vermögenswert des makellosen Besitzes 203
2. Die Fallgruppe des rechtswidrigen Erwerbs 206
3. Die Fallgruppe des missbilligten Zwecks 208
4. Die Fallgruppe der Missbilligung „an sich“ 212
a) Zur Unwirksamkeit der gesamten Transaktion 213
b) Zur Unwirksamkeit in jedem denkbaren Fall 216
5. Die Fallgruppe des unwirksamen Erwerbs 220
III. (Neuere) systemtheoretische Tendenzen 222
1. Das wirtschaftliche Vermögen in der Rechtsprechung 225
2. Das wirtschaftliche Vermögen im neueren Schrifttum 238
a) Zum Vermögensbegriff von Nelles 240
b) Zum integrierten Vermögensbegriff 244
Schlussbemerkungen 249
Literaturverzeichnis 253
Sachwortverzeichnis 258