Der systemtheoretische Vermögensbegriff
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Der systemtheoretische Vermögensbegriff
Eine Betrachtung der wirtschaftlichen Vermögenslehre im Strafrecht vor dem Hintergrund der Systemtheorie Niklas Luhmanns
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 324
(2024)
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Pascal Pitz-Klauser ist Rechtsanwalt. Er studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und leistete sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München. Das Promotionsstudium absolvierte Pascal Pitz-Klauser an der Ruhr-Universität Bochum. Er berät nationale und internationale Unternehmen auf dem gesamten Gebiet des Kartellrechts und der Investitionskontrolle. Nach mehrjähriger Tätigkeit für die international tätige Wirtschafts- und Großkanzlei Gleiss Lutz ist er seit 2024 für die Münchener Kanzlei BUNTSCHECK tätig. Pascal Pitz-Klauser ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht sowie des Münchener Kartellrechtsforums.Abstract
Der Vermögensbegriff gehört seit jeher zu den prominentesten Streitthemen des deutschen Strafrechts. Zwar besteht weitgehend Einigkeit, dass der Begriff nach wirtschaftlichen Kriterien bestimmt werden soll. Zum Vermögen werden daher nur solche Werte gezählt, die in Geld ausgedrückt werden können. Vielfach umstritten ist allerdings, ob jeder Geldwert unter dem Schutz des Strafrechts steht, oder ob auch normative Erwägungen eine Rolle spielen. Zur Beantwortung dieser Frage bedient sich die Arbeit der Systemtheorie Niklas Luhmanns. Die Betrachtung der Wirtschaft, des Rechts und des Verhältnisses der beiden Systeme zueinander erlaubt Rückschlüsse darauf, ob und inwieweit normative Erwägungen die Bestimmung des Vermögens im wirtschaftlichen Sinn beeinflussen. Am Ende steht ein Vermögensbegriff, der rechtliche Aspekte im Begriff des wirtschaftlichen Vermögens selbst verortet. Es handelt sich dabei um ein Gedankenexperiment, das das Recht für seine Zwecke fruchtbar machen kann.»The System-Theoretical Concept of Assets. An Examination of the Economic Theory of Assets in German Criminal Law Against the Background of Niklas Luhmann's Systems Theory«: This study is dedicated to one of the most prominent discussions in German criminal law: the concept of assets. According to the so-called strictly economic approach, the monetary value alone determines the characterization of assets. However, case law and legal literature often also take normative aspects into account. As a thought experiment, this study asks to which extent an economic approach can address normative aspects based on Niklas Luhmann’s theory of the economic and legal systems.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 11 | ||
Erster Teil: Grundbegriffe der Systemtheorie | 28 | ||
I. Was ist ein System? | 30 | ||
1. Systemtheoretische Vorstellungen vor Luhmann | 30 | ||
2. Die Vorstellung von der System-Umwelt-Differenz | 34 | ||
a) Zum Begriff der Umwelt | 35 | ||
b) Zum Begriff des Elements | 37 | ||
c) Zum Begriff der Komplexität | 39 | ||
3. Luhmanns Vorstellung vom System als Form | 43 | ||
II. Wie entsteht ein System? | 46 | ||
1. Die Theorie selbstreferenzieller Systeme | 48 | ||
a) Zum Begriff der Autopoiesis | 50 | ||
b) Zum Begriff der Geschlossenheit | 57 | ||
2. Die Gesellschaft als Beispiel sozialer Systeme | 60 | ||
III. Wie verhält sich ein System zu seiner Umwelt? | 70 | ||
1. Strukturelle Kopplungen zwischen Systemen | 72 | ||
a) Zum Begriff der Struktur | 73 | ||
b) Zum Begriff der Kopplung | 76 | ||
c) Zum Begriff der Indifferenz | 79 | ||
d) Zum Begriff der Sprache | 81 | ||
e) Zum Begriff der Störung | 87 | ||
2. Luhmanns Vorstellung von Interpenetration | 94 | ||
3. Die Bedeutung von Kommunikationsmedien | 97 | ||
Zweiter Teil: Wirtschaft und Recht als Systeme | 100 | ||
I. Die Ausdifferenzierung von Teilsystemen | 101 | ||
1. Theoretische Grundlagen der Ausdifferenzierung | 103 | ||
2. Die Ausdifferenzierung am Beispiel der Wirtschaft | 109 | ||
3. Die Ausdifferenzierung am Beispiel des Rechts | 118 | ||
II. Interne Kopplungen zwischen Teilsystemen | 126 | ||
1. Theoretische Grundlagen der internen Kopplung | 126 | ||
2. Die Kopplung zwischen Wirtschaft und Recht | 134 | ||
Dritter Teil: Systemtheorie und Rechtsdogmatik | 141 | ||
I. Die Systemtheorie als Beurteilungsmaßstab | 141 | ||
1. Die Systemtheorie als doppelte Erkenntnisquelle | 141 | ||
2. Konsequenzen für den Aufbau der Untersuchung | 144 | ||
II. Die Bedeutung der Systemtheorie im Recht | 148 | ||
1. Erklärungsansätze im Verhältnis von Recht und Wirtschaft | 148 | ||
a) Zur Kopplung über Eigentum und Vertrag | 149 | ||
b) Zur Kopplung über den Vermögensbegriff | 151 | ||
2. Erklärungsansätze im Verhältnis von Recht und Wissenschaft | 155 | ||
a) Zur Kopplung von Recht und Wissenschaft | 155 | ||
b) Zur kognitiven Offenheit des Rechtssystems | 159 | ||
c) Zur Offenheit für Luhmanns Systemtheorie | 166 | ||
d) Zur rechtssysteminternen Legitimation | 176 | ||
Vierter Teil: Der systemtheoretische Vermögensbegriff | 181 | ||
I. Kriterien einer wirtschaftlichen Betrachtung | 182 | ||
1. Grenzen einer eigenen Begriffsbildung der Wirtschaft | 183 | ||
2. Der systemtheoretische Vermögensbegriff des Rechts | 190 | ||
a) Zur Bedingung transaktioneller Verwertbarkeit | 190 | ||
b) Zum Erfordernis eines Geldwertes am Markt | 194 | ||
c) Zum Erfordernis der Übereignung des Geldes | 195 | ||
II. Auswirkungen auf die streitigen Fallgruppen | 202 | ||
1. Der Wert von Tätigkeiten und des Besitzes | 203 | ||
a) Zum Vermögenswert makelloser Tätigkeiten | 203 | ||
b) Zum Vermögenswert des makellosen Besitzes | 203 | ||
2. Die Fallgruppe des rechtswidrigen Erwerbs | 206 | ||
3. Die Fallgruppe des missbilligten Zwecks | 208 | ||
4. Die Fallgruppe der Missbilligung „an sich“ | 212 | ||
a) Zur Unwirksamkeit der gesamten Transaktion | 213 | ||
b) Zur Unwirksamkeit in jedem denkbaren Fall | 216 | ||
5. Die Fallgruppe des unwirksamen Erwerbs | 220 | ||
III. (Neuere) systemtheoretische Tendenzen | 222 | ||
1. Das wirtschaftliche Vermögen in der Rechtsprechung | 225 | ||
2. Das wirtschaftliche Vermögen im neueren Schrifttum | 238 | ||
a) Zum Vermögensbegriff von Nelles | 240 | ||
b) Zum integrierten Vermögensbegriff | 244 | ||
Schlussbemerkungen | 249 | ||
Literaturverzeichnis | 253 | ||
Sachwortverzeichnis | 258 |