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Rechtsfragen der Eingruppierung im öffentlichen Dienst

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Herbig, M. (2025). Rechtsfragen der Eingruppierung im öffentlichen Dienst. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59335-4
Herbig, Milena. Rechtsfragen der Eingruppierung im öffentlichen Dienst. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59335-4
Herbig, M (2025): Rechtsfragen der Eingruppierung im öffentlichen Dienst, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59335-4

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Rechtsfragen der Eingruppierung im öffentlichen Dienst

Herbig, Milena

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 386

(2025)

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About The Author

Milena Herbig studierte Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg. Ihr Referendariat absolvierte sie ebenfalls in Freiburg. Von 2020 bis 2023 war sie Forschungsreferentin am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer. Im Rahmen dieser Stelle entstand unter Betreuung von Prof. Dr. Constanze Janda ihre Dissertation. Seit 2023 arbeitet sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachgebiet Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht in der digitalen Gesellschaft (Prof. Dr. Isabell Hensel) an der Universität Kassel. 2024 wurde sie durch die Universität Speyer promoviert.

Abstract

Die Arbeit analysiert das System der Eingruppierung im öffentlichen Dienst. Sie arbeitet heraus, nach welchen Kriterien sich die Entgelthöhe richtet, wie diese sich im Laufe der Zeit verändert haben und wie sich gesellschaftliche und technische Veränderungen auswirken. Dargestellt werden die Rahmenbedingungen des Völker-, Unions-, Verfassungs- und des einfachen Rechts. Vor deren Hintergrund setzt sich die Arbeit mit Rechtsfragen bei der Feststellung von Arbeitsvorgängen als maßgebliche Bewertungseinheit für die Eingruppierung sowie mit der Auslegung von Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnungen auseinander. Sie stellt fest, dass sich technische und gesellschaftliche Veränderungen nicht unbedingt auf die Eingruppierung auswirken. Dies betrifft auch sogenannte systemrelevante Tätigkeiten, deren gesellschaftlicher Wert zwar bei der Auslegung und Subsumtion der Tätigkeitsmerkmale berücksichtigt werden kann, dies aber im Ergebnis meist nicht zu einer höheren Eingruppierung führt.»Legal Issues of Pay Grade Classification in the Public Sector in Germany«: Job classifications for the renumeration system in the public sector boast a history more than one hundred years. The work analyses the system of classification with a view to the effects of the significant social and technical changes during this period. It presents the legal context of international, EU, constitutional and ordinary law, and deals with legal issues relating to the identification of »work processes« and the interpretation of job classifications.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 17
A. Einleitung 23
I. Eingruppierung 24
II. Öffentlicher Dienst 25
III. Ziel der Arbeit 26
IV. Gang der Arbeit 28
B. Regelungen zur Eingruppierung im öffentlichen Dienst 31
I. Überblick über die bestehenden Regelungen 31
1. TVöD 32
a) Eingruppierungsregelungen des Bundes im TVöD 34
b) Eingruppierungsregelungen für den Bereich der VKA im TVöD 35
2. TV-L 37
3. Weitere Tarifverträge mit eigenen Eingruppierungsregelungen 39
a) TV-H 39
b) ver.di und dbb tarifunion auf Gewerkschaftsseite 40
c) Marburger Bund auf Gewerkschaftsseite 41
d) IG Bauen-Agrar-Umwelt auf Gewerkschaftsseite 41
4. Uneinheitliche Regelungen mit vielen Gemeinsamkeiten 42
II. Grundsätze der Eingruppierung 43
1. Tarifautomatik 43
2. Auszuübende Tätigkeit 44
3. Nicht nur vorübergehend 46
4. Arbeitsvorgang 46
5. „Zeitliches Maß“ an der Gesamttätigkeit und „rechtlich erhebliches Maß“ im Arbeitsvorgang 48
6. Unterschiede in anderen Tarifverträgen bei Bund, Ländern und Kommunen 49
III. Parallelen zum Besoldungsrecht 50
1. Grundgehalt nach den Besoldungsgesetzen 51
2. Ämterbewertung 54
3. Vergleich mit dem tarifvertraglichen Tabellenentgelt 56
a) Gliederung der Besoldungs- und Entgeltgruppen 56
b) Besoldung folgt verliehenem Amt, Entgelt folgt der übertragenen Tätigkeit 57
c) Keine „Laufbahnen“ im Tarifrecht 58
IV. Entstehung und Entwicklung 58
1. Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst 58
a) Beamtentum 59
b) Erste Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst 60
c) Unterteilung in Arbeiter:innen, und Angestellte 62
2. Tarifverträge im öffentlichen Dienst 64
a) Reichsteiltarifvertrag von 1920 65
b) Tarifvertrag für Verwaltungsarbeiter von 1921 66
c) Tarifvertrag für die Reichsbetriebsarbeiter von 1921 67
d) Reichsangestellten-Tarifvertrag (RAT) von 1924 68
e) Tarifvertrag für die Arbeiter bei den Reichsverwaltungen von 1925 71
f) Tarifordnungen für Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst von 1938 73
aa) TO. A 74
bb) TO. B 75
g) BAT von 1961 77
h) Tarifverträge für Arbeiter:innen: MTB von 1960, MTL von 1959 und BMT-G von 1953 (bzw. schließlich BMT-G II und MTArb) 79
aa) MTB und MTB II (1960 und 1964) 80
bb) MTArb-O (1990) 81
cc) MTArb (1995) 81
3. Inkrafttreten von TVöD und TV-L 82
V. Eingruppierung als Arbeitsbewertung 85
1. Zu erbringende Arbeitsleistung als Gegenstand der Bewertung 85
a) Tätigkeitsbezogenheit der Eingruppierung 85
b) Keine sozialen Komponenten bei der Eingruppierung 87
c) Nicht leistungsbezogene Eingruppierung 88
2. Summarische und analytische Verfahren 88
3. Vier grundlegende Faktoren 89
4. Probleme der Arbeitsbewertung 90
VI. Fazit 92
C. Rechtlicher Rahmen 94
I. Völkerrecht 95
1. Wirksamkeit 95
a) Objektive Wirkung durch innerstaatliche Gültigkeit 95
b) Unmittelbare Anwendbarkeit 96
c) Wirkung auf Tarifverträge 97
2. Schutz der Koalitionsfreiheit im Völkerrecht 98
a) Im Recht der Vereinten Nationen 98
b) Im Recht des Europarats 99
3. Völkerrechtliche Regelungen zum Arbeitsentgelt 100
a) Art. 23 Nr. 2 und 3 AEMR: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und eine angemessene und befriedigende Entlohnung 101
b) Art. 7 Buchstabe a) IPswkR: angemessenes und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit 101
c) Art. 2 und 3 ILO C100: Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit 103
d) Art. 11 Abs. 1 Buchstabe d) CEDAW: Gleiches Entgelt bei gleichwertiger Arbeit für Frauen 104
e) Art. 4 RESC: Entgelt zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit für Männer und Frauen 104
f) Verhältnis zur Koalitionsfreiheit 106
aa) Gewährleistung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes nicht nur durch Tarifautonomie 106
bb) Sicherung eines angemessenen Lebensstandards nicht nur durch Tarifautonomie 108
4. Bei der Auslegung zu berücksichtigende Werteordnung 109
II. Europarecht 110
1. Tarifautonomie im Europarecht 110
a) Gewährleistungsgehalt 111
b) Koalitionsfreiheit als Rechtfertigung einer Beschränkung von Unionsrecht 112
2. Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit 114
a) Unmittelbare Wirkung des Art. 157 AEUV 116
b) Unmittelbare Wirkung der RL 2006/54/EG 118
c) Gleiches Entgelt 119
d) Gleiche oder gleichwertige Arbeit 120
e) Diskriminierung wegen des Geschlechts 122
aa) Ungleichbehandlung auf Grund des Geschlechts 122
bb) Rechtfertigung 123
cc) Bedeutung der Qualifikation der Beschäftigten 126
f) Besonderheiten bei der Überprüfung von Tarifverträgen 127
aa) Vorgaben für „Systeme beruflicher Einstufung“ 127
bb) Weitere Konkretisierung durch RL 2023/970/EU 129
cc) Bedeutung von tarifvertraglichen Entgeltgruppen 130
dd) Folgen für die Darlegungs- und Beweislast bei intransparenten Entgeltsystemen 131
ee) Keine Rechtfertigung durch getrennte Tarifverhandlungen 132
g) Rechtsfolge eines Verstoßes 132
3. Weitere Diskriminierungsverbote 133
III. Verfassungsrecht 134
1. Gewährleistung einer autonomen Gestaltung der Arbeitsverhältnisse 134
2. Privatautonomie 135
a) Selbstbestimmung als Geltungsgrund 136
b) Machtungleichgewicht im Arbeitsverhältnis 136
c) Bedeutung der Privatautonomie für die Eingruppierung 138
3. Tarifautonomie 139
a) Freiraum zum Ausgleich von Interessengegensätzen durch Verhandlungen 139
b) Weder Gewähr noch Vermutung für „Richtigkeit“ 140
aa) „Richtigkeitsgewähr“ als Begründung unterschiedlicher Rechtsprechung zu Einzelarbeitsverhältnis und Tarifvertrag 140
bb) „Richtigkeitsgewähr“ als Begründung für Tarifdispositivität von Schutzvorschriften 141
cc) „Richtigkeitsgewähr“ als Grund für Anforderungen an die Tariffähigkeit 143
dd) „Richtigkeitsvermutung“ im Sinne einer Annahme eines sachgerechten Interessenausgleichs 144
4. Art. 3 GG als verfassungsimmanente Schranke der Tarifautonomie 146
a) Begründung der Grundrechtskontrolle 146
aa) Delegationstheorie 146
bb) Sonderrolle für die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes 147
cc) Tarifautonomie als kollektiv ausgeübte Privatautonomie 148
dd) „Marktangemessenes“ Entgelt durch kollektiv ausgeübte Privatautonomie? 149
ee) Keine Übertragbarkeit der Rechtsprechung zu Schranken der Privatautonomie 151
ff) Art. 3 GG als ungeschriebene Grenze der Tarifautonomie 154
b) Maßstab 156
aa) Ausgangspunkt: BAG, Urteil vom 25. Januar 2012 – 4 AZR 147/10 („Eingruppierung eines Klinischen Chemikers“) als Beispiel 157
bb) Ungleichbehandlung 159
cc) Rechtfertigung 160
dd) Einschätzungsprärogative 162
c) Grundsätzlich gleiche Kriterien für alle 163
d) Besondere Gleichheitssätze 164
5. Bestimmtheit und Normenklarheit 164
6. Sozialstaatsprinzip 165
IV. Einfaches Recht 167
1. § 138 BGB 167
2. §§ 305ff. BGB 168
3. Entgelttransparenzgesetz 169
a) Verbot der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts und Entgeltgleichheitsgebot 169
b) Regelungen zur Feststellung von gleicher und gleichwertiger Arbeit 169
c) Benachteiligungsfreie Entgeltsysteme 171
aa) Vorgaben für Entgeltsysteme 171
bb) Angemessenheitsvermutung für Tarifverträge 173
cc) Keine Vermutung für Diskriminierungsfreiheit 175
d) Unwirksamkeit der Regelungen als Rechtsfolge 178
4. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 178
5. Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz 181
6. BGleiG 185
V. Auslegung von Tarifverträgen 186
1. Auslegung von Verträgen 187
a) Ziel der Vertragsauslegung 188
b) Mittel der Vertragsauslegung 188
c) Andeutungstheorie bei formbedürftigen Rechtsgeschäften 189
d) Feststellung oder Würdigung im Prozess 189
2. Auslegung von Gesetzen 190
a) Ziel der Gesetzesauslegung 190
aa) Subjektive vs. objektive Theorie 191
bb) Lösung nach verfassungsrechtlichen Vorgaben 192
b) Mittel der Gesetzesauslegung 193
c) Wortlautgrenze 194
d) Würdigung im Prozess 195
3. Auslegung von Tarifnormen 195
a) Ziel der Tarifnormauslegung 196
b) Auslegungsmittel 198
c) Andeutungstheorie 198
d) Feststellung oder Würdigung im Prozess 200
4. Auswirkung von Veränderungen 202
a) Aufgabenverteilung 203
b) Tariflücken 204
c) Ausfüllungsbedürftige Begriffe 205
d) Beispiele aus der Rechtsprechung zu Eingruppierungsregelungen 206
aa) Mechanisierung (BAG, Urteil vom 23. März 1960 – 4 AZR 61/58) 206
bb) Veränderte Arbeitsorganisation (BAG, Urteil vom 4. April 1979 – 4 AZR 497/77) 207
cc) Berufsbild des „Psychagogen“ (BAG, Urteil vom 23. November 1983 – 4 AZR 432/81) 208
dd) Schwierigkeit durch elektronische Datenverarbeitung (BAG Urteil vom 14. Mai 1986–4 AZR 134/85) 209
e) „Flexibilität“ der Tätigkeitsmerkmale 210
VI. Fazit 211
D. Arbeitsvorgang 213
I. Begriff 214
1. Einführung 1975 215
2. Definition des BAG 216
3. Funktionsmerkmale 217
II. Rechtsprechung vor Einführung des Arbeitsvorgangs 1975 218
1. „Teiltätigkeiten“ 219
2. „Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit“ 219
3. Unterscheidungskriterien 220
III. „Große“ Arbeitsvorgänge 221
1. Arbeitsvorgänge als kleinteilige Bewertungseinheit? 222
a) Argumentation des BAG 223
b) Wortlaut als Argument für ein kleinteiliges Verständnis? 224
aa) Beispielkatalog 224
bb) Begriffsverwendung in der Rechtsprechung vor 1975 224
cc) Begriffe „abgrenzbar“ und „natürliche Betrachtung“ 226
c) Systematik für ein kleinteiliges Verständnis? 227
d) Entstehungsgeschichte für ein kleinteiliges Verständnis? 228
e) Eine Frage der Arbeitsorganisation 231
2. Zusammenfassung wiederkehrender gleichartiger Arbeitsleistungen 232
a) Aufgabenkreis der Beschäftigten und natürliche Betrachtungsweise als Anknüpfungspunkte 233
b) Kritik 234
3. Feststellung von Arbeitsvorgängen unabhängig von tariflicher Wertigkeit 237
a) Zunächst inhaltliche Einschränkungen der alten Rechtsprechung 237
b) Aufgabe des Kriteriums der „rechtlich selbstständigen Bewertbarkeit“ 238
c) Kein anderes Ergebnis wegen Vertrauens der Tarifvertragsparteien in die alte Rechtsprechung 238
d) Bewertung 241
IV. Rechtserhebliches Ausmaß 242
1. Frühere Rechtsprechung: Quantitatives Maß als Tätigkeitsmerkmal 242
2. Aktuelle Rechtsprechung: Rechtserhebliches Ausmaß 243
3. Kritik an den Ergebnissen der Eingruppierung nach Rechtsprechung zum rechtserheblichen Ausmaß 244
4. Vorwurf der Ungleichbehandlung im Einzelfall 245
a) Ungleichbehandlung durch Arbeitgeber:in 246
b) Ungleichbehandlung durch tarifvertragliche Regelung 247
aa) Ungleichbehandlung 247
bb) Rechtfertigung 247
V. Fazit 248
E. Tätigkeitsmerkmale 252
I. Berufsbilder 255
1. Definitionen im Tarifvertrag 255
2. Fehlen einer tarifvertraglichen Definition 256
3. Auslegung am Beispiel des Berufsbilds der Sozialarbeit/Sozialpädagogik 259
a) Tätigkeitsmerkmale 260
b) Entwicklung einer Definition durch die Rechtsprechung 260
c) Veränderung der Tätigkeit 264
4. „Dynamisches“ vs. „statisches“ Verständnis 265
a) Tarifvertragliche Definitionen und veraltete Bezeichnungen 265
b) Verweis auf das aktuelle Berufsbild als Regelfall 267
5. Mangelnde Transparenz 268
II. Kenntnisse und Fertigkeiten 270
1. „Erste Qualifikationsebene“: Un- und Angelernte 270
a) Einfachste Tätigkeiten 270
aa) Von der mechanischen zur einfachsten Tätigkeit 271
bb) Konkretisierung der Wortneuschöpfung „einfachst“ durch die Rechtsprechung 275
b) Einfache Tätigkeiten 276
aa) Einfache Arbeiten als zweitniedrigste Entgeltgruppe 277
bb) Abgrenzung durch das Stufenverhältnis 279
c) Eingehende Einarbeitung bzw. fachliche Anlernung 282
d) Schwierige Tätigkeiten 284
aa) Schwierige Tätigkeit ursprünglich nur als Merkmal für Angestellte 284
bb) Konkretisierung durch die Rechtsprechung des BAG 286
e) Niedrige Eingruppierung von haushaltsnahen Tätigkeiten 288
2. „Zweite Qualifikationsebene“: Berufsausbildung bzw. gründliche Fachkenntnisse 290
a) Gründliche Fachkenntnisse 292
aa) Ursprünglich Merkmal für Angestellte 292
bb) „Gründlich“ in qualitativer und quantitativer Hinsicht 293
cc) „Fachkenntnisse“ als jegliches erforderliches Können und Wissen 295
b) Berufsausbildung 299
aa) Ursprünglich Merkmal für Arbeiter 299
bb) Fehlen der formalen Qualifikation 301
c) Heraushebung durch „vielseitige Fachkenntnisse“ 303
aa) Merkmal in früheren Vergütungsordnungen für Angestellte 303
bb) „Vielseitig“ als quantitative Steigerung gegenüber den gründlichen Fachkenntnissen 304
d) Heraushebung durch „selbstständige Leistungen“ 307
aa) Ursprünglich vorwiegend Merkmal in Vergütungsordnungen für Angestellte 307
bb) Konkretisierung durch die Rechtsprechung 311
cc) Selbstständige Leistungen als Bezeichnung einer Fähigkeit 315
dd) Ungleichmäßige Verwendung des Merkmals der selbstständigen Leistungen 316
3. „Dritte Qualifikationsebene“: Hochschulbildung bzw. gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen 319
a) Hochschulbildung 319
b) Gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen 320
aa) Merkmal in früheren Vergütungsordnungen für Angestellte 320
bb) Vom rein quantitativen Merkmal zur Steigerung der vielseitigen Fachkenntnisse der Breite und Tiefe nach 321
4. „Vierte Qualifikationsebene“: Wissenschaftliche Hochschulbildung 323
a) Tarifvertragliche Definition der wissenschaftlichen Hochschulbildung 323
b) Merkmal in früheren Vergütungsordnungen für Angestellte 324
c) „Sonstige Beschäftigte“ mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen 324
d) Tätigkeitsbezogenes Kriterium des „akademischen Zuschnitts“ 325
5. Ausbildungs- und Prüfungspflicht 328
III. Auswirkung der Tätigkeit 329
1. Verantwortung 329
a) Ursprünglich Merkmal für Angestellte 331
b) Konkretisierung durch die Rechtsprechung 334
aa) Auswirkungen im Behördenapparat sowie auf Belange des Dienstherrn oder Dritter 335
bb) Einstehenmüssen für Erledigung übertragener Aufgaben 336
cc) Keine klare Abgrenzung zur Bedeutung einer Tätigkeit möglich 339
c) Verantwortung als ausfüllungsbedürftiger Begriff 343
2. Bedeutung 345
a) Ursprünglich Merkmal für Angestellte 345
b) Konkretisierung durch die Rechtsprechung 347
aa) Entstehung der Definition des BAG 347
bb) Beispielhafte Einzelfälle 351
cc) Bedeutung der auszuübenden Tätigkeit, nicht des Aufgabenkreises der Behörde 352
c) Bedeutung als Beispiel für ein Merkmal mit großer „Flexibilität“ 354
3. Leitungspositionen und Unterstellungsverhältnisse 355
a) Unterstellungsverhältnisse zunächst als Voraussetzung für Leitungspositionen von Angestellten 356
b) Konkretisierung durch die Rechtsprechung 358
aa) Leitung 359
bb) Ständige Vertretung 361
cc) (Ständige) Unterstellung 362
dd) Ausdrückliche Anordnung 365
c) Leitungsposition und Unterstellungsverhältnisse als willkürliche Merkmale? 366
4. Differenzierung nach Auswirkung der Tätigkeit vorwiegend in den höheren Entgeltgruppen 367
IV. Fazit 368
F. „Systemrelevante Tätigkeiten“ 371
I. Geschichte des Begriffs 371
1. Rechtsbegriff „Systemrelevante Branchen und Berufe“ 372
2. „Kritische Infrastrukturen“ nach dem BSIG 374
II. „Systemrelevanz“ einer Tätigkeit als Kriterium für die Entgelthöhe 375
1. Gesellschaft als „System“ 376
2. Zeitfaktor 377
3. Art und Schwere der zu befürchtenden Schäden 378
III. Berücksichtigung bei der Auslegung der Entgeltordnungen 380
1. Verantwortung und Bedeutung nicht nur bei Leitungs- und Führungspositionen 381
2. Ungleiches Entgelt für vergleichbare Tätigkeit an unterschiedlichen Einsatzorten 382
3. Wirkung über Heraushebungsmerkmale 384
IV. Fazit 384
G. Ergebnisse 386
I. Struktur der Eingruppierungsregelungen 386
II. Entgeltgestaltung als Aufgabe der Tarifvertragsparteien 386
III. Tarifautonomie und andere rechtlich geschützte Interessen 387
IV. Figur des Arbeitsvorgangs 389
V. Bewertung der Tätigkeiten durch die Entgeltordnungen 389
VI. (Keine) höhere Bewertung von „systemrelevanten“ Tätigkeiten 391
Anhang 1: Übersicht der „Vorgänger-Tarifverträge“ von TVöD und TV-L 392
Anhang 2: Tarifnormen 394
I. Angestellte 394
1. Reichsangestellten-Tarifvertrag (RAT) 394
2. Tarifordnung A für Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst (TO. A) 396
3. Bundes-Angestelltentarifvertrag (Bund, Länder, Gemeinden) (BAT) vom 23. Februar 1961 397
4. BAT in der Fassung des Siebenunddreißigsten Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung des Bundes-Angestelltentarifvertrages vom 17. März 1975 397
II. Arbeiter:innen 398
1. Tarifvertrag für die Arbeiter bei den Reichsverwaltungen (Verwaltungsarbeiter) 398
2. Tarifvertrag für die Reichsbetriebsarbeiter 399
3. Tarifvertrag für die Arbeiter bei den Reichsverwaltungen (TAR) 399
4. Tarifordnung B für Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst (TO. B) 400
5. Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes (MTB) 401
6. Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) 401
III. Aktuelle Tarifverträge 402
1. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober 2006 402
2. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 403
Literaturverzeichnis 405
Stichwortverzeichnis 418