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Der Schutz von Rechtsgütersicherheit als Leitgedanke bei der Auflösung von Lebensnotstandskonstellationen

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Kottmann, M. (2025). Der Schutz von Rechtsgütersicherheit als Leitgedanke bei der Auflösung von Lebensnotstandskonstellationen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59303-3
Kottmann, Marius. Der Schutz von Rechtsgütersicherheit als Leitgedanke bei der Auflösung von Lebensnotstandskonstellationen. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59303-3
Kottmann, M (2025): Der Schutz von Rechtsgütersicherheit als Leitgedanke bei der Auflösung von Lebensnotstandskonstellationen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59303-3

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Der Schutz von Rechtsgütersicherheit als Leitgedanke bei der Auflösung von Lebensnotstandskonstellationen

Kottmann, Marius

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 325

(2025)

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About The Author

Marius Kottmann studierte Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt im Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU). Nach Abschluss des ersten Staatsexamens im Jahr 2017 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Helmut Frister in Düsseldorf. Im August 2022 nahm er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Düsseldorf auf, mit Stationen beim Landgericht Wuppertal, der Staatsanwaltschaft Wuppertal, der NRW.BANK sowie in den Kanzleien Freshfields Bruckhaus Deringer und PARK Wirtschaftsstrafrecht.

Abstract

Noch immer wird die Rechtfertigung aktiver Rettungstötungen »Unschuldiger« im Lebensnotstand verbreitet kategorisch abgelehnt. Stutzig machen anschließend überaus bereitwillig erklärte Zugeständnisse von Straflosigkeit. Teils werden kurz zuvor für rechtswidrig erklärte Rettungstötungen, in sich widersprüchlich, für wünschenswert erklärt. Rechtfertigungslösungen kranken teils daran, dass unausgesprochene Prämissen der Gegenansicht nicht grundlegend genug hinterfragt werden. Nur wenn ermittelt wird, weshalb ein Unterlassen in Notstandslagen regelmäßig deutlich eher gerechtfertigt wird als ein aktives Eingreifen, kann eine überzeugende Lösung gelingen. Metaphysisch geprägte Hybrisargumente, nach denen Schicksal nicht manipuliert werden dürfe, liefern keine zufriedenstellende Erklärung. Es ist das schützenswerte Vertrauen nicht schicksalhaft Bedrohter, von Gefahren für ihre Rechtsgüter verschont zu bleiben, das ihre Privilegierung in Notstandslagen - im Normalfall - rechtfertigt.»The Protection of the Security of Legal Interests as a Guiding Idea of Necessity in Life-Threatening Situations«: The refusal to justify the saving of human lives at the cost of human life is self-contradictory, whenever it is accompanied by the endorsement of such acts. A convincing justification of such acts requires an analysis of the reason for the privileged status of omission opposed to active intervention in constellations of necessity. This reason is the positive effect that the protection of the security of legal interests has on the wellbeing of those who are subject to the law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
I. Einleitung 13
1. Vorgehensweise 13
2. Grundlagen des weiteren Vorgehens 16
a) Fallgruppen 16
aa) Gefahrengemeinschaft mit einseitiger Rettungschance 16
(1) 9/11-Fall 17
(2) Bergsteigerfall 18
bb) Gefahrgemeinschaft mit beidseitiger Rettungschance 18
(1) Anstaltsfall 19
(2) Das Brett der Karneades 19
cc) „klassischer“ Lebensnotstand 20
(1) Weichenstellerfall 20
(2) Transplantationsfall 21
(3) Herz-Lungen-Maschine-Fall 21
dd) Handlungspflichtenkollision (Kollision gleichartiger Verhaltenspflichten) 22
b) Gängige Bewertung des Lebensnotstandsproblems 22
II. Die „Dirty-Harry-Theorie“ 31
1. Burkhard Hirsch 33
2. Oliver Lepsius 34
3. Zwischenergebnis 38
4. Rückgriff auf die Menschenwürde als bloßer Vorwand? 40
5. Ralf Poscher 43
6. Zweckrationalität der Theorie im Lebensnotstand 50
7. Die Rolle der Menschenwürde 55
III. Kritik an der „Dirty-Harry-Theorie“ 57
1. Die strafende Variante der „Dirty-Harry-Theorie“ 57
2. Die auf Strafe verzichtende Variante der „Dirty-Harry-Theorie“ 59
a) Die Irrationalität der der „Dirty-Harry-Theorie“ zugrundeliegenden Prämisse 59
b) Die fehlende Schlüssigkeit der „Dirty-Harry-Theorie“ 63
c) Die „Notwehrprobe“ 65
aa) Das Notwehrkonzept von Christian Jäger 66
bb) Kritik 68
d) Aufbürdung eines Sonderopfers 74
e) Die Straflosigkeit des Täters 76
aa) Straflosigkeit als Ausdruck fehlender Missbilligung der Tat 76
bb) Bedeutung der Verwerflichkeit der Tat für den gesetzlichen entschuldigenden Notstand 77
cc) Tragende Bedeutung fehlender Verwerflichkeit der Tat für den übergesetzlichen entschuldigenden Notstand 80
dd) Zwischenergebnis 84
ee) Alternative Ansätze 89
ff) Zwischenergebnis 93
f) Das mangelnde Vertrauen in den Rechtsstaat 94
3. Ergebnis 96
IV. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Hinnahme der Gefahr 101
1. Der Einwand der Missachtung der Menschenwürde 101
2. Die Bedeutung der Zuweisung von grundsätzlicher Zuständigkeit für die Hinnahme der Gefahr für den rechtfertigenden Notstand 107
a) Die Anwendbarkeit des rechtfertigenden Notstands auch auf tatbestandsmäßiges Unterlassen als Ausfluss der Zuweisung grundsätzlicher Hinnahmezuständigkeit 112
aa) Die Verteilung der grundsätzlichen Zuständigkeit für die Hinnahme der Gefahr als „wesentliches Moment“ von Aggressiv- und Defensivnotstand 116
bb) Die Anwendbarkeit des Defensivnotstands auf das Unterlassen einer Gefahrenabwehr 125
cc) Pflicht zur aktiven Tötung als Konsequenz der Anwendbarkeit des Aggressivnotstands auf tatbestandsmäßiges Unterlassen 129
b) Dichotomie des rechtfertigenden Notstands statt Vielzahl von Notständen 134
c) Zwischenfazit 142
d) Die Unzufriedenheit mit dem Zufallskriterium am Beispiel von Volker Erb 146
e) Bestrebungen zur Begrenzung der Bedeutung der grundsätzlichen Zuständigkeit für die Hinnahme der Gefahr für die strafrechtliche Rechtfertigung 152
aa) Harro Otto 157
bb) Ivó Coca Vila 159
cc) Günther Jakobs 162
dd) Ulfrid Neumann 164
ee) Jan C. Joerden 167
ff) Ex-post-Triage 168
gg) Zwischenergebnis 172
V. Die Legitimation des rechtfertigenden Notstands hinter dem Schleier des Nichtwissens 175
1. Der Schleier des Nichtwissens 175
a) Die Notwendigkeit, den Vertragspartnern Wissen vorzuenthalten 175
b) Das Verhältnis des hinter dem Schleier ermittelten zu demokratisch legitimiertem Recht 181
2. Im strafrechtlichen Kontext geäußerte Kritik am kontraktualistischen Ansatz 183
a) Jan C. Joerden 183
b) Michael Pawlik 186
aa) Entscheidungsgrundlage hinter dem Schleier des Nichtwissens 188
bb) Legitimatorischer Wert kontraktualistischer Überlegungen 195
3. Das hinter dem Schleier des Nichtwissens konzipierte Notstandsmodell 203
a) Die Orientierung der Vertragspartner an interpersonaler Nutzenkalkulation 204
aa) Vermeintlich fehlende Möglichkeit einer Einschränkung von Solidaritätspflichten bei Orientierung an einem durch interpersonale Nutzenkalkulation ermittelten Gesamtnutzen 212
bb) Verfehlte Gleichsetzung einer Orientierung am „Gesamtnutzen“ mit radikalem Kollektivismus 215
b) Die Einschränkbarkeit von Solidaritätspflichten bei Orientierung am Gesamtnutzen 218
aa) Ausgangspunkt: Die Deutung des rechtfertigenden Notstands als Koordinierung zweier grundsätzlich miteinander konkurrierender Prinzipien 219
bb) Legitimierung des Solidaritätsprinzips bzw. des Prinzips bestmöglichen Rechtsgüterschutzes 221
cc) Legitimierung des Autonomieprinzips 223
(1) Das Autonomiebedürfnis 224
(2) Das Autonomieprinzip als Prinzip negativer Autonomie 227
(3) Autonomie- anstelle von Verantwortungssphären 227
(4) Das Autonomieprinzip außerhalb des rechtfertigenden Notstands 230
(5) Das Autonomieprinzip im rechtfertigenden Notstand: Das Bedürfnis nach Rechtsgütersicherheit 234
(a) Die Zuweisung von Hinnahmezuständigkeit in herkömmlichen Notstandskonstellationen 243
(b) Zwischenfazit: Keine Notwendigkeit einer Überhöhung von Zufall als zu achtende Vorsehung 248
(c) Die Zuweisung von Hinnahmezuständigkeit bei Verantwortlichkeit für das Bestehen der Notstandslage 253
dd) Zusammenfassung 264
ee) Zwischenergebnis: Notwendigkeit der Einschränkung von Solidaritätspflichten 268
c) Herleitung von relativer und absoluter Solidaritätspflichteinschränkung 269
aa) Das Erfordernis wesentlichen Überwiegens 270
bb) Die absolute Opfergrenze 271
cc) Herleitbarkeit einer absoluten Opfergrenze auf konsequentialistischer Grundlage 279
dd) Kongruenz von moralischem und Rechtswidrigkeitsurteil 281
d) Der Neutralnotstand (die rechtfertigende Pflichtenkollision) 285
aa) Anwendung von Aggressiv- und Defensivnotstand bei Zuweisung von Hinnahmezuständigkeit 286
bb) Anwendung des Neutralnotstands bei ausbleibender Zuweisung von Hinnahmezuständigkeit 287
(1) Bei Handlungspflichtenkollisionen 288
(2) Bei der Kollision verschiedenartiger Verhaltenspflichten 289
VI. Die Auflösung von Lebensnotstandskonstellationen anhand des rechtfertigenden Notstands 293
1. In Gefahrengemeinschaftskonstellationen 296
a) Die stets verbleibende Möglichkeit einer wundersamen Rettung 296
b) Die grundsätzliche Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf verbleibende Restlebenszeit 301
c) Keine Dammbruchgefahr trotz Verzicht auf Autonomieschutz 304
d) Quantitative und qualitative Abwägung menschlichen Lebens 312
aa) Keine Dammbruchgefahr 313
bb) Die Leugnung der Abwägung menschlichen Lebens 318
e) Gefahrengemeinschaften mit einseitiger Rettungschance 322
aa) Anwendungsbeispiele 324
(1) Schlittenfall 324
(2) Bergsteigerfall 324
(3) 9/11-Fall 326
(4) Pest-an-Bord-Fall 328
(5) Schotten-dicht-Fall 329
bb) Alternative Lösungsansätze 329
(1) Umverteilung der Hinnahmezuständigkeit 330
(2) Anna Coninx 334
(3) Till Zimmermann 338
(4) Franz-Benno Delonge 343
(5) Manuel Ladiges 344
(6) Tatjana Hörnle 346
(7) Wolfgang Frisch 348
f) Gefahrengemeinschaften mit beidseitiger Rettungschance 350
aa) Anwendungsbeispiele 359
bb) Alternative Lösungsansätze 360
(1) Anna Coninx 361
(2) Till Zimmermann 362
(3) Franz-Benno Delonge 368
(4) Ivó Coca Vila 370
g) Zwischenergebnis 372
2. Außerhalb von Gefahrengemeinschaftskonstellationen 374
a) Der Zugriff auf Rettungsressourcen 375
aa) Nicht in ausreichendem Maß vorhandene Rettungsressourcen 375
bb) Rücksicht auf besonderes Verfügungsrecht an der Rettungsressource 378
b) Ausweichfälle 381
c) Alternative Erklärungsansätze für die Nichtanwendung des Aggressivnotstands 387
aa) Ivó Coca Vila, Wilfried Küper und Till Zimmermann 389
bb) Reinhard Merkel und Günther Jakobs 393
d) Verzicht auf das Schicksalskriterium wegen fehlender Eignung zum Schutz von Rechtsgütersicherheit? 396
aa) Die „Hin-und-her-Variante“ des Weichenstellerfalls 397
(1) Eingreifen vor der Weichenumstellung 398
(2) Eingreifen nach der Weichenumstellung 400
(a) Till Zimmermann 403
(b) Tillmann Horter 405
(c) Das Entfallen der Eignung des Schicksals zum Schutz von Rechtsgütersicherheit 406
bb) Neutralnotstand? 409
VII. Endergebnis 416
Literaturverzeichnis 429
Sachwortverzeichnis 449