Normwidrigkeit und Zurechnung bei Sonderdelikten
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Normwidrigkeit und Zurechnung bei Sonderdelikten
Eine normtheoretische Untersuchung ihrer Begründung, der sich daraus ergebenden Folgen für die Beteiligung sowie ihrer Unterscheidung von den sogenannten unechten Sonderdelikten
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 326
(2025)
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Felipe Belmar Todorovic, LL.M. ist ein chilenischer Rechtswissenschaftler, der sich in Strafrecht und Rechtstheorie spezialisiert hat. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaft mit summa cum laude an der Universidad de Chile. Belmar erwarb sein LL.M. und seinen Doktortitel an der Universität Hamburg, ebenfalls mit summa cum laude. Zu seinen Forschungsgebieten gehören das Strafrecht, die allgemeine Theorie des Rechts, die Anerkennung von nichtmenschlichen Tieren und die Entwicklung von künstlichen Intelligenzen. In seinen Arbeiten wendet Belmar Ansätze der analytischen Philosophie und Sprachphilosophie an, insbesondere der Handlungs- und Normentheorie.Abstract
Handlungen haben unterschiedliche Bedeutungen, je nach Kontext und Handelndem. Mit den Delikten ist es nicht anders. Die Rechtsordnung stellt unterschiedliche Anforderung an die Rechtssubjekte, je nach ihrer Position. Diese Arbeit untersucht die Erwartungen, die an Sonderstellungen gebunden sind, und ihre Grenzen. Es wird die These vertreten, dass Sonderdelikte als Verstöße gegen Sondernormen zu verstehen sind. Aus dieser normativen Beschränkung folgt der Schluss, dass Täter von einem Sonderdelikt nur derjenige sein kann, der sich in einer Sonderstellung befindet. Die Frage über die genauen Zurechnungskriterien der Täterschaft und Teilnahme bei den Sonderdelikten wird gründlich erforscht.Bezüglich der sog. unechten Sonderdelikte werden ihre Struktur und Unterschiede zu Sonderdelikten erörtert. Die Untersuchung führt zu dem Ergebnis, dass diese Delikte »bloße« Qualifikationen von Gemeindelikten sind. Auf dieser Grundlage wird ein Interpretationsschlüssel des § 28 StGB vorgeschlagen.»Antinormativity and Imputation in Special Offenses. A Norm-Theoretical Investigation of their Foundation, their Consequences for Participation and their Differentiation from the so called Improper Special Offenses«: Actions have different meanings depending on the context and the actor. It is not different with crimes. The legal system places different demands on legal subjects depending on their position. This work examines the expectations attached to special positions and their limits. It is argued that special offenses are to be understood as violations of special norms. On this basis, an interpretation key of § 28 StGB is proposed.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 11 | ||
Kapitel 1: Normen als Gründe für Handlungen | 22 | ||
A. Verhalten, Handlung und Straftat | 22 | ||
B. Verhaltensnormen und Sanktionsnormen: Normen als Handlungsgründe | 26 | ||
I. Verhaltensnormen, Sanktionsnormen und ihre Funktionen | 26 | ||
II. Verhaltensnormen als ausschließende Handlungsgründe | 30 | ||
C. Askriptive Regeln: Zurechnung, Pflichtverletzung und Schuld | 32 | ||
I. Handlungsfähigkeit und Pflichtverletzung | 32 | ||
II. Motivationsfähigkeit und Schuld | 36 | ||
III. Versuch als Pflichtverletzung ohne Normwidrigkeit | 37 | ||
IV. Außerordentliche Zurechnung: Fahrlässigkeit und andere Subrogationskriterien | 38 | ||
Kapitel 2: Sonderdelikte und Sondernormen | 41 | ||
A. Sonderdelikte als Übertretung von Sondernormen | 41 | ||
I. Normen mit beschränktem Adressatenkreis | 41 | ||
II. Normen mit näher gekennzeichneten Subjekten | 48 | ||
III. Delikte mit gesteigerten Pflichten | 49 | ||
B. Paradigmenwechsel: Die Ersetzung des Begriffs der Sonderdelikte für die Einordnung der besonderen persönlichen Merkmale | 51 | ||
I. Tatbezogene und täterbezogene Merkmale | 51 | ||
II. Tatbezogene Merkmale als rechtsgutsbezogene Merkmale | 56 | ||
III. Wertneutrale und wertbezogene bzw. rein typisierende und tatunwerterhebliche Merkmale | 59 | ||
IV. Einheitslösung: Die Gleichbehandlung aller persönlichen Merkmale | 61 | ||
V. Unrechts-, Schuld- und gemischte Merkmale | 64 | ||
C. Pflichtdeliktslehren: Die Verletzung einer Sonderpflicht als täterschaftsbegründendes Kriterium | 68 | ||
I. Vergleichbarkeit der Begriffe der Sonderdelikte und der Pflichtdelikte und Roxins ursprüngliche Definition | 68 | ||
II. Pflichtdelikte als das Handeln gegen eine Institution | 71 | ||
III. Die Garantensonderdelikte als Umformung der Pflichtdelikte | 75 | ||
IV. Schlussbemerkungen und Kritik der Pflichtdeliktslehre | 77 | ||
D. Die relative Modifizierung des Unrechts wegen der Ausübung einer Sonderrolle | 83 | ||
I. Modifizierung durch die Überantwortung eines Gemeinschaftswertobjekts an das Sondersubjekt | 83 | ||
II. Die Steigerung des Unwerts durch eine intensivierte Beziehung zum Rechtsgut | 88 | ||
E. Schlussbemerkungen über die Begründung der Sonderdelikte und den Anwendungsbereich des § 28 StGB | 90 | ||
I. Schlussfolgerungen zur Begründung der Sonderdelikte | 90 | ||
II. Der Anwendungsbereich des § 28 StGB: Was soll unter den Begriff der besonderen persönlichen Merkmale fallen? | 95 | ||
Kapitel 3: Die Zurechnung der Sonderdelikte | 102 | ||
A. Täterschaft und Sonderdelikte | 102 | ||
I. Kriterien der Zurechnung zur Täterschaft | 102 | ||
1. Extensiver und restriktiver Täterbegriff | 102 | ||
2. Subjektive Theorien zur Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme | 103 | ||
3. Formell-objektive Theorie | 105 | ||
4. Materiell-objektive Theorie der Tatherrschaft | 106 | ||
a) Tatherrschaftslehre im Allgemeinen und unmittelbare Täterschaft als Handlungsherrschaft | 106 | ||
b) Mittelbare Täterschaft als Willensherrschaft | 108 | ||
c) Mittäterschaft als funktionelle Tatherrschaft | 110 | ||
d) Kritik der Tatherrschaftslehre | 113 | ||
5. Täterschaft und Teilnahme als Strukturen strafrechtlicher Zurechnung | 116 | ||
a) Beteiligungsformen und unmittelbare Täterschaft | 116 | ||
b) Mittelbare Täterschaft als Zurechnung eines fremden Verhaltens als eigenes | 120 | ||
c) Mittäterschaft als gegenseitige Repräsentation | 126 | ||
II. Täterschaft beim Sonderdelikt | 128 | ||
1. Modifizierung der Täterschaftskriterien bei den Sonderdelikten? | 128 | ||
2. Mittelbare Täterschaft bei den Sonderdelikten und das Problem des sog. qualifikationslosen dolosen Werkzeugs | 132 | ||
3. Mittäterschaft beim Sonderdelikt | 137 | ||
B. Teilnahme und Sonderdelikte | 140 | ||
I. Die Strafbarkeit der Teilnahme | 140 | ||
1. Das Akzessorietätsprinzip und seine vermeintlich strafeinschränkende Funktion laut der reinen Verursachungstheorie | 140 | ||
2. Akzessorietätsorientierte Begründungen der Teilnahme | 142 | ||
3. Teilnahme als sekundäre Pflichtverletzung | 145 | ||
II. Die Teilnahme am Sonderdelikt | 148 | ||
1. Die Teilnahme des Extraneus am Sonderdelikt | 148 | ||
a) Teilnahmedelikt und § 28 StGB als Begründung der Strafbarkeit des Extraneus | 148 | ||
b) Die Reduktion der Teilnahme am Sonderdelikt auf die Beteiligung des Extraneus | 152 | ||
c) Die Teilnahme des Extraneus aus der Perspektive der Akzessorietät der Teilnahme | 155 | ||
2. Teilnahme des Intraneus am Sonderdelikt | 159 | ||
a) Konstruktive Unmöglichkeit der Teilnahme eines Intraneus? | 159 | ||
b) Die Teilnahme des Intraneus durch die Nichterfüllung aller Tatbestandsmerkmale | 161 | ||
C. Die Auslegung des § 28 Abs. 1 StGB: Begründung, Lockerung oder Strafzumessung | 163 | ||
Kapitel 4: Die sogenannten unechten Sonderdelikte | 165 | ||
A. Die theoretische Einordnung der unechten Sonderdelikte: Sonderdelikte oder Qualifikationen von Gemeindelikten? | 165 | ||
I. Sog. unechte Sonderdelikte als Sonderdelikte | 165 | ||
II. Sog. unechte Sonderdelikte als Delikte gemischter Art | 167 | ||
III. Sog. unechte Sonderdelikte als Qualifikationen von Gemeindelikten | 169 | ||
B. Die Folgen der Einordnung der unechten Sonderdelikte als Qualifikationen im Allgemeinen | 170 | ||
I. Grundgedanken bezüglich der tatbestandlichen Abwandlungen und der Formen der Konkurrenz | 170 | ||
II. Eine normlogische Untersuchung der Verhaltensnormen und Sanktionsnormen bei Konstellationen von Grunddelikten und tatbestandlichen Abwandlungen | 174 | ||
1. Qualifikationen als Modifikationen der Verletzung einer gleichen Verhaltensnorm auf der Sanktionsnormebene | 174 | ||
2. Sanktionsnormen als Handlungsgründe? | 178 | ||
III. Die Gesetzeskonkurrenz als Instrument zur Vermeidung der Doppelbewertung und das Verhältnis zwischen den Kategorien der Spezialität und der tatbestandlichen Abwandlung | 183 | ||
C. Die Folgen der Einordnung der unechten Sonderdelikte als Qualifikationen im Besonderen: Die Auslegung des § 28 Abs. 2 StGB | 190 | ||
I. Die sogenannte „Tatbestandsverschiebungslösung“ und die Durchbrechung des Akzessorietätsgrundsatzes | 190 | ||
II. Die Strafzumessungslösung als mögliche interne und externe Harmonisierung des § 28 StGB | 192 | ||
III. Stellungnahme: Zurechnungslösung als Gesetzesauslegung, Strafzumessungslösung als Ausgangsbasis einer besseren Vorschrift | 198 | ||
D. Das delictum sui generis und dessen Auswirkungen auf die Unterscheidung zwischen unechten und echten Sonderdelikten | 203 | ||
Schlussbemerkungen | 208 | ||
Literaturverzeichnis | 212 | ||
Sachwortverzeichnis | 220 |