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Güterabwägung als Notwehreinschränkung?

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Xu, C. (2024). Güterabwägung als Notwehreinschränkung?. Eine Revision der Lehre der Einschränkung von Notwehrrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59294-4
Xu, Cheng. Güterabwägung als Notwehreinschränkung?: Eine Revision der Lehre der Einschränkung von Notwehrrecht. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59294-4
Xu, C (2024): Güterabwägung als Notwehreinschränkung?: Eine Revision der Lehre der Einschränkung von Notwehrrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59294-4

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Güterabwägung als Notwehreinschränkung?

Eine Revision der Lehre der Einschränkung von Notwehrrecht

Xu, Cheng

Schriften zum Strafrecht, Vol. 435

(2024)

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About The Author

Cheng Xu studierte seit 2011 Rechtswissenschaft an der Peking Universität (China), wo er im Juli 2020 mit der chinesischen Dissertation »Fahrlässigkeit und Schuldprinzip« promovierte. Im Juli 2024 schloss er seine Promotion mit der deutschen Dissertation »Güterabwägung als Notwehreinschränkung?« ab.

Abstract

Aufgrund der h. L. ist die Ausübung der Notwehr im Rahmen von § 32 StGB an der Erforderlichkeit der Abwendung des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs orientiert. Keine Güterabwägung zwischen der zu verteidigenden und der durch Verteidigung bedrohten Rechtsgüter ist im Rahmen der Notwehr vonnöten. Gleichzeitig soll die Ausübung der Verteidigung durch die Forderung der Gebotenheit reguliert werden. Die Abwehr soll demzufolge unter bestimmten Umständen ausnahmsweise aus sozialethischen Gründen eingeschränkt werden. Die vorliegende Untersuchung widmet sich einer systematischen Erklärung, wie die beiden Aspekte, nämlich die Erforderlichkeit und soziale Einschränkung, als eine Einheit verstanden werden können. Der Autor ist der Meinung, dass die Notwehr eine Bestätigung der die individuelle Freiheit verwirklichenden Mitwirkungspflicht ist, wenn die staatliche Macht beim Fall des rechtswidrigen Angriffs abwesend ist. Die Einschränkung der Notwehr ist eine Selbstreflexion der subjektiven Rechte.»Balancing of Interests as a Self-Defense Restriction? A Revision of the Doctrine of the Restriction of the Right of Self-Defense«: Necessity and socio-ethical restriction are two aspects of the right of self-defence that do not agree with each other. The present study deals with understanding the two opposing elements as a single entity. The result is that self-defence is a confirmation of the duty to cooperate when state power is not available. And the socio-ethical restriction is the consequence: self-reflection of subjective rights.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 21
Kapitel 1: Die Debatten über das Notwehrrecht und die Güterabwägung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der Lehre 23
A. Übersicht 23
B. Analyse der Rechtsprechung in Deutschland und China über das Notwehrausmaß 24
I. Die Quellen der Analyse: Beschlüsse und Urteile 24
II. Die kritische Darstellung der deutschen Rechtsprechung: Von der gesetzlichen Grundlage zur praktischen Verwendung 25
1. Überblick: Der Aufbau der Rechtsprechungsanalyse 25
2. Die „erforderliche“ Verteidigung ohne Güterabwägung als der Regelfall 27
a) Die Grundlage des Merkmals der „Erforderlichkeit“ 28
aa) Diskussion über die sog. „objektive Ex-ante-Perspektive“ 28
bb) Diskussion über die „Geeignetheit“ der Verteidigungshandlung 29
cc) Die Bestimmung des „relativ mildesten Mittels“ 30
dd) Zwischenergebnis: Kein Platz für den Gedanken der Güterabwägung innerhalb des Merkmals der „Erforderlichkeit“ 32
b) Analyse der durch die Rechtsprechung entschiedenen Fälle: Der Beweis für die Schneidigkeit des Abwehrrechts im Regelfall 33
aa) Eine vom Notwehrausübenden als „erforderlich“ angenommene tödliche oder schwer verletzende Verteidigung gegen körperliche Angriffe ohne Lebensgefahr 33
(1) BGH v. 01.03.2011 – 3 StR 450/10 = BGH, NStZ 2011, 630 33
(2) BGH v. 12.04.2016 – 2 StR 523/15 = BGH, NStZ 2016, 526 35
(3) BGH v. 17.04.2019 – 2 StR 363/18 = BGH, NStZ 2019, 598 36
bb) Eine gegen den Angriff auf das Vermögen gerichtete und als erforderlich erachtete tödliche oder schwer verletzende Maßnahme (BGH v. 12.02.2003 – 1 StR 403/02 = BGHSt 48, 207; NJW 2003, 1955; NStZ 2003, 425; StV 2003, 557) 37
c) Resümee: Einige vermutete Kriterien über die Notwehr und die Güterabwägung im Regelfall 39
3. Die „gebotene“ Verteidigungshandlung mit einer Güterbalance als Ausnahmefall 39
a) Die Grundlage des Merkmals der „Gebotenheit“: Insbesondere die Notwehreinschränkung beim sog. „krassen Missverhältnis“ 39
b) Rechtsprechungsanalyse: Wann soll ein Abwehrverhalten als „nicht geboten“ gekennzeichnet werden? 41
aa) Gefährliche Verteidigung bei geringwertigem Sachwert 41
(1) OLG Braunschweig, MDR 1947, S. 205ff. 41
(2) OLG Stuttgart, DRZ 1949, 42 43
(3) BayObLG, NJW 1954, 1377 44
(4) BayObLG v. 05.08.1964 – RReg. 1a St 632/63 = BayObLG, NJW 1965, 163 45
(5) LG München I v. 10.11.1987 – Ks 121 Js 4866/86 = LG München I, NJW 1988, 1860 49
(6) Resümee: Notwehreinschränkungen bei der Sachwertverteidigung 50
bb) Der „Parklückenfall“ im weiteren Sinne: Beseitigung der unrechtmäßigen Versperrung mittels einer schweren Gefährdung 50
(1) OLG Saarbrücken VRS 17 [1958], 25 51
(2) BayObLG v. 22.01.1963 – RReg. 2 St 579/62 = BayObLG, NJW 1963, 824 51
(4) BGH v. 19.12.1974 – 4 StR 541/74 = BGHSt 26, 51 53
(5) OLG Schleswig v. 03.02.1984 – 1 Ss 623/83 = OLG Schleswig, NJW 1984, 1473: „Verkehrsbezogenheit“ als der zentrale Standard 54
(6) OLG Karlsruhe, NJW 1986, 1358: Eine Ergänzung der entwickelten Kriterien 55
(7) BayObLG v. 07.02.1995 – 2 St RR 239/94 = BayObLG, NJW 1995, 2646 56
(8) Resümee: Die allgemeine Tendenz der Rechtsprechung in den „Parklückenfällen“ 56
cc) Gefährliche Körperverletzungen gegen verbale Beleidigungen 57
(1) Rechtsprechung als Beispiel: BGH v. 17.05.2018 – 3 StR 622/17 (LG Wuppertal) = HRRS 2018 Nr. 778 57
(2) Eine Vermutung zu den dem Beschluss zugrundeliegenden Gedanken 57
4. Zwischenergebnis 58
III. Die chinesische Rechtsprechung als ein Spiegel: Darstellung eines im Prinzip durch „Güterbalance“ bestimmten Notwehrrechts 59
1. Überblick: Die Erforderlichkeit der Untersuchung chinesischer Notwehrrechtsprechung 59
2. Der Umfang der Notwehr in der chinesischen Rechtsprechung: Die Güterabwägung als ein entscheidender Faktor der Legitimation der Verteidigung 60
a) Gesetzgebung des Notwehrechts im CStGB 1979: Wortlaut, Übersetzung und die dadurch ausgelöste Problematik 60
b) Die chinesische Rechtsprechung über das Notwehrrecht im Zeitraum von 1979 bis 1997 64
c) Die Gesetzgebung des Notwehrrechts im CStGB 1997: Gesetzliche Veränderung und ein theoretischer Streit über das Notwehrausmaß 69
d) Die Rechtsprechung über das Notwehrrecht nach dem Jahr 1997 75
e) Zwischenergebnis 83
3. Fazit 83
C. Eine kritische Untersuchung der Notwehrbegründungstheorien: Notwehrrecht ohne Güterabwägung? 84
I. Die hinreichende Bedingung der Güterabwägung 85
1. Das Bild der Güterabwägung im alltäglichen Sprachgebrauch 85
2. Die Prinzipienkollision als hinreichende Bedingung der Güterabwägung? – eine kritische Analyse von Robert Alexys Prinzipientheorie 86
3. Ist die Einführung der Güterabwägung aus utilitaristischen Gründen unvermeidlich? 91
4. Die Gegenüberstellung in einer gemeinsamen Dimension als hinreichende Bedingung der Güterabwägung 93
II. Eine kritische Analyse der Notwehrlehren: Kann die Güterabwägung im Abwehrrecht ausgeschlossen werden? 97
1. Überblick: Das Defizit des früheren Denkmodells und die Entfaltungslinien der folgenden Untersuchung 97
2. Rechtsgüterschutz als eine Grundidee der Notwehr: Die Ausschließung der Güterabwägung in der Perspektive der Güterverteidigung 100
a) Die Ablehnung der Güterabwägung in der überindividuellen Notwehrbegründung 100
aa) Ein Überblick der zentralen Idee der überindividuellen Stellungnahme als einer Strategie zur Auflösung der Güterabwägung 100
bb) Eine kontextualisierte Analyse überindividualistischer Notwehrlehren: Nimmt das allgemeine Postulat für ein Entfallen der Güterabwägung reale Züge an? 103
(1) Verteidigung der empirischen Geltung der Rechtsordnung und die Güterabwägung im Abwehrrecht 103
(2) Die Bewahrung der normativen Rechtsordnung und der Ausschluss der Güterabwägung 114
(3) Der Präventionsgedanke und die Güterabwägung im Abwehrrecht 117
cc) Resümee 122
b) Die individualistischen Notwehrbegründungen: Die Betrachtung der Güter als Selbstzweck 122
aa) Überblick: Die logische Struktur der individualistischen Notwehrbegründung in Bezug auf die Güterabwägung 122
bb) Die individualistische Notwehrbegründung im Kontext: Eine kritische Analyse bezüglich der Güterabwägung 124
(1) Güterabwägungsausschluss durch Vorrang des Angegriffenen 124
(a) Güterabwägungsfremdheit mittels „Handlungsfreiheit“ oder „Persönlichkeit“? 124
(b) Der Schutz der „Intersubjektivität“ als Grund für den Güterabwägungsausschluss? 128
(c) Ein Mangel an Güterabwägung wegen Bedrängnis? 129
(2) Güterabwägungsausschluss mittels Subsidiarität des Angreifers 131
(a) Der (Quasi-)Naturzustand als Anhaltspunkt des Güterabwägungsausschlusses? 131
(b) Entfallen der Güterabwägung wegen Vermeidbarkeit des Opferverhaltens? 133
(c) Selbstgefährdung und -tötung in mittelbarer Täterschaft als Grund für den Ausschluss der Güterabwägung? 137
c) Zwischenergebnis 140
3. Die Güterabwägungsauflösung im Rahmen des Rechtsverhältnisses 141
a) Überblick: Die dem Rechtsverhältnis innewohnende Abwehrbefugnis 141
b) Analyse der typischen Notwehrbegründungsargumente 142
aa) Die Abwehrbefugnis als Mittelweg zwischen „Subordinationsverhältnis“ und „Verzicht auf Rechtsbefolgung“ 142
bb) Ein funktionaler Zusammenhang zwischen subjektiven Rechten und der Verteidigungsbefugnis? 145
cc) Die Duldungspflicht im bürgerlichen Zustand und die Abwehrbefugnis: Eine Vorstudie 149
c) Zwischenergebnis 153
III. Fazit und zugleich Vorbereitung der nachfolgenden Diskussion 153
Kapitel 2: Die Legitimation des Notwehrrechts und der Notwehreinschränkung durch die Güterabwägung 156
A. Übersicht: Eine methodische Einleitung der anzugehenden Untersuchung 156
B. Das Unrecht der Straftat: Die Legitimation der Strafe als Grundlage der Notwehrbegründung 168
I. Einführung 168
II. Der allgemeine Charakter der menschlichen Handlung und die Begründung der Strafe 170
1. Eine Auseinandersetzung mit der finalen Handlungslehre 170
a) Finalität und Kausalität: Die Wiederlokalisierung der Problematik der finalen Handlungslehre 170
b) Die gehaltvolle Gegebenheit als Paradoxon der finalen Handlungslehre 178
aa) Die Problematik der finalen Handlungslehre in Bezug auf die theoretische Fähigkeit 179
bb) Die Fragwürdigkeit der finalen Handlungskonzeption aus der Perspektive der praktischen Kompetenz 183
cc) Einige Konklusionen bezüglich der Revision der finalen Handlungslehre: Die Einheit der Handlungsaspekte und die Willensfreiheit 187
c) Zwischenergebnis 195
2. Der Übergang vom Handlungsbegriff zur Strafbegründung: Eine Begründung der Strafe ausgehend vom „Allgemeinen“ der menschlichen Handlung 196
a) Die Handlung im gesellschaftlichen Raum 197
aa) Die erneute Entstehung des Dilemmas 197
bb) Die Normanwendung als eine notwendige Komponente des Normbegriffs 198
cc) Von der Normanwendung zum gesellschaftlichen und institutionellen Charakter der Handlung 204
(1) Die gegenseitige Anerkennung als Grundlage der gemeinschaftlichen Ordnung 204
(2) Die Institution als die Verwirklichung der gemeinschaftlichen normanwendenden Praxis 209
(3) Der Staat als der vollständige Träger der menschlichen Handlung 214
b) Die Bestätigung der Mitwirkungspflicht als Grund der staatlichen Strafe 221
aa) Verletzung der Mitwirkungspflicht als Unrecht der Straftat 222
bb) Der Selbstwiderspruch als Konsequenz der Verletzung der Mitwirkungspflicht 224
cc) Die Strafe als Pflichtbestätigung als der einzige Ausweg zur Auflösung des Selbstwiderspruchs 226
c) Zwischenergebnis 235
III. Von der Legitimation der Strafe zur ratio legis der Notwehrbefugnis 235
C. Die Legitimation des Notwehrrechts und seine Einschränkung 236
I. Einführung 236
II. Eine Begründung des Notwehrrechts als Ausstrahlung der Legitimation von Strafe 238
1. Die nachträgliche Strafe angesichts der schon ausgeführten Straftat 238
2. Die vom einzelnen Angegriffenen ausgeübte Verteidigung als eine Bestätigung der Mitwirkungspflicht 239
a) Der gegenwärtige Angriff als eine bestimmte Art der Widerlegung der Mitwirkungspflicht 239
b) Der Selbstwiderspruch als ein logischer Erfolg des gegenwärtigen Angriffs 240
c) Die aktuelle Verteidigung als der einzige Ausweg aus dem Selbstwiderspruch 244
aa) Anhaltspunkt für die Besonderheit des Notwehrrechts: Die unterschiedliche Weise der Pflichtbestätigung anhand der Gegenwärtigkeit des Angriffs 244
(1) Die Legitimation der Gegenverteidigung: Eine Begründung basierend auf der Gegenwärtigkeit des Angriffs 245
(2) Die von den einzelnen Bürgern ausgeübte und auf der Abwesenheit der Staatsmacht basierende Gegenverteidigung 250
(3) Zwischenergebnis 257
bb) Die Art und Weise der Durchführung des Notwehrrechts: Die aus der ratio legis der Notwehr zu ziehenden Konsequenzen 261
(1) Die Erforderlichkeit ohne Güterabwägung als Grundlinie des Ausmaßes der Abwehrbefugnis 262
(a) Eine Revision der Dogmatik der Geeignetheit bei Notwehrhandlungen 262
(b) Eine Begründung des Verlangens nach der güterabwägungsfremden Erforderlichkeit im engeren Sinne 267
(c) Die Präzisierung des Notwehrexzesses: Zugleich ein Umriss der Legitimation nach § 33 StGB 277
(2) Die Subsidiarität des Notwehrrechts als eine Unterfrage der Erforderlichkeit? 283
(3) Die Schuldfähigkeit des Angreifenden als eine immanente Komponente des rechtswidrigen Angriffs 292
(a) Die Grundlage: Die Ausschließung des Abwehrrechts beim schuldlosen Angriff 292
(b) Einzelne Konstellationen: Wann ist die erforderliche Verteidigung in concreto zu versagen? 294
(c) Fazit 300
(4) Einschränkung der Verteidigung im Rahmen von Garantieverhältnissen? 301
(5) Einschränkung bei provozierter Notwehr? 305
cc) Fazit 307
3. Zwischenergebnis 308
III. Eine Begründung der sog. Einschränkung des Notwehrrechts 308
1. Überblick: Gegensätzliche Elemente in Einheit 308
2. Eine kritische Darstellung der die Notwehreinschränkung begründenden Argumente im Schrifttum 310
a) Einführung: Die Begründung der Einschränkung kraft des Mangels an Ratio des Notwehrrechts als Ausnahme 310
b) Eine kritische Darstellung der bisherigen Stellungnahmen für die Notwehreinschränkung 311
aa) Das Bedarfsminderungsargument: Notwehreinschränkung im Rahmen des Prinzips des überwiegenden Interesses? 311
bb) Einschränkung wegen „missbräuchlicher Rechtsausübung“? 316
cc) Notwehreinschränkung als Konsequenz der Mindestsolidarität? 318
c) Zwischenergebnis 321
3. Notwehreinschränkung aufgrund der institutionellen Bedingung des Notwehrrechts 322
a) Einführung: Die substanzielle Gleichheit zwischen den Argumenten für und gegen die Notwehreinschränkung 322
b) Die Notwehreinschränkung als Echo des institutionellen Umfangs der Selbstbestimmung 325
aa) Rückblick und Weiterentwicklung: Die Selbstbestimmung und ihre institutionelle Bedingung 325
bb) Die Einschränkungswirkung als Echo des bestimmten Spielraums des autoritativen Status 328
(1) Grundlagen: Eine spezifische „Domäne“ außerhalb der Selbstbestimmungssphäre 328
(2) Eine Präzisierung der Notwehreinschränkung: Zugleich eine Antwort auf mögliche Einwände 333
(3) Die rechtliche Konsequenz bei Überschreitung der Einschränkung des Notwehrrechts 341
(4) Zwischenergebnis 343
cc) Fazit 344
c) Der Umfang der Notwehreinschränkung: Eine Einleitung zu den Grundprinzipien 345
aa) Die unvermeidliche Vagheit bei der Bestimmung der Notwehreinschränkung 345
bb) Die subjektiven Rechte und ihr Gegensatz: Die Methode zur Bestimmung der Bedingung der Notwehreinschränkung 348
cc) Fazit 353
d) Zum Grund der Notwehreinschränkung in beiden Ländern: Eine logische Auflösung des rechtsvergleichenden Problems 353
aa) Einleitung 353
bb) Die konkrete Weise zur Bestimmung des gesetzlichen Anhaltspunkts der Einschränkung des Notwehrrechts 356
(1) Das die Strafe blockierende Gesetz als Anhaltspunkt der Notwehreinschränkung 356
(2) Die Auswirkung des die Strafe blockierenden Gesetzes auf die Abwehrhandlung 361
(3) Fazit 364
cc) Die Logik der Notwehreinschränkung in der deutschen und chinesischen Rechtspraxis 364
(1) Die Notwehreinschränkung durch die prozessualen Regelungen 364
(2) Die quasi-prozessuale Regelung und die Notwehreinschränkung 370
(3) Fazit 375
Zusammenfassung 376
Literaturverzeichnis 379
Stichwortverzeichnis 401