Güterabwägung als Notwehreinschränkung?
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Güterabwägung als Notwehreinschränkung?
Eine Revision der Lehre der Einschränkung von Notwehrrecht
Schriften zum Strafrecht, Vol. 435
(2024)
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Cheng Xu studierte seit 2011 Rechtswissenschaft an der Peking Universität (China), wo er im Juli 2020 mit der chinesischen Dissertation »Fahrlässigkeit und Schuldprinzip« promovierte. Im Juli 2024 schloss er seine Promotion mit der deutschen Dissertation »Güterabwägung als Notwehreinschränkung?« ab.Abstract
Aufgrund der h. L. ist die Ausübung der Notwehr im Rahmen von § 32 StGB an der Erforderlichkeit der Abwendung des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs orientiert. Keine Güterabwägung zwischen der zu verteidigenden und der durch Verteidigung bedrohten Rechtsgüter ist im Rahmen der Notwehr vonnöten. Gleichzeitig soll die Ausübung der Verteidigung durch die Forderung der Gebotenheit reguliert werden. Die Abwehr soll demzufolge unter bestimmten Umständen ausnahmsweise aus sozialethischen Gründen eingeschränkt werden. Die vorliegende Untersuchung widmet sich einer systematischen Erklärung, wie die beiden Aspekte, nämlich die Erforderlichkeit und soziale Einschränkung, als eine Einheit verstanden werden können. Der Autor ist der Meinung, dass die Notwehr eine Bestätigung der die individuelle Freiheit verwirklichenden Mitwirkungspflicht ist, wenn die staatliche Macht beim Fall des rechtswidrigen Angriffs abwesend ist. Die Einschränkung der Notwehr ist eine Selbstreflexion der subjektiven Rechte.»Balancing of Interests as a Self-Defense Restriction? A Revision of the Doctrine of the Restriction of the Right of Self-Defense«: Necessity and socio-ethical restriction are two aspects of the right of self-defence that do not agree with each other. The present study deals with understanding the two opposing elements as a single entity. The result is that self-defence is a confirmation of the duty to cooperate when state power is not available. And the socio-ethical restriction is the consequence: self-reflection of subjective rights.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
Einleitung | 21 | ||
Kapitel 1: Die Debatten über das Notwehrrecht und die Güterabwägung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der Lehre | 23 | ||
A. Übersicht | 23 | ||
B. Analyse der Rechtsprechung in Deutschland und China über das Notwehrausmaß | 24 | ||
I. Die Quellen der Analyse: Beschlüsse und Urteile | 24 | ||
II. Die kritische Darstellung der deutschen Rechtsprechung: Von der gesetzlichen Grundlage zur praktischen Verwendung | 25 | ||
1. Überblick: Der Aufbau der Rechtsprechungsanalyse | 25 | ||
2. Die „erforderliche“ Verteidigung ohne Güterabwägung als der Regelfall | 27 | ||
a) Die Grundlage des Merkmals der „Erforderlichkeit“ | 28 | ||
aa) Diskussion über die sog. „objektive Ex-ante-Perspektive“ | 28 | ||
bb) Diskussion über die „Geeignetheit“ der Verteidigungshandlung | 29 | ||
cc) Die Bestimmung des „relativ mildesten Mittels“ | 30 | ||
dd) Zwischenergebnis: Kein Platz für den Gedanken der Güterabwägung innerhalb des Merkmals der „Erforderlichkeit“ | 32 | ||
b) Analyse der durch die Rechtsprechung entschiedenen Fälle: Der Beweis für die Schneidigkeit des Abwehrrechts im Regelfall | 33 | ||
aa) Eine vom Notwehrausübenden als „erforderlich“ angenommene tödliche oder schwer verletzende Verteidigung gegen körperliche Angriffe ohne Lebensgefahr | 33 | ||
(1) BGH v. 01.03.2011 – 3 StR 450/10 = BGH, NStZ 2011, 630 | 33 | ||
(2) BGH v. 12.04.2016 – 2 StR 523/15 = BGH, NStZ 2016, 526 | 35 | ||
(3) BGH v. 17.04.2019 – 2 StR 363/18 = BGH, NStZ 2019, 598 | 36 | ||
bb) Eine gegen den Angriff auf das Vermögen gerichtete und als erforderlich erachtete tödliche oder schwer verletzende Maßnahme (BGH v. 12.02.2003 – 1 StR 403/02 = BGHSt 48, 207; NJW 2003, 1955; NStZ 2003, 425; StV 2003, 557) | 37 | ||
c) Resümee: Einige vermutete Kriterien über die Notwehr und die Güterabwägung im Regelfall | 39 | ||
3. Die „gebotene“ Verteidigungshandlung mit einer Güterbalance als Ausnahmefall | 39 | ||
a) Die Grundlage des Merkmals der „Gebotenheit“: Insbesondere die Notwehreinschränkung beim sog. „krassen Missverhältnis“ | 39 | ||
b) Rechtsprechungsanalyse: Wann soll ein Abwehrverhalten als „nicht geboten“ gekennzeichnet werden? | 41 | ||
aa) Gefährliche Verteidigung bei geringwertigem Sachwert | 41 | ||
(1) OLG Braunschweig, MDR 1947, S. 205ff. | 41 | ||
(2) OLG Stuttgart, DRZ 1949, 42 | 43 | ||
(3) BayObLG, NJW 1954, 1377 | 44 | ||
(4) BayObLG v. 05.08.1964 – RReg. 1a St 632/63 = BayObLG, NJW 1965, 163 | 45 | ||
(5) LG München I v. 10.11.1987 – Ks 121 Js 4866/86 = LG München I, NJW 1988, 1860 | 49 | ||
(6) Resümee: Notwehreinschränkungen bei der Sachwertverteidigung | 50 | ||
bb) Der „Parklückenfall“ im weiteren Sinne: Beseitigung der unrechtmäßigen Versperrung mittels einer schweren Gefährdung | 50 | ||
(1) OLG Saarbrücken VRS 17 [1958], 25 | 51 | ||
(2) BayObLG v. 22.01.1963 – RReg. 2 St 579/62 = BayObLG, NJW 1963, 824 | 51 | ||
(4) BGH v. 19.12.1974 – 4 StR 541/74 = BGHSt 26, 51 | 53 | ||
(5) OLG Schleswig v. 03.02.1984 – 1 Ss 623/83 = OLG Schleswig, NJW 1984, 1473: „Verkehrsbezogenheit“ als der zentrale Standard | 54 | ||
(6) OLG Karlsruhe, NJW 1986, 1358: Eine Ergänzung der entwickelten Kriterien | 55 | ||
(7) BayObLG v. 07.02.1995 – 2 St RR 239/94 = BayObLG, NJW 1995, 2646 | 56 | ||
(8) Resümee: Die allgemeine Tendenz der Rechtsprechung in den „Parklückenfällen“ | 56 | ||
cc) Gefährliche Körperverletzungen gegen verbale Beleidigungen | 57 | ||
(1) Rechtsprechung als Beispiel: BGH v. 17.05.2018 – 3 StR 622/17 (LG Wuppertal) = HRRS 2018 Nr. 778 | 57 | ||
(2) Eine Vermutung zu den dem Beschluss zugrundeliegenden Gedanken | 57 | ||
4. Zwischenergebnis | 58 | ||
III. Die chinesische Rechtsprechung als ein Spiegel: Darstellung eines im Prinzip durch „Güterbalance“ bestimmten Notwehrrechts | 59 | ||
1. Überblick: Die Erforderlichkeit der Untersuchung chinesischer Notwehrrechtsprechung | 59 | ||
2. Der Umfang der Notwehr in der chinesischen Rechtsprechung: Die Güterabwägung als ein entscheidender Faktor der Legitimation der Verteidigung | 60 | ||
a) Gesetzgebung des Notwehrechts im CStGB 1979: Wortlaut, Übersetzung und die dadurch ausgelöste Problematik | 60 | ||
b) Die chinesische Rechtsprechung über das Notwehrrecht im Zeitraum von 1979 bis 1997 | 64 | ||
c) Die Gesetzgebung des Notwehrrechts im CStGB 1997: Gesetzliche Veränderung und ein theoretischer Streit über das Notwehrausmaß | 69 | ||
d) Die Rechtsprechung über das Notwehrrecht nach dem Jahr 1997 | 75 | ||
e) Zwischenergebnis | 83 | ||
3. Fazit | 83 | ||
C. Eine kritische Untersuchung der Notwehrbegründungstheorien: Notwehrrecht ohne Güterabwägung? | 84 | ||
I. Die hinreichende Bedingung der Güterabwägung | 85 | ||
1. Das Bild der Güterabwägung im alltäglichen Sprachgebrauch | 85 | ||
2. Die Prinzipienkollision als hinreichende Bedingung der Güterabwägung? – eine kritische Analyse von Robert Alexys Prinzipientheorie | 86 | ||
3. Ist die Einführung der Güterabwägung aus utilitaristischen Gründen unvermeidlich? | 91 | ||
4. Die Gegenüberstellung in einer gemeinsamen Dimension als hinreichende Bedingung der Güterabwägung | 93 | ||
II. Eine kritische Analyse der Notwehrlehren: Kann die Güterabwägung im Abwehrrecht ausgeschlossen werden? | 97 | ||
1. Überblick: Das Defizit des früheren Denkmodells und die Entfaltungslinien der folgenden Untersuchung | 97 | ||
2. Rechtsgüterschutz als eine Grundidee der Notwehr: Die Ausschließung der Güterabwägung in der Perspektive der Güterverteidigung | 100 | ||
a) Die Ablehnung der Güterabwägung in der überindividuellen Notwehrbegründung | 100 | ||
aa) Ein Überblick der zentralen Idee der überindividuellen Stellungnahme als einer Strategie zur Auflösung der Güterabwägung | 100 | ||
bb) Eine kontextualisierte Analyse überindividualistischer Notwehrlehren: Nimmt das allgemeine Postulat für ein Entfallen der Güterabwägung reale Züge an? | 103 | ||
(1) Verteidigung der empirischen Geltung der Rechtsordnung und die Güterabwägung im Abwehrrecht | 103 | ||
(2) Die Bewahrung der normativen Rechtsordnung und der Ausschluss der Güterabwägung | 114 | ||
(3) Der Präventionsgedanke und die Güterabwägung im Abwehrrecht | 117 | ||
cc) Resümee | 122 | ||
b) Die individualistischen Notwehrbegründungen: Die Betrachtung der Güter als Selbstzweck | 122 | ||
aa) Überblick: Die logische Struktur der individualistischen Notwehrbegründung in Bezug auf die Güterabwägung | 122 | ||
bb) Die individualistische Notwehrbegründung im Kontext: Eine kritische Analyse bezüglich der Güterabwägung | 124 | ||
(1) Güterabwägungsausschluss durch Vorrang des Angegriffenen | 124 | ||
(a) Güterabwägungsfremdheit mittels „Handlungsfreiheit“ oder „Persönlichkeit“? | 124 | ||
(b) Der Schutz der „Intersubjektivität“ als Grund für den Güterabwägungsausschluss? | 128 | ||
(c) Ein Mangel an Güterabwägung wegen Bedrängnis? | 129 | ||
(2) Güterabwägungsausschluss mittels Subsidiarität des Angreifers | 131 | ||
(a) Der (Quasi-)Naturzustand als Anhaltspunkt des Güterabwägungsausschlusses? | 131 | ||
(b) Entfallen der Güterabwägung wegen Vermeidbarkeit des Opferverhaltens? | 133 | ||
(c) Selbstgefährdung und -tötung in mittelbarer Täterschaft als Grund für den Ausschluss der Güterabwägung? | 137 | ||
c) Zwischenergebnis | 140 | ||
3. Die Güterabwägungsauflösung im Rahmen des Rechtsverhältnisses | 141 | ||
a) Überblick: Die dem Rechtsverhältnis innewohnende Abwehrbefugnis | 141 | ||
b) Analyse der typischen Notwehrbegründungsargumente | 142 | ||
aa) Die Abwehrbefugnis als Mittelweg zwischen „Subordinationsverhältnis“ und „Verzicht auf Rechtsbefolgung“ | 142 | ||
bb) Ein funktionaler Zusammenhang zwischen subjektiven Rechten und der Verteidigungsbefugnis? | 145 | ||
cc) Die Duldungspflicht im bürgerlichen Zustand und die Abwehrbefugnis: Eine Vorstudie | 149 | ||
c) Zwischenergebnis | 153 | ||
III. Fazit und zugleich Vorbereitung der nachfolgenden Diskussion | 153 | ||
Kapitel 2: Die Legitimation des Notwehrrechts und der Notwehreinschränkung durch die Güterabwägung | 156 | ||
A. Übersicht: Eine methodische Einleitung der anzugehenden Untersuchung | 156 | ||
B. Das Unrecht der Straftat: Die Legitimation der Strafe als Grundlage der Notwehrbegründung | 168 | ||
I. Einführung | 168 | ||
II. Der allgemeine Charakter der menschlichen Handlung und die Begründung der Strafe | 170 | ||
1. Eine Auseinandersetzung mit der finalen Handlungslehre | 170 | ||
a) Finalität und Kausalität: Die Wiederlokalisierung der Problematik der finalen Handlungslehre | 170 | ||
b) Die gehaltvolle Gegebenheit als Paradoxon der finalen Handlungslehre | 178 | ||
aa) Die Problematik der finalen Handlungslehre in Bezug auf die theoretische Fähigkeit | 179 | ||
bb) Die Fragwürdigkeit der finalen Handlungskonzeption aus der Perspektive der praktischen Kompetenz | 183 | ||
cc) Einige Konklusionen bezüglich der Revision der finalen Handlungslehre: Die Einheit der Handlungsaspekte und die Willensfreiheit | 187 | ||
c) Zwischenergebnis | 195 | ||
2. Der Übergang vom Handlungsbegriff zur Strafbegründung: Eine Begründung der Strafe ausgehend vom „Allgemeinen“ der menschlichen Handlung | 196 | ||
a) Die Handlung im gesellschaftlichen Raum | 197 | ||
aa) Die erneute Entstehung des Dilemmas | 197 | ||
bb) Die Normanwendung als eine notwendige Komponente des Normbegriffs | 198 | ||
cc) Von der Normanwendung zum gesellschaftlichen und institutionellen Charakter der Handlung | 204 | ||
(1) Die gegenseitige Anerkennung als Grundlage der gemeinschaftlichen Ordnung | 204 | ||
(2) Die Institution als die Verwirklichung der gemeinschaftlichen normanwendenden Praxis | 209 | ||
(3) Der Staat als der vollständige Träger der menschlichen Handlung | 214 | ||
b) Die Bestätigung der Mitwirkungspflicht als Grund der staatlichen Strafe | 221 | ||
aa) Verletzung der Mitwirkungspflicht als Unrecht der Straftat | 222 | ||
bb) Der Selbstwiderspruch als Konsequenz der Verletzung der Mitwirkungspflicht | 224 | ||
cc) Die Strafe als Pflichtbestätigung als der einzige Ausweg zur Auflösung des Selbstwiderspruchs | 226 | ||
c) Zwischenergebnis | 235 | ||
III. Von der Legitimation der Strafe zur ratio legis der Notwehrbefugnis | 235 | ||
C. Die Legitimation des Notwehrrechts und seine Einschränkung | 236 | ||
I. Einführung | 236 | ||
II. Eine Begründung des Notwehrrechts als Ausstrahlung der Legitimation von Strafe | 238 | ||
1. Die nachträgliche Strafe angesichts der schon ausgeführten Straftat | 238 | ||
2. Die vom einzelnen Angegriffenen ausgeübte Verteidigung als eine Bestätigung der Mitwirkungspflicht | 239 | ||
a) Der gegenwärtige Angriff als eine bestimmte Art der Widerlegung der Mitwirkungspflicht | 239 | ||
b) Der Selbstwiderspruch als ein logischer Erfolg des gegenwärtigen Angriffs | 240 | ||
c) Die aktuelle Verteidigung als der einzige Ausweg aus dem Selbstwiderspruch | 244 | ||
aa) Anhaltspunkt für die Besonderheit des Notwehrrechts: Die unterschiedliche Weise der Pflichtbestätigung anhand der Gegenwärtigkeit des Angriffs | 244 | ||
(1) Die Legitimation der Gegenverteidigung: Eine Begründung basierend auf der Gegenwärtigkeit des Angriffs | 245 | ||
(2) Die von den einzelnen Bürgern ausgeübte und auf der Abwesenheit der Staatsmacht basierende Gegenverteidigung | 250 | ||
(3) Zwischenergebnis | 257 | ||
bb) Die Art und Weise der Durchführung des Notwehrrechts: Die aus der ratio legis der Notwehr zu ziehenden Konsequenzen | 261 | ||
(1) Die Erforderlichkeit ohne Güterabwägung als Grundlinie des Ausmaßes der Abwehrbefugnis | 262 | ||
(a) Eine Revision der Dogmatik der Geeignetheit bei Notwehrhandlungen | 262 | ||
(b) Eine Begründung des Verlangens nach der güterabwägungsfremden Erforderlichkeit im engeren Sinne | 267 | ||
(c) Die Präzisierung des Notwehrexzesses: Zugleich ein Umriss der Legitimation nach § 33 StGB | 277 | ||
(2) Die Subsidiarität des Notwehrrechts als eine Unterfrage der Erforderlichkeit? | 283 | ||
(3) Die Schuldfähigkeit des Angreifenden als eine immanente Komponente des rechtswidrigen Angriffs | 292 | ||
(a) Die Grundlage: Die Ausschließung des Abwehrrechts beim schuldlosen Angriff | 292 | ||
(b) Einzelne Konstellationen: Wann ist die erforderliche Verteidigung in concreto zu versagen? | 294 | ||
(c) Fazit | 300 | ||
(4) Einschränkung der Verteidigung im Rahmen von Garantieverhältnissen? | 301 | ||
(5) Einschränkung bei provozierter Notwehr? | 305 | ||
cc) Fazit | 307 | ||
3. Zwischenergebnis | 308 | ||
III. Eine Begründung der sog. Einschränkung des Notwehrrechts | 308 | ||
1. Überblick: Gegensätzliche Elemente in Einheit | 308 | ||
2. Eine kritische Darstellung der die Notwehreinschränkung begründenden Argumente im Schrifttum | 310 | ||
a) Einführung: Die Begründung der Einschränkung kraft des Mangels an Ratio des Notwehrrechts als Ausnahme | 310 | ||
b) Eine kritische Darstellung der bisherigen Stellungnahmen für die Notwehreinschränkung | 311 | ||
aa) Das Bedarfsminderungsargument: Notwehreinschränkung im Rahmen des Prinzips des überwiegenden Interesses? | 311 | ||
bb) Einschränkung wegen „missbräuchlicher Rechtsausübung“? | 316 | ||
cc) Notwehreinschränkung als Konsequenz der Mindestsolidarität? | 318 | ||
c) Zwischenergebnis | 321 | ||
3. Notwehreinschränkung aufgrund der institutionellen Bedingung des Notwehrrechts | 322 | ||
a) Einführung: Die substanzielle Gleichheit zwischen den Argumenten für und gegen die Notwehreinschränkung | 322 | ||
b) Die Notwehreinschränkung als Echo des institutionellen Umfangs der Selbstbestimmung | 325 | ||
aa) Rückblick und Weiterentwicklung: Die Selbstbestimmung und ihre institutionelle Bedingung | 325 | ||
bb) Die Einschränkungswirkung als Echo des bestimmten Spielraums des autoritativen Status | 328 | ||
(1) Grundlagen: Eine spezifische „Domäne“ außerhalb der Selbstbestimmungssphäre | 328 | ||
(2) Eine Präzisierung der Notwehreinschränkung: Zugleich eine Antwort auf mögliche Einwände | 333 | ||
(3) Die rechtliche Konsequenz bei Überschreitung der Einschränkung des Notwehrrechts | 341 | ||
(4) Zwischenergebnis | 343 | ||
cc) Fazit | 344 | ||
c) Der Umfang der Notwehreinschränkung: Eine Einleitung zu den Grundprinzipien | 345 | ||
aa) Die unvermeidliche Vagheit bei der Bestimmung der Notwehreinschränkung | 345 | ||
bb) Die subjektiven Rechte und ihr Gegensatz: Die Methode zur Bestimmung der Bedingung der Notwehreinschränkung | 348 | ||
cc) Fazit | 353 | ||
d) Zum Grund der Notwehreinschränkung in beiden Ländern: Eine logische Auflösung des rechtsvergleichenden Problems | 353 | ||
aa) Einleitung | 353 | ||
bb) Die konkrete Weise zur Bestimmung des gesetzlichen Anhaltspunkts der Einschränkung des Notwehrrechts | 356 | ||
(1) Das die Strafe blockierende Gesetz als Anhaltspunkt der Notwehreinschränkung | 356 | ||
(2) Die Auswirkung des die Strafe blockierenden Gesetzes auf die Abwehrhandlung | 361 | ||
(3) Fazit | 364 | ||
cc) Die Logik der Notwehreinschränkung in der deutschen und chinesischen Rechtspraxis | 364 | ||
(1) Die Notwehreinschränkung durch die prozessualen Regelungen | 364 | ||
(2) Die quasi-prozessuale Regelung und die Notwehreinschränkung | 370 | ||
(3) Fazit | 375 | ||
Zusammenfassung | 376 | ||
Literaturverzeichnis | 379 | ||
Stichwortverzeichnis | 401 |