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Die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren gemäß § 136 Abs. 4 StPO

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Ziesmer, J. (2025). Die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren gemäß § 136 Abs. 4 StPO. Ein Beitrag zur Wahrheitsfindung im Strafprozess. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59277-7
Ziesmer, Jannik. Die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren gemäß § 136 Abs. 4 StPO: Ein Beitrag zur Wahrheitsfindung im Strafprozess. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59277-7
Ziesmer, J (2025): Die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren gemäß § 136 Abs. 4 StPO: Ein Beitrag zur Wahrheitsfindung im Strafprozess, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59277-7

Format

Die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren gemäß § 136 Abs. 4 StPO

Ein Beitrag zur Wahrheitsfindung im Strafprozess

Ziesmer, Jannik

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 307

(2025)

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Abstract

Seit dem 01.01.2020 enthält die Strafprozessordnung mit § 136 Abs. 4 StPO erstmals eine eigenständige Regelung für die audiovisuelle Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen, wobei insbesondere die teilweise bestehende Aufzeichnungspflicht für die Praxis Umsetzungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten aufwirft. Die Arbeit untersucht, wie die videografische Aufzeichnung in das gegenwärtige Strafverfahrenskonzept integriert werden kann und bietet zahlreiche Empfehlungen für den praktischen Umgang mit der Norm. Zudem zeigt die Arbeit, wie mit der audiovisuellen Vernehmungsaufzeichnung ein Beitrag zur Verbesserung der Wahrheitsfindung im Strafverfahren sowie zum Schutz des Beschuldigten geleistet werden kann. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass § 136 Abs. 4 StPO das Potenzial, mit audiovisuellen Vernehmungsaufzeichnungen zur Wahrheitsfindung im Strafprozess beizutragen, bei Weitem nicht ausschöpft und dass ein weitgehender Gleichlauf mit dem Institut der notwendigen Verteidigung angezeigt ist.»The Audiovisual Recording of the Interrogation of the Accused in Preliminary Proceedings Pursuant to Section 136 (4) StPO. A Contribution to Establishing the Truth in Criminal Proceedings«: The paper analyzes Section 136 (4) of the German Code of Criminal Procedure in detail and examines how the audiovisual recording of interrogations of suspects can be integrated into the current concept of criminal proceedings. It also identifies existing dogmatic problem areas and practical application deficits and develops criteria for their practical handling. Finally, the work provides guidelines for the necessary further development of the law in this regard.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
Einführung 19
1. Teil: Entwicklung der Gesetzgebung bis zur Neuregelung des § 136 Abs. 4 StPO 24
A. Gesetzeshistorie der audiovisuellen Aufzeichnung im Ermittlungsverfahren 24
I. Gesetzeshistorie der audiovisuellen Aufzeichnung von Zeugenvernehmungen 25
1. Gesetz zum Schutz von Zeugen bei Vernehmungen im Strafverfahren und zur Verbesserung des Opferschutzes (ZSchG, 1998) 25
2. Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz – OpferRRG, 2004) 26
3. Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz, 2009) 27
4. Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG, 2013) 28
5. Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (2019) 28
II. Gesetzeshistorie der audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen 29
1. Frühe Reformüberlegungen 29
2. Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verfahren (2013) 30
B. Gesetzesinitiativen und Reformvorschläge aus Wissenschaft und Praxis 32
I. Gössels Gutachten C zum 60. Deutschen Juristentag (1994) 32
II. Entwurf für eine Reform des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (DAV, 2005) 33
III. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wahrheitsfindung im Strafverfahren durch verstärkten Einsatz von Bild-Ton-Technik (BRAK, 2010) 34
IV. Alternativ-Entwurf Beweisaufnahme des Arbeitskreises deutschsprachiger Strafrechtslehrer (2014) 36
V. 39. Strafverteidigertag Lübeck (2015) 37
C. Erkenntnisse aus der Entwicklung der Gesetzgebung 38
2. Teil: Die Entstehungsgeschichte des § 136 Abs. 4 StPO 40
A. Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens 40
I. Die Verhandlungen 41
II. Der Abschlussbericht 42
III. Stellungnahme 43
B. Rohentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 44
C. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 45
D. Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (2017) 46
I. Gesetzentwurf der Bundesregierung 46
II. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung 47
III. Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und Beschlussempfehlung 48
IV. Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens 49
E. Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung audio-visueller Aufzeichnungen in Strafprozessen (2019) 50
F. Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (2019) 51
G. Stellungnahme und Zusammenfassung des rechtlichen Rahmens 51
3. Teil: Chancen und Risiken der audiovisuellen Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Lichte der Wahrheitsfindung 54
A. Das Ziel des Strafverfahrens 54
I. Die Wahrheit als Ziel des Strafverfahrens 56
1. Die Unerreichbarkeit objektiver Wahrheit 57
2. Die Justizförmigkeit des Verfahrens 58
3. Die materielle Wahrheit als Grundlage richterlicher Entscheidungen 59
II. Die Wahrheitsermittlung als prävalentes Ziel 60
B. Die weichenstellende Funktion der Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren 64
I. Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens als Grundlage richterlicher Entscheidungen 64
II. In-/direkter Beweistransfer in das Hauptverfahren 65
1. Verlesung richterlicher Protokolle gemäß § 254 StPO 65
2. Formlose Vorhalte gegenüber dem Angeklagten 66
3. Vernehmung der nichtrichterlichen Verhörsperson als Zeuge 66
a) Vorbereitungspflicht polizeilicher Zeugen 68
b) Formlose Vorhalte 69
c) Stellungnahme 70
III. Zusammenfassung 70
C. Sinn und Zweck der audiovisuellen Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung 71
I. Die audiovisuelle Aufzeichnung im Lichte der verbesserten Wahrheitsermittlung 72
1. Die Beschuldigtenvernehmung als konstruierte Wirklichkeit 72
a) Gesetzliche Grundlagen der Vernehmungsdokumentation 74
b) Defizite des tradierten Protokolls – die Vernehmungsniederschrift als eine Gefahr für die materielle Wahrheit 75
aa) Unvollständigkeit, Selektion und Lesbarkeit 76
bb) Das Protokoll in den Worten des Vernehmenden 79
cc) Keine (wörtliche) Protokollierung der Belehrung 80
dd) Die Vernehmungsdauer 82
ee) Rechtspsychologische Beeinflussung der Vernehmung 84
(1) Festgelegte Arbeitshypothesen 85
(2) Bestätigungstendenz, Perseveranz und kognitive Dissonanz 86
(3) Erfolgsdruck 88
(4) Polizeiliche Fragetechnik und Vernehmungstaktik 89
(5) Suggestion 90
c) Vermeidung von Protokollierungsdefiziten durch die Genehmigung des Beschuldigten? 93
d) Perpetuierung defizitärer Vernehmungsprotokolle durch die Aussage des Vernehmenden 94
e) Stellungnahme 96
2. Falsche Geständnisse 97
a) Begriff, Bedeutung und Häufigkeit 98
b) Arten und Ursachen 101
c) Erkennbarkeit 103
3. Weitere Vorteile der audiovisuellen Vernehmungsdokumentation 105
a) Schutz der Vernehmungsbeteiligten 105
b) Vernehmungen mit Dolmetschern 107
c) Aussagepsychologische Begutachtung 110
d) Transnationaler Beweistransfer 112
4. Tonaufnahmen – Zum Mehrwert des Bildes 113
a) Bedeutung der Körpersprache 113
b) Stellungnahme 115
5. Zwischenfazit 116
II. Kritik an der audiovisuellen Vernehmungsdokumentation 117
1. Kein tatsächlicher Mehrwert 118
2. Gefahr inszenierenden Verhaltens 119
3. Gefahr des „Ausforschens“ 123
a) „Micro Expressions“ und thermographischer Scan 124
b) Stellungnahme 125
4. Gefahr einer Veröffentlichung 126
a) Strafrechtlicher Schutz 127
b) Präventive Maßnahmen 129
5. Abgrenzungsschwierigkeiten 130
6. Manipulierbarkeit 131
7. Zwischenfazit 131
III. Dogmatische Fallstricke 133
1. Vereinbarkeit mit dem Unmittelbarkeitsprinzip 133
a) Formelle Unmittelbarkeit 134
b) Materielle Unmittelbarkeit 135
c) Stellungnahme 136
2. Vereinbarkeit mit dem Mündlichkeits- und Öffentlichkeitsgrundsatz 138
3. Vereinbarkeit mit dem nemo tenetur-Grundsatz 138
4. Vereinbarkeit mit dem Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs 141
5. Vereinbarkeit mit dem Fairnessgebot 143
6. Verfassungskonformität der audiovisuellen Vernehmungsdokumentation 144
a) Allgemeines Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten 145
aa) Gewährleistungsgehalt 145
bb) Eingriff 146
cc) Verfassungsmäßige Rechtfertigung 148
dd) Zusammenfassung 149
b) Berufsausübungsfreiheit des Vernehmungsbeamten 150
c) Weitere Grundrechtsberührungen 151
7. Zwischenfazit 152
4. Teil: Die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung gemäß § 136 Abs. 4 StPO 153
A. Bisherige praktische Relevanz audiovisueller Vernehmungsdokumentation 153
I. Tatsächliche Nutzung 154
II. Ursachen der Zurückhaltung 155
B. Das zugrundeliegende Regelungskonzept 156
I. Divergierende Zeugen- und Beschuldigteninteressen 156
II. Legislative Interpretationsvorgaben zu § 58a Abs. 1 S. 1 StPO und § 163a Abs. 1 S. 2 StPO a.F. 157
III. Stellungnahme 157
C. Genereller Geltungsbereich 158
I. Vernehmung 158
1. Der Vernehmungsbegriff 158
2. Keine Aufzeichnung bei Spontanäußerungen und informatorischen Befragungen 159
3. Keine Aufzeichnung bei informatorischen Vorgesprächen? 161
II. Beschuldigter 162
III. Personeller Bezugspunkt 165
IV. Zeitlicher Bezugspunkt 166
D. Der Anwendungsbereich im Einzelnen 167
I. Obligatorische Aufzeichnung, § 136 Abs. 4 S. 2 StPO 167
1. Innertatbestandliches Anwendungsverhältnis 168
2. Verfahren wegen vorsätzlichen Tötungsdelikts, § 136 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StPO 169
a) Vorsätzlich begangenes Tötungsdelikt 170
aa) Der Kernbereich der vorsätzlichen Tötungsdelikte 171
bb) Die Ausklammerung der fahrlässigen Tötung 172
cc) Das erfolgsqualifizierte Delikt als vorsätzliches Tötungsdelikt? 173
dd) Der Schwangerschaftsabbruch als vorsätzliches Tötungsdelikt? 175
ee) Die Aussetzung als vorsätzliches Tötungsdelikt? 178
ff) Stellungnahme 179
b) Die Ausnahmetatbestände 180
aa) Kein Entgegenstehen der . . . 180
(1) . . . äußeren Umstände 180
(2) . . . besonderen Dringlichkeit 184
bb) Exkurs: Die Ausschlusstatbestände im Lichte der notwendigen Verteidigung 186
cc) Stellungnahme 189
3. Besonders schutzbedürftige Beschuldigte, § 136 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StPO 190
a) Eingeschränkte geistige Fähigkeiten oder schwerwiegende seelische Störung 190
b) Erkennbarkeit 193
c) Bessere Wahrung der schutzwürdigen Interessen 195
d) Abschließender Regelungsbereich 198
e) Stellungnahme 200
II. Fakultative Aufzeichnung, § 136 Abs. 4 S. 1 StPO 202
1. Legislatorische Interpretationsvorgaben 202
2. Ermessensleitende Aspekte für eine Aufzeichnung 203
a) Verfahrensbezogene Aspekte 203
b) Tatbezogene Aspekte 205
c) Personenbezogene Aspekte 207
3. Gegen eine Aufzeichnung sprechende Aspekte 208
4. Zusammenfassung 208
III. Umfang und Modalitäten der Aufzeichnung 209
1. Anwesenheitsrechte 210
2. Aufzeichnungsumfang 211
a) Eingangsstatement 212
b) Nachträglicher Aufzeichnungsbeginn 212
c) Vernehmungsunterbrechungen 214
d) Abschlussstatement 215
3. Praktische Durchführung 215
a) Technische Qualitätsstandards 216
b) Einsatz mobiler Geräte 217
c) Positionierung der Kamera 218
aa) Filmen aller Vernehmungsbeteiligten 218
bb) Die richtige Kameraperspektive 219
d) Äußere Erscheinung des Beschuldigten 220
4. (Un-)Zulässigkeit heimlicher Aufzeichnung 221
5. Zusammenfassung 223
IV. Erforderlichkeit des Einverständnisses des Beschuldigten 224
1. Analyse des geltenden Rechts 225
2. Erwägungen zum Beschuldigtenwillen de lege ferenda 227
3. Belehrungspflichten 229
4. Zusammenfassung 230
V. Die Protokollierung der Bild-Ton-Aufzeichnung 230
1. Verhältnis von audiovisueller Aufzeichnung und herkömmlichem Vernehmungsprotokoll 231
2. Art des zu erstellenden Vernehmungsprotokolls 232
3. Forderungen nach der Anerkennung eines Videoprotokolls 233
VI. Verwendungsregelungen, § 136 Abs. 4 S. 3 i.V.m. § 58a Abs. 2 StPO 234
1. Zweckbindungsregelung 235
2. Löschungspflicht 236
3. Akteneinsicht 237
a) Zur Akteneinsicht Berechtigte 238
b) Format der Akteneinsicht 238
aa) Besichtigungsrecht 239
bb) Herausgabe von Kopien 240
c) (Keine) Notwendigkeit eines Widerspruchsrechts des Beschuldigten? 241
4. Ausblick: elektronische Akte 243
E. Einführung der audiovisuellen Aufzeichnung in die Hauptverhandlung 245
I. Direkter Beweistransfer gemäß § 254 StPO 246
1. Keine Ersetzung der Beschuldigtenvernehmung 246
2. Keine Transferbeschränkung bei nichtrichterlichen Vernehmungsaufzeichnungen 247
3. Transfervoraussetzungen gemäß § 254 StPO 248
a) Beweis über ein Geständnis, § 254 Abs. 1 Alt. 2 StPO 249
b) Feststellung und Behebung von Widersprüchen, § 254 Abs. 2 StPO 249
4. Stellungnahme 250
II. Gleichstellung von Aufzeichnung und Protokollverlesung zur Vernehmungsersetzung 251
III. Inaugenscheinnahme der Vernehmungsaufzeichnung 252
IV. Vorführung als Vernehmungsbehelf bzw. Vorhalt 253
V. Verhältnis der Bild-Ton-Aufzeichnung zu anderen Formen der Beweiserhebung 254
1. Verfassungsrechtliche Pflicht zur bestmöglichen Sachverhaltsaufklärung 254
2. Vernehmung des Angeklagten 255
3. Verlesung des Vernehmungsprotokolls 256
4. Vernehmung der früheren Vernehmenden 257
5. Stellungnahme 258
VI. Zusammenfassung 259
F. Audiovisuelle Aufzeichnung und Beweisverwertungsverbote 260
I. Klassifizierung des § 136 Abs. 4 StPO als Ordnungsvorschrift 261
1. Ordnungsvorschriften 261
2. § 136 Abs. 4 StPO: eine Ordnungsvorschrift? 264
II. Beweisverwertungsverbote 266
1. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht, § 136 Abs. 4 S. 2 StPO 267
2. Verstöße gegen die fakultative Aufzeichnung, § 136 Abs. 4 S. 1 StPO 270
3. Verstöße gegen die formellen Voraussetzungen 271
4. Zu Unrecht erfolgte Aufzeichnungen 273
III. Zur Notwendigkeit eines Widerspruchs 274
IV. Auswirkungen fehlender Aufzeichnung auf die Beweiswürdigung sowie Beweislast 275
V. Nachholung fehlender Aufzeichnungen 276
VI. Zusammenfassung 276
G. Rechtsmittel und audiovisuelle Aufzeichnung 277
I. Beschwerde im Ermittlungsverfahren 278
1. Anordnung der audiovisuellen Aufzeichnung 278
2. Unterlassen der audiovisuellen Aufzeichnung 278
II. Audiovisuelle Aufzeichnung und Revision 279
1. Revisionsmöglichkeiten des Beschuldigten 280
a) Sachrüge 280
b) Verfahrensrüge 280
2. Stellungnahme 283
5. Teil: Zur Notwendigkeit der Ausweitung der Aufzeichnungspflicht 285
A. Zur Evaluation des § 136 Abs. 4 StPO 285
B. Audiovisuelle Aufzeichnung und Kosten 286
I. Legislativ ermittelter potenzieller Erfüllungsaufwand 286
II. (Un-)Zulässigkeit von Kostenargumenten 288
III. Finanzielle Mehrbelastung 290
1. Die Angst vor den Kosten . . . 290
2. . . . und warum sie unbegründet ist 290
IV. Personelle Mehrbelastung 291
1. Die Angst vor dem Mehraufwand . . . 292
2. . . . und warum sie unbegründet ist 292
V. Stellungnahme 294
C. Die Beschränkung auf „vorsätzliche Tötungsdelikte“ 295
I. Rechtstatsächliches zum derzeitigen Anwendungsbereich 295
II. Gründe für die Beschränkung auf „vorsätzliche Tötungsdelikte“ 297
D. Erweiterung des materiellen Anwendungsbereichs 299
I. Bisherige Reformüberlegungen 299
II. Der materielle Anwendungsbereich de lege ferenda 300
Schlussbetrachtung und Ausblick 304
Literaturverzeichnis 312
Stichwortverzeichnis 345