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Agile Arbeitsmethoden und Organisationsformen

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Fronzek, S. (2025). Agile Arbeitsmethoden und Organisationsformen. Eine arbeitsrechtliche Einordnung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59374-3
Fronzek, Sara Angelika. Agile Arbeitsmethoden und Organisationsformen: Eine arbeitsrechtliche Einordnung. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59374-3
Fronzek, S (2025): Agile Arbeitsmethoden und Organisationsformen: Eine arbeitsrechtliche Einordnung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59374-3

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Agile Arbeitsmethoden und Organisationsformen

Eine arbeitsrechtliche Einordnung

Fronzek, Sara Angelika

Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht, Vol. 25

(2025)

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About The Author

Sara Angelika Fronzek studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht. Die Erste Juristische Prüfung absolvierte sie 2018. Im Anschluss promovierte sie an der Ruhr-Universität Bochum und war unter anderem als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Matteo Fornasier tätig. Im Sommer 2023 begann sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst in Essen.

Abstract

Die Digitalisierung schreitet mit zunehmenden Tempo voran und verändert maßgebend die Arbeitswelt. Hierbei zeichnet sich ein Trend ab, bei dem hierarchisch organisierte Unternehmen ihre starre Strukturen aufgeben und auf flexible, agile Arbeitsmethoden und Organisationsformen setzen. Charakteristisch für agile Arbeitsformen sind die betriebs- und/oder unternehmensübergreifende Zusammenarbeit von Arbeitnehmern in sich häufig verändernden, eigenverantwortlichen Teams sowie eine Entgrenzung der Arbeit, die mit einer zunehmenden Weisungsfreiheit einhergeht.

Die Arbeit widmet sich den Auswirkungen agiler Arbeitsmethoden und Organisationsformen auf das individuelle und kollektive Arbeitsrecht. Gegenstand der Untersuchung stellt im Individualarbeitsrecht die Nichtausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber und seine Grenzen, die Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft sowie die Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung dar. Im Betriebsverfassungsrecht wird auf die Abgrenzung von Betrieben, die Bestimmung der Betriebszugehörigkeit sowie die Besonderheiten der Arbeitnehmervertretung eingegangen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 15
1. Teil: Agile Arbeits- und Organisationsformen in Unternehmen und Konzernen 17
A. Agile Arbeitsmethoden und Organisationsformen 17
I. Arbeitswelt im Wandel 18
1. Einflussfaktoren auf die Arbeitswelt und den Wettbewerb 18
a) Digitalisierung und technischer Fortschritt 19
b) Globalisierung 22
c) Veränderte Ansprüche der Arbeitnehmer 22
2. Herausforderungen für die Arbeitswelt 23
a) Disruptiver Wandel 23
b) Verändertes Markt- und Kundenverhalten 24
3. Konsequenzen für die Arbeitswelt 25
a) Anpassungs- und Wandlungsfähigkeit 25
b) Kreativität und Innovation 26
II. Agile Arbeitsweisen und Organisationsformen als Reaktion auf den Arbeitsrechtswandel 26
1. Historische Entwicklung und Definition von Agilität 27
a) Historischer Ursprung der Agilität 27
b) Begriffsdefinition der Agilität 29
2. Eigenarten und Erscheinungsformen agiler Strukturen 30
a) Merkmale agiler Arbeitsweisen und Organisationsformen 31
aa) Agile Arbeitsweisen 32
(1) Iteratives und inkrementelles Vorgehen 33
(2) Selbstorganisation und Eigenverantwortung der Teams 36
(a) Selbstorganisation des Teams 36
(b) Eigenverantwortung des Teams 38
(3) Flache Hierarchien 38
(a) Klassisch hierarchische Aufbauorganisation 39
(b) Agile Strukturen in Matrixorganisationen 39
bb) Agile Organisationsformen 41
(1) Netzwerkorganisation 41
(2) Externe Netzwerkorganisation 43
(3) Dezentralisierung von Entscheidungsbefugnissen und verändertes Führungsverständnis 44
b) Ausgewählte Erscheinungsformen agiler Arbeitsmethoden 46
aa) Scrum 47
(1) Rollenverteilung im Scrum-Team 47
(2) Arbeitsprozess nach der Scrum-Methode 49
bb) Design Thinking 50
cc) Kanban 52
B. Arbeitsrechtlich relevante Charakteristika agiler Arbeitsweisen und Organisationen und Gang der Untersuchung 53
I. Rechtlich relevante Eigenschaften agiler Arbeits- und Organisationsformen 53
II. Gang der Untersuchung 54
1. Individualarbeitsrecht 55
2. Betriebsverfassungsrecht 56
2. Teil: Voraussetzungen und Auswirkungen agiler Strukturen im Individualarbeitsrecht 58
A. Rechtliche Einordnung der Tätigkeit in agilen Arbeits- und Organisationsformen 58
I. „Verzicht“ des Arbeitgebers auf das Weisungsrecht gem. § 106 GewO 59
1. Zulässigkeit der Abbedingung des Weisungsrechts und Auswirkungen auf agile Arbeitsformen 60
2. Auseinanderfallen des fachlichen und disziplinarischen Weisungsrechts 61
3. Zulässigkeit der Nichtausübung des Weisungsrechts bei unternehmensinterner Zusammenarbeit 63
4. Zulässigkeit der Nichtausübung des Weisungsrechts bei unternehmensübergreifender Zusammenarbeit 64
5. Ergebnis 65
II. Einordnung agiler Mitarbeiter als Arbeitnehmer, § 611a BGB 66
1. Kriterientrias des Arbeitnehmerbegriffs gem. § 611a Abs. 1 S. 1 BGB 67
a) Persönliche Abhängigkeit als maßgebendes Kriterium 67
b) Weisungsgebundenheit 69
c) Fremdbestimmtheit und Eingliederung 70
2. Einordnung der Mitglieder des Entwicklungsteams 72
a) Fachliches Weisungsrecht 72
b) Zeitliche und örtliche Weisungsbefugnisse 74
c) Eingliederung in die Arbeitsorganisation 75
d) Zwischenergebnis 76
3. Doppel- oder Einheitsarbeitsverhältnis bei unternehmensübergreifender Zusammenarbeit 76
4. Ergebnis 78
III. Einordnung der unternehmens- und konzernübergreifenden Tätigkeit in agilen Teams 78
1. Einsatz von Arbeitnehmern – Arbeitsvertrag oder Fremdpersonaleinsatz durch Leiharbeit 79
a) Vertragliche Einordnung des Fremdpersonaleinsatzes in agilen Strukturen 79
aa) Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 S. 1, 2 AÜG 80
(1) Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer 81
(a) Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher 81
(b) Leiharbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Verleiher 82
(c) Keine rechtliche Beziehung zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher 84
(2) Weitere Merkmale der Arbeitnehmerüberlassung 84
(a) Weisungsabhängigkeit 85
(aa) Umfang des Weisungsrechts 85
(bb) Art der Weisung 86
(b) Eingliederung 88
(aa) Eingliederung als entscheidungserhebliches Kriterium 88
(bb) Begriffsverständnis 90
(c) Förderung fremder Betriebszwecke 91
(d) Im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit 92
bb) Abgrenzung zum Dienst-/Werkvertrag 93
cc) Einordnung agiler unternehmens- und konzernübergreifender Zusammenarbeit 95
(1) Weisungsbefugnisse im Einsatzunternehmen 96
(2) Eingliederung in die Betriebsorganisation des Einsatzunternehmens 98
(3) Förderung fremder Betriebszwecke 100
(4) Weitere Indizien 101
(5) Zwischenergebnis 101
b) Vorschläge zur Risikominimierung 102
aa) Brückenkopf-Modell 102
bb) Zergliederung des Leistungsgegenstands (Atomisierung) 103
cc) Sonstige (Verhaltens-)‌Regeln 104
dd) Zwischenergebnis 105
c) Lösungsansatz 105
aa) Schutzzweckorientierte Auslegung des AÜG 106
bb) Eigener Vorschlag 107
(1) De lege lata: Schutzzweck des AÜG als anschließende Kontrollüberlegung 107
(2) De lege ferenda: Bereichsausnahme für agile Projektarbeit 108
d) Ergebnis 110
2. Einsatz externer Spezialisten durch Werk- und Dienstvertrag 110
a) Externe Spezialisten als Selbstständige in agilen Strukturen 111
b) Sozialversicherungsrecht und Statusfeststellungsverfahren gem. § 7a SGB IV bei agilen Arbeitsmethoden 112
c) Externe Spezialisten als arbeitnehmerähnliche Person 114
3. Vertragstypologische Einordnung des Fremdpersonaleinsatzes unabhängig von der Arbeitnehmerüberlassung 115
a) Dienst- oder Werkvertrag 116
b) Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705ff. BGB 117
B. Einführung agiler Arbeits- und Organisationsmethoden bei bestehenden Arbeitsverträgen 119
I. Bestehende Arbeitsverträge und Direktionsrecht des Arbeitgebers gem. § 106 GewO 119
1. Veränderung der Organisationsstruktur und Tätigkeitsbereiche durch die Einführung agiler Arbeitsmethoden 119
2. Der Arbeitsvertrag als Grenze des Direktionsrechts gem. § 106 GewO 120
a) Arbeitsverträge der Arbeitnehmer mit Führungsaufgaben 121
b) Arbeitsverträge der Arbeitnehmer ohne Führungsaufgaben 123
c) Arbeitsort- und Arbeitszeitvereinbarungen im Arbeitsvertrag 125
3. Versetzungsklauseln, Änderungsvertrag und Änderungskündigung zur Einführung agiler Arbeitsmethoden im Unternehmen und Konzern 125
a) Versetzungsklauseln als Erweiterung des Direktionsrechts 126
aa) Arten der vertraglichen Direktionsrechtserweiterung in Bezug auf den Inhalt der Arbeitsleistung 127
bb) Wirksamkeit der vertraglichen Direktionsrechtserweiterungen 129
(1) Grundsätzliches 129
(2) Zuweisung geringwertiger Tätigkeiten im agilen Umfeld 131
(3) Versetzungsklauseln in Bezug auf den Arbeitsort 133
(a) Betriebsinterne Versetzung des Arbeitnehmers 133
(b) Unternehmensweite Versetzung des Arbeitnehmers 133
(c) Konzernweite Versetzung des Arbeitnehmers 135
(d) Fremdbetrieb 137
b) Änderungskündigung 138
II. Ergebnis 138
3. Teil: Voraussetzungen und Auswirkungen agiler Strukturen im kollektiven Arbeitsrecht 139
A. Überblick 139
B. Betriebsratsfähige Organisationseinheiten in agilen Strukturen 141
I. Begriffsbestimmung des Betriebs 141
1. Entwicklung und Kriterien des Betriebsbegriffs 142
2. Keine Anpassung des Betriebsbegriffs bei agilen Strukturen 144
a) Räumliche Verbundenheit 145
b) Einheitlicher Leitungsapparat 146
aa) Auseinanderfallen des fachlichen und disziplinarischen Weisungsrechts 146
(1) Ausübung des disziplinarischen Weisungsrechts durch die agilen Teams 147
(2) Disziplinarische Weisungsrechte auf höherer organisatorischer Ebene 148
bb) Zentralisierung von Entscheidungsstrukturen 150
c) Mehrere arbeitstechnische Zwecke 152
3. Ergebnis 153
II. Agile Teams als qualifizierter Betriebsteil, § 4 Abs. 1 S. 1 BetrVG 154
III. Gemeinsamer Betrieb bei unternehmensübergreifenden Teams, § 1 Abs. 2 BetrVG 157
IV. Ergebnis 161
C. Alternative betriebsverfassungsrechtliche Strukturen gem. § 3 BetrVG 161
I. Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat und die Zusammenfassung von Betrieben, § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 162
II. Spartenbetriebsrat, § 3 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 165
III. Andere Arbeitnehmervertretungsstrukturen, § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 168
IV. Zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Regelungen, § 3 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG 171
V. Zusammenfassung und Anpassungsvorschläge für die alternativen Arbeitnehmervertretungsstrukturen gem. § 3 BetrVG 172
1. Zusätzliche Arbeitnehmervertretungen im Rahmen von § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 173
2. Unternehmensinterne Arbeitsgemeinschaften im Rahmen von § 3 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG 174
3. Auflösung des Tarifvorbehalts gem. § 3 Abs. 2 BetrVG 174
D. Betriebszugehörigkeit der agilen Teams 175
I. Zwei-Komponenten-Lehre 175
II. Eingliederungstheorie 176
III. Normzweckorientierte Betrachtungsweise beim drittbezogenen Personaleinsatz 178
IV. Betriebszugehörigkeit in agilen Organisationsformen 179
1. Betriebsinterne Zusammenarbeit von Arbeitnehmern in agilen Strukturen 179
2. Unternehmensinterne Zusammenarbeit von Arbeitnehmern in agilen Strukturen 181
3. Unternehmensübergreifende Zusammenarbeit von Arbeitnehmern in agilen Strukturen 183
a) Doppelte Betriebszugehörigkeit bei gespaltener Arbeitgeberstellung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG 184
aa) Zugehörigkeit zum Verleiherbetrieb 184
bb) Zugehörigkeit zum Entleiherbetrieb 185
b) Keine doppelte Betriebszugehörigkeit bei agilen Arbeitsmethoden und Organisationsformen 188
c) Rechtsfolgen 190
aa) Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Einsatzbetrieb 190
bb) Betriebsvereinbarungen 193
cc) Aktives und passives Wahlrecht im Einsatzbetrieb, §§ 7, 8 BetrVG 193
4. Betriebszugehörigkeit virtueller Teams 195
V. Ergebnis 195
E. Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Einführung und Ausgestaltung agiler Arbeitsstrukturen 196
I. Die Einführung agiler Arbeitsmethoden 196
1. Unterrichtungs- und Beratungsansprüche des Betriebsrats 197
a) Informationsrecht gem. § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG 197
b) Informations- und Beratungsrecht gem. § 90 Abs. 1, 2 BetrVG 198
aa) Änderung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung 198
bb) Rechtsfolgen 200
c) Mitbestimmungsrecht gem. § 91 BetrVG 201
2. Beteiligung des Wirtschaftsausschusses 202
a) Einführung neuer Arbeitsmethoden, § 106 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG 202
b) Änderung der Betriebsorganisation, § 106 Abs. 3 Nr. 9 BetrVG 203
c) Sonstige Vorgänge und Vorhaben, § 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG 203
d) Rechtsfolgen 204
3. Betriebsänderung, §§ 111ff. BetrVG 205
a) Änderung der Betriebsorganisation und der Betriebsanlagen, § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG 206
b) Grundlegend neue Arbeitsmethoden, § 111 S. 3 Nr. 5 BetrVG 208
c) Rechtsfolgen 209
aa) Unterrichtungs- und Beratungsrecht des Betriebsrats 209
bb) Qualifizierungsbedarf im Rahmen eines Interessenausgleichs und Sozialplans, §§ 112, 112a BetrVG 210
cc) Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Berufsbildung, §§ 96ff. BetrVG 212
dd) Personalplanung, §§ 92ff. BetrVG 216
d) Zuständigkeit des Gesamt- und Konzernbetriebsrats 217
4. Personelle Einzelmaßnahmen 217
a) Einstellung 218
aa) Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses 219
bb) Weisungsfreiheit der agilen Teams 220
cc) Einstellungsbegriff bei agilen Arbeits- und Organisationsformen 220
(1) Unternehmensinterner Einsatz 220
(2) Unternehmens- und konzernübergreifender Arbeitnehmereinsatz 220
(3) Einsatz von zentralen Führungskräften als Einstellung 225
(4) Leitende Angestellte 229
b) Versetzung 230
c) Ein- und Umgruppierung 235
d) Zuständigkeit des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats 237
e) Rechtsfolgen und Ergebnis 239
5. Ergebnis 240
II. Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Durchführung agiler Arbeitsmethoden 240
1. Durchführung von Gruppenarbeit, Nr. 13 240
a) Begriff der Gruppenarbeit 241
b) Rechtsfolgen 245
aa) Gegenstand des Mitbestimmungsrechts 246
bb) Größe und personelle Zusammensetzung der agilen Teams 247
c) Zwischenergebnis 249
2. Weitere Beteiligungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten 250
a) Ordnungsverhalten, Nr. 1 250
aa) Einführung und Ausgestaltung agiler Arbeitsmethoden 251
bb) Insbesondere moderne Raumkonzepte 253
cc) Zwischenergebnis 255
b) Arbeitszeit, Nr. 2 255
aa) Gegenstand und Interessengegensatz 255
bb) Mitbestimmungsrecht trotz Eigenverantwortlichkeit 257
cc) Alternative Arbeitszeitmodelle als Teil agiler Arbeitsmethoden 258
(1) Mögliche Arbeitsformen 258
(2) Rechtliche Vorgaben durch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung 260
dd) Zwischenergebnis 263
c) Urlaub, Nr. 5 263
d) Technische Überwachung, Nr. 6 264
aa) Gegenstand des Mitbestimmungstatbestands 265
bb) Technische Einrichtungen in agilen Strukturen 267
cc) Insbesondere elektronische Arbeitszeiterfassung 269
dd) Zwischenergebnis 270
e) Gesundheitsschutz, Nr. 7 272
aa) Mitbestimmungsrecht bei psychischen Auswirkungen in agilen Strukturen 273
bb) Gesundheitsschutz bei modernen Raumkonzepten und orts- und zeitungebundener Arbeit 275
cc) Insbesondere Arbeitszeiterfassung als betrieblicher Gesundheitsschutz 277
dd) Zwischenergebnis 278
f) Betriebliche Lohngestaltung, Nr. 10 und 11 278
aa) Neue Vergütungsstrukturen durch veränderte Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe 278
bb) Insbesondere variable Vergütungssysteme in Form von Zielvereinbarungen 281
cc) Qualifizierte Zielvereinbarungen als leistungsbezogene Entgelte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG 285
dd) Zwischenergebnis 288
g) Mobile Arbeit, Nr. 14 288
F. Zuständigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Gremien 289
I. Zuständigkeit des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats bei der unternehmens- und konzerninternen Zusammenarbeit 289
II. Zuständigkeit bei unternehmens- und konzernübergreifender Zusammenarbeit 292
III. Übertragung von Mitbestimmungsrechten an eine Arbeitsgruppe gem. § 28a BetrVG 292
1. Vorliegen einer Arbeitsgruppe 293
2. Abschluss einer Rahmenbetriebsvereinbarung 294
3. Ergebnis 295
IV. Konglomerat an Zuständigkeiten 296
G. Arbeitgeber als Verhandlungspartner 296
4. Teil: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 300
Literaturverzeichnis 305
Stichwortverzeichnis 329