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Die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung für Verhaltens- und Erfolgsunrecht

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Hall-Waldhauser, A. (2025). Die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung für Verhaltens- und Erfolgsunrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59251-7
Hall-Waldhauser, Alexandra. Die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung für Verhaltens- und Erfolgsunrecht. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59251-7
Hall-Waldhauser, A (2025): Die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung für Verhaltens- und Erfolgsunrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59251-7

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Die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung für Verhaltens- und Erfolgsunrecht

Hall-Waldhauser, Alexandra

Schriften zum Strafrecht, Vol. 439

(2025)

Additional Information

Book Details

About The Author

Die Autorin studierte von 2015 bis 2020 Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität in Marburg. Während des Studiums absolvierte sie eine Zusatzausbildung im Medizin- und Pharmarecht. Seit 2017 ist sie an der Professur für Staats- und Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Monika Böhm an der Philipps-Universität Marburg beschäftigt – zunächst als studentische Hilfskraft und seit 2020 promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Während der Promotion war sie zudem Stipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes. Ihre im Jahr 2024 abgeschlossene Promotion wurde von Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. dupl. Georg Freund betreut. Seit November 2023 ist die Autorin Rechtsreferendarin am Landgericht Marburg.

Abstract

Der Fokus der Arbeit liegt darauf, welche Bedeutung die hypothetische Einwilligung für die Bewertung bestimmter Ereignisse unter den Aspekten des Verhaltens- und Erfolgsunrechts haben kann. Dazu wird anhand der Konkretisierung der Verhaltensnormverstöße im Hinblick auf das tatbestandsspezifische Schutzgut geklärt, ob dem Arzt aufgrund eines Aufklärungsmangels die Begehung einer rechtswidrigen Körperverletzung vorgeworfen werden kann, weil er eigenmächtig gehandelt hat. Ausgehend davon widmet sich die Untersuchung der Relevanz von Willensmängeln bei der Patientenentscheidung. Schließlich folgt eine Auseinandersetzung mit der dogmatischen Berechtigung der Berücksichtigung hypothetischer Erwägungen bei einer defizitären Einwilligung des Dispositionsbefugten. Im Ergebnis wird die Anwendung der hypothetischen Einwilligung im Strafrecht abgelehnt und mit der Entkriminalisierung leichtester Fahrlässigkeit ein Lösungsvorschlag (nicht nur) für den medizinischen Konfliktbereich unterbreitet.»The Significance of Hypothetical Consent for Conduct and Wrongful Acts«: In addition to the legal interest to be protected by § 223 StGB and the legitimacy of the criminal liability of unauthorized medical action under the aspect of bodily harm, the work deals with the significance of hypothetical consent for the assessment of certain events under the aspects of conduct and success injustice. Finally, an alternative solution to the problem is proposed that is applicable (not only) to the area of medical conflict.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 19
I. Problemaufriss 19
II. Gang der Untersuchung 23
A. Vorfragen zur „Rechtsfigur“ der hypothetischen Einwilligung 25
I. Dogmatische Erwägungen zum Zweck des Strafens 25
1. Allgemeine Charakterisierung strafrechtlich relevanten Verhaltens 25
2. Übertragung der Überlegungen auf die Situation der medizinischen Behandlung 31
II. Verfassungsrechtliche Charakterisierung der ärztlichen Behandlung 33
1. In Betracht zu ziehende Grundrechte 34
a) Grundrechte des Patienten 35
aa) Art. 1 GG – Die Menschenwürde 35
bb) Art. 2 II 1 GG – Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bzw. Selbstbestimmung 37
cc) Art. 4 GG – Die Glaubens- und Gewissensfreiheit 41
dd) Die informationelle Selbstbestimmung 42
b) Grundrechte des Arztes 42
aa) Art. 12 I GG – Die ärztliche Therapiefreiheit 42
bb) Art. 4 I GG – Die Gewissensfreiheit des Arztes 43
c) Gemeinschaftsgüter und staatliche Gewährleistungen im Rahmen des Gesundheitssystems – Artt. 20, 28 GG 44
2. Internationale rechtliche Gewährleistungen in Bezug auf die medizinische Behandlung 46
3. Fazit: Bewertung der medizinischen Behandlung aus verfassungsrechtlicher Perspektive 47
III. Auswirkungen der verfassungsrechtlichen Analyse auf die strafrechtlichen Wertentscheidungen 49
IV. Wertgehalt der Patientenautonomie 50
1. Konkreter Bezugspunkt der Gewährleistung von Patientenautonomie 50
2. Verhältnis der Patientenautonomie zum Paternalismus 53
V. Strafrechtliche Einordnung des ärztlichen Heileingriffs 55
1. Strafrechtliche Erfassung ärztlicher Behandlungen 57
a) Erlaubtes oder zumindest strafloses Verhalten aufgrund des ärztlichen Berufs? 58
aa) Das sogenannte „Messerstecher-Argument“ 58
bb) Stellungnahme 59
b) Einordnung der ärztlichen Heilbehandlung als spezifisches Körperverletzungsunrecht 60
aa) Rechtsgut der Körperverletzungsdelikte 61
(1) Rein objektive Bestimmung des Rechtsguts 62
(2) Einbeziehung einer subjektiven Komponente zur Bestimmung des Rechtsguts 65
(3) Verhältnis zwischen den „objektiven“ und subjektiven Komponenten des Rechtsguts zueinander 67
(4) Missachtung des rechtsstaatlichen Systems der gesetzlichen Tatbestände durch die Einbeziehung des Selbstbestimmungsrechts in das Rechtsgut der Körperverletzungsdelikte? 71
(5) Unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte 75
(6) Ergebnis 76
bb) Vereinbarkeit der Erfassung ärztlichen Verhaltens und seiner spezifischen Folgen als körperverletzungsspezifisches Verhaltens- und Erfolgsunrecht mit Art. 103 II GG 77
(1) Möglicher Verstoß gegen das Analogieverbot 77
(2) Stellungnahme 78
cc) Zum tatbestandspezifischen Verhaltensunrecht der Körperverletzung 80
(1) Objektive Kompensationstheorien 81
(a) Die objektive Erfolgstheorie 81
(b) Modifizierte Erfolgstheorie 82
(c) Stellungnahme 82
(2) Zweck- bzw. Absichtstheorien 85
(a) Intention des Arztes als Tatbestandsausschlussgrund 85
(b) Stellungnahme 85
(3) Saldotheorien 86
(a) Die „klassische Gesamtbetrachtungslehre“ 86
(b) Saldierung auf der Basis einer Gefahrbeurteilung 87
(c) Stellungnahme 87
(4) Wegen ihres Nutzens tolerierte Risikoschaffungen 90
(a) Bedingung der Durchführung des Eingriffs nach der lex artis (einwilligungsunabhängiges Verständnis) 91
(b) Stellungnahme 92
(c) Lex artis unter Einbeziehung der Einwilligung des Patienten als informed consent 93
(5) Exkurs: Etablierung des Kriteriums der besonderen Verwerflichkeit im Tatbestand des § 223 StGB? 96
dd) Hinzutreten einer tatbestandsspezifischen Fehlverhaltensfolge i. S. d. § 223 StGB 98
ee) Ergebnis 100
c) Vorsätzliche Verwirklichung von Körperverletzungsunrecht 101
d) Verwirklichung von Qualifikationstatbeständen durch den Arzt 103
aa) § 224 I Nr. 1 StGB 104
bb) § 224 I Nr. 2 Fall 2 StGB 104
cc) § 224 I Nr. 4 StGB 105
dd) § 224 I Nr. 5 StGB 106
ee) §§ 226, 227 StGB 106
ff) § 340 StGB 107
e) Ergebnis 108
2. Exkurs: Sondertatbestand der eigenmächtigen Heilbehandlung 109
a) Rechtsvergleichender Blick auf die Strafbarkeit wegen eigenmächtiger Heilbehandlung in Österreich 110
aa) Zur Rechtslage hinsichtlich der eigenmächtigen Heilbehandlung in Österreich 111
(1) Abgrenzung zur Körperverletzungsstrafbarkeit und Konkurrenzverhältnis 111
(2) Inhaltliche Ausgestaltung des § 110 öStGB 113
(3) Strafprozessuales 114
bb) Zusammenfassende Stellungnahme 115
b) Kritik am deutschen Reformentwurf aus dem Jahr 2021 116
aa) Fehlende Beschränkung auf Heilbehandlungen/Vornahme durch einen Arzt 116
bb) Gefahr der Ausdehnung der Strafbarkeit über den Anwendungsbereich der körperbezogenen Selbstbestimmung hinaus 117
cc) Unklare Konkurrenzverhältnisse 118
dd) Einbeziehung der Wirksamkeitsanforderungen der Einwilligung unmittelbar in den Tatbestand 120
c) Ergebnis 120
3. Übertragung der Überlegungen auf die strafrechtliche Einordnung der eigenmächtigen Heilbehandlung 121
a) Verwirklichung des Verhaltensunrechts einer Körperverletzung durch die Vornahme eines eigenmächtigen Heileingriffs 122
b) Verwirklichung des Erfolgsunrechts einer Körperverletzung durch die Vornahme eines eigenmächtigen Heileingriffs 123
4. Fazit 125
VI. Einwilligung und Aufklärung 126
1. Wirksamkeit der Einwilligung in den ärztlichen Eingriff 130
a) Dogmatische Einordnung der Einwilligung 130
b) Objektive Grenzen der Einwilligung: §§ 228 und 216 StGB 131
c) Fehlende Einwilligungsfähigkeit des Rechtsgutsinhabers 134
d) Relevanz von Willensmängeln im Zeitpunkt der Einwilligung 134
aa) Willensmängel in Bezug auf Art und Intensität der Rechtsgutsbeeinträchtigung 135
bb) Einfluss von Willensmängeln hinsichtlich äußerer Begleitumstände der Verfügung (z.B. einer erhofften Gegenleistung als Anreiz) 137
cc) Relevanz von durch (missbilligenswerte) Täuschung hervorgerufenen Willensmängeln 139
dd) Am Autonomiegedanken orientierte normative Differenzierung von Willensmängeln anhand ihrer Relevanz für die Entscheidung des Dispositionsbefugten 141
ee) Ergebnis 147
e) Die Relevanz von Willensmängeln speziell in Bezug auf die Einwilligung in den ärztlichen Heileingriff 148
aa) Bezugspunkt und Reichweite der Einwilligung in den ärztlichen Heileingriff 149
bb) Grundsätzliche Anforderungen der ärztlichen Aufklärungspflicht in Bezug auf die Einwilligungsentscheidung 150
cc) Exkurs: Relevanz der Ermächtigung einer konkreten Person zur Durchführung der Behandlung 153
f) Notwendigkeit einer speziellen „finalen“ Auswirkung des Willensmangels auf die konkret getroffene Entscheidung (im reinen Endergebnis) 155
2. Die Aufklärung des Patienten 156
a) Inhalt der Aufklärung 157
aa) Therapeutische Aufklärung 157
bb) Wirtschaftliche Aufklärung 158
cc) Selbstbestimmungsaufklärung 158
(1) Diagnoseaufklärung 159
(2) Verlaufsaufklärung 159
(3) Risikoaufklärung 160
b) Zeitpunkt der Aufklärung 161
c) Entbehrlichkeit der Aufklärung 161
B. Die historischen Grundlagen der Entwicklung der hypothetischen Einwilligung als „Rechtsfigur“ 163
I. Rechtsprechungsanalyse 163
1. Zivilrechtliche Entwicklungen 163
a) Entwicklung zu Zeiten des Reichsgerichts und der frühen BGH-Urteile bis in die 50er Jahre 163
aa) Erste Stellungnahmen zum Bestehen einer ärztlichen Aufklärungspflicht und der Relevanz hypothetischer Überlegungen hinsichtlich des Einwilligungsgeschehens 163
bb) Einordnung und Bewertung 166
b) Die Entwicklung zur Zeit des Nationalsozialismus 167
aa) Die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten vor dem Hintergrund der nationalsozialistisch geprägten Zeit 167
bb) Einordnung und Bewertung 169
c) Entwicklung der Rechtsprechung in den 50er Jahren 170
aa) Die Auswirkungen der Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus und die damit einhergehende deutliche Betonung des Selbstbestimmungsrechts in den folgenden Jahren 170
bb) Einordnung und Bewertung 172
d) Zwischenfazit zu den frühen Entscheidungen 174
e) Die anschließende Entwicklung der Rechtsprechung bis in die 70er Jahre 175
aa) Einzelne bedeutsame Aspekte der folgenden Rechtsprechung 175
bb) Bewertung und Einordnung 176
f) Entscheidungen des BGH in den 80er Jahren 177
aa) Wesentliche Gesichtspunkte der Auseinandersetzung mit der hypothetischen Einwilligung 177
bb) Bewertung und Einordnung 179
g) Entscheidungen des BGH in den 90er Jahren 179
aa) Wichtige Urteile und Entwicklungen 179
bb) Bewertung und Einordnung 181
h) Urteile aus neuerer Zeit 181
aa) Die Anwendung der hypothetischen Einwilligung außerhalb von Heileingriffen 181
bb) Bewertung und Einordnung 183
2. Fazit der Entwicklung der hypothetischen Einwilligung im Zivilrecht 184
3. Entwicklung im Strafrecht 185
a) Erste strafrechtliche Anhaltspunkte der hypothetischen Einwilligung in der strafrechtlichen Rechtsprechung 185
aa) Das Myomurteil 185
(1) Sachverhalt 185
(2) Bewertung und Einordnung 187
bb) Der Hodenentfernungsfall 188
(1) Sachverhalt 188
(2) Bewertung und Einordnung 189
cc) Fazit 191
b) Die voranschreitende Übertragung der hypothetischen Einwilligung ins Strafrecht – zunächst im Hinblick auf die Fahrlässigkeitsdelikte 191
aa) Der O-Beinefall 191
(1) Sachverhalt 191
(2) Bewertung und Einordnung 192
bb) Der Cignolinfall 194
cc) Der Surgibone-Dübel-Fall 195
(1) Sachverhalt 195
(2) Bewertung und Einordnung 197
(3) Exkurs: Einordnung als Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI) 200
dd) Fazit 202
c) Die Anwendung der hypothetischen Einwilligung auf Vorsatzdelikte 203
aa) Der Bandscheibenfall 203
(1) Sachverhalt 203
(2) Bewertung und Einordnung 204
bb) Der Bohrerspitzenfall 210
(1) Sachverhalt 210
(2) Bewertung und Einordnung 211
cc) Fazit 212
d) Die Anwendung der hypothetischen Einwilligung auf nicht kunstgerecht vorgenommene Eingriffe – erstmals auch mit Todesfolge 212
aa) Der Liposuktionsfall 212
(1) Sachverhalt 212
(2) Bewertung und Einordnung 214
bb) Der Turboentzugfall 219
(1) Sachverhalt 219
(2) Bewertung und Einordnung 220
cc) Fazit 221
e) Die Anwendung der hypothetischen Einwilligung auf einen eigenmächtigen Diagnoseeingriff 222
aa) Der Gastroskopiefall 222
(1) Sachverhalt 222
(2) Bewertung und Einordnung 224
bb) Fazit 227
f) Die Anwendung der hypothetischen Einwilligung auf alternative Behandlungsmethoden 227
aa) Der Leberzelltransplantationsfall 227
(1) Sachverhalt 227
(2) Bewertung und Einordnung 229
g) Demgegenüber eine dogmatisch fundierte Ablehnung der Anwendbarkeit der hypothetischen Einwilligung im Strafrecht innerhalb der Untergerichte 232
aa) Urteil des AG Moers vom 22.10.2015 232
(1) Sachverhalt 232
(2) Einordnung und Bewertung 234
II. Gesamtfazit zur strafrechtlichen Entwicklung 234
C. Mögliche dogmatische Einordnung und kritische Betrachtung der „Rechtsfigur“ der hypothetischen Einwilligung 237
I. Dogmatische Berechtigung eines Instituts der hypothetischen Einwilligung 237
1. Hypothetische Einwilligung überhaupt mittels richterlicher Rechtsfortbildung einführbar? 237
2. Die hypothetische Einwilligung als selbstständiger Rechtfertigungsgrund 238
a) Grundlegendes Prinzip, das den anerkannten Rechtfertigungsgründen zu Grunde liegt 239
b) Relevanz eines subjektiven Rechtfertigungselements 242
c) Problematisches Konkurrenzverhältnis im Hinblick auf die mutmaßliche Einwilligung und deren Subsidiarität gegenüber der tatsächlichen Einwilligung 247
d) Mögliche weitere Konzepte innerhalb des Aspekts der Rechtfertigung 249
e) Fazit 252
3. Dogmatische Berechtigung der Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe 253
a) Die hypothetische Einwilligung als Fall fehlender Kausalität 253
b) Veränderung der Bewertung sofern man die Quasi-Kausalität der Unterlassung der gebotenen Aufklärung betrachtet 257
c) Rechtmäßiges Alternativverhalten 258
d) Fazit 263
4. Die hypothetische Einwilligung als Kriterium zum Ausschluss der (objektiven) Zurechnung? 263
a) Die Funktion der Zurechnung im Hinblick auf die Unrechtsbestimmung 264
b) Die Zurechnung als normativer Bestandteil der Verhaltenskonkretisierung 266
c) Pflichtwidrigkeitszusammenhang auf Vorsatzdelikte übertragbar? 268
d) Zurechnung auf Rechtswidrigkeitsebene 272
aa) Dogmatische Möglichkeit der Übertragung von Zurechnungskriterien auf die Rechtfertigungsebene 273
bb) Übertragung auf die hypothetische Einwilligung 276
(1) Grundsätzliche Möglichkeit des Entfallens des Erfolgsunrechts trotz vorangegangener mangelhafter Aufklärung 277
(2) Entfallen des Erfolgsunrechts bei hypothetischer Übereinstimmung mit dem Willen des Betroffenen unter Berücksichtigung der Zielsetzung der ärztlichen Aufklärung 279
(3) Nachträgliche Relevanz der lediglich fiktiven Willensbildung für die Verletzung des Selbstbestimmungsrechts unter Einbeziehung psychologischer Aspekte 282
4) Bewertung der nachträglichen Berücksichtigung der Willensgemäßheit unter Berücksichtigung der Gefahr der genehmigungsnahen ex post-Betrachtung 286
cc) Auswirkungen dieser Betrachtungsweise auf das Verhaltensunrecht 288
dd) Exkurs: Weiterentwicklung von Kuhlens zurechnungsbasiertem Ansatz durch Mitsch 289
e) Abschließende Stellungnahme 291
5. Die hypothetische Einwilligung auf der Ebene der Strafbarkeit 292
a) Hypothetische Einwilligung als Strafausschließung bzw. Strafaufhebungsgrund 293
b) Berücksichtigung der hypothetischen Einwilligung im Rahmen der Einstellungsvorschriften der § 153ff. StPO 294
c) Hypothetische Einwilligung als besonderer Strafmilderungsgrund (de lege lata und de lege ferenda) 295
d) Besondere (körperverletzungsspezifische) nachträgliche Billigung des Verhaltens als ein an die tatsächliche Genehmigung anknüpfender Strafaufhebungsgrund de lege ferenda 298
e) Ausgestaltung als reines Antragsdelikt und die Etablierung eines übergesetzlichen Strafaufhebungsgrundes de lege ferenda 299
f) Fazit 299
II. Strafprozessuale und systematische Kritikpunkte gegenüber der Anwendung des Gedankens der hypothetischen Einwilligung im Strafrecht 300
1. Anwendung des in dubio pro reo-Grundsatzes 300
2. Strafprozessualer Kritikpunkt: Antragsdelikt 302
3. Gefahr der Ausweitung auf weitere Delikte 303
III. Weitere typischerweise thematisierte Kritikpunkte gegenüber der Anwendung der hypothetischen Einwilligung 304
1. Mangelnde Feststellbarkeit der Willensgemäßheit bei tödlichem Ausgang der Behandlung 304
2. Gefahr des andauernden Schwebezustands der Verhaltensbewertung 305
3. Aus der Anwendung der hypothetischen Einwilligung resultierende Problematik in Bezug auf die Duldung von möglichen Gegenrechten 306
IV. Kritische Gesamtwürdigung der Anwendbarkeit der hypothetischen Einwilligung im Strafrech 306
V. Fazit 307
D. Denkbare Lösungsmöglichkeiten und Ausblick 309
I. Problematische Entwicklung bezüglich der Aufklärungsanforderungen und mögliche Alternativen bezüglich der strafrechtlichen Relevanz von Aufklärungspflichtverstößen 309
1. Möglichkeit einer Eingrenzung der Aufklärungspflichten 311
a) Einheit der Rechtsordnung 312
b) Absenkung des Patientenschutzes durch die Eingrenzung strafrechtlich relevanter Aufklärungspflichtverletzungen 316
2. Denkbare strafrechtsspezifische Eingrenzungen der Aufklärungspflichten und des Gewichts ihrer Verletzung in concreto 316
a) Vollständige Herausnahme einzelner Teilbereiche aus der strafrechtlich relevanten Patientenaufklärung 317
b) Anpassung anhand der Aufklärungstiefe und Relevanz der Information 318
aa) Einschränkung der Risikoaufklärung aufgrund statistischer Wahrscheinlichkeitsprognosen 319
bb) Einschränkung des Aufklärungsumfangs anhand des Legitimationsgrundes der Verhaltensnormen, deren Übertretung von §§ 223 ff. StGB in Bezug genommen wird 321
c) Entkriminalisierung aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung 322
aa) Funktion und Legitimation von Schuldspruch und entsprechender Strafe 324
bb) Sektorale oder allgemeine Entkriminalisierung 326
cc) Allgemeine Entkriminalisierung der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit 329
(1) Straflosigkeit leichtester Fahrlässigkeit aufgrund des (schuldrelevanten) Verhaltensunwerts 329
(2) Erfolgsbasierte Entkriminalisierung der Fahrlässigkeit 332
(3) Erfolgsunabhängige Entkriminalisierung basierend auf dem Verhaltensunwert 334
d) Fazit 339
E. Schlussbetrachtung 340
Literaturverzeichnis 354
Stichwortverzeichnis 389