Die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung für Verhaltens- und Erfolgsunrecht
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Die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung für Verhaltens- und Erfolgsunrecht
Schriften zum Strafrecht, Vol. 439
(2025)
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Die Autorin studierte von 2015 bis 2020 Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität in Marburg. Während des Studiums absolvierte sie eine Zusatzausbildung im Medizin- und Pharmarecht. Seit 2017 ist sie an der Professur für Staats- und Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Monika Böhm an der Philipps-Universität Marburg beschäftigt – zunächst als studentische Hilfskraft und seit 2020 promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Während der Promotion war sie zudem Stipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes. Ihre im Jahr 2024 abgeschlossene Promotion wurde von Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. dupl. Georg Freund betreut. Seit November 2023 ist die Autorin Rechtsreferendarin am Landgericht Marburg.Abstract
Der Fokus der Arbeit liegt darauf, welche Bedeutung die hypothetische Einwilligung für die Bewertung bestimmter Ereignisse unter den Aspekten des Verhaltens- und Erfolgsunrechts haben kann. Dazu wird anhand der Konkretisierung der Verhaltensnormverstöße im Hinblick auf das tatbestandsspezifische Schutzgut geklärt, ob dem Arzt aufgrund eines Aufklärungsmangels die Begehung einer rechtswidrigen Körperverletzung vorgeworfen werden kann, weil er eigenmächtig gehandelt hat. Ausgehend davon widmet sich die Untersuchung der Relevanz von Willensmängeln bei der Patientenentscheidung. Schließlich folgt eine Auseinandersetzung mit der dogmatischen Berechtigung der Berücksichtigung hypothetischer Erwägungen bei einer defizitären Einwilligung des Dispositionsbefugten. Im Ergebnis wird die Anwendung der hypothetischen Einwilligung im Strafrecht abgelehnt und mit der Entkriminalisierung leichtester Fahrlässigkeit ein Lösungsvorschlag (nicht nur) für den medizinischen Konfliktbereich unterbreitet.»The Significance of Hypothetical Consent for Conduct and Wrongful Acts«: In addition to the legal interest to be protected by § 223 StGB and the legitimacy of the criminal liability of unauthorized medical action under the aspect of bodily harm, the work deals with the significance of hypothetical consent for the assessment of certain events under the aspects of conduct and success injustice. Finally, an alternative solution to the problem is proposed that is applicable (not only) to the area of medical conflict.