Die revisionsgerichtliche Prüfung des Verwirkungstatbestandes am Beispiel des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag
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Die revisionsgerichtliche Prüfung des Verwirkungstatbestandes am Beispiel des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag
Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der Trennbarkeit von Rechts- und Tatfrage
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 308
(2025)
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Ernst Jesco Hartung ist Arzt und Rechtsreferendar in Berlin.Abstract
Der Widerruf von Verbraucherdarlehen ist Gegenstand vieler Prozesse. Häufig wird nicht nur über die Belehrung, sondern auch über die Verwirkung gestritten. Der XI. Zivilsenat des BGH entschied hierzu stets, letztere sei drittinstanzlich nur eingeschränkt nachprüfbar. Nachdem der Autor zunächst die Entstehung der Verwirkung und des Widerrufsrechts nachzeichnet, analysiert er diese Spruchpraxis des XI. Zivilsenats bei der Prüfung des Verwirkungstatbestands im Vergleich zum weiter reichenden Vorgehen anderer Senate. Er zeigt auf, dass die richtige Bemessung der Prüfung von einem klassischen Problem abhängt: der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage. Der Autor würdigt das Schrifttum hierzu und demonstriert in seinem eigenen Ansatz, dass Rechts- und Tatfrage stets klar trennbar sind, diese Trennung auch die Reichweite der revisionsgerichtlichen Kontrolle bestimmen muss, und dass auf dieser Grundlage die Verwirkung rechtlich voll nachprüfbar ist.»The Standard of Review Applied by the German Federal Court of Justice (Bundesgerichtshof) to the Time-Barring of a Right Due to Abuse of Rights, Exemplified by the Right of Withdrawal from a Consumer Credit Agreement. Also a Contribution to the Legal Doctrine of the Differentiability of Questions of Law from Questions of Fact«: This work analyses the case-law of the German Federal Court of Justice regarding the time-barring of a right of withdrawal from a consumer credit agreement. The standard of review is shown to be too deferential as it falsely assumes that the time-barring of such a right concerns a question of fact. The work further demonstrates that questions of law and questions of fact are always distinguishable; the time-barring of a right of withdrawal in a given set of circumstances being a question of law.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 13 | ||
Einleitung: Eingrenzung des Themas und Gang der Untersuchung | 26 | ||
A. Das Revisionsgericht | 26 | ||
I. Das persönliche Erkenntnisinteresse an einer Untersuchung der Tätigkeit des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht in Zivilsachen | 26 | ||
II. Das rechtstatsächliche Erkenntnisinteresse an einer Untersuchung der Tätigkeit des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht in Zivilsachen | 27 | ||
III. Das entstehungsgeschichtliche Erkenntnisinteresse an einer Untersuchung der Tätigkeit des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht in Zivilsachen | 28 | ||
B. Die Verwirkung | 28 | ||
C. Das Widerrufsrecht beim Verbraucherdarlehensvertrag | 28 | ||
D. Die „Prüfung des Vorliegens“ | 28 | ||
E. Der Gang der Untersuchung im Einzelnen | 29 | ||
1. Kapitel: Die Entwicklung der Verwirkung als materiellrechtliches Institut | 31 | ||
A. Die zur Annahme der Möglichkeit einer Verwirkung führende Interessenlage und ihre Bedeutung für das Verhältnis zwischen Verjährung und Verwirkung | 31 | ||
I. Die Nichterfassung des Widerrufsrechts durch die Verjährung | 31 | ||
II. Die aus der Nichterfassung des Widerrufsrechts durch die Verjährung gezogenen Konsequenzen | 32 | ||
1. Die praktische Identität zur Verjährung auf Rechtsfolgenseite | 32 | ||
2. Die Abgrenzung zur Verjährung auf Tatbestandsseite zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen | 33 | ||
a) Die Rechtfertigung des Erfordernisses eines von der Verjährung abweichenden Tatbestands | 33 | ||
b) Die Verwirklichung des Erfordernisses eines von der Verjährung abweichenden Tatbestands | 34 | ||
aa) Zusätzliche Voraussetzungen aufseiten des Gläubigers | 35 | ||
bb) Zusätzliche Voraussetzungen aufseiten des Schuldners | 35 | ||
B. Das dogmatische Werden der Verwirkung | 37 | ||
I. Die Zeit vor der Ausrufung der Weimarer Republik | 37 | ||
1. Der Begriff der Verwirkung und das Phänomen der Verwirkung | 37 | ||
a) Der Begriff der Verwirkung | 37 | ||
b) Das Phänomen der Verwirkung | 37 | ||
aa) Römische Wurzeln der Verwirkung | 38 | ||
bb) Deutschrechtliche Wurzeln der Verwirkung | 39 | ||
2. Das erstmalige Zusammentreffen des Begriffs der Verwirkung und des Phänomens der Verwirkung | 40 | ||
a) Die erstmalige Verwendung des Begriffs der Verwirkung im hier relevanten Sinne | 40 | ||
b) Die zunächst geringe Resonanz dieser Urteile | 43 | ||
II. Die Zeit zwischen der Ausrufung der Weimarer Republik und dem Ende des Zweiten Weltkriegs | 45 | ||
1. Die Weimarer Zeit | 45 | ||
a) Die Entstehung der Verwirkung in der Rechtsprechung im „Aufwertungskampf“ | 45 | ||
aa) Das Ringen um richterliche Gestaltungsmacht im „Aufwertungskampf“ | 45 | ||
bb) Die Selbstbegrenzung der neu gewonnenen richterlichen Gestaltungsmacht durch Schaffung der Verwirkung auf Grundlage des § 242 BGB | 49 | ||
b) Die rasche Ausweitung dieses Instituts auf weitere Sonderrechtsgebiete und die Frage seiner Verallgemeinerbarkeit | 57 | ||
2. Die Zeit des Nationalsozialismus | 58 | ||
3. Die Nachkriegszeit und die Zeit der Bundesrepublik | 62 | ||
III. Die Rolle des Schrifttums bei der Entstehung der Verwirkungslehre | 63 | ||
2. Kapitel: Die Entwicklung des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag als materiellrechtliches Institut | 65 | ||
A. Die zur Einräumung eines Widerrufsrechts führende Interessenlage und ihre Bedeutung für die Themenstellung dieser Arbeit | 65 | ||
I. Der rechtstatsächliche Befund | 65 | ||
II. Die Situation der Vertragsparteien | 66 | ||
III. Folgen dieser Charakterisierung des Widerrufsrechts für das Thema dieser Arbeit | 67 | ||
B. Verhältnis des verbraucherdarlehensrechtlichen Widerrufsrechts zu anderen als Widerrufsrecht bezeichneten Instituten im Bürgerlichen Recht | 68 | ||
I. Das Vorkommen von zahlreichen Widerrufsrechten im Allgemeinen Teil und im Schuldrecht des BGB | 68 | ||
II. Die völlige Heterogenität der genannten Vorschriften | 69 | ||
1. Die Heterogenität aus rechtstechnischer Betrachtung | 69 | ||
2. Die Heterogenität nach dem angenommenen Sinn und Zweck der Vorschriften | 70 | ||
3. Folgen der Heterogenität für die Zwecke dieser Arbeit | 70 | ||
C. Die Entstehung eines Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen | 71 | ||
I. Die Nichtaufnahme eines Widerrufsrechts in das AbzG | 72 | ||
1. Der erstmalige Vorschlag eines solchen Rechts im Gutachten Philipp Hecks für den 21. Deutschen Juristentag | 72 | ||
a) Der gedankliche Ausgangspunkt Hecks | 72 | ||
b) Die Darstellung der Interessenlage durch Heck | 73 | ||
c) Ein begründungsloses Retraktionsrecht als Lösungsvorschlag Hecks und die dogmatische Nähe dieses Vorschlags zum heutigen Widerrufsrecht | 74 | ||
d) Zusammenfassende Betrachtung | 75 | ||
2. Die Behandlung des Vorschlags von Heck auf den Deutschen Juristentagen | 76 | ||
3. Die Rezeption von Hecks Idee in der ursprünglichen Fassung des Abzahlungsgesetzes | 77 | ||
4. Zusammenfassende Betrachtung der Zeit bis zum Inkrafttreten des Abzahlungsgesetzes | 78 | ||
II. Die Reformdebatte im Anschluss an das Inkrafttreten des Abzahlungsgesetzes | 79 | ||
1. Die Reformdebatte in der Zeit bis zur Gründung der Bundesrepublik | 79 | ||
a) Das Fehlen einer Reformdiskussion im deutschen Schrifttum bis in die 1930er Jahre hinein | 79 | ||
b) Der Entwurf einer Novelle zum österreichischen Ratengesetz als erneuter Anlass zu einer Diskussion | 80 | ||
aa) Genese und Inhalt des Entwurfs | 81 | ||
bb) Reaktionen auf den österreichischen Entwurf in der dortigen Debatte | 82 | ||
c) Fortführung der Debatte in der Zeit des Nationalsozialismus' | 83 | ||
2. Die Reformdebatte in der Zeit nach der Gründung der Bundesrepublik | 84 | ||
a) Der Gesetzesentwurf zur Änderung des AbzG der SPD-Fraktion im Jahre 1953 | 84 | ||
aa) Der Inhalt und die Bedeutung des Entwurfs | 84 | ||
bb) Die Reaktionen auf den Entwurf | 85 | ||
cc) Zwischenbetrachtung | 86 | ||
b) Die zunächst folgenlose Erzielung politischer Einigkeit über die Einführung eines Widerrufsrechts durch die Vorlage teils konkordanter Entwürfe der großen Bundestagsfraktionen | 87 | ||
aa) Der Inhalt der Entwürfe | 87 | ||
bb) Die Herkunft der Entwürfe und die Reaktionen auf sie | 89 | ||
c) Das erstmalige Auftreten eines verbraucherschützenden Widerrufsrechts im geltenden Recht in § 11 Abs. 1 AuslInvestmG und in § 18b KAGG | 90 | ||
aa) Der Inhalt der Regelungen | 90 | ||
bb) Der Zusammenhang dieser Regelungen zur allgemeinen Debatte über ein verbraucherschützendes Widerrufsrecht | 91 | ||
d) Die Kulmination der Debatte in der Einführung eines verbraucherschützenden Widerrufsrechts in § 1b AbzG | 91 | ||
aa) Gescheiterte Vorstöße in der Zeit des fünften und sechsten Deutschen Bundestages | 91 | ||
bb) Der Durchbruch in der Zeit des siebten Deutschen Bundestages | 94 | ||
III. Die Generalisierung des Widerrufsrechts durch seine Erstreckung auf das gesamte Verbraucherkreditrecht, seine Europäisierung und seine zeitliche Entgrenzung | 100 | ||
1. Die Schaffung eines allgemeinen Verbraucherkreditrechts und eines dazugehörigen Widerrufsrechts | 100 | ||
a) Vorarbeiten durch die Gutachten Marschall v. Biebersteins und Haddings und die Behandlung der Frage auf dem 53. Deutschen Juristentag | 100 | ||
b) Die Schaffung eines allgemeinen Verbraucherkreditrechts durch das VerbrKrG | 102 | ||
2. Die Integration eines europäisierten und potentiell zeitlich unbegrenzten Widerrufsrechts in das BGB | 104 | ||
a) Die Integration in das BGB | 104 | ||
b) Die Möglichkeit eines „ewigen“ Widerrufsrechts | 104 | ||
c) Die Europäisierung des Widerrufsrechts | 106 | ||
3. Kapitel: Die revisionsgerichtliche Prüfung des Verwirkungstatbestands, insbesondere beim verbraucherkreditrechtlichen Widerrufsrecht | 107 | ||
A. Phänomenologische Darstellung der revisionsgerichtlichen Prüfung des Verwirkungstatbestands durch den XI. Zivilsenat | 108 | ||
I. Die hohe Zahl an „Verwirkungsfällen“ im Kontrast zum schnellen Abschluss der davon handelnden Rechtsprechung des XI. Zivilsenats | 108 | ||
II. Die grundlegenden Entscheidungen vom 12.07.2016 als Ausgangspunkt einer möglichen Systematisierung | 110 | ||
III. Die Darstellung der sich daraus für dieses Teilkapitel ergebenden Systematisierung | 110 | ||
IV. Die Durchführung der Systematisierung | 112 | ||
1. Die revisionsgerichtliche Überprüfung der Anwendbarkeit der Verwirkung – auch unter europarechtlichem Gesichtspunkt – auf das Widerrufsrecht im Verbraucherdarlehensrecht | 112 | ||
a) Die Überprüfung der Anwendbarkeit der Verwirkung auf das Widerrufsrecht im Verbraucherdarlehensrecht nach nationalem Recht | 112 | ||
aa) Die Kürze der dieser Frage gewidmeten Ausführungen als Zeichen der materiellrechtlichen Stärke des Verwirkungsinstituts | 113 | ||
bb) Die Kürze der dieser Frage gewidmeten Ausführungen als Zeichen der fehlenden revisionsrechtlichen Problematik dieser Anwendbarkeitsprüfung | 113 | ||
b) Die Überprüfung der Anwendbarkeit der Verwirkung auf das Widerrufsrecht im Verbraucherdarlehensrecht nach europäischem Recht | 114 | ||
2. Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Vorliegens des Zeitmoments der Verwirkung beim Widerrufsrecht im Verbraucherdarlehensrecht | 115 | ||
a) Die Eingrenzung des für das Zeitmoment relevanten Zeitraums in der Revisionsinstanz | 115 | ||
b) Das generelle Unterbleiben einer darüber hinausgehenden Festlegung des für das Zeitmoment hinreichenden Zeitraums in der Revisionsinstanz | 116 | ||
c) Die konkrete Bemessung des für das Zeitmoment hinreichenden Zeitraums in einem Fall | 116 | ||
3. Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Vorliegens des Umstandsmoments der Verwirkung beim Widerrufsrecht im Verbraucherdarlehensrecht | 117 | ||
a) Die Überprüfung des Vorhandenseins einer tragfähigen Tatsachengrundlage und der Berücksichtigung aller erheblichen Gesichtspunkte | 117 | ||
aa) Das Vorhandensein einer tragfähigen Tatsachengrundlage | 117 | ||
bb) Die Berücksichtigung aller erheblichen Gesichtspunkte | 118 | ||
b) Die Überprüfung der Erwägungen der Berufungsgerichte am Maßstab der Denkgesetze | 120 | ||
c) Die Überprüfung der Erwägungen der Berufungsgerichte am Maßstab der Erfahrungssätze und des richtigen Wertungsmaßstabes | 121 | ||
d) Die Überprüfung der Erwägungen der Berufungsgerichte auf das Vorliegen einer Divergenz im Rechtssatz | 121 | ||
aa) Die Funktion dieser Kategorie zur Korrektur der falschen berufungsgerichtlichen Bewertung der Unkenntnis des Darlehensnehmers vom Widerrufsrecht | 122 | ||
bb) Die fragliche Berechtigung dieser Kategorie bei der Entscheidung über zugelassene Revisionen | 123 | ||
cc) Die Erstreckung dieser Kategorie auf Fälle, in denen das Berufungsgericht ausdrücklich richtige Obersätze aufgestellt hat | 124 | ||
dd) Die Erstreckung dieser Kategorie auf weitere Sachverhalte (i.e. Sicherheitenfreigabe durch die Bank) und dadurch aufkommende Zweifel an ihrer Abgrenzbarkeit zur Kategorie der Berücksichtigung aller erheblichen Gesichtspunkte | 125 | ||
e) Die Überprüfung der berufungsgerichtlichen Entscheidung mit Blick auf die Verwirkung ohne Zuordnung zu einer benannten Kategorie | 126 | ||
aa) Die Überprüfung des Vorliegens des Umstandsmoments tout court | 126 | ||
bb) Die Überprüfung des Vorliegens von schützenswertem Vertrauen | 127 | ||
cc) Die Überprüfung des Vorliegens von Einrichtungen des Schuldners | 130 | ||
dd) Die Überprüfung des Vorliegens eines unzumutbaren Nachteils des Schuldners, insbesondere: die fehlende Selbstständigkeit dieser Überprüfung durch ihre Einordnung bei der Frage des Vertrauenstatbestandes | 132 | ||
4. Die Frage der Entscheidungsreife im Sinne des § 563 Abs. 3 ZPO | 133 | ||
a) Das Unterbleiben einer eigenen Sachprüfung in der Revisionsinstanz bei nur bezüglich einzelner Tatbestandsmerkmale der Verwirkung fehlerhafter berufungsgerichtlicher Ausführungen | 134 | ||
b) Die nur angedeutete Unterscheidung zwischen Tatsachenfeststellung und -würdigung und die Überweisung beider Operationen an das Tatsachengericht | 135 | ||
c) Die Reservierung sogar der „Subsumtion unter § 242 BGB“ für das Tatsachengericht | 136 | ||
V. Das Ergebnis der Systematisierung | 137 | ||
B. Gegenüberstellung des durch den XI. Zivilsenat gewählten Ansatzes mit in der Vergangenheit durch den XI. und durch andere Zivilsenate gewählten Ansätzen und das daraus fließende Interesse an einer Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage | 139 | ||
I. Die weniger restriktive Entscheidungspraxis insbesondere der anderen Zivilsenate | 139 | ||
1. Die konkrete Überprüfung des Zeitmoments der Verwirkung | 140 | ||
a) Die vollständige Nachprüfung eines berufungsgerichtlich ermittelten Zeitraums trotz einer fehlerhaften Eingrenzung dieses Zeitraums durch das Berufungsgericht | 140 | ||
b) Das Treffen einer eigenen revisionsgerichtlichen Entscheidung zum Zeitmoment in Abwesenheit einer berufungsgerichtlichen Würdigung dieser Frage | 141 | ||
c) Die Ersetzung einer berufungsgerichtlichen Würdigung zum Zeitmoment durch eine andere revisionsgerichtliche Entscheidung | 141 | ||
2. Die konkrete Überprüfung der Tatbestandsmerkmale des Umstandsmoments der Verwirkung | 142 | ||
a) Die Selbstständigkeit der Überprüfung von Einrichtungen des Schuldners und des Vorliegens eines unzumutbaren Nachteils | 142 | ||
b) Die Überprüfung der berufungsgerichtlichen Subsumtion zur Frage des Vorliegens des Vertrauenstatbestands | 143 | ||
c) Die Überprüfung der berufungsgerichtlichen Subsumtion zur Frage des Vorliegens von Einrichtungen des Schuldners | 144 | ||
d) Die Überprüfung des Vorliegens eines unzumutbaren Nachteils | 145 | ||
3. Die Frage der Entscheidungsreife | 146 | ||
a) Die Einordnung der Prüfung der Verwirkung als Subsumtion unter einen unbestimmten Rechtsbegriff und ihre Möglichkeit in der Revisionsinstanz | 146 | ||
b) Die daraus für die Revisionsinstanz erwachsenden Möglichkeiten im Einzelnen | 147 | ||
aa) Von der Ablehnung der Verwirkung zu ihrer Bejahung | 147 | ||
bb) Von der falschen Begründung der Verwirkung zur richtigen | 147 | ||
cc) Von der Bejahung der Verwirkung zu ihrer Ablehnung | 148 | ||
dd) Die offene Frage der Pflicht zu einer eigenen Sachentscheidung | 148 | ||
4. Zusammenfassung der bei der Betrachtung der Entscheidungspraxis der anderen Zivilsenate gefundenen Ergebnisse | 149 | ||
II. Die Begründung des restriktiven Prüfungsmaßstabes des XI. Zivilsenats und das daraus fließende Interesse an einer Abgrenzung der Tat- von der Rechtsfrage | 150 | ||
4. Kapitel: Die wichtigsten Ansätze des Schrifttums zur Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage und deren Anwendung auf die Verwirkung des verbraucherkreditrechtlichen Widerrufsrechts | 152 | ||
A. Die vom Gesetz vorausgesetzte Möglichkeit der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage | 152 | ||
B. Die von der Literatur vorgeschlagenen Möglichkeiten der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage | 154 | ||
I. Der logisch-begriffliche Ansatz | 154 | ||
1. Der Ansatz Wachs, zugleich ein Exkurs zur Entstehungsgeschichte der ZPO und zum Problem der Synonymität | 154 | ||
a) Methodischer Ausgangspunkt von Wach | 154 | ||
aa) Die von Wach in Bezug genommene Position Bährs | 154 | ||
bb) Die Ablehnung der Position Bährs durch den historischen Gesetzgeber | 156 | ||
cc) Die dadurch gerechtfertigte Untersuchung des Rechtsanwendungsvorgangs durch Wach | 160 | ||
dd) Insbesondere: Wachs Behandlung des Problems der Synonymität | 163 | ||
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Wach | 165 | ||
aa) Die Rechtsfrage auf der Ebene des Obersatzes | 165 | ||
bb) Die Rechtsfrage auf der Ebene des Untersatzes | 168 | ||
cc) Die Rechtsfrage auf der Ebene des Schlusses | 170 | ||
c) Die Anwendung von Wachs Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags | 171 | ||
d) Würdigung des Ansatzes von Wach | 172 | ||
2. Der Ansatz Scheuerles | 173 | ||
a) Methodischer Ausgangspunkt von Scheuerle | 173 | ||
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Scheuerle | 174 | ||
aa) Der Abschluss der Tatsachenfeststellung durch Assimilation und Objektivierung | 174 | ||
bb) Das Zusammentreffen eines durch Tatsachenfeststellung ausgewählten natürlichen Begriffes mit einem rechtlichen Begriff als Domäne der Rechtsfrage | 179 | ||
cc) Die Bewältigung verschiedener Komplikationen der Trennung durch Scheuerle | 180 | ||
c) Die Anwendung von Scheuerles Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags | 183 | ||
d) Würdigung des Ansatzes von Scheuerle | 183 | ||
3. Der Ansatz Mitsopoulos' | 185 | ||
a) Methodischer Ausgangspunkt von Mitsopoulos | 185 | ||
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Mitsopoulos | 186 | ||
aa) Die Lösung des Trennungsproblems bei durch „Imponderabilien“ geprägten Fällen auf der Ebene der Gesetzesinterpretation | 186 | ||
bb) Die Lösung des Trennungsproblems bei der Auslegung von Willenserklärungen entsprechend der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung | 188 | ||
cc) Die Lösung des Trennungsproblems bei Wertungen | 188 | ||
c) Die Anwendung von Mitsopoulos' Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags | 189 | ||
d) Würdigung des Ansatzes von Mitsopoulos | 190 | ||
4. Der Ansatz Prüttings | 191 | ||
a) Methodischer Ausgangspunkt Prüttings | 191 | ||
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Prütting | 192 | ||
c) Die Anwendung von Prüttings Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags | 193 | ||
d) Würdigung des Ansatzes von Prütting | 193 | ||
5. Der Ansatz Rüßmanns | 194 | ||
a) Methodischer Ausgangspunkt von Rüßmann | 194 | ||
aa) Die Bedeutung der Prädikatenlogik für Rüßmanns Ansatz | 194 | ||
bb) Die Bedeutung des bisherigen Schrifttums für Rüßmanns Ansatz | 195 | ||
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Rüßmann | 196 | ||
aa) Rüßmanns Darstellung eines beispielhaften richterlichen Schlusses in den Ausdrucksformen der Prädikatenlogik | 196 | ||
bb) Die Behandlung des Problems der Synonymität durch Rüßmann | 197 | ||
cc) Rüßmanns rechtspolitischer Vorschlag einer Revisibilität von „Allsätzen“ aus dem Bereich des Tatsächlichen und des Rechtlichen | 198 | ||
c) Die Anwendung von Rüßmanns Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags | 198 | ||
d) Würdigung des Ansatzes von Rüßmann | 199 | ||
II. Der teleologische Ansatz | 201 | ||
1. Der Ansatz Schwinges | 202 | ||
a) Methodischer Ausgangspunkt von Schwinge | 202 | ||
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Schwinge | 203 | ||
c) Die Anwendung von Schwinges Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags | 203 | ||
aa) Die keinen Besonderheiten unterliegende Behandlung unbestimmter Rechtsbegriffe in der Lehre Schwinges | 204 | ||
bb) Die auf dieser Grundlage möglicherweise zu restriktive Revisionspraxis des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs | 205 | ||
d) Würdigung des Ansatzes von Schwinge | 206 | ||
aa) Das Fehlen einer methodischen Rechtfertigung für Schwinges Vorgehen | 206 | ||
bb) Die unvollständige Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien durch Schwinge | 207 | ||
cc) Die durch den Gesetzeswortlaut bestätigte Fehlerhaftigkeit seiner Lehre | 208 | ||
2. Der Ansatz Mannheims | 209 | ||
a) Methodischer Ausgangspunkt Mannheims | 209 | ||
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Mannheim | 210 | ||
c) Die Anwendung von Mannheims Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags | 211 | ||
d) Würdigung des Ansatzes von Mannheim | 211 | ||
3. Der Ansatz Engischs | 212 | ||
a) Methodischer Ausgangspunkt Engischs | 212 | ||
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Engisch | 212 | ||
aa) Die Rückführbarkeit auf sinnliche Wahrnehmbarkeit als Zentralkriterium der Tatfrage | 213 | ||
bb) Die Vergleichung begrifflich verarbeiteter Wahrnehmung als Zentralkriterium der Rechtsfrage | 214 | ||
cc) Die von Engisch anerkannte Komplikation der „Verschlingung“ | 214 | ||
dd) Die Modifikation der gefundenen logischen Ergebnisse durch teleologische Kriterien | 215 | ||
c) Die Anwendung von Engischs Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags | 216 | ||
d) Würdigung des Ansatzes von Engisch | 217 | ||
aa) Die logischen Vorzüge von Engischs Arbeit | 217 | ||
bb) Die nicht überzeugende Annahme der Möglichkeit einer „Verschlingung“ | 217 | ||
4. Der Ansatz Kuchinkes | 221 | ||
a) Methodischer Ausgangspunkt Kuchinkes | 221 | ||
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Kuchinke | 222 | ||
c) Die Anwendung von Kuchinkes Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags | 223 | ||
d) Würdigung des Ansatzes von Kuchinke | 224 | ||
5. Der Ansatz Henkes | 224 | ||
a) Methodischer Ausgangspunkt Henkes | 224 | ||
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Henke | 225 | ||
aa) Henkes logisch-begrifflicher Ausgangspunkt | 226 | ||
bb) Henkes Anerkennung einer Komplikation der „inadäquaten Feststellung einer Gesamtsituation“ | 226 | ||
cc) Weitere Einschränkungen der revisionsgerichtlichen Überprüfung der Rechtsfrage durch Henke, insbesondere im Bereich der „individualisierenden“ Rechtsfindung | 227 | ||
c) Die Anwendung von Henkes Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags | 228 | ||
d) Würdigung des Ansatzes von Henke | 230 | ||
aa) Die Vorzüge von Henkes vermittelndem Ansatz | 230 | ||
bb) Das zweifelhafte methodische Fundament dieses Ansatzes | 230 | ||
cc) Das zweifelhafte Bestehen der Komplikation der „inadäquaten Feststellung einer Gesamtsituation“ | 231 | ||
6. Der Ansatz Nierwetbergs | 233 | ||
a) Methodischer Ausgangspunkt Nierwetbergs | 233 | ||
aa) Nierwetbergs logisch-begrifflicher Ausgangspunkt | 233 | ||
bb) Die durch Nierwetberg zugelassenen teleologischen Einschränkungen des Ausgangspunktes | 233 | ||
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Nierwetberg | 234 | ||
c) Die Anwendung von Nierwetbergs Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags | 234 | ||
d) Würdigung des Ansatzes von Nierwetberg | 235 | ||
III. Die Leistungsmethode | 237 | ||
1. Methodischer Ausgangspunkt der Leistungsmethode | 237 | ||
2. Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch die Leistungsmethode | 238 | ||
3. Die Anwendung der Leistungsmethode auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags | 239 | ||
4. Würdigung der Leistungsmethode | 240 | ||
5. Kapitel: Entwicklung des eigenen Ansatzes zum Trennungsproblem und Anwendung dieses Ansatzes auf die revisionsgerichtliche Prüfung des Verwirkungstatbestands beim Verbraucherkredit | 243 | ||
A. Die vom Gesetz geforderte Trennung | 243 | ||
I. Die Untersuchung des Gesetzes anhand der gängigen Auslegungsmethoden | 243 | ||
1. Der Wortlaut des Gesetzes und sein Verweis auf den Rechtsanwendungsakt | 243 | ||
2. Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes | 244 | ||
3. Die systematische Betrachtung des Gesetzes | 245 | ||
4. Bedeutung des Gesetzeszwecks? | 246 | ||
II. Die Gewichtung der Methoden | 246 | ||
1. Die Frage nach der Möglichkeit einer „objektiv-teleologischen“ Auslegung | 247 | ||
2. Ihre Irrelevanz für das hier behandelte Problem wegen der abschließenden Berücksichtigung der Revisionszwecke im Regelungskonzept des Gesetzgebers | 247 | ||
III. Zwischenergebnis | 249 | ||
B. Die Durchführung der Trennung | 249 | ||
I. Die fundamentale Unterscheidung des natürlichen und des rechtlichen Begriffssystems | 249 | ||
II. Die Tatsachenfeststellung unter Nutzung des natürlichen Begriffssystems | 251 | ||
1. Der Begriff der Tatsache | 251 | ||
2. Der Begriff der Feststellung | 251 | ||
3. Die Zäsurwirkung der Tatsachenfeststellung | 252 | ||
III. Die Rechtsanwendung mittels der Ersetzung juristischer durch natürliche Begriffe | 252 | ||
1. Die vier Bestandteile des Rechtsanwendungsaktes | 253 | ||
2. Besondere Grenzfragen betreffend den Rechtsanwendungsakt | 253 | ||
IV. Zusammenfassung | 254 | ||
C. Die Bewältigung von Komplikationen | 255 | ||
I. Das Problem der eingeschränkten sprachlichen Darstellbarkeit der Tatsachenfeststellungen | 255 | ||
1. Die Möglichkeit einer Übermittlung durch außersprachliche Medien | 256 | ||
2. Die Notwendigkeit einer getrennten Betrachtung von Tatsachenfeststellung und ihrer Übermittlung | 257 | ||
a) Die Anwendung der oben entwickelten Grundsätze zur Tatsachenfeststellung | 257 | ||
b) Der Einfluss des positiven Rechts auf die Übermittlung der Tatsachenfeststellung | 258 | ||
3. Die Notwendigkeit einer getrennten Betrachtung von Beweiswürdigung und Übermittlung des Ergebnisses der Beweiswürdigung | 259 | ||
II. Das Problem der eingeschränkten sprachlichen Darstellbarkeit der für die Definition der Rechtsbegriffe leitenden Überlegungen | 259 | ||
1. Die Lösung dieser Fälle durch die Figur der exemplifikativen Interpretation | 260 | ||
2. Die daraus ersichtliche Notwendigkeit einer getrennten Betrachtung von Trennungsproblem und Hermeneutik | 261 | ||
III. Das Problem der völlig fehlenden Darstellbarkeit der für die streitentscheidende Norm erheblichen Tatsachen | 262 | ||
D. Die Anwendung der gefundenen Ergebnisse auf die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Verbraucherdarlehenswiderruf | 263 | ||
Schluss: Zusammenfassung in Thesen | 265 | ||
A. Zur Entwicklung der Verwirkung als materiellrechtliches Institut | 265 | ||
B. Zur Entwicklung des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag | 265 | ||
C. Zur revisionsgerichtlichen Prüfung des Verwirkungstatbestands, insbesondere am Beispiel der Behandlung des verbraucherkreditrechtlichen Widerrufsrechts durch den XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs | 266 | ||
D. Entwicklung eines Ansatzes zur Trennung von Rechts- und Tatfrage nach Auswertung wichtiger Beiträge des Schrifttums; dann Anwendung dieses Ansatzes auf die revisionsgerichtliche Prüfung des Verwirkungstatbestands beim Verbraucherkredit | 267 | ||
Literaturverzeichnis | 270 | ||
Sachwortverzeichnis | 288 |