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Die revisionsgerichtliche Prüfung des Verwirkungstatbestandes am Beispiel des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag

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Hartung, E. (2025). Die revisionsgerichtliche Prüfung des Verwirkungstatbestandes am Beispiel des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag. Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der Trennbarkeit von Rechts- und Tatfrage. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59281-4
Hartung, Ernst Jesco. Die revisionsgerichtliche Prüfung des Verwirkungstatbestandes am Beispiel des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag: Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der Trennbarkeit von Rechts- und Tatfrage. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59281-4
Hartung, E (2025): Die revisionsgerichtliche Prüfung des Verwirkungstatbestandes am Beispiel des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag: Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der Trennbarkeit von Rechts- und Tatfrage, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59281-4

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Die revisionsgerichtliche Prüfung des Verwirkungstatbestandes am Beispiel des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag

Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der Trennbarkeit von Rechts- und Tatfrage

Hartung, Ernst Jesco

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 308

(2025)

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About The Author

Ernst Jesco Hartung ist Arzt und Rechtsreferendar in Berlin.

Abstract

Der Widerruf von Verbraucherdarlehen ist Gegenstand vieler Prozesse. Häufig wird nicht nur über die Belehrung, sondern auch über die Verwirkung gestritten. Der XI. Zivilsenat des BGH entschied hierzu stets, letztere sei drittinstanzlich nur eingeschränkt nachprüfbar. Nachdem der Autor zunächst die Entstehung der Verwirkung und des Widerrufsrechts nachzeichnet, analysiert er diese Spruchpraxis des XI. Zivilsenats bei der Prüfung des Verwirkungstatbestands im Vergleich zum weiter reichenden Vorgehen anderer Senate. Er zeigt auf, dass die richtige Bemessung der Prüfung von einem klassischen Problem abhängt: der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage. Der Autor würdigt das Schrifttum hierzu und demonstriert in seinem eigenen Ansatz, dass Rechts- und Tatfrage stets klar trennbar sind, diese Trennung auch die Reichweite der revisionsgerichtlichen Kontrolle bestimmen muss, und dass auf dieser Grundlage die Verwirkung rechtlich voll nachprüfbar ist.»The Standard of Review Applied by the German Federal Court of Justice (Bundesgerichtshof) to the Time-Barring of a Right Due to Abuse of Rights, Exemplified by the Right of Withdrawal from a Consumer Credit Agreement. Also a Contribution to the Legal Doctrine of the Differentiability of Questions of Law from Questions of Fact«: This work analyses the case-law of the German Federal Court of Justice regarding the time-barring of a right of withdrawal from a consumer credit agreement. The standard of review is shown to be too deferential as it falsely assumes that the time-barring of such a right concerns a question of fact. The work further demonstrates that questions of law and questions of fact are always distinguishable; the time-barring of a right of withdrawal in a given set of circumstances being a question of law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Einleitung: Eingrenzung des Themas und Gang der Untersuchung 26
A. Das Revisionsgericht 26
I. Das persönliche Erkenntnisinteresse an einer Untersuchung der Tätigkeit des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht in Zivilsachen 26
II. Das rechtstatsächliche Erkenntnisinteresse an einer Untersuchung der Tätigkeit des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht in Zivilsachen 27
III. Das entstehungsgeschichtliche Erkenntnisinteresse an einer Untersuchung der Tätigkeit des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht in Zivilsachen 28
B. Die Verwirkung 28
C. Das Widerrufsrecht beim Verbraucherdarlehensvertrag 28
D. Die „Prüfung des Vorliegens“ 28
E. Der Gang der Untersuchung im Einzelnen 29
1. Kapitel: Die Entwicklung der Verwirkung als materiellrechtliches Institut 31
A. Die zur Annahme der Möglichkeit einer Verwirkung führende Interessenlage und ihre Bedeutung für das Verhältnis zwischen Verjährung und Verwirkung 31
I. Die Nichterfassung des Widerrufsrechts durch die Verjährung 31
II. Die aus der Nichterfassung des Widerrufsrechts durch die Verjährung gezogenen Konsequenzen 32
1. Die praktische Identität zur Verjährung auf Rechtsfolgenseite 32
2. Die Abgrenzung zur Verjährung auf Tatbestandsseite zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen 33
a) Die Rechtfertigung des Erfordernisses eines von der Verjährung abweichenden Tatbestands 33
b) Die Verwirklichung des Erfordernisses eines von der Verjährung abweichenden Tatbestands 34
aa) Zusätzliche Voraussetzungen aufseiten des Gläubigers 35
bb) Zusätzliche Voraussetzungen aufseiten des Schuldners 35
B. Das dogmatische Werden der Verwirkung 37
I. Die Zeit vor der Ausrufung der Weimarer Republik 37
1. Der Begriff der Verwirkung und das Phänomen der Verwirkung 37
a) Der Begriff der Verwirkung 37
b) Das Phänomen der Verwirkung 37
aa) Römische Wurzeln der Verwirkung 38
bb) Deutschrechtliche Wurzeln der Verwirkung 39
2. Das erstmalige Zusammentreffen des Begriffs der Verwirkung und des Phänomens der Verwirkung 40
a) Die erstmalige Verwendung des Begriffs der Verwirkung im hier relevanten Sinne 40
b) Die zunächst geringe Resonanz dieser Urteile 43
II. Die Zeit zwischen der Ausrufung der Weimarer Republik und dem Ende des Zweiten Weltkriegs 45
1. Die Weimarer Zeit 45
a) Die Entstehung der Verwirkung in der Rechtsprechung im „Aufwertungskampf“ 45
aa) Das Ringen um richterliche Gestaltungsmacht im „Aufwertungskampf“ 45
bb) Die Selbstbegrenzung der neu gewonnenen richterlichen Gestaltungsmacht durch Schaffung der Verwirkung auf Grundlage des § 242 BGB 49
b) Die rasche Ausweitung dieses Instituts auf weitere Sonderrechtsgebiete und die Frage seiner Verallgemeinerbarkeit 57
2. Die Zeit des Nationalsozialismus 58
3. Die Nachkriegszeit und die Zeit der Bundesrepublik 62
III. Die Rolle des Schrifttums bei der Entstehung der Verwirkungslehre 63
2. Kapitel: Die Entwicklung des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag als materiellrechtliches Institut 65
A. Die zur Einräumung eines Widerrufsrechts führende Interessenlage und ihre Bedeutung für die Themenstellung dieser Arbeit 65
I. Der rechtstatsächliche Befund 65
II. Die Situation der Vertragsparteien 66
III. Folgen dieser Charakterisierung des Widerrufsrechts für das Thema dieser Arbeit 67
B. Verhältnis des verbraucherdarlehensrechtlichen Widerrufsrechts zu anderen als Widerrufsrecht bezeichneten Instituten im Bürgerlichen Recht 68
I. Das Vorkommen von zahlreichen Widerrufsrechten im Allgemeinen Teil und im Schuldrecht des BGB 68
II. Die völlige Heterogenität der genannten Vorschriften 69
1. Die Heterogenität aus rechtstechnischer Betrachtung 69
2. Die Heterogenität nach dem angenommenen Sinn und Zweck der Vorschriften 70
3. Folgen der Heterogenität für die Zwecke dieser Arbeit 70
C. Die Entstehung eines Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen 71
I. Die Nichtaufnahme eines Widerrufsrechts in das AbzG 72
1. Der erstmalige Vorschlag eines solchen Rechts im Gutachten Philipp Hecks für den 21. Deutschen Juristentag 72
a) Der gedankliche Ausgangspunkt Hecks 72
b) Die Darstellung der Interessenlage durch Heck 73
c) Ein begründungsloses Retraktionsrecht als Lösungsvorschlag Hecks und die dogmatische Nähe dieses Vorschlags zum heutigen Widerrufsrecht 74
d) Zusammenfassende Betrachtung 75
2. Die Behandlung des Vorschlags von Heck auf den Deutschen Juristentagen 76
3. Die Rezeption von Hecks Idee in der ursprünglichen Fassung des Abzahlungsgesetzes 77
4. Zusammenfassende Betrachtung der Zeit bis zum Inkrafttreten des Abzahlungsgesetzes 78
II. Die Reformdebatte im Anschluss an das Inkrafttreten des Abzahlungsgesetzes 79
1. Die Reformdebatte in der Zeit bis zur Gründung der Bundesrepublik 79
a) Das Fehlen einer Reformdiskussion im deutschen Schrifttum bis in die 1930er Jahre hinein 79
b) Der Entwurf einer Novelle zum österreichischen Ratengesetz als erneuter Anlass zu einer Diskussion 80
aa) Genese und Inhalt des Entwurfs 81
bb) Reaktionen auf den österreichischen Entwurf in der dortigen Debatte 82
c) Fortführung der Debatte in der Zeit des Nationalsozialismus' 83
2. Die Reformdebatte in der Zeit nach der Gründung der Bundesrepublik 84
a) Der Gesetzesentwurf zur Änderung des AbzG der SPD-Fraktion im Jahre 1953 84
aa) Der Inhalt und die Bedeutung des Entwurfs 84
bb) Die Reaktionen auf den Entwurf 85
cc) Zwischenbetrachtung 86
b) Die zunächst folgenlose Erzielung politischer Einigkeit über die Einführung eines Widerrufsrechts durch die Vorlage teils konkordanter Entwürfe der großen Bundestagsfraktionen 87
aa) Der Inhalt der Entwürfe 87
bb) Die Herkunft der Entwürfe und die Reaktionen auf sie 89
c) Das erstmalige Auftreten eines verbraucherschützenden Widerrufsrechts im geltenden Recht in § 11 Abs. 1 AuslInvestmG und in § 18b KAGG 90
aa) Der Inhalt der Regelungen 90
bb) Der Zusammenhang dieser Regelungen zur allgemeinen Debatte über ein verbraucherschützendes Widerrufsrecht 91
d) Die Kulmination der Debatte in der Einführung eines verbraucherschützenden Widerrufsrechts in § 1b AbzG 91
aa) Gescheiterte Vorstöße in der Zeit des fünften und sechsten Deutschen Bundestages 91
bb) Der Durchbruch in der Zeit des siebten Deutschen Bundestages 94
III. Die Generalisierung des Widerrufsrechts durch seine Erstreckung auf das gesamte Verbraucherkreditrecht, seine Europäisierung und seine zeitliche Entgrenzung 100
1. Die Schaffung eines allgemeinen Verbraucherkreditrechts und eines dazugehörigen Widerrufsrechts 100
a) Vorarbeiten durch die Gutachten Marschall v. Biebersteins und Haddings und die Behandlung der Frage auf dem 53. Deutschen Juristentag 100
b) Die Schaffung eines allgemeinen Verbraucherkreditrechts durch das Verb‍rKrG 102
2. Die Integration eines europäisierten und potentiell zeitlich unbegrenzten Widerrufsrechts in das BGB 104
a) Die Integration in das BGB 104
b) Die Möglichkeit eines „ewigen“ Widerrufsrechts 104
c) Die Europäisierung des Widerrufsrechts 106
3. Kapitel: Die revisionsgerichtliche Prüfung des Verwirkungstatbestands, insbesondere beim verbraucherkreditrechtlichen Widerrufsrecht 107
A. Phänomenologische Darstellung der revisionsgerichtlichen Prüfung des Verwirkungstatbestands durch den XI. Zivilsenat 108
I. Die hohe Zahl an „Verwirkungsfällen“ im Kontrast zum schnellen Abschluss der davon handelnden Rechtsprechung des XI. Zivilsenats 108
II. Die grundlegenden Entscheidungen vom 12.07.2016 als Ausgangspunkt einer möglichen Systematisierung 110
III. Die Darstellung der sich daraus für dieses Teilkapitel ergebenden Systematisierung 110
IV. Die Durchführung der Systematisierung 112
1. Die revisionsgerichtliche Überprüfung der Anwendbarkeit der Verwirkung – auch unter europarechtlichem Gesichtspunkt – auf das Widerrufsrecht im Verbraucherdarlehensrecht 112
a) Die Überprüfung der Anwendbarkeit der Verwirkung auf das Widerrufsrecht im Verbraucherdarlehensrecht nach nationalem Recht 112
aa) Die Kürze der dieser Frage gewidmeten Ausführungen als Zeichen der materiellrechtlichen Stärke des Verwirkungsinstituts 113
bb) Die Kürze der dieser Frage gewidmeten Ausführungen als Zeichen der fehlenden revisionsrechtlichen Problematik dieser Anwendbarkeitsprüfung 113
b) Die Überprüfung der Anwendbarkeit der Verwirkung auf das Widerrufsrecht im Verbraucherdarlehensrecht nach europäischem Recht 114
2. Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Vorliegens des Zeitmoments der Verwirkung beim Widerrufsrecht im Verbraucherdarlehensrecht 115
a) Die Eingrenzung des für das Zeitmoment relevanten Zeitraums in der Revisionsinstanz 115
b) Das generelle Unterbleiben einer darüber hinausgehenden Festlegung des für das Zeitmoment hinreichenden Zeitraums in der Revisionsinstanz 116
c) Die konkrete Bemessung des für das Zeitmoment hinreichenden Zeitraums in einem Fall 116
3. Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Vorliegens des Umstandsmoments der Verwirkung beim Widerrufsrecht im Verbraucherdarlehensrecht 117
a) Die Überprüfung des Vorhandenseins einer tragfähigen Tatsachengrundlage und der Berücksichtigung aller erheblichen Gesichtspunkte 117
aa) Das Vorhandensein einer tragfähigen Tatsachengrundlage 117
bb) Die Berücksichtigung aller erheblichen Gesichtspunkte 118
b) Die Überprüfung der Erwägungen der Berufungsgerichte am Maßstab der Denkgesetze 120
c) Die Überprüfung der Erwägungen der Berufungsgerichte am Maßstab der Erfahrungssätze und des richtigen Wertungsmaßstabes 121
d) Die Überprüfung der Erwägungen der Berufungsgerichte auf das Vorliegen einer Divergenz im Rechtssatz 121
aa) Die Funktion dieser Kategorie zur Korrektur der falschen berufungsgerichtlichen Bewertung der Unkenntnis des Darlehensnehmers vom Widerrufsrecht 122
bb) Die fragliche Berechtigung dieser Kategorie bei der Entscheidung über zugelassene Revisionen 123
cc) Die Erstreckung dieser Kategorie auf Fälle, in denen das Berufungsgericht ausdrücklich richtige Obersätze aufgestellt hat 124
dd) Die Erstreckung dieser Kategorie auf weitere Sachverhalte (i.e. Sicherheitenfreigabe durch die Bank) und dadurch aufkommende Zweifel an ihrer Abgrenzbarkeit zur Kategorie der Berücksichtigung aller erheblichen Gesichtspunkte 125
e) Die Überprüfung der berufungsgerichtlichen Entscheidung mit Blick auf die Verwirkung ohne Zuordnung zu einer benannten Kategorie 126
aa) Die Überprüfung des Vorliegens des Umstandsmoments tout court 126
bb) Die Überprüfung des Vorliegens von schützenswertem Vertrauen 127
cc) Die Überprüfung des Vorliegens von Einrichtungen des Schuldners 130
dd) Die Überprüfung des Vorliegens eines unzumutbaren Nachteils des Schuldners, insbesondere: die fehlende Selbstständigkeit dieser Überprüfung durch ihre Einordnung bei der Frage des Vertrauenstatbestandes 132
4. Die Frage der Entscheidungsreife im Sinne des § 563 Abs. 3 ZPO 133
a) Das Unterbleiben einer eigenen Sachprüfung in der Revisionsinstanz bei nur bezüglich einzelner Tatbestandsmerkmale der Verwirkung fehlerhafter berufungsgerichtlicher Ausführungen 134
b) Die nur angedeutete Unterscheidung zwischen Tatsachenfeststellung und -würdigung und die Überweisung beider Operationen an das Tatsachengericht 135
c) Die Reservierung sogar der „Subsumtion unter § 242 BGB“ für das Tatsachengericht 136
V. Das Ergebnis der Systematisierung 137
B. Gegenüberstellung des durch den XI. Zivilsenat gewählten Ansatzes mit in der Vergangenheit durch den XI. und durch andere Zivilsenate gewählten Ansätzen und das daraus fließende Interesse an einer Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage 139
I. Die weniger restriktive Entscheidungspraxis insbesondere der anderen Zivilsenate 139
1. Die konkrete Überprüfung des Zeitmoments der Verwirkung 140
a) Die vollständige Nachprüfung eines berufungsgerichtlich ermittelten Zeitraums trotz einer fehlerhaften Eingrenzung dieses Zeitraums durch das Berufungsgericht 140
b) Das Treffen einer eigenen revisionsgerichtlichen Entscheidung zum Zeitmoment in Abwesenheit einer berufungsgerichtlichen Würdigung dieser Frage 141
c) Die Ersetzung einer berufungsgerichtlichen Würdigung zum Zeitmoment durch eine andere revisionsgerichtliche Entscheidung 141
2. Die konkrete Überprüfung der Tatbestandsmerkmale des Umstandsmoments der Verwirkung 142
a) Die Selbstständigkeit der Überprüfung von Einrichtungen des Schuldners und des Vorliegens eines unzumutbaren Nachteils 142
b) Die Überprüfung der berufungsgerichtlichen Subsumtion zur Frage des Vorliegens des Vertrauenstatbestands 143
c) Die Überprüfung der berufungsgerichtlichen Subsumtion zur Frage des Vorliegens von Einrichtungen des Schuldners 144
d) Die Überprüfung des Vorliegens eines unzumutbaren Nachteils 145
3. Die Frage der Entscheidungsreife 146
a) Die Einordnung der Prüfung der Verwirkung als Subsumtion unter einen unbestimmten Rechtsbegriff und ihre Möglichkeit in der Revisionsinstanz 146
b) Die daraus für die Revisionsinstanz erwachsenden Möglichkeiten im Einzelnen 147
aa) Von der Ablehnung der Verwirkung zu ihrer Bejahung 147
bb) Von der falschen Begründung der Verwirkung zur richtigen 147
cc) Von der Bejahung der Verwirkung zu ihrer Ablehnung 148
dd) Die offene Frage der Pflicht zu einer eigenen Sachentscheidung 148
4. Zusammenfassung der bei der Betrachtung der Entscheidungspraxis der anderen Zivilsenate gefundenen Ergebnisse 149
II. Die Begründung des restriktiven Prüfungsmaßstabes des XI. Zivilsenats und das daraus fließende Interesse an einer Abgrenzung der Tat- von der Rechtsfrage 150
4. Kapitel: Die wichtigsten Ansätze des Schrifttums zur Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage und deren Anwendung auf die Verwirkung des verbraucherkreditrechtlichen Widerrufsrechts 152
A. Die vom Gesetz vorausgesetzte Möglichkeit der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage 152
B. Die von der Literatur vorgeschlagenen Möglichkeiten der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage 154
I. Der logisch-begriffliche Ansatz 154
1. Der Ansatz Wachs, zugleich ein Exkurs zur Entstehungsgeschichte der ZPO und zum Problem der Synonymität 154
a) Methodischer Ausgangspunkt von Wach 154
aa) Die von Wach in Bezug genommene Position Bährs 154
bb) Die Ablehnung der Position Bährs durch den historischen Gesetzgeber 156
cc) Die dadurch gerechtfertigte Untersuchung des Rechtsanwendungsvorgangs durch Wach 160
dd) Insbesondere: Wachs Behandlung des Problems der Synonymität 163
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Wach 165
aa) Die Rechtsfrage auf der Ebene des Obersatzes 165
bb) Die Rechtsfrage auf der Ebene des Untersatzes 168
cc) Die Rechtsfrage auf der Ebene des Schlusses 170
c) Die Anwendung von Wachs Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags 171
d) Würdigung des Ansatzes von Wach 172
2. Der Ansatz Scheuerles 173
a) Methodischer Ausgangspunkt von Scheuerle 173
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Scheuerle 174
aa) Der Abschluss der Tatsachenfeststellung durch Assimilation und Objektivierung 174
bb) Das Zusammentreffen eines durch Tatsachenfeststellung ausgewählten natürlichen Begriffes mit einem rechtlichen Begriff als Domäne der Rechtsfrage 179
cc) Die Bewältigung verschiedener Komplikationen der Trennung durch Scheuerle 180
c) Die Anwendung von Scheuerles Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags 183
d) Würdigung des Ansatzes von Scheuerle 183
3. Der Ansatz Mitsopoulos' 185
a) Methodischer Ausgangspunkt von Mitsopoulos 185
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Mitsopoulos 186
aa) Die Lösung des Trennungsproblems bei durch „Imponderabilien“ geprägten Fällen auf der Ebene der Gesetzesinterpretation 186
bb) Die Lösung des Trennungsproblems bei der Auslegung von Willenserklärungen entsprechend der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung 188
cc) Die Lösung des Trennungsproblems bei Wertungen 188
c) Die Anwendung von Mitsopoulos' Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags 189
d) Würdigung des Ansatzes von Mitsopoulos 190
4. Der Ansatz Prüttings 191
a) Methodischer Ausgangspunkt Prüttings 191
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Prütting 192
c) Die Anwendung von Prüttings Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags 193
d) Würdigung des Ansatzes von Prütting 193
5. Der Ansatz Rüßmanns 194
a) Methodischer Ausgangspunkt von Rüßmann 194
aa) Die Bedeutung der Prädikatenlogik für Rüßmanns Ansatz 194
bb) Die Bedeutung des bisherigen Schrifttums für Rüßmanns Ansatz 195
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Rüßmann 196
aa) Rüßmanns Darstellung eines beispielhaften richterlichen Schlusses in den Ausdrucksformen der Prädikatenlogik 196
bb) Die Behandlung des Problems der Synonymität durch Rüßmann 197
cc) Rüßmanns rechtspolitischer Vorschlag einer Revisibilität von „Allsätzen“ aus dem Bereich des Tatsächlichen und des Rechtlichen 198
c) Die Anwendung von Rüßmanns Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags 198
d) Würdigung des Ansatzes von Rüßmann 199
II. Der teleologische Ansatz 201
1. Der Ansatz Schwinges 202
a) Methodischer Ausgangspunkt von Schwinge 202
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Schwinge 203
c) Die Anwendung von Schwinges Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags 203
aa) Die keinen Besonderheiten unterliegende Behandlung unbestimmter Rechtsbegriffe in der Lehre Schwinges 204
bb) Die auf dieser Grundlage möglicherweise zu restriktive Revisionspraxis des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs 205
d) Würdigung des Ansatzes von Schwinge 206
aa) Das Fehlen einer methodischen Rechtfertigung für Schwinges Vorgehen 206
bb) Die unvollständige Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien durch Schwinge 207
cc) Die durch den Gesetzeswortlaut bestätigte Fehlerhaftigkeit seiner Lehre 208
2. Der Ansatz Mannheims 209
a) Methodischer Ausgangspunkt Mannheims 209
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Mannheim 210
c) Die Anwendung von Mannheims Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags 211
d) Würdigung des Ansatzes von Mannheim 211
3. Der Ansatz Engischs 212
a) Methodischer Ausgangspunkt Engischs 212
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Engisch 212
aa) Die Rückführbarkeit auf sinnliche Wahrnehmbarkeit als Zentralkriterium der Tatfrage 213
bb) Die Vergleichung begrifflich verarbeiteter Wahrnehmung als Zentralkriterium der Rechtsfrage 214
cc) Die von Engisch anerkannte Komplikation der „Verschlingung“ 214
dd) Die Modifikation der gefundenen logischen Ergebnisse durch teleologische Kriterien 215
c) Die Anwendung von Engischs Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags 216
d) Würdigung des Ansatzes von Engisch 217
aa) Die logischen Vorzüge von Engischs Arbeit 217
bb) Die nicht überzeugende Annahme der Möglichkeit einer „Verschlingung“ 217
4. Der Ansatz Kuchinkes 221
a) Methodischer Ausgangspunkt Kuchinkes 221
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Kuchinke 222
c) Die Anwendung von Kuchinkes Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags 223
d) Würdigung des Ansatzes von Kuchinke 224
5. Der Ansatz Henkes 224
a) Methodischer Ausgangspunkt Henkes 224
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Henke 225
aa) Henkes logisch-begrifflicher Ausgangspunkt 226
bb) Henkes Anerkennung einer Komplikation der „inadäquaten Feststellung einer Gesamtsituation“ 226
cc) Weitere Einschränkungen der revisionsgerichtlichen Überprüfung der Rechtsfrage durch Henke, insbesondere im Bereich der „individualisierenden“ Rechtsfindung 227
c) Die Anwendung von Henkes Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags 228
d) Würdigung des Ansatzes von Henke 230
aa) Die Vorzüge von Henkes vermittelndem Ansatz 230
bb) Das zweifelhafte methodische Fundament dieses Ansatzes 230
cc) Das zweifelhafte Bestehen der Komplikation der „inadäquaten Feststellung einer Gesamtsituation“ 231
6. Der Ansatz Nierwetbergs 233
a) Methodischer Ausgangspunkt Nierwetbergs 233
aa) Nierwetbergs logisch-begrifflicher Ausgangspunkt 233
bb) Die durch Nierwetberg zugelassenen teleologischen Einschränkungen des Ausgangspunktes 233
b) Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch Nierwetberg 234
c) Die Anwendung von Nierwetbergs Ansatz auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags 234
d) Würdigung des Ansatzes von Nierwetberg 235
III. Die Leistungsmethode 237
1. Methodischer Ausgangspunkt der Leistungsmethode 237
2. Die Durchführung der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage durch die Leistungsmethode 238
3. Die Anwendung der Leistungsmethode auf die Verwirkung beim Widerruf im Bereich des Verbraucherdarlehensvertrags 239
4. Würdigung der Leistungsmethode 240
5. Kapitel: Entwicklung des eigenen Ansatzes zum Trennungsproblem und Anwendung dieses Ansatzes auf die revisionsgerichtliche Prüfung des Verwirkungstatbestands beim Verbraucherkredit 243
A. Die vom Gesetz geforderte Trennung 243
I. Die Untersuchung des Gesetzes anhand der gängigen Auslegungsmethoden 243
1. Der Wortlaut des Gesetzes und sein Verweis auf den Rechtsanwendungsakt 243
2. Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes 244
3. Die systematische Betrachtung des Gesetzes 245
4. Bedeutung des Gesetzeszwecks? 246
II. Die Gewichtung der Methoden 246
1. Die Frage nach der Möglichkeit einer „objektiv-teleologischen“ Auslegung 247
2. Ihre Irrelevanz für das hier behandelte Problem wegen der abschließenden Berücksichtigung der Revisionszwecke im Regelungskonzept des Gesetzgebers 247
III. Zwischenergebnis 249
B. Die Durchführung der Trennung 249
I. Die fundamentale Unterscheidung des natürlichen und des rechtlichen Begriffssystems 249
II. Die Tatsachenfeststellung unter Nutzung des natürlichen Begriffssystems 251
1. Der Begriff der Tatsache 251
2. Der Begriff der Feststellung 251
3. Die Zäsurwirkung der Tatsachenfeststellung 252
III. Die Rechtsanwendung mittels der Ersetzung juristischer durch natürliche Begriffe 252
1. Die vier Bestandteile des Rechtsanwendungsaktes 253
2. Besondere Grenzfragen betreffend den Rechtsanwendungsakt 253
IV. Zusammenfassung 254
C. Die Bewältigung von Komplikationen 255
I. Das Problem der eingeschränkten sprachlichen Darstellbarkeit der Tatsachenfeststellungen 255
1. Die Möglichkeit einer Übermittlung durch außersprachliche Medien 256
2. Die Notwendigkeit einer getrennten Betrachtung von Tatsachenfeststellung und ihrer Übermittlung 257
a) Die Anwendung der oben entwickelten Grundsätze zur Tatsachenfeststellung 257
b) Der Einfluss des positiven Rechts auf die Übermittlung der Tatsachenfeststellung 258
3. Die Notwendigkeit einer getrennten Betrachtung von Beweiswürdigung und Übermittlung des Ergebnisses der Beweiswürdigung 259
II. Das Problem der eingeschränkten sprachlichen Darstellbarkeit der für die Definition der Rechtsbegriffe leitenden Überlegungen 259
1. Die Lösung dieser Fälle durch die Figur der exemplifikativen Interpretation 260
2. Die daraus ersichtliche Notwendigkeit einer getrennten Betrachtung von Trennungsproblem und Hermeneutik 261
III. Das Problem der völlig fehlenden Darstellbarkeit der für die streitentscheidende Norm erheblichen Tatsachen 262
D. Die Anwendung der gefundenen Ergebnisse auf die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Verbraucherdarlehenswiderruf 263
Schluss: Zusammenfassung in Thesen 265
A. Zur Entwicklung der Verwirkung als materiellrechtliches Institut 265
B. Zur Entwicklung des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag 265
C. Zur revisionsgerichtlichen Prüfung des Verwirkungstatbestands, insbesondere am Beispiel der Behandlung des verbraucherkreditrechtlichen Widerrufsrechts durch den XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs 266
D. Entwicklung eines Ansatzes zur Trennung von Rechts- und Tatfrage nach Auswertung wichtiger Beiträge des Schrifttums; dann Anwendung dieses Ansatzes auf die revisionsgerichtliche Prüfung des Verwirkungstatbestands beim Verbraucherkredit 267
Literaturverzeichnis 270
Sachwortverzeichnis 288