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Vom Ende des Vermeidungsgrundsatzes

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Tamburo, V. (2025). Vom Ende des Vermeidungsgrundsatzes. Perspektiven mehrfacher Staatsangehörigkeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59163-3
Tamburo, Vito. Vom Ende des Vermeidungsgrundsatzes: Perspektiven mehrfacher Staatsangehörigkeit. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59163-3
Tamburo, V (2025): Vom Ende des Vermeidungsgrundsatzes: Perspektiven mehrfacher Staatsangehörigkeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59163-3

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Vom Ende des Vermeidungsgrundsatzes

Perspektiven mehrfacher Staatsangehörigkeit

Tamburo, Vito

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1562

(2025)

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About The Author

Vito Tamburo studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Jahr 2018 legte er das 1. Staatexamen am Oberlandesgericht Hamm ab. Im Anschluss an die Erste Staatsprüfung promovierte er bei Prof. Dr. Fabian Wittreck mit einer Arbeit im Staatsangehörigkeitsrecht. Von 2022 bis 2024 absolvierte er das Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. 2024 legte er das 2. Staatsexamen vor dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen ab. Er war Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Abstract

Im jüngst in Kraft getretenen Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz nahm der Gesetzgeber Abstand vom Vermeidungsgrundsatz mehrfacher Staatsangehörigkeit. Der Autor bereitet in seiner - zum Veröffentlichungszeitpunkt mithin (auch) rechtshistorisch geprägten - Untersuchung zum einen auf, auf welchen rechtlichen und staatspolitischen Fundamenten dieser Grundsatz gebaut ist, und zum anderen, ob und wo dessen Spurenelemente und Strukturgrenzen im höherrangigen und einfachen Recht zu verorten wären. Die Analyse zeigt Lokalisierungspunkte der rechtlichen Grenzen der unilateralen Steuerbarkeit der Mehrstaatigkeit auf und stellt die Chancen und Risiken aus der Perspektive der überkommenen Funktion der Staatsangehörigkeit als Zuordnungskonstante auf den Prüfstand. Ein Untersuchungsschwerpunkt wird hierbei auf die kritische Analyse einer ehemals zentralen Verkörperung dieses Grundsatzes gelegt, welche - bis zuletzt - ebenso einzigartig wie umstritten gewesen ist: das sog. Optionsmodell.»About the End of the Avoidance Principle. Prospects of Multiple Nationality«: This study is dedicated to a legal systematisation of the enforcement mechanisms of the avoidance principle of multiple citizenship that applied until the most recent reform of German nationality law. In this context, the legal policy parameters and roots of this principle are analysed. In addition, the most controversial legal figure in the history of German nationality law, the recently abolished option model, is examined from different legal perspectives.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 26
A. Einführung: Staatsangehörigkeitsrecht und Mehrstaatigkeit im Kontext des Migrations‍(folgen)‌rechts 33
I. Thematische Koordinatensetzung: Dichotomie des Untersuchungstopos 35
II. Faktische Koordinatensetzung: Mehrstaatigkeit in ihren statistischen Realitäten 38
III. Modus operandi, Gang der Untersuchung und Forschungsfragen 42
1. Wozu eigentlich (noch) Staatsangehörigkeit? Lokalisierung rechtlicher Funktionsfacetten von Staatsangehörigkeit als Zuordnungskonstante 43
2. Problemaufriss I: Exklusivität versus Mehrstaatigkeit – „Eine unendliche Geschichte“ 44
3. Problemaufriss II: Perspektiven „des“ bzw. „eines“ Optionsmodells 48
4. Folgen und Konsequenzen: Rechtspolitische Gestaltungsoffensiven als Alternative zum Optionsmodell im Prüfungsüberblick 51
IV. Darlegung des Untersuchungsbedarfs und Reflexion des Forschungsstandes 52
V. Abschließend: Was offen bleiben muss 54
B. Funktionen, Bedingungen und rechtliche Konstituenten der (deutschen) Staatsangehörigkeit: Skizzierung eines elementaren Funktionswandels innerhalb des Migrationsrechts als Ausgangspunkt 57
I. Grundlegungen: Staatsangehörigkeit als personale Basis von Legitimationsstrukturen im demokratischen Verfassungsstaat 59
1. Überkommene Funktionsverständnisse und angehörigkeitsrechtliche Begriffsfacetten aus völker- und staatsrechtlicher Perspektive 61
a) Völkerrechtliche Funktion: Staatsangehörigkeit als fundamentales und präzisiertes Zuordnungsinstrument 63
b) Staatsrechtliche Funktion: Gesamtheit rechtlich definierter Staatsangehöriger als corpus des staatskonstitutiven Elements „Staatsvolk“ 65
c) Staatsangehörigkeit und Integration 67
d) Staatsangehörigkeit als Anknüpfungspunkt im Internationalen Privatrecht 69
2. Sukzessiver Verständniswandel im Lichte zunehmender transnationaler Überlagerungserscheinungen und globaler Migrationsbewegungen 70
a) Entpartikularisierung durch nationale und transnationale Dynamisierung tradierter Funktionen des Angehörigkeitsstatus: Ist das Daueraufenthaltsrecht „das neue Staatsangehörigkeitsrecht“? 71
b) Der dynamische Rechtsstatus der Unionsbürgerschaft im stetigen Wandel hin zum „grundlegenden Status“: Vom losen Annex zur Statusemanzipation 77
c) Folge: Rechtliche und soziopolitische Integrationsrendite durch Staatsangehörigkeit? 83
d) Folgerungen und Resümee: Staatsangehörigkeit als Zuordnungskonstante im Kontext sich wandelnder Staatlichkeit 86
II. Normative Grundlegungen der (deutschen) Staatsangehörigkeit 87
1. Allgemein-völkerrechtliche Determinanten der Staatsangehörigkeit 87
a) Grundsatz: Souveräne Ausgestaltung durch die Nationalstaaten, die Grenzen der Gestaltungshoheit und das Risiko des sog. genuine links 88
b) Staatenlosigkeit als Schranke der Gestaltungsbefugnis? 91
2. Konstitutionelle Präsuppositionen der Staatsangehörigkeit nach dem Grundgesetz: Verfassungsrechtliche Offenheit zugunsten der gesetzgeberischen Gestaltungsbefugnis 94
a) Art. 16 Abs. 1 GG: Schutzbastion einer entziehungsfesten Staatsangehörigkeit als Fundament demokratischer Gleichheit 94
aa) Schutzstandard des Art. 16 Abs. 1 GG als Abwehrrecht: Entziehungsschutz und Institutsgarantie 95
bb) Verfassungsrechtliches Egalisierungsgebot: Deutsche Staatsangehörigkeit als Grundlage gleichberechtigter Zugehörigkeit 97
cc) Punktuelle Permeabilität des Staatenlosigkeitsvorbehalts 99
b) Art. 116 GG: Historischer Fußabdruck des Kriegs- und Diktaturunrechts mit zeitloser staatsrechtlicher Aufladung 101
aa) Abs. 1: Definitionsvoranschlag des personellen Legitimationssubjekts 101
bb) Abs. 2: Wiedereinbürgerungsoption und Nichtausbürgerungsfiktion als konstitutioneller Ausdruck der Wiedergutmachung 104
cc) Formelle und materielle Staatsangehörigkeit als Konsequenz des Art. 116 Abs. 1 GG? 105
c) Art. 6 Abs. 1 GG: Perpetuierung eines Grundsatzes der staatsangehörigkeitsrechtlichen Familieneinheit de constitutione lata? 108
d) Dennoch: Keine absolute Gestaltungsfreiheit der Statuszugänge auf Kosten verfassungsrechtlicher Wertentscheidungen (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 20 Abs. 2 S. 1 GG) 110
3. Erwerbs- und Verlustvarianten der Staatsangehörigkeit de lege lata und rechtshistorische Prototypen 112
a) Kursorische Genese staatsangehörigkeitsrechtlicher (Reform-)‌Gesetzgebung im Spiegel gesellschaftspolitischer Grundentscheidungen 112
b) Erwerb 116
aa) Originärer Erwerb (insbesondere der „Geburtserwerb“) 116
(1) Angehörigkeitserwerb kraft Abstammung: Prämisse familiärer und sozialer Bindungsentwicklungen als Fundament des sog. ius sanguinis 118
(2) Angehörigkeitserwerb kraft Geburt im Inland: Zum Facettenreichtum des sog. ius soli 121
(a) Gesetzliche Verankerung: Keine hyperinklusive „Zufälligkeit der Geburt“, sondern Erheblichkeit von Elementen des ius domicilii 122
(b) Kritik 126
(aa) Sonderfall des „reinen“ ius soli auf Ebene der Unionsstaaten 126
(bb) Deutsche Regelung: Viel Rauch um (fast) nichts? 128
bb) Derivativer Erwerb 130
(1) „Unter ferner liefen“: Tatbestände der Ermessenseinbürgerung 131
(2) Solleinbürgerung ausländischer Ehegatten und Lebenspartner, § 9 StAG 133
(3) Anspruchsvoraussetzungen der Einbürgerung nach § 10 StAG als Konnex von soziopolitischen Inklusions- und Exklusionsfaktoren 135
(4) Einbürgerungsrecht als integrationspolitisches Wechselspiel 139
c) Überblick: Verlustgründe nach dem StAG 141
aa) Verlust der Staatsangehörigkeit auf Eigeninitiative 142
bb) Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung als Ankerpunkt verfassungsrechtlicher Funktionsdiskurse über die Staatsangehörigkeit 143
cc) Durchsetzungsmechanismen des Vermeidungsgrundsatzes im engeren Sinne 143
dd) Verlust der Staatsangehörigkeit infolge des Eintritts in ausländische Streitkräfte oder der Beteiligung an Kampfhandlungen ausländischer terroristischer Vereinigungen 144
III. Überleitendes Zwischenfazit: Zugehörigkeitskonstante unter Definitionshoheit des parlamentarischen Gesetzgebers 146
C. Anatomie der Mehrstaatigkeit und des erodierenden Vermeidungsgrundsatzes: Normative Anlagen, rechtliche Wurzeln und rechts- und soziopolitische Begründungsansätze 148
I. Staatsangehörigkeiten auf Kollisionskurs: Mehrstaatigkeit und ihr Zustandekommen 150
1. Terminologische Klarstellungen: „Doppelte“ und „mehrfache“, „echte“ und „unechte“ Mehrstaatigkeit 150
2. Entstehungsmodi der Mehrstaatigkeit 152
a) Positivkollision originärer Erwerbsgrundsätze 152
aa) Abkömmlinge bi- oder multinationaler Partnerschaften als Kollisionsreaktion internationaler Erwerbsmodi iure sanguinis 152
bb) Kollision von ius sanguinis und ius soli in verschiedenen Staatsangehörigkeitsregimen 153
b) Kumulierte Angehörigkeiten als Folge des derivativen Erwerbs der Staatsangehörigkeit 154
3. Folgerungen 155
II. Völkerrechtliche Auskunftslage: Die Vermeidung von Mehrstaatigkeit als internationalrechtliches Ziel? 156
1. Allgemeines Völkerrecht: Gleichrangigkeit der Staatsangehörigkeiten und Gestaltungsbefugnis als Ausgangspunkt 157
a) Keine allgemein-völkerrechtliche Maxime zur Hinnahme oder Vermeidung von Mehrstaatigkeit 157
b) „Nemo potest exuere patriam“: Faktische Begünstigung durch Staatenpraxis der fehlenden Entlassungsbereitschaft 159
2. Präzisierung und Generalisierung durch völkerrechtliche Verträge 160
a) Bilaterale Verträge „unter deutscher Beteiligung“ als Prototypen ihrer Zeit voraus? 160
b) Entwicklungsgenese völkervertragsrechtlicher Rezeptionen als Indiz für die Abstraktion von originärer und derivativer Entstehung von Mehrstaatigkeit 164
aa) Globale Vermeidungsdesiderate: Haager-Konventionen 1930 – Ein Konglomerat „zahnloser“ Absichtserklärungen 164
bb) Forcierung des geschlechtergerechten „système dualiste“ als Wegbereiter der Mehrstaatigkeit am Exempel einschlägiger UN-Konventionen 167
c) Europäische Vermeidungsdesiderate: Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern 1963 171
aa) Zaghafte Restriktionsversuche von Mehrstaatigkeit durch den Europarat 172
bb) Zweites Zusatzprotokoll als exemplarischer Enttabuisierungsschlüssel 175
d) Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit des Europarates 1997: „Vom Saulus zum Paulus“? 177
aa) Holzschnitt: Staatsangehörigkeitsübereinkommen als Kodifikation gemeinsamer Prinzipien inklusive sukzessiver Berücksichtigung von Individualinteressen 178
bb) Kompromiss der neutralen Rezeption von Mehrstaatigkeit als status quo im Europarat 179
3. Folgerungen: Konkretisierung heutiger Vermeidungsbestrebungen durch Völkerrecht und Überantwortung an innerstaatlichen Diskurs 183
III. Unionsrechtliche Auskunftslage: Mittelbare Durchschlagswirkungen im Interesse der Grundfreiheiten ohne genuinen Einfluss auf Vermeidungsmechanismen der mitgliedstaatlichen Staatsangehörigkeitsgesetzgebung 184
1. Keine Implikationen auf mitgliedsstaatliche Vermeidungs- oder Toleranzstrategien 184
2. Säulen operativer Elemente mehrfacher (EU-)‌Staatsangehörigkeit aus Sicht des Unionsrichterrechts 186
a) Gullung und Gilly: Keine frühe unionsrechtliche Aufladung der EU-Mehrstaatigkeit 186
b) Micheletti: Absage an Dominanzabstufungen und Validitätsnegierungen kumulierter Staatsangehörigkeiten zum Zwecke des Unionsrechts 188
c) Garcia Avello und McCarthy: EU-Mehrstaatigkeit als Freifahrtschein zur unionsrechtlichen Jurisdiktionsgewalt? 190
3. Folgerungen 194
IV. Staatsrechtliche Auskunftslage und verfassungsrechtliche Exklusivitätsdesiderate 195
1. Rechtliche Qualifikation von Mehrstaatigkeit unter dem Regime des StAG 1870 und des RuStAG 1913 als Kontraindikator vorkonstitutioneller Perpetuierungen eines Vermeidungsgrundsatzes 195
2. Nochmals anhand der Verhandlungen des Parlamentarischen Rates: Umgangsstrategien an den parlamentarischen Gesetzgeber überwiesen 200
3. Mehrstaater-Beschluss des BVerfG oder auch: Eine „Übeldoktrin“, die den Namen nicht verdient 203
4. Ein „Verfassungsrecht der Mehrstaatigkeit“ oder ein „Verfassungsrecht gegen die Mehrstaatigkeit“? 206
a) Institutsgarantie: Erwerbseinschränkungen als spiegelbildliches Analogon der grundsätzlichen Entziehungsfestigkeit der Staatsangehörigkeit? 207
b) Nationalstaatliche Verfassungsinhärenz aus Art. 116 GG: Eine Schranke vermehrter Zulassung von Mehrstaatigkeit? 211
c) Gleichheit: Mehrstaatigkeit und Vermeidungsgrundsatz als struktureller Ausgangspunkt gleichheitsverfassungsrechtlicher Kalamitäten? 213
aa) Konzeptionelle Dimension („Ob“): Asymmetrische Standards als Distinktionsindikator zwischen genuin verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen Kalamitäten 213
bb) Qualitative Dimension („Wie“): Absolutes „Mehr“ an Rechten des Mehrstaaters im Vergleich zum Monostaater am Paradeexempel pluralisierter Partizipationsrechte? 214
d) Staatsstrukturprinzipien: Gesetzgeberische Implikationen in das Staatsangehörigkeitsrecht und Hinnahme der Mehrstaatigkeit unter dem Demokratieprinzip? 217
aa) Vorfrage: Offenheit des (angehörigkeitsrechtlichen) Volksbegriffes nach Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG für normative Zuordnungsentscheidungen des Gesetzgebers 217
bb) Keine Auflösung der Ausschließlichkeit des mit der Staatsangehörigkeit verbundenen exklusiven Treue- und Pflichtenverhältnisses als Verfassungs- und Demokratieproblem 220
cc) Kein Funktionsverlust der konstitutionell abgesicherten Staatlichkeit durch eine individualistische Relativierung der Schicksalsgemeinschaft 223
dd) Vice versa: Hinnahme von Mehrstaatigkeit kein genuin rechtliches Filtrat, sondern ein verfassungspolitisches Desiderat 227
e) Verfassungsrechtliche Bilanz: Reformen ohne Verfassungsbruch, sondern als Index verfassungsrechtlicher Wertneutralität 229
V. Architektur innerstaatlicher Durchsetzungsmechanismen und Revisionen des Vermeidungsprinzips: Von angehörigkeitsrechtlicher Scheinkonstituante zur offenen Rechtsillusion? 231
1. Vermeidung von Mehrstaatigkeit im derivativen Staatsangehörigkeitserwerb als Epizentrum des sog. Vermeidungsgrundsatzes 232
a) Vermeidung von Mehrstaatigkeit als normative Voraussetzung der Anspruchseinbürgerung 232
aa) Implikationen von Regel und Verfahren: Reichweite der konstitutiven Anspruchs- und Integrationsvoraussetzung 233
(1) Problem I: Verwaltungsrechtsdogmatische Frage des Verlust- und Aufgabezeitpunktes und problematische gesetzgeberische Kompatibilitätsofferte mit Nebenbestimmungen 234
(2) Problem II: Rechts- und Integrationspolitische Folgewirkungen 236
bb) Der Ausnahmenkatalog des § 12 StAG und dessen Rechtsprechungsgenese als Unzumutbarkeitskorrektiv: Strukturelle Fragilität des Vermeidungsgrundsatzes? 238
(1) Fragilität: Rechtliche oder „faktische“ Unmöglichkeit der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Nr. 2 StAG, als genuin rechtlicher Abhängigkeitsnachweis des Vermeidungsgrundsatzes von ausländischer Staatsgewalt 239
(2) Billigkeit: Versagung aus den Gründen in § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StAG zur Schaffung von Einzelfallgerechtigkeit 242
(a) Gründe, die der Einzubürgernde nicht zu vertreten hat, und Bescheidung in nicht angemessener Zeit als präzise umrissene Ausnahmevorgaben 243
(b) „Unzumutbarkeit“ als Wirkungsexempel des Vermeidungsgrundsatzes 244
(3) Einzelfallgerechtigkeit: Ausnahmetatbestände für „unverhältnismäßige Schwierigkeiten“, „besondere Härte“ bis hin zu „erheblichen Nachteilen“ nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 und Nr. 5 StAG 248
(4) Ausnahmetatbestand für Flüchtlinge nach der GFK 251
(5) Durchbrechung des Vermeidungsgrundsatzes qua Generalklausel und Verfassungsrecht? 253
(a) Generalklausel des § 12 Abs. 1 S. 1 StAG: Systematisch synchronisiert mit dem Ausnahmenkatalog 253
(b) Hinnahme von Mehrstaatigkeit als Produkt verfassungsrechtlicher Schrankensetzung durch individuelle Gewissenskonflikte (Art. 4 Abs. 1 GG) 255
cc) Gesetzgeberisch gewollte Abweichung: EU-Mehrstaater und Staatsangehörige der Schweiz als angehörigkeitsrechtliche Privilegienträger 257
b) Vermeidung von Mehrstaatigkeit im Zuge der Ermessenseinbürgerung 260
c) Vermeidungsgrundsatz in der Ehegatten- und Lebenspartnereinbürgerung 262
d) Konsequenzen und Würdigung des Vorstehenden: Eine „Regel-Ausnahme-Umkehrung“ als konzeptioneller Fragilitätsnachweis des Vermeidungsgrundsatzes? 263
2. Vermeidungsgrundsatz auf der Verlustebene: Derivativer Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit und „Auslandsadoption“ Minderjähriger durch ausländische Staatsangehörige 268
a) Rechtspolitische Immanenz und Struktur des § 25 Abs. 1 StAG als Zuwendungsindex zum ausländischen Einbürgerungsstaat 268
b) Zentraler Exemtionsindikator: Beibehaltungsgenehmigung in § 25 Abs. 2 StAG 270
c) Novellierungen des § 27 StAG als Exempel rechtspolitischer Konsistenzkontroversen über disparate Exemtionen des Vermeidungsgrundsatzes 273
3. Originärer Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Grundsatz und Beschränkungen 274
a) Konzeptionelle Beschränkung des originären Erwerbs iure sanguinis durch einen „Auslandsgenerationenschnitt“ 275
b) Konzeptionelle Beschränkung des originären Erwerbs iure soli: Das Optionsmodell 276
4. Folgerungen: Vermeidung von Mehrstaatigkeit als leicht überschreitbare Grenze eines jeden Erwerbs- und Verlusttatbestandes? 277
VI. Rechtliche und scheinrechtliche Begründungsansätze zur Vermeidung oder Hinnahme von Mehrstaatigkeit 281
1. Rechtshistorischer Ausgangspunkt: Überkommene Mitgliedschaftsvorverständnisse und ein Geflecht konkurrierender Nationalstaaten als Problemauslöser 283
a) Differente Problemperspektiven unter völkerrechtlichen und staatsfunktionellen Koordinaten 284
b) Folge der Radizierung: Krisenfallszenario ad extremum 286
2. Rechtliche Konfliktpunkte: Prinzipielle Ignorierung fremder Staatsangehörigkeiten bei Inanspruchnahme eigener Staatsangehöriger als Ausgangspunkt 290
a) Diplomatische und konsularische Schutzausübung: Der klassische Konflikt konkurrierender Personalhoheiten 291
aa) Einwand: Schutzfrage als Resultat kollidierender Personalhoheiten par excellence 292
bb) Replik I: Keine völkerrechtliche Schutzlosigkeit im Dreiecksverhältnis 294
cc) Replik II: Zunehmender Rekurs auf die vorherrschende Staatsangehörigkeit als Folge zunehmenden „Empowerments“ des mediatisierten Individuums im Völkerrecht 295
b) Reziprokes Verhältnis Heimatstaat – Individuum: Mehrfache Staatsangehörigkeit als mehrfache Inanspruchnahme? 302
aa) Wehrpflicht: (K)‌ein Problem der laufenden Epoche? 302
(1) Einwand: Die Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland als Alpha eines neuen Problems? 303
(2) Lösungsangebot und Rechtslage: Aussetzung der Wehrpflicht als zweischneidiges Schwert 304
bb) Steuerrecht: Gelöste Mehrfachbesteuerungen als Pioniere völkervertragsrechtlicher Zugänglichkeit 308
c) Internationales Privatrecht: Keine Frage des „Ob“ der Mehrstaatigkeit, sondern eine Frage des „Wie“ 312
aa) Mehrfache Staatsangehörigkeit, multiple Anknüpfung? 312
(1) Einwand: Gefahr „hinkender Rechtsverhältnisse“ im IPR 314
(2) Replik: Strukturschwäche der pro-domo-Klausel als Problemursache 315
bb) Zuständigkeits- und Anerkennungswettläufe im internationalen und europäischen Zivilverfahrensrecht 317
d) Holzschnitt: Fragen des Internationalen Straf- und Auslieferungsrechts: Sukzessiv bedeutungslos, im Unionsraum obsolet 320
e) Rück- und Ausblick auf die rechtlichen Konfliktfelder anhand eines aktuellen Beispiels: Struktur- und Bestandsschwäche aller Einzelstaatsangehörigkeiten durch Statuspluralisierung aus verfassungsrechtlicher Sicht? 323
3. Zum Spezifikum der EU-Mehrstaatigkeit: Demokratietheoretische Kalamität eines Grundsatzes „one person, two votes“ als Gefahr eines „nationality shoppings“? 326
a) Seitenblick: Rar gesäte Privilegierungsmechanismen weiterer EU-Mitgliedstaaten für eine erleichterte Einbürgerung für EU-Ausländer 328
b) Demokratiedefizit durch „echte“ Doppelwahlen? Die „Causa di Lorenzo“ als Menetekel künftiger Wahlungleichheiten? 331
c) Demokratiedefizit durch „unechte“ Doppelwahlen? Rekurs und Abstraktion von der reklamierten doppelten Wahlmöglichkeit von Mehrstaatern 336
d) Folgerungen: EU-Mehrstaatigkeit ohne partikulares Unrechtspotential 338
4. Rechts- und integrationspolitische Kosten-Nutzen-Abwägung: Überwiegen die Chancen der Hinnahme von Mehrstaatigkeit die Destabilisierungsszenarien? 339
a) Narrativ des automatisierten Loyalitätskonflikts: Irregularität kumulierter Staatsangehörigkeiten aufgrund eines exklusiven „Wesens“ der Staatsangehörigkeit? 340
aa) Einwand: Statuskumulationen als normative Degradierung bürgerschaftlicher Zugehörigkeit im Allgemeinen? 340
bb) Replik: Migrationspolitische Realitäten vor dem Anachronismus des exklusiven Loyalitäts- und Treuekonzepts der Staatsangehörigkeit 343
b) Soziopolitische „Integrationshemmung“ durch mehrfache Staatsangehörigkeit? 346
aa) Einwand: „Wir können aus dem ‚Staatenkuchenˋ uns nicht nur die Rosinen suchen“ 347
bb) Replik: Artifizielle Vermengung nur bedingt kompatibler Sachfragen 348
c) Gegenrede aus staatsfunktioneller und demokratietheoretischer Perspektive 351
aa) Interventionsoptionen von Seiten der Hoheitsgewalt des Herkunftsheimatstaats: Destabilisierungswirkung durch außen- und innenpolitische Desintegrationseffekte 352
(1) Ausgangspunkt: Mehrstaatigkeit als politisches Instrument zum Ausbau der personalhoheitlichen Souveränität über die Diaspora 353
(2) Folgewirkung I: Außenpolitische Desintegration als Damoklesschwert hingenommener Mehrstaatigkeit? 355
(3) Folgewirkung II: Innenpolitische Desintegration und Minderheitenschutz – Vorrechtliche Bedenken über aus Minderheitenrechten erwachsende Partizipationsinstanzen 360
bb) Demokratietheoretische Implikationen: Wider die Unterinklusion durch Einräumung von Mehrstaatigkeit, wider die Überinklusion durch intergenerative Überführung in die Monostaatigkeit – Mehrstaatigkeit als Transitzustand 364
d) Resümee: Staatspolitische und rechtssoziologische Vorteile im Einwanderungsstaat Deutschland 367
5. Folgerung: Hinnahme von Mehrstaatigkeit kein rechtliches „Übel“, in reguliertem Maße ein potentieller „Genuss“ 368
VII. Rechtsvergleichender Seitenblick: Staatenpraxis als Argument für eine stärkere Permission mehrfacher Staatsangehörigkeit? 371
1. Grundlegend: Begrenzte Vergleichbarkeit staatsangehörigkeitsrechtlicher Konzeptionen? 372
2. Trend innerhalb der EU-Mitgliedstaaten: Vorsichtige Tendenz in Richtung Hinnahme trotz vernehmbarer staatsangehörigkeitspolitischer Heterogenität 376
VIII. Bündelung wesentlicher Erkenntnisse: Renitentes Festhalten am Vermeidungsgrundsatz als pars pro toto für ein monosedentäres Migrationsrecht? 379
1. Auskunftslage des Völker- und Europarechts: Mehrstaatigkeit als öffentliches Statuskollisionsrecht nur peripher dem internationalen Recht überantwortet 379
2. Auskunftslage des StAG: Fragilität des Vermeidungsgrundsatzes im Lichte künftiger Migrationsbewegungen 380
3. Was ist das „Übel“ an der Mehrstaatigkeit? 382
4. Desiderat: Transitorische Mehrstaatigkeit im Immigrationskontext als Materie des Völkervertragsrechts 384
D. Retro- und Prospektive des sogenannten Optionsmodells als Spezifikum: Rostender Anker des Vermeidungsgrundsatzes? 386
I. Konzeptionelle Säulen und Wurzeln des Optionsmodells 387
1. Entwicklung des Optionsmodells als Kompromissresultat einer gesellschaftspolitischen Kontroverse 387
a) Diskussionshergang: Reformpotential als Zufallsprodukt der Mehrheitsverhältnisse innerhalb beider Gesetzgebungsorgane 388
b) Kursorisch: Verfassungswidrige Betaversion und Schnittstellen zum finalen Endprodukt des Optionsmodells – Das Modell der sogenannten Kinderstaatszugehörigkeit 391
c) Erwerbsregelungstechnischer Paradigmenwechsel unter Inkaufnahme einer Einschränkung 393
aa) „Traditionelle“ staatsangehörigkeitsrechtliche Etymologie der Option: Vom Instrument zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit 394
(1) Die Option als völkerrechtliches Instrument für ein verbindliches Zugehörigkeitsproprium nach einer Staatensukzession 395
(2) Die Option als staatsangehörigkeitsrechtliches Gestaltungsinstrument: Gemeinsamkeiten und Unterschiede 396
(3) Die Option als rares Instrument zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit: Akademische Vorreiter und Tuchfühlungen aus der Staatenpraxis 398
(a) Abwahlzwang als akademisches und rechtspolitisches Glasperlenspiel 398
(b) Der Optionszwang als Instrument zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit in der internationalen Praxis: Überholte oder gescheiterte Exempel 401
(c) Noch heute als Verzichtsobliegenheiten praktizierte „Optionszwänge“ als Exempel prozeduraler und inhaltlicher Permeabilität 403
(d) § 29 StAG als „deutscher Sonderweg“ 406
bb) Rechtsnatur und Regelungswirkung – Mehrstaatigkeit unter auflösender Bedingung der Tätigung einer Obliegenheit 407
cc) Administrative Eigentümlichkeiten des Optionsverfahrens nach alter und neuer Rechtslage 409
dd) Die Beibehaltungsgenehmigung als verfassungsrechtlich notwendiges und systematisch folgerichtiges Korrektiv: Zusätzliches Einfall‍stor für Durchbrechungen des Vermeidungsgrundsatzes 414
d) Skizzierung der rechtlichen und gesellschaftspolitischen Kontroverse über das „native“ Optionsmodell vor dem Änderungsgesetz 417
aa) Rechtspolitische Schwächen und rechtliche Folgefragen des Optionsmodells 417
(1) Während des Optionsverfahrens geborene Kinder 417
(2) Migrationsfolgenrechtliche und rechtspolitische Probleme gestern und heute 418
(3) Komplikationen im Bereich des Internationalen Privatrechts 421
bb) Integrationspolitische Streitbarkeit des Optionsmodells als Zentrum der Kontroverse 422
(1) Das Optionsmodell im Lichte der divergierenden Integrationsprämissen 423
(2) Die Abwahlentscheidung als ausschließliches Barometer des Integrationsgrades 425
(3) Begrenzte Aussagekraft empirischer Erkenntnisse zu dem Optionsverhalten der Betroffenen vor der Novellierung 425
(4) Folgerung: Kompromissprodukt eines Optionsmodells unter Inkaufnahme von Zugeständnissen auf Seiten beider integrationspolitischer Ansätze 428
2. Restrukturierung des Optionsmodells 2014: Entschärfung unter Inkaufnahme rechtlicher Probleme im dezimierten Anwendungsbereich 429
a) Konzeptionelle Modifikationen im neuen Optionsrecht: Novellierter Voraussetzungskatalog als rechtliche Grundlage der profunden Modellentkräftung 432
aa) Identischer Grundsatz: Äquivalenter Anwendungskreis 433
bb) Teleologische Einschränkung bei Kindern aufgrund einer Naturalisation der Eltern? 434
cc) Kriterium des „Aufwachsens“ im Sinne des Abs. 1a als neuer, zentraler Ausgangs- und Aufhebungsschlüssel 436
(1) Grundlegung: Staatsangehörigkeitsrechtliche Auslegung des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland 437
(2) Härtefallklausel als flexibilisierendes Korrektiv in restriktiver Handhabung 439
(3) Folgen und Würdigung der Bereichsausnahme: Weitgehende Entschärfung der rechts- und integrationspolitischen Sprengkraft 440
dd) Erhalt des Hinweises nach Abs. 5 S. 5 als materielle Obliegenheitsvoraussetzung 442
b) Erhebliche Applikationsprobleme im Optionsvorverfahren nach Abs. 5: Die ultima ratio der Öffentlichen Zustellung als Garant des fehlenden „Erhalts“ 443
c) Zwischenergebnis: Optionsmodell als entschärftes Kompromissprodukt – Konzeptionelle Belastung des Erwerbs iure soli als Symbol? 448
II. Verfassungsmäßigkeit und verfassungsrechtliche Implikationen eines Optionsmodells im Allgemeinen und des § 29 StAG im Besonderen 449
1. Verfassungsrechtliche Bewertung des Optionsmodells aus der (facettenreichen) Perspektive des Art. 16 Abs. 1 GG 449
a) Virulenz auf Verlustebene: Der Verlust der Staatsangehörigkeit qua optione als grundgesetzlich verbotene Entziehung im Sinne des Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG? 449
aa) Entziehungsbegriffe in Schrifttum und Rechtsprechung im Wandel: Abgrenzung zum Verlust 450
(1) Wortlautorientierte und historisch-teleologische Auslegungszugriffe 451
(2) Entwicklungsbemühungen des „Entziehungsbegriffes“ im Lichte der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung 452
(3) Kursorisch: Vorzug und Schwäche des funktionellen Ansatzes des BVerfG unter komplementärer Heranziehung des Zumutbarkeitsansatzes 455
bb) Notwendigkeit der Differenzierung verschiedener Verlustmodi 457
(1) Positivoption ohne Nachweis über die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit 457
(2) Unterlassene Abgabe einer Erklärung 459
(3) Positivoption für die ausländische Staatsangehörigkeit 460
cc) Folgerung: Optionskonzept im Hinblick auf Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG bedenkenlos 461
b) Virulenz auf Erwerbsebene: Die optionsbelastete Staatsangehörigkeit als Differenzierung im Sinne einer Staatsangehörigkeit der „zweiten Klasse“? 461
aa) Optionsbelastung keine inhaltliche Statusdiminuierung 462
bb) Idealtypische Permanenz der Staatsangehörigkeit für die Verfassungskonformität unergiebig 464
c) Optionsregelung als Verlusttatbestand im Sinne des Art. 16 Abs. 1 S. 2 GG: Abstraktion von Konzeption und Prozedur 466
aa) Legitimer Zweck der Vermeidung von Mehrstaatigkeit: Heranziehung des Prinzips und gedeckter Novellierungsbedarf 467
bb) Verfassungsrechtliche Kalamität der Ursprungsfassung: Fälle drohender Staatenlosigkeit bei prozeduralen Versäumnissen 467
cc) Konzeptuell: Novellierte Optionsregelung als verhältnismäßiger Verlusttatbestand 469
dd) Prozedural: Öffentliche Zustellung des Optionshinweises und der deklaratorischen Verlustfeststellung als verfassungsrechtlich unbetretbarer Verlustkorridor? 471
d) Fazit: Abstrakte Entschärfung der verfassungsrechtlichen Virulenz aus Art. 16 Abs. 1 GG – Konkrete Verschärfung in der prozeduralen Verwirklichung 476
2. Optionspflicht und Gleichheitssätze (Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 S. 1, 33 Abs. 1 GG) 476
a) Die Optionspflicht als gegen Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG verstoßende Differenzierung nach der „Abstammung“ des Betroffenen? 477
aa) Maßstab: „Staatsangehörigkeit“ als verbotenes Differenzierungskriterium? 479
bb) Direkte Fassung der Optionsregelung nach § 29 StAG unter dem verbotenen Merkmal der „Abstammung“ oder „Heimat“? 480
(1) Differenzierungskriterium „Abstammung“: Über ein verfassungsgerichtlich konstruiertes Nadelöhr 480
(2) § 29 StAG als lediglich „dem Wesen nach auf der Abstammung beruhende“ Differenzierung 482
(3) Inlandssozialisationsprivileg des „Aufwachsens“ (§ 29 Abs. 1a StAG) keine Diskriminierung nach der „Heimat“ 484
b) Analyse optionsrechtlicher Gleichheitsprobleme am allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) 485
aa) Konzeptionell: Gesonderte Pflicht für Deutsche iure soli im Allgemeinen als Ungleichbehandlung 485
(1) Würdigung der als Rechtfertigungsgründe proklamierten Sacherwägungen 486
(2) Divergierende Integrationsvermutungen zugunsten Deutscher iure sanguinis als gewichtiger sachlicher Differenzierungsgrund 487
(a) Verhältnismäßigkeitseinwand 488
(b) Replik 489
(aa) Im Lichte der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers 490
(bb) Mit Einschränkung: Im Lichte der vom Gesetzgeber gewählten Ausgestaltung und der Rechtsnatur 492
(cc) Spezifikum der Novellierung: Im Lichte partiell plausibilisierter Integrationsprämissen 494
(dd) Mit Einschränkung: Im Lichte des Generationenschnitts, § 4 Abs. 4 StAG 494
(3) Konzeptionelles Fazit: Distinktionen und Typisierungen zwischen den originären Erwerbsmodi als Exempel weitreichender gesetzgeberischer Gestaltungsbefugnis 495
bb) Replikation der Vergleichsgruppen als inhärentes Plausibilitäts- und Verfassungsproblem 496
cc) EU-Mehrstaater und Schweizer Mehrstaater versus Mehrstaater mit Drittstaatsangehörigkeit 500
(1) EU-Mehrstaater 500
(a) Sachlicher Grund: Rechtfertigung über internationale Sonderbeziehungen eingedenk des verfassungsrechtlichen Integrationsförderauftrages in Art. 23 GG? 500
(b) Würdigung der sachlichen Gründe im Rahmen der Rechtfertigung: Nicht alles europäische Integration, was privilegiert? 502
(2) Schweizer Bürger: Keine EU – kein sachlicher Privilegierungsgrund? 505
(3) Zwischenergebnis: Privilegierungstatbestände als Abstraktionsexempel zwischen rechtspolitischen Zweifeln und gesetzgeberischer Gestaltungsbefugnis 509
dd) Faktische Privilegierung von Staatsangehörigen entlassungsunwilliger Drittstaaten 509
ee) Privilegierung von Spätaussiedlern (§ 15 BVFG) 510
ff) Implementationsprobleme der Öffentlichen Zustellung als Indikator des Erfordernisses einheitlicher Rechtsanwendung (Art. 33 Abs. 1 GG) 511
gg) Zwischenfazit: Gleichheitsrechtliche Kontrolle als Trennlinie zwischen rechtspolitischer Plausibilität und genuin verfassungsrechtlichen Geboten 512
3. Demokratietheoretische Implikationen des optionsbedingten Staatsangehörigkeitsverlustes, Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG 513
4. Kursorisch: Konformität der grundrechtseinschränkenden Vorschrift mit (vermeintlichen) verfassungsrechtlichen Formalitäten 515
a) Gesetzgeberisches Versäumnis im Hinblick auf das Zitiergebot? 515
b) Hinreichende Bestimmtheit der Härtefallklausel (Art. 20 Abs. 3 GG) 518
5. Ergebnisse der verfassungsrechtlichen Konformitätskontrolle: Entschärfungen und Verschärfungen einer in sich wenig tragfähigen Restregelung – Fokusverschiebung von der Konzeption auf die Prozedur 519
a) Mittelbarer Einfluss der Reform auf die Verfassungskonformität: Grenzen der Integrationshypothesen und Hürden der prozeduralen Abwicklung 519
b) Konzeptionelle Verfassungskonformität von Optionsmodellen, prozeduraler Stillstand als neues Verfassungsproblem 520
III. Unionsrechtskonformität des § 29 StAG: Konzeptionsgrenzen staatsangehörigkeitsrechtlicher Verlustgründe in den Verträgen und einschlägiger EuGH-Rechtsprechung 521
1. Art. 20 AEUV: Verlusttatbestände des nationalen Staatsangehörigkeitsrechts in „neuem“ unionsrechtlichen Prüfungsgewand 522
a) Einschränkung des mitgliedsstaatlichen Monopols für staatsangehörigkeitsrechtliche Erwerbs- und Verlusttatbestände 525
aa) Prozesshistorie EuGH [Rottmann] 526
bb) Inventur und Entscheidungsgenese: „Rottmann“ als Schlüssel zur Erweiterung europäischer Jurisdiktionsgewalt 527
b) Rs. Tjebbes als präzisierter Maßstab für Verlusttatbestände ex lege 533
aa) Prozesshistorie EuGH [Tjebbes] 534
bb) Kursorische Urteilsgenese: Komplementär oder Surrogat der Rottmann-Maßstäbe? 535
cc) Würdigung: „Rolle rückwärts“ oder sinnvolle Ergänzung des Gerichtshofs? 537
(1) Spezifikation des Verhältnismäßigkeitsvorbehalts nach den „Rottmann-Maßstäben“: EuGH im Spagat zwischen Residualkompetenz und Kernbestandsschutz 537
(2) Keine Signalwirkung der Entscheidung hinsichtlich von Mehrstaatigkeit und des Vermeidungsgrundsatzes 540
dd) Konsequenzen, Aussagekraft und Ausblick für das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht 542
(1) Konsequenz: Überkommene Verlustgründe ex lege im unionsrechtlichen Limbus? 543
(2) Applikation der vorbezeichneten Grundsätze auf die Optionsregelung: Verschärfung des Schwebezustandes und unionsrechtlicher Präzisierungsbedarf 548
2. Art. 21 AEUV: Das eingeschränkte Freizügigkeitsrecht als Indikator einer unionsbürgerschaftlichen Zwickmühle 550
a) Bereichsausnahme für im Inland aufgewachsene Deutsche iure soli als Einschränkung der Freizügigkeit aus Art. 20 Abs. 2 Nr. 1, 21 AEUV 551
b) Mitgliedstaatliche Prärogative zur Ausgestaltung und Würdigung staatsangehörigkeitsrechtlicher „enger Bindungen“ als Rechtfertigungsgrund? 554
c) Verhältnismäßigkeit und unionsrechtskonforme Auslegung? 556
3. Zwischenfazit und unionsrechtlicher Ausblick 559
IV. Völkerrechtliche Evaluation des § 29 StAG als Beispiel des permissiven Rahmens für spezifische Angehörigkeitsmodelle 561
1. Allgemeines Völkerrecht als unterentwickelter Prüfungsmaßstab 561
2. Konformität mit multilateralen, staatsangehörigkeitsrechtlichen Abkommen: Vorbehalt zu Art. 7 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit 562
3. Folgerung: Staatsangehörigkeitsrechtliches Unikat unter Völkerrechtskonformität 565
V. Resultate: Perspektiven des (novellierten) Optionsmodells und Auswirkungen 565
1. Ex post-Korrektur iure soli entstehender Mehrstaatigkeit: Eine als Grundsatz getarnte Ausnahme 566
2. Rechtspolitische Tragfähigkeit und Zukunftsaussichten des Optionsmodells 567
3. Politische Revitalisierungsperspektiven des Optionsmodells oder auch: Eine Reise ohne Wiederkehr? 568
4. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht: Konzeptionell ungewöhnlich, jedoch weitgehend rechtskonform – prozedural hochproblematisch 570
5. Konsequenzen für den Vermeidungsgrundsatz: Indikator einer sukzessiven Wandlung zum Hinnahmeprinzip mit demokratietheorischen Korrektiven? 571
a) Neue Asymmetrie von Geburtserwerb iure soli und Einbürgerungsvorschriften: Keine rechtliche Virulenz, sondern rechtspolitische Handlungsoption 572
b) Neue gesetzgeberische und rechtspolitische Tendenzen durch die Entschärfung? 573
6. Ausblick: Bereichsausnahme für im Inland aufgewachsene Deutsche iure soli als Anfang vom Ende des Optionsmodells? 574
E. Genese rechtspolitischer Gestaltungsoffensiven als Alternativen zum Optionsmodell 576
I. Modell der aktiven und ruhenden Staatsangehörigkeit als Flexibilisierung der letztmaßgeblichen Zuordnung? 577
1. Konzeptionierungen: Bisherige Erfahrungen im spanisch-lateinamerikanischen und italienisch-argentinischen Rechts- und Personenverkehr als Blaupause? 578
2. Kritik: Ein binäres Angehörigkeitsnetz als Rechtsutopie? 580
a) Verfassungsrechtliche Implikationen durch die Einheitlichkeit der deutschen Staatsangehörigkeit: Implementierung artifizieller „Status im Status“? 581
b) Unionsrecht: Keine Blockade durch Micheletti 584
3. Konsequenz: Mehrwert des Modells und Reichweitenbegrenzung 585
II. Unterbindung der unlimitierten „Weitervererbung“ kumulierter Staatsangehörigkeiten qua Generationenschnitt 588
1. Terminologische Ausdifferenzierung: Kein Inlandsschnitt, sondern Auslandsschnitt 589
2. Implementierung des Auslandsgenerationenschnitts, § 4 Abs. 4 StAG 590
a) Verfassungsrechtliche Relevanz 590
aa) Nichterwerb der Staatsangehörigkeit kein verfassungswidriges Entziehungsanalogon im Hinblick auf Art. 16 Abs. 1 GG 591
bb) Exkurs: Aufhebung einer systemwidrigen Erstreckung von § 4 Abs. 4 S. 1 StAG auf verfassungsrechtliche Garantien des Art. 116 Abs. 2 GG 592
b) Fehlende Kohärenz des in § 4 Abs. 4 S. 1 StAG angelegten „Generationenschnitts“ sowohl in rechtspraktischer als auch in rechtspolitischer Hinsicht 595
c) Rechtspolitischer modus operandi und jüngere Gesetzesinitiative: Notwendigkeit des Ausbaus völkerrechtlicher Verträge und Abhängigkeit von außenpolitischen Koordinaten 597
III. Generationsnachgelagerter Optionszwang für Mehrstaater als reformatio in melius? 601
1. Konzeptionierung 602
2. Replik 603
IV. Sog. gestufte Staatsangehörigkeitsmodelle: Nur ein „fauler Kompromiss“ für die optionsrechtliche Ahnenreihe? 606
1. Konzeptionierung 606
2. Replik 607
V. Folgerungen: Rechtspolitische Glasperlenspiele im Spannungsfeld zwischen politischer Realisierbarkeit und konstitutionellem Einheitlichkeitsgebot – Ein stummer Schrei nach einem „Völkerrecht der Staatsangehörigkeit“ 609
F. Conclusiones finali, Beantwortung aufgeworfener Forschungsfragen und Ausblick 611
I. Präsupposition: Das Recht der Staatsangehörigkeit als parlamentarisch und gesamtgesellschaftlich auszufechtende „Wer“-Frage 611
II. Einfachgesetzliches Vermeidungsprinzip im Spannungsfeld fragwürdiger Rationalität und struktureller Fragilität 612
III. The clash of nationality laws: Pragmatismus in der Rezeption von Positivkonflikten im globalisierten Zeitalter 613
IV. „Was vom Optionszwange übrig blieb“: Symbolpolitische Reliquie oder genuine Konstituante des Staatsangehörigkeitsrechts? 614
V. Versuch eines bidirektionalen Ausblicks: Parlamentarische Zukunftsmusik in den Perspektiven des Optionsmodells und der (inter-)‌nationalen Umgangsstrategien mit Mehrstaatigkeit 615
VI. Kernthesen der Untersuchung 617
Anlage: Vom Ende des Vermeidungsgrundsatzes unter dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz 632
I. Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts: „Schlussstein oder Vehikel“ für den Staatsangehörigkeitsdiskurs? 633
1. Restlose Abschaffung des Vermeidungsgrundsatzes 633
2. „Causa finita?“ Wohl kaum! – Veränderte innen- und außenpolitische Realitäten als Katalysatoren neuer Aushandlungsimpulse 635
II. Perspektivisch: Revitalisierungsperspektiven auf den unionsrechtlichen Prüfstand 639
III. Ergebnis: Kein „Federstrich“ für den Zugehörigkeitsdiskurs 643
Literaturverzeichnis 645
Stichwortverzeichnis 699