Menu Expand

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Spannungsfeld zwischen Artenschutz und Klimaschutz

Cite BOOK

Style

Simon, C. (2025). Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Spannungsfeld zwischen Artenschutz und Klimaschutz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59261-6
Simon, Caroline. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Spannungsfeld zwischen Artenschutz und Klimaschutz. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59261-6
Simon, C (2025): Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Spannungsfeld zwischen Artenschutz und Klimaschutz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59261-6

Format

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Spannungsfeld zwischen Artenschutz und Klimaschutz

Simon, Caroline

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 212

(2025)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Caroline Simon wurde 1995 in Brüssel geboren und ist in Bremen und Hamburg aufgewachsen. Sie studierte Rechtswissenschaften und Europarecht im Begleitstudium an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Im Anschluss an ihr erstes Staatsexamen promovierte sie bei Prof. Dr. Ralf Brinktrine im Umwelt- und Verwaltungsprozessrecht. Nach Fertigstellung ihrer Dissertation absolvierte Caroline Simon ihr Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Bamberg mit Station in New York City. Anschließend kehrte sie in ihre Heimat nach Hamburg zurück. Dort ist sie seit 2023 als Rechtsanwältin tätig.

Abstract

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) dient der Umsetzung völker- und europarechtlicher Vorgaben. Mit diesen Vorgaben wollte die internationale Staatengemeinschaft den Zugang zu Gerichten für Umweltverbände aber auch Individualpersonen zur effektiveren Durchsetzung von Artenschutzrecht vor allem bei Zulassungsverfahren von Infrastrukturvorhaben erweitern.

Seit seinem Inkrafttreten war das UmwRG Gegenstand von mehreren empirischen Untersuchungen. Diese haben ergeben, dass insbesondere immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windenergieanlagen der Einsatzschwerpunkt des UmwRG sind. Dieses Ergebnis hat besondere Relevanz vor dem Hintergrund von klimaschutzrechtlichen Verpflichtungen, den Anteil der Stromerzeugung aus Windenergie stärker auszubauen.


Die Arbeit zeigt auf, dass das UmwRG ein Spannungsverhältnis zwischen Artenschutz und Klimaschutz zum Vorschein bringt. Sie untersucht daher mehrere Ansätze, die für die Lösung dieses Spannungsverhältnisses existieren.
»The Environmental Appeals Act in the Area of Conflict between Species Protection and Climate Protection«: Using wind turbines as an example, this thesis shows how the Environmental Appeals Act (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG) reveals a tension between protection of species and protection of climate. This result is particularly relevant in the light of obligations under climate protection law to increase the proportion of electricity generated from wind energy. The study therefore examines several approaches that exist for resolving this tension.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Widmung 5
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abbildungsverzeichnis 18
Abkürzungsverzeichnis 21
Einleitung und Gang der Darstellung 31
A. Aktuelle Relevanz des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes 34
I. Entwicklung der Anzahl an Rechtsbehelfen nach dem UmwRG 35
II. Entwicklung der Erfolgsquote von Umweltverbandsklagen 36
III. Entwicklung der Klagegegenstände von Umweltverbandsklagen 38
IV. Bedeutung vor dem Hintergrund von Klimaschutzzielen 40
B. Ziele dieser Untersuchung 41
I. Überprüfen und Fortführen der bisherigen Erkenntnisse 42
II. Versuch des Schließens von Erkenntnislücken 42
III. Analyse von Rechtsbehelfen gegen Windenergievorhaben 44
C. Methodik der Datenerhebung und -auswertung 44
I. Recherche in der Datenbank juris 45
II. Unberücksichtigte Entscheidungen 46
III. Kategorisierung der Entscheidungen 48
1. Rechtsbehelfe insgesamt 49
a) Aktivlegitimierte 49
b) Erfolg 49
c) Klage- bzw. Antragsgegenstand 50
2. Rechtsbehelfe gegen Windenergievorhaben 51
a) Zusätzliche Oberkategorien 51
b) Analyse und Auswertung der Rügen 51
c) Analyse und Auswertung der Rügeschwerpunkte 52
D. Struktur der Arbeit 53
1. Kapitel: Effektiver Umweltschutz durch Klagerechtevon Umweltverbänden und Individualpersonen 54
A. Vollzugsdefizit im Umweltrechtals Ausgangslage für die Erweiterung des Gerichtszugangs in Umweltangelegenheiten 54
B. Stationen der Erweiterungdes Gerichtszugangs im Umweltvölkerrecht und Umweltrecht der Europäischen Union 57
I. Die Deklaration von Stockholm von 1972 57
II. Die Deklaration von Rio von 1992 58
III. Die Aarhus-Konvention von 1998 60
1. Die drei Säulen der Aarhus-Konvention 60
a) Zugang zu Umweltinformationen, Art. 4 f. AK 60
b) Öffentlichkeitsbeteiligung, Art. 6 ff. AK 61
c) Gerichtszugang bei Verletzung von Beteiligungsrechten, Art. 9 AK 61
aa) Verstoß gegen Recht auf Umweltinformationen, Art. 9 Abs. 1 AK 61
bb) Verletzung von Öffentlichkeitsbeteiligungsrechten, Art. 9 Abs. 2 AK 61
cc) Verstoß gegen sonstige Umweltvorschriften, Art. 9 Abs. 3 AK 62
2. Rechtswirkung gemäß EuGH-Rechtsprechung 62
IV. Umsetzung der Aarhus-Konvention in Unionsrecht 64
C. Erweiterung des Gerichtszugangs in Umweltangelegenheiten durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 66
I. Ausgangslage: Verbandsklage nach dem BNatSchG 67
II. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 2006 68
1. Inhalt und kritische Begleitung 68
a) Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich, §§ 1, 5 UmwRG 2006 69
b) Rügebefugnis und Begründetheitsmaßstab von Rechtsbehelfen anerkannter Umweltvereinigungen, § 2 Abs. 1, 2, 5 i. V. m. § 3 UmwRG 2006 69
c) Regelung zur materiellen Präklusion, § 2 Abs. 3 UmwRG 2006 72
d) Abweichende Widerspruchs- und Klagefristnach § 2 Abs. 4 UmwRG 2006 73
e) Rügefähigkeit von UVP-Verfahrensfehlern, § 4 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 UmwRG 2006 73
2. Vorgaben der TRIANEL-Entscheidung des EuGH, 11.5.2011 74
a) Vorlage durch das OVG Nordrhein-Westfalen 74
b) Entscheidung des EuGH 75
III. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 2013 76
1. Rechtsänderungen und kritische Begleitung 76
a) Erweiterter sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich, § 1 Abs. 1, § 5 UmwRG 2013 76
b) Klarstellung des Verhältnisses zum BNatSchG, § 1 Abs. 3 UmwRG 2013 76
c) Erweiterte Rügebefugnis und erweiterter Prüfungsumfang der Begründetheit bei Rechtsbehelfen von Umweltverbänden, § 2 Abs. 2, 5 UmwRG 2013 77
d) Erweiterung der absoluten Verfahrensfehler, § 4 Abs. 1, 3 UmwRG 2013 77
e) Neue Bestimmungen zur Anwendung der VwGO, § 4a UmwRG 2013 78
2. Vorgaben der Altrip-Entscheidung des EuGH, 7.11.2013 79
a) Vorlage durch das BVerwG 80
b) Entscheidung des EuGH 80
3. Entscheidung des Aarhus-Compliance-Committee und Beschluss der Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention, 2013/2014 81
IV. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 2015 82
1. Rechtsänderungen und kritische Begleitung 82
a) Neufassung der Regelung zu Verfahrensfehlern, § 4 Abs. 1 und 1a, 3 UmwRG 2015 82
b) Erweiterung des zeitlichen Anwendungsbereichs, § 5 Abs. 1 UmwRG 2015 84
2. Urteil des EuGH im Vertragsverletzungsverfahren, 15.10.2015 85
a) Beschwerde der Kommission 85
b) Entscheidung des EuGH 86
V. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 2017 87
1. Rechtsänderungen und kritische Begleitung 87
a) Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs, § 1 UmwRG 87
b) Erweiterung der Rügebefugnis von Umweltverbänden, § 2 Abs. 1 UmwRG 88
c) Schlechterstellung von Individualklägern durch § 4 Abs. 4 UmwRG 89
d) Streichung von Präklusionsregelung und Einfügen von Missbrauchsklausel, § 5 UmwRG 89
e) Streichung von § 4a UmwRG und Klagebegründungsfrist in § 6 UmwRG 90
f) Regelung zur materiellen Verfahrensfehlerheilung, § 7 Abs. 5 UmwRG 91
g) Zeitlicher Anwendungsbereich in § 8 UmwRG 92
2. Urteil des EuGH vom 28.5.2020 92
a) Vorlage durch das BVerwG 93
b) Entscheidung des EuGH 94
D. Zwischenergebnis: Schaffung der Grundlagen für effektiven Umweltschutz mit Ausweitung der Klagerechte 94
2. Kapitel: Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in der Rechtspraxis 98
A. Entwicklung der Rechtsbehelfe insgesamt in Abhängigkeit zu den Gesetzesänderungen am UmwRG 98
I. Entwicklung der Anzahl an Entscheidungen zu Rechtsbehelfen nach dem UmwRG 99
II. Verteilung auf die Untersuchungsgruppen 100
III. Entwicklung der Erfolgsquote 102
IV. Schwerpunkt der Antrags- und Klagegegenstände 105
B. Entwicklung der Rechtsbehelfe nach dem UmwRG gegen Windenergievorhaben in Abhängigkeit zu den Änderungen am UmwRG 113
I. Entwicklung der Anzahl an Entscheidungen zu Rechtsbehelfen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windenergieanlagen 114
II. Verteilung auf die Untersuchungsgruppen 115
III. Entwicklung der Erfolgsquote 117
IV. Entwicklung der Rügeschwerpunkte 119
1. Gesamtentwicklung der Rügeschwerpunkte 119
2. Entwicklung der Rügeschwerpunkte im Rahmen der UVP 126
C. Zwischenergebnis: Schwerpunkt des Einsatzes des UmwRG bei Windenergievorhaben 130
3. Kapitel: Das Dilemma des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes am Beispiel von Windenergievorhaben 132
A. Erforderlichkeit des Ausbaus von Windenergieanlagen aufgrund von Verpflichtungen im Energierecht 132
I. Völkerrechtliche Verpflichtungen im Bereich des Energierechts 133
1. Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration als Zielvorgabe der Klimarahmenkonvention von 1992 134
2. Rechtsverbindliche Treibhausgas-Minderungsverpflichtung durch die Kyoto-Protokolle 136
3. Verpflichtung zur Beschränkung der Erderwärmung auf 1,5–2°C durch das Pariser Klimaabkommen von 2015 137
II. Unionsrechtliche Verpflichtungenim Bereich des Energierechts 139
1. Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen als Zielbestimmung der EU gemäß Art. 191 i. V. m. 194 AEUV 139
2. Maßnahmen im Bereich des Energierechts der EU zur Förderung des Klimaschutzes 140
a) Verpflichtung zur Erhöhung des Anteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen durch die Ökostrom-RL von 2001 140
b) Verpflichtung zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien durch die Erneuerbare-Energien-Richtlinien von 2009 und 2018 140
aa) Anteil der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen 18 % bis 2020 nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie von 2009 141
bb) Anteil der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen 32 % bis 2030 nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie von 2018 142
III. Nationale Verpflichtungen im Bereich des Energierechts 142
1. Rechtspolitische Entscheidungen für den verstärkten Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen 143
a) Klimaschutzprogramme in Erfüllung der Verpflichtungen der Kyoto-Protokolle 143
aa) Entscheidung zum Ausbau der Stromerzeugung aus Windkraft Ende 1980 143
bb) Klimaschutzprogramm zur Erhöhung der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen schrittweise bis 2010 144
cc) Energiekonzept zur schrittweisen Erhöhung der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen bis 2050 145
b) Klimaschutzprogramme zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen 146
aa) Bestätigung der Erhöhung des Anteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen mit dem Klimaschutzplan 2050 146
bb) Nationales Klimaschutzprogramm 2019 147
2. Förderung der Stromerzeugung aus Windenergie durch das EEG 147
a) Schaffung von Investitionsanreizen durch Vergütungspflicht von Windenergielagenbetreibern mit dem EEG 2000 147
b) Konkrete Ausbauziele für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen 148
c) Konkretes Ausbauziel von Windenergieanlagen mit dem EEG 2017 149
d) Konkretes Ausbauziel von Windenergieanlagen mit dem EEG 2021 149
3. Einfach-gesetzliche Verankerung von Klimaschutzzielen im Klimaschutzgesetz 150
IV. Zwischenergebnis: Nationale Entscheidung zum verstärkten Bau von Windenergieanlagen 151
B. Zielkonflikte aufgrund der Erfordernisse zur Vereinbarkeit von Windenergievorhaben mit sonstigem Umweltrecht 153
I. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) 153
1. Die rechtlichen Anforderungen an die UVP von Windenergievorhaben 155
a) UVP-Vorprüfung bei Windfarmen unter 20 Windenergieanlagen 155
aa) Standortbezogene UVP-Vorprüfung 155
bb) Allgemeine UVP-Vorprüfung 156
cc) UVP-Vorprüfung bei Änderungsvorhaben 157
b) UVP bei Windfarmen mit mehr als 20 Windenergieanlagen 157
2. Schwierigkeiten bei der Anwendung der rechtlichen Anforderungen an die UVP von Windenergievorhaben 159
a) Einordnung von Windenergieanlagen als Windfarm 159
aa) Kriterien der Rechtsprechung des BVerwGbis zur UVPG-Novelle 2017 160
bb) Legaldefinition durch den Gesetzgeberin § 2 Abs. 5 UVPG der UVPG-Novelle 2017 162
cc) Verbleibende Anwendungsschwierigkeiten 163
b) Durchführung von UVP-Vorprüfungen 165
aa) Prüfungsumfang bei standortbezogener UVP-Vorprüfung 165
(1) Berücksichtigung der verfahrenslenkenden Funktion 165
(2) Prüfung anhand der Schutzkriterien der Nr. 2.3 Anl. 3 UVPG 167
(3) Restriktive Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange 168
bb) Der Begriff der Erheblichkeit des § 7 Abs. 1 S. 3 undAbs. 2 S. 5 UVPG 169
(1) Prüfung anhand von geplanten Vorkehrungen i. S. d. § 7 Abs. 5 S. 1 UVPG 170
(2) Leitlinien der Rechtsprechung 170
(3) Fallgruppen nach materiellem Zulassungsrecht 171
c) Dokumentationspflicht im Rahmen von vollständiger UVP 172
3. Zwischenergebnis: Verbleibende Anwendungsschwierigkeiten 173
II. Wirkungen des Artenschutzrechts 175
1. Die artenschutzrechtlichen Vorgaben an Windenergievorhaben 175
a) Das Tötungsverbot des § 44 I Nr. 1 BNatSchG 175
aa) Verstoß bei signifikant erhöhtem Tötungsrisiko von Vögeln 176
bb) Rechtsunsicherheiten bei der Bestimmung der signifikanten Risikoerhöhung 178
b) Das Störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG 179
aa) Verstoß bei Erheblichkeit der Störung von Vögeln 179
bb) Erhebliche Störung von Vögeln durch den Betrieb von Windenergieanlagen eher selten 180
2. Schwierigkeiten bei der Anwendungder artenschutzrechtlichen Vorgaben 181
a) Die Rechtsprechung zur Anwendung des Tötungs- und Störungsverbots bei der Genehmigung von Windenergieanlagen 181
aa) Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative bei Ermittlung und Bewertung von Verstößen gegen das Tötungs- und Störungsverbot 182
bb) Abschaffung der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative durch das BVerfG 182
cc) Bindungswirkung von Verwaltungsvorschriften bei Ermittlungen der Genehmigungsbehörde 184
dd) Verbleibende Rechtsunsicherheiten 185
b) Artenschutz als dynamisches Element der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windenergieanlagen 186
aa) Berücksichtigung vor Erteilung der Genehmigung: Auflage gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG 186
bb) Berücksichtigung bei Erteilung der Genehmigung: Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Windenergieanlagen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG 188
(1) Ausnahmegrund bei Windenergieanlagen 188
(2) Bestimmung alternativer Standorte für Windenergieanlagen 191
(3) Bewertung der Sicherung der Erhaltung von Populationen 192
(4) Hürden für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG für den Betrieb von Windenergieanlagen 192
3. Zwischenergebnis: Verbleibende Anwendungsschwierigkeiten 192
III. Zwischenergebnis: Gesetzgeberischer Handlungsbedarf 194
4. Kapitel: Ansätze zur Auflösung der widerstreitenden Interessen 196
A. Lösungsansätze außerhalb von Gerichtsverfahren 196
I. Ausgleichsmöglichkeiten für betroffene Anwohner 197
1. Finanzielle Beteiligung oder Entschädigung Betroffener von Windenergievorhaben 197
a) Kommunale Bürgerwindparks 198
aa) Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden 199
bb) Bauplanungsrechtliche Absicherung kommunaler Bürgerwindparks 201
b) Entschädigungszahlung des Betreibers einer Windenergieanlage an die Gemeinde 202
c) Vergünstigte Bürgerstromtarife für betroffene Gemeindebewohner 203
2. Räumliche Gestaltung von Windenergievorhaben 205
a) Festlegung von Mindestabständen nach § 249 Abs. 3 BauGB a. F. bis 2020 205
b) Maximalabstand von 1.000 m zu Wohnbebauung nach § 249 Abs. 3 BauGB n. F. seit 2020 208
c) Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Flächen für den Bau von Windenergieanlagen 209
3. Bewertung der Akzeptanzförderung 210
II. Novellierungsbedarf bei der Genehmigung von Windenergieanlagen 213
1. Änderung der Rechtsnatur der Genehmigung von Windenergieanlagen 214
a) Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) als Vorbild 214
b) Übertragbarkeit der Grundidee des MgvG auf Windenergievorhaben 215
aa) Änderungskompetenz des Bundesgesetzgebers 217
bb) Windenergievorhaben als Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft 218
cc) Verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Vereinbarkeit 218
2. Rechtsänderungen der bei der Genehmigung von Windenergieanlagen relevanten Fachrechtsgebiete 219
a) Änderungen im Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung 219
aa) Stets UVP-Pflicht von Windenergievorhaben 220
bb) Anpassung der Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des UVPG bei Windenergievorhaben 224
b) Lösungsansätze im Bereich des Artenschutzrechts 225
aa) Bundesverordnung als Anleitungzur Anwendung des Artenschutzrechts 226
bb) Technische Anleitung Artenschutz 227
3. Zentrale Durchführung der Genehmigungsverfahren 228
III. Novellierungsbedarf im Klimaschutzrecht 230
1. Bundes-Klimaschutzgesetz 231
2. Technische Anleitung Windenergie 232
3. Klimaschutzgebiete 232
4. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung des Klimas“ in Art. 91a GG 232
5. Ausnahmegrund „erneuerbare Energien“ in § 45 Abs. 7 BNatSchG 233
6. Ausnahme für Windenergieanlagen in § 2 BArtSchV 234
IV. Stärkung von außergerichtlichen Streitbeilegungsmöglichkeiten 234
V. Zwischenergebnis: Rechtsänderungen in den Fachrechtsgebieten möglich 238
B. Lösungsansätze bei Gerichtsverfahren 239
I. Änderungen am Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz zur Vermeidung von Gerichtsverfahren 239
1. Einschränkung der Verbandsklagebefugnis in § 2 Abs. 1 UmwRG 240
a) Möglichkeit der Einschränkung der Verbandsklagebefugnis 241
b) Schaffung der völkerrechtlichen Rahmenbedingungen in Art. 9 AK erforderlich 242
aa) Möglichkeit der Änderung des Art. 9 AK 242
bb) Unionsrechtliche Voraussetzungen der Ratifizierung eines geänderten Art. 9 AK 242
cc) Erforderlichkeit der Änderung der UVP-RL 243
2. Einschränkung der Rügebefugnis von Privatklägern in § 4 Abs. 3 UmwRG 243
a) Möglichkeit der Einschränkung der Rügebefugnis von Individualklägern 244
b) Schaffung der völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Vorgaben erforderlich 246
II. Erstinstanzliche Zuständigkeit von Oberverwaltungsgerichten gemäß § 48 VwGO 246
III. Zwischenergebnis: Lösungsansätze bei Gerichtsverfahren weniger zielführend 247
5. Kapitel: Zusammenfassung und Fazit 249
Literaturverzeichnis 251
Entscheidungsverzeichnis 278
Gerichtshof der Europäischen Union 278
Bundesverfassungsgericht 278
Bundesverwaltungsgericht 279
Bundesgerichtshof 280
Verwaltungsobergerichte 280
Verwaltungsgerichte 281
Entscheidungsverzeichnis Rechtsbehelfe nach UmwRG 283
Stichwortverzeichnis 313