Das Kindeswohl als Ausgangspunkt und Grenze der Elternschaft

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Das Kindeswohl als Ausgangspunkt und Grenze der Elternschaft
Eine Untersuchung zur möglichen Gestaltung modernen Rechts der Eltern-Kind-Zuordnung
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 588
(2025)
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Ole Lueg hat Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf studiert. Nach dem Abschluss des ersten Staatsexamens im Jahr 2022 war er von Februar 2023 bis Februar 2024 promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich »Empolyment & Incentives« beschäftigt. Im Anschluss an die Tätigkeit folgte seine Rückkehr an den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht von Prof. Dr. Dirk Looschelders. Die Dissertation von Ole Lueg wurde im Sommersemester 2024 von der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf angenommen.Abstract
Seit den Anpassungen durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz im Jahr 1998 blieben die abstammungsrechtlichen Regelungen im BGB weitgehend unverändert. Die geltende Rechtslage begegnet damit nicht mehr einer gewachsenen Vielfalt moderner Familienformen, die abseits des verschiedengeschlechtlichen Zwei-Eltern-Modells stehen. Eine grundlegende Reform der §§ 1591 ff. BGB wird insofern nicht nur gesellschaftlich-politisch, sondern auch vielfältig in der Rechtswissenschaft gefordert. Die Arbeit betont die Notwendigkeit, das Kindeswohl in den Vordergrund eines »Rechts der Eltern-Kind-Zuordnung« de lege ferenda zu stellen. Was dem Wohl des Kindes dient, wird unter Rückgriff auf entwicklungspsychologische und soziologische Erkenntnisse im Einzelfall ermittelt. Rekurriert wird auch auf rechtsvergleichende Elemente. Das Produkt der Arbeit stellt eine vollständige Neukonzeption des geltenden Abstammungsrechts auch unter der Einbeziehung von Leihmutterschaften und Mehrelternschaften dar.»The Best Interests of the Child as the Starting Point and Limit of Parenthood. An Investigation Regarding the Possible Design of Modern ›Parent-Child Relationship Law‹«: The current law of parentage requires fundamental reform because of multiple new family models. The starting point and the limit of a new conception of §§ 1591 ff. BGB should be the best interests of the child. The present work examines modern family forms in terms of their suitability for the best interests of the child and presents concrete regulatory proposals on how a modern ›Law of Parent-Child Relationship‹ could be modeled, also with regard to surrogacy and multiple parenthood.