Menu Expand

»Extremismusklauseln« im Parlamentsrecht

Cite BOOK

Style

Barczak, T. (2025). »Extremismusklauseln« im Parlamentsrecht. Eine vergleichende Untersuchung am Beispiel des Bayerischen Landtags. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59383-5
Barczak, Tristan. »Extremismusklauseln« im Parlamentsrecht: Eine vergleichende Untersuchung am Beispiel des Bayerischen Landtags. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59383-5
Barczak, T (2025): »Extremismusklauseln« im Parlamentsrecht: Eine vergleichende Untersuchung am Beispiel des Bayerischen Landtags, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59383-5

Format

»Extremismusklauseln« im Parlamentsrecht

Eine vergleichende Untersuchung am Beispiel des Bayerischen Landtags

Barczak, Tristan

Beiträge zum Parlamentsrecht, Vol. 88

(2025)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Tristan Barczak, 2004–2009 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2009–2011 Promotion; 2010–2012 Masterstudiengang (LL.M.); 2011–2013 Referendariat am Hanseatischen OLG Hamburg; 2013–2019 Habilitand an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2014–2017 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht; 2019 Habilitation mit der Schrift »Der nervöse Staat. Ausnahmezustand und Resilienz des Rechts in der Sicherheitsgesellschaft«; 2020 Ruf auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Passau; seit 2020 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien.

Tim Renner, 2017–2023 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau; seit 2023 Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau.

Abstract

Die Frage, wie sich demokratische Institutionen vor antidemokratischen Angriffen und Unterwanderungen schützen lassen, steht aktuell im Fokus rechtspolitischer Reformbestrebungen. Dabei führten die Beschäftigten von Abgeordneten und Fraktionen bislang ein Schattendasein. Dies hat sich mit der Identifizierung verfassungsfeindlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Bundes- wie Landesebene geändert. Die Abhandlung untersucht, ob die Einführung einer »Extremismusklausel« einen sinnvollen Beitrag zur institutionellen Resilienzsicherung leisten kann, welche Anforderungen an eine solche Klausel zu stellen sind und wie ein effektiver und rechtssicherer Vollzug zu gestalten wäre. Die Darstellung erfolgt am Beispiel des Bayerischen Landtags, nimmt jedoch rechtsvergleichend auch die Rechtslage auf Bundesebene sowie in den übrigen Bundesländern in den Blick. Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Problemfelder werden genauso beleuchtet wie straf-, zivil- und arbeitsrechtliche Fragestellungen.»›Extremism Clauses‹ in Parliamentary Law«: The standardization of an »extremism clause« is considered a means of protecting the free democratic basic order as well as the functionality and integrity of the German Bundestag and the federal state parliaments. This paper examines whether such a clause can make a meaningful contribution to ensuring institutional resilience against anti-constitutional tendencies, what requirements such a clause must meet and how effective and legally secure enforcement could be designed.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einführung 21
I. Hintergrund und Fragestellungen 21
II. Gang der Darstellung 26
B. Gesetzlicher Regelungsbedarf 27
I. Geltende Rechtslage 27
II. Vorbehalt des Gesetzes 32
1. Allgemeine Anforderungen 32
2. Konkrete Schlussfolgerungen 34
C. Verfassungsrechtliche Maßstäbe 37
I. Freies Mandat der Abgeordneten 38
1. Schutzbereich 38
2. Eingriff 41
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 42
a) Schranken 42
b) Schranken-Schranken, insbesondere Verhältnismäßigkeit 44
aa) Erforderlichkeit 44
bb) Angemessenheit 45
4. Zwischenergebnis 46
II. Parteienfreiheit 47
1. Sperrwirkung des Parteienprivilegs 47
a) Keine Übertragbarkeit beamtenrechtlicher Grundsätze 48
b) Keine Übertragbarkeit waffenrechtlicher Grundsätze 50
2. Schutz einzelner Parteimitglieder 51
III. Meinungsfreiheit 52
1. Schutzbereich 52
a) Positive Meinungsfreiheit: Meinungsäußerungen als zulässige Anknüpfungstatsachen 52
b) Negative Meinungsfreiheit: Verpflichtende Abgabe eines Verfassungstreuebekenntnisses 54
2. Rechtfertigung von Eingriffen 55
IV. Berufsfreiheit 56
1. Berufsfreiheit der Abgeordneten 56
2. Berufsfreiheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 57
V. Ungleichbehandlung wegen politischer Anschauungen 58
VI. Bestimmtheitsgebot 59
1. Anforderungen im Allgemeinen 59
2. Der Begriff des „Extremismus“ im Besonderen 60
VII. Fazit 62
D. Einfach-rechtliche Ausgestaltung 63
I. Einstufung als „Verfassungsfeind“ 63
1. Straftaten als Anknüpfungspunkte 64
a) Hinreichender Bezug zu schutzwürdigen parlamentarischen Belangen 64
b) Notwendige Einzelfallbetrachtung 65
c) Straftatbezogene Ansätze in der Praxis 66
2. Beobachtung durch den Verfassungsschutz 70
a) Mögliche Anknüpfungspunkte 70
b) Notwendige Einzelfallbetrachtung; Rechtmäßigkeit der Beobachtung 70
3. Beobachtung einer nahestehenden Organisation durch den Verfassungsschutz 72
4. Information der Öffentlichkeit über die Verfassungsfeindlichkeit einer Organisation bzw. Nennung der Vereinigung im Verfassungsschutzbericht 73
5. Bloßes „Sympathisieren“ oder Teilnahme an einzelnen (einschlägigen) Veranstaltungen 74
6. Mitgliedschaften in Parteien und ihren Nachwuchsorganisationen 74
a) Verbotene Parteien 75
b) Verfassungsfeindliche, aber nicht verbotene Parteien 75
II. Konkreter Regelungsentwurf 78
E. Einschränkbarkeit für bestehende Verträge 81
I. Mögliche Szenarien 81
II. „Echte“ oder „unechte“ Rückwirkung 82
1. Maßstäbe 82
2. Mögliche Anknüpfungspunkte 82
III. Unzulässigkeit als Ausnahme 83
1. Rückwirkung für die Abgeordneten 83
2. Rückwirkung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 84
IV. Fazit 85
F. Vollzug der „Extremismusklausel“ 86
I. Verfahren 86
II. Form: Zulässiger Inhalt des Fragebogens 88
III. Unwahre Angaben 89
1. Kündigung des Arbeitsvertrags 89
a) Ordentliche Kündigung 89
b) Außerordentliche Kündigung 91
aa) „Extremismus“ als „wichtiger Grund“? 91
bb) Das Abgeordnetenbüro als „Tendenzbetrieb“? 92
cc) „Extremismus“ als „Tendenzuntreue“? 94
(1) Übertragbarkeit der Grundsätze aus dem öffentlichen Dienst 94
(2) Konkrete Maßstäbe 96
c) Fazit 99
2. Anfechtung des Arbeitsvertrags 99
a) „Recht zur Lüge“? 99
b) „Pflicht zur Wahrheit“? 100
3. Strafbarkeit wegen Betrugs 101
a) Zum Nachteil des Abgeordneten („Anstellungsbetrug“) 101
b) Zum Nachteil des Freistaats Bayern („Anweisungsbetrug“) 103
IV. Alternative Möglichkeiten zur Feststellung „verfassungsfeindlicher“ Aktivitäten 104
1. Anfragen an den Verfassungsschutz 104
a) Prinzipielle Unzulässigkeit von Regelanfragen 104
b) Prinzipielle Zulässigkeit von Einzel- bzw. Bedarfsanfragen 105
2. Verpflichtende Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses 108
V. Fazit 110
G. Regress 112
I. Anspruchsteller und Anspruchsgegner 112
II. Ansprüche gegenüber dem Abgeordneten 113
1. Art. 8 Abs. 9 BayAbgG 113
2. Art. 49a Abs. 1 BayVwVfG 114
a) Kostenerstattung durch Verwaltungsakt 115
b) Aufhebungsvarianten 118
aa) Rücknahme mit Wirkung ex tunc 118
bb) Widerruf mit Wirkung ex tunc 119
c) Rechtsfolge: Wertersatz 120
3. Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch 120
4. Zwischenergebnis und Regelungsvorschlag 121
III. Ansprüche gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 122
1. Ansprüche des Freistaats Bayern 122
2. Ansprüche der Abgeordneten 123
IV. Ergänzende Wertungsfragen 124
1. Ausgangssituation 124
2. Drittschadensliquidation 125
V. Das „fehlerhafte Arbeitsverhältnis“ 127
H. Übertragung auf Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter von Fraktionen 128
I. Geltende Rechtslage 128
1. Rechtsstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fraktionen im Bayerischen Landtag 128
a) Öffentlich-rechtliche Überformung 129
b) Vertrags- und arbeitsrechtliche Ausgestaltung 130
2. Rechtsvergleich mit anderen Bundesländern 133
II. Verfassungsrechtliche Maßstäbe 134
III. Einfach-rechtliche Ausgestaltung 136
1. Einstufung als „Verfassungsfeind“ 136
2. Konkreter Regelungsvorschlag 136
IV. Einschränkbarkeit für bestehende Verträge 138
V. Vollzug der „Extremismusklausel“ 138
VI. Regress 140
I. Erweiterung der „Extremismusklauseln“ zur Spionageabwehr 144
I. Straftatbezogene Anknüpfung 144
II. Schutzgutbezogene Anknüpfung 145
1. Zuständigkeit für die „Spionageabwehr“ 146
a) Verfassungsrechtliche Vorgaben 146
b) Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bundesamt und Landesamt für Verfassungsschutz 147
2. Einzelne Facetten der „Spionageabwehr“ 149
III. Verfassungsschutz vs. Strafrecht: Das Verhältnis von § 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG zu § 99 StGB 150
IV. Tatbestandsmerkmale des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG 151
1. „Sicherheitsgefährdende“ oder „geheimdienstliche Tätigkeit“ 151
2. „Fremde Macht“ 153
V. Einfach-rechtliche Ausgestaltung 154
1. Einstufung als Verfassungsfeind 154
2. Vollzug der „Extremismusklauseln“ 155
3. Konkreter Regelungsvorschlag 159
J. Zusammenfassung in Thesen 162
Anlagen 167
Literaturverzeichnis 187
Stichwortverzeichnis 198