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Die verschärfte Masseunzulänglichkeit

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Sasse, L. (2025). Die verschärfte Masseunzulänglichkeit. Zugleich eine Analyse der Risiken für den Masseschutz der InsO unter besonderer Berücksichtigung der Suspensivtheorie und § 105 InsO. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59495-5
Sasse, Lennart-Sebastian. Die verschärfte Masseunzulänglichkeit: Zugleich eine Analyse der Risiken für den Masseschutz der InsO unter besonderer Berücksichtigung der Suspensivtheorie und § 105 InsO. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59495-5
Sasse, L (2025): Die verschärfte Masseunzulänglichkeit: Zugleich eine Analyse der Risiken für den Masseschutz der InsO unter besonderer Berücksichtigung der Suspensivtheorie und § 105 InsO, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59495-5

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Die verschärfte Masseunzulänglichkeit

Zugleich eine Analyse der Risiken für den Masseschutz der InsO unter besonderer Berücksichtigung der Suspensivtheorie und § 105 InsO

Sasse, Lennart-Sebastian

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 360

(2025)

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About The Author

Lennart Sasse absolvierte sein Abitur im Jahr 2014 in Hannover. Anschließend begann er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität-Marburg im Oktober 2015 und schloss dieses sowie eine Zusatzqualifikation im privaten Baurecht im April 2020 ab. Eine von ihm verfasste Seminararbeit im Gebiet des Bauinsolvenzrechts wurde mit dem summa cum Bau-Preis 2022 gewürdigt. Seine Promotion schloss er im Zeitraum vom Dezember 2020 bis Dezember 2023 ab. Die Disputation fand im März 2024 statt. Anschließend folgten Tätigkeiten für zwei Anwaltskanzleien in Frankfurt am Main und New York City. Aktuell ist Lennart Sasse Rechtsreferendar am OLG Frankfurt am Main.

Abstract

Die verschärfte Masseunzulänglichkeit ist ein Zustand im deutschen Insolvenzverfahren, in dem die Neumasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 InsO nicht mehr vollständig gedeckt sind. Die InsO beinhaltet keine Regelung für die weitere Verfahrensabwicklung in diesem Zustand. Dadurch entsteht ein Bruch mit dem sonstigen, das Verhältnis der insolvenzrechtlichen Rangklassen bestimmenden Prinzip, der zu einer Handlungsunfähigkeit des Insolvenzverwalters führt. Da das Verfahren so nicht vollständig abgewickelt werden kann, besteht auch keine Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. Aus diesem Grund ist zwingend eine Lösung für die Problemlage im Verfahrensstadium der verschärften Masseunzulänglichkeit zu finden. Dazu sondiert die Arbeit ausführlich die der Problemlage zugrundeliegende Regelungslücke und unterbreitet einen Lösungsvorschlag auf Basis des Insolvenzrechts de lege lata, der über die Lösungsvorschläge der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinausgeht. In einem Exkurs werden zudem weitere auf § 105 InsO beruhende Risiken für den Masseschutz thematisiert, die auch in der verschärften Masseunzulänglichkeit gelten. Abschließend wird im Hinblick auf mögliche Limitierungen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung eine Problemlösung de lege ferenda in den Blick genommen und für diese ein konkreter Vorschlag unterbreitet.»The Aggravated Insufficiency of Assets. Also an analysis of the risks for the protection of assets under the German Insolvency Code with special consideration of the suspensive theory and section 105 of the German Insolvency Code«: The aggravated insufficiency of assets is a condition in German insolvency proceedings in which the new insolvency liabilities pursuant to section 209 (1) no. 2 and (2) of the German Insolvency Code (InsO) are no longer fully covered. The InsO does not contain any regulations for the further handling of proceedings in this situation. At the same time, there is also no possibility of discontinuing the proceedings due to the lack of an option to fulfill any of the conditions under which a German insolvency proceeding ends. For this reason, the paper takes a detailed look at the regulatory gap underlying the problem.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
A. Einleitung 21
B. Die Modifikation der allgemeinen Prinzipien der Rechtsordnung durch die Insolvenz – Verdrängung des Prioritätsprinzips 27
I. Prioritätsprinzip und Wettlauf der Gläubiger 27
1. Einfluss innerhalb des Sachenrechts 28
2. Einfluss innerhalb des Zwangsvollstreckungsrechts 28
a) Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen 28
b) Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen 29
aa) Zwangshypothek 29
bb) Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung 30
cc) Einschränkung der Geltung des Prioritätsprinzips 31
3. Wettlauf der Gläubiger als Konsequenz des Prioritätsprinzips 31
II. Die Beendigung des Wettlaufs durch das Insolvenzverfahren 32
1. Paradigmenwechsel hinsichtlich der Beschränkung des Grundsatzes pacta sunt servanda 34
2. Sicherung und Rückwirkung der Gläubigergleichbehandlung 34
a) Sicherung 34
aa) Einflüsse von außen 34
bb) Einflüsse von innen 35
b) Rückwirkung 36
3. „Stellschrauben“ der Regulierung des Prioritätsprinzips 37
C. Verortung der Problemlage bei verschärfter Masseunzulänglichkeit 38
I. Untergrenze für die insolvenzrechtliche Gläubigerbefriedigung 38
1. Verfahrenseröffnung 39
2. Verfahrenseinstellung 40
a) Rechtsprechung und Verständnis in der Literatur 40
b) Durch eine Verfahrensfortführung betroffene Interessen 42
c) Ausnahmen von der Einstellung bei endgültiger Verfahrenskosteninsuffizienz 45
d) Gleichmäßige Befriedigung bei Verfahrenseinstellung nach § 207 Abs. 1 S. 1 InsO 49
II. Begriffliches Verständnis: absolute und relative Gläubigerbefriedigung 49
III. Vor die Klammer der relativen Befriedigung gezogene Gläubiger 51
1. Aussonderungsberechtigte Gläubiger 51
2. Absonderungsberechtigte Gläubiger 53
3. Die Schnittstelle zwischen Prioritätsprinzip und insolvenzrechtlichem Gleichrang 54
IV. Relative Gläubigerbefriedigung im Rahmen der verschiedenen Verfahrensverläufe 54
1. Der reguläre Verfahrensverlauf 55
a) Quotale Befriedigung der Insolvenzgläubiger 55
b) Stellung der nachrangigen Insolvenzgläubiger 58
c) Behandlung der Masseverbindlichkeiten 59
aa) Masseverbindlichkeiten aus rein nachinsolvenzlichen Verträgen 60
bb) Masseverbindlichkeiten aus nachinsolvenzlich fortgeführten Verträgen 61
(1) Oktroyierte Masseverbindlichkeiten 61
(2) Masseverbindlichkeiten im Rahmen der Erfüllungswahl 62
2. Verfahrensverlauf mit teilweiser Befriedigung der nachrangigen Insolvenzgläubiger 63
3. Verschiebung des Regelungsgefüges bei Masseunzulänglichkeit: Relative Befriedigung der Massegläubiger 64
a) Verfahrensfortführung in der Masseunzulänglichkeit 64
b) Unterteilung der Massegläubiger 65
c) Unmittelbare Rechtsfolgen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit 67
d) „Insolvenz in der Insolvenz“ 69
e) Verfahrenseinstellung massearmer Verfahren und mögliche Rückverschiebung des Regelungsgefüges durch Nachtragsverteilung 69
4. Die hinter den Neumasseverbindlichkeiten zurückbleibende Insolvenzmasse – verschärfte Masseunzulänglichkeit 71
D. Defizite der bestehenden Rechtslage 73
I. Die Widersprüchlichkeit der gesetzlichen Regelung – Priorität oder Gleichrang? 73
1. Systematische Asymmetrie 73
a) Fehlendes Vollstreckungsverbot – Widerspruch zum allgemeinen Gleichrang nach § 209 Abs. 1 InsO 74
b) Fehlen einer neuen Rangklasse 75
2. Pauschaler Gleichrang in § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO 77
II. Zwischenfazit 78
III. Lösung der höchstrichterlichen Rechtsprechung 78
1. BGH, Urteil vom 03.04.2003 78
a) Ausschließliche Zulässigkeit der Feststellungsklage 80
b) Erneute Anzeige der Masseunzulänglichkeit (Anzeige der verschärften Masseunzulänglichkeit)? 80
aa) Erklärung der Tragweite: Modell der „Insolvenz in der Insolvenz der Insolvenz“ 81
bb) Beurteilung durch den BGH: Tendenz gegen die Möglichkeit einer erneuten Anzeige 81
2. BAG, Urteil vom 04.06.2003 82
a) Grundsatz der Leistungsklage für Masseverbindlichkeiten 83
b) Bezug auf das Urteil des BGH 83
3. BAG, Urteil vom 31.03.2004 84
a) Weitere Ausführungen zum Grundsatz der Leistungsklage für Masseverbindlichkeiten 84
b) Gleichwertigkeit des Einwands im Prozess und der Anzeige der verschärften Masseunzulänglichkeit 85
4. BAG, Urteil vom 15.06.2004 85
5. BGH, Urteil vom 13.04.2006 86
a) Bereicherungsansprüche als Neumasseverbindlichkeiten 86
b) Eindeutige Ablehnung der Anzeige der verschärften Masseunzulänglichkeit 87
6. BAG, Urteil vom 25.08.2022 89
a) Zwingender Nachweis der Anzeige der verschärften Masseunzulänglichkeit 89
b) Kehrtwende: Zwingende allgemeine Quotengemeinschaft der Neumassegläubiger 90
7. Zusammenfassung des höchstrichterlichen Meinungsstands 91
8. Anhänger der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Literatur 93
IV. Infolge der höchstrichterlichen Rechtsprechung bestehende Problematiken 94
1. Problematiken aufgrund des pauschalen Gleichrangs der Neumassegläubiger 95
a) Handlungsunfähigkeit des Insolvenzverwalters 95
aa) Herleitung und Ausmaß 95
bb) Konsequenzen 97
b) Widerspruch zu § 209 Abs. 2 InsO 100
c) Fehlende Einstellungsmöglichkeit zwischen § 207 InsO und § 211 InsO 102
aa) § 211 InsO 103
bb) § 207 InsO 104
2. Modell der „Insolvenz in der Insolvenz der Insolvenz“ als Alternative? 105
a) Beseitigung bestehender Probleme 105
b) Bedenken des BGH: mehrfache Anzeige zu Lasten der Rechtsklarheit 107
3. Enklave des Prioritätsprinzips als Alternative? 108
V. Fazit 110
E. Hintergrund der defizitären gesetzlichen Regelungslage 112
I. Unterschiedliche Risiken durch die Entstehung oktroyierter Masseverbindlichkeiten 113
1. Regulärer Verfahrensverlauf 114
a) Schuldner als Vermieter/Verpächter/Leasinggeber 114
aa) § 108 Abs. 1 S. 1 InsO 115
(1) Leistung aus der Masse 115
(2) Zufluss der Gegenleistung an die Masse 115
bb) § 108 Abs. 1 S. 2 InsO 116
(1) Bedeutung des Verständnisses von § 110 InsO für den Massezufluss 117
(2) Durch den BGH und die Literatur postulierte Ausnahmen vom Anwendungsbereich des § 91 InsO 118
(a) Ausnahme der Literatur: Modell des Werthaltigmachens 118
(b) Ausnahme des BGH: betagte im Gegensatz zu befristeten Forderungen 119
(3) Zusammenspiel des unterschiedlichen Verständnisses von § 110 InsO und der postulierten Ausnahmen 120
(4) Zufluss der Gegenleistung an die Masse 121
(5) Leistung aus der Masse 124
(6) Zusammenfassung 125
(7) Berücksichtigung eines Absonderungsrechts der refinanzierenden Bank 126
(8) Fazit 127
b) Schuldner als Mieter/Pächter/Leasingnehmer 128
c) Schuldner als Dienstberechtigter 129
d) Schuldner als Dienstverpflichteter 130
e) Schuldner als Darlehensgeber 131
f) Allgemeines Merkmal: fremdbestimmte zeitliche Zäsur mit der Folge unterschiedlicher Risiken 132
2. Masseunzulänglichkeit 133
a) Anzeige der Masseunzulänglichkeit als neue zeitliche Zäsur 133
b) Abweichung von der im Ursprung fremdbestimmten zeitlichen Zäsur 135
aa) § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO 135
bb) § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO 136
c) Zwischenfazit: keine oktroyierten Masseverbindlichkeiten in der Masseunzulänglichkeit 137
d) Davon unabhängiges Risiko 137
3. Zusammenfassende Gegenüberstellung 140
4. Fazit 141
II. Gesetzgeberische Bewertung der insolvenzrechtlichen masseschützenden Mechanismen auf Basis der Erlöschenstheorie: Äquivalenzverhältnis der nachinsolvenzlichen Vertragsfortführung? 142
1. Der Wechsel von der Erlöschens- zur Suspensivtheorie 143
2. Anhaltspunkte für den Einfluss der Erlöschenstheorie auf die Konzeption der InsO 145
a) Anwendungsbereiche der §§ 108, 103 InsO im historischen Kontext 146
aa) Entwicklung der mit § 108 InsO verbundenen Privilegierung 146
bb) Verschiebung im Rahmen der Anwendungsbereiche und damit verfolgtes Ziel 148
cc) Unvereinbarkeit mit der Suspensivtheorie 149
dd) Vereinbarkeit mit der Erlöschenstheorie 149
ee) Zwischenfazit 149
b) Auswirkungen einer Erfüllungsablehnung? 150
aa) Prägung der Erfüllungsablehnung durch die Rechtsprechung 150
bb) Kritik aus der Literatur 152
cc) Plädoyer für eine konstitutive Erfüllungsablehnung 153
(1) Wertungswiderspruch zur unterschiedlichen Priorisierung der Kontinuitätsinteressen 153
(2) Wortlaut des § 103 InsO 154
(3) Die Erfüllungsablehnung im Wandel der Rechtsprechung 156
(a) Die Folgen der Erfüllungsablehnung vor der Erlöschenstheorie 156
(b) Das Verständnis der Verfahrenseröffnung vor der Erlöschenstheorie und der wiedererschlossene Spielraum für eine konstitutive Erfüllungsablehnung 157
(c) Die Motivation für den Wechsel zur Erlöschenstheorie 158
(aa) Wirksamkeit vorkonkurslicher Verfügungen 158
(bb) Erfüllungswahl teilweise erfüllter Verträge 161
(cc) Erlöschenstheorie als dogmatisches Konstrukt zur Verhinderung masseschädlicher Auswirkungen 165
(d) Motivation für den Wechsel zur Suspensivtheorie 166
(4) Schlussfolgerung: Konstitutive Erfüllungswahl 167
(5) Zwischenfazit 168
c) Konzeption auf Grundlage der Erlöschenstheorie oder der konstitutiven Erfüllungsablehnung? 169
aa) Mit der InsO verfolgte Zielsetzung: Verbesserung der Verteilungsgerechtigkeit 169
bb) Bedeutung für vorkonkursliche/vorinsolvenzliche Verfügungen und Aufrechnungslagen 170
cc) Umsetzung der Verteilungsgerechtigkeit im Hinblick auf vorinsolvenzliche Verfügungen 171
dd) Umsetzung der Verteilungsgerechtigkeit im Hinblick auf vorinsolvenzliche Aufrechnungslagen 174
d) Schlussfolgerung: Konzeption auf Basis der Erlöschenstheorie 174
3. Fazit 175
F. Exkurs: Potenziell verfassungswidrige Erweiterung des Erfüllungswahlrechts und das dabei entstehende weitere Risiko der Unterdeckung der (Neu)‌masseverbindlichkeiten 178
I. Einleitende Überlegungen: Differenzierung zwischen der nachinsolvenzlichen Modifikation im weiteren und im engeren Sinne 179
II. Die Methodik hinter der nachinsolvenzlichen Vertragsmodifikation im engeren Sinne: Äquivalenzverhältnis der nachinsolvenzlichen Leistungen 181
III. Konkrete Methoden zur Erreichung des angestrebten Äquivalenzverhältnisses 182
1. Exklusion des mit einer Vorleistung des Gläubigers verknüpften Anspruchsteils 182
2. Pflicht zur doppelten Erbringung einer Vorleistung 183
IV. Relevanz und Wandel des Teilbarkeitsbegriffs 184
1. Relevanz 185
2. Wandel 185
V. Die Grenzen der durch die Teilbarkeit ermöglichten Modifikation der Vertragsfortführung 188
1. Der Streit um den weitestmöglichen Teilbarkeitsbegriff 188
2. Eine neue Perspektive: Der Zusammenhang zwischen Methode und Teilbarkeitsbegriff 190
3. Doppelleistungs-Methode und weiter Teilbarkeitsbegriff des § 105 InsO auf dem Prüfstand 193
a) Legitimationsversuche in der Literatur 194
b) Vorschlag eines differenzierten Teilbarkeitsbegriffs und entgegenstehende Tendenz der Rechtsprechung 196
aa) Weite Teilbarkeit für Abtretungen und Aufrechnungen – enge Teilbarkeit für die Modifizierung der aufeinander bezogenen vertraglichen Leistungspflichten 196
bb) Allgemein weite Teilbarkeit nach BGH 198
c) Unterschiede zwischen der Ausweitung des Äquivalenzverhältnisses durch die Exklusion eines Leistungsteils und der Doppelleistungspflicht als Konsequenz der weiten Teilbarkeit 200
aa) Ausweitung des Äquivalenzverhältnisses auf § 155 Abs. 3 S. 2 InsO durch die Exklusion eines Leistungsteils 201
bb) Ausweitung des Äquivalenzverhältnisses durch die Doppelleistungs-Methode 203
d) Verfügbarkeit der Doppelleistungspflicht unter der Geltung von § 105 InsO und der Suspensivtheorie 203
aa) Rechtsgedanke des § 82 S. 1 InsO? 204
bb) Äquivalenzgedanke als der InsO omnipräsent zugrundeliegende Richtlinie? 205
VI. Konsequenz für die nachinsolvenzliche Vertragsmodifikation: Einschränkung der Teilbarkeit 214
VII. Die nachinsolvenzliche Vertragsfortführung ersetzende oder ergänzende Vertragsgestaltung 215
1. Ansetzen an die vorinsolvenzlichen Leistungsstände infolge von Erfüllungsablehnung 216
2. Die Doppelleistungspflicht ersetzende Ansätze 216
a) Mitwirkungspflicht des Gläubigers 217
b) Privatautonome Lösung 218
VIII. Nachinsolvenzliche Vertragsmodifikation im weiteren Sinne 219
IX. Fazit 221
G. Weiterführende Lösungsansätze 223
I. Vermeidung des Eintritts der verschärften Masseunzulänglichkeit 225
1. Methode zur Vermeidung: tatsächliches Können i.S.d. § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO 226
2. Bewertung 226
3. Alternativ: Vermeidung durch die Anzeige der verschärften Masseunzulänglichkeit 227
4. Fazit 228
II. Ansätze zum Umgang mit dem Eintritt der verschärften Masseunzulänglichkeit 228
1. Ausbruch aus der Gläubigergleichbehandlung 229
2. Gleichmäßige qualitative Abstufung 229
a) Verschiebung innerhalb der bestehenden Rangordnung 230
b) Zwischenrang – Modell der „Insolvenz in der Insolvenz der Insolvenz“ 230
III. Gegenüberstellung der Ansichten und eigener Lösungsvorschlag 231
1. Verschiebung innerhalb der bestehenden Rangordnung oder Zwischenrang? 232
2. „Insolvenz in der Insolvenz der Insolvenz“ oder Ausbruch aus der Gläubigergleichbehandlung? 233
a) Eigener Lösungsansatz: auf §§ 209 Abs. 1 Nrn. 2 und 3, Abs. 2, 210 InsO begrenzte analoge Anwendung 235
aa) Kritik der Inkonsequenz 237
(1) Anpassung auf den vergleichbaren und nicht vergleichbaren Teil der Tatbestände und Berücksichtigung des Gläubigergleichbehandlungsgrundsatzes 237
(2) Legitimation der Differenzierung zwischen der Behandlung der Anzeige der (einfachen) Masseunzulänglichkeit und der pauschalen Behandlung weiterer Anzeigen 239
(3) Erst recht für die Anzeige der verschärften Masseunzulänglichkeit geltende Kritik an der unmittelbaren Bindungswirkung der Anzeige der (einfachen) Masseunzulänglichkeit 240
(4) Gesteigerte Missbrauchsproblematik 241
bb) Kritik der Intransparenz 242
(1) Transparenz durch Vorbild der (einfachen) Masseunzulänglichkeit 242
(2) Verwechslungsgefahr mit der Anzeige der drohenden (einfachen) Masseunzulänglichkeit nach § 208 Abs. 1 S. 2 InsO? 243
cc) Mehr Rangklassen bei weniger Masse – ein Widerspruch? 243
dd) Negative Auswirkungen des reinen Risikos einer weiteren Rangabstufung? 244
b) Eigene Kritik an abweichenden Ansichten: konkrete Maßgaben des Gläubigergleichbehandlungsgrundsatzes für das Verhältnis des Insolvenzschuldners zu den Gläubigern der quotal zu befriedigenden Rangklasse und deren multilaterales Verhältnis zueinander 245
aa) Umfassende Gewährleistung der quotalen Befriedigung 246
(1) Durchbrechung der Gleichbehandlung durch § 209 InsO? 247
(2) Definition und Geltungsbereich der insolvenzrechtlichen Gleichbehandlung 247
(a) Gemeinschaftliche Befriedigung und Gleichbehandlung 248
(b) Rangklassen des § 209 InsO als vollwertige Rangklassen des Insolvenzverfahrens 251
(3) Bedeutung für die verschärfte Masseunzulänglichkeit 253
bb) Optimale gleichmäßige Befriedigung 255
(1) Potenzielle Anreicherung der Masse 255
(2) Verteilung der Masse 255
(a) Systematik der optimalen gleichmäßigen Befriedigung im Rahmen der Verteilung 256
(b) Bedeutung für die verschärfte Masseunzulänglichkeit 257
IV. Fazit 258
H. Umsetzbarkeit nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf Basis der geltenden Gesetzeslage 260
I. Vorgaben des BGH 260
1. Aktuellere BGH-Rechtsprechung 260
2. BGH, Urteil vom 15.02.1984 – VIII ZR 213/82 261
a) Unterteilung der Masseverbindlichkeiten unter Geltung der KO 261
b) Kritik der Literatur an dem dadurch verursachten Zustand 262
c) Stellungnahme des BGH zu dieser Kritik 262
d) Bedeutung für die aktuelle Behandlung der verschärften Masseunzulänglichkeit 263
II. Vorgaben des BAG 266
III. Fazit 266
I. Die verschärfte Masseunzulänglichkeit: de lege ferenda 267
J. Gesamtfazit und Zusammenfassung der Ergebnisse 269
Literaturverzeichnis 279
Stichwortverzeichnis 291