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Die Schiedsvereinbarung in der Insolvenz

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Fink, J. (2025). Die Schiedsvereinbarung in der Insolvenz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59451-1
Fink, Jannik. Die Schiedsvereinbarung in der Insolvenz. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59451-1
Fink, J (2025): Die Schiedsvereinbarung in der Insolvenz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59451-1

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Die Schiedsvereinbarung in der Insolvenz

Fink, Jannik

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 311

(2025)

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About The Author

Jannik Fink studierte Rechtswissenschaften in Köln und Pittsburgh. Seine Erste Juristische Prüfung legte er im Jahr 2022 vor dem Oberlandesgericht Köln ab. Von 2022 bis 2024 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität zu Köln (Prof. Dr. Thole). Seit April 2024 absolviert er sein Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Köln.

Abstract

Die Arbeit betrachtet verschiedene Facetten des Zusammenspiels von Schiedsvereinbarung und Insolvenzverfahren. Zunächst wird herausgearbeitet, dass der Insolvenzverwalter zwar grundsätzlich an Schiedsvereinbarungen gebunden ist, die der spätere Insolvenzschuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen hatte. Jedoch muss dieser Grundsatz bei nicht wenigen insolvenzrechtlichen Streitigkeiten durchbrochen werden, um das Ausübungsmonopol des Verwalters bezüglich bestimmter Rechte zu sichern. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird unter anderem dargelegt, in welchen Konstellationen der Insolvenzverwalter selbst den Abschluss einer Schiedsvereinbarung in Betracht ziehen sollte. In ihrem abschließenden kollisionsrechtlichen Teil gelangt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass das auf die Schiedsvereinbarung anwendbare Recht in der Insolvenz anhand der Kollisionsnormen der EuInsVO und der InsO - und nicht anhand des UNÜ - bestimmt werden muss und dass Schiedsgerichte an diese beiden Rechtsakte gebunden sind.»The Arbitration Agreement in Insolvency«: The thesis examines the various aspects of the interplay between arbitration agreements and insolvency proceedings. It demonstrates that exceptions to the principle commitment of the insolvency administrator to arbitration agreements must be made in several insolvency law disputes in order to secure the administrator's monopoly on exercising certain rights and claims. Additionally, the thesis explores arbitration agreements concluded by the insolvency administrator and conflict of laws questions.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 15
A. Einführung und Gang der Darstellung 15
B. Das Zusammentreffen von Schiedsverfahren und Insolvenzverfahren 18
I. Die unterschiedlichen Wesenszüge beider Verfahren 18
II. Schiedsverfahren und die vis attractiva concursus 20
1. InsO 20
2. EuInsVO 22
a) Art. 6 Abs. 1 EuInsVO statuiert eine internationalzuständigkeitsrechtliche vis attractiva concursus 22
b) Die europäische vis attractiva concursus und Schiedsvereinbarungen 23
III. Schiedsverfahren und die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger 26
IV. Schiedsgerichte und Insolvenzgerichte wirken nebeneinander 27
C. Die objektive Schiedsfähigkeit insolvenzrechtlicher Streitigkeiten 28
1. Kapitel: Die Bindung des Insolvenzverwalters an Schiedsvereinbarungen des Insolvenzschuldners 30
A. Die grundsätzliche Schiedsbindung des Insolvenzverwalters 30
I. Vorüberlegungen 31
1. Rechtsnatur der Schiedsvereinbarung 31
2. Verwaltertheorien als Vorfrage der Diskussion 34
II. Stand der Diskussion 36
1. Die Anerkennung der Schiedsbindung durch die Rechtsprechung 36
2. Meinungsstand in der Literatur 37
3. Die Notwendigkeit einer dogmatischen Herleitung der Schiedsbindung 38
III. Dogmatische Herleitung der Schiedsbindung 39
1. Ausgangspunkt: Die Schiedsvereinbarung bindet nur die vertragsschließenden Parteien 39
2. Insolvenzbedingte Veränderung der Schiedsvereinbarung 40
a) Kein Erlöschen nach §§ 115, 116 InsO 40
b) Kein Wahlrecht nach § 103 InsO 41
c) Anfechtbarkeit der Schiedsvereinbarung 44
d) § 91 InsO findet auf Schiedsvereinbarungen keine Anwendung 46
e) Die Schiedsvereinbarung als haftungsrechtlich neutrale Verlagerung von Rechtsstreitigkeiten 47
3. Insolvenzrechtliche Anerkennung der Schiedsvereinbarung 47
a) Umkehrschluss aus §§ 103ff. InsO und Ziel des Insolvenzverfahrens sprechen nicht für die Schiedsbindung 48
b) Schiedsbindung bei zur Zeit der Insolvenzeröffnung anhängigen Schiedsverfahren 50
c) Schiedsbindung bei zur Zeit der Insolvenzeröffnung nicht anhängigen Schiedsverfahren 53
aa) Materiell-rechtliche Seite des § 80 Abs. 1 InsO 53
bb) Schiedsbindung beruht auf Zusammenschau der §§ 80, 129ff. InsO 55
IV. Der Grundsatz der Schiedsbindung ist mit dem Ziel des Insolvenzverfahrens vereinbar 57
V. Zusammenfassung 57
B. Die Grenzen der Schiedsbindung des Insolvenzverwalters 59
I. Die besondere zivilrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters führt zu Friktionen 60
II. Fehlende Dispositionsbefugnis des Schuldners als Grenze der Schiedsbindung 61
1. Das Grundsatzurteil des BGH aus dem Jahr 1956 61
2. Verfügungsbefugnis versus Dispositionsbefugnis 62
3. Seitenblick auf das Erbrecht 63
4. Die Dispositionsbefugnis der Parteien als Wirksamkeitsvoraussetzung der Schiedsvereinbarung 64
5. Die insolvenzspezifischen Rechte des Verwalters 64
a) „Entdeckung“ der insolvenzspezifischen Rechte 64
b) Konturenlosigkeit des Begriffs 65
c) Konkretisierung des Begriffs 66
6. Fehlende Dispositionsbefugnis als allein maßgebliches Kriterium 67
7. Zwischenergebnis 68
III. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über insolvenzspezifische Rechte 68
1. Der Grundsatz der umfassenden Kognitionsbefugnis des Schiedsgerichts 69
2. Rechtsprechung des BGH: Einschränkung der Kognitionsbefugnis bei Streitigkeiten mit Bezug zu insolvenzspezifischen Rechten erforderlich 70
3. Kritik an der Rechtsprechung des BGH 72
4. Argumente für eine Einschränkung der Kognitionsbefugnis 73
a) Die Argumente des BGH 74
aa) Justizgewährungsanspruch 74
bb) Vergleichbarkeit mit der Situation der Aufrechnung mit einer schiedsunbefangenen Forderung 75
b) Eigene Argumente 76
aa) Die Schiedsvereinbarung als Legitimationsgrundlage der Rechtskraftwirkungen 76
bb) Rechtskraftwirkungen bei der Aufrechnung mit einer schiedsunbefangenen Forderung 78
cc) Rechtskraftwirkungen bei der Entscheidung über insolvenzspezifische Rechte 79
dd) Einschränkung der Kognitionsbefugnis als notwendige Konsequenz der fehlenden Dispositionsbefugnis des Schuldners 83
5. Das (Nicht-)‌Bestehen der insolvenzspezifischen Rechte ist unstreitig oder wurde rechtskräftig festgestellt 84
6. Umfassende Kognitionsbefugnis mit der Möglichkeit einer Feststellungsklage 84
7. Das insolvenzspezifische Recht bildet die Anspruchsgrundlage 85
8. Vermeidung der Streitgegenstandsspaltung liegt in der Hand der Parteien 86
IV. Zusammenfassung 86
C. Die Schiedsbindung des Insolvenzverwalters bei ausgewählten insolvenzrechtlichen Streitigkeiten 87
I. Auslegung als allgemeine Vorfrage 88
II. Insolvenzanfechtung 89
1. Rückgewähranspruch nach § 143 Abs. 1 S. 1 InsO 89
a) Anfechtungsanspruch als insolvenzspezifisches Recht 89
b) Prüfungsmaßstab im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung 93
c) Die Entscheidung des staatlichen Gerichts 97
2. Einrede der Insolvenzanfechtung 97
a) Keine Schiedsbindung des Insolvenzverwalters 97
b) Prozessuale Folgefragen 100
aa) Aussetzung des Schiedsverfahrens nicht erforderlich 100
bb) Geltendmachung der Einrede im Vollstreckbarerklärungsverfahren 102
III. Wahlrecht nach § 103 InsO 104
1. Erfüllungsablehnung 105
2. Erfüllungswahl 107
a) Erfüllungswahl als insolvenzspezifisches Recht 107
b) Prozessuale Folgefragen 108
IV. Streitigkeiten mit Bezug zu den §§ 104ff. InsO 109
1. Sonderkündigungsrechte des Insolvenzverwalters 110
2. Vertragsabwicklung nach den §§ 115, 116 InsO 111
V. Tabellenfeststellungsklagen 113
1. Struktur des Feststellungsverfahrens und Meinungsstand 114
2. Schiedsfähigkeit 115
3. Schiedsbindung des Insolvenzverwalters 118
a) Streitgegenstand der Tabellenfeststellungsklage 118
b) Dispositionsbefugnis des Schuldners 119
4. Die Rechtskrafterstreckung als Hindernis für Schiedsverfahren 120
5. Zwischenergebnis 124
VI. Aussonderung 125
VII. Absonderung 126
1. Absonderungsrechte sind keine insolvenzspezifischen Rechte 127
2. Die Verwertungsrechte des § 166 Abs. 1 und 2 InsO 127
a) Die Entscheidung des BGH zu § 166 Abs. 2 InsO 127
b) Ansichten in der Literatur 129
c) Verwertungsrechte sind insolvenzspezifische Rechte des Verwalters 129
d) Prozessuale Folgefragen 131
3. Der Anspruch nach § 170 Abs. 1 S. 2 InsO und das Anrecht auf einen Kostenbeitrag 132
VIII. Masseverbindlichkeiten 133
IX. Zusammenfassung 135
D. Loslösung von der Schiedsvereinbarung 136
2. Kapitel: Der Abschluss von Schiedsvereinbarungen durch den Insolvenzverwalter 139
A. Der Vertragsschluss 141
I. Die dogmatische Konstruktion 141
II. Das Zustimmungserfordernis nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO 142
B. Arten innerinsolvenzlicher Schiedsvereinbarungen 143
I. Ausdrückliche Schiedsvereinbarungen 144
II. Rügelose Einlassung 144
C. Schiedsfähigkeit insolvenzrechtlicher Annexstreitigkeiten 146
D. Art. 6 Abs. 1 EuInsVO und innerinsolvenzliche Schiedsvereinbarungen 146
E. Die Wahl des passenden Streitbeilegungsforums 148
I. Vollstreckbarkeit 149
II. Internationalität 152
III. Expertise der Streitentscheider 153
IV. Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit 154
V. Flexibilität 157
VI. Dauer 158
VII. Kosten 159
F. Haftung des Insolvenzverwalters 161
I. Die Pflicht zur Geltendmachung von Ansprüchen der Masse gegen Dritte 161
II. Die Abwägungsentscheidung zwischen staatlicher Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit als insolvenzspezifische Pflicht des Verwalters 162
1. Die Abwägungsentscheidung als unternehmerische Entscheidung 163
2. Anforderungen an die Abwägungsentscheidung 164
III. Die Bedeutung der Zustimmung des Gläubigerausschusses für die Haftung 166
1. Gesetzlich geforderte Zustimmung 167
2. Gesetzlich nicht geforderte Zustimmung 168
IV. Kausalität und Schaden in der Praxis schwer nachzuweisen 169
G. Anwendungsfelder einer innerinsolvenzlichen Schiedsvereinbarung 171
I. Streitigkeit bereits entstanden 172
1. Insolvenzanfechtungsstreitigkeiten 172
2. Vermeidung einer Streitgegenstandsspaltung 172
3. Tabellenfeststellungsstreitigkeiten 173
4. Sonstige Streitigkeiten 174
II. Künftige Streitigkeiten 174
H. Zusammenfassung 175
3. Kapitel: Das Kollisionsrecht der Schiedsvereinbarung in der Insolvenz 178
A. Einführung 178
I. Das Kollisionsrecht der Schiedsvereinbarung 179
1. Die Statute der Schiedsvereinbarung 179
2. Die Kollisionsnormen 180
II. Gang der Darstellung 181
B. Die Bedeutung der kollisionsrechtlichen Frage 182
I. Divergenz der sachrechtlichen Lösungen 182
II. Die Elektrim-Verfahren 184
C. Die verschiedenen Perspektiven bei der Ermittlung der Statute der Schiedsvereinbarung 186
D. Die Statute der Schiedsvereinbarung außerhalb der Insolvenz 187
I. Schiedsvereinbarungsstatut (Wirksamkeitsstatut) 188
1. Die Rechtsnatur der Schiedsvereinbarung und das anwendbare Recht 188
2. Die maßgeblichen Kollisionsnormen 189
3. Anknüpfungspunkte 190
a) Rechtswahl 190
b) Schiedsort 192
II. Statut der objektiven Schiedsfähigkeit 193
E. Die Statute der Schiedsvereinbarung in der Insolvenz 194
I. Einwirkung der Insolvenz auf Verträge 195
II. Das nach der EuInsVO anwendbare Recht 196
1. Bindung der Schiedsgerichte an die EuInsVO 197
a) Lokalisation der Schiedsgerichtsbarkeit 197
b) Die vorgebrachten Argumente 198
c) EuInsVO entfaltet Bindungswirkung gegenüber Schiedsgerichten 200
2. Anwendbarkeit und Anerkennung 202
3. Schiedsvereinbarungsstatut (Wirksamkeitsstatut) 204
a) Die EuInsVO und das UNÜ 205
b) Schiedsverfahren zur Zeit der Insolvenzeröffnung nicht anhängig 207
c) Schiedsverfahren zur Zeit der Insolvenzeröffnung anhängig 208
aa) Die Auslegung des Begriffs „anhängig“ 209
bb) Restriktive Auslegung des Art. 18 EuInsVO 209
cc) Extensive Auslegung des Art. 18 EuInsVO 210
dd) Der Ansatz von Mankowski 211
ee) Stellungnahme und Verweisungsziel des Art. 18 EuInsVO 212
4. Statut der objektiven Schiedsfähigkeit 213
5. Statut der Bindung des Insolvenzverwalters 216
6. Statut der Abschlusskompetenz 217
III. Das nach der InsO anwendbare Recht 217
1. Bindung der Schiedsgerichte und Anerkennung 218
2. Schiedsvereinbarungsstatut (Wirksamkeitsstatut) 219
a) Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung richtet sich nach der lex fori concursus 220
b) § 335 InsO als Gesamtverweisung 221
c) De lege lata keine zeitliche Aufspaltung des Statuts 222
d) Parallelnorm zu Art. 18 EuInsVO de lege ferenda wünschenswert 223
3. Die weiteren Statute der Schiedsvereinbarung 223
F. Zusammenfassung 224
Literaturverzeichnis 226
Sachwortverzeichnis 241