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Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Anbietern (innerhalb) sozialer Netzwerke

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Nussbaum, M. (2025). Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Anbietern (innerhalb) sozialer Netzwerke. Zugleich ein Beitrag zum Allgemeinen Teil des Medienstrafrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59473-3
Nussbaum, Maximilian. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Anbietern (innerhalb) sozialer Netzwerke: Zugleich ein Beitrag zum Allgemeinen Teil des Medienstrafrechts. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59473-3
Nussbaum, M (2025): Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Anbietern (innerhalb) sozialer Netzwerke: Zugleich ein Beitrag zum Allgemeinen Teil des Medienstrafrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59473-3

Format

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Anbietern (innerhalb) sozialer Netzwerke

Zugleich ein Beitrag zum Allgemeinen Teil des Medienstrafrechts

Nussbaum, Maximilian

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 330

(2025)

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About The Author

Maximilian Nussbaum studierte Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover und der University of New South Wales (Sydney), sowie den Masterstudiengang »IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums« an der Leibniz Universität Hannover und der Universität Wien. Bereits im Studium war er als studentischer Mitarbeiter, später als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Juristischen Fakultät Hannover tätig. Sein von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördertes Promotionsstudium schloss er im November 2024 ab. Derzeit ist Maximilian Nussbaum Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Celle.

Abstract

Die Arbeit untersucht die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Anbietern sozialer Netzwerke sowie »Anbietern nachgelagerter Ordnungen« (z.B. Gruppenadministratoren, Profilseitennutzer etc.). Dafür werden technische Architekturen sozialer Netzwerke analysiert und ihre Rolle bei der Förderung von (strafrechtswidriger) Kommunikation bewertet. Im Zentrum der Arbeit stehen Zurechnungsfragen in der digitalen Sphäre. Beleuchtet werden unter anderem die objektive und subjektive Zurechnung, mögliche Beteiligungs- und Verhaltensformen sowie Garantenpflichten. Es werden digitale Kommunikationsmerkmale (Permanenz, Beherrschbarkeit, Distanz, Neutralität und Multifunktionalität) auf ihre Relevanz für strafrechtliche und medienrechtliche Fragestellungen untersucht und erste Lösungen für deren Integration in bestehende Dogmen entwickelt. Dadurch sollen Impulse zur Entwicklung einer Allgemeinen Medienstrafrechtsdogmatik und Anknüpfungspunkte für strafrechtliche Diskussionen jenseits der Plattformverantwortlichkeit geboten werden.»The Criminal Liability of Providers of and within Social Networks. At the Same Time a Contribution to the General Part of Media Criminal Law«: The study examines the criminal liability of social network providers and develops approaches to relate criminal and media law assessments. The focus is on the doctrinal classification of incentive architectures in social networks and the extended liability of so-called providers of downstream order. By conducting an abstract analysis of the characteristics of digital communication, the study aims to contribute to the further development of the dogmatics of media criminal law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 29
A. Hinführung 29
I. Hassrede innerhalb sozialer Netzwerke im Spiegel gesetzgeberischer Aktivitäten 30
II. Die Rolle des Strafrechts im Geflecht der Netzwerkregulierung in jüngster Zeit 33
III. Zum medienstrafrechtsdogmatischen Untersuchungsgegenstand 34
B. Begrenzung des Forschungsgegenstandes 36
C. Gang der Untersuchung 37
1. Teil: Phänomenologische Grundlagen 41
Kapitel 1: Begriff, Funktionen und Ordnung sozialer Netzwerke 41
A. Begriffsbestimmung: Soziale Netzwerke 41
I. Legaldefinition des NetzDG: Nur ein Ausgangspunkt? 41
1. ‚Telegram-Problem‘: Individual-‍, Massen- und Gruppenkommunikation 41
2. ‚LinkedIn-Problemˋ: Beliebige Inhalte 43
3. Zwischenfazit: Soziale Netzwerke i.S.d. NetzDG 44
II. Kommunikationswissenschaftliche Begriffsfindung: Eine Frage des Zwecks? 45
1. Soziale Netzwerke als Untergattung der sozialen Medien 46
2. Enge des kommunikationswissenschaftlichen Begriffs sozialer Netzwerke 49
3. Weite des Oberbegriffs sozialer Medien 50
III. Eigener funktionaler Begriff Sozialer Netzwerke: ‚Ein Raum der Räumeˋ 50
1. Kennzeichen eines ‚Raums in einem Raumˋ 51
2. Anbieter zweiter und dritter Ordnung 54
3. Exkurs: Anbieter dezentraler sozialer Netzwerke 54
4. Zwischenfazit: Notwendige und typische Merkmale sozialer Netzwerke 55
B. Nutzungsfunktionen sozialer Netzwerke: Eine Frage der Affordanzen 56
I. Profilerstellung 57
II. Vernetzen und Abonnieren 57
III. Erstellen und Veröffentlichen von Inhalten 58
IV. Annotieren fremder Inhalte 58
V. Organisieren 59
C. Ordnung sozialer Netzwerke: Speicherung von Inhalten vs. Gestaltung von Inhaltserlebnissen 60
I. Ausgangspunkt: Datenwirtschaftliches und aufmerksamkeitsökonomisches Geschäftsmodell 61
II. Explizierte normative Ordnung: Netzwerkinterne Kommunikationsrichtlinien 62
III. Codierte Ordnung 63
1. Sichtbare Aspekte: Affordanzen 63
2. Opake Aspekte: Kuratierung und Filterung von Inhalten 64
Kapitel 2: Soziale Netzwerke als Ort und Faktor aggressiver Kommunikation 69
A. Soziale Netzwerke als Ort einer mediatisierten Quasi-Interaktion 70
B. Soziale Netzwerke als Ort besonders schützenswerter Kommunikation 72
C. Soziale Netzwerke als Ort einer aggressiven Kommunikation 73
I. Ursachen einer ‚verrohten Kommunikationˋ in sozialen Netzwerken 75
1. Distanzbedingte Faktoren 75
2. Soziotechnische Faktoren 77
a) Broken-Web-Theorie und Toxizität von aggressiver Kommunikation 77
b) Ambivalenz sozialer Präsenz 78
3. Exkurs: Soziale Netzwerke als Raum der Social Bots 79
II. Wirkungen aggressiver Kommunikation in sozialen Netzwerken 80
1. Breitenwirkung 80
2. Raumzeitliche Distanz und Anonymität 81
3. Schwarmförmiges Verhalten: Cybermobbing und sog. Shit-Storms 81
4. Silencing-Effekt 82
III. Kommunikationsdelikte als Oberbegriff für Inhaltsverbreitungs- und Äußerungsdelikte 83
2. Teil: (Außer-)‌Strafrechtliche Vorfragen 86
Kapitel 3: Telemedienrechtliche Grenzen einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit 86
A. Grundlagen der telemedienrechtlichen Providerprivilegierung 87
I. Von der ECRL zum DSA: Nichts Neues im Bereich der Haftungsprivilegierung? 88
1. Regelungsimpetus und -konzept des DSA 88
2. Übernahme der Providerprivilegierung aus der ECRL 90
a) Tatsächliche Veränderung des Regelungsgegenstandes 91
b) Das unionsrechtliche Urheberrecht als Vorlage einer stärkeren Plattformhaftung 92
c) Alternativentwürfe zum Nebeneinander von Privilegierung und Sorgfaltspflichten 93
aa) Argumente gegen eine Verzahnung von Sorgfaltspflichten und Haftungsprivilegierung 94
(1) Nicht ausreichender Sanktionsdruck 94
(2) Praktische Einwände 95
(3) Risiko des Overblockings 96
bb) (Rest-)‌Grund für die Übernahme der Privilegierungsvorschriften aus der ECRL 96
d) Zwischenfazit: Grundkonzeption der Providerprivilegierung 97
II. Systematische Verortung im Strafrecht 97
1. Filterlösungen bzw. zweistufige Modelle 98
2. Integrationslösung bzw. einstufige Modelle 100
3. Zwischenfrage: Telemedienrechtlicher Vorfilter im Strafrecht als reine Prüfungsökonomie? 102
B. Anwendung der Host-Provider-Privilegierung auf Anbieter (innerhalb) sozialer Netzwerke 104
I. Dienste der Informationsgesellschaft 104
1. Entgeltlichkeitserfordernis 104
a) Entgeltlichkeit bei Anbietern verschiedener Ordnungen 104
b) Anwendung der Privilegierungsvorschriften bei Unentgeltlichkeit: § 7 Abs. 1 DDG 105
2. Schwierigkeiten des Ordnungsmodells? 106
II. Überblick: Funktionale Einteilung der Providerarten der DSA 108
III. Host-Provider-Eigenschaft 109
1. Anbieter erster Ordnung 109
2. Mitarbeiter und Moderatoren im Lager des Anbieters erster Ordnung 110
3. Anbieter nachgelagerter Ordnung 111
a) Technische oder normative Prägung des Speicherbegriffs? 111
b) Herausforderungen einer normativen Bestimmung des Speicherbegriffs 112
4. Sonderproblem: Messengerdienste 114
IV. Zwischenergebnis: Anwendung der Host-Provider-Privilegierung auf Anbieter (innerhalb) sozialer Netzwerke 116
C. Reichweite der Privilegierung: Das normimmanente Programm der Art. 6ff. DSA 116
I. Privilegierungstatbestand des Art. 6 DSA 116
1. Kenntnis, Art. 6 Abs. 1 a) DSA 117
a) Sicherheit und Konkretheit des Wissens 117
b) Kenntnisnahmefiktion bei tauglicher Meldung, Art. 16 Abs. 3 DSA 118
aa) Ausnahme von der Grundkonzeption des Privilegierungsregimes 119
bb) Praktische Relevanz 119
c) Reichweite der konkreten Kenntnis 120
aa) Kenntnis der Rechtswidrigkeit bei § 10 S. 1 Nr. 1 TMG a.F. 120
(1) Unionsrechtskonforme Auslegung des § 10 S. 1 Nr. 1 TMG a.F. 121
(2) Eingriff in das nationale Strafrecht sowie praktische und rechtspolitische Bedenken 122
bb) Kenntnis der Rechtswidrigkeit bei Art. 6 Abs. 1 a) DSA 123
cc) Zwischenergebnis: Notwendigkeit der Kenntnis der Rechtswidrigkeit 125
d) Kenntniszurechnung 125
2. Zügige Tätigkeit, Art. 6 Abs. 1 b) DSA 127
3. Subordinations- oder Aufsichtsverhältnis, Art. 6 Abs. 2 DSA 129
II. Klarstellende Neuerung: Guter-Samariter-Privileg, Art. 7 DSA 130
1. Rechtsfolge des Art. 7 DSA 130
2. Praktische Relevanz 131
III. Flankierende Wirkung: Verbot allgemeiner Überwachungs- und Nachforschungspflichten, Art. 8 DSA 132
1. Keine unmittelbar praktische Relevanz für das Medienstrafrecht 133
2. Bedeutung des Grundgedankens für die Konturierung des Privilegierungsfilters 133
3. Indirekte Auswirkungen der Auslegung von Art. 8 DSA im Kontext richterlicher Anordnungen 133
D. Privilegierungsausschluss 136
I. Die (telemedienrechtliche) Figur des Sich-Zueigenmachens 136
1. Verschiedene Varianten des Sich-Zueigenmachens originär fremder Inhalte im Kontext von Diensteanbietern 137
a) Herrschaft über die rechtswidrige Information 138
b) Presserechtliche Kriterien und die Distanzierung des Anbieters 139
c) Wirtschaftliche Nutzung fremder Beiträge 140
d) Redaktionelle Tätigkeit 141
2. Ablehnung der Figur des Sich-Zueigenmachens 142
a) Notwendigkeit einer unionsrechtskonformen Auslegung 142
b) Fehltransplantation aus dem Äußerungsrecht 143
II. Figur der aktiven bzw. nicht-neutralen Rolle 144
1. Ausgangspunkt der Figur der aktiven bzw. nicht-neutralen Rolle in den ErwGen zur ECRL 145
2. Nutzung und Konkretisierung der Figur der aktiven bzw. nicht-neutralen Rolle in der Rechtsprechung des EuGH 145
a) ‚Google Franceˋ 145
b) ‚L'Oréal/eBayˋ 146
c) ‚Papasavvasˋ 146
d) ‚YouTube und uploadedˋ 147
aa) Begründung des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe 149
bb) Relationierung durch den EuGH 150
cc) Reaktionen des Schrifttums 150
e) Kritik an der EuGH-Rechtsprechung 152
aa) Systematik der ErwGe 152
bb) Systematische Einwände aus dem Richtlinientext der ECRL 153
cc) Erneut: Das Guter-Samariter-Dilemma 153
dd) Inkohärenz, Unbestimmtheit und Vagheit 154
ee) Vergleich zwischen dem Sich-Zueigenmachen und der aktiven bzw. nicht-neutralen Handlung 155
3. Rezeption der Figur der aktiven bzw. nicht-neutralen Rolle im DSA 157
a) ErwG Nr. 18 S. 1 zum DSA 157
b) ErwG Nr. 20 zum DSA 158
4. Systematisierung der ErwGe Nr. 18 und 20 zum DSA 159
a) Zum Verhältnis der einzelnen Sätze von ErwG Nr. 20 zum DSA 159
aa) Kongruente Konkretisierung von S. 1 durch S. 2 160
bb) Eigenständigkeit beider Sätze 160
b) Binnensystematische Relationierung: Verhältnis der (straf-)‌rechtswidrigen Zweckausrichtung zur Figur der aktiven Rolle 161
aa) Integrationsmodell und Separationsmodell 161
bb) Praktische Konsequenzen der Modelle 162
cc) Regelbeispielhaftigkeit von ErwG Nr. 20 S. 2 zum DSA als Einwand gegen das Separationsmodell 163
(1) Friktionen der differenzierenden Auslegung von S. 1 und S. 2 163
(2) Auflösung etwaiger systematischer Friktionen 164
c) Zwischenfazit: Das Neutralitätskriterium und die funktionale Dreiteilung seiner Fallgruppen 165
d) Exkurs: Nur eine terminologische Kritik am Neutralitätskriterium? 169
5. Konkretisierung der Fallgruppe der rechtswidrigen Zweckausrichtung aus ErwG Nr. 20 S. 2 zum DSA 170
a) Gesamtbetrachtung und ihre möglichen Indizien 170
aa) Anhaltspunkte aus ErwG Nr. 20 S. 3 zum DSA 170
bb) Indizien für und gegen eine rechtswidrige Zweckausrichtung 171
b) Sonderkonstellationen 171
aa) Pervertiertes Angebot: ‚Sich-Zueigenmachenˋ einer rechtswidrigen Zwecksetzung 172
(1) Fehlende Kenntnis von der Pervertierung 172
(2) Kenntnis von der Pervertierung 173
bb) Verletzung von Sorgfaltspflichten aus dem DSA: Verwachsung der zwei materiellen Säulen des Regulierungskonzepts 174
(1) Pflichtenprogramm des Art. 16 DSA 175
(a) Einrichtung eines Meldesystems i.S.v. Art. 16 Abs. 1 DSA 175
(b) Sonderfall der bewussten Unkenntnis von Hinweisen nach Art. 16 Abs. 2 DSA 175
(2) Sperrung von Nutzeraccounts nach Art. 23 Abs. 1 DSA 177
cc) Verletzung von Sorgfaltspflichten außerhalb des DSA: Die Folgen von ‚YouTube und uploadedˋ und ihre deliktsspezifische Einhegung 177
6. Zwischenfazit: Flexibilisiertes Neutralitätsgebot als versteckte ‚Bußeˋ für die „Erbsünde“ der Providerprivilegierung 179
E. Zwischenfazit: Privilegierung der Anbieter nach dem DSA 180
Kapitel 4: Selektion strafrechtlich relevanten Verhaltens 184
A. Mögliche Anknüpfungspunkte für einen strafrechtlichen Vorwurf und der telemedienrechtliche Vorfilter 184
B. Verhaltensformfrage: Aktives Tun oder Unterlassen? 186
I. Vorab: Praktische Relevanz der Unterscheidung 186
1. Unstrittiges 186
2. Exkurs: Unanwendbarkeit des Art. 6 DSA auf das aktive Tun? 186
II. Der bisherige Diskussionsstand: Inbetriebnahme des Angebots oder unterlassene Löschung 188
1. Überwiegende Auffassung 188
2. Abweichende Begründung eines aktiven Tuns: Automatisierter Betrieb als technisch vermitteltes Tun 190
III. Weitere Differenzierung der Verhaltensformfrage 193
1. Betriebsbegriff und seine fehlenden Differenzierungen bei naturalistischer Betrachtung 193
2. Vervollständigung des Bildes um weitere Anknüpfungspunkte der strafrechtlichen Verantwortlichkeit 195
a) Betrieb bei unsorgfältigem Einsatz technischer Sicherungsmaßnahmen 196
b) Pervertierte Angebote 196
c) Freigabevorbehalt 197
C. Zwischenfazit: Anknüpfungspunkte für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit 198
3. Teil: Die Verantwortlichkeit der Anbieter (innerhalb) sozialer Netzwerke nach strafrechtlichen Grundsätzen 200
Kapitel 5: Strafrechtswidrig ausgerichtete Angebote 200
A. Organisationsdelikte: Originäre Verantwortlichkeit der Anbieter 200
I. Bildung einer kriminellen Vereinigung, § 129 StGB 201
1. Der neue Vereinigungsbegriff gem. § 129 Abs. 2 StGB 202
a) Voluntatives Element 203
b) Organisatorisches Element 204
2. Die Anbieter (innerhalb) sozialer Netzwerke als kriminelle Vereinigung 205
a) Anbieter dritter Ordnung 205
b) Anbieter zweiter Ordnung 206
aa) Anbieter zweiter Ordnung unter dem (neuen) Vereinigungsbegriff 206
(1) Kriminell ausgerichtete Handelsplattformen als kriminelle Vereinigungen 206
(a) Mangelndes übergeordnetes Interesse 207
(b) Schwach ausgeprägtes personelles Element 207
(c) Flüchtigkeit des Zusammenschlusses bei Anbieterteams 208
(d) Zusammenschluss aus Betreibern und Nutzern 209
(e) Zwischenfazit: Handelsplattformen und Vereinigungsbegriff 209
(2) Erste Rechtsprechung zu Anbietern zweiter Ordnung 209
(3) Die Anforderungen an den Vereinigungsbegriff im Kontext sozialer Netzwerke 211
(a) Zeitliches und personelles Element 211
(b) Voluntatives und organisatorisches Element 212
(aa) Trennung von vereinigungs- und plattformspezifischen Dynamiken 213
(bb) Interdependenz, Macht und Ordnung bei Angeboten zweiter Ordnung 214
(c) Zwischenfazit: Vereinigungsbegriff und Angebote zweiter Ordnung 215
bb) Zweck oder Tätigkeit der Vereinigung 216
(1) Abgrenzung zur neutralen Vereinigungsausrichtung 216
(2) Teleologische Reduktion hinsichtlich der Bezugstaten 216
(3) Eigene oder fremde Straftaten 217
cc) Mitgliedschaftliche Beteiligung der Nutzer 218
(1) Passive Mitgliedschaft im Angebot zweiter Ordnung 219
(2) Aktive Gruppenmitglieder und übergeordnete Funktionen 221
II. Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet, § 127 StGB 222
1. (Materielle) Legitimation des Straftatbestandes 222
2. Begriff der Handelsplattformen und Anbieter innerhalb sozialer Netzwerke 224
a) Virtuelle Infrastruktur und Ordnungsmodell 224
aa) Problem der Trennbarkeit von Gesamt- und Substrukturen 225
bb) Praktische Folgen einer fehlenden Trennbarkeit 225
cc) Trennungsthese und ihre möglichen Einwände 226
(1) Gesetzgeberische Vorstellung vom einheitlichen Betrieb und der Gesamtbetrachtung 227
(2) (Un-)‌Möglichkeit eines nebentäterschaftlichen Betreibens 227
(3) Gefahr der tatbestandlichen Entgrenzung durch freie Skalierbarkeit der betriebenen Infrastruktur 228
dd) Zwischenfazit: Ordnungsmodell und Plattformbegriff 229
b) Kommunikationsräume als Handelsplattformen 230
aa) Beschränkende Wirkung des Handelsbegriffs 230
bb) Mangelnde Aussagekraft der erfassten Katalogtaten 232
cc) Zwischenfazit: Handelsplattform und Kommunikationsdelikte 233
3. Kriminelle Zweckausrichtung 233
a) Die Zweckausrichtung als subjektives und/oder objektives Merkmal 234
b) Indizienkatalog 235
aa) Indizien einer kriminellen Ausrichtung bei Handelsplattformen 235
(1) Indikationen 235
(2) Kontraindikationen 237
bb) Übertragbarkeit der Indizien auf Angebote innerhalb sozialer Netzwerke 238
c) Pervertierte Plattformen als Härteprobe für die Zweckausrichtung 239
aa) Abschichtung ‚echter und unechter Pervertierungˋ 240
bb) Echte Pervertierung 240
(1) Scheinproblem: ‚Ausrichtung durch Betriebˋ 240
(2) Restriktionspotenzial der gemischt subjektiv-objektiven Auslegung der kriminellen Zwecksetzung 241
(3) Europarechtswidrigkeit der rein objektiven Auslegung 243
d) Zwischenfazit: Pervertierte Angebote und kriminelle Zweckausrichtung bei § 127 StGB 245
III. Zwischenfazit: Organisationsdelikte 245
B. Strafbarkeit der Anbieter nach den einzelnen Kommunikationsdelikten 246
I. Objektive Zurechnung: Konturierung des erlaubten Plattformrisikos und der Risikozusammenhang 247
1. Erlaubtes Risiko 247
a) Erlaubtes Risiko des Betriebs von Angeboten 248
b) Verhältnis zur Figur der neutralen (Beihilfe-)‌Handlung 250
aa) Gemischt subjektiv-objektive Lösung zur Behandlung des Problems 250
bb) Übertragbarkeit auf den Plattformbetrieb 251
2. Deliktsspezifischer Risikozusammenhang 253
II. Subjektive Zurechnung: Technisch vermittelte Distanz als Herausforderung des allgemeinen Medienstrafrechts 254
1. Vorsatzbestimmtheit: (K)‌eine Frage der Beteiligungsformlehre 255
a) Abgestufte Anforderungen an die Vorsatzbestimmtheit entsprechend der Beteiligungsform 255
b) Folgen der Abstufung für den Betrieb strafrechtswidrig ausgerichteter Angebote 258
aa) Vorstellungsunschärfen der Anbieter 259
bb) Anbietervorstellung und die Formel der h.M.: Kenntnis vom wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung 259
c) Kritik an der Differenzierung anhand der Beteiligungsform 261
2. Innertatbestandlicher Bereich: Die bloße Tatbestandsbezogenheit als Gegenentwurf zur h.M. 262
a) Rechtsunsicherheit, dogmatische Verdunkelung und kriminalpolitische Einwände 263
b) Keine Begründung über die Strafzumessung 264
aa) Vorsatz hinsichtlich der Unrechtsdimension als Strafzumessungsgegenstand 264
bb) Anstiftungsspezifische Begründung i.R.d. Strafzumessung 266
c) (Scheinbare) Ausnahme: Die Anstiftung 267
d) Friktionen mit der Exzess- und Irrtumsdogmatik 268
aa) Irrtumsdogmatik 269
bb) Exzessdogmatik 270
3. Zwischentatbestandlicher Bereich: Die strenge Tatbestandsbezogenheit 271
a) Unscharfe, aber tatbestandlich konkretisierte Vorstellungen: Lösung via dolus alternativus 272
b) Unscharfe und tatbestandlich nicht konkretisierte Vorstellungen: Die Suche nach den Grenzen des Alternativvorsatzes 273
c) Übertragung der Grundsätze auf zwischentatbestandliche Abweichungen 275
aa) Abweichung im Stufenverhältnis 276
bb) Abweichung zwischen verwandten Tatbeständen 277
(1) Aufweichung der Tatbestandsbezogenheit 277
(2) Rückführung auf eine Unschärfekonstellation und Lösung via dolus alternativus 279
4. Zwischenergebnis: Subjektive Zurechnung 281
III. Beteiligungsform beim strafrechtswidrig ausgerichteten Angebot 281
1. Inhaltsverbreitungsdelikte 282
a) Unmittelbare Täterschaft, § 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB 282
aa) Vorab: Die Übertragung der überwiegenden Auffassung auf das Ordnungsmodell der Angebote 283
bb) Ausgangspunkt der Tatherrschaftslehre 284
(1) Beteiligungsformfrage im Pressestrafrecht 285
(2) Argumente für die Annahme einer Alleintäterschaft 286
(a) Herrschaft über den letzten Akt im Zuge der Automatisierung 286
(b) Überlagerung des Tatherrschaftsprinzips 287
(aa) Inhaltsverbreitungsdelikte als hybride Pflichtdelikte? 287
(bb) Garantensonderpflicht und die „Aufrollung der Teilnahmefrage vom Unterlassen her“ 290
cc) Zwischenfazit: Unmittelbare Täterschaft beim Inhaltsverbreitungsdelikt 291
b) Mittäterschaftliche Zurechnung, § 25 Abs. 2 StGB 292
aa) Gemeinsamer Tatentschluss 292
(1) Unkenntnis des Nutzers 292
(2) Unkenntnis des spezifischen Inhalts 294
(3) Hinzutreten des Nutzers nach Erbringung des Tatbeitrages 295
bb) Gemeinsame Tatausführung 297
cc) Zwischenergebnis: Mittäterschaft 299
c) Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft, § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB 299
aa) Organisationsherrschaft in der medienstrafrechtlichen Rechtsprechung 300
(1) Goyim-Fall 300
(2) Altermedia-Fall 301
bb) Organisationsherrschaft im medienstrafrechtlichen Schrifttum 302
cc) Medienstrafrecht als nächstes Gebiet einer bedenklichen Ausweitung der Organisationsherrschaft 302
(1) Flexibilisierung der Organisationsherrschaft im Wirtschaftsstrafrecht und ihre Kritik 303
(a) Roxinsche Konzeption einer Organisationsherrschaft 303
(b) Rechtsgelöstheit und Fungibilität bei Angeboten innerhalb sozialer Netzwerke 304
(c) Kritik an der flexibleren Konzeption der Rechtsprechung 306
(2) Nochmals: Konfusion von organisations- und plattformspezifischen Gefährlichkeitsfaktoren 307
(3) Sonderproblem der Goyim-Entscheidung: Wechselseitige Organisationsherrschaft 308
dd) Zwischenfazit: Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft 309
d) Anstiftung, § 26 StGB und öffentliche Aufforderung zu Straftaten, § 111 StGB 310
aa) Vorab: Abgrenzungsfragen und Öffentlichkeit 310
bb) Haupttatkonkretisierung bei § 111 StGB 311
cc) Erfordernis und notwendige Gestalt eines geistigen Kontakts 312
(1) Angebote zweiter Ordnung 313
(2) Angebote dritter Ordnung 313
dd) Zwischenfazit: Anstiftung bzw. öffentliche Aufforderung zu Straftaten 314
e) Beihilfe, § 27 StGB 314
2. Persönliche Äußerungsdelikte als Ausnahme von der Tatherrschaftslehre 314
a) Vom Beleidigungsbrief-Fall und Rechtsgefühl 315
b) Andere persönliche Äußerungsdelikte 316
c) Weitere Begründung und Kritik der Abweichung vom Tatherrschaftskriteri‍um 318
d) Maßstäbe des äußerungsstrafrechtlichen Sich-Zueigenmachens im Vergleich mit anderen Regelungsmaterien 321
e) Sich-Zueigenmachen und die Anbieter verschiedener Ordnung 322
aa) Automatisierte Veröffentlichung 322
(1) Vergleich mit den Maßstäben einer subjektiven Zurechnung 322
(2) Vergleich mit der Verbreitung persönlicher Äußerungsdelikte mit Hilfe von Social Bots 323
bb) Exkurs: Sich-Zueigenmachen bei Freigabevorbehalt 324
f) Zwischenfazit: Beteiligungsform bei persönlichen Äußerungsdelikten 324
3. Sonderproblem: Verlinkung und Teilen innerhalb der Angebote 325
a) Inhaltsverbreitungsdelikte 325
aa) Internetspezifischer Ansatz 326
bb) Tatherrschaftslehre 327
(1) Keine Tatherrschaft über den Zielinhalt 327
(2) Kein öffentliches Zugänglichmachen bereits öffentlich zugänglicher Inhalte 328
(3) Setzen eines Links als Kettenverbreitung 329
(a) Verhältnis von Verbreiten und Zugänglichmachen 329
(b) Verbreiten als gradueller Zustand 331
(c) Auf-den-Weg-Bringen bei Verlinkung 332
cc) Zwischenfazit: Linksetzung und Teilen bei Inhaltsverbreitungsdelikten 333
b) Persönliche Äußerungsdelikte 334
IV. Konkurrenzen: Besonderheiten eigentlicher und uneigentlicher Organisationsdelikte 334
1. Zum uneigentlichen Organisationsdelikt: Tateinheitliche Begehung durch kriminell ausgerichteten Betrieb 335
a) Anwendung des uneigentlichen Organisationsdelikts im Bereich des Plattformstrafrechts 336
b) Kritik am uneigentlichen Organisationsdelikt 337
aa) Fehlender materiell-rechtlicher Nutzen gegenüber allgemeinen konkurrenzrechtlichen Bewertungen 337
bb) Uneigentliches Organisationsdelikt als klandestine Zurechnungsfigur? 339
2. Zum konkurrenzrechtlichen Verhältnis von (eigentlichen) Organisationsdelikten und den Kommunikationsdelikten 341
a) Vorab: Subsidiaritätsklausel des § 127 Abs. 1 Hs. 2 StGB 341
b) Das interne Verhältnis: Gleichartige Idealkonkurrenz 342
c) Das externe Verhältnis: Ungleichartige Idealkonkurrenz mit Kommunikationsdelikten 342
aa) Unmittelbar fremde Kommunikationsdelikte 342
bb) Unmittelbar eigene Kommunikationsdelikte 343
d) Zum Konkurrenzverhältnis der Kommunikationsdelikte im Spiegel (bzw. in der Klammer?) der Organisationsdelikte 344
aa) Rechtsprechungswandel hinsichtlich der Verklammerung durch § 129 StGB 344
bb) Konsequenzen für den Betrieb der Angebote 345
3. Zwischenfazit: Konkurrenzen 346
C. Kriminalpolitischer Exkurs: Ausweitung des § 127 StGB auf Kommunikationsdelikte 347
I. Noch einmal: Keine Strafbarkeitslücken aufgrund akzessorischer Erfassbarkeit 347
II. Schuldunangemessene Abbildung des Unrechts de lege lata 348
1. Mangelnde Abbildungsfähigkeit des verwirklichten Unrechts über die Beihilfe 349
2. Konkurrenzrechtliche Zusammenfassung als unangemessene Verkürzung 349
III. Vergleich mit Handelsplattformen 350
1. Plattformspezifische Gefährlichkeit bei illegalen Handelsgeschäften und Kommunikationsdelikten im Vergleich 350
2. Besondere Betroffenheit von Art. 5 GG 351
IV. Zwischenfazit: Ausweitung des § 127 StGB auf Kommunikationsdelikte als Bezugstaten 352
Kapitel 6: Strafrechtswidrige Inhalte als ‚digitale Altlastenˋ in neutral ausgerichteten Angeboten 353
A. Kommunikationsdelikte im Spiegel des Erfolgsbegriffs i.S.v. § 13 Abs. 1 StGB und die Entsprechungsklausel 354
I. Der Erfolg von Kommunikationsdelikten i.R.d. § 13 Abs. 1 StGB 355
1. Weiter Erfolgsbegriff: Tatbestandsverwirklichung als Erfolg 355
a) Vereinbarkeit mit dem Wortlaut 356
b) Entstehungsgeschichte des § 13 StGB 356
c) Unvereinbarkeit mit der Abgrenzung zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten 357
2. Enger, materiell orientierter Erfolgsbegriff 358
a) Vorab: Verhältnis abstrakter Gefährdungsdelikte zu Tätigkeitsdelikten 358
b) Kommunikationsdelikte als abstrakte Gefährdungsdelikte 360
aa) Inhaltsverbreitungsdelikte 361
bb) Inhaltsverbreitungsdelikte mit Friedensstörungsklausel 361
cc) Weitere Eignungsdelikte 362
dd) Beleidigung und Bedrohung 363
ee) Zwischenergebnis: Einordnung ausgewählter Kommunikationsdelikte als abstrakte Gefährdungsdelikte 364
c) Ausnahme für die Beihilfe zum Unterlassen 364
d) Teleologische Einwände gegen einen materiell orientierten Begriff 364
3. Enger, formell orientierter Erfolgsbegriff 365
a) Ausschluss des Versuchs durch Unterlassen? 365
b) Die „Irrlehre“ vom Tätigkeitsdelikt 366
aa) Kommunikationsdelikte als Tätigkeitsdelikte 367
(1) Persönliche Äußerungsdelikte 367
(2) Inhaltsverbreitungsdelikte 368
(a) Öffentliches Zugänglichmachen bzw. öffentliche Begehung 368
(b) Verbreiten (i.e.S.) 370
(3) Konfrontationsdelikte 371
(4) Beihilfe als Erfolgsdelikt 371
bb) Ansätze zur ‚Rehabilitierungˋ der Lehre vom Tätigkeitsdelikte 372
(1) Systematisierung anhand der konkreten Begehungsweise 372
(2) Abschichtung minimaler Erfolgssachverhalte von sozialerheblichen oder materiell orientierten Erfolgssachverhalten 373
(3) Kritische Funktion der Unterscheidung von Tätigkeits- und Erfolgsdelikten 374
4. Zwischenergebnis: Erfolgsbegriff des § 13 Abs. 1 StGB 376
II. Die Entsprechungsklausel 376
1. Inhaltsverbreitungsdelikte 378
2. Persönliche Äußerungsdelikte (insbesondere Beleidigung) 379
B. Erfolgsverhinderung nach Erfolgseintritt und die Teilnahmefähigkeit nach Vollendung 381
I. Die Vollendung von Kommunikationsdelikten 382
1. Delikte, die eine Kenntnisnahme erfordern 382
a) Generelles 383
b) Exkurs: Die Kenntnisnahme des Moderators bei der Beleidigung 384
2. Delikte, die eine öffentliche Kenntnisnahmemöglichkeit erfordern 385
a) Generelles 385
aa) Besonderheiten sozialer Netzwerke im Spiegel des Öffentlichkeitserfordernisses 386
bb) Exkurs: Sukzessive Öffentlichkeit 388
b) Aufforderung zu Straftaten, § 111 StGB 389
3. Delikte, die eine individuelle Kenntnisnahmemöglichkeit erfordern 391
4. Zwischenergebnis: Vollendungszeitpunkt der Kommunikationsdelikte innerhalb sozialer Netzwerke 394
II. Die ‚Irrlehreˋ von den Dauerdelikten? 394
1. Unbrauchbarkeit als Deliktstypus 396
2. Kritik der Figur der durativen Tatbegehung am Beispiel der Beleidigung, § 185 StGB 398
a) Verengung der Zurechnungsmöglichkeit durch die Figur der durativen Tatbegehung 399
aa) Fehlende Kontinuierlichkeit der Tatbestandsverwirklichung von § 185 StGB 399
bb) Die durative Begehung von § 185 Hs. 2 Var. 1, Var. 3 StGB n.F. 401
cc) Zwischenfazit: Verengung durch die Figur der durativen Tatbegehung 402
b) Ausweitung bzw. Veränderung des Zurechnungsgegenstandes durch die Figur der durativen Tatbegehung 403
aa) Ausmaß der zurechenbaren Rechtsgutsbeeinträchtigung 403
bb) Ersetzung des Erfolgssachverhalts bei Internetbeleidigungen 405
cc) Beihilfe zu einem Begehungs- oder Unterlassungsdelikt durch Unterlassen? 406
(1) Praktische Relevanz: (Dritte) Strafrahmenverschiebung nach § 28 Abs. 1 StGB 406
(a) Garantenpflicht als besonderes persönliches Merkmal 407
(b) Grenzen der mehrfachen Strafrahmenverschiebung 408
(c) Das Problem ‚gekreuzter Garantenpflichtenˋ? 408
(2) Übergang eines aktiven Tuns in ein Unterlassen bei Kommunikationsdelikten 409
(3) Einwände gegen die Unterlassungskonstruktion 410
3. Zwischenergebnis: Dauerdeliktseigenschaft und durative Begehungsweise als Antwort auf das ‚Altlastenproblemˋ 412
III. Gegenüberstellung der Anforderungen der Erfolgsabwendbarkeit (§ 13 Abs. 1 StGB) und Teilnahmefähigkeit (§ 27 Abs. 1 StGB) 413
1. Teilnahmefähigkeit nach Vollendung 414
a) Skizze des Streitstandes 414
b) Anforderungen an eine teilnahmefähige Nachphase 416
2. Erfolgsabwendbarkeit 417
3. Zwischenergebnis: ‚Digitale Altlastenˋ und deliktsspezifische Drei-Stufen-Prüfung 419
IV. Erfolgsabwendbarkeit und Teilnahmefähigkeit nach Vollendung bei Kommunikationsdelikten 420
1. Ehrschutzdelikte, §§ 185ff. StGB 420
2. Verhetzende Beleidigung, § 192a StGB 421
a) Zwei-Personen-Verhältnis: Von der konkreten Gefahr zur Verletzung 421
b) Mehr-Personen-Verhältnis: Öffentlicher Frieden, überindividuelle Menschenwürde und äußere Ehre 421
c) Exkurs: Innertatbestandlichkeit des Gelangenlassens an Dritte 422
3. Bedrohung, § 241 StGB 423
a) Perpetuierung der Drohwirkung 423
b) Breitenwirkung 424
aa) Keine Übertragbarkeit der Erwägungen zur Qualifikation der öffentlichen Beleidigung 424
bb) Die öffentliche Bedrohung als verkapptes Delikt zum Schutze des öffentlichen Friedens 425
cc) Öffentliche Begehung als Zeugnis besonderer Entschlossenheit und Selbstverpflichtung 426
c) Zwischenergebnis 426
4. Abstrakte Gefährdungsdelikte 426
a) Vergleich der Inhaltsverbreitungsdelikte mit dem Abfallstrafrecht 427
b) Besonderheiten des § 111 StGB 430
aa) Vorfrage: Beihilfefähigkeit des § 111 Abs. 2 StGB 430
bb) Rechtsgutsbeeinträchtigung durch § 111 Abs. 1 StGB nach Verwirklichung der Bezugstat 431
(1) Nicht wiederholbare Taten 431
(2) Wiederholbare Taten 432
V. Zwischenfazit: Erfolgsabwendbarkeit und Teilanhmefähigkeit nach Vollendung 433
C. Beseitigungsverpflichtung der Anbieter 434
I. Garantenstellung 435
1. Garantenstellung aus telemedienrechtlichen Regelungen 436
a) TMG a.F. und DSA 436
b) NetzDG a.F. 438
c) Zwischenfazit: Garantenstellung aus telemedienrechtlichen Vorschriften 439
2. Obhuts- bzw. Beschützergarantenstellung gegenüber Nutzern 439
a) Vorab: Keine Obhutsgarantenstellung zum Schutze überindividueller Rechtsgüter 439
b) Vertragliche oder tatsächliche Übernahme 440
3. Überwachergarantenstellung 442
a) Ingerenz 442
aa) Pflichtwidrigkeit des Betriebs in Relation zur Begehungsstrafbarkeit 442
bb) Zurechnungszusammenhang 444
b) Herrschaft über die Gefahrenquelle 444
aa) Gefahrenquelle 445
(1) Angebote als Ganzes 445
(2) Speicherung rechtswidriger Inhalte oder deren Kenntnis 446
bb) Faktische Herrschaft über eine Gefahrenquelle 447
cc) Ansätze einer Restriktion 448
(1) Spezifische gesteigerte Gefährlichkeit 449
(2) Ausgleich für die Gewährung von Ausschlussrechten und Herrschaftsmonopol 449
(a) Beseitigungsmonopol vs. Kontrollmonopol 450
(b) Grundrechtsbindung Privater und das Beseitigungsmonopol 452
(3) Normativ begründete Vertrauenserwartung: Das telemedienrechtliche Gefüge 453
II. Aus der Sachherrschaft resultierende Garantenpflichten 454
1. Zurechnungszusammenhang und Verantwortungsprinzip bei der Garantenstellung aus Sachherrschaft 455
a) Gegenstand der besonderen Gefährlichkeit einer Gefahrenquelle 457
aa) Anreiztheorie 457
(1) Übertragung auf das Abfall- und Medienstrafrecht durch Rechtsprechung und Literatur 458
(2) Kritik der Anreiztheorie 459
(a) Abhängigkeit vom konkreten Plan des Täters 459
(b) Empirisch fundierte Herangehensweise 460
(c) Probleme der vergleichenden Methode (in der digitalen Sphäre) 461
bb) Effektive Strafverfolgung 464
cc) Steigerung des Erfolgsunrechts 464
b) Differenzierung zwischen Straftatverhinderungs- und Beseitigungspflicht 464
aa) Referenzbeispiele 465
(1) Sonderbehandlung des Einsperrungs-Falls 465
(2) Differenzierung bei der ‚wildenˋ Müllablagerung 466
bb) Prinzipielle Gründe für eine Unterscheidung von Straftatverhinderungs- und Gefahrenabwendungspflichten 467
cc) Referenzbeispiele nach dem Kriterium der Steigerung des Erfolgsunrechts 468
(1) Einsperrungs-Fall 468
(2) ‚Wildeˋ Müllablagerung 470
dd) Zwischenfazit: Differenzierung zwischen Straftatenverhinderungs- und Gefahrenabwendungspflichten 471
c) Angebote (innerhalb) sozialer Netzwerke 472
aa) Spezifische Gefährlichkeit der Angebote: Verbreitungswirkung und Erfolgsunrecht 472
bb) Vereinbarkeit mit der Lösung von weiteren Referenzbeispielen 473
(1) Von Technoclubs und Wohnkomplexen 473
(2) Vom problematischen Hausfassaden-Fall 473
(a) Verkehrseröffnung 475
(b) Hausfassaden-Fall und die Ansätze zur Einschränkung einer Garantenstellung: Kumulation von Beseitigungs- und Kontrollmonopol sowie der spezifischen Gefährlichkeit 475
cc) Zwischenfazit: Zurechnungszusammenhang zwischen besonderer Gefährlichkeit und Erfolgsunrecht bei Angeboten 477
2. Exkurs: Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei der Ingerenz 477
3. Pflichtenumfang 478
a) Überwachergarantenstellung ohne Überwachungspflichten? 478
b) Begrenzung der Pflicht auf klar rechtswidrige Inhalte 479
c) Löschfrist 479
d) Gestufte Sonderverantwortlichkeit: Pflichtenumfang im Ordnungsmodell 480
III. Übertragung der Garantenpflicht auf Moderatoren 482
IV. Zwischenfazit: Beseitigungspflichten 483
V. Exkurs: Gesetzliche Fixierung einer Garantenpflicht 485
D. Beteiligungsform des Unterlassens 486
I. Inhaltsverbreitungsdelikte 486
1. Nochmals: Inhaltsverbreitungsdelikte als allgemeine Herrschaftsdelikte 486
2. Allgemeine Abgrenzungslösungen für die negative Moderationsentscheidung 487
a) „Theorie‍(n) der Einheitsbeihilfe“ 488
b) „Theorie‍(n) der Einheitstäterschaft“ 489
c) Pflichteninhaltslehren 491
aa) Formelle Garantenlehre 491
bb) Materielle Garantenlehre 492
d) Subjektiver Ansatz der Rechtsprechung 493
aa) Kritik 493
bb) Täterwille der Anbieter bzw. ihrer Moderatoren 494
(1) Anbieter erster Ordnung 494
(2) Anbieter zweiter Ordnung 495
e) Tatherrschaftslösung‍(en) 496
aa) Empirisch fundierte potenzielle Tatherrschaft 497
bb) Normativ fundierte potenzielle Tatherrschaft in einer Gesamtbetrachtung 499
cc) Normativ fundierte potenzielle Tatherrschaft als rechtliche Beherrschung 499
dd) Die Lehre vom Tatherrschaftswechsel 501
(1) Kritik der Lehre vom Tatherrschaftswechsel und ihre Entgegnung 502
(2) Tatherrschaftswechsel im Digitalen und die Figur der Tatherrschaftswandlung 505
f) Wertungswidersprüche der Konkurrenzlösung und ihre Korrektur 507
aa) Zwei Varianten des behaupteten Widerspruchs 507
bb) Adressaten des behaupteten Widerspruchs 508
cc) Entzauberung des Widerspruchs mittels § 13 Abs. 2 StGB 509
dd) Zwischenergebnis: Wertungswidersprüche der Konkurrenzlösung 511
II. Persönliche Äußerungsdelikte: Sich-Zueigenmachen durch Unterlassen? 511
III. Zwischenfazit: Beteiligungsform des Unterlassens 512
Schluss 514
A. Zusammenfassende Thesen 514
B. Ausblick 531
I. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Anbieter (innerhalb) sozialer Netzwer‍ke 531
1. Verantwortlichkeit im technologischen Wandel: Anbieter von sozialen Netzwerken 531
2. Perspektivenerweiterung: Anbieter innerhalb sozialer Netzwerke 532
II. Die Entwicklung eines Allgemeinen Teils der Medienstrafrechtsdogmatik 533
1. Permanenz und Beherrschbarkeit 534
2. Distanz 535
a) Neutralität von Kommunikationstechnologie 535
b) Multifunktionalität von Beitragshandlungen im Unerlaubten 537
c) Besondere Handlungschronologie 539
3. Multiplikationswirkung 541
Literaturverzeichnis 542
Sachwortverzeichnis 581