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Die Entscheidungsfindung von Richtern

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Warmuth, C. (2025). Die Entscheidungsfindung von Richtern. Die Eignung der Berufung als Fehlerkorrektur vor dem Hintergrund statistischer und psychologischer Befunde. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59044-5
Warmuth, Cara. Die Entscheidungsfindung von Richtern: Die Eignung der Berufung als Fehlerkorrektur vor dem Hintergrund statistischer und psychologischer Befunde. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59044-5
Warmuth, C (2025): Die Entscheidungsfindung von Richtern: Die Eignung der Berufung als Fehlerkorrektur vor dem Hintergrund statistischer und psychologischer Befunde, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59044-5

Format

Die Entscheidungsfindung von Richtern

Die Eignung der Berufung als Fehlerkorrektur vor dem Hintergrund statistischer und psychologischer Befunde

Warmuth, Cara

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 313

(2025)

Additional Information

Book Details

About The Author

Cara Warmuth studierte Rechtswissenschaft in Hamburg, Münster und Buenos Aires (Argentinien). Nach dem Studium war sie Redaktionsassistentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, dann wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hannover. Rechtsreferendariat am Landgericht Münster mit Station in Den Haag (Niederlande). Darauf folgte ein Studium der Psychologie (B.Sc.) an der Universität Hamburg, später die juristische Promotion an der Universität Heidelberg. Forschungsaufenthalt an der Universität Graz (Österreich) als Land Steiermark Fellow. Gegenwärtig ist sie Rechtsanwältin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf.

Abstract



Kognitive Verzerrungen können den Entscheidungsvorgang von Richtern und damit auch deren Urteil in der Sache beeinflussen. Was bedeutet das für die zivilrechtliche Berufung? Kann sie ihren Zweck, die Korrektur erstinstanzlicher Entscheidungen, gut erfüllen oder sind Berufungsgerichte ihrerseits von kognitiven Verzerrungen betroffen? Cara Warmuth befasst sich mit dieser Frage, indem sie statistische Methoden und Erkenntnisse der Psychologie in ihre rechtswissenschaftliche Analyse einbindet.


Die Autorin gibt nicht nur einen umfassenden Überblick über den psychologischen Forschungsstand zu kognitiven Verzerrungen bei richterlichen Entscheidungen und konkret bei Berufungsentscheidungen, sondern hat auch eine eigene experimentelle Studie zu kognitiven Verzerrungen mit 136 Berufungsrichtern an deutschen Gerichten durchgeführt, deren Ergebnisse hier berichtet werden. Danach unterliegen Berufungsrichter einer kognitiven Verzerrung, und zwar dem berufungsspezifischen Bestätigungs-Bias. Das führt zu einer irrationalen Tendenz, das erstinstanzliche Urteil aufrechtzuerhalten. Cara Warmuth untermauert ihre psychologischen Befunde durch Auswertungen amtlicher Statistik und macht darüber hinaus neues statistisches Material, u.a. zu Kollegialentscheidungen, zugänglich.
»The Decision-Making of Judges: On the Suitability of Appeal as a Means of Judicial Error Correction Against the Background of Statistical and Psychological Findings«: The book examines cognitive biases in judicial decisions and specifically in appeal decisions. In doing so, Cara Warmuth includes methods and findings from statistics and psychology in her legal analysis. Her experimental study with 136 judges shows that appeal judges may tend to confirm the first-instance decision in an irrational way. To avoid this appeal-specific affirmation bias, the author proposes, among other things, a preliminary blind procedure at the courts of appeal.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 10
Abbildungsverzeichnis 18
Abbildung 1: Entwicklung der jährlich erledigten Berufungssachen 92
Abbildung 2: Entwicklung der Klageeingänge an Amts- und Landgerichten von 1996 bis 2019 94
Abbildung 3: Berufungsquoten AG-LG und LG-OLG im Jahr 2018 101
Abbildung 4: Durchschnittliche Streitwerte erledigter Gerichtsverfahren in erster Instanz und Berufungsinstanz, Vergleich AG-LG und LG-OLG 102
Abbildung 5: Durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten für erste Instanz und Berufungsinstanz im Jahr 2018, Vergleich AG-LG und LG-OLG 103
Abbildung 6: Sachgebiete der vor den Landgerichten als Berufungsinstanz erledigten Berufungen im Jahr 2019 114
Abbildung 7: Sachgebiete der vor den Oberlandesgerichten erledigten Berufungen im Jahr 2019 115
Abbildung 8: Häufigkeitsverteilung der Erledigungsarten für Berufungen an LG und OLG im Jahr 2018 122
Abbildung 9: Erfolgsquote von Berufungen, berechnet anhand der Erledigungsarten (Detaildarstellung, 2018) 135
Abbildung 10: Erfolgsquote von Berufungen, berechnet anhand der Kostenentscheidungen (Detaildarstellung, 2018) 139
Abbildung 11: Einschätzung des Erfolgsquotenunterschieds LG/OLG nach Gerichtszugehörigkeit 145
Abbildung 12: Richtigkeitsverteilung erstinstanzlicher Urteile, Normalverteilungsgraph („Gauß’sche Glockenkurve“) 163
Abbildung 13: Verteilung der Richtigkeit erstinstanzlicher Urteile, Normalverteilungsgraph mit Darstellung der Werte für Standardabweichungen, Schwelle Fehlerhaftigkeit eines Urteils bei µ-1σ 165
Abbildung 14: Verteilung der Richtigkeit erstinstanzlicher Urteile, Normalverteilungsgraph mit Darstellung der Werte für Standardabweichungen, Schwelle Fehlerhaftigkeit eines Urteils bei µ-2σ 165
Abbildung 15: Absolute Häufigkeitsverteilung der Bundesländer, in denen die Studienteilnehmer zum Teilnahmezeitpunkt tätig waren. 301
Abbildung 16: Ablauf der Studie (am Beispiel von Aktenvignette 1). 302
Abbildung 17: Boxplot zur Bestätigungstendenz in Gruppe 1 (links) und Gruppe 2 (rechts); die auf der y-Achse abgetragene Bestätigungstendenz reichte von 1 („sicher bestätigen“) bis 6 („auf keinen Fall bestätigen“). 308
Abbildung 18: Heatmap für die Häufigkeit der unterschiedlichen Sachentscheidungen in den Experimentalgruppen (Gruppen 1 und 2) und in der Kontrollgruppe (Gruppe 3). 309
Abbildung 19: Boxplot zur Bestätigungstendenz in Gruppe 1 (links) und Gruppe 2 (rechts); die auf der y-Achse abgetragene Bestätigungstendenz reichte von 1 („sicher bestätigen“) bis 6 („auf keinen Fall bestätigen“). 310
Abbildung 20: Heatmap für die Häufigkeit der unterschiedlichen Sachentscheidungen in den Experimentalgruppen (Gruppen 1 und 2) und in der Kontrollgruppe (Gruppe 3). 311
Abbildung 21: Ablauf der Studie 2 (rechts), verglichen mit dem Ablauf der Studie 1 (links), jeweils am Beispiel von Aktenvignette 1. Das Vorab-Blindverfahren in Studie 2 ist durch rote Umrandung gekennzeichnet. 320
Abbildung 22: Beispiel für das vom Berufungsrichter im Rahmen des Vorab-Blindverfahrens auszufüllende Formblatt 334
Tabellenverzeichnis 20
Kapitel 1: Einleitung 21
A. Anlass und Ziel der Untersuchung 21
B. Abgrenzung zu bisherigen Untersuchungen 23
I. Statistische Untersuchungen der Berufung im Zivilprozess 24
II. Untersuchungen mit psychologischer Perspektive auf zivilprozessuale Fragestellungen 27
1. Recht und Psychologie: Gewinnbringende Verbindung mit Hindernissen 27
2. Empirisch-experimentelle Methoden in der Rechtswissenschaft 31
3. Zwischenergebnis 35
III. Ergebnis zur Abgrenzung gegenüber bisherigen Untersuchungen 35
C. Gang der Untersuchung 35
Kapitel 2: Die Berufung als Rechtsmittel – Kontroll- und Korrekturmöglichkeit für Fehler der ersten Instanz 38
A. Die Berufung nach §§ 511 ff. ZPO 39
I. Warum überhaupt Berufung? Fehler beheben – Richtigkeitskontrolle 39
II. Historisch unterschiedliche Ausgestaltungen der Berufung: Von der umfassenden zweiten Tatsacheninstanz zur eingeschränkten Fehlerkontrolle 44
1. Der Zweck der Berufung früher: umfassende neue Tatsacheninstanz, mit fortschreitender Zeit immer weiter eingeschränkt 44
2. Der Zweck der Berufung heute: stark eingeschränkte Tatsacheninstanz, Konzentration auf Fehlerkontrolle 47
3. Zwischenergebnis 52
III. Ergebnis zur Existenzberechtigung der Berufung und den historisch unterschiedlichen Zwecken der Berufung als Rechtsmittel 53
B. Ablauf des Berufungsverfahrens 53
I. Die Prüfung der Zulässigkeit 54
1. Statthaftigkeit der Berufung 54
2. Form und Frist 56
a) Voraussetzungen für form- und fristgerechte Berufung, §§ 517 ff. ZPO 56
b) Wirkung der Berufungseinlegung auf das erstinstanzliche Urteil 61
3. Beschwer 62
4. Erreichen der Erwachsenheitssumme oder Zulassung der Berufung 63
a) Berufungssumme größer als 600 Euro, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO 64
b) Zulassung der Berufung durch die Vorinstanz, § 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO 65
5. Weitere Sachentscheidungsvoraussetzungen 68
a) Zuständigkeit des Berufungsgerichts 68
b) Postulationsfähigkeit, § 78 Abs. 1 S. 1 ZPO 71
6. Entscheidung über Zulässigkeit: Verwerfung oder Begründetheitsprüfung 72
II. Die Prüfung der Begründetheit 73
1. Prüfungsgegenstand 73
2. Prüfungsmaßstab, §§ 513 Abs. 1, 529 Abs. 1 ZPO 74
a) Beruht erstinstanzliche Entscheidung auf Rechtsverletzung, §§ 513 Abs. 1 Var. 1, 546 ZPO? 75
b) Unrichtige Tatsachenfeststellung im erstinstanzlichen Urteil, §§ 513 Abs. 1 Var. 2, 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO? 77
c) Zulässiger neuer Tatsachenvortrag, §§ 513 Abs. 1 Var. 2, 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO 79
3. Entscheidung über die Begründetheit 80
a) Berufung offensichtlich erfolglos, da unbegründet: Zurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO 80
b) Berufung nicht offensichtlich unbegründet: weiteres Vorgehen 82
aa) Der gesetzlich vorgesehene Regelfall: das Berufungsurteil, §§ 538, 540 ZPO 82
bb) Weitere Arten der Erledigung: insbesondere Parteidisposition 84
cc) Rechtsfolgen der Verfahrensbeendigung; Rechtsschutz 86
III. Ergebnis zum Ablauf des Berufungsverfahrens 88
C. Ergebnis zu Kapitel 2 88
Kapitel 3: Die zivilrechtliche Berufung aus statistischer Sicht 90
A. Allgemeine statistische Kennzahlen zu den Verfahren in der Berufungsinstanz in Deutschland 90
I. Jährlich ca. 100.000 erledigte Berufungssachen vor LG und OLG; immer weniger Berufungen, nachhaltiger Einfluss der ZPO-Reform 2002 fraglich 91
II. Die Berufungsquote: Über 42 Prozent aller berufungsfähigen Urteile gehen in die Berufung 96
1. Hohe Berufungsquote = Niedrige Akzeptanz erstinstanzlicher Urteile 96
2. 42,35 Prozent Berufungsquote; mehr Berufungen gegen Landgerichtsurteile; kaum Veränderung durch ZPO-Reform 97
a) 42,35 Prozent Berufungsquote in den Jahren 2014 bis 2019 97
b) Berufungen gegen landgerichtliche Urteile doppelt so häufig wie gegen Amtsgerichtsurteile – erklärbar durch wirtschaftliche Erwägungen, nicht durch Verfahrensdauer 99
c) Heute gleiche Berufungsquote wie vor der Reform – Reformziel verfehlt 104
3. Zusammenfassung und Bewertung 109
III. Drei Viertel der Berufungen gegen Einzelrichterurteile gerichtet – entspricht erstinstanzlicher Häufigkeit von Einzelrichterentscheidungen 111
IV. Die häufigsten Sachgebiete von Berufungen: Wohnraummietrecht und Verkehrsunfallrecht am Landgericht, Kaufsachen am Oberlandesgericht 113
V. Die meisten Berufungen in NRW, Bayern und Baden-Württemberg 116
VI. Knapp 3.200 Berufungsrichter in Deutschland; Entscheidung im Kollegium die Regel 116
VII. Berufungszulassung macht nur geringen Teil der berufungsfähigen Urteile aus; Chance für positive Zulassungsentscheidung an AG: 10 %/LG: 82 % 119
VIII. Die häufigsten Erledigungsarten von Berufungen: Rücknahme, streitiges Urteil, Vergleich; deckt sich mit Richter-Selbsteinschätzung 121
1. Häufigkeitsverteilung der Arten von Berufungserledigungen an LG und OLG 121
2. Richterbefragung im Rahmen dieser Arbeit: Berufungsrichter schätzen Anteil der Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO auf über 40 Prozent 125
3. Bewertung und Zusammenfassung 125
IX. Ergebnis zu allgemeinen statistischen Kennzahlen für die Berufung 126
B. Statistische Analyse des Berufungserfolgs 128
I. Die Erfolgsquote von Berufungen 129
1. Wann hat eine Berufung Erfolg? 129
a) Berechnung anhand der Erledigungsarten 130
aa) Vergleich gerichtliche Entscheidung und Berufungsantrag: Urteile auf Aufhebung sowie auf Abänderung sind Berufungserfolg 130
bb) Berufungserfolg bei Verbesserung für Berufungskläger gegenüber erster Instanz: Sind Prozessvergleiche als Berufungserfolg zu werten? 131
cc) Anwendung der Berechnungsmethode nach Erledigungsart: Knapp ein Viertel erfolgreiche Berufungen 134
dd) Zwischenergebnis zur Berechnung anhand der Erledigungsarten 136
b) Berechnung anhand der Kostenentscheidung 136
c) Bewertung der Berechnungsmethoden; Zusammenfassung 140
2. Zwischenergebnis zur Berufungserfolgsquote von durchschnittlich 21,45 Prozent 141
II. Die Erfolgsquote von Berufungen im Einzelnen 141
1. Erfolgsquoten im Zeitverlauf: Kaum Veränderung; vor ZPO-Reform noch leicht höhere Erfolgsquoten 142
2. Landgerichtliche und oberlandesgerichtliche Erfolgsquoten gleich hoch: Amtliche Statistik und Einschätzung der Berufungsrichter 144
3. Erfolgsquoten nach Bundesländern: Spannweiten von bis zu elf Prozentpunkten; Ost-Süd-Gefälle 148
a) Landgerichte: Im Saarland 1,6-mal größere Erfolgswahrscheinlichkeit als in Rheinland-Pfalz; Ostdeutschland über dem Durchschnitt 148
b) Oberlandesgerichte: beste Erfolgsaussichten in Sachsen-Anhalt, geringster Erfolg im Saarland; insgesamt geringere Spannweite als bei LG-Berufung 151
4. Erfolgsquoten in Abhängigkeit vom Sachgebiet: kein eindeutiges Ergebnis zu Spezialspruchkörpern; außerdem bereichsspezifische Einflüsse 152
5. Gleich hohe Erfolgsquoten gegen Einzelrichter wie gegen Kammern 156
6. Erfolgsquote für Berufung vor Einzelrichter doppelt so hoch wie für Berufung vor Kollegium 158
7. Ausdrücklich zugelassene Berufungen seltener erfolgreich als Wertberufungen 159
8. Zwischenergebnis zur Erfolgsquote im Einzelnen 161
III. Diskussion der Erfolgsquote von 21,45 Prozent: Bewertung und mögliche Ursachen 162
1. Welche Erfolgsquote wäre rechtsstaatlich „ideal“? 162
2. Vergleich „ideale“ und tatsächliche Berufungserfolgsquote 170
3. Bewertung der Diskrepanz zwischen theoretisch zu erwartender und praktisch zu beobachtender Erfolgsquote; viele Einflussfaktoren 172
a) Güte („Richtigkeit“) erst- und zweitinstanzlicher Entscheidungen 173
b) Soziale Faktoren 175
c) Psychologische Faktoren 178
d) Zwischenergebnis zur Bewertung der Berufungserfolgsquote und möglichen Ursachen für Diskrepanzen zwischen Modell und Wirklichkeit 179
IV. Zwischenergebnis zur statistischen Analyse des Berufungserfolgs 181
C. Ergebnis zu Kapitel 3 182
Kapitel 4: Die zivilrechtliche Berufung aus psychologischer Sicht 184
A. Forschungsstand zu Einflussfaktoren auf die richterliche Entscheidungsfindung 184
I. Die Entscheidungsfindung von Richtern im Allgemeinen 184
1. Einflussfaktoren in der Person des Richters 186
2. Einflussfaktoren in der Person der Prozessparteien 190
3. Einflussfaktoren, die im Verfahren selbst begründet sind 195
a) Heuristiken und kognitive Verzerrungen 196
aa) Überblick und Begriff 198
(1) Menschliches Entscheiden ist manchmal „verzerrt“ 198
(2) Auch Richter sind von kognitiven Verzerrungen betroffen 206
(3) Verhindern kognitiver Verzerrungen ist nicht leicht möglich 209
(4) Zwischenergebnis 214
bb) Anker-Effekt 215
(1) Begriff, klassische Nachweise und Erklärung 215
(2) Der Anker-Effekt bei Richtern 219
cc) Rückschaufehler 224
(1) Begriff, klassische Nachweise und Erklärung 224
(2) Der Rückschaufehler bei Richtern 230
dd) Bestätigungsfehler 237
(1) Begriff, Erklärung und Gegenmaßnahmen 237
(2) Der Bestätigungsfehler bei Richtern 239
ee) Zwischenergebnis zu Heuristiken und kognitiven Verzerrungen 242
b) Effekte durch Zeitpunkt der Entscheidungsfindung/Reihenfolge-Effekte 242
aa) Danziger et al.: Höhere Erfolgsaussichten zu Beginn einer Verhandlungs- oder Entscheidungssequenz 243
bb) Plonsky et al.: „Best to be last“, d. h. höhere Erfolgswahrscheinlichkeit am Ende einer Verhandlungs- oder Entscheidungssequenz 246
cc) Implikation für deutschen Zivilprozess: Reihenfolge hat Auswirkung auf Sachentscheidung 248
c) Gruppeneffekte 248
aa) Gemeinschaftliche Beschlüsse sind nicht zwingend besser – Kollegialgerichtsentscheidungen aus sozialpsychologischer Sicht 249
(1) Der vermutete Qualitätsgewinn durch Kollegialentscheidungen 249
(2) Normative Einflüsse der Gruppenmitglieder fördern Konformität des Einzelnen 254
(3) Gruppendenken und Gruppenpolarisierung: Gruppenurteile sind extremer als der Durchschnitt der Einzelurteile 255
(4) Zwischenergebnis zur sozialpsychologischen Sicht auf Kollegialentscheidungen 256
bb) Die Entscheidungsfindung im Kollegialorgan verstärkt die Auswirkung von kognitiven Verzerrungen (Biases) 257
cc) Zwischenergebnis zu Gruppeneffekten 258
d) Hinweise zur Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse 260
aa) Von der Experiment-Umgebung in die Realität 260
bb) Übertragbarkeit von US-amerikanischen Befunden auf den deutschen Zivilprozess? 262
e) Zwischenergebnis zu Einflussfaktoren in der Verfahrensstruktur 266
4. Zusammenfassung zu Einflussfaktoren auf die richterliche Entscheidungsfindung im Allgemeinen 267
II. Die Entscheidungsfindung von Richtern in der Berufungsinstanz 268
1. Psychologische Einflüsse auch im Berufungsverfahren relevant 268
a) Einflussfaktoren in der Person der Berufungsrichter oder -parteien 269
b) Heuristiken und kognitive Verzerrungen bei Berufungsrichtern 270
c) Reihenfolge-Effekte 273
d) Gruppeneffekte 273
2. Insbesondere: Die Information über das erstinstanzliche Urteil beeinflusst die Entscheidung des Berufungsrichters 276
a) Information über erstinstanzliche Entscheidung bewirkt Tendenz zur Aufrechterhaltung eines Urteils (Aufrechterhaltungseffekt) 277
aa) Affirmation Bias: Experimentelles Vorgehen und Ergebnisse (Edwards, 2019) 278
bb) Bewertung und Stellungnahme 281
cc) Einordnung des Affirmation Bias in die Gruppe der Biases 282
(1) Kein Fall des Rückschaufehlers, des Anker-Effekts oder des Bestätigungsfehlers – aber große Überschneidungen 283
(2) Weitere Einordnungsversuche: Status Quo Bias und Unterlassungseffekt 285
(3) Bewertung und Stellungnahme 288
dd) Hinweise zur Übertragbarkeit von Befunden zum US-amerikanischen Berufungsrecht auf Deutschland 289
b) Eher Aufhebungseffekt statt Aufrechterhaltungseffekt? 291
c) Bewertung und Zusammenfassung: Aufrechterhaltungs- oder sogar Aufhebungseffekt? 293
3. Zwischenergebnis 296
III. Zusammenfassung und Bewertung 297
B. Eigene Untersuchung der Entscheidungsfindung von deutschen Berufungsrichtern 298
I. Studie 1: Bestätigungs-Bias in Rechtsfrage, aber nicht in Tatsachenfrage 298
1. Methode 300
a) Teilnehmer 300
b) Vorgehensweise 300
c) Design und Ablauf 302
d) Material 304
aa) Aktenvignette 1: Verkehrsunfall – streitige Tatsachenfrage 304
bb) Aktenvignette 2: Rolltor-Fall – streitige Rechtsfrage 306
2. Ergebnisse 307
a) Aktenvignette 1: Streitige Tatsachen – kein kognitiver Verzerrungseffekt 307
b) Aktenvignette 2: Streitige Rechtsfrage – irrationaler Bestätigungseffekt 309
3. Diskussion 311
II. Studie 2: Wie wirkt es sich aus, wenn Richter zunächst zu eigener, „blinder“ Einschätzung verpflichtet werden? 317
1. Methode 318
2. Ergebnis und Diskussion 321
III. Zwischenergebnis zu Studien 1 und 2 322
C. Ergebnis zu Kapitel 4 322
Kapitel 5: Implikationen für Konzeption und Praxis der Berufung nach §§ 511 ff. ZPO 324
A. Erkenntnis zur Praxis der Berufung als Fehlerkorrekturinstanz 324
I. Die Berufung als Fehlerkorrekturinstanz funktioniert, hat aber Verbesserungspotential; verfassungsrechtliche Verankerung angezeigt 324
II. Die Berufung als Tatsacheninstanz ist sinnvoll – und sowohl als Tatsachen- wie auch als Rechtsinstanz fehleranfällig 328
III. Die Berufung als bessere Alternative zur erstinstanzlichen Kollegialentscheidung 330
IV. Zusammenfassung 331
B. Änderungsmöglichkeiten für die zivilrechtliche Berufung als Reaktion auf statistische und psychologische Erkenntnisse 331
I. Einführung eines Vorab-Blindverfahrens 332
1. Der Ablauf des Vorab-Blindverfahrens im Einzelnen 333
2. Vorab-Blindverfahren als Best Practice gegen psychologische Voreingenommenheit durch das erstinstanzliche Urteil 338
3. Kein Anspruch der Parteien auf Einsichtnahme der Vorab-Entscheidung 338
4. Zusammenfassung und Ausblick 339
II. Anonymisierung von Prozessparteimerkmalen – und von Richternamen 340
III. Randomisierung vermeidet Reihenfolge-Effekte 342
IV. Unterstützung der Gerichte durch informationstechnische Systeme 342
V. Mehr Einzelrichter; Maßnahmen gegen verzerrende Gruppeneffekte bei Kollegialentscheidungen 343
1. Stärkung des Einzelrichter-Modells 343
2. Maßnahmen gegen verzerrende Effekte in Kammer- und Senatsentscheidungen 345
VI. Spezialisierung der Berufungsgerichte nicht weiter forcieren 346
VII. System der Berufungszulassung überdenken 347
VIII. Berufungsgerichte: Bewusstsein schaffen, zur Reflektion anregen 348
IX. Erstinstanzliche Gerichte: Bewusstsein schaffen, besseres Feedback 350
X. Zusammenfassung 351
C. Ergebnis zu Kapitel 5 351
Kapitel 6: Schluss 353
Literaturverzeichnis 356
Anhang 394
Stichwortverzeichnis 410