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Gemeinsame Verantwortlichkeit bei arbeitsteiliger Datenverarbeitung

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Ernst, T. (2025). Gemeinsame Verantwortlichkeit bei arbeitsteiliger Datenverarbeitung. Ein europäisch-nationaler Vergleich. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59487-0
Ernst, Timm. Gemeinsame Verantwortlichkeit bei arbeitsteiliger Datenverarbeitung: Ein europäisch-nationaler Vergleich. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59487-0
Ernst, T (2025): Gemeinsame Verantwortlichkeit bei arbeitsteiliger Datenverarbeitung: Ein europäisch-nationaler Vergleich, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59487-0

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Gemeinsame Verantwortlichkeit bei arbeitsteiliger Datenverarbeitung

Ein europäisch-nationaler Vergleich

Ernst, Timm

Internetrecht und Digitale Gesellschaft, Vol. 75

(2025)

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About The Author

Timm Ernst studierte an der Universität Osnabrück und der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Bochum. Seit 2019 arbeitet er als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt mit den Schwerpunkten IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz. Im Winter 2024 wurde er mit seiner von Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M. (Univ. Bristol) und Professor Dr. Arndt Kiehnle betreuten Arbeit promoviert.

Abstract

Die Arbeit begutachtet die Verantwortlichkeit im Datenschutzrecht. Es werden die verschiedenen Formen der Verantwortlichkeit untersucht und alle Definitionsmerkmale einer angemessenen Auslegung zugeführt, weshalb eine granulare Zuweisung der Verantwortlichkeit erfolgen kann und alle einzubeziehenden Rechte angemessen in Ausgleich gebracht werden können. Insbesondere ist eine phasenbezogene Betrachtung des sog. »Tipping Points« maßgeblich, um eine angemessene Allokation der Verantwortlichkeit vornehmen zu können. Die Untersuchung umfasst auch die Zuweisung der Verantwortlichkeit in anderen Rechtsakten, etwa dem Marken- und Urheberrecht, sowie in Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz. Im Marken- und Urheberrecht wird die europäische Entwicklung der Verantwortlichkeiten miteinander verglichen und ein System der pflichtenbasierten Verantwortlichkeit herausgearbeitet. Abschließend werden übergreifende europäische Erkenntnisse im Rahmen der Zuweisung der Verantwortlichkeit herausgearbeitet, bei der insbesondere die Grundrechte als Mittel der Ausgestaltung der Verantwortlichkeit herangezogen werden.»Joint Controllership in Collaborative Data Processing’s. A European-National Comparison«: The thesis analyses the controller in data protection law. In particular, a phase-related consideration of the ›tipping point‹ is decisive for the appropriate allocation of responsibility. The study includes other forms of allocating responsibility, including in trade mark and copyright law and in connection with artificial intelligence. The findings of the respective allocation of responsibility are then compared in order to identify European commonalities.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
1. Teil: Einleitung 19
A. Bestandsaufnahme 19
B. Untersuchungsgegenstand und Gang der Untersuchung 21
I. Datenschutz 21
II. Weitere Formen der Verantwortlichkeit 28
2. Teil: Datenschutz 31
A. Der bisherige europäische Weg 31
I. Konkretisierung durch die Stellungnahme 1/2010 31
1. Historische Entwicklung des Normadressaten 33
a) Die Entwicklung des Normadressaten unter der DSRL 34
b) Der Ursprung pluralistischer Kontrolle? 38
c) Zwischenergebnis 39
2. Autonome Auslegung des Begriffs des Verantwortlichen 40
3. Funktionale Bestimmung des Verantwortlichen 42
4. Betrachtungswinkel der faktischen Entscheidung 47
5. Der Adressat in persönlicher Hinsicht 48
6. Die Zwecke und/oder Mittel der Verarbeitung 49
7. Die Entscheidungshöhe 51
8. Eine phasenbezogene Verantwortung? 52
II. Die Urteile des EuGH 53
1. Das Fanpage-Urteil des EuGH 53
a) Streitgegenstand 53
b) Stellungnahme des Generalanwalts Bot 55
c) Die Entscheidung des EuGH 57
d) Das weitere Verfahren 58
2. Das Zeugen Jehovas-Urteil des EuGH 60
a) Streitgegenstand 60
b) Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi 62
c) Die Entscheidung des EuGH 64
d) Das weitere Verfahren 65
3. Das Fashion ID-Urteil des EuGH 69
a) Streitgegenstand 69
b) Stellungnahme des Generalanwalts Bobek 70
c) Die Entscheidung des EuGH 72
d) Das weitere Verfahren 73
4. Kurze Kritik an der Rechtsprechungslinie des EuGH 74
5. Fortgeltung der Rechtsprechung des EuGH unter der DSGVO? 77
III. Leitlinien des EDSB zu den Begriffen „Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“ und „gemeinsam Verantwortliche“ nach der Verordnung (EU) 2018/1725 79
1. „Bestimmt“ 80
2. „Zwecke und Mittel“ 81
3. „Allein oder gemeinsam mit anderen“ 82
4. „Der Verarbeitung personenbezogener Daten“ 82
5. Ergebnis 83
IV. Leitlinien 07/2021 zu den Begriffen „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ in der DSGVO 83
1. Die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle 84
2. Die Entscheidungshöhe 85
3. Allein oder gemeinsam mit anderen 86
4. Die Zwecke und Mittel der Verarbeitung 88
5. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten 89
6. Ergebnis 89
B. Eine detaillierte Aufarbeitung der Verantwortlichkeit 89
I. Dogma der weiten Auslegung 90
II. Die verschiedenen Kooperationsformen in der DSGVO 95
III. Der Adressat in personeller Hinsicht 101
IV. Ein kumulatives oder alternatives Entscheidungserfordernis? 105
1. Der Wortlaut 107
2. Die Historie 108
3. Die Systematik 109
4. Der Sinn und Zweck 109
V. Der Zweck der Verarbeitung im Datenschutz 113
1. Der Zweck unter historischer Betrachtung 117
2. Was ist der Zweck im Datenschutzrecht? 117
a) Ausschluss allgemeiner Formulierungen 124
b) Anfängliche Versuche einer Eingrenzung 129
c) Der Betrachtungswinkel 130
d) Die eigentliche Bestimmung 132
aa) Das Konzept des Risikos 134
bb) Einklang des Risikoansatzes mit der DSGVO 135
cc) Einzubeziehende Rechte und Freiheiten 139
dd) Vereinbarkeit mit der Datenschutzfolgenabschätzung und dem Kriterium der Erforderlichkeit 146
e) Ergebnis 148
VI. Die Mittel im Datenschutz 149
1. Was sind die Mittel im Datenschutz? 150
2. Die „wesentlichen“ und „unwesentlichen“ Mittel 150
VII. Der Umfang der Verantwortlichkeit 152
1. Vornahme einer Gesamtbetrachtung 153
a) Der Vergleich mit Art. 28 Abs. 10 ­DSGVO 154
b) Der Vergleich mit Art. 82 ­DSGVO 155
c) Einheitliche Vorgänge und Informationspflichten 163
d) Zwischenergebnis 164
2. Phasenbezogene Betrachtungsweise 165
a) Das Phasenmodell 167
b) Argumente für einen Phasenbezug 168
3. Zwischenergebnis 172
4. Zusammenhängende Verarbeitungsvorgänge 172
5. Weitere Ansätze der Verknüpfung von Verarbeitungsvorgängen 177
6. Die Untrennbarkeit von Verarbeitungsvorgängen 178
VIII. Isolierte Entscheidungshöhe i. S. v. Art. 4 Nr. 7 ­DSGVO 182
1. Bestimmung durch den Gesetzgeber 182
2. Die Entscheidungshöhe 183
a) Das Problem der tatsächlichen Vorgänge 187
b) Die eigentliche Entscheidungshöhe 191
aa) Die Veranlassung? 191
(1) Der Wortlaut 192
(2) Kompatibilität der Veranlassung mit Art. 25 ­DSGVO 194
(3) Kompatibilität der Veranlassung mit Art. 28 Abs. 10 ­DSGVO 198
(4) Rückschlüsse aus EG 92 ­DSGVO und Art. 17 Abs. 2 ­DSGVO 201
(5) Die Veranlassung und der richtige Anknüpfungspunkt 202
bb) Ergebnis 203
cc) Eine potenziell andersartig ausgestaltete Verarbeitung? 205
dd) Das ergänzende Element des Eigeninteresses? 206
ee) Risiken zur Ausformung der Entscheidung 208
ff) Rückschlüsse aus Art. 22 ­DSGVO 210
gg) Der „Tipping Point“ als maßgebliche Entscheidungshöhe 213
(1) Zwei Gesichter der Entscheidungshöhe und damit der Verantwortlichkeit? 215
(a) Generelle Einbeziehung mittelbarer Handlungen 216
(b) Einbeziehung mittelbarer Handlungen innerhalb der positiven/negativen Entscheidungshöhe 218
(2) Zwischenergebnis 219
IX. Subjektive Elemente im Rahmen der alleinigen Verantwortlichkeit 219
1. Das Wissenselement 220
2. Das Willenselement 221
X. Subjektive Elemente im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit 223
1. Das Wissenselement im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit 224
2. Das Willenselement im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit 224
XI. Eine andere Entscheidungshöhe im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit? 226
1. Lösung über die Adäquanz oder die Lehre vom Schutzzweck der Norm 227
2. Verschiedene Entscheidungshöhen bei der gemeinsamen Verantwortlichkeit 230
a) Mehrere Verantwortliche? 230
b) Dieselbe Entscheidungshöhe bei gemeinsam Verantwortlichen? 232
c) Andere Beurteilung der Entscheidungshöhe aufgrund des subjektiv verbindenden Elements im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit? 234
XII. Kongruenter oder teilkongruenter Zweck bei gemeinsam Verantwortlichen 238
XIII. Der Zugang zu den Daten 243
XIV. Kriterien zur Bestimmung der Entscheidungshöhe 245
XV. Die Probe aufs Exempel 251
1. Die Verantwortlichkeit bei Künstlicher Intelligenz 251
2. Die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers 254
XVI. Weitere Formen der Verantwortung neben der ­DSGVO 256
3. Teil: Weitere europäische Verantwortlichkeiten 260
A. Verantwortlichkeit nach dem Markenrecht 260
I. Nationales Verantwortlichkeitsregime 260
1. Der Normadressat im Markenrecht 260
2. Die Haftung des Betriebsinhabers 262
3. Störerhaftung 263
4. BGH, I ZR 114/06 – Halzband 264
5. Haftung aufgrund von Verkehrspflichten 265
II. Die Urteile des EuGH 267
1. EuGH, Rs. C-236/08 – Google France und Google 268
2. EuGH, Rs. C-324/09 – L’Oréal SA u. a. 269
3. EuGH, Rs. C-119/10 – Frisdranken Industrie Winters 270
4. EuGH, Rs. C-179/15 – Daimler 271
5. EuGH, Rs. C-494/15 – Tommy Hilfiger Licensing LLC u. a. 272
6. EuGH, Rs. C-567/18 – Coty Germany 273
7. EuGH, Rs. C-684/19 – mk advokaten GbR 274
8. Die Rechtssache C-148/21 – Louboutin 275
a) Generalanwalt Szpunar, Rs. C-148/21 – Louboutin 275
b) EuGH, Rs. C-148/21 – Louboutin 278
III. Auswertung der Urteile des EuGH 279
1. Der Begriff der Benutzung 279
a) Zwei isolierte oder verklammerte Merkmale 281
b) Der Betrachtungswinkel 283
2. Der benutzungsrelevante Einfluss 284
3. Gesamtbetrachtung 286
a) EuGH, Rs. C-24/16 – Nintendo 288
aa) In dem Urteil liegende Gründe 290
bb) Die dem Nintendo Urteil nachfolgenden Entscheidungen 290
(1) EuGH, Rs. C-172/18 – AMS Neve u. a. 291
(2) EuGH, Rs. C-172/18 – Acacia 292
b) Zwischenergebnis 293
IV. Ergebnis 294
B. Verantwortlichkeit nach dem Urheberrecht 294
I. Nationales Verantwortlichkeitsregime 294
II. Übergang zu einem europäischen Haftungsmodell für „Verkehrspflichten“ 296
1. Die Urteile des EuGH 297
a) EuGH, Rs. C-135/10 – SCF 298
b) EuGH, Rs. C-466/12 – Svensson u. a. 298
c) EuGH, Rs. C-314/12 – UPC Telekabel Wien 299
d) EuGH, Rs. C-348/13 – BestWater International 300
e) EuGH, Rs. C-160/15 – GS Media 301
f) EuGH, Rs. C-527/15 – Stichting Brein 302
g) EuGH, Rs. C-610/15 – Stichting Brein/Ziggo BV u. a. 302
h) EuGH, Rs. C-161/17 – Renckhoff 303
i) EuGH, Rs. C-682/18 – YouTube und Cyando 304
2. Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe 306
3. Art. 8 Abs. 3 InfoSoc-RL 313
4. Herausforderungen der entwickelten tatbestandlichen Lösung 317
a) Problematik aus nationaler Betrachtung 317
b) Das Problem der Pflichtenbestimmung 321
5. Ergebnis 326
III. Art. 17 DSM-RL 327
IV. Ergebnis 331
C. Pflichtenbasierte Verantwortlichkeit im Markenrecht 331
I. Unterschiede in der Besetzung 331
II. Übergang zu einer pflichtenbasierten Verantwortlichkeit im Markenrecht 334
1. Dogmatische Verankerung 336
a) Ausweitung über die Enforcement-RL 336
b) Handlungsimmanente Ausdehnung des Tatbestandsmerkmals der Benutzung 339
aa) Übergang zu einer pflichtenbasierten Verantwortlichkeit in der Rechtsprechung des EuGH im Markenrecht? 340
bb) Die Umsetzung der handlungsimmanenten Ausdehnung des Tatbestands 342
cc) Umfang der handlungsimmanenten Ausdehnung des Tatbestands 345
2. Ergebnis 348
D. Übergang zu einer pflichtenbasierten Verantwortlichkeit im Datenschutzrecht 348
E. Verantwortlichkeit nach dem GeschGehGx03/der Geschäftsgeheimnis-Richtlinie (Geheimnisschutz-RL) 349
I. Verantwortlichkeit von Intermediären 351
II. Haftung des Inhabers eines Unternehmens 352
F. Europäischer Ansatz für die Regulierung von künstlicher Intelligenz 354
I. Vorschlag für ein Gesetz über künstliche Intelligenz 354
1. Entschließung des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission für eine Regelung der zivilrechtlichen Haftung beim Einsatz künstlicher Intelligenz 355
2. Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Gesetz über künstliche Intelligenz 357
3. Die KI-VO 361
II. Der Entwurf einer Richtlinie zur Anpassung der Vorschriften über die außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz 362
III. Die Neuregelungen zur Produkthaftung 365
1. Der Entwurf der Produkthaftungs-RL 365
2. Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte 369
IV. Ergebnis 370
G. Europäische Initiativen eines einheitlichen Deliktsrechts 371
I. Die Principles of European Tort Law 373
II. Der Draft Common Frame of Reference 377
III. Ergebnis 380
H. Wiederkehrende Probleme und übergreifende Erkenntnisse 381
I. Übergreifende Erkenntnisse zum europäischen Recht 382
II. Nationale Grundlagen der Zurechnung 383
III. Generelle Ausweitung der Verantwortlichkeit und die maßgebliche Entscheidungshöhe 386
1. Übergreifende Erkenntnisse auf europäischer Ebene 386
a) Generelle Ausweitung der Verantwortlichkeit 387
b) Die maßgebliche Entscheidungshöhe 388
c) Zwischenergebnis 390
2. Die Verantwortlichkeit im deutschen Deliktsrecht 391
a) Haftungsbegründende Kausalität und mittelbare Handlungen 391
aa) Die Adäquanztheorie 392
bb) Die Lehre vom Schutzzweck der Norm 393
cc) Die Verkehrspflichten 395
b) Weitere Formen der Verantwortlichkeit für Drittverhalten 397
c) Zwischenergebnis 401
3. Gemeinsamkeiten auf europäischer und nationaler Ebene hinsichtlich der Verantwortlichkeit und Entscheidungshöhe 402
IV. Die Grundrechte als Mittel zur Adressatenbestimmung 404
1. Die Grundrechte als Mittel zur Ausgestaltung der europäischen Verantwortlichkeit 404
2. Die Grundrechte als Mittel zur Ausgestaltung des Deliktsrechts 407
3. Die Grundrechte in einem europäisch-nationalen Vergleich 408
V. Eine granulare Betrachtungsweise in Europa und im Deliktsrecht 409
VI. Übergreifende Fragestellungen und Kriterien 411
VII. Der objektiv zu bestimmende Sachverhalt 411
VIII. Subjektive Elemente auf Tatbestandsebene 412
4. Teil: Schlussbetrachtung 413
A. Die Verantwortlichkeit im Datenschutzrecht 413
B. Weitere europäische Verantwortlichkeiten 417
I. Verantwortlichkeit nach dem Markenrecht 417
II. Verantwortlichkeit nach dem Urheberrecht 418
III. Pflichtenbasierte Verantwortlichkeit im Markenrecht 420
IV. Verantwortlichkeit nach dem GeschGehG/der Geschäftsgeheimnis-Richtlinie (Geheimnisschutz-RL) 421
V. Verantwortlichkeit in dem europäischen Ansatz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz 421
VI. Die Verantwortlichkeit in den PETL und dem DCFR 422
C. Wiederkehrende Probleme und übergreifende Erkenntnisse bei der Zuweisung der Verantwortlichkeit 422
Literaturverzeichnis 426
Stichwortverzeichnis 500