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Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit in den neuen Medien

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Maier, F. (2025). Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit in den neuen Medien. Ein »Update« ihrer Grenzen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59530-3
Maier, Florian. Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit in den neuen Medien: Ein »Update« ihrer Grenzen. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59530-3
Maier, F (2025): Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit in den neuen Medien: Ein »Update« ihrer Grenzen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59530-3

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Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit in den neuen Medien

Ein »Update« ihrer Grenzen

Maier, Florian

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1565

(2025)

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About The Author

Das Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Universidad de La Laguna schloss Florian Maier im Jahr 2021 mit der Ersten Juristischen Prüfung ab. Am Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg wurde er im Jahr 2024 promoviert. Im Jahr 2023 begann er das Rechtreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Abstract

Ob und wie sich die Bundesregierung selbstdarstellen darf, wird im Wesentlichen anhand des sog. Öffentlichkeitsarbeits-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977 beurteilt. In diesem leitete das Gericht aus den grundgesetzlichen Vorgaben insbesondere ein Verbot der regierungsamtlichen Wahlwerbung ab, das anhand dreier Indizien (Inhalt, Form, Zeitpunkt) festzustellen ist. In der Arbeit wird dargestellt, dass sich diese Feststellungen grundsätzlich auf die heutige Öffentlichkeitsarbeit übertragen lassen, unter Berücksichtigung der geänderten Kommunikationsverhältnisse durch den Aufstieg der sog. neuen Medien aber der Anpassung bedürfen. Zudem wird das Spannungsverhältnis zwischen der Öffentlichkeitsarbeit in den neuen Medien und den Grundsätzen der Staatsfreiheit des Rundfunks und der Presse beleuchtet und herausgearbeitet, dass die Nutzung eines Profils in einem sozialen Medium als Parteipolitiker und als Regierungsmitglied unzulässig ist.»Governmental Public Relations in New Media. An Update of its Limitations«: Taking into account the changed communication conditions, it is shown that the set of rules resulting from the 1977 public relations judgment of the Federal Constitutional Court needs to be adapted, that the public relation practiced in new media may be in conflict with the freedom of the media and that the mixed use of a profile as a party politician and member of government is inadmissible.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 22
Einleitung und Gang der Untersuchung 27
Kapitel 1: Begriff Öffentlichkeitsarbeit 33
A. Begriffsverständnis in der Kommunikationswissenschaft 34
B. Begriffsbestimmung in der Rechtswissenschaft 35
I. Erste Definitionsversuche 35
II. Kritische Ansätze 36
III. Inhaltliche Konturierungen und Differenzierungen 37
1. Unmittelbare und mittelbare Öffentlichkeitsarbeit 37
a) Ausschluss der Medien- und Pressearbeit? 37
b) Kritische Würdigung 38
c) Zwischenergebnis 39
2. Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsaufklärung 39
a) Begriffliche Differenzierung? 39
b) Kritische Würdigung 41
c) Zwischenergebnis 43
IV. Öffentlichkeitsarbeit als Rechtsbegriff? 43
V. Zusammenfassung 44
C. Begriffsverständnis in der Judikatur 45
I. Frühe Judikatur des Bundesverfassungsgerichts 45
1. 1. Rundfunkentscheidung 45
2. Parteienfinanzierungsentscheidung 1966 46
3. Beschluss zum Volksentscheid zur Badenfrage 46
4. Beschluss zum Verfassungsschutzbericht 1973 47
5. Zwischenergebnis 47
II. Öffentlichkeitsarbeitsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 48
1. Öffentlichkeitsarbeitsentscheidung 1977 48
a) Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit 49
b) Keine Begriffsbestimmung 50
2. Öffentlichkeitsarbeitsentscheidung 1983 50
3. Zwischenergebnis 50
III. Entscheidungen der Verfassungsgerichtsbarkeiten der Länder 51
IV. „TM“-Beschluss 52
1. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23. Mai 1989 52
2. Ausführungen im Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts 52
V. Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen zu den „Müllspartips“ 53
1. Differenzierung 53
2. Palms Klarstellung 53
3. Stellungnahme 54
VI. „Glykol und Osho“-Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts 55
VII. Äußerungsfälle 55
1. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 56
2. Judikatur in der Landesverfassungsgerichtsbarkeit 56
VIII. Fazit 57
D. Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit als moderne, demokratische Propaganda? 58
I. Propagandabegriff 58
II. Propagandabegriff in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts 59
III. Propagandabegriff in der Gesetzessprache 60
1. Im Strafrecht 60
2. Im Wahlrecht 61
3. Im Völkerrecht 61
4. Zwischenergebnis 62
IV. Gegenüberstellung 62
E. Zusammenfassung 63
F. Begriffsverständnis der vorliegenden Arbeit 63
Kapitel 2: Fortentwicklung der regierungsamtlichen Öffentlichkeitsarbeit 65
A. Analoge Öffentlichkeitsarbeit 65
I. Analog 66
II. Rolle des Bundespresseamtes 66
1. Bedeutung des Bundespresseamtes innerhalb der Bundesregierung 67
a) Während der Adenauer-Ära 68
b) Nach der Adenauer-Ära 68
2. Zunehmend eigenverantwortliche Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien 69
3. Kompetenzrechtliche Grundlagen im Überblick 70
a) §§ 81, 82 GGO I a.F. 70
b) § 25 GGO 71
c) Fazit 72
III. Analoge Öffentlichkeitsarbeit im Überblick 72
1. Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen unmittelbarer und mittelbarer Öffentlichkeitsarbeit 72
a) Gefährdungspotenzial der unmittelbaren Öffentlichkeitsarbeit 72
aa) Bedeutung der Medien für eine Demokratie 73
bb) „Öffentliche Aufgabe“ der Medien 74
cc) Informations-‍, Artikulations- und Gatekeeper-Funktion der Medien 75
dd) Umgehung der „öffentlichen Aufgabe“ 75
b) Ausschließlich unmittelbare Öffentlichkeitsarbeit als Streitgegenstand 77
2. Verhältnis von unmittelbarer zu mittelbarer Öffentlichkeitsarbeit 78
a) Limitierender Faktor der unmittelbaren analogen Öffentlichkeitsarbeit 79
b) Überwiegend mittelbare analoge Öffentlichkeitsarbeit 79
IV. Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit im analogen Zeitalter 80
1. Von Öffentlichkeitsarbeit über Regierungspolitik zu Regierungspolitik durch Öffentlichkeitsarbeit 81
a) Volkszählungsurteil 81
b) „AIDS“-Beschluss 82
2. Tendenz zur Professionalisierung der Öffentlichkeitsarbeit 82
V. Zusammenfassung 83
B. Digitale Öffentlichkeitsarbeit 83
I. Digital 84
II. Digitale Öffentlichkeitsarbeit im Überblick 85
III. Veränderungen gegenüber der analogen Öffentlichkeitsarbeit 86
1. Neue Rahmenbedingungen für die Kommunikation 86
a) Medien und Kommunikation in der Informationsgesellschaft 86
b) Zeitungssterben als Symbol des Wandels 87
c) Publizitätspotenzial der neuen Medien 88
2. Weiter zunehmende Partnerschaftlichkeit 89
3. Bedeutung für die regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit 90
IV. Bedeutung des Bundespresseamtes 91
1. Entwicklung ab dem Jahr 1998 91
2. Schritt „ins Digitale“ 92
a) ProfNet-Studie 2004 92
b) Regierungswechsel 2005 93
c) Video-Podcast Merkels 93
V. Zusammenfassung 94
C. Soziale Öffentlichkeitsarbeit 94
I. Sozial 96
1. Herkömmliches Begriffsverständnis 96
2. „Sozial“ im Sinne von sozialen Medien 96
a) Soziale Medien 97
b) Soziales Netzwerk 98
c) Zwischenergebnis 99
3. Das Soziale an den sozialen Medien 99
4. Ergebnis 100
II. Soziale Medien als eigene soziale Realität 100
1. Such- und Vorschlagsalgorithmus 100
2. Neuartige Phänomene der Kommunikation 102
3. Bedeutung für die regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit 104
III. Neue Möglichkeiten der Selbstdarstellung 105
1. Digitale Identität 105
2. Identitätsbildung durch Interaktion 106
3. Bedeutung für die regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit 106
IV. Rolle des Bundespresseamtes 107
V. Zusammenfassung 108
D. Zusammenfassung 109
Kapitel 3: Verfassungsrechtliche Legitimation regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit und ihre kompetenziellen Grundlagen 111
A. Grundsätzlich staatsfreier Meinungs- und Willensbildungsprozess des Volkes 112
I. Grundsatz der Staatsfreiheit der Meinungs- und Willensbildung des Volkes als Bestandteil des Prinzips der Volkssouveränität 113
II. Staatliche Öffentlichkeitsarbeit als Verstoß? 115
1. Grundlegende Kritik an staatlicher Öffentlichkeitsarbeit 115
2. Antikritik 117
3. Fazit 118
III. Zusammenfassung 119
B. Rechtfertigung der Einwirkung auf den grundsätzlich staatsfreien politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess des Volkes 120
I. Aufrechterhaltung des „Grundkonsenses“ 120
1. Begriff Grundkonsens 120
2. Öffentlichkeitsarbeit als moderne Staatspflege? 122
II. Verantwortliche Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung 123
1. Verknüpfung staatlicher Informationsarbeit mit dem Demokratieprinzip 124
2. Demokratiebezug der Kommunikationsgrundrechte 125
a) Informationsfreiheit 126
b) Meinungsfreiheit 126
III. Anliegen im sozialen Rechtsstaat 127
1. Voraussetzung des Leistungs- und Verwaltungsstaats 128
2. Voraussetzung einer wirksamen Grundrechtsausübung 129
3. Voraussetzung zur eigenverantwortlichen Problembewältigung 129
IV. Zusammenfassung 130
C. Verfassungsrechtliche Kompetenzgrundlagen 130
I. Keine Geltung der Meinungsfreiheit 130
II. Verfassungsrechtliche Aufgabenzuweisung 132
1. Derivative und akzessorische Kompetenz der Öffentlichkeitsarbeit 132
2. Begrenzung auf den der Bundesregierung zugewiesenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich 133
3. Aufgabe der Staatsleitung als Grundlage der regierungsamtlichen Öffentlichkeitsarbeit 134
a) Verankerung der Aufgabe der Staatsleitung im Grundgesetz 135
b) Zentrale Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit für die Staatsleitung 137
c) Inhaltliche Entgrenzung der Öffentlichkeitsarbeit 138
4. Konsequenzen der inhaltlichen Entgrenzung 140
III. Zusammenfassung 141
D. Zusammenfassung und Ausblick 141
Kapitel 4: Verbote der verbands- und organkompetenzwidrigen Öffentlichkeitsarbeit 143
A. Verbot der verbandskompetenzwidrigen Öffentlichkeitsarbeit 145
I. Verbot des Übergriffs in den Länderbereich 146
1. Aussagegehalt der Vorschriften über die Gesetzgebungskompetenzen 147
a) Ausdrückliche und implizite Gesetzgebungskompetenzen 148
aa) Bedeutung der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen 149
bb) Bedeutung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenzen 150
cc) Bedeutung der impliziten Gesetzgebungskompetenzen 150
b) Bedeutung der Gesetzgebungskompetenzen im Lichte der gewandelten Öffentlichkeitsarbeit 152
c) Zwischenergebnis 152
2. Aussagegehalt der Aufgabe‍(n) der Staatsleitung 153
a) Verhältnis der Aufgabe der Bundesstaatsleitung zur Aufgabe der Gliedstaatsleitung 153
b) Gesamtstaatliche Bedeutung als entscheidendes Merkmal 155
aa) Gesamtstaatliche Bedeutung überregionaler Gefahrenlagen 156
bb) Gesamtstaatliche Bedeutung einer Ministerpräsidentenwahl? 157
c) Gebotene restriktive Handhabung 157
aa) Gesamtstaatliche Bedeutung in zeitlicher Hinsicht 158
bb) Relativität der gesamtstaatlichen Bedeutung 158
3. Fazit 159
II. Das die Länder betreffende Verbot der vertikalen und horizontalen Kompetenzüberschreitung 160
III. Zusammenfassung 160
B. Verbot der organkompetenzwidrigen Betätigung 161
I. Organkompetenz eines Bundesministers 162
1. Allgemeine Organkompetenz qua Geschäftsbereich 163
a) Geschäftsbereich eines Ministers 164
aa) Politische Vorwirkung der Festlegungen im Koalitionsvertrag 165
bb) Rechtliche Konstituierung im Wege der Ministerernennung und durch Verkündung des Organisationserlasses 165
cc) Zwischenergebnis 166
b) Geschäftsbereichübergreifende Öffentlichkeitsarbeit 166
2. Besondere Organkompetenzen 168
a) Punktuelle Kompetenzerweiterung im Zusammenhang mit einem Kabinettsbeschluss? 168
b) Vom Geschäftsbereich losgelöste Verteidigungskompetenz? 170
c) Kompetenz für allgemeine Verfassungswerte einzutreten? 171
3. Fazit 172
II. Organkompetenz des Bundeskanzlers 172
1. Besondere demokratische Legitimation des Bundeskanzlers 173
2. Besonderen Befugnisse des Bundeskanzlers bezüglich Organisation und Aufgabenwahrnehmung 175
a) Organisationsgewalt 175
b) Richtlinienkompetenz 176
3. Bundeskanzler als Leitungs- und Vollzugsorgan 178
a) Leitungsbefugnisse des Bundeskanzlers nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung 179
b) Vollzugsbefugnisse des Bundeskanzlers nach der Geschäftsordnung 180
c) Zwischenergebnis 180
4. Fazit 181
III. Organkompetenz der Bundesregierung 181
1. Gegenständlicher Vorrang der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesminister? 182
a) Irrelevanz des § 25 Abs. 2 GGO bezogen auf die Organkompetenz 182
b) Sperrwirkung des Art. 65 Satz 2 GG für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung? 183
c) § 25 Abs. 2 Halbsatz 1 GGO als Konkretisierung des Grundsatzes der Organtreue 184
2. Fazit 185
IV. Zusammenfassung 185
C. Relativierung der Verbote in den neuen Medien? 186
I. Anlassbezogene Kompetenzerweiterung bei der netzwerksspezifischen Kommunikation im Rahmen der regierungsamtlichen Öffentlichkeitsarbeit? 186
II. Kritische Würdigung 187
III. Fazit 189
D. Zusammenfassung 189
Kapitel 5: Verbot der Wahlwerbung 191
A. Begründung des Bundesverfassungsgerichts 192
I. Verbot der Wahlwerbung als Identifikationsverbot i.e.S. 193
II. Verbot der Wahlwerbung als Bewertungsverbot 195
III. Verbot der Wahlwerbung als Diskriminierungsverbot 196
IV. Zusammenfassung 197
B. Kritik an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 197
I. Kritik am Identifikationsverbot 198
1. Vermeintliche Irrelevanz des Identifikationsverbots für das Verbot der Wahlwerbung 199
2. Bedeutung des Identifikationsverbots für das Verbot der Wahlwerbung 200
a) Amtsautorität als Wettbewerbsvorteil 200
b) Kritik am Verständnis der Amtsautorität als Wettbewerbsvorteil 201
c) Stellungnahme zur Kritik 202
aa) Schluss vom Sein auf das Sollen 203
bb) Widerspruch zwischen zulässiger Identifikation, aber Verbot der Mittelnutzung 204
cc) Aufmerksamkeits- und Glaubwürdigkeitsvorsprung der Regierung 204
3. Kritik der fehlenden Empirie 206
a) Kein Aspekt der Chancengleichheit 206
b) Mangel an Empirie 206
c) Stellungnahme 207
II. Zusammenfassung 208
C. Zeitlicher Anwendungsbereich des Verbots der Wahlwerbung 208
D. Indiziengeprägte Feststellung 210
I. Inhaltliches Indiz 210
II. Formelles Indiz 211
1. Kritik am formellen Indiz 211
2. Stellungnahme 212
3. Erste Anpassung durch den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz 213
4. Zwischenergebnis 214
5. Anwendung in den neuen Medien 214
a) Gründe für eine „Lockerung“ des formellen Indizes 215
aa) Neue Realität der Informationsgesellschaft und das Erfordernis einer medien- und zielgruppengerechten Kommunikation 215
bb) Normative Hintergründe 216
b) Gründe für eine „Nachschärfung“ des formellen Indizes 217
aa) Neue, verbesserte Möglichkeiten der Beeinflussung 217
bb) Neue alte Ungleichheiten 218
cc) Bestätigende Ansätze in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts 219
c) Maßstäbe des formellen Indizes in den neuen Medien 220
aa) Weiter Ansatz Hufens: Unzulässigkeit des politikfreien Entertainments 220
bb) Ansatz des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes: Abstellen auf die dienende Funktion der Unterhaltungselemente 221
d) Eigener Ansatz 221
III. Zeitliches Indiz 222
1. Gebot der äußersten Zurückhaltung 223
a) Besondere inhaltliche Beschränkungen 223
b) Zeitlicher Anwendungsbereich 224
c) Kritik am Gebot der äußersten Zurückhaltung 225
d) Stellungnahme 226
2. Anwendung auf eine Landesregierung in Bezug auf eine Bundestagswahl 228
3. Anwendung des Gebots bei der digitalen Öffentlichkeitsarbeit 228
a) Grundlegende Problematik 229
b) Naheliegende Lösungsmöglichkeit 229
c) „Aufgesuchte“ und „aufgedrängte“ Öffentlichkeitsarbeit 230
d) Keine vollständige Abkehr vom Gebot der äußersten Zurückhaltung 230
e) Fazit 231
4. Anwendung des Gebots der äußersten Zurückhaltung bei der sozialen Öffentlichkeitsarbeit 231
a) Keine nur aufgesuchte Öffentlichkeitsarbeit 232
b) Temporal und medial eingeschränktes Komplettverbot 232
c) Hardings Beschränkung auf unaufschiebbare Informationsmaßnahmen und netzwerkspezifische Kommunikation 233
d) Kritische Würdigung 234
aa) Plausibilität Friehes Beobachtung 234
bb) Friehes Parallelwertung zum Straßenrecht erscheint konstruiert 235
cc) Keine normative Begründung 235
dd) Geltung des Gebots der äußersten Zurückhaltung in seiner ursprünglichen zeitlichen Ausprägung 235
ee) Harding entkernt das Gebot der äußersten Zurückhaltung 236
e) Eigener Ansatz 237
f) Fazit 238
IV. Zusammenfassung 238
E. Feststellungskriterium 239
I. Funktion und Merkmale des Feststellungskriteriums 239
1. Anwendbarkeit bei einem einzelnen Inhalt 240
2. Murswieks Erläuterung 241
3. Kritik am Feststellungskriterium 242
4. Stellungnahme 242
II. Anwendung in den neuen Medien 244
1. Grundlegende Problematik 244
2. Digitaler Standortvorteil als neuer Wettbewerbsvorteil 245
3. Zugriffshäufigkeit als maßgeblicher Wert 246
III. Zusammenfassung 247
F. Verbot der mittelbaren Wahlwerbung 247
I. Begründung des Bundesverfassungsgerichts 248
II. Zeitlicher Anwendungsbereich des Verbots 249
III. Bestandsaufnahme der mittelbaren Wahlwerbung in den neuen Medien 250
IV. Übertragbarkeit der das Verbot tragenden Erwägungen 251
1. Nivellierung der Vervielfältigungs- und Verbreitungskosten 251
2. Fortbestehende Problematik der einseitig nutzbaren Materialien 252
3. Zwischenergebnis 252
V. Konkrete Ausgestaltung 253
1. Erstveröffentlichung 253
2. Weiterverbreitung 254
3. Fazit 256
G. Zusammenfassung 256
Kapitel 6: Verbot der rundfunk- oder pressemäßigen Betätigung 258
A. Staatsfreiheit des Rundfunks 259
I. Verfassungsrechtliche Herleitung 260
1. Herleitung anhand des Vielfaltsgebots 260
a) Sondersituation des Rundfunks 261
b) Aktualisierte Herleitung aus dem Vielfaltsgebot 262
2. Alternative Herleitungsansätze 263
3. Fazit 265
II. Rechtlicher Gehalt 265
1. Persönlicher Anwendungsbereich 265
2. Regelungsinhalt 266
3. Sachlicher Anwendungsbereich 267
a) Allgemeingültiger verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff? 267
b) Dynamischer und entwicklungsoffener Rundfunkbegriff 268
c) Rundfunktypische Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft als wesentliches Merkmal 269
d) Zwischenergebnis 271
4. Fazit 272
III. Anwendung auf die Öffentlichkeitsarbeit in den neuen Medien 272
1. Übertragbarkeit des Grundsatzes 272
a) Anwendung nach Maßgabe der Staatsfreiheit der Presse 273
b) Stellungnahme 274
aa) In den neuen Medien vorhandene Vielfaltsdefizite 274
(1) Intensivierte Ko-Orientierung durch Algorithmen 274
(2) Plattformökonomie begünstigt vielfaltsmindernde Konzentrationsprozesse 275
(3) Ökonomischer Aspekt der Vielfaltsreduzierung 276
(4) Besonderes Missbrauchspotenzial in den neuen Medien 277
(5) Zwischenergebnis 278
bb) Verkürztes Verständnis 278
cc) Fazit 279
2. Subsumtion einzelner Inhalte unter den Rundfunkbegriff 280
a) „KanzlerGESPRÄCH“ und andere Livestreams 280
b) „Kanzler kompakt“ und andere Abrufvideos 281
c) Inhalte auf sozialen Medien 282
d) Fazit 283
IV. Zusammenfassung 284
B. Staatsfreiheit der Presse 284
I. Verfassungsrechtliche Herleitung 285
II. Rechtlicher Gehalt 286
1. Regelungsinhalt 286
a) Generell (un-)‌zulässige Publikationen 287
b) Besteht ein eigenständiger Regelungsgehalt für die regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit? 288
aa) Erfordernis einer in ihrer Intensität begrenzten regierungsamtlichen Öffentlichkeitsarbeit 289
bb) Konkurrenz des Pressewesens zu inhaltlich zulässiger regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit 290
c) Eigener Ansatz 291
aa) Indiziengeprägte Feststellung des Gesamtcharakters der Publikation 292
bb) Bezugnahme auf den jeweils relevanten Pressemarkt 293
2. Sachlicher Anwendungsbereich 293
a) Eignung einer staatlichen Publikation als funktionales Äquivalent 294
b) Sachlicher Anwendungsbereich im Falle von Öffentlichkeitsarbeit 295
3. Zusammenfassung 296
III. Anwendung auf die Öffentlichkeitsarbeit in den neuen Medien 297
1. Übertragbarkeit des Grundsatzes 297
a) Vertiefung des Gefährdungspotenzials durch digitale Öffentlichkeitsarbeit 298
b) Presseähnlichkeit sozialer Öffentlichkeitsarbeit 299
aa) In besonderem Maße auf Periodizität angelegt 299
bb) Vermehrtes Verwenden pressetypischer Gestaltungsmittel 299
cc) Erleichtertes Hervorheben eigener Informationsangebote begünstigt staatliche informative Vollversorgung 301
dd) Mit den sozialen Medien einhergehende Reichweite 301
ee) Zusammenfassung und Gesamtbetrachtung 302
c) Anwendung bei der sozialen Öffentlichkeitsarbeit 302
aa) Risikoorientierte Anpassung der indiziengeprägten Feststellung: spezifisch presseähnliche Indizien und mediumstypische Indizien 303
bb) Indiziengeprägte Feststellung in zwei Schritten 303
2. Eignung des Profils @bundeskanzler als funktionales Äquivalent 304
a) Erster Schritt: Identifikation von Inhalten 304
b) Zweiter Schritt: Periodizität bzw. Reichweite der identifizierten Beiträge 305
c) Wertende Gesamtbetrachtung 305
IV. Zusammenfassung 306
C. Zusammenfassung 306
Kapitel 7: Gemischtnutzung von Profilen auf sozialen Medien 308
A. Bestandsaufnahme 310
I. Bundesgesundheitsminister 310
II. Bundesfinanzminister 310
III. Bundeskanzler 311
IV. Außenministerin 311
V. Zusammenfassung 312
B. Zulässigkeit der Gemischtnutzung eines Profils in einem sozialen Medium 312
I. Gemischtnutzung als Verstoß gegen das Gebot der Kommunikatorklarheit 312
II. Gemischtnutzung als unvereinbar mit dem Neutralitätsgebot 313
III. Gebot der organisatorischen Trennung 314
IV. Kritische Würdigung 315
V. Zusammenfassung 316
C. Eigener Ansatz 317
I. Nutzung von Parteifunktionären 317
1. Aussagegehalt des Art. 21 GG 318
a) Art. 21 GG als Konsequenz aus dem in Art. 20 GG enthaltenen Demokratieprinzip 318
b) Aufbau des Art. 21 GG 319
2. Stellung der Parteien im Staat des Grundgesetzes 319
a) Leibholz' Lehre vom Parteienstaat 320
b) Kritik 320
3. Lehre vom Parteienstaat und das Bundesverfassungsgericht 321
a) Anfängliche Rezeption 321
b) Abkehr 322
4. Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien 323
a) Verfassungsrechtlicher Maßstab 324
b) Anwendung durch das Bundesverfassungsgericht 325
5. Subsumtion der Gemischtnutzung unter den Maßstab der Staatsfreiheit 326
a) Unzulässiger Durchgriff der Partei auf die staatliche Aufgabenerfüllung 327
b) Aufgabe der Vermittlungsfunktion 328
c) Verlust der Verankerung in der Gesellschaft 328
6. Fazit 329
II. Nutzung von Abgeordnetenmitarbeitern 329
1. Staatliche Mittelgewährung an die Abgeordneten 330
a) Verfassungsrechtlicher Maßstab 330
aa) Historischer Hintergrund 330
bb) Wandlung der Abgeordnetenentschädigung 331
cc) Wortlaut des Art. 48 Abs. 3 Satz 1 GG 331
dd) Verhältnis von Art. 48 Abs. 3 GG zu anderen Verfassungsnormen 332
ee) Inhalt des Entschädigungsanspruchs nach Art. 48 Abs. 3 Satz 1 GG 333
b) Maßstab aus dem Abgeordnetengesetz 334
2. Zweckbindung der gewährten Mittel 334
a) Verfassungsrechtlicher Befund 334
aa) Auslegung des Art. 48 Abs. 3 Satz 1 GG 335
bb) Judikatur des Bundesverfassungsgerichts 336
cc) Zwischenergebnis 337
b) Befund aus dem Abgeordnetengesetz 337
aa) Befund in § 11 AbgG 337
bb) Befund in § 12 AbgG 337
cc) Judikatur des Bundesverfassungsgerichts 339
dd) Zwischenergebnis 339
3. Verstoß gegen die Zweckbindung 340
a) Rollentrennung wird missachtet 340
b) Parallelwertung zum rechtswidrigen Einsatz von Abgeordnetenmitarbeitern im Wahlkampf 341
c) Sonderfall der faktischen Nutzung als regierungsamtliches Profil 342
4. Fazit 343
III. Gemischtnutzung als solche 343
1. Sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebende Anforderungen 344
a) Erfordernis einer ex ante bestehenden Zuständigkeit 345
b) Erfordernis einer klaren Rollenverteilung 346
c) Verbot des Missbrauchs der Organisationsform 346
aa) Profile auf sozialen Medien als öffentliche Einrichtungen 347
(1) Fortentwicklung des Einrichtungsbegriffs 348
(2) Keine Beschränkung der öffentlichen Einrichtungen auf solche kommunaler Trägerschaft 349
(3) In Betracht kommende Widmungsakte 350
(4) @realDonaldTrump als „designated public forum“ 350
bb) Zwischenergebnis 353
d) Umgehung materieller Rechtsbindungen 353
aa) Interaktionsmöglichkeiten bei der sozialen Öffentlichkeitsarbeit 354
(1) Bindung an das allgemeine Persönlichkeitsrecht 354
(2) Bindung an die Informationsfreiheit 357
(3) Bindung an die Meinungsfreiheit 359
(4) Objektiv-rechtliches Gebot der Kommunikationsgerechtigkeit 361
(5) Zwischenergebnis 362
bb) Verwischen von Verantwortlichkeiten 363
cc) Verringerung der Rechtsschutzmöglichkeiten 364
2. Fazit 364
IV. Zusammenfassung 365
D. Zusammenfassung und Ausblick 365
Zusammenfassung in Thesen 367
Literaturverzeichnis 373
Internetfundstellen 402
Stichwortverzeichnis 405