Wirtschaftliche Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen

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Wirtschaftliche Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen
Zugleich eine Untersuchung zur Wahrnehmung einer Verantwortung für Sharingangebote
Schriften zum Deutschen und Europäischen Infrastrukturrecht, Vol. 28
(2025)
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Tobias Kloidt studierte Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main mit einem Schwerpunkt im Bereich Verfassung, Verwaltung und Regulierung. Anschließend war er am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Professor Georg Hermes als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt. Seit November 2023 absolviert er seinen juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Frankfurt am Main.Abstract
Sharingangebote sind eine moderne Nahmobilitätsdienstleistung, die in eine weiter gefasste staatliche Verantwortung für umweltverträgliche Mobilität eingeordnet werden können. Der Staat nimmt eine solche Verantwortung für Sharingangebote wahr, indem er diesen öffentliche Straßenflächen privilegiert zur Verfügung stellt oder die Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten zu und auf den öffentlichen Straßen beschränkt. Dieser Ansatz einer Verantwortungswahrnehmung ist Anlass, den rechtlichen Rahmen der Nutzung öffentlicher Straßen für wirtschaftliche Tätigkeiten insgesamt mit seinen Grundlagen in den Grundrechten, dem Wettbewerbsrecht sowie dem Straßen- und Straßenverkehrsrecht zu untersuchen und wirtschaftliche Tätigkeiten als eigene Straßennutzungsart zu konzipieren. Zuletzt untersucht die Arbeit mit dem Nahverkehrsrecht einen alternativen Ansatz einer Verantwortungswahrnehmung für Sharingangebote und betrachtet dabei das Verhältnis von Straßen- und öffentlichem Wirtschaftsrecht.»Business Activities on Public Roads. A Study of the Regulation of Shared Mobility Services«: The thesis outlines the basic principles regulating shared mobility services as public services by providing privileged or restricting access to public streets. This regulatory approach led to an examination of the legal foundations of business activities on public roads, including constitutional law, competition law, as well as street and traffic codes, in relation to general regulatory policies.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Problemaufriss und Gang der Untersuchung | 23 | ||
A. Die Nutzung öffentlicher Straßen als Gegenstand rechtswissenschaftlicher Arbeiten | 23 | ||
B. Die Nutzung öffentlicher Straßen für wirtschaftliche Tätigkeiten als verfassungs-, verwaltungs- und wettbewerbsrechtliches Problemfeld | 24 | ||
C. Zur Wahrnehmung einer Verantwortung für Sharingangebote | 25 | ||
1. Teil: Rechtliche und tatsächliche Grundlagen einer staatlichen Verantwortung für Sharingangebote | 28 | ||
§ 1 Die staatliche Verantwortung für Carsharingangebote | 28 | ||
A. Carsharing als Rechtsbegriff | 28 | ||
I. Begriffsbestimmung und Abgrenzung zu anderen Angeboten | 29 | ||
1. Angebot eines Unternehmens an eine unbestimmte Anzahl an Nutzern | 30 | ||
2. Selbstbeförderung | 31 | ||
3. Nutzung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung | 31 | ||
4. Zeit- oder Kilometertarif | 33 | ||
5. Kraftfahrzeuge | 33 | ||
II. Stationsbasierte und stationsunabhängige Angebote | 33 | ||
1. Stationsbasiertes Carsharing (§ 2 Nr. 4 CsgG) | 34 | ||
2. Stationsunabhängiges Carsharing (§ 2 Nr. 3 CsgG) | 35 | ||
3. Kombinierte Carsharingangebote | 36 | ||
B. Entwicklung und wirtschaftliche Grundlagen des Carsharing | 36 | ||
I. Entwicklung des Carsharing | 36 | ||
1. Anfänge des Carsharing als „Ökoprojekt“ | 37 | ||
2. Weiterentwicklung zu einer Mobilitätsdienstleistung | 38 | ||
3. Hemmnisse und Erfolgsbedingungen einer weiteren Verbreitung des Carsharing | 40 | ||
II. Wirtschaftliche Grundlagen des Carsharing | 41 | ||
1. Akteure der Carsharingwirtschaft | 42 | ||
a) Anbieter und Buchungsplattformen | 42 | ||
b) Kunden und Teilnehmer | 44 | ||
c) Die Rechtsbeziehung zwischen Anbieter, Kunden und Dritten | 46 | ||
d) Kommunen | 48 | ||
e) Träger des ÖPNV und Nahverkehrsunternehmen | 49 | ||
2. Wettbewerb und Kostenunterdeckung | 50 | ||
a) Intra- und intermodaler Wettbewerb | 50 | ||
b) Kostenunterdeckung als Herausforderung für das Geschäftsmodell Carsharing | 52 | ||
III. Carsharing als Teil einer Sharing Economy? | 53 | ||
1. Grundzüge einer Sharing Economy | 54 | ||
2. Anwendungen im Mobilitätssektor: Vehicle- und Ridesharing | 56 | ||
C. Funktionen des Carsharing | 59 | ||
I. Förderung umwelt-, klima- und raumverträglicher Mobilität | 59 | ||
1. Carsharing als umweltverträgliche Alternative zu Privatfahrzeugen | 61 | ||
a) Entlastungswirkung durch eine Reduzierung des Fahrzeugbestandes | 61 | ||
b) Nutzung umweltverträglicherer Fahrzeuge | 62 | ||
c) Seltenere Nutzung von Automobilität | 63 | ||
2. Carsharing als Teil des Umweltverbunds | 64 | ||
a) Defizite des Umweltverbunds | 64 | ||
b) Potenzial von Carsharingangeboten als Ergänzung des Umweltverbunds | 66 | ||
c) Anforderungen an eine Integration der Carsharingangebote in den Umweltverbund | 67 | ||
3. Mittelbare Förderung eines umweltverträglichen Verkehrs durch eine Erweiterung staatlicher Handlungsmöglichkeiten? | 69 | ||
4. Widerspruch zwischen wirtschaftlichem Erfolg und positiven Umweltwirkungen? | 69 | ||
5. Empirischer Nachweis positiver Umweltwirkungen und Anerkennung durch den Gesetzgeber | 70 | ||
II. Soziale Funktion | 72 | ||
III. Wirtschaftsförderung | 73 | ||
D. Grundlagen und Bezugspunkte des Carsharing im Verfassungsrecht | 73 | ||
I. Staatliche Verantwortung für umweltverträgliche Mobilität | 74 | ||
1. Integrationsfunktion der (Verkehrs-)Infrastrukturen | 74 | ||
2. Sozialstaatsprinzip (Vorsorge- und Fürsorgeprinzip) | 75 | ||
3. (Mobilitäts-)Grundrechte | 78 | ||
4. Umweltstaatsziel und grundrechtlicher Schutz vor Verkehrsbelastungen | 81 | ||
II. Bereitstellung von Carsharingangeboten | 85 | ||
1. Berufsfreiheit | 85 | ||
2. Kommunale Selbstverwaltungsgarantie | 86 | ||
E. Begründung und Grundzüge einer staatlichen Verantwortung für Carsharingangebote | 88 | ||
I. Verfassungsrechtliche Begründung einer staatlichen Verantwortung für Carsharingangebote | 88 | ||
II. Grundzüge einer staatlichen Verantwortung für Carsharingangebote | 89 | ||
III. Verantwortungswahrnehmung durch den Staat und private Akteure. Carsharing als öffentliche Aufgabe | 91 | ||
F. Fazit | 94 | ||
§ 2 Übertragung der Erkenntnisse auf Sharingangebote im Bereich der Mikromobilität | 95 | ||
A. Mikromobilität als Betätigungsbereich für Sharingangebote | 95 | ||
B. Die einzelnen Angebote | 96 | ||
I. Bikesharing | 96 | ||
II. Scootersharing | 98 | ||
III. Weitere Angebote | 101 | ||
C. Berücksichtigung im Rahmen einer Verantwortung für umweltverträgliche Mobilität | 102 | ||
D. Fazit | 103 | ||
Fazit 1. Teil | 104 | ||
2. Teil: Wirtschaftliche Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen im Spannungsfeld von unternehmerischer Freiheit und Gemeinwohlbindung | 106 | ||
§ 3 Grundlagen wirtschaftlicher Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen | 106 | ||
A. Ansätze einer rechtswissenschaftlichen Erfassung und Systematisierung wirtschaftlicher Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen | 108 | ||
I. Deskriptiver Ansatz. Öffentliche Straßen als Mehrzweckinstitut und Kritik | 108 | ||
II. Normativer Ansatz. Verfassungsrechtliche Funktionen öffentlicher Straßen | 109 | ||
1. Öffentliche Straßen als Infrastruktur | 110 | ||
2. Öffentliche Straßen als öffentlicher Raum | 111 | ||
III. Die Gemeinwohlbindung öffentlicher Straßen als Schranke wirtschaftlicher Tätigkeiten | 113 | ||
B. Grundlagen im Verfassungs- und Anknüpfungspunkte im Wettbewerbsrecht | 114 | ||
I. Wirtschaftliche Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen als Grundrechtsausübung | 114 | ||
1. Schutzgehalt der Grundrechte auf den öffentlichen Straßenteilen | 114 | ||
a) Öffentliche Straßen als staatliche Leistung und Grundrechtsvoraussetzung | 115 | ||
b) Schutzfunktionen und Gewährleistungsdimensionen der Grundrechte | 116 | ||
aa) Originäres Leistungsrecht | 117 | ||
bb) Derivatives Teilhaberecht | 118 | ||
cc) Freiheits- und Abwehrrecht | 119 | ||
c) Berufsregelnde Tendenz als Eingriffsvoraussetzung? | 122 | ||
d) Schutz des Zugangs zu und der Nutzung von öffentlichen Straßen durch Art. 14 Abs. 1 GG? | 123 | ||
2. Verfassungsrechtliche Schranken | 124 | ||
a) Rechtfertigungsanforderungen | 124 | ||
aa) Rechtfertigung von Eingriffen in die teilhaberechtliche Dimension | 125 | ||
bb) Rechtfertigung von Eingriffen in die abwehrrechtliche Dimension | 125 | ||
b) Straßenbezogene Rechtfertigungsgründe | 126 | ||
aa) Öffentliche Straßen als Allmendegut | 127 | ||
bb) Sicherung einer gemeinverträglichen Straßennutzung durch ein Zugangs- und Nutzungsregime | 128 | ||
cc) Gemeinverträglichkeit als Grenze der Grundrechtsausübung | 129 | ||
c) Nicht-straßenbezogene Rechtfertigungsgründe | 131 | ||
3. Grundrechtsschutz auf den nicht-öffentlichen Straßenteilen | 132 | ||
4. Fazit | 132 | ||
II. Wirtschaftliche Tätigkeiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben | 133 | ||
III. Öffentliche Straßen als Wettbewerbsraum. Zugang und Nutzung öffentlicher Straßen als Regelungsgegenstand des Wettbewerbsrechts? | 135 | ||
C. Umsetzung im einfachen Recht. Das Straßen- und Straßenverkehrsrecht als Zugangs- und Nutzungsregime | 137 | ||
I. Grundlagen im Recht der öffentlichen Sachen | 137 | ||
II. Modifizierung durch die Grundrechte | 139 | ||
III. Abgrenzung und Zusammenwirken des Straßen- und Straßenverkehrsrechts | 141 | ||
IV. Die Verwaltung örtlicher Straßen als kommunale Aufgabe | 142 | ||
V. Zur Wettbewerbsneutralität des Straßen- und Straßenverkehrsrechts | 144 | ||
VI. Verhältnis zu Zulassungsregimen außerhalb des Straßen- und Straßenverkehrsrechts | 145 | ||
§ 4 Wirtschaftliche Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen als Gemeingebrauch | 147 | ||
A. Abgrenzung von Gemeingebrauch und Sondergebrauch durch Auslegung der Widmung | 147 | ||
I. Der traditionelle Verkehrsbegriff | 148 | ||
II. Widmungserweiterung unter Berücksichtigung spezieller Freiheitsgrundrechte | 150 | ||
III. Gemeinverträglichkeit und Verkehrsüblichkeit | 152 | ||
IV. Eröffnung eines Gemeingebrauchs zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben | 154 | ||
V. Fazit | 157 | ||
B. Der Gemeingebrauch als Rahmen für wirtschaftliche Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen | 157 | ||
I. Der Gemeingebrauch als Freiheitsraum (auch) für Unternehmer | 158 | ||
1. Zugangs- und Nutzungsfreiheit im Rahmen des Gemeingebrauchs | 158 | ||
2. Unentgeltlichkeit des Gemeingebrauchs als Teil einer „freien“ Straßennutzung? | 161 | ||
II. Gleichheit aller Straßennutzer als Wesensmerkmal des Gemeingebrauchs | 162 | ||
1. Der Anspruch auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Gemeingebrauch | 162 | ||
2. Absicherung durch das Beihilfenrecht? | 164 | ||
III. Nutzungsprivilegierungen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben | 167 | ||
IV. Fazit | 168 | ||
§ 5 Wirtschaftliche Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen als Sondergebrauch | 170 | ||
A. Das Sondernutzungsrecht als Zugangs- und Nutzungsregime für wirtschaftliche Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen | 172 | ||
I. Zulassung einer Sondernutzung durch Verwaltungsakt | 173 | ||
1. Antrag des Unternehmers als Sondernutzer | 173 | ||
2. Zulassungsentscheidung als Ermessensentscheidung | 173 | ||
3. Nebenbestimmungen (insb. Befristung und Widerrufsvorbehalt) | 175 | ||
4. Erhebung von Sondernutzungsgebühren | 176 | ||
5. Sondernutzungssatzungen als Gestaltungssatzungen | 178 | ||
6. Rechtsschutz | 179 | ||
II. Zulassung von Sondernutzungen auf Initiative der Verwaltung | 180 | ||
III. Zulassung einer Sondernutzung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag | 182 | ||
B. Die Anwendung des Sondernutzungsrechts unter Beachtung der Grundrechte | 183 | ||
I. Der Anspruch auf freie Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen des Sondergebrauchs | 183 | ||
1. Das Sondernutzungsrecht als Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG | 183 | ||
2. Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung einer Sondernutzung unter Berücksichtigung des Art. 12 Abs. 1 GG | 185 | ||
3. Ausschluss des Ermessens als Grundrechtseingriff? | 186 | ||
II. Die Verwirklichung des Anspruchs auf gleichberechtigte Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen des Sondergebrauchs | 188 | ||
III. Der Anspruch der Unternehmer auf verteilungsgerechte Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten in Knappheitssituationen | 189 | ||
1. Die Entscheidung über die Zulassung einer Sondernutzung als Verteilungsentscheidung | 190 | ||
a) Verteilungsverfahren und -entscheidungen als Handlungstypen der Verwaltung | 190 | ||
b) Übertragung auf die Zulassung einer Sondernutzung | 191 | ||
c) Modifizierung der Genehmigungs- zu einer Verteilungsentscheidung | 192 | ||
2. Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bewältigung von Verteilungssituationen | 192 | ||
a) Anforderungen an die Ausgestaltung des Verteilungsverfahrens auf Initiative der Verwaltung | 193 | ||
b) Bewältigung aufgedrängter Verteilungssituationen | 196 | ||
c) Absicherung der Teilhabeansprüche hinzutretender Mitbewerber | 197 | ||
d) Pflicht zur proaktiven Gestaltung eines Verteilungsverfahrens? | 198 | ||
3. Konsequenzen für die Anwendung des Sondernutzungsrechts in Verteilungssituationen und dessen verbleibende Bedeutung | 198 | ||
a) Ermessensentscheidung als Auswahlentscheidung | 198 | ||
b) Absicherung durch eine Neubestimmung der Ausgleichs- und Verteilfunktion | 200 | ||
c) Zur bleibenden Bedeutung der Wettbewerbsneutralität des Straßenrechts | 201 | ||
d) Die Doppelfunktion von Befristung und Widerrufsvorbehalt in Verteilungssituationen | 203 | ||
e) Sondernutzungskonzepte als Verteilungskonzepte | 204 | ||
f) Rechtsschutz der Konkurrenten | 205 | ||
4. Verhältnis zu anderen Verteilungsregimen | 206 | ||
C. Überformung durch das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht? | 206 | ||
I. Das Vergaberecht als Verteilungsregime für Sondernutzungsrechte | 207 | ||
1. Anwendung des GWB-Vergaberechts als spezielles Verteilungsregime | 208 | ||
2. Anforderungen an ein straßenrechtliches Verteilungsverfahren aus dem Primärvergaberecht | 211 | ||
II. Die Zulassung einer Sondernutzung als verbotene oder kompensationsbedürftige Beihilfe | 213 | ||
III. Begründung eines kartellrechtlichen Zugangs- und Nutzungsanspruchs | 216 | ||
D. Anwendungsfälle | 220 | ||
I. Sondernutzungsverträge mit Ausschließlichkeitsklauseln (insb. zu Werbenutzungsverträgen) | 221 | ||
1. Grundrechte | 222 | ||
2. Wettbewerbsrecht | 224 | ||
3. Konsequenzen für die Anwendung und Bedeutung des einfachen Rechts | 226 | ||
4. Fazit | 229 | ||
II. Verantwortungswahrnehmung für die Bereitstellung von Ladeinfrastrukturen | 229 | ||
1. Die Gewährleistung einer flächendeckenden, öffentlich-zugänglichen Ladeinfrastruktur als öffentliche Aufgabe | 230 | ||
2. Verantwortungswahrnehmung durch die Bereitstellung öffentlicher Verkehrsflächen | 232 | ||
3. Das Sondernutzungsrecht als Verantwortungswahrnehmungsinstrument | 236 | ||
4. Grund-, wettbewerbs- und straßenrechtliche Maßgaben | 239 | ||
a) Grundrechte | 240 | ||
b) Vergaberecht | 241 | ||
c) Beihilfenrecht | 243 | ||
d) Kartellrecht | 245 | ||
e) Verbleibende Bedeutung des Straßenrechts | 247 | ||
5. Fazit | 247 | ||
III. Straßenrechtliche Veranstaltung von Volksfesten und Märkten | 248 | ||
1. Veranstaltung eines Marktes gem. §§ 69ff. GewO oder als kommunale Einrichtung | 249 | ||
2. Veranstaltung eines Marktes auf Grundlage des Sondernutzungsrechts | 250 | ||
3. Fazit | 251 | ||
E. Fazit | 252 | ||
§ 6 Wirtschaftliche Tätigkeiten auf den nicht-öffentlichen Straßenteilen | 253 | ||
A. Zivilrechtliches Eigentum der Baulastträger als Grundlage einer Straßen- und Wegeherrschaft | 254 | ||
B. Privatrechtliche Wegenutzungsverträge als Zugangs- und Nutzungsregeln | 258 | ||
I. Gestattungsverträge | 258 | ||
II. Konzessions- bzw. Gebietsversorgungsverträge | 259 | ||
III. Konsequenzen für das mit dem Straßenköper verbundene Eigentum an den Leitungen | 261 | ||
C. Öffentlich-rechtliche Bindungen der Baulastträger bei der Wahrnehmung ihrer privatrechtlichen Befugnisse | 262 | ||
I. Gemeinwohlbindung des Straßeneigentums | 262 | ||
II. Bindung der Baulastträger an die Grundrechte | 263 | ||
III. Bindung der Baulastträger an das Wettbewerbsrecht | 264 | ||
1. Spezialregelungen für Energiekonzessionsverträge in den §§ 46ff. EnWG | 265 | ||
2. Vergaberecht | 268 | ||
3. Kartellrecht | 271 | ||
IV. Bindungen der Baulastträger bei der Erhebung von Nutzungsentgelten | 276 | ||
V. Zwischenfazit | 277 | ||
D. Das öffentlich-rechtliche Straßennutzungsrecht für Telekommunikationsleitungen aus §§ 125ff. TKG | 278 | ||
E. Fazit | 282 | ||
§ 7 Bedeutung einer Straßenverkehrsflächenplanung für wirtschaftliche Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen | 284 | ||
A. Verfassungsrechtlicher Rahmen für eine Straßenverkehrsflächenplanung | 285 | ||
B. Die einzelnen Planungsinstrumente | 286 | ||
I. Gesamträumliche Planung (insb. Bebauungspläne) | 287 | ||
II. Sonstige Planungen und Konzepte der Kommunen | 290 | ||
C. Fazit | 291 | ||
Fazit 2. Teil | 292 | ||
A. Die Nutzung öffentlicher Straßen für wirtschaftliche Tätigkeiten als Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheit und Teilhabe | 292 | ||
B. Der Wettbewerb auf öffentlichen Straßen und die Bewältigung von Konflikten unter Berücksichtigung der Grundrechte und des Wettbewerbsrechts | 293 | ||
C. Bleibende Bedeutung des Straßen- und Straßenverkehrsrechts und staatliche Gestaltungsmöglichkeiten | 294 | ||
3. Teil: Wahrnehmung einer Verantwortung für Sharingangebote mit den Instrumenten des Straßen- und Straßenverkehrsrechts | 297 | ||
§ 8 Verantwortungswahrnehmung für Carsharingangebote auf Grundlage des CsgG und entsprechender Regelungen der Länder | 297 | ||
A. Das Carsharinggesetz des Bundes und entsprechende Regelungen der Länder | 298 | ||
I. Die Nutzung öffentlicher Straßen als Erfolgsbedingung für Carsharingangebote | 299 | ||
II. Gründe für die Schaffung eines Carsharinggesetzes auf Bundesebene | 300 | ||
III. Gesetzgebungshistorie | 301 | ||
IV. Inhalt des CsgG | 302 | ||
V. Ergänzende Regelungen der Länder | 303 | ||
B. Verantwortungswahrnehmung durch eine straßenverkehrsrechtliche Bevorrechtigung des Carsharing auf Grundlage von § 3 CsgG | 304 | ||
I. Gesetzgebungskompetenz | 306 | ||
1. Zweck der Privilegierung | 306 | ||
2. Straßenverkehr sowie Erhebung und Verteilung von Gebühren | 308 | ||
3. Abgrenzung durch die Bestimmung des Regelungszusammenhangs | 312 | ||
II. Bevorrechtigung des Carsharing auf Grundlage von § 3 CsgG | 314 | ||
1. Tatbestände zur Bevorrechtigung des Carsharing in § 3 CsgG | 315 | ||
2. Umsetzung auf Verordnungs- und Satzungsebene | 316 | ||
III. Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz | 318 | ||
IV. Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilfenrecht | 319 | ||
V. Fazit | 321 | ||
C. Verantwortungswahrnehmung für stationsbasierte Carsharingangebote durch die Reservierung geeigneter Flächen zur Sondernutzung | 324 | ||
I. Gesetzgebungskompetenz | 324 | ||
1. Straßenverkehrsrechtliche Lösung | 325 | ||
2. Straßenrechtliche Lösung | 327 | ||
3. Lösung des Gesetzgebers | 328 | ||
4. Bewertung | 330 | ||
II. Die Reservierung von Stellflächen für das stationsbasierte Carsharing gem. § 5 CsgG und den entsprechenden Regelungen der Länder | 332 | ||
1. Allgemeines | 333 | ||
a) Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich | 333 | ||
b) Zuständigkeit der Gemeinden | 335 | ||
c) Rechtliche Qualität und Folgen einer Flächenbestimmung „zur Sondernutzung“ | 336 | ||
d) Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlicher Vertrag als Handlungsformen | 338 | ||
e) Carsharingkonzepte und -satzungen | 340 | ||
2. Flächenreservierung und Zulassung der Sondernutzung gem. § 5 CsgG | 342 | ||
a) Entscheidung für eine Flächenreservierung gem. § 5 CsgG | 342 | ||
b) Planerische Vorbereitung der Flächenreservierung im Rahmen eines Carsharing- oder Nahverkehrskonzepts | 343 | ||
c) 1. Stufe: Flächenbestimmung (§ 5 Abs. 1 CsgG) | 344 | ||
aa) Die Flächenbestimmung als modifizierte Ermessens- und Abwägungsentscheidung | 345 | ||
(1) Interesse an der Durchführung der Sondernutzung und Privilegierung des stationsbasierten Carsharing | 345 | ||
(2) Funktionsvorbehalt der Straßen (§ 5 Abs. 1 S. 3 V. 1 CsgG) | 346 | ||
(3) Belange des ÖPNV (§ 5 Abs. 1 S. 3 V. 2 CsgG) | 347 | ||
(4) Wahrung der Anforderungen an die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (§ 5 Abs. 1 S. 3 V. 3 CsgG) | 349 | ||
(5) Anwendbarkeit des allgemeinen Straßenrechts und besondere Regelungen der Länder | 350 | ||
bb) Sondernutzungsgebühren | 351 | ||
cc) Nebenbestimmungen (Befristung, Auflage, Widerruf) | 352 | ||
dd) Beteiligungspflichten und Verfahren | 354 | ||
d) 2. Stufe: Anbieterauswahl (§ 5 Abs. 2 bis 7 CsgG) | 356 | ||
aa) Transparenz und Diskriminierungsfreiheit als übergeordnete Grundsätze (§ 5 Abs. 2 S. 1 CsgG) | 357 | ||
bb) Bestimmung der teilnahmeberechtigten Unternehmen | 358 | ||
(1) Geeignetheit (§ 5 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 CsgG) | 358 | ||
(2) Zuverlässigkeit (§ 5 Abs. 3 S. 3 CsgG) | 360 | ||
cc) Durchführung des Auswahlverfahrens (§ 5 Abs. 5 und 6 CsgG) | 361 | ||
dd) Auswahlentscheidung (§ 5 Abs. 3 S. 4 CsgG) | 362 | ||
e) Verkehrsordnungsrechtliche Umsetzung (§ 45 Abs. 1 h S. 2 StVO) | 363 | ||
3. Rechtsschutz | 364 | ||
a) Rechtsschutzmöglichkeiten der Bewerber | 364 | ||
b) Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter gegen die Flächenbestimmung | 365 | ||
III. Materielles Verfassungsrecht | 366 | ||
1. Grundrechte der Anbieter des stationsbasierten Carsharing als Abwehr- und Teilhaberechte | 366 | ||
2. Privilegierung des stationsbasierten Carsharing als Eingriff in die Grundrechte anderer Straßennutzer und Carsharinganbieter | 369 | ||
3. Kommunale Selbstverwaltungsgarantie | 371 | ||
IV. Wettbewerbsrecht | 372 | ||
1. Vergaberecht | 372 | ||
2. Beihilfenrecht | 375 | ||
3. Kartellrecht | 377 | ||
V. Fazit | 378 | ||
D. Fazit | 379 | ||
§ 9 Wahrnehmung einer Verantwortung für Sharingangebote auf Grundlage des allgemeinen Straßen- und Straßenverkehrsrechts | 382 | ||
A. Gewährleistung einer gemeinverträglichen Straßennutzung | 382 | ||
I. Gewährleistung einer gemeinverträglichen Straßennutzung mit den Instrumenten des Straßenverkehrsrechts | 383 | ||
II. Verantwortungswahrnehmung für stationsungebundene Sharingangebote mit den Instrumenten des Sondernutzungsrechts? | 387 | ||
1. Stationsungebundene Sharingangebote als straßenrechtliche Sondernutzung? | 387 | ||
a) Abstellen von Mietfahrzeugen als Gemeingebrauch (BVerwG, U. v. 3.6.1982) | 389 | ||
b) Anbieten von Kutschfahrten als Sondernutzung (OVG Lüneburg, B. v. 3.9.1997) | 391 | ||
c) Bikesharingangebot als Gemeingebrauch (OVG Hamburg, B. v. 19.6.2009) | 391 | ||
d) Kritik des Städtetags und der Literatur an der Qualifizierung als Gemeingebrauch | 393 | ||
e) Bikesharingangebot als Sondernutzung (OVG Münster, B. v. 20.11.2020) | 395 | ||
f) Nachfolgende Rechtsprechungsentwicklung. Insb. zur anderen Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg (B. v. 26.10.2022) | 397 | ||
g) Bewertung | 398 | ||
2. Konsequenzen für eine Verantwortungswahrnehmung | 401 | ||
a) Entscheidung über den Antrag eines Anbieters auf Zulassung einer Sondernutzung | 402 | ||
b) Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen auf Grundlage des allgemeinen Sondernutzungsrechts | 403 | ||
c) Gestaltungsmöglichkeiten der Landesgesetzgeber. Zugleich zu § 11a BerlStrG | 406 | ||
3. Fazit | 408 | ||
B. Bevorrechtigung auf Grundlage des allgemeinen Straßen- und Straßenverkehrsrechts | 409 | ||
I. Bevorrechtigung der Sharingangebote bei der Teilnahme am Straßenverkehr | 410 | ||
1. Straßenverkehrsrechtliche Bevorrechtigungen | 410 | ||
2. Partielle Teileinziehung zugunsten von Sharingangeboten? | 412 | ||
II. Bevorrechtigung von Sharinganbietern mit stationsbasierten Angeboten | 413 | ||
1. Zulassung einer Sondernutzung auf Grundlage allgemeiner Vorschriften | 413 | ||
2. Beschränkung des Gemeingebrauchs durch eine partielle (Teil-)Einziehung | 415 | ||
3. Funktion des Straßenverkehrsrechts | 418 | ||
C. Fazit | 419 | ||
§ 10 Verantwortungswahrnehmung im Rahmen einer Straßenverkehrsflächenplanung | 421 | ||
A. Bauleitplanung | 422 | ||
B. Verkehrsentwicklungskonzepte und -pläne | 423 | ||
C. Satzungen als spezielle Planungsinstrumente für Sondernutzungen | 424 | ||
D. Fazit | 425 | ||
Fazit 3. Teil | 426 | ||
4. Teil: Potenzial einer Verantwortungswahrnehmung durch ein Zusammenwirken mit dem öffentlichen Wirtschafts- bzw. Nahverkehrsrecht | 428 | ||
§ 11 Konzeption einer Verantwortungswahrnehmung mit den Instrumenten des Nahverkehrsrechts | 428 | ||
A. Defizitanalyse und Potenzial einer nahverkehrsrechtlichen Verantwortungswahrnehmung | 429 | ||
I. Defizite einer Verantwortungswahrnehmung allein mit den Instrumenten des Straßen- und Straßenverkehrsrechts | 429 | ||
1. Fehlende Einbindung in eine integrierte Nahverkehrsplanung | 429 | ||
2. Unzureichende Instrumente für eine Verantwortungswahrnehmung | 431 | ||
3. Keine Kompensation durch Regelungen im allgemeinen Gewerberecht | 432 | ||
4. Systematische Einwände gegen eine Verantwortungswahrnehmung mit den Instrumenten des Straßen- und Straßenverkehrsrechts | 433 | ||
II. Potenzial einer Verantwortungswahrnehmung mit den Instrumenten des öffentlichen Wirtschafts- bzw. des Nahverkehrsrechts | 434 | ||
1. Übergreifende Regulierungsziele und -gründe | 435 | ||
2. Eignung der nahverkehrsrechtlichen Steuerungsinstrumente für eine Verantwortungswahrnehmung | 436 | ||
B. Zusammenwirken von Nahverkehrs- und Straßennutzungsrecht zur Verantwortungswahrnehmung am Beispiel des ÖPNV und der gewerblichen Personenbeförderung | 438 | ||
I. Die dienende Funktion des Straßen- und Straßenverkehrsrechts im Rahmen einer Verantwortungswahrnehmung | 438 | ||
1. Historische Entwicklung der dienenden Funktion des Straßen- und Straßenverkehrsrechts am Beispiel des ÖPNV | 439 | ||
2. Grundzüge einer dienenden Funktion des Straßen- und Straßenverkehrsrechts. Begründung und Ausformung eines Straßennutzungsrechts infolge einer nahverkehrsrechtlichen Zulassung | 442 | ||
3. Verwirklichung der dienenden Funktion. Der Nahverkehrsplan als übergreifender Bedarfs- und Entwicklungsplan | 445 | ||
II. Die Integration von Ridepoolingangeboten in das Nahverkehrsrecht als gesetzgeberisches Vorbild | 447 | ||
1. Gebündelter Bedarfsverkehr § 50 PBefG | 448 | ||
2. Linienbedarfsverkehr § 44 PBefG | 450 | ||
C. Verfassungs- und unionsrechtlicher Rahmen einer nahverkehrsrechtlichen Verantwortungswahrnehmung | 451 | ||
I. Gesetzgebungskompetenz | 451 | ||
II. Eine staatliche Verantwortung für umweltverträgliche Mobilität als Grundlage einer Regulierung im Nahverkehrsrecht | 453 | ||
III. Die Berufsfreiheit der Anbieter | 454 | ||
IV. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie | 455 | ||
V. Unionsrechtlicher Rahmen | 456 | ||
D. Konzeption einer nahverkehrsrechtlichen Verantwortungswahrnehmung | 457 | ||
I. Regelungsgegenstand und Regelungsstandort | 457 | ||
II. Aufgabenerfüllung und Zuweisung der Verantwortlichkeit | 460 | ||
1. Aufgabenerfüllung zwischen Staat und Markt | 460 | ||
2. Die staatlichen Verantwortungsträger | 461 | ||
III. Verantwortungswahrnehmung durch die Auferlegung und Überwachung von Gemeinwohlpflichten | 463 | ||
1. Sicherung und Förderung eines qualitativ hochwertigen Mobilitätsangebots | 463 | ||
2. Gewährleistung einer gemeinverträglichen Straßennutzung | 465 | ||
3. Fahrzeugbezogener Umwelt- und Klimaschutz | 467 | ||
4. Bereitstellung von Mobilitätsdaten und informationstechnische Integration | 467 | ||
IV. Die Genehmigung als Verantwortungswahrnehmungsinstrument | 469 | ||
V. Nahverkehrspläne als Entwicklungs- und Integrationsinstrumente | 473 | ||
VI. Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Sharingangebote als Teil des ÖPNV? | 474 | ||
E. Fazit | 476 | ||
§ 12 Konsequenzen für das Straßen- und Straßenverkehrsrecht als Verantwortungswahrnehmungsinstrumente | 477 | ||
A. Begründung eines Gemeingebrauchs für stationsungebundene Sharingangebote | 477 | ||
B. Zur Reservierung von Flächen für das stationsbasierte Carsharing | 479 | ||
C. Fazit | 481 | ||
Fazit 4. Teil | 482 | ||
Abschließende Betrachtung und Ausblick | 484 | ||
A. Wirtschaftliche Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen als eigene Nutzungsart | 484 | ||
B. Verantwortungswahrnehmung für Sharingangebote | 486 | ||
Zusammenfassung in Thesen | 489 | ||
Literaturverzeichnis | 497 | ||
Sachwortregister | 517 |