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(Faktische) Durchsetzungsdefizite im Vollzugssystem der DSGVO

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Fleischer, L. (2025). (Faktische) Durchsetzungsdefizite im Vollzugssystem der DSGVO. Eine praxisbezogene Analyse unter besonderer Berücksichtigung der aufsichtsbehördlichen Warn- und Kontrollpraxis. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59500-6
Fleischer, Lukas Emanuel. (Faktische) Durchsetzungsdefizite im Vollzugssystem der DSGVO: Eine praxisbezogene Analyse unter besonderer Berücksichtigung der aufsichtsbehördlichen Warn- und Kontrollpraxis. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59500-6
Fleischer, L (2025): (Faktische) Durchsetzungsdefizite im Vollzugssystem der DSGVO: Eine praxisbezogene Analyse unter besonderer Berücksichtigung der aufsichtsbehördlichen Warn- und Kontrollpraxis, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59500-6

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(Faktische) Durchsetzungsdefizite im Vollzugssystem der DSGVO

Eine praxisbezogene Analyse unter besonderer Berücksichtigung der aufsichtsbehördlichen Warn- und Kontrollpraxis

Fleischer, Lukas Emanuel

Internetrecht und Digitale Gesellschaft, Vol. 76

(2025)

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About The Author

Der Autor hat Rechtwissenschaft an der Universität Passau studiert (1. Staatsexamen) und war für eineinhalb Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle For..Net der Universität Passau bei Herrn Prof. Heckmann tätig. Seit dem erfolgreichen Abschluss des 2. Staatsexamens – ebenfalls in Passau – ist der Autor als Rechtsanwalt in einer auf Daten- und IT-Sicherheitsrecht spezialisierten Kanzleiboutique in München tätig.

Abstract

Der Vollzug des europäischen Datenschutzrechts ist ein mittlerweile seit Jahrzehnten heiß diskutiertes Thema. Auch unter der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung begegnet das Datenschutzrecht regelmäßig dem Vorwurf an einem »Vollzugsdefizit« zu leiden. Als »Hauptschuldigen« für die (angeblich) unzureichende Durchsetzung des Datenschutzrechts machen beachtliche Teile der Rechtsliteratur und -praxis die (Datenschutz-)Aufsichtsbehörden aus. Ob dieser Vorwurf gegenüber den deutschen (Datenschutz-)Aufsichtsbehörden gerechtfertigt ist, welche Ursachen und Abhilfemaßnahmen dafür in Betracht kommen und welche Rolle die übrigen Vollzugsakteure spielen, untersucht diese Arbeit.

Eine eingehende Betrachtung des aufsichtsbehördlichen Rechtsvollzugs zeigt, dass die deutschen Aufsichtsbehörden bei öffentlichen Warnungen eine Rechtsdurchsetzung betreiben, die gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Andererseits führen sie aufsichtsbehördliche Kontrollen nicht oder unzureichend durch, obwohl diese ausdrücklich im Gesetz vorgesehen sind.
»(Factual) Enforcement Deficits in the GDPR’s Enforcement System. A Practical Analysis with Special Consideration of the Warning and Control Practices of the Supervisory Authorities«: This thesis deals with the enforcement system of data protection law under the European General Data Protection Regulation and examines whether European data protection law suffers from a practical enforcement deficit, particularly with regard to the enforcement practice of the German supervisory authorities. To this end, the author takes an empirical and legal view of the enforcement practice by the German supervisory authorities.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abbildungsverzeichnis 23
Einleitung 25
A. Einführung in die Thematik und Problemstellung 25
B. Themenabgrenzung und Gang der Untersuchung 27
Erster Teil: Grundlagen 31
A. Inhalte und Bedeutung des Rechtsvollzugs im deutschen Recht 31
I. Der Staat als Souverän des Rechtsvollzugs 31
1. Die Bedeutung der Grundrechte für den Rechtsvollzug 33
a) Die Grundrechte als Rechte gegenüber dem Staat 33
b) Die Grundrechte im Privatrechtsschutz 35
2. Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG 36
a) Die öffentliche Gewalt i. S. d. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG 36
b) Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes 39
aa) Die Anfänge des effektiven Rechtsschutzes in der obergerichtlichen Rechtsprechung 40
bb) Inhaltliche Konkretisierung des effektiven Rechtsschutzes 42
(1) Die Effektivität der Rechtsweggarantie 42
(2) Die Wirksamkeit des Rechtsschutzes 45
(3) Das verfahrensrechtliche Beschleunigungsgebot 46
3. Der Justizgewährungsanspruch 48
4. Die Rolle der Gerichte und Richter bei der Durchsetzung des Rechts 49
a) Das Rechtsprechungsmonopol der Richter 49
b) Das Erfordernis einer wirksamen Gerichtsorganisation 50
II. Der außergerichtliche Rechtsvollzug 51
1. Das Schlichtungsverfahren 52
a) Begriffsdefinition 52
b) Obligatorisches Schlichtungsverfahren 53
2. Schiedsverfahren 54
3. Mediation 56
B. Die Grenzen einzelstaatlicher, ordnungsrechtlicher Steuerung im europäischen Datenschutzrecht 58
I. Faktisches Anforderungsprofil an den europäischen Datenschutzvollzug 58
1. Grenzüberschreitende Verarbeitungstätigkeiten 59
2. Tägliches Wachstum der Nutzer- und Anbietergruppen elektronischer Devices 60
3. Automatisierte Datenverarbeitung in jedem Lebensbereich 61
4. Flexible Vernetzung automatischer Datenverarbeitungen 62
5. Disruptive, neue Technologien als Multiplikatoren 65
II. Zwischenfazit 67
C. Die vollzugsrechtliche Entwicklung des deutschen und europäischen Datenschutzrechts bis zur DSGVO 67
I. Anfängliche landesrechtliche und bundesrechtliche Regelungskonzepte 67
1. Das 1. Hessische Datenschutzgesetz (1970) 67
a) Die Datenverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung 68
b) Die Datensicherung im Zentrum einer automatisierten Datenverarbeitung 69
c) Rechtsdurchsetzungsspezifische Regelungen 69
aa) Benennung eines (Landes-)Datenschutzbeauftragten 69
bb) Grundzüge des Betroffenenschutzes 70
2. Das Bundesdatenschutzgesetz (1978) 70
a) Anwendungsbereich und wesentlicher materieller Inhalt – Überblick 70
b) Rechtsdurchsetzungsspezifische Regelungen 72
aa) Der Bundesbeauftragte für Datenschutz im öffentlichen Bereich 72
bb) Die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden und die betrieblichen Datenschutzbeauftragten im nicht-öffentlichen Bereich 72
cc) Ausweitung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte 73
II. Die Wirkkraft der Konvention 108 des Europarats 73
1. Die Idee der Konvention 108 74
2. Die wesentlichen Regelungsinhalte der Konvention 108 – Überblick 74
3. Vollzugsrechtliche Regelungen der Konvention 108 75
III. Das Volkzählungsurteil des BVerfG 76
1. Die materiell-rechtlichen Aussagen des Volkzählungsurteils 76
2. Rechtsdurchsetzungsspezifische Aussagen des Volkzählungsurteils 77
IV. Die Europäisierung des Datenschutzrechts durch die Datenschutzrichtlinie – Richtlinie 95/46/EG 78
1. Hintergründe der Datenschutzrichtlinie 78
2. Der materiell-rechtliche Inhalt der DSRL – Überblick 79
3. Durchsetzungsspezifische Regelungen der DSRL 80
a) Verpflichtung zur Einrichtung sog. Kontrollstellen 80
b) Konkretisierung und Erweiterung der Informationspflichten und Selbstdatenschutzes des Betroffenen 81
c) Datenschutzrechtliche Verhaltensregeln 82
d) Verbindliche Unternehmensregelungen 82
e) Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 82
D. Rechtliche Grundprämissen des Datenschutzvollzugs unter der DSGVO 83
I. Forderung nach einem klar durchsetzbaren Rechtsrahmen 84
II. Ziel eines hohen und gleichwertigen Datenschutzniveaus 84
III. Forderung nach einer gleichmäßigen und europaweit einheitlichen Anwendung der DSGVO 86
IV. Vollzugskompetenzen im europäischen Datenschutzvollzug 86
1. Beschränkte Vollzugsermächtigung der europäischen Kommission im europäischen Datenschutzrecht 87
a) Delegierte Rechtsakte, Art. 290 AEUV 87
b) Durchführungsrechtsakte, Art. 291 AEUV 88
2. Der EDSA als ‚Förderer‘ der einheitlichen Rechtsanwendung 88
a) Vollzugsspezifische Aufgaben des EDSA 89
aa) Stärkung/Koordination der Zusammenarbeit zwischen den (europäischen) Aufsichtsbehörden 89
bb) Bereitstellung von Leitlinien, Empfehlungen und bewährten Verfahren 89
cc) Beratungsauftrag zu Gunsten der Kommission 90
dd) Förderung von datenschutzrechtlichen Verhaltensregeln und Akkreditierungen sowie Durchführung von Konsultationen 91
b) Zusammensetzung des EDSA 91
aa) Der Europäische Datenschutzbeauftragte 92
(1) Aufgabe der Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden 92
(2) Funktion des Sekretariats für den EDSA 93
bb) Expertengruppen 93
3. Die Auslegungshoheit des EuGH 94
4. Die Hauptvollzugslast bei den Mitgliedstaaten 95
Zweiter Teil: Die Systematik des Rechtsvollzugs im Datenschutz unter der DSGVO: Akteure und Instrumente beim Rechtsvollzug 96
A. Rechtsdurchsetzung durch die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten 96
I. Die Institutionalisierung und inhaltliche Ausgestaltung der Aufsichtsbehörden im europäischen Primär- und Sekundärrecht 97
1. Rechtliche Leitplanken für die aufsichtsbehördliche Tätigkeit in der DSGVO 98
a) Aufsichtsbehördliche Tätigkeit in vollkommener Unabhängigkeit, Art. 52 Abs. 1 ­DSGVO 98
aa) Weisungsfreiheit und Verbot der Beeinflussung 99
bb) Vermeidung von Interessenkonflikten 99
cc) Angemessene Ausstattung 100
(1) Personelle Ausstattung 100
(a) Das haushaltsrechtlich zur Verfügung stehende Stellenvolumen 101
(aa) Deutlicher Personalanstieg bei den personalstärksten Aufsichtsbehörden 102
(bb) Moderater Personalanstieg bei den personalschwächeren Aufsichtsbehörden 103
(cc) Gesamtanstieg 104
(b) Die Stellenbesetzung in der Datenschutzpraxis 105
(2) Finanzielle Ausstattung 106
(a) Ungleiche finanzielle Mehrausstattung zwischen den kleinen und großen Aufsichtsbehörden 106
(b) Deutliche finanzielle Mehrausstattung der finanzschwächeren Aufsichtsbehörden 108
(c) Nahezu 50 %ige Gesamtmehrausstattung der Aufsichtsbehörden zwischen 2019 und 2023 109
(d) Der Finanzzufluss in der Aufsichtspraxis 109
(3) Innerdeutsche Ungleichheit zwischen aufsichtsbehördlicher Ressourcenausstattung und Arbeitslast 110
(4) Gesamtdeutsche Unterversorgung (?) 112
dd) Personalhoheit 113
b) Das One-Stop-Shop-Prinzip auf europäischer Ebene 114
aa) Allgemeine Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde 115
bb) Ausnahmsweise Zuständigkeit der betroffenen Aufsichtsbehörde 115
c) Das Kohärenzverfahren 116
aa) Handlungsoptionen des EDSA im Kohärenzverfahren 117
bb) Das „kleine“ Kohärenzverfahren im deutschen Recht 118
2. Ausgestaltung der Aufsichtsbehörden durch das deutsche Recht 119
a) Gesetzgebungskompetenzen im Datenschutz 119
b) Zuständigkeiten der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden 120
aa) Sachliche Zuständigkeit im nicht-öffentlichen Bereich 120
bb) Sachliche Zuständigkeit im öffentlichen Bereich 121
cc) Die örtliche Zuständigkeit bei mehreren Niederlassungen 123
dd) Bereichsspezifische Unzuständigkeiten 124
(1) Kirchen, Art. 91 DSGVO, Art. 137 Abs. 3 WRV i. V. m. Art. 140 GG 124
(2) Medien und Presse, Art. 85 DSGVO 125
(3) Rundfunk und Telemedien, Art. 85 DSGVO 127
(4) Gerichte, Art. 55 Abs. 3 DSGVO 128
c) Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) 129
d) Die Datenschutzkommission (DSK) 130
aa) Was ist die DSK? 130
bb) Was macht die DSK? 130
cc) Arbeitskreise und Expertengruppen der DSK 131
II. Aufgabenbereiche der Aufsichtsbehörden im Datenschutzvollzug 132
1. Pflichtaufgaben der Aufsichtsbehörden (Art. 57 DSGVO) 133
a) Überwachung und Durchsetzung der Anwendung der DSGVO 133
b) Bearbeitung von Beschwerden 134
c) Kommunikation i. e. S. 135
d) Verhaltensregeln und Zertifizierungen 137
e) Internationale Datenübermittlungen 138
f) Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) 139
2. Sonstige Aufgabenzuweisungen außerhalb von Art. 57 DSGVO 139
a) Die Anfertigung von Tätigkeitsberichten (Art. 59 DSGVO) 140
b) Die Aufsicht im Bereich der Informationszugangsansprüche nach dem IFG-Bund, den Landes-IFG und den Landesdatenschutzgesetzen 140
c) Aufgabenzuweisungen durch die JI-Richtlinie 142
d) Sonstige bundes- und landesrechtliche Aufgabenzuweisungen – exemplarisch 142
III. Befugnisse der Aufsichtsbehörden 143
1. Untersuchungsbefugnisse, Art. 58 Abs. 1 DSGVO 144
a) Informationsbereitstellung und Informationszugang 145
b) Aufsichtsbehördliche Datenschutzüberprüfungen 146
c) Zertifizierungsüberprüfung 146
d) Hinweismöglichkeit bei „vermeintlichen“ DSGVO-Verstößen 147
2. Abhilfebefugnisse, Art. 58 Abs. 2 DSGVO 147
a) Die aufsichtsbehördliche Praxis im Bereich der präventiven Abhilfe – die Warnung, Art. 58 Abs. 2 lit. a DSGVO 148
aa) Die behördliche Warnpraxis 148
bb) Statistische Werte aus der Warnpraxis 149
b) Aufsichtsbehördliche Praxis nim Bereich der repressiven Abhilfemaßnahmen 151
aa) Die Verwarnung, Art. 58 Abs. 2 lit. b DSGVO 151
(1) Gesetzlicher Anwendungsbereich und Rechtsform 152
(2) Die behördliche Verwarnungspraxis 153
(3) Statistische Werte aus der Verwarnungspraxis 154
bb) Anweisungen und Anordnungen 156
(1) Entsprechungsanweisung und -anordnung 156
(2) Anpassungsanweisung 157
(3) Benachrichtigungsanweisung 158
(4) Beschränkungsanweisung 158
(5) Zertifizierungsanweisung 160
(6) Aussetzungsanordnung 161
(7) Statistische Werte aus der Anweisungs- und Anordnungspraxis 162
cc) Verhängung einer Geldbuße, Art. 58 Abs. 2 lit. i, 83 DSGVO 164
(1) Ausschluss der Geldbuße im öffentlichen Bereich und Anwendbarkeit im nicht-öffentlichen Bereich 165
(2) Rechtliche Anforderungen an die Verhängung einer Geldbuße 166
(3) Bußgeldzumessung 166
(a) Das DSK-Konzept bei der Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen 167
(b) Leitlinien des EDSA zur Berechnung von Geldbußen nach der DSGVO 168
(aa) Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich 169
(bb) Inhaltliche Berechnungsmethode 169
(4) Statistische Werte aus der Bußgeldpraxis 171
(5) Schwerpunkte der aufsichtsbehördlichen Bußgeldpraxis 174
3. Beratungs- und Genehmigungsbefugnisse, Art. 58 Abs. 3 DSGVO 176
a) Gesetzliche Befugnisse zur Beratung Betroffener, verantwortlicher Stellen und Auftragsverarbeiter 176
aa) Fehlen einer ausdrücklichen Befugnisnorm für die Beratung Betroffener, Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter 177
bb) Statistische Werte aus der Beratungspraxis der Aufsichtsbehörden 178
b) Die Möglichkeit zur Stellungnahme 180
c) Genehmigungsbefugnisse 181
B. Der Betroffene als zentraler Akteur des Rechtsvollzugs im Datenschutz 182
I. Selbstvollzug im Wege der Geltendmachung von Betroffenenrechten 182
1. Formen der außergerichtlichen Durchsetzung der Betroffenenrechte 183
a) Die antragsgemäße Geltendmachung der Betroffenenrechte 183
b) Rechtsdurchsetzung durch förmliche Aufforderung 183
2. Der Auskunftsanspruch als wesentlicher Bestandteil des Selbstvollzugs 184
a) Der Anspruch auf Bestätigung, Art. 15 Abs. 1 HS. 1 DSGVO 184
b) Der originäre Auskunftsanspruch, Art. 15 Abs. 1 HS. 2, Abs. 2 DSGVO 185
c) Das Recht auf Datenkopie, Art. 15 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 DSGVO 186
3. Der Auskunftsanspruch als ambivalentes Instrument des Selbstdatenschutzes 187
a) Präventives Element des Auskunftsanspruchs 187
b) Repressives Element des Auskunftsanspruchs 188
4. Abnahme der Auskunftswilligkeit verpflichteter Stellen in der Datenschutzpraxis 189
a) Keine oder unzureichende Auskünfte der verantwortlichen Stellen 190
b) Aufsichtsbehördliche Abhilfemaßnahmen als Problemabhilfe 191
II. Das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde 191
1. Restriktive Auslegung bei der Bestimmung des Inhalts und der Reichweite des Beschwerderechts 192
2. Konkretisierungspflicht des Betroffenen 194
3. Beschwerdebezogene Mitteilungen – Statistik 195
a) Beschwerdebezogene Mitteilungen als prägende Elemente der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit 195
b) Uneinheitliche Auslegung des Beschwerdebegriffs in der aufsichtsbehördlichen Praxis 195
c) Beschwerdebezogene Mitteilungen im Verhältnis zwischen öffentlichem und nicht-öffentlichem Bereich 198
d) Inhaltliche Schwerpunkte der Beschwerdepraxis 199
III. Rechtswahrnehmung durch eine beauftragte Stelle, Art. 80 Abs. 1 DSGVO 200
1. Keine Gewinnabsicht 200
2. Wirksamer Gründungsakt 200
3. Satzungsmäßige Ziele im öffentlichen Interesse 201
4. (Neben-)Tätigkeit im Bereich des Schutzes von pbD 201
IV. Die Anrufung innerstaatlicher Gerichte 201
1. Rechtsbehelfe gegen das Handeln der (Datenschutz-)Aufsichtsbehörden 202
a) Gerichtliche Überprüfbarkeit aufsichtsbehördlicher Maßnahmen nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO 202
aa) Die Anfechtung aufsichtsbehördlicher Verwaltungsakte 204
bb) Die Verpflichtungsklage bei aufsichtsbehördlichen Abweisungen und auf Erteilung einer datenschutzrechtlichen Genehmigung 205
cc) Die Leistungs- und Feststellungklage gegen aufsichtsbehördliche Realakte 206
dd) Gerichtliche Überprüfung aufsichtsbehördlicher Bußgelder 206
b) Gerichtliche Prüfung bei Untätigkeit der (Datenschutz-)Aufsichtsbehörde, Art. 78 Abs. 2 DSGVO 207
aa) Sonderfall: Die unzulässige Beschwerde 208
bb) Untätigkeitsrüge durch Erhebung einer allg. Leistungsklage oder Verpflichtungsklage 208
c) Rechtsbehelfe gegen aufsichtsbehördliches Handeln in der Praxis – Statistik 209
2. Gerichtliche Überprüfung von Datenverarbeitungen von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern nach Art. 79 DSGVO 209
a) Die Klagebefugnis des datenschutzrechtlich Betroffenen 210
b) Der Verantwortliche und Auftragsverarbeiter als Rechtsbehelfsadressat 210
c) Klage auf Vornahme einer unvertretbaren Handlung und Schadensersatzklage 212
d) Unterlassungsanspruch (im einstweiligen Rechtsschutz) 213
aa) Ablehnende Ansicht 214
bb) Bejahende Ansicht 215
cc) Streitentscheid 215
dd) Rechtsgrundlagen des Unterlassungsanspruchs 216
(1) Herleitung aus nationalen Vorschriften 216
(2) Unmittelbare Ableitung aus der DSGVO 217
(3) Zwischenfazit 217
C. Rechtsdurchsetzung durch den Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter 218
I. Unmittelbare Rechtsdurchsetzung durch die datenverarbeitenden Stellen 218
1. Allgemeine Informationspflichten des Verantwortlichen 218
a) Die Bedeutung der datenschutzrechtlichen Pflichtinformationen für den Datenschutzvollzug 219
b) Der Vollzugsgehalt der Datenpannenmeldung an den Betroffenen, Art. 34 DSGVO 220
2. Datenverarbeitungsbezogene Pflichten 221
a) Die Rechenschaftspflicht als Ausgangsnorm für die datenverarbeitungsbezogenen Pflichten 221
b) Gesetzliche Konkretisierung der Verantwortungsbedeutung 222
aa) Data protection by Design, Art. 25 Abs. 1 DSGVO 223
bb) Data protection by Default, Art. 25 Abs. 2 DSGVO 224
cc) TOMs, Art. 32 ­DSGVO 225
dd) Datenschutzfolgenabschätzung, Art. 35 ­DSGVO 226
c) Umsetzung datenverarbeitungsbezogener Pflichten in der Anwendungspraxis 227
aa) Das Standard-Datenschutzmodell (SDM-V. 3.0) 228
bb) ISO/IEC-Normreihe 27000 230
cc) Die IT-Grundschutz-Methodik des BSI 231
dd) Praxishilfen ausgewählter Aufsichtsbehörden 232
(1) Die „Good Practice Check-Liste“ des BayLDA 232
(2) Der Prozess „ZAWAS“ des LfD Niedersachsen 233
II. Der kooperative Rechtsvollzug mit den Aufsichtsbehörden 234
1. Data-Breach-Notification, Art. 33 DSGVO 234
a) Vollzugsrechtlicher Gehalt der Meldepflicht 234
b) Statistische Werte aus der Meldepraxis 236
c) Bereichsspezifische Datenpannenmeldungen 237
aa) Schwerpunkt der Datenpannenmeldungen im nicht-öffentlichen Bereich 237
bb) Der Arbeitnehmer als Hauptsicherheitsrisiko 238
cc) Wachsende Bedeutung von Fällen der Cyberkriminalität 239
dd) Der Verlust und Diebstahl personenbezogener Daten 240
2. Regulierte Selbstregulierung der datenverarbeitenden Stelle 240
a) Begriffsdefinition der regulierten Selbstregulierung 241
aa) Regulierte Selbstregulierung als Mittelweg zwischen staatlicher und privater Regulierung 241
bb) Der Mehrwert der regulierten Selbstregulierung für den Datenschutzvollzug 242
b) Der interne DSB 243
aa) Der interne DSB als verpflichtende Selbstregulierungsmaßnahme 243
(1) Vollumfängliche Benennungspflicht im öffentlichen-Bereich 243
(2) Umfangreiche Benennungspflicht im nicht-öffentlichen Bereich 243
bb) Die ambivalente Funktion des internen DSB 245
(1) Die Rolle als ‚In-House-Aufsichtsbehörde‘ 245
(2) Die Rolle als ‚In-House-Berater‘ 246
cc) Wirkungsgrad des DSB in der Vollzugspraxis 247
(1) Quantitative und qualitative Unklarheiten 247
(2) Koordinierte Prüfung zur Stellung und den Aufgaben von Datenschutzbeauftragten des EDSA 248
c) Datenschutzrechtliche Verhaltensregeln 250
aa) Förderung des Datenschutzvollzugs durch Verhaltensregeln 250
bb) Staatlich regulatives Element bei der Genehmigung von Verhaltensregeln 251
cc) Die Überwachung von Verhaltensregeln durch akkreditierte Stellen 252
dd) Die Verhaltensregeln in der Datenschutzpraxis 252
(1) Geringe praktische Relevanz vor dem Inkrafttreten der DSGVO 252
(2) Gründe für diese Entwicklung in der Vergangenheit 254
(3) Vergeblicher Reanimationsversuch der Verhaltensregeln unter der DSGVO? 255
(4) Hemmung durch beachtlichen Kosten- und Personalaufwand 256
d) Datenschutzrechtliche Zertifizierungen 257
aa) Die Bedeutung der Zertifizierung für den Datenschutzvollzug 258
(1) Zertifizierung als Maßnahme der Transparenzsteigerung 258
(2) Auswirkungen des Transparenzgedankens auf die vollzugbeteiligten Akteure 259
bb) Begriffsbestimmung von Zertifizierung, Datenschutzsiegel und Datenschutzprüfzeichen 259
cc) Durchführung eines datenschutzrechtlichen Zertifizierungsverfahrens 260
dd) Staatlich regulatives Element bei datenschutzrechtlichen Zertifizierungsverfahren 261
(1) Umfassende regulative Einflussnahme bei der Eigenzertifizierung 262
(2) Umfangreiche regulative Einflussnahme bei der Fremdzertifizierung 262
ee) Zertifizierungen in der Anwendungspraxis der DSGVO 263
e) Binding Corporate Rules (BCR) 264
aa) Die Bedeutung der BCR für den Datenschutzvollzug 264
(1) BCR als Rechtsrahmen für den Nachweis geeigneter Garantien 264
(2) Mögliche Gestaltungsformen von BCR 266
(3) Anforderungen und Regelungsinhalte von BCR 267
bb) Staatlich regulatives Element bei der Ausarbeitung von BCR 269
cc) Vergleichbar hoher Stellenwert der BCR unter der DSLR 269
dd) BCR in der Anwendungspraxis der DSGVO 270
D. Kollektive Rechtsdurchsetzung 271
I. Eigeninitiative Rechtsdurchsetzung durch privilegierte Stelle nach Art. 80 Abs. 2 DSGVO 271
1. Deutsches Verbandsklagerecht nach dem UKlaG und dem UWG unter Art. 80 Abs. 2 DSGVO 272
a) Entscheidung des EuGH in der Rs. C-319/20 v. 28.04.2022 273
b) Verbleibende Unklarheiten in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal einer Rechtsverletzung „infolge einer Verarbeitung“ 275
2. Verbandsklagen nach dem VDuG 275
a) Die Abhilfeklage, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 14 ff., 43 ff. VDuG 276
aa) Zulässigkeit der Abhilfeklage 277
bb) Ablauf des Abhilfeklageverfahrens 277
(1) Einstufiges Abhilfeverfahren 277
(2) Mehrstufiges Abhilfeverfahren 278
cc) Verbraucherbeteiligung 279
b) Die Musterfeststellungsklage, §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 41 f. VDuG 279
II. Mitbewerberklagen unter Art. 80 Abs. 2 DSGVO 280
III. Private Rechtsdienstleister bei der Durchsetzung von Datenschutzverstößen am Beispiel des Zessionsmodels 281
1. Kein Fall des Art. 80 Abs. 1 und 2 DSGVO 282
2. Keine Klagebefugnis außerhalb des Art. 80 DSGVO 283
Dritter Teil: Ausgewählte Vollzugsdefizite im Befugnisbereich der Aufsichtsbehörden 285
A. Außergesetzliche Befugniswahrnehmung am Beispiel der aufsichtsbehördlichen (Produkt-)Warnung gegenüber der Öffentlichkeit 285
I. Begriffsbestimmung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit 285
1. Abgrenzung zwischen formalen Staatshandeln und formfreier staatlicher Öffentlichkeitsarbeit 286
2. Erscheinungsformen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit 287
a) Klassisches Informationshandeln und lenkende Öffentlichkeitsinformation 287
aa) Die staatliche Warnung als verhaltenslenkendes und -steuerndes Informationshandeln 289
bb) Die öffentliche Warnung als staatliches Nudging 290
b) Abgrenzung anhand des zugrundliegenden Äußerungsauftrags 292
aa) Gesetzlich unregulierte Öffentlichkeitsarbeit 292
bb) Gesetzlich ausdrücklich bestimmte Öffentlichkeitsarbeit insb. im Verbraucherrecht 293
c) Abgrenzung anhand der Kommunikationsrolle der staatlichen Stelle bei der Öffentlichkeitsarbeit 294
aa) Aktive Öffentlichkeitsarbeit 294
bb) Passive Öffentlichkeitsarbeit 295
3. Erscheinungsformen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit durch die Datenschutzaufsichtsbehörden 296
a) Zweckbestimmung Kommunikationsmittel bei der praktischen Öffentlichkeitsarbeit der Aufsichtsbehörden 296
b) Die datenschutzrechtliche (Produkt-)Warnung als verhaltenslenkende Maßnahme der aktiven Öffentlichkeitarbeit der Aufsichtsbehörden 297
II. Rechtswidrigkeit der aktuellen aufsichtsbehördlichen (Produkt-)Warnpraxis im Datenschutz 299
1. Anwendbarkeit der Grundrechte des GG 299
a) Aufsichtsbehördliche (Produkt-)Warnungen in „Durchführung“ der DSGVO 299
aa) Fehlende abschließende Regelung aufsichtsbehördlicher Produktwarnungen in der DSGVO 300
(1) Art. 59 S. 1 DSGVO 301
(2) Art. 57 Abs. 1 lit. b DSGVO 302
(3) Art. 58 Abs. 2 lit. a DSGVO 302
(4) Art. 58 Abs. 3 lit. b DSGVO 303
(a) Die begriffliche Geltung des aufsichtsbehördlichen Stellungnahmerechts für (Produkt-)Warnung 303
(b) Fehlende Bestimmtheit der Norm 304
bb) Die inhaltliche Ausgestaltung aufsichtsbehördlicher (Produkt-)Warnungen durch Mitgliedstaatliches Recht 306
(1) Meinungsstreit 306
(2) Streitentscheid 308
b) Eröffnung des Prüfmaßstabs anhand der Grundrechte nach dem GG und der GRCh 308
aa) Eröffnung des Anwendungsbereichs der Grundrechte der GRCh 308
bb) Primäre Anwendung der Grundrechte des GG 309
2. Mögliche Grundrechtsbetroffenheit durch datenschutzrechtliche (Produkt-)Warnungen 311
a) Die Berufsausübungsfreiheit 311
b) Das Eigentumsrecht 313
aa) Das Recht auf Erhaltung des bestehenden Kundenstamms 313
bb) Das Recht auf Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen 313
c) Das Unternehmerpersönlichkeitsrecht 314
3. Die aufsichtsbehördliche (Produkt-)Warnung als Grundrechtseingriff 314
a) Kein Fall des klassischen Eingriffsbegriffs 315
b) Mittelbar-faktischer Eingriff vs. Beeinträchtigung des Gewährleistungsgehalts des Grundrechts 315
aa) Die Glykol- und die Osho-Entscheidung des BVerfG 316
bb) Die aufsichtsbehördliche (Produkt-)Warnung im Datenschutz als funktionales Äquivalent eines Grundrechtseingriffs 318
c) Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf aufsichtsbehördliche Produktwarnungen im Datenschutz 319
4. Fehlende Rechtsgrundlage im deutschen Datenschutzrecht 320
a) Keine Rechtsgrundlage im BDSG 320
b) Keine Rechtsgrundlage in den Landesdatenschutzgesetzen 321
aa) § 24 Abs. 2 HmbDSG 322
bb) § 21 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 BremDSGVOAG 322
III. Anforderungen an die Rechtmäßigkeit aufsichtsbehördlicher Warnungen 323
1. Vorliegen eines sachlichen Grundes für die (Produkt-)Warnung 323
a) Forderung einer großen Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung beim Gefahrenverdacht 324
b) Umfang der Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung 325
2. Vornahme der (Produkt-)Warnung durch die zuständige Aufsichtsbehörde im deutschen Raum 326
a) Sachliche Zuständigkeit des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten 327
b) Das Reichweitenproblem von (Produkt-)Warnungen bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit 327
c) Stellungnahme 328
3. Beachtung des verfassungsrechtlichen Willkürverbots 329
a) Anforderungen des Gebots der Richtigkeit 330
aa) Fachliche und rechtliche Vertretbarkeit der (Produkt-)Warnung als Rechtsmeinung 330
bb) Eingeschränkte aufsichtsbehördliche Normverwerfungskompetenz (vermeintlich) europarechtswidriger nationaler Rechtsvorschriften 332
(1) Beschränkung auf evidente Rechtsverstöße 333
(2) Rechtsfolge für aufsichtsbehördliche Rechtsmeinungen 334
b) Anforderungen des Gebots der Sachlichkeit 335
aa) Unterlassen sachfremder Erwägungen 335
bb) Einhaltung des sachlich gebotenen Rahmens 336
c) Die Pflicht zur Korrektur 337
4. Bestimmtheit der Rechtsgrundlage für aufsichtsbehördliche (Produkt-)Warnungen 337
a) Konkrete Zweckbestimmung 338
b) Inhaltliche Berechenbarkeit 338
c) Beschränkung des Ausmaßes der (Produkt-)Warnung 338
5. Verhältnismäßigkeit i.Ü. 339
a) Erforderlichkeit 339
aa) Keine Pflicht zur vorherigen Anhörung des Warnungsbetroffenen nach § 28 Abs. 1 VwVfG (analog) 340
bb) Verfassungsrechtliche Herleitung einer Anhörungspflicht 341
cc) Entbehrlichkeit einer vorherigen Anhörung 343
dd) Keine vorrangige Pflicht zur Ergreifung repressiver Abhilfemaßnahmen nach Art. 58 Abs. 2 ­DSGVO 343
b) Angemessenheit 344
aa) Das Erfordernis einer Löschpflicht 345
(1) Einschlägige Verfassungsrechtsprechung im lebensmittelrechtlichen Kontext 345
(2) Wirksamkeit einer gesetzlichen Löschpflicht nach der Rechtsprechung des BVerfG 345
(3) Das Internet als informatorischer ‚WORM-Speicher‘ 346
(4) Beschränkte Geeignetheit einer statischen zeitlichen Befristung 348
bb) Zulässigkeit der namentlichen Nennung des Warnungsbetroffenen 349
cc) Veröffentlichung aufsichtsbehördlicher (Produkt-)Warnungen in den sozialen Medien 350
(1) Erhöhte Eingriffswirkung aufsichtsbehördlicher (Produkt-)Warnungen in den sozialen Netzwerken 351
(2) Die Einhaltung des Sachlichkeitsgebots bei aufsichtsbehördlichen (Produkt-)Warnungen in sozialen Netzwerken 352
B. Faktischer Befugnisnichtgebrauch durch die unzureichende Durchführung aufsichtsbehördlicher Kontrollen 354
I. Begriffsbestimmung der ‚aufsichtsbehördlichen Datenschutzkontrolle‘ 354
1. Systematische Unterscheidung zwischen Kontrollverfahren im Aufsichtsrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht 355
a) Kontrollbefugnisse im Bußgeldverfahren 355
b) Kontrollbefugnisse im Aufsichtsverfahren 356
2. Gestaltungsmöglichkeiten der aufsichtsbehördlichen Kontrolle im Aufsichtsverfahren 357
a) Einzelprüfungen und (koordinierte) Branchen-/Themenprüfungen 358
b) Fernprüfungen und Vor-Ort-Prüfungen 359
c) Anlassbezogene Prüfungen als reaktive Kontrollmaßnahmen 360
d) Die anlasslose Kontrolle als präventive Prüfmaßnahme 361
II. Die aufsichtsbehördliche Kontrolltätigkeit in der Praxis 362
1. Durchführung von Pflichtkontrollen 362
2. Beschränkte Kontrollwirkung anlassbezogener Prüfungen 363
a) Auswirkungen einer von Bürgerinformationen geleiteten Kontrolltätigkeit auf den Datenschutzvollzug 364
b) Unzureichende Prüftätigkeit im Bereich anlassbezogener Kontrollen 365
3. Geringe Kontrolltätigkeit im präventiv-anlasslosen Bereich 367
III. Der Stellenwert aufsichtsbehördlicher Kontrollen für den Datenschutzvollzug – Ein Vergleich zwischen dem Straßenverkehrs- und dem Datenschutzrecht 368
1. Vergleichbarkeit beider Vollzugssysteme 369
a) Liberales Regelungskonzept 369
b) Große Alltagsrelevanz und hohes Verstoßpotenzial 370
c) Der Staat als zentraler Akteur im Rechtsvollzug 371
d) Einheitliche Wirksamkeitsbedingungen beider Vollzugssysteme 371
aa) Der Normgeber 371
bb) Wertevorstellungen der Bevölkerung 372
cc) Der Normadressat und seine Bezugsgruppen 373
dd) Vollzugs- und Sanktionsregime 374
2. Kontrollbefugnisse für die Überwachung des Straßenverkehrs 375
a) Präventive Kontrollbefugnisse im Straßenverkehrsrecht 375
b) Repressive Kontrollbefugnisse und -mittel im Straßenverkehrsrecht 377
c) Kontrollmittel im Straßenverkehrsrecht 378
3. Bedeutung der straßenverkehrsrechtlichen Kontrolltätigkeit für einen effektiven und wirksamen Rechtsvollzug im Straßenverkehr 379
a) Allgemeine Wirksamkeit von Straßenverkehrskontrollen für die Rechtsbefolgung im Straßenverkehr 379
b) Wirkweisen von Straßenverkehrskontrollen auf den Rechtsvollzug 380
c) Übertragbarkeit dieser Wirkweisen auf das Datenschutzrecht 382
Vierter Teil: Zusammenfassung 384
Literaturverzeichnis 394
Stichwortverzeichnis 416