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Innen- und Außenkommunikation von Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft

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Voronov, D. (2025). Innen- und Außenkommunikation von Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59436-8
Voronov, Dimitrij. Innen- und Außenkommunikation von Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59436-8
Voronov, D (2025): Innen- und Außenkommunikation von Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59436-8

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Innen- und Außenkommunikation von Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft

Voronov, Dimitrij

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 365

(2025)

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About The Author

Dimitrij Voronov wurde in Nikolajew (Ukraine) geboren. Nach dem Abitur in Krefeld studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Krefeld und bestand im Jahr 2021 das zweite Staatsexamen. Gegenwärtig arbeitet er als Rechtsanwalt im Bereich Gesellschaftsrecht und Mergers & Acquisitions (M&A) in einer internationalen Sozietät in Düsseldorf.

Abstract

Der Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung der Systematik, Grenzen und Reichweite der Kompetenzen von Vorstand und Aufsichtsrat im Bereich der Innen- und Außenkommunikation einer unabhängigen, börsennotierten AG sowie der damit verbundenen Kompetenzausübungsschranken. Die Arbeit verfolgt das Ziel, durch systematische Analyse einen Beitrag zur Definition rechtlicher Kommunikationsregeln der Verwaltungsorgane einer AG zu leisten. Die Beantwortung der Fragen der Kommunikationskompetenzen des Vorstands und Aufsichtsrats erfolgt durch eine ganzheitliche Analyse des Kompetenzverteilungssystems des Aktienrechts in diesem Bereich. Im ersten Teil werden die gesetzliche Systematik und die Reichweite der Innenkommunikation der Verwaltungsorgane der Aktiengesellschaft untersucht. Im zweiten Teil erfolgt eine Untersuchung der Außenkommunikation der Verwaltungsorgane einer AG. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Untersuchung der Reichweite der Außenkommunikation des Aufsichtsrats zu.»Internal and External Communication of the Management and Supervisory Board of a Stock Corporation«: The thesis examines the systematics, limits and scope of the communication skills of the management and supervisory boards of a German, independent, listed stock corporation. The aim of this work is to contribute to the definition of legal communication rules for the administrative bodies of a stock corporation by systematically analysing the subject of the investigation.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
1. Teil: Innenkommunikation von Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft 18
A. Kommunikation zwischen dem Vorstand und den Aktionären in der Hauptversammlung 18
I. Überblick über die Berichts- und Offenlegungspflichten des Vorstands 18
II. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 AktG 19
1. Grundlagen des Auskunftsrechts 19
2. Adressat der Auskunftspflicht 20
a) Grammatikalische Auslegung 20
b) Historische Auslegung 21
B. Informationsfluss zwischen dem Aufsichtsrat und den Aktionären in der Hauptversammlung 22
I. Überblick über die Berichts- und Erläuterungspflichten des Aufsichtsrates 22
II. Individueller Auskunftsanspruch gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 AktG bei aufsichtsratsspezifischen Themen 23
1. Zurechnung des Aufsichtsratswissens 23
a) Grundsätze der Wissenszurechnung bei juristischen Personen 24
aa) Gleichstellung der natürlichen und juristischen Personen im Rechtsverkehr 24
bb) Umsetzung in der älteren Rechtsprechung 25
cc) Neuere Rechtsprechungsansicht 26
b) Dogmatische Einordnung der Grundsätze der Wissenszurechnung 27
c) Übertragung der Grundsätze auf den Aufsichtsrat 29
2. Rechtliche Behandlung des Auskunftsersuchens zu aufsichtsratsspezifischen Themen de lege lata 32
a) Rechtfertigung der Informationsweitergabe durch den Aufsichtsratsvorsitzenden in der Hauptversammlung 32
b) Keine Auskunft des Vorstands zu aufsichtsratsbezogenen Themen 33
3. Kompetenz des Aufsichtsrats zur Auskunftserteilung kraft Sachzusammenhangs 35
a) Grundzüge ungeschriebener Kompetenzen im (inter-)‌nationalen und ausländischen öffentlichen Recht 36
aa) Grundzüge ungeschriebener Kompetenzen im US-Verfassungsrecht, Völker- und Europarecht 36
bb) Grundzüge ungeschriebener Kompetenzen im deutschen Verfassungsrecht 38
cc) Strukturen ungeschriebener Kompetenzen im öffentlichen Recht 41
b) Dogmatik ungeschriebener Kompetenzen im Kapitalgesellschaftsrecht 42
aa) Übertragbarkeit der Grundsätze aus dem öffentlichen Recht 43
(1) Das „Ob“ der Übertragbarkeit 43
(2) Maß der Übertragung – wesentliche Unterschiede zwischen dem Staatsrecht und dem Kapitalgesellschaftsrecht 44
bb) Unterscheidung zwischen Annexkompetenz und Kompetenz kraft Sachzusammenhangs 46
cc) Voraussetzungen einer Kompetenz kraft Sachzusammenhangs im Kapitalgesellschaftsrecht 48
c) Kompetenz des Aufsichtsrats zur Auskunftserteilung i.S.d. § 131 Abs. 1 Satz 1 AktG kraft Sachzusammenhangs 50
aa) Planwidrige Regelungslücke im Kompetenzverteilungssystem 50
bb) Zwingender funktioneller Zusammenhang 51
d) Fragen mit engem Bezug zur Auskunftskompetenz des Vorstands 53
4. Verpflichtung des Aufsichtsrats zur Erteilung der Auskunft 53
5. Analoge Anwendung des § 131 Abs. 3 AktG 54
C. Das System der Innenkommunikation von Vorstand und Aufsichtsrat nach dem Konzept des AktG 55
D. Zwischenergebnisse 56
2. Teil: Außenkommunikation von Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft 58
A. Außenkommunikation des Vorstands 58
I. Außenkommunikation zwischen dem Vorstand und dem Aktionär 58
1. Informationsweitergabe an Aktionäre durch den Vorstand 59
a) Kompetenz des Vorstands zur Informationsweitergabe 59
b) Schranken der Informationsweitergabe an Aktionäre 60
aa) Gleichbehandlungsgrundsatz gem. § 53a AktG 60
(1) Sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung 61
(2) Punktuelle Privilegierung ausgewählter Aktionäre 62
(3) Regelmäßiger Dialog mit ausgewählten Aktionären 63
(a) Verstärkte Kontrolle der Verwaltung und langfristige Bindung des Ankeraktionärs als sachliche Gründe 63
(b) Pflichtenbindung institutioneller Investoren als sachlicher Grund 66
bb) Verschwiegenheitspflicht gem. § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG 68
cc) Schranken des Insiderrechts gem. Artt. 10 Abs. 1, 14 lit. c MMVO 70
2. Meinungsäußerungen des Vorstands gegenüber Aktionären 74
a) Rechtsrahmen der Meinungsäußerungen im Namen der AG 75
aa) Wahrnehmung der Grundrechte der AG durch den Vorstand 75
bb) Keine Grundrechtsfähigkeit des Kollegialorgans 76
b) Abgrenzung zwischen einer Meinungsäußerung der Vorstandsmitglieder im Namen der AG und im eigenen Namen 77
c) Grenzen der Meinungsäußerung im Namen der AG im Aktionärsdialog 78
aa) Schranken des Insiderrechts gem. Artt. 10 Abs. 1, 14 lit. c MMVO 79
(1) Nicht öffentlich bekannte präzise Information 80
(2) Direkter oder indirekter Bezug zum Emittenten 82
(3) Erhebliche Kursrelevanz 82
bb) Verschwiegenheitspflicht gem. § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG 83
cc) Leitungsermessensschranken und Sorgfaltspflicht des Vorstands 86
dd) Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat 90
d) Grenzen der Meinungsäußerung im eigenen Namen im Aktionärsdialog 91
aa) Verschwiegenheitspflicht gem. § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG 91
bb) § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG sowie § 76 Abs. 1 AktG 92
cc) Allgemeine Treuepflicht 93
(1) Grundsätzliche Anwendbarkeit der Treuepflicht im Privatbereich 94
(2) Intensität der Anwendung der Treuepflicht im Privatbereich 96
dd) Schranken des Insiderrechts gem. Artt. 10 Abs. 1, 14 lit. c MMVO 98
II. Kommunikation zwischen dem Vorstand und Nicht-Aktionären am Beispiel der Presseinterviews der Vorstandsmitglieder 98
1. Abgrenzung zwischen einem Interview im Namen der AG und im eigenen Namen 99
2. Gestaltung und Grenzen des Interviews im Namen der AG 100
a) Vorbereitung und Inhalt des Beschlusses sowie Sorgfaltspflichten des Vorstands im Vorfeld des Interviews 100
b) Sonderfall: Pressekonferenz und Live-Interviews 102
c) Sonderfall: Spontane Live-Interviews im Namen der AG 102
d) Kompetenzausübungsschranken des Vorstands bei der Gestaltung eines Interviews 103
3. Öffentliche Äußerungen im eigenen Namen 104
a) Zurechnung einer Stellungnahme zum amtlichen Wirkbereich und Anwendung des § 31 BGB 104
aa) Bedeutung der Abgrenzung zwischen dem privaten und amtlichen Wirkbereich im Rahmen des § 31 BGB 105
bb) Analyse der Zurechnungskriterien des § 31 BGB 105
cc) Zurechnung öffentlicher Äußerungen der Vorstandsmitglieder auf der Grundlage eines Vorstandsbeschlusses 110
dd) Zurechnung öffentlicher Äußerungen der Vorstandsmitglieder ohne einen Vorstandsbeschluss 110
b) Grenzen der Freiheiten in Fällen öffentlicher Interviews im eigenen Namen 114
aa) Verschwiegenheitspflicht gem. § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG 115
bb) Insiderrecht (insb. Artt. 10 Abs. 1, 14 lit. c MMVO) 115
cc) Allgemeine Treuepflicht 115
B. Außenkommunikation des Aufsichtsrats 120
I. Außenkommunikation zwischen dem Aufsichtsrat und dem Aktionär 120
1. Kompetenz zur Kommunikation mit den Aktionären 120
a) Kommunikationskompetenz als Kompetenz kraft Sachzusammenhangs 120
b) Übertragung der Kommunikationskompetenz kraft Satzung 124
c) Kommunikation mit Zustimmung des Vorstands – insbesondere Kommunikation mit dem Mehrheitsaktionär 125
d) Rechtsfolgen der Überschreitung der Kompetenzgrenzen durch den Aufsichtsrat 129
aa) Möglichkeit der Abberufung des Aufsichtsrats gem. § 103 AktG 129
bb) Schadensersatzansprüche der AG gem. §§ 116, 93 Abs. 2 AktG 129
cc) Strafbarkeit gem. § 404 Abs. 1 Nr. 1 AktG 130
dd) Prozessuale Abwehrmöglichkeiten des Vorstands 130
e) Schranken der Informationsweitergabe unter Beteiligung des Aufsichtsrats 134
aa) Verschwiegenheitspflicht 134
bb) Gleichbehandlungsgrundsatz 134
cc) Insiderrecht (Artt. 10 Abs. 1, 14 lit. c MMVO) 134
f) Anwendung des § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG auf den Aufsichtsrat 135
g) Rolle des Aufsichtsratsvorsitzenden 137
2. Meinungsaustausch mit dem Aktionär 138
a) Meinungsäußerung im Namen der AG 138
b) Meinungsäußerung im eigenen Namen 139
aa) Zulässigkeit der Meinungsäußerungen „des Aufsichtsrats“ 139
bb) Schranken der Meinungsäußerungen der Aufsichtsratsmitglieder im eigenen Namen 140
(1) Verschwiegenheitspflicht 140
(2) Insiderrecht (insb. Artt. 10 Abs. 1, 14 lit. c MMVO) 141
(3) Schranke der Leitungskompetenz des Vorstands 141
(4) Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit 142
(5) Organschaftliche Treuepflicht 143
II. Kommunikation zwischen dem Aufsichtsrat und Nicht-Aktionären 143
1. Ad-hoc-Publizitätskompetenz des Aufsichtsrats 143
a) Art. 17 Abs. 1 MMVO als Wissensnorm 144
b) Zurechnung des Aufsichtsratswissens i.R.d. Art. 17 MMVO 146
aa) Grundsätzlicher Rückgriff auf das nationale Recht 146
bb) Wissenszurechnungsgrund im Rahmen der Ad-hoc-Publizität 148
c) Ad-hoc-Publizitäts- und Selbstbefreiungskompetenz des Aufsichtsrats kraft Sachzusammenhangs 150
2. Öffentliche Äußerungen, insbesondere Presseinterviews 153
a) Repräsentation der AG 153
b) Selbstrepräsentation der Aufsichtsratsmitglieder 154
c) Schranken der Selbstrepräsentation der Aufsichtsratsmitglieder 154
3. Pressemitteilungen des Aufsichtsrats 155
4. Investorendialog 156
a) Kompetenz des Aufsichtsrats zum Investorendialog 156
b) Meinungsaustausch mit einem Investor 157
c) Umgang mit der Anregung A.6 DCGK 158
Zusammenfassung der Ergebnisse 160
Literaturverzeichnis 167
Stichwortverzeichnis 185