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Verteilung des täuschungsbedingten Irrtumsrisikos und Wertbilanzierung der gesamten Vermögenslage beim Betrug

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Lin, Z. (2025). Verteilung des täuschungsbedingten Irrtumsrisikos und Wertbilanzierung der gesamten Vermögenslage beim Betrug. – unter besonderer Berücksichtigung eines normativierenden und bilanziellen Konzepts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59474-0
Lin, Zong-Han. Verteilung des täuschungsbedingten Irrtumsrisikos und Wertbilanzierung der gesamten Vermögenslage beim Betrug: – unter besonderer Berücksichtigung eines normativierenden und bilanziellen Konzepts. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59474-0
Lin, Z (2025): Verteilung des täuschungsbedingten Irrtumsrisikos und Wertbilanzierung der gesamten Vermögenslage beim Betrug: – unter besonderer Berücksichtigung eines normativierenden und bilanziellen Konzepts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59474-0

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Verteilung des täuschungsbedingten Irrtumsrisikos und Wertbilanzierung der gesamten Vermögenslage beim Betrug

– unter besonderer Berücksichtigung eines normativierenden und bilanziellen Konzepts

Lin, Zong-Han

Schriften zum Strafrecht, Vol. 446

(2025)

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About The Author

Von 2008 bis 2015 arbeitete Zong-Han Lin als Rechtsanwalt in Taiwan. 2017 LL.M. an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Jahr 2024 promovierte er an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Dr. iur.). Seit Januar 2025 ist er wieder als Rechtsanwalt in Taipeh, Taiwan, tätig.

Abstract

Die Arbeit befasst sich im Wesentlichen mit der Frage, ob das Verhältnis von Vermögensordnung, Vermögensdelikten und Wirtschaftsstrafrecht einer vertieften und kritischen Auseinandersetzung mit den theoretischen und praktischen Problemen bedarf, um schlüssig begründet werden zu können. Sie orientiert sich zunächst an der Verteilung des Irrtumsrisikos im Rahmen der betrugsrelevanten Täuschungshandlung und der Irrtumsdogmatik. Sodann widmet sie sich folgenden Themen: der Begriffsunterscheidung zwischen Eigentum bzw. Eigentumsdelikt und Vermögen bzw. Vermögensdelikt und dem Gefährdungsschaden und der Berechnung des Vermögensschadens, der durch Buchführungs- bzw. Bilanzierungsmethoden berechnet bzw. beziffert werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf IFRS, IAS, HGB, InsO, IDW RS HFA u.a., wobei der Autor auch einen systematischen und kritischen Blick auf die Vermögensdelikte und die einschlägigen Nebenstrafgesetze im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts wirft.»Distribution of the Risk of Error Due to Deception and Valuation of the Entire Asset Situation in the Case of Fraud. With Special Consideration of a Normative and Accounting Concept«: The thesis is concerned with the relationship between Vermögensordnung, property offences and economic criminal law, which requires an examination of the theoretical and practical problems to be conclusively justified. It deals with the following issues: the distinction between the concepts of ownership or ownership offences and assets or assets offences and the damage to property (assets) and the calculation of this damage, which can be calculated in accounting.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 21
Kapitel 1: Einleitung in die betrugsspezifische Problematik 27
A. Methodische Vorüberlegungen: Marktwirtschaft und Vermögensordnung 27
I. Fragestellung: Wie bezieht sich das Vermögen auf das Wirtschaftskonzept? 27
II. Perspektivenwechsel: oikonomia/Eigentumsdelikte vs. (Kapital-)‌Marktwirtschaft/Vermögensdelikte 29
B. Juristische Betrachtung bezüglich der privatrechtlichen Vermögensordnung 32
I. Gesamtvermögen und Schadenslehre bezüglich der Wertsaldierung 32
II. Verteilung des Irrtumsrisikos und bilanzielle Schadenslehre 32
Kapitel 2: Dogmengeschichtliche Ausgestaltung der betrügerischen Wahrheitspflichtverletzung 35
A. Ausgangslage: Pflichtenlehren 35
I. Rechtspflichtverletzung wegen Normübertretung 35
1. Vermögen als Können: ultra-posse-nemo-obligatur-Grundsatz und Pflichtengrenzen 35
2. Vernunftrechtliche formelle Rechtspflicht und Rechtszwang 36
II. Schuldlose bzw. objektive vs. schuldhafte bzw. subjektive Unrechtslehre 37
III. Materieller Ausgangspunkt der strafrechtlichen Pflichtenlehre 38
B. Normativierung und Funktionalisierung des Unrechtgehalts der Täuschung als vermögensschädigende Wahrheitspflichtverletzung 40
I. Die Gesetzgebung vom PrALR 1794 zum Preußischen Strafgesetzbuch 1851, verglichen mit der französischen Gesetzgebung des Code pénal de 1810 40
II. Wahrheitspflicht und Wahrheitsrecht: tatbestandliche Ausdifferenzierung eines Betrugs vom stellionatus oder crimen falsi 42
1. Irrtumsrisikoverteilung beim Betrug: Fälschungsdelikt als Delikt der Wahrheitspflichtverletzung 42
2. Genese des Vermögensdelikts: Vermögensschutz statt publica fides 45
III. Qualifizierte Wahrheitspflichtverletzung beim strafbaren Betrug: Bereicherungsabsicht und Vertrauensbruch 46
1. Eigenschaften der zivilrechtlich arglistigen Täuschung 46
2. Subjektiv orientierte Ansätze zum Versuch der Abgrenzung 48
a) Benachteiligungswille bzw. Beschädigungsabsicht (Köstlin) 48
b) „Gewinnsucht“ als unrechtsbeschränkendes Merkmal (Merkel) 48
3. Eigene Stellungnahme: objektiv qualifizierter Vertrauensbruch zur gravierenden Erschütterung der Wirtschaftsinstitutionen 49
C. Fazit 50
Kapitel 3: Verhältnis der falschen Tatsachenbehauptungen zum Geltungsanspruch 51
A. Ausgangslage: Sprache als Kommunikationsmedium der Sinnausdrücke 51
I. Lógos und geäußerte Sinnausdrücke 51
II. Sprachlicher Kommunikationsprozess nach der sozialen Systemtheorie 52
B. Betrügerische Tatsachenaussagen bzw. -behauptungen als Gegenstand der Wahrheitsbeurteilung 55
I. Urteil über die Wahrheit/Falschheit: Tatsachenaussagen statt Tatsachen 55
II. Substrat der Tatsachenaussagen (Seins-Aussage) bezüglich der Interpretation der institutionellen Tatsachen 56
1. Fait social als Realität sui generis 56
2. In der Vermögensordnung wurzelndes institutionelles Tatsachenverständnis 57
C. Grenzen der täuschungsgeeigneten Tatsachenbehauptungen I: Prognose über das Zukünftige 58
I. Objektiv prognosebasierende Bedingungen 58
1. Zukunftsorientierte Prognose als Mischung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen 58
2. Umgestaltung der sog. inneren Tatsachen: auf gegenwärtigen Bedingungen basierende Tatsachenprognose 60
II. Prognose als Falsifikations- bzw. Widerlegungsvorgang: Nachweisbarkeit der besonderen Wirklichkeitsaussagen 62
III. Methodische Debatten: Falsifikations- bzw. Widerlegungsmaßgaben ≠ Verteilungsregeln des Irrtumsrisikos 63
D. Grenzen der täuschungsgeeigneten Tatsachenbehauptungen II: marktschreierische Anpreisungen und sonstige unmögliche Behauptungen 66
I. Untaugliche Abgrenzungskriterien zwischen Tatsachen und Werturteilen: Problematik der marktschreierischen Anpreisungen 66
1. Bezugsnorm: Werbeaussage gem. §§ 5, 16 Abs. 1 UWG 66
2. Marktschreierische Anpreisungen und Geschäftsüblichkeit 67
a) Falsifikationsanforderung: Ansatz der beweiszugänglichen Tatsachenaussagen 67
b) Methodischer Änderungsbedarf: schutzwürdiges Vertrauen statt Beweiszugänglichkeit 69
3. Faustregel: Geschäftsüblichkeit und abgeschwächte Geltungsbeurteilung einer geschäftlichen bzw. kommerziellen Werbeaussage 70
a) Ansätze der Geschäftsüblichkeit 70
b) Abgeschwächte Geltungs- bzw. Richtigkeitsaussage und vermindertes schutzwürdiges Vertrauen 71
4. Zwischenfazit: Willenserklärung mit normativ abgeschwächter Geltung und vermindertem Geltungs- bzw. Wahrheitsanspruch 74
a) Willenserklärung als erforderliches In-Geltung-Setzen 74
b) Begriffspaar: Geltungs-‍, Wahrheits- bzw. Richtigkeitsbehauptung und Geltungs- bzw. Wahrheitsanspruch 75
II. Unmögliche Behauptungen: geschäfts- und betrugsirrelevanter Okkultismus und Aussagen ohne kundgebende Funktion 77
1. Betrugsirrelevante Behauptungen durch Okkultismus 77
2. Bedeutungslosigkeit: apriorische bzw. ideale Unmöglichkeit und contradictio in adiecto 78
E. Fazit 80
Kapitel 4: Strafbarkeitsgrenzen der mehrdeutig schriftlichen Irreführung trotz wahrer Erklärung 81
A. Ausgangslage: Spezifikum der mehrdeutigen nonverbalen Sinnausdrücke 81
I. Mehrdeutige nonverbale Sinnausdrücke und Interpretationsbedarf 81
II. Juristische Sprache und grammatische Auslegung 82
B. Verhältnis der nonverbalen bzw. schriftlichen Erklärung zur konkludenten Täuschung 83
I. Verhältnis der ausdrücklichen Erklärung zur verbalen Äußerung 83
II. Spektrum der Erklärungsbedürftigkeit: von expliziten (verbalen) zu impliziten Sinnausdrücken 85
III. Prüfstein der konkludenten Täuschung: nonverbale bzw. schriftliche Irreführung trotz wahrer Erklärung 87
C. Konkludente Täuschung: objektiv-normative Verteilungsregeln des Irrtumsrisikos 89
I. Lackners Orientierungsrisiko und sonstige einschlägige Lehren 89
II. Muster in Handelsgeschäften: nonverbale oder schriftliche Willenserklärung und Regeln der geschäftlichen Risikoverteilung 93
1. Fallgruppe 1 95
2. Fallgruppe 2 96
3. Fallgruppe 3 97
III. Rein objektiv-normativer Täuschungsbegriff und Irrtumsrisikoverteilungsregeln 98
1. Gemischt faktische Ansätze des Täuschungsbegriffs? 98
2. Objektiv-normative Faustregel zur Verteilung des Irrtumsrisikos 99
D. Betrug trotz wahrer Erklärung unter dem objektiv-normativen Täuschungsbegriff 101
I. Rechtsansichten der konkludenten Täuschung von Insertionsofferten 101
1. Subjektives Täuschungsverständnis: Planmäßigkeit zur Hervorrufung des falschen Gesamteindrucks (BGHSt 47, 1) 101
2. Objektiv-normativer Täuschungsbegriff trotz wahrer Erklärung 101
a) Kritik an dem subjektivierenden Interpretationsansatz des BGH 101
b) Lesbarkeit des Schreibens bezüglich Darstellungsformen und Inhalten 103
3. Auslegung der Verkehrsregeln gem. § 305c BGB unter dem rein normativ-objektiven Täuschungsbegriff 104
a) Objektiv-normative Wahrheitsgarantie 104
b) Auslegung der Verkehrsregeln gem. § 305c BGB 104
4. Zwischenergebnis: betrugsrelevante Verkehrsregeln gem. § 305c BGB 106
a) Ansatzpunkt der Überraschungs- bzw. Mehrdeutigkeitsklausel 106
b) Differenzierter Empfängerhorizont maßgeblich? 106
c) Qualifizierte Strafschwelle: enttäuschte Konsistenz- und Kontinuitätserwartungen 107
d) Privatrechtliche Verkehrsregeln bezüglich des Erwartungsbruchs 108
II. Zur Feststellung der konkludenten Täuschung von Abo-Fallen 110
1. Wettbewerbsrechtliche Verkehrsregeln bezüglich der Richtlinie 2005/29/EG (UGP-RL), § 3 UWG 110
a) BGH NJW 2014, 2595: keine Übertragbarkeit der EU-Richtlinie 110
b) Kritik: Bindungswirkung der UWG-Verkehrsregeln 112
2. Verkehrsregeln bei Online-Bestellungen 113
a) Rechtsnatur der Button-Lösung im Onlinehandel 113
b) Standardisierung der nonverbalen Darstellungsform im Onlinehandel 115
aa) Mehrdeutiger sowie kostenpflichtiger Onlinehandel 115
bb) Button-Lösung aufgrund der virtuellen Distanz in Abo-Fallen 116
E. Fazit 117
Kapitel 5: Unterlassungskausalität und täuschungsbedingte Aufklärungspflichtverletzungen 118
A. Kausalerklärungslehre und Unterlassungskausalität 118
I. Hume'sche Regularitätstheorie der Kausalität und INUS-Bedingung 118
II. Juristische Unterlassungskausaliät als gesetzmäßige Bedingung 119
B. Betrugsrelevante Aufklärungspflichten als negative Bedingungskette für die Unterlassungsdogmatik 123
I. Spezifikum: vermögensbedingte Aufklärungspflichten und Pflichtwidrigkeitszusammenhang 123
II. Entsprechungsklausel als Leerformel 125
C. Fazit 126
Kapitel 6: Ignorantia facti als betrugsrelevantes Irrtumsmerkmal 127
A. Ausgangslage: betrugsrelevante Irrtumsbedingtheit und Ausnutzung des Willensmangels 127
I. Problemskizze 127
II. Irrtumsherrschaft als vertypte mittelbare Täterschaft zur Ausnutzung der kommunikativen Elemente im Betrugstatbestand 128
1. Ausnutzung des Willensmangels 128
2. Irrtumsherrschaft als vertypte mittelbare Täterschaft 130
B. Ignorantia facti und betrugsrelevantes Irrtumsmerkmal 131
I. Wirtschaftliche Kommunikation und normativer Irrtumsbegriff 131
II. Ignorantia facti als Zurechnungslehre 132
1. Aristoteles' und Thomas von Aquins Zurechnungslehre der ignorantia 132
2. Römisch-bürgerrechtliche und moderne schuldrechtliche Irrtumslehre 133
III. Normative Irrtumslehre statt psychologischer Irrtumsansätze 135
1. Psychologischer Irrtumsbegriff 135
2. Methodische Rückkehr zur normativen Irrtumslehre 137
a) Ausgangspunkt: Gross'sche Lehre von der näheren Relation zur Sache 137
b) Normativierung des Irrtumsmerkmals 138
C. Juristische Auslegung des Irrtumsmerkmals: Zurechenbarkeit der betrugsspezifischen Ausnutzung der ignorantia facti 140
I. Kein Wort über die „positive Fehlvorstellung“ im Betrugstatbestand 140
II. Irrtumsbedingtheit als kommunikatives Merkmal beim Betrug 142
1. Gegensatz zur Irrtumsbedingtheit: furtum usus ohne Verletzung der kommunikativen Wahrheitspflichten 142
2. Irrtumsbedingte Erschleichung i.S.d. § 265a StGB 143
3. „In Unkenntnis lässt“ als kommunikatives Merkmal ( Irrtumsbedingtheit) 145
III. Teleologische Betrachtungsweise: kommunikative Ausnutzung der Unkenntnis des Getäuschten 147
1. Grundlagen: Irrtumsbedingtheit und kommunikatives Irrtumsmerkmal 147
2. Angesichts der irrtumsbedingten Gegenstandsmanipulation 148
a) Rechtsnatur der betrugsrelevanten Verfälschung des Objekts Abeggs 148
b) Irrtumsbedingtheit: kommunikative Verhaltensweise 149
3. Ergänzender Begründungsweg zur Ermittlung des Normschutzzwecks 151
a) Vorbemerkung 151
b) Gebot der widerspruchsfreien normativen Wertung 151
c) Berücksichtigung des funktionalen Normschutzzwecks 152
D. Fazit 153
Kapitel 7: Allgemeiner Teil der Schadenslehre – Konzept des Gefährdungsschadens im Sinne der Vermögensbilanzierung 154
A. Problemskizze 154
B. Klassisches Vermögensverständnis bezüglich des Wirtschaftssystems 155
I. Vermögen im Privatrechtsverhältnis 155
1. Vermögensbegriff hinsichtlich der Versubjektivierung des Anspruchs und Verobjektivierung des Schuldverhältnisses 155
a) Genese des modernen Vermögensbegriffs 155
b) Objektives Schuldverhältnis im Privatrechtssystem 156
c) Versubjektivierung des objektiven Rechts: materiell-rechtliche Rechtsansprüche 157
2. Vermögensordnung als Synthese von subjektiven Eigentums- bzw. Vermögensrechten und objektivem Schuldverhältnis 158
II. Vermögensordnung als vertrauensbedingtes und institutionalisiertes Tauschsystem 159
1. Privatrechtlicher Kreditbegriff und seine normative Funktion 159
2. Vermögensordnung und wirtschaftlicher Kredit 160
C. In der Vermögensordnung verankerter Vermögensbegriff 161
I. Eigentum im Gegensatz zu Vermögen 161
1. Ausgangspunkt 161
2. Strenge Dichotomie von Eigentum und Vermögen 162
a) Grundlage des Eigentums: dominium plenum im Sachenrecht 162
b) Vermögensbegriff im Schuldverhältnis 164
3. Dogmatische Bildung der Vermögensordnung: Vermögen als Ganzes 165
II. Zur Ausrichtung auf die privatrechtlich konstituierte Vermögensordnung 167
1. Zur Kritik der rein juristisch und wirtschaftlich zugrunde liegenden Vermögensbegriffe 167
a) Methodisches Defizit der klassischen juristischen Vermögenslehre 167
b) Grenzen des Saldierungsprinzips zur Schadensberechnung: Gebot der Einheit der Vermögenrechtsordnung 168
2. Beurteilungsgegenstand des Vermögensschadens: wirtschaftliche Verfügungsmacht bezüglich des gesamten Vermögenswertes 173
D. Bilanzmethodische und bilanzrechtsorientierte Modifikation: Vermögenslehre als bilanzierungsfähige Vermögensschadenslehre 175
I. Meinungsspektren der schadensgleichen Vermögensgefährdung oder des Gefährdungsschadens und kritische Würdigung 175
1. Faktische Betrachtungsweise hinsichtlich der Versuchsdogmatik: unmittelbarer Zusammenhang mit der Erfolgsrealisierung 176
2. Kritik an der sog. Unmittelbarkeitsthese und der sog. Versuchsdogmatik: schadensgleiche Versuchsphase? 181
3. Ansätze des subjektiv-rechtlichen Schadensausgleiches und des Erst-recht-Schlusses sowie an diesen Ansätzen geübte Kritik 182
a) Ansätze des zivilrechtsorientierten oder kondiktionsrechtlichen Schadensausgleiches nach Cramer und Kindhäuser 182
b) Erst-recht-Schluss bzw. Tatbestandsvergleich: endgültiger Gefährdungsschaden gegenüber dauerhafter Enteignung 184
c) Kritische Würdigung 185
aa) Methodisches Defizit der personalen Vermögenslehre 185
bb) Funktionaler Vermögensbegriff als persönlichkeitsbezogener Ansatz 186
cc) Kritik an dem zivilrechtlichen bzw. kondiktionsrechtlichen Ausgleichsanspruch 187
dd) Unzulänglicher Erst-recht-Schluss 188
4. Zwischenfazit 190
II. Methodische Grundzüge: Wertberechnung und Handels- bzw. Steuerbilanz 190
1. Buchführungsförmige Schlussbilanz: Aktiva und Passiva 190
2. Eigenkapital ( Netto- bzw. Reinvermögen): Bilanzierung zwischen Gewinn (Vermögen/Erträgen) und Verlust (Schulden/Aufwendungen) 194
3. Form der Ausgeglichenheit und der Schadensberechnung 197
a) Schlussbilanz: Stichtagsbezogenheit als Anhaltspunkt der Buchhaltung 197
b) Vermögensschadensberechnung als bilanzieller Wertausgleichsprozess 198
4. True-and-fair-view-Grundsatz in der Handels- bzw. Steuerbilanz: fair-value-Vermögensbewertungsprinzip, Vorsichtsprinzip, Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip 199
a) Marktwertorientierte Vermögensbewertung: fair-value-Bewertungsprinzip 200
b) Strenges (Ertrags-)‌Realisationsprinzip 201
c) Vorsichts- und Imparitätsprinzip: Rückstellungen auf den Schuldposten 202
aa) Verhältnis des Vorsichtsprinzips zum Imparitätsprinzip: Begriffskongruenz auf der Verlustseite 202
bb) Einzelheiten des Imparitätsprinzips 205
cc) Imparitätsprinzip und Bewertung des Ausfall- bzw. Kreditrisikos 207
d) Imparitätsprinzip als Oberbegriff des (Ertrags-)‌Realisationsprinzips 210
III. Bilanzrechtliche Angleichung an die Schadenslehre: bilanzielle Wertsaldierung der Vermögensdisposition 211
1. Bilanzierung der Vermögenslage und Schadensbestimmung 211
2. Schadensgleiche Vermögensgefährdung als qualitative Verschlechterung der Vermögenslage bezüglich des bedrohten Gesamtvermögenswertes 212
E. Revision und Konkretisierung der Bilanzierungsmethode 215
I. Suche nach der Auslegungsgrenze des Imparitätsprinzips I: Überschuldungsbilanz als materielles Hilfsmittel bei der Ermittlung des Vermögensschadens 215
1. Spezifikum der insolvenzrechtlichen Überschuldung 215
2. Angleichung oder Umdeutung der Handels- bzw. Steuerbilanz: Rückstellungsunfähigkeit der Vermögensgefährdung in den finanziellen Posten 219
3. Bilanzielle Vorteile der Überschuldungsbilanz: unparteiische Bewertungsmaßgabe mittels Hervorhebung der rückstellungsunfähigen Posten der Bilanz 221
II. Suche nach der Auslegungsgrenze des Imparitätsprinzips II: Verhältnis des Eingehungsbetrugs und des sog. schwebenden Geschäfts zur Wertsaldierung 224
1. Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug und Saldierungsprinzip 224
2. Nichtbilanzierungsgrundsatz aufgrund unzureichender drohender Verlustrisiken beim schwebenden Geschäft 228
a) Schwebendes Geschäft und Grenzen der Wertbilanzierung 228
b) Bilanzielle Behandlung: Grundsatz der Nichtbilanzierung des nicht-hinreichend realisierbaren Gefährdungsschadens 229
aa) Maßgabe der Pflicht zur Bildung von Rückstellungen: Existenz der Drohverlustrisiken 230
bb) (Ertrags-)‌Realisationsprinzip 231
III. Zwischenfazit 232
F. Fazit 232
Kapitel 8: Besonderer Teil der Schadenslehre – Angleichung der persönlichen bzw. individuellen Schadenslehre an das Saldierungsprinzip 234
A. Ausgangspunkt: Selbständiger Problemumriss der Schadenslehre im Rahmen der Vermögensdelikte 234
I. Problemskizze 234
II. Vorüberlegungen: Schadenslehren in Korrelation mit Vermögenslehren 235
III. Faustregel: Orientierung an der objektiv-wirtschaftlichen Schadenslehre 237
IV. Präzisierungsgebot des Schadensbegriffs: Vermögensschaden beim Betrug Vermögensnachteil bei der Untreue 238
B. Schadenslehre und Objektivierungsbedarf der Schadensberechnung 240
I. Persönliche bzw. individuelle Komponente 240
1. Persönlichkeit Individualität 240
2. Wesen des persönlichen Wirtschaftszwecks: wirtschaftliche Rationalität 241
a) Wirtschaftliche Zweckrationalität als subjektive Berechenbarkeit 241
b) Wirtschaftliche Systemrationalität und systemtheoretischer Zweckbegriff 243
II. Kritische Würdigung: objektiv-individueller Schadenseinschlag als persönliche bzw. individuelle Schadenslehre 244
C. Wirtschaftlicher Tauschwert als kompensationsfähiger Vermögenswert 248
I. Dichotomie der Wertlehren: Nutzwert vs. Tauschwert 248
1. Prototyp des persönlichkeitsbezogenen Wertbegriffs 248
a) Archaischer und wirtschaftsfremder Kreditbegriff in primitiven Gesellschaften 248
b) Dignitas als antiker persönlicher Wertbegriff 249
c) Zwischenfazit: Ökonomisierung der Wertlehre 250
2. Volkswirtschaftliche Ausgangslage i.S. der Grenznutzentheorie 252
a) Tauschwert vs. Marktpreis 252
b) Nationalökonomische Grenznutzentheorie als rein subjektive Wertlehre 252
c) Strukturparallelität: Marktpreismechanismus im Wirtschaftssystem vs. marktpreisbezogene Wertbezifferung im Wege des Schadensberechnungsprozesses im Vermögenrechtssystem 254
3. Problemkomplex im Vermögensrechtssystem: bilanzrechtlich-wirtschaftliche Schadens- und Wertbemessung vs. Ansatz der sog. „intersubjektiven Wertsetzung“ zur Schadensbegründung 258
II. Von der zivilrechtlichen Differenzhypothese zum bilanzrechtlichen Saldo: Berechnung eines immateriellen Vermögensschadens als Prüfstein 264
1. Zivilrechtliche Differenzhypothese vs. Vermögenssaldo 264
2. Berechenbarkeitsgrenze der immateriellen Vermögensschäden 266
a) Ausgangspunkt: Grenze der bilanzierungsfähigen immateriellen Vermögensschäden 266
b) Materialisierung der immateriellen Vermögenswerte 269
c) Angleichungsprozess an den geldwertäquivalenten Vermögenswert: Rechnungslegungsinstrument gem. IAS 38 270
D. Vereinheitlichung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Angleichung an das Saldierungsprinzip 275
I. Beurteilung der Ausgeglichenheit der tauschbaren Vermögenswerte als Kern der berechenbaren Schadenslehre 275
1. Kritik an den Ansätzen des sog. idealen Äquivalentes 275
2. Wertäquivalent als bilanzielle Beurteilung des vermögensbedingten Wertausgleiches 277
a) Do ut des im Vermögensaustauschverhältnis 277
b) Objektivierbare Stoffgleichheit 278
II. Gegenseitige Verpflichtungen als prognosetauglicher Bilanzgegenstand 281
1. Bilanzierungsunfähiger persönlicher oder individueller Nutzwert 281
2. Bilanzielle Schadensrelevanz: Wertsaldierung der Vermögenslage 282
III. Perspektivenwechsel in der juristischen Praxis: juristische Angleichung an die Wertbilanzierungsmethode 284
1. Traditionelles Konzept der persönlichen bzw. individuellen Schadenslehre 284
a) BGHSt 16, 220 284
b) BGHSt 16, 321 285
c) Österreichischer OGH JBl 1971, 46 285
2. Methodisches Defizit der klassisch persönlichen bzw. individuellen Schadenslehre 286
3. Taktik der juristischen Auslegungsmethode der Justiz: Vorrang der bilanziellen Schadenslehre 287
a) Vorrang des Saldierungsprinzips 287
b) Objektive Vermögenslage: Möglichkeit oder Zumutbarkeit der Wertrealisierung 289
4. Zwischenfazit: wirtschaftlich kompensierbare Verpflichtungen 290
E. Problematik der Lehre von der Zweckverfehlung: Untertyp der gegenseitig bilanzierungsfähigen Verpflichtungen 291
I. Fehlende marktmäßige Ausgeglichenheit des Wirtschaftszwecks 291
II. Bilanzierungsfähiger Vermögenswert statt wirtschaftlichen Zwecks 293
1. Kommerzialisierungsgedanke als bilanzierungsfähiges Wertäquivalent 293
a) Kommerzialisierungsgedanke bezüglich der zweckverfehlten Erschleichung 293
b) Modifizierte Kommerzialisierbarkeit: bezifferbare bzw. bilanzierungsfähige Vermögenserschleichung 294
2. Marktmäßige sowie schadensrelevante Vermögenserschleichung als objektivierbarer Vermögensschaden 295
a) Schadensrelevanz: Kommerzialisierung der Vermögenserschleichung 295
b) Fallgruppe 1: Anstellungsbetrug 296
c) Fallgruppe 2: Subventionsbetrug 298
3. Zwischenfazit: nutzlose Zweckverfehlungslehre 301
F. Fazit 302
Kapitel 9: Verhältnis des Betrugs zum Diebstahl hinsichtlich der Exklusivitätsthese im Zwei- und Dreipersonenverhältnis 304
A. Problemumriss: Exklusivitätsverhältnis zwischen Betrug (Vermögensdelikt) und Diebstahl (Eigentumsdelikt) 304
I. Fallgruppe 1: Sachbetrug vs. Trickdiebstahl 306
II. Fallgruppe 2: Dreiecksbetrug vs. Diebstahl in mittelbarer Täterschaft 306
B. Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung der Abgrenzungsmaßgaben 308
I. Begriffspaar: Selbstbindungspflicht und Befugnis 308
II. Wissenszurechnung und Anforderung des spezifischen Näheverhältnisses zur Abgrenzung von Betrug und Diebstahl im Dreipersonenverhältnis 310
C. Erster Prüfungsschritt: Abgrenzungsmaßstab zwischen (Sach-)‌Betrug (Vermögensdelikt) und (Trick-)‌Diebstahl (Eigentumsdelikt) 311
I. Ausgangspunkt: (Kapital-)‌Marktwirtschaft/Vermögensdelikte vs. vorkapitalistisches Wirtschaftssystem/Eigentumsdelikte 311
II. Differenzierung zwischen verschiedenen Unrechtstypen: Eigentumsdelikte (furtum) vs. Vermögensdelikte 312
1. Begriff des furtums 312
2. Furtum als diebstahlsähnliches Eigentumsdelikt 314
a) Gewahrsamsbruch und Zueignungsbegriff 314
b) Gewahrsamsbegriff und sachenrechtliches Herrschaftsverhältnis 315
3. Vermögensdelikte: Emanzipation vom methodisch individualistischen (isoliert ausgestalteten) Eigentumsschutz 317
III. Kritische Würdigung der Unrechtsabgrenzung zwischen Gewahrsamsbruch (Fremdschädigung) und Verfügung (Selbstschädigung) 319
1. Dogmatischer Irrweg: autonome Selbstschädigung vs. heteronome Fremdschädigung (sog. Freiwilligkeitsthese) 319
a) Subjektiver Aspekt der Unrechtsabgrenzung: Freiwilligkeits- bzw. Einverständnisthese 319
b) Kritische Würdigung: fremdschädigende (heteronome) Eigenschaft des Betrugsunrechts 322
2. Methodische Kritik an der sog. Unmittelbarkeitsthese 323
a) Objektive Sicht der Unrechtsabgrenzung: Unmittelbare (endgültige) Vermögensverschiebung vs. andauernde (vollzogene) Eigentumsaneignung 323
b) Kritische Würdigung: unzulängliche faktische „Unmittelbarkeit“ 325
D. Zweiter Prüfungsschritt: Verfügungsberechtigter im Rahmen des privatrechtlichen Vermögensverwaltungs- bzw. Vermögensumsatzverhältnisses 326
I. Schuld- und vermögensrechtliches Spezifikum 326
1. Verwahrungsverhältnis als Prototyp zum Gewahrsam über fremdes Eigentum 326
2. Prototyp des Vermögensverwaltungs- bzw. Vermögensumsatzverhältnisses 327
II. Vermögensverwaltungsverhältnis und unbewusste (unfreiwillige) Verfügung in Fällen des Prozessbetrugs 329
1. Indiz der gängigen Abgrenzungsfrage: systematische Spaltung zwischen Sach- und Forderungsbetrug 329
2. Prozessbetrug als hoheitliches Treueverhältnis über fremdes Vermögen beim Forderungsbetrug 331
E. Umgestaltung des Dreiecksbetrugs: Suche nach dem besonderen Näheverhältnis zwischen Getäuschtem und Geschädigtem 333
I. Musterfall bezüglich des Verwahrungsverhältnisses des Pförtners: Sammelgaragenfall (BGHSt 18, 221) 333
II. Methodisches Defizit der sog. faktischen Nähetheorie 335
1. (Mit-)‌Gewahrsam des Verfügenden als faktisches Näheverhältnis 335
2. Methodische Kritik an Kindhäusers faktischer Nähetheorie aus Sicht der Wirksamkeitstheorie und des Wahrheitsrechtsgedankens 336
III. Auf dem (Mit-)‌Gewahrsamsverhältnis basierende Lagertheorie und Befugnistheorie 338
1. Gewahrsamsverhältnis als gemeinsame Voraussetzung der herkömmlichen Lehren 338
2. Methodische Kritik 340
a) Lagertheorie: vage Rechtsnatur der faktischen Obhutsbeziehung 340
b) Ambiguität der herkömmlichen Befugnistheorie 340
IV. Eigene Würdigung: modifizierte Befugnistheorie 342
1. Maßstab der modifizierten Befugnistheorie 342
a) Tragweite der betrugstatbestandsspezifischen Überschreitung der Verfügungsbefugnis 342
b) Kurze Anmerkung zu BGHSt 18, 221 344
2. Kritik an der auf dem Wahrheitsrechtsgedanken basierenden Befugnistheorie 346
3. Zwischenfazit 347
F. Fazit 348
Kapitel 10: Schlussfolgerungen 350
Literaturverzeichnis 356
Stichwortverzeichnis 392