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Das Kollektiv und sein Repräsentant

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Beuth, F. (2025). Das Kollektiv und sein Repräsentant. Zum rechtlichen Verhältnis von Verband und Verbraucher:innen bei der Verbandsabhilfeklage. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59577-8
Beuth, Felix. Das Kollektiv und sein Repräsentant: Zum rechtlichen Verhältnis von Verband und Verbraucher:innen bei der Verbandsabhilfeklage. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59577-8
Beuth, F (2025): Das Kollektiv und sein Repräsentant: Zum rechtlichen Verhältnis von Verband und Verbraucher:innen bei der Verbandsabhilfeklage, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59577-8

Format

Das Kollektiv und sein Repräsentant

Zum rechtlichen Verhältnis von Verband und Verbraucher:innen bei der Verbandsabhilfeklage

Beuth, Felix

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 594

(2025)

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About The Author

Felix Beuth studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und absolvierte im Anschluss das Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG München. Während der Ausbildung arbeitete er als studentische Hilfskraft und später als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem bürgerrechtlichen Lehrstuhl der LMU. Der deutschen Ausbildung schloss sich ein internationales LL.M.-Studium an der Tel Aviv University in Israel an. Zudem arbeitete der Autor als Rechtsanwalt in internationalen Wirtschaftskanzleien in München und Berlin. Promoviert wurde Felix Beuth im Jahr 2025 von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seit 2024 ist er bei der bayerischen Justiz tätig.

Abstract

Die Arbeit beleuchtet das Verhältnis des klagenden Verbraucherverbands und der angemeldeten Verbraucher:innen bei der Verbandsabhilfeklage aus prozessualer und aus materiellrechtlicher Sicht. Die Klagebefugnis des Verbands bewertet der Autor unter Ablehnung eines eigenen Anspruchs des Verbands bei der individualisierten und der nicht individualisierten Abhilfeklage als besonders ausgestaltete Prozessstandschaft. Wegen des Opt-In der Verbraucher:innen und der repräsentativen Wahrnehmung durch den Verband ist der Anspruch auf rechtliches Gehör gewahrt. Diese Prozessstandschaft wird flankiert von einem materiellrechtlichen Schuldverhältnis von Verband und Verbraucher:innen. Ein solches ergibt sich zwar nicht auf rechtsgeschäftlicher Basis. Aufgrund ihres ähnlichen geschäftlichen Kontakts i.S.d. § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht jedoch ein gesetzliches Schuldverhältnis. Den daher haftbaren Verband treffen insbesondere Informationspflichten und die Pflicht zur sorgfältigen Prozessführung.»The Collective and its Representative. On the Legal Relationship Between Consumer Associations and Consumers in Representative Actions for Redress«: The work examines the legal relationship between consumer associations and registered consumers in representative actions for redress. The author assesses the associations’ right to bring representative actions for redress under German procedural law. He further addresses the question if, on which basis, and to what extent the association bringing the action is liable towards represented consumers.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
§ 1 Einführung 21
A. Einleitung 21
B. Gegenstand der Untersuchung 25
C. Gang der Untersuchung 26
§ 2 Rückblick und Bestandsaufnahme: Die kollektive Rechtsschutzlandschaft vor dem VDuG 28
A. Unterlassungs-‍, Beseitigungs- und Gewinnabschöpfungsklage 28
I. Bestandsaufnahme 28
II. Durchsetzung objektiver Verhaltenspflichten 30
III. Entkoppelung von subjektiven Ansprüchen 32
1. Entindividualisierter Streitgegenstand und generelle Unterlassungspflicht 32
2. Besonderheiten der Beseitigungsklage 35
3. Gewinnabschöpfungsklage 37
IV. Systembruch: private enforcement ohne Anspruch 38
B. Musterfeststellungs- und Einziehungsklage 39
I. Einziehungsklage: Durchsetzung ohne Kollektivierung 39
II. Musterfeststellungsklage: Förderung ohne Durchsetzung 41
1. Verbraucherrechtsnähe der Musterfeststellungsklage 41
2. Dogmatische Einordnung 42
C. Varianz der Verbandsklagebefugnisse 43
§ 3 Die Verbandsabhilfeklage nach dem VDuG – ein Überblick 44
A. Die historische Entwicklung hin zur Verbandsabhilfeklage 44
I. Europäische Entwicklung 45
1. Auf dem Weg zur Verbandsklagenrichtlinie 45
2. Die Verbandsklagenrichtlinie (EU) 2020/1828 46
a) Grundkonzept der Richtlinie 46
b) Die Abhilfeklage nach der Richtlinie 47
II. Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie (EU) 2020/1828 in Deutschland 48
B. Die Abhilfeklage nach dem VDuG 50
I. Anwendungsbereich, Quorum und Gleichartigkeit 51
II. Ausgestaltung als Opt-In-Verfahren 53
III. Individuelle Rechtsfolgen für angemeldete Verbraucher:innen und das Unternehmen 54
IV. Mögliche Klageanträge und jeweiliger Verfahrensablauf 55
1. Individualisierte Abhilfeklage 56
2. Nicht-individualisierte Abhilfeklage 58
a) Kollektive Beschreibung der Verbraucher:innen 59
b) Ablauf des Klageverfahrens 59
c) Verteilung im Umsetzungsverfahren 61
§ 4 Verband und Verbraucher:innen: Repräsentant und Kollektiv 63
A. Repräsentant: Verbraucherverband 64
I. Gesetzliche Voraussetzungen der Klagebefugnis 64
1. Übergeordnetes Ziel: Wahrnehmung von Verbraucherinteressen 65
2. Altruistische Motivation qualifizierter Verbraucherverbände (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 VDuG, § 4 Abs. 2 S. 1, 2 Nr. 3 lit. b) UKlaG) 65
3. Beständigkeit (§ 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 2, 3 lit. a) UKlaG) und finanzielle Unabhängigkeit des Verbands (§§ 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. b), 4 Abs. 2 Nr. 1, 2 VDuG) 68
II. Öffentlich-rechtliche Überlagerung der Klagebefugnis 68
1. Konstitutive Entscheidung im Verwaltungsverfahren 69
2. Institutionelle Legitimität der Verbände 70
B. Kollektiv: Verbraucher:innen 71
I. Schutzbedürfnis der Verbraucher:innen 71
1. Machtgefälle 72
2. Gegenmacht 74
II. Breitenwirkung der Abhilfeklage 75
III. Homogenität des Kollektivs 76
C. Prozessuale Rollenverteilung 77
I. Verband als aktiver Repräsentant 77
1. Antragstellende Verfahrenspartei 77
2. Eingeschränkte materiellrechtliche Befugnisse 78
II. Verbraucher:innen als passive Begleiter:innen 78
1. Keine eigenen Beteiligungsrechte 78
2. Äußerung ihres Repräsentationswillens: Opt-In 80
D. Zusammenfassung 81
§ 5 Das Prinzip der prozessualen Repräsentation der Verbraucher:innen durch den Verband 82
A. „Repräsentation“ fremder Interessen im deutschen Privatrecht 82
I. Stellvertretung 82
II. Inkassozession 83
III. Prozessstandschaft und Einziehungsermächtigung 84
IV. Besondere Formen der Interessenrepräsentation 87
V. Zwischenfazit 88
B. Die Repräsentationsbefugnis des Verbands bei der individualisierten Abhilfeklage 88
I. Geltendmachung fremder Ansprüche im eigenen Namen – der Verband als Prozessstandschafter 89
II. Übereinstimmung mit Regelungen des VDuG 90
1. Sperr- und Bindungswirkung statt Rechtshängigkeitssperre und Rechtskrafterstreckung 90
2. Vollstreckung des Urteils durch den Verband 91
III. Gesetzliche oder gewillkürte Prozessstandschaft 92
1. Differenzierung nach Geltungsgrund: privatautonom oder gesetzlich 92
2. Opt-In der Verbraucher:innen als Zulässigkeitsvoraussetzung und Geltungsgrund der Prozessführungsbefugnis 94
3. Opt-In der Verbraucher:innen als besonders ausgestaltete Ermächtigung‍serklärung 96
a) Form und Adressat der Erklärung 98
b) Hinreichende Individualisierung des Anspruchs 98
c) Frist der Erklärung 100
d) Widerruf der Erklärung 101
4. Bedeutung der qualifizierten Benennung des Verbands 102
a) Keine hinreichende Legitimation der Prozessführungsbefugnis im Einzelfall 102
aa) (Nur) Verfahrensbezogene Monopolisierung der Prozessführungsbefugnis 102
bb) Prozessuales Spezialitätsprinzip 103
cc) Parallele zur Einziehungsklage 104
b) Gesetzliche Anerkennung des rechtlichen Eigeninteresses des Verbands 105
aa) Verbraucherschutz als Eigeninteresse des Verbands 105
bb) Keine Darlegungslast im Einzelfall 106
cc) Irrelevanz des materiellrechtlichen Verhältnisses 107
IV. Ergebnis 108
C. Die Repräsentationsbefugnis des Verbands bei der nicht-individualisierten Abhilfeklage 108
I. Prozessuale Abschichtung des Verfahrensstoffs zur Sicherung von prozessualer Effizienz und materiellrechtlicher Einzelfallgenauigkeit 109
1. Ausrichtung der nicht-individualisierten Abhilfeklage auf Massenfälle 109
2. Grundsätzliche Problematik: Zielkonflikt zwischen Effizienz und Einzelfallgenauigkeit 110
3. Lösung des VDuG: prozessuale Abschichtung des Verfahrensstoffs 111
a) Kollektive Beschreibung der Verbraucher:innen 112
aa) Systematische Verortung im Streitgegenstandsbegriff 113
(1) Bedeutung der Individualisierung bei der Bestimmung des Streitgegenstands 113
(2) Kollektivierung des historischen Lebensvorgangs 114
bb) Keine Bedeutung der Individualisierung im Abhilfeklageverfahren 116
(1) Kollektivrechtsschutzinterne Rechtshängigkeitssperre, § 8 VDuG 117
(2) Nachlaufende und parallele Rechtsfolgen, §§ 11, 26 VDuG 119
(a) Sperr- und Bindungswirkung, § 11 VDuG 119
(b) Teilnahme am Umsetzungsverfahren, § 26 VDuG 120
b) Entscheidung des Gerichts „dem Grunde nach“ 122
aa) Inhalt des Abhilfegrundurteils, § 16 VDuG 122
bb) Programmierung der Sachwalter:innen 123
c) Anspruchsprüfung und Verteilung im Umsetzungsverfahren 124
4. Zusammenfassung 125
II. Eigener materiellrechtlicher Anspruch des Verbands? 125
1. Ansicht und Argumente 126
a) Eigener Anspruch wegen exklusiver Klagebefugnis 126
b) Eigener Anspruch in Form des kollektiven Gesamtbetrags 128
aa) Fehlender eigener Anspruch der Verbraucher:innen auf Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags 128
bb) Fehlende Individualisierung der betroffenen Verbraucher:innen 129
2. Dogmatischer Ausgangspunkt: Der Anspruchsbegriff 130
a) Systematische Unterscheidung zwischen Rechtszuweisung und Rechtsschutz 130
b) Der Anspruch im System von Rechtszuweisung und Rechtsschutz 133
c) „Verlangenkönnen“ als Befugnis zur zwangsweisen Durchsetzung 135
3. Keine eigene Rechtszuweisung des Verbands 139
a) § 13 BGB 139
b) Art. 9 Abs. 1 GG 139
4. Vergleich mit der Verbandsunterlassungsklage 140
a) H.M.: Eigener Anspruch des Verbands 141
b) Keine Gleichbehandlung von Unterlassungs- und Abhilfeklage 143
5. Differenzierung bei Zahlungsklagen: individualanspruchsabhängig oder -unabhängig 145
a) Bisherige Diskussion zu kollektiven Schadensersatzklagen 145
b) Voigt zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie 146
c) Konsequenzen für die nicht-individualisierte Abhilfeklage 147
6. Kollektiver Gesamtbetrag als verdichtetes Kollektivrecht? 147
a) Strikter Individualrechtsbezug der Verbandsabhilfeklage 148
aa) Vorgaben der Verbandsklagenrichtlinie RL (EU) 2020/1828 148
(1) Kollektivinteressen und Repräsentation bei der Verbandsunterlassungsklage 148
(a) Bezugspunkte des Begriffs „Kollektivinteressen“ 148
(b) Bedeutung bei der Unterlassungsklage 149
(2) „Kollektivinteressen“ bei der Abhilfeklage 150
(3) Erfordernis einer Willensäußerung betroffener Verbraucher:innen 151
(4) Gegenstand der Abhilfeklage 151
(5) Zwischenfazit 153
bb) Umsetzung des VDuG 154
(1) Ansprüche der Verbraucher:innen als Gegenstand der Abhilfeklage 154
(2) Rückkoppelung an das materielle Recht 155
(3) Wahrung der Dispositionsbefugnis der Verbraucher:innen 157
(4) Kein Rechtsgrund im Verhältnis Verband Unternehmen (§ 37 VDuG) 158
cc) Zwischenergebnis 160
b) Vergleich mit der Gewinnabschöpfungsklage 161
c) Überindividuelle Rechtsschutzzwecke als „Rechtsposition“ der Verbände 162
aa) Überindividuelle Rechtsschutzzwecke 162
bb) Der Verband als „Träger“ dieser Rechtsschutzzwecke 165
d) Fehlende materiellrechtliche Zwangsbefugnisse des Verbands 167
aa) Keine außergerichtlichen Zwangsbefugnisse 167
bb) Keine gerichtliche Durchsetzungsbefugnis als Frage der Begründetheit 168
cc) Keine Relevanz von Zwangsvollstreckungsbefugnissen 169
e) Systematische Stringenz 169
f) Konkurrierende „Ansprüche“ 170
7. Zwischenergebnis 171
III. Klage in Prozessstandschaft 172
1. Problem: Besondere Kollektivierungsmerkmale 172
2. Homogenität des kollektiven Sachverhalts 175
a) Funktion des Gleichartigkeitserfordernisses 175
b) Grundlagen des Gleichartigkeitserfordernisses: Abstraktion und Typisierung 176
c) Relevanz dieser Prinzipien in Massenfällen 178
d) Bezugspunkt des Gleichartigkeitserfordernisses 179
aa) Subsumtion und individueller Sachverhalt 179
bb) Kollektive Relevanz der gerichtlichen Entscheidung 181
cc) Einschränkung: „im Wesentlichen“ (§ 15 Abs. 1 VDuG) 182
dd) Abgrenzung nach der Reichweite der Befugnisse der Sachwalter:innen? 184
e) § 40 VDuG als Äquivalent zu § 15 VDuG aufseiten der Einwendungen 185
f) Geltung der gerichtlichen Entscheidung für individuelle Ansprüche 188
aa) Individualrechtsbezug der Entscheidung „dem Grunde nach“ 188
bb) Anspruchsberechtigung des normativen Kollektivs 190
g) Zwischenergebnis 192
3. Gesamtbetrachtung des Abhilfeverfahrens 192
a) Erfüllung individueller Ansprüche 193
aa) Rechtsschutzzweck der Abhilfeklage 193
bb) Funktion des Umsetzungsverfahrens: Verteilung der Leistung 194
b) Verknüpfungen zwischen Klage- und Umsetzungsverfahren 195
c) Fortwirkung der Parteistellung des Verbands 196
d) Individualisierbarkeit der betroffenen Verbraucher:innen bereits im Klageverfahren 196
aa) Relevanz des Klageregisters 196
bb) Individualisierbarkeit bereits im Klageverfahren 197
cc) Individuelle Rechtsfolgen 198
dd) BGH, Urteil vom 9. Mai 1967, Az. Ib ZR 59/65 198
4. Schlussfolgerung: Klage in Prozessstandschaft für die dem normativen Kollektiv zugehörigen und angemeldeten Verbraucher:innen 199
5. Gewillkürte oder gesetzliche Prozessstandschaft? 201
a) Gesetzliche Klagebefugnis 202
b) Aber: Opt-In als Geltungsgrund für individuelle Rechtsfolgen 203
c) Gesetzliche Ausgestaltung der Ermächtigungserklärung und gesetzliche Anerkennung des rechtlichen Eigeninteresses 204
IV. Ergebnis 205
D. Rechtliches Gehör der Verbraucher:innen 205
I. Gewährleistungsgehalt des Art. 103 Abs. 1 GG 206
II. Problematik im Kollektivrechtsschutz 207
III. Freiwilliger Verzicht auf Beteiligungsrechte 208
1. Stärkung der Verbraucherposition 209
2. Dualismus aus Individual- und Kollektivrechtsschutz 209
3. Bisherige Rechtsprechung des BVerfG 213
IV. Repräsentative Wahrnehmung des Gehörsanspruchs durch Dritte 215
1. Voraussetzungen der repräsentativen Wahrnehmung des Gehörsanspruchs 216
a) Die Ansicht von Oehmig und Kritik hieran 216
b) Kritik zu weiteren Kriterien 218
2. Kollektive Ausrichtung der Abhilfeklage 219
3. Interessengleichlauf qua gesetzlicher Anforderungen 221
4. Freie Wahl der Verbraucher:innen 222
V. Ergebnis 223
§ 6 Rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis zwischen Verband und Verbraucher:innen 224
A. Einleitende Überlegungen 224
I. Repräsentation, Schuldverhältnis und Haftung 224
II. Meinungsstand bei der Musterfeststellungsklage 226
III. Gang der Untersuchung 228
B. Relevante Kommunikationsakte von Verband und Verbraucher:innen 229
I. Beschränkung des Untersuchungsgegenstands 229
II. Gesetzlich vorgesehene Erklärungstatbestände 230
III. Besonderheiten der Kommunikationsakte 231
1. Informationsaustausch „über Umwege“ 231
2. Keine ausdrücklich rechtsgeschäftlichen Erklärungen 232
C. Abgabe und Zugang 233
I. Voraussetzungen von Abgabe und Zugang, § 130 Abs. 1 S. 1 BGB 233
1. Die Abgabe einer Willenserklärung 234
2. Der Zugang einer Willenserklärung 235
II. Erklärungen des Verbands 237
1. Maßgebliche Erklärung: Information im Internet, § 12 Abs. 1 VDuG 237
2. Erklärung an die Allgemeinheit 238
III. Opt-In der Verbraucher:innen 239
1. Abgabe der Erklärung in Richtung auf den Verband 239
a) Hinreichende Maßnahmen der Richtungsgebung 240
b) Mit dem Willen der Verbraucher:innen 241
2. Zugang der Erklärung beim klagenden Verband 242
a) Machtbereich des Verbands 242
aa) Machtbereich bei etablierten Empfangsvorrichtungen 242
bb) Klageregister als Machtbereich des Verbands 243
b) Zeitpunkt des Zugangs 244
3. Entbehrlichkeit des Zugangs gemäß § 151 S. 1 BGB 245
IV. Zwischenergebnis 247
D. Rechtsbindungswille 247
I. Voraussetzungen des subjektiven Erklärungstatbestands 248
1. Willenserklärung kraft normativer Zurechnung 248
2. Verbot der Willensfiktion 249
II. Rechtsbindungswille des Verbands 251
1. Gesetzliche Pflicht zur Erklärung (§ 12 Abs. 1 VDuG) 251
a) Ausdruckssorgfalt tritt in den Hintergrund, Deutungsdiligenz tritt in den Vordergrund 251
b) Erklärungsfahrlässigkeit geht ins Leere 252
c) Konsistenz zwischen objektiv Erklärtem und Rechtsbindungswillen versagt 252
2. Prozessuale Veranlassung und Doppeltatbestand 253
a) Keine Entweder-oder-Unterscheidung 254
b) Kein klarer Konnex zwischen prozessualer Information und materiellrechtlicher Rechtsbeziehung 254
c) Erhöhte Anforderungen bei konkludentem Vertragsschluss 255
3. Kein Kontrahierungszwang 256
4. Keine Relevanz von § 663 BGB 257
5. Unentgeltlichkeit und Haftungsrisiko 257
a) Schwer kalkulierbares Haftungsrisiko 257
b) Grundsatz der reduktiven Bindungstendenz bei Unentgeltlichkeit 258
6. Keine Differenzierung bzgl. individualisierter Abhilfeklage 259
7. Ergebnis: Verbot der Willensfiktion 260
8. Ebenso: Klageerhebung und Prozessführung durch den Verband 261
III. Rechtsbindungswille der Verbraucher:innen 262
1. Prozessuale Zwecksetzung 262
2. Wirtschaftliches Interesse 262
3. Rechtliches Interesse und Stellung des Verbands 263
4. Ergebnis 264
E. Ergebnis 264
F. Rechtsgeschäftliche Vereinbarungen im Rahmen einer Prozessfinanzierung durch Dritte 265
I. Zulässigkeit der Prozessfinanzierung nach § 4 Abs. 2, 3 VDuG 266
II. Grundsätzliche Umsetzungsschwierigkeiten bei der Prozessfinanzierung 268
1. Auskehr der Erfolgsbeteiligung an den Prozessfinanzierer 268
a) Keine unmittelbare Auskehr im Zuge des Klageverfahrens 268
b) Umgehung durch (Teil-)‌Abtretung der Ansprüche? 269
c) Mittelbare Auskehr durch Verband oder Verbraucher:innen 271
2. Rechtssichere Vereinbarung einer Erfolgsbeteiligung 271
a) Verbot eines Vertrags zulasten Dritter 271
b) Keine konkludente Zustimmung durch Opt-In 272
c) Individuelle Vereinbarungen erforderlich 273
III. Verbleibende Umsetzungsmöglichkeiten 275
1. Verpflichtung der Verbraucher:innen bei individualisierten Abhilfeklagen 275
2. Ausgestaltung des Klageantrags bei nicht-individualisierten Abhilfeklagen 275
IV. Ergebnis 277
§ 7 Gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Verband und Verbraucher:innen 279
A. Funktion gesetzlicher Schuldverhältnisse 279
B. Das Verhältnis von Verband und Verbraucher:innen als Geschäftsführung ohne Auftrag 281
I. Zum Vorrang des fehlenden Rechtsbindungswillens des Verbands 281
II. Die Abhilfeklage als fremdes Geschäft 282
III. Berechtigung des Verbands 283
IV. Ergebnis 284
C. Das Verhältnis von Verband und Verbraucher:innen als ähnlicher geschäftlicher Kontakt i.S.d. § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB 285
I. Anknüpfungspunkt der weiteren Überlegungen 285
1. Bisherige Literatur: Rechtsfortbildung 285
2. Gesetzlicher Anknüpfungspunkt 287
a) Keine primäre Leistungspflicht des Verbands 287
b) § 311 Abs. 2 BGB als primärer gesetzlicher Anknüpfungspunkt 288
II. Historie des § 311 Abs. 2 BGB 289
1. Die culpa in contrahendo vor Kodifizierung 289
a) Jhering, Stoll, Canaris 289
b) Rechtsprechung von RG, BGH 292
2. Kodifizierung in § 311 Abs. 2 BGB 293
a) § 311 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB als „klassische“ Fälle der culpa in contrah‍endo 293
b) Bedeutung von § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB 294
III. Voraussetzungen eines ähnlichen geschäftlichen Kontakts nach § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB 295
1. Freiwilligkeit des Kontakts 296
2. Zum Erfordernis eines rechtsgeschäftlichen Kontakts 296
a) Privatautonomie als Legitimationsgrundlage 297
b) Systematische Stellung des § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB 298
c) Bestimmung der Geschäftlichkeit nach objektiven Kriterien 299
3. Inanspruchnahme und Gewährung von Vertrauen 300
a) Tauglichkeit des Vertrauensschutzaspekts 301
b) Gegenstände und Grundlagen des Vertrauens 302
c) Verhältnis von Recht und Vertrauen: Vertrauen in, durch und im Recht 303
4. Rechtskreisöffnung und Einwirkungsmöglichkeiten 304
IV. Anwendung auf das Verhältnis von Verband und Verbraucher:innen 306
1. Freiwilliger Kontakt zur Anspruchsdurchsetzung 306
a) Freiwillige Klageerhebung, freiwilliges Opt-In 306
b) Individualisierung und Vereinzelung der Beziehung durch Opt-In 306
c) Anspruchsdurchsetzung als gemeinsam verfolgter Zweck: Interessengleichlauf statt Zufallskontakt 307
d) Konsequenzen für die Reichweite der gesetzlichen Schuldverhältnisse 309
aa) In personeller Hinsicht 309
bb) In zeitlicher Hinsicht 309
cc) In gegenständlicher Hinsicht 310
2. Die Verbandsabhilfeklage als geschäftlicher Kontakt 310
a) Prozessualer Anlass nicht ausschlaggebend 311
b) Objektive Kriterien 312
aa) Rechtsdienstleistung als üblicherweise rechtsgeschäftlicher Kontakt 313
bb) Professionelle Sphäre des Verbands 314
cc) Vermögensinteressen betroffen 314
3. Rechtskreisöffnung und Einwirkungsmöglichkeiten: Bindungs- und Sperrwirkung ohne eigenes rechtliches Gehör 315
a) Bindungs- und Sperrwirkung gemäß § 11 VDuG 316
b) Fehlendes rechtliches Gehör der Verbraucher:innen 318
4. Vertrauen als tragende Grundlage des VDuG 320
a) Vertrauensinvestition der Verbraucher:innen: Anmeldung ihrer Ansprüche 320
b) Vertrauensgrundlage: Gesetzliche Konzeption der Verbandsabhilfeklage 321
aa) Verknüpfung von Recht und Vertrauen 322
bb) Gesetzliche Anforderungen an Verbraucherverbände 323
cc) Verwaltungsrechtliche Kontroll- und Sanktionsmechanismen 325
(1) Vertrauensstärkende Wirkung 325
(2) Keine Beseitigung der Schutzbedürftigkeit der Verbraucher:innen 325
c) Typisiertes Vertrauen der Verbraucher:innen 326
5. Beredtes Schweigen des Gesetzgebers? 328
V. Ergebnis 329
§ 8 Pflichtenprogramm und Haftung 331
A. Einleitende Überlegungen zum Pflichtenprogramm 331
I. Präformierung des Pflichtenprogramms durch § 311 Abs. 2 BGB 331
II. Vagheit des § 241 Abs. 2 BGB 332
III. Konkretisierung des Pflichtenprogramms im Einzelfall 333
IV. Abstrakt-relativer Charakter der Schutzpflichten 334
B. Rücksichtnahmepflichten des Verbands 335
I. Relevante Wertungskriterien 335
1. Zweck des Kontakts 335
2. Altruismus des Verbands 335
3. Grundsatz des venire contra factum proprium 336
4. Einfluss- und Informationsgefälle 337
5. Prozessführung im Interesse des normativen Kollektivs 339
a) Begrenzung des Pflichtenprogramms 339
b) „Vorkontaktliche“ Pflichten 340
II. Pflicht zur sorgfältigen Prozessführung 342
1. Dogmatischer Zwischenschritt 343
2. Prozessführung als zentrale Einwirkungsmöglichkeit 345
3. Europarechtliches Fundament 345
4. Pflichtenumfang 347
a) Beginn des Verfahrens 347
b) Im laufenden Verfahren 347
c) Ausrichtung auf das normative Kollektiv 348
d) Klagerücknahme 349
e) Nachforderung gemäß § 21 VDuG 349
f) Individualisierte Abhilfeklage 350
III. Informationspflichten 351
1. Allgemeine Voraussetzungen von Informationspflichten 351
2. Verhältnis von Verband und Verbraucher:innen 352
a) Altruismus und Informationsgefälle 352
b) Abwehrmöglichkeit der Verbraucher:innen 353
3. Pflichtenumfang 355
a) Informationspflicht gemäß § 12 Abs. 1 VDuG 355
b) Informationspflicht bzgl. Erfolgschance 357
aa) Pflichten mandatierter Rechtsanwält:innen 357
bb) Übertragung auf die Spezifika der Abhilfeklage 357
cc) Kollektive Ausrichtung der Informationspflicht 359
dd) Unsorgfältige Prozessführung des Verbands 359
c) Weitere Informationspflichten 360
C. Haftung des Verbands 361
I. Schadensersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB als typische Rechtsfolge 361
II. Umfang des Schadensersatzes (§ 249 Abs. 1 BGB) 362
III. Keine Haftungsprivilegierung 363
1. Fehlender gesetzlicher Anknüpfungspunkt 363
2. Stellung von Verband und Verbraucher:innen 364
3. Zur Freiwilligkeit der Anmeldung 365
4. Entlastung der mandatierten Rechtsanwält:innen 366
D. Keine Haftung der Prozessvertreter:innen des Verbands gegenüber Verbraucher:innen 367
I. Keine Haftung nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 367
II. Keine Haftung nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation 368
E. Ergebnis 369
§ 9 Zusammenfassung 370
Literaturverzeichnis 379
Stichwortverzeichnis 405