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Die Ingerenz – Voraussetzungen und Rechtsfolgen

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Mittelberg, D. (2025). Die Ingerenz – Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Zugleich eine Untersuchung ihrer dogmatischen Begründung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59356-9
Mittelberg, Daniel. Die Ingerenz – Voraussetzungen und Rechtsfolgen: Zugleich eine Untersuchung ihrer dogmatischen Begründung. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59356-9
Mittelberg, D (2025): Die Ingerenz – Voraussetzungen und Rechtsfolgen: Zugleich eine Untersuchung ihrer dogmatischen Begründung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59356-9

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Die Ingerenz – Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Zugleich eine Untersuchung ihrer dogmatischen Begründung

Mittelberg, Daniel

Schriften zum Strafrecht, Vol. 448

(2025)

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About The Author

Daniel Mittelberg studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Nach dem Abschluss des ersten Staatsexamens im Juni 2020 promovierte er unter Betreuung von Prof. Dr. Helmut Frister an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Promotionsbegleitend arbeitete er von Oktober 2020 bis Februar 2023 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Helmut Frister. Im Mai 2023 nahm er sein Referendariat im Bezirk des OLG Koblenz auf, u.a. mit Stationen am Landgericht Koblenz, am Verwaltungsgericht Koblenz und der Staatsanwaltschaft Koblenz.

Abstract

Die Frage, wann ein Unterlassen strafrechtlich einem Handeln gleichgestellt ist, stellt sich bildlich als ein »gordischer Knoten« des allgemeinen Teils des Strafrechts dar. Diese Problematik wird im strafrechtlichen Diskurs im Wesentlichen mit dem Vorliegen einer sog. Garantenstellung gleichgesetzt. Eine solche Garantenstellung kann aus vorangegangenem Verhalten (sog. Ingerenz) entstehen. Ziel der Arbeit ist es, einen Begründungansatz für die Ingerenz aufzuzeigen und daraus schärfere Konturen für deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen zu gewinnen. Daniel Mittelberg sieht die Ingerenz als eine strafrechtliche Ausprägung des allgemeinen rechtlichen Folgenbeseitigungsprinzips an. Deshalb verlangt er für eine Ingerenz ein obj. rechtswidriges Vorverhalten und stellt hierfür entgegen der vorherrschenden Ansicht nicht auf eine Vorhersehbarkeit aus Sicht eines obj. Dritten ab. Auf Rechtsfolgenseite wendet er auf die Zumutbarkeit der Befolgung der Ingerenzpflichten den Maßstab des § 34 StGB an.»The Ingerenz - Prerequisites and Legal Consequences. At the Same Time an Examination of its Doctrinal Justification«: This investigation contains a discussion of the controversial problem in the field of criminal law, under which conditions an omission can be punished equally to an action. The German Penal Code states for this problem that an omission can be punished equally to an action if someone is legally obligated to hinder the accomplishment of the crime. One of these obligations results from dangerous previous behavior (Ingerenz), which this investigation is dedicated to.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einführung und Festlegung des Gegenstands der Untersuchung 17
1. Kapitel: Dogmatische Begründung einer Garantenstellung aus Ingerenz 20
A. „neminem laedere“ Grundsatz als dogmatische Stütze der Garantenstellung aus Ingerenz 20
B. Die formelle Rechtspflichtenlehre 21
I. Darstellung 21
II. Kritik 22
C. Das Vertrauensprinzip als Grundlage für die Garantenstellung aus Ingerenz 23
I. Darstellung 23
1. Rechtswidrige Vorhandlung 24
a) Analyse der Struktur des Begehungsdelikts 24
aa) Täterperspektive 24
bb) Opferperspektive 25
b) Begehungsäquivalenz der Unterlassung 26
aa) Opferperspektive 26
bb) Täterperspektive 27
2. Rechtmäßige Vorhandlung 28
a) Opferperspektive 28
b) Täterperspektive 29
II. Kritik 30
1. Vertrauensbegriff 30
2. Fortbestand der Abhängigkeit auch nach Vornahme der rechtswidrigen Vorhandlung 32
3. Annahme einer Ingerenz-Haftung bei rechtmäßigen sog. Risiko-Vorhandlungen 34
4. Abhängigkeitsbegriff 35
III. Ergebnis 36
D. Ein Rückgriff auf die soziale Wirklichkeit als Fundament der Begründung von Garantenstellungen 37
I. Erwartungserwartungen als Lösung der Gleichstellungsproblematik (Brammsen) 37
1. Darstellung Brammsens Garantenlehre und ihre Anwendung auf die Ingerenz-Garantenstellung 37
a) Brammsens Garantenlehre 38
b) Brammsens Anwendung seiner Garantenlehre auf die Ingerenz 41
2. Kritik an Brammsens Garantenlehre und ihrer Anwendung auf die Ingerenz-Konstellation 43
a) Brammsens Garantenlehre 43
aa) Die Methode Brammsens zur Auffindung sog. Erwartungserwartungen 43
bb) Erwartungserwartungen als Grundlage der Garantenstellungen 44
cc) Zwischenfazit 46
b) Brammsens Anwendung seiner Lehre auf die Ingerenz-Konstellation 46
3. Brammsens Begehungslösung zur Ingerenz-Problematik 48
a) Darstellung 48
b) Kritik 51
II. Herzbergs negativer Handlungsbegriff und seine Garantenlehre 53
1. Darstellung 54
a) Herleitung des negativen Handlungsbegriffs 54
aa) „Vermeidbares Nichtvermeiden“ 54
bb) Ausschlusskriterium der Garantenstellungen 54
b) Herzbergs Garantenlehre 55
c) Herzbergs Lösung der Ingerenz-Problematik 56
2. Kritik 57
a) Kritische Betrachtung des negativen Handlungsbegriffs 57
b) Kritik an Herzbergs Garantenbegriff 58
c) Kritik an Herzbergs Ingerenz-Lösung 59
E. Der Herrschaftsgedanke als Lösung der Gleichstellungsproblematik bei den unechten Unterlassungsdelikten 60
I. Die Grundidee des Herrschaftsgedankens bei Schünemann 61
1. Darstellung 61
a) Schünemanns Garantenlehre: Herrschaft über den Grund des Erfolgs als gemeinsames Merkmal des Begehungs- und unechten Unterlassungsdelikts 61
aa) Analyse der Strukturen des Begehungsdelikts 61
bb) Verallgemeinerung des Prinzips der Herrschaft über den Grund des Erfolgs bei Schünemann 63
b) Schünemanns Ablehnung der Ingerenz-Garantenstellung mangels aktueller Herrschaftsposition 64
2. Kritik an Schünemanns Garantenlehre 65
a) Schünemanns Herrschaftsbegriff 65
b) Schünemanns Herleitung seiner Garantenlehre 71
II. Der normative Herrschaftsgedanke bzw. die Entscheidungshoheit bei Sangenstedt 72
1. Darstellung Sangenstedts Garantenlehre 73
a) Herleitung des Merkmals der Entscheidungshoheit aus der Struktur des Begehungsdelikts 73
b) Anwendung des Merkmals der Entscheidungshoheit auf den Bereich der Unterlassungen 74
c) Anwendung Sangenstedts Garantenlehre auf die Ingerenz-Konstellation 76
2. Kritik an Sangenstedts Garantenlehre 77
III. Versuche der Vereinbarkeit des Herrschaftsgedankens mit der Ingerenz 81
1. Roxins „Kontrollherrschaft“ 81
a) Darstellung 81
b) Kritik an Roxins Herrschaftsgedanken 82
2. Durch Herrschaft bedingter Ausschluss des Rechtsgutsträgers auf die Gefahrentstehung (J. Fischer) 83
a) Darstellung 83
aa) Sachherrschaft 84
bb) Handlungsherrschaft 85
cc) Übertragung auf die Ingerenz 86
b) Kritik 88
aa) Grundkonzept einer rein auf Rechtsgüterschutz gegründeten Gleichstellungslehre 89
bb) Bloße fortbestehende Abhängigkeit als Grundlage einer Garantenstellung aus Ingerenz 91
3. Zwischenfazit 94
F. Ingerenz als Teil der Pflichten kraft Zuständigkeit für den eigenen Organisationskreis 94
I. Jakobs’ Lehre von den Garantenstellungen kraft Organisationszuständigkeit und institutioneller Zuständigkeit 94
1. Darstellung 94
a) Jakobs’ allgemeine Garantenlehre 95
b) Die Ingerenz als Unterfall der Garantenstellungen kraft Organisationszuständigkeit 96
2. Kritik an Jaboks’ Garantenlehre und seiner Anwendung auf die Ingerenz-Konstellation 97
a) Garantenstellungen kraft institutioneller Zuständigkeit 97
b) Garantenstellungen kraft Organisationszuständigkeit 98
II. Freunds Kriterium der Sonderverantwortlichkeit 100
1. Darstellung 100
a) Verstoß gegen eine „auf zwei Säulen gegründete“ Verhaltensnorm 100
b) Die Bedeutung des Kriteriums der Sonderverantwortlichkeit in Freunds Unterlassungsdogmatik 101
c) Inhaltliche Ausgestaltung des Begriffs der Sonderverantwortlichkeit nach Freund 102
d) Sonderverantwortlichkeit in der Ingerenz-Konstellation 103
2. Kritik an Freunds Sonderverantwortlichkeit 103
G. Interessenabwägung als dogmatische Begründung der Garantenstellung aus Ingerenz 105
I. Die Garantenstellung aus Ingerenz als Konsequenz neiner Interessenabwägung zwischen Verhaltensfreiheit und Interesse an der Unversehrtheit von Rechtsgutsobjekten (Stein) 105
1. Darstellung 106
2. Kritik 107
II. Gefährdungsunrecht als Grundlage der Garantenpflicht naus Ingerenz (Herbertz) 109
1. Darstellung 109
2. Kritik 112
H. Eigener Ansatz: Die Garantenstellung aus Ingerenz als Unterfall des Folgenbeseitigungsprinzips 115
I. Anforderungen aus § 13 StGB 115
II. Rechtliche Pflichten in der Ingerenz-Konstellation 118
1. Das Folgenbeseitigungsprinzip als ein allgemein in der Rechtsordnung vorzufindender Grundsatz 118
2. Die Ausprägung des Folgenbeseitigungsprinzips im Sinne des § 1004 BGB als Grundlage der Pflichten aus Ingerenz 119
3. Zwischenergebnis 122
III. Strafrechtliche Anerkennung der Ausprägung des Folgenbeseitigungsprinzips im Sinne des § 1004 BGB 122
IV. Ergebnis 127
2. Kapitel: Die rechtliche Qualität des Vorverhaltens 128
A. Die verschiedenen möglichen Anforderungen an die rechtliche Qualität des Vorverhaltens 128
I. Kausale Herbeiführung der Gefahr 129
II. Rein obj. rechtswidrige Herbeiführung der Gefahr 130
III. Obj. vorhersehbare rechtswidrige Herbeiführung der Gefahr 131
IV. Subj. vorhersehbare rechtswidrige Herbeiführung der Gefahr 132
V. Schuldhafte Herbeiführung der Gefahr 132
B. Ablehnung des Erfordernisses einer schuldhaften Herbeiführung der Gefahr 133
C. Erforderlichkeit weiterer Voraussetzungen neben der kausalen Herbeiführung der Gefahr 135
I. Verhaltensweisen in Notwehr als Gefahrschaffungsmoment 136
1. Erforderlichkeit i. S. d. § 32 StGB 136
2. Entscheidung des BGH vom 29.7.1970 138
3. Friedlosigkeit 140
4. Unterlassen als gefahrschaffendes Moment 140
5. Zwischenfazit 141
II. Sonstiges gerechtfertigtes oder erlaubt-riskantes Verhalten 141
1. Rechtlich gebotenes Verhalten 141
2. Grundsatz des „kompossiblen Maximums“ 142
3. Grundsatz der „bedingten Gestattung“ und Gefährdungshaftung 143
4. Unterlassungsstrafbarkeit als Umgehungsmöglichkeit der Verantwortungsgrenzen des Handelnden 144
5. Vergleich mit anderen Garantenstellungen 145
6. Zurechnung der Gefahrschaffung 147
III. Das Erfordernis eines objektiv rechtswidrigen Vorverhaltens vor dem Hintergrund der Ingerenz als Ausprägung des Folgenbeseitigungsprinzips i. S. d. § 1004 BGB 148
1. Rechtswidriges Vorverhalten als Grundlage für einen Anspruch nach § 1004 BGB 148
2. Übertragung der Wertungen des § 1004 BGB auf die Ingerenz-Garantenstellung 150
a) Das Verhalten als alleiniger Bezugspunkt des Rechtswidrigkeitsurteils 150
b) Unerheblichkeit des subjektiven Tatbestands für die Ingerenz 151
c) Kausalität und obj. Zurechnung als Voraussetzung für eine obj. Rechtswidrigkeit 152
3. Zwischenergebnis 155
D. Bestimmung der Rechtswidrigkeit des Vorverhaltens 155
I. Allgemeine Erwägungen 158
1. Die Möglichkeit einer reinen obj. Betrachtung der obj. Zurechnung 159
a) Vereinbarkeit einer rein obj. Betrachtungsweise mit dem Charakter der Gefahr bzw. des Risikos als Zukunftsprognose 159
aa) „Erkennbares Risiko“ 160
bb) Erläuterung des Begriffs des Risikos und der Gefahr und der rein obj. Betrachtungsweise 161
cc) Rein obj. Betrachtungsweise: Prognose oder Diagnose? 161
dd) Umwandlung der Gefahrurteile in Notwendigkeitsurteile? 162
ee) Zwischenergebnis 163
b) Möglichkeit der Differenzierung zwischen rechtlich erlaubter und rechtlich missbilligter Verhaltensweise auf Grundlage einer rein obj. Betrachtungsweise 164
c) Verfehlte Gleichsetzung zwischen Verwirklichung des obj. Tatbestands und Verstoßes gegen die dem Straftatbestand zugrundeliegende Verhaltensnorm 167
d) Zwischenergebnis 168
2. Unzulänglichkeit und fehlende Erforderlichkeit einer ex ante-Betrachtung aus Sicht eines obj. Dritten 168
a) Verstoß der herrschenden ex ante-Betrachtung aus Sicht eines obj. Dritten gegen ihre Grundprämisse 168
b) Fehlende Auswirkung der Beschränkung auf das für den obj. Dritten Erkennbare auf die Strafbarkeit des Täters 170
c) Unbestimmtheit des Wissenstands eines obj. Dritten 171
d) Subjektivierung der obj. Zurechnung und des obj. Tatbestands durch das Abstellen auf den Wissenstand des obj. Dritten 173
aa) Allgemeiner Sprachgebrauch 174
bb) Subjektivierung durch das Abstellen auf das sog. „Sonderwissen“ des Täters 174
e) Subjektivierung als strafrechtlicher Systembruch 176
aa) Folgen der Einbeziehung des „Sonderwissens“ des Täters 177
bb) Auflösung des Systembruchs durch Verzicht auf die Einbeziehung des „Sonderwissens“ des Täters 179
cc) Systembruch durch das allgemeine Abstellen auf den Wissenstand des obj. Dritten 180
(1) Zulässigkeit einer Notwehr-gegen-Notwehr-Konstellation 181
(2) Einschränkung der Funktion des obj. Tatbestands 182
(3) Zwischenergebnis 183
f) Fehlende Tolerierbarkeit des Systembruchs 183
g) Zwischenergebnis 185
3. Notwendigkeit einer konsequenten objektiven Zurechnung vor dem Hintergrund einer möglichen subjektiven Zurechnung 185
4. Zwischenergebnis 186
II. Ingerenzspezifische Erwägungen 187
1. Sachgerechte Deutung der Lederspray-Entscheidung 188
2. Die Notwendigkeit einer rein obj. Betrachtung der obj. Zurechnung im Rahmen der Ingerenz auf Grundlage der Deutung der Ingerenz nals Ausprägung des Folgenbeseitigungsprinzips i. S. d. § 1004 BGB 192
III. Zwischenergebnis 194
E. Fazit 194
F. Ausnahmen vom Erfordernis der Rechtswidrigkeit des Vorverhaltens 195
I. Aggressivnotstand 196
1. Sachgemäßheit einer Ausnahme 196
2. Dogmatische Grundlage der Ausnahme bei Aggressivnotstand 199
a) Grundgedanke des Aggressivnotstands 199
b) Der Ausgleichsgedanke des § 904 S. 2 BGB als Spezialfall des Folgenbeseitigungsprinzips in der Ausprägung des § 1004 BGB 200
aa) § 904 S. 2 BGB als Spezialfall des § 1004 BGB 201
bb) Verallgemeinerungsfähigkeit des § 904 S. 2 BGB im Hinblick auf andere Rechtsgüter 202
cc) Zwischenergebnis 202
II. Dauerdelikt 203
3. Kapitel: Die Begrenzung der Pflichten aus Ingerenz durch den Zumutbarkeitsgedanken 206
A. Dogmatische Einordnung der Zumutbarkeit 207
I. Vergleich mit der Rechtslage beim Begehungsdelikt als Grundlage für eine Einordnung der Zumutbarkeit auf Ebene der Schuld 209
II. Vergleich mit der Rechtslage des echten Unterlassungsdelikts § 323c StGB als Grundlage für eine Einordnung der Zumutbarkeit als obj. Tatbestandsmerkmal 210
III. Vergleich zum Beseitigungsanspruch gem. § 1004 BGB im Hinblick auf den Zumutbarkeitsgedanken als Grundlage für die Einordnung der Zumutbarkeit als obj. Tatbestandsmerkmal 210
IV. Abgrenzung der Zumutbarkeit zu anderen Rechtsinstituten 213
B. Der Maßstab der Zumutbarkeitsprüfung 214
I. Maßstab der Notwehr 217
1. Angriff durch das Vorverhalten 217
2. Angriff durch das Unterlassen des Ingerenten 218
a) Angriff als verhaltensgebundener Begriff 219
b) Die systematischen Folgen der Anerkennung eines Angriffs durch Unterlassen 221
aa) Die Gegenwärtigkeit des Angriffs durch Unterlassen 221
bb) Zulässige Verteidigung im Fall des Angriffs durch Unterlassen 223
cc) Bestimmung der Erforderlichkeit der Verteidigung bei einem Angriff durch Unterlassen 224
dd) Zulässigkeit von Notwehr gegen Notwehr im Fall der Anerkennung eines Angriffs durch Unterlassen 226
c) Kein Angriff durch Unterlassen 227
3. Zwischenfazit 229
II. Maßstab des Defensivnotstands 230
1. Defensivnotstandslage 230
a) Mögliche Anforderungen an die Gefahrenherkunft 231
b) Grundgedanke des Defensivnotstands 232
aa) Kausale Verursachung der Gefahr 233
bb) Obj. zurechenbare Verursachung der Gefahr 234
cc) Verantwortung für den eigenen Rechtskreis 235
c) Fehlende Defensivnotstandslage im Fall der Ingerenz 237
d) Keine Doppelverwertung der Gefahrverursachung 238
2. Zwischenfazit 239
III. Gleichwertigkeitsmaßstab 239
IV. Maßstab des Aggressivnotstands 240
1. Anwendbarkeit des Maßstabs des Aggressivnotstands zu Gunsten des Ingerenten hinsichtlich der Frage der Zumutbarkeit der eigenen Aufopferung 240
2. Gefahrverursachung als Abwägungsfaktor? 243
3. Opfergrenze 244
Schlussbemerkungen und Ergebnisse der Untersuchung 252
Literaturverzeichnis 255
Stichwortverzeichnis 264